Martina Tegtmeier
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Zuge der Auslegung der landesgesetzlichen Regelungen des Abfallwirtschaftsgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 26. Oktober festgestellt, dass das Landesrecht eine degressive Staffelung von Abfallgebühren nicht zulässt. Das vorliegende Gesetz zielt in Reaktion auf diese Gerichtsentscheidung darauf ab, kommunale Entscheidungsspielräume bei der Gebührengestaltung zu erweitern und die gebotene gesetzliche Ermächtigung zu schaffen, um den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern für die Finanzierung ihrer im Bereich der Abfallentsorgung wahrgenommenen Aufgaben neben den bereits bestehenden Optionen einer linearen und progressiven Gebührenstaffelung auch eine degressive Ausgestaltung von Abfallgebühren in ihren Satzungen zu ermöglichen. Viele Landkreise und kreisfreie Städte haben mit ihren Abfallgebührensatzungen auch die degressive Ausgestaltung von Abfallgebührensätzen geregelt. Das ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig. Die entsprechenden Satzungen könnten damit insgesamt nichtig werden. Daher wird das Kommunalabgabengesetz dahin gehend erweitert, dass für die Abfallbeseitigung ausdrücklich eine degressive Staffelung der Abfallgebühren zugelassen wird. Das Nebeneinander in der Zulässigkeit von progressiven und degressiven Abfallgebühren wird ausdrücklich ermöglicht, indem klargestellt wird, dass eine Degression mithilfe des Grundsatzes der Kostenproportionalität gerechtfertigt werden kann. Die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger werden so ermächtigt, Gebühren für die Abfallentsorgung degressiv bemessen zu können, wenn bei zunehmender Leistungsmenge nachweislich eine Kostendegression eintritt. Im Ergebnis können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger also abweichend vom Regelfall einer grundsätzlich linearen Gebührenbemessung satzungsrechtlich darüber hinaus eine progressive und auch eine degressive Ausgestaltung der Abfallgebühren regeln. Die Gebührenprogression ist von einer Anreizwirkung zur Abfallvermeidung geprägt. Die Gebührendegression zielt dagegen auf die genaue Kostenzuordnung bei zunehmenden Abfallmengen, die zu abnehmenden Kosten führt, ab. Ich beantrage die Überweisung in den federführenden Innenausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
