Marc Reinhardt
Es gibt sicherlich in jedem Alter, wahrscheinlich auch bei 40- oder – wie bei Ihnen – über knapp 50-Jährigen gibt es sicherlich auch Leute, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) die das Wahlrecht sicherlich nicht so wahrnehmen, wie Sie es wollen. Aber dort ist das ja eine andere Frage. Das ist ja gelebte Praxis seit mehreren Jahrzehnten. Und ich glaube, niemand von uns will jemanden, der mal das Wahlrecht hat und dann einfach eine Altersgrenze erreicht hat, dass ihm das Wahlrecht aberkannt wird. Das, glaube ich, möchten auch Sie nicht, Herr Krüger, und so habe ich Ihre Frage nicht verstanden. (Jens-Holger Schneider, AfD: Hoffentlich!) Ich bedanke mich aber für Ihre Fragen und will zum Schluss noch auf zwei Punkte eingehen: Wir haben immerhin dadurch das Auseinanderfallen bei Land- und Bundestagswahlen. Da könnten Sie mir jetzt entgegenhalten, das ist heute nur der erste Schritt, aber ich will zumindest darauf hinweisen, im Bund ist dafür eine Verfassungsänderung nötig. Und zum Schluss, es ist ja auch die Debatte um Rechte und Pflichten. (Horst Förster, AfD: Genau.) Natürlich, wir geben hier ein neues Recht nach unten. Aber was ist eigentlich mit der Strafmündigkeit, die wir ja auch durchaus mal diskutieren können? (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Wer also aus Ihrer Sicht das Recht hat, hier die Wahlentscheidung zu treffen, der hat aus meiner Sicht ja auch eine ganz andere Mündigkeit, was Strafprozesse und Strafverfahren angeht. Das sollte man in diesem Zusammenhang nicht isoliert betrachten und zusammen betrachten. Und deshalb steht für uns heute fest, bevor man dort nicht vernünftig das auch politisch und in den Schulen und anderen gesellschaftlichen Einrichtungen vorbereitet, lehnen wir nach wie vor diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
