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Enrico Schult

AfD 09.11.2022 Sitzungen 8/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute debattieren wir erneut über eine Änderung des KiföG, die auf den ersten Blick durchaus sinnvoll erscheint. Die Anzahl der staatlich anerkannten Erzieher von 0- bis 10-Jährigen soll erhöht werden. Das ist erst einmal durchaus zu begrüßen, gerade vor dem Hintergrund des eklatanten Erziehermangels in unserem Land. Frau Rösler hat das hier etwas euphemistisch dargestellt, denn, Frau Rösler, so toll, wie Sie es dargestellt haben, sieht es gerade bei den Erziehern nicht aus. Auch die Art der Ausbildung, die Erzieher für 0- bis 10-Jährige werden in einer dreijährigen Berufsausbildung mit hohem Praxisanteil ausgebildet, stößt bei uns auf große Zustimmung, denn insbesondere dieser Praxisanteil ist wichtig, um zu sehen, ob einem dieser Beruf überhaupt liegt. Von der zunehmenden Akademisierung vieler Ausbildungsberufe halten wir nichts. Wir wollen die bewährte duale Berufsausbildung weiter erhalten, auch einige Anträge im Plenum jetzt in den nächsten Tagen zeugen davon. Aber nun noch einmal zum Gesetzentwurf der Linkskoalition, die es sich ja nicht nehmen lässt, bereits im zweiten Satz auf ihren Koalitionsvertrag hinzuweisen, und sich damit natürlich wieder selbst auf die Schulter klopft, denn noch vor einigen Jahren war einer der beiden Koalitionspartner gar nicht so amused mit dieser neuen Art der Erzieherausbildung. Von „Schmalspurerziehern“ war da die Rede. Und der andere Koalitionspartner meinte damals dazu, dass diese Zuschreibung menschlich unerträglich sei. Es ist immer wieder überraschend, wie ein Koalitionsvertrag und einige Ministerposten diese deutlich unterschiedlichen Ansichten doch ruckzuck zusammenführen können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Liebe Kollegen, dass wir in diesem Land Erzieher brauchen, insbesondere vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen kostenfreien, also einen Kita- und Hortplatz 2026, ist unbestritten. Dass die damalige SPD- und CDU-Landesregierung an diesem Erziehermangel auch ihren Anteil hat, gehört zur Wahrheit jedoch ebenfalls dazu, denn anders als in anderen Bundesländern verwendete man die Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz in M-V fast ausschließlich für die Beitragsfreiheit, für den Ausbau der Qualität in den Kitas, und für den Erziehernachwuchs hatte man damals kaum was übrig. Dabei wäre es doch insbesondere um die Qualität gegangen, wenn ein Gesetz mit dem Anspruch verbunden ist, ein Gute-KiTa-Gesetz zu sein. Klar, so eine kostenfreie Kita macht sich auf Wahlplakaten freilich besser als der schnöde klingende, sehr wichtige Qualitätsstandard. Dass es nun zudem eine finanzielle Schieflage gibt bei der Finanzierung der kostenfreien Kita, hat selbst die Bildungsministerin hier am Pult schon des Öfteren einräumen müssen. Und in der Tat, die Landkreise fordern bereits länger eine Steigerung der Landesbeteiligung an der kostenfreien Kita von 54,5 Prozent auf 56 Prozent. Doch in diesem Bereich ist von der Landesregierung erst mal nichts zu hören. Man spult gnadenlos seinen Koalitionsvertrag ab, ungeachtet der Haushaltslage, denn diese Gesetzesänderung kostet das Land – und die finanziellen Auswirkungen geraten bei all den vermeintlichen Wohltaten der Linkskoalitionäre schnell aus dem Blick – bis 2025 sage und schreibe 13 Millionen Euro, werte Kollegen. Denn im Gesetzentwurf heißt es: „Die Kosten der Ausbildungsvergütung im ersten und zweiten Ausbildungsjahr für Personen, die ab Beginn des neuen Ausbildungsjahrganges 2023/2024 zu staatlich anerkannten … Erziehern für 0- bis 10-Jährige ausgebildet werden …, trägt das Land ...“ Außerdem sind die Kosten auf Dauer ausgelegt, das heißt, sie belasten auch die kommenden Haushalte.“ Und so sehr ich den Bedarf an Erziehern gleichfalls erkenne und so sehr ich um den Regelungsbedarf hinsichtlich der Fachkräfteanrechnung weiß – Frau Oldenburg führte dazu gerade aus –, umso deutlicher klingen mir als Finanzpolitiker aber auch die Mahnungen des Landesrechnungshofes im Ohr, der den Regierenden der alten und neuen Legislaturperiode immer wieder ins Stammbuch schreibt, dass das Land so gut wie keine selbstbestimmbaren Einnahmequellen hat und deshalb immer wieder eine konsolidierungsorientierte Ausgabenpolitik fordert. Der gute Wille allein rechtfertigt nicht alles, soziales Wunschdenken auch nicht. Auch die Behauptung, man würde das jetzt für einen guten Zweck tun, reicht da nicht aus. Und Frau Oldenburg meinte, 2017 konnten wir uns das nicht leisten. Frau Oldenburg, wir haben das Jahr 2022. Ich bin Mitglied des Finanzausschusses, glauben Sie mir, heute können wir uns das auch schwerlich leisten, denn wenn man noch die neueste Steuerschätzung berücksichtigt, wonach das Land allein für Entlastungspakete der Bundesregierung mehr als 200 Millionen Euro im Jahr zusätzlich Landesmittel aufbringen muss, ist es für mich fraglich, ob wir uns solche Projekte überhaupt leisten können und leisten dürfen, ungeachtet der Tatsache, ob es nun im Koalitionsvertrag steht oder nicht. Denn wir leben in schwierigen Zeiten und jeder Euro, den Sie hier so generös verteilen, muss auch von irgendwem erst mal erarbeitet werden. Doch der Leitspruch vom Alten Fritz, einige von Ihnen werden den kennen: „Eine Regierung muss sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt“, gilt ja für Sie ohnehin nicht mehr. Jeder Euro, der ausgegeben werden soll, muss auch erwirtschaftet werden, es sei denn, Sie treten jetzt vollends den Weg in den Sozialismus an. Ich berichte kurz aus dem Finanzausschuss von den Mehrausgaben des Landes angesichts der Entlastungspakete und der schwierigen Lage, in der wir uns als Land derzeit befinden: 80 Millionen Euro mehr für Wohngeld hier in M-V im nächsten Jahr, 76 Millionen Euro Mehrkosten für Migration, 79 Millionen mehr für den ÖPNV, allein davon 50 Millionen Euro für das 49-Euro-Ticket, Bereich Soziales – BuT und KiföG allein 100 Millionen Euro Mehrkosten im nächsten Jahr, Energieausgaben der Landesliegenschaften 55 Millionen Euro, 15 Millionen Euro Mehrausgaben für die Modernisierung von Landesbauten und noch mal 100 Millionen Euro mehr für Personalausgaben. Jeder dritte Euro fließt in die Bezüge des öffentlichen Dienstes. Wer soll das alles bezahlen, werte Kollegen?! Daher mahnen wir an, alle Ausgaben kritisch und im Bewusstsein hoher Verantwortung auf den Prüfstand zu stellen. Und da sehen wir auch bei diesem Gesetzentwurf noch Klärungsbedarf, der natürlich vieles verheißt. Aber die finanziellen Erwägungen geraten da meines Erachtens zu sehr in den Hintergrund. Weiterhin sind wir gespannt, ob Sie bei anderen Ausgaben ebenfalls so spendabel sind. Wir haben morgen ja noch einen eigenen Antrag auf der Tagesordnung, bei dem wir ebenfalls die Azubis unterstützen wollen, nicht die Erzieher-Azubis, aber ebenso wichtige Berufe, nämlich seltene landestypische Handwerksberufe. Dort wollen wir die Betriebe unterstützen, sodass diese Handwerksberufe nicht aussterben. In der Tat ein wichtiger Antrag und mit 480.000 Euro deutlich günstiger als das hier Geforderte. Aber wahrscheinlich ist das nicht Ihre Klientel, denn dort handelt es sich zumeist um Steuerzahler als um Steuergeldempfänger. Also noch einmal zurück zu Ihrem Antrag: Wir sehen die Notwendigkeit, Erzieher auszubilden. Wir unterstützen das Vorhaben, dies über eine duale Berufsausbildung mit viel Praxisbezug umzusetzen. Wir haben aber erhebliche Bedenken angesichts der Finanzierung und der Folgekosten. Diese Bedenken werden wir in den Ausschussberatungen deutlich formulieren. Gleichwohl stimmen wir einer Überweisung in den Bildungsausschuss natürlich zu. – Danke, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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