René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der Septembersitzung des Landtages habe ich ja ausführlich dargelegt, warum es Ihres Gesetzesentwurfes aktuell nicht bedarf. Hier noch mal in Kürze: Es ist eine umstrittene Frage in der Literatur aufgeworfen worden. Wir wissen, dass diese Frage noch immer nicht geklärt ist, wir haben anhängige Verfahren. Ich rate dazu, diese abzuwarten. Und im Artikel 72 Absatz 3 der Landesverfassung haben wir ja, das ist schon ausgeführt worden, seit dem Jahr 2000 das strikte Konnexitätsprinzip verankert. Wir haben diese Gemeinsame Erklärung der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände zur Konnexität, und das ist genau die Auslegungshilfe, die die Regelungslücke, die Sie ausführen, überdecken sollte. Sollte also tatsächlich eine Auslegungsfrage bestehen, kann die im Einzelfall geklärt werden. Ich sehe hier überhaupt keine Veranlassung, denn man hat im zähen Ringen eine Vereinbarung getroffen, und an diese Vereinbarung sollte man sich auch halten. Ich glaube, die ganze Beschreibung der betroffenen Fälle, das können wir uns sparen, das haben wir jetzt schon bei der Ersten Lesung im Grunde ausgeführt. Wir können Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wenn es weitere Fälle geben sollte, wenn man wirklich feststellt, es braucht eine Klarstellung in der Verfassung, also zum gegenwärtigen Zeitpunkt, nur an diesem einen Beispiel festgemacht, können wir hier diese Notwendigkeit nicht erkennen, und deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank! (Beifall Sandy van Baal, FDP)
