Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann auch länger reden. (Sebastian Ehlers, CDU: Das stimmt, wir dann aber auch. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) So schnell kann es gehen, wenn alles darangesetzt wird, zügig die Qualität in den Kindertagesstätten zu erhöhen, und zwar für die Kinder, für die Eltern, aber natürlich auch für die Erzieherinnen und Erzieher. Deshalb behandeln wir heute in Erster Lesung die dritte Novelle des KiföG. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wir haben im Sommer mit der zweiten Novelle die Hortbetreuung für die Kinder qualitativ und quantitativ verbessert, weil wir als einziges Bundesland die Beitragsfreiheit nicht nur für den regulären Hortbesuch, sondern sogar für zusätzliche Betreuungsangebote eingeführt haben. Nun kommt also die nächste Qualitätssteigerung, die Verbesserung der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige, die auch ganz besondere Auswirkungen auf die Personalausstattung der Kindertagesstätten hat. Mit dieser Novelle werden dringend benötigte Verbesserungen eingeführt, und dafür stellt die rot-rote Landesregierung in den nächsten Jahren circa 13 Millionen Euro zur Verfügung, 13 Millionen Euro für eine Qualitätsoffensive in der frühkindlichen Bildung, für eine Verbesserung des Fachkräfteschlüssels und für eine Verbesserung der Ausbildungsbedingungen. Mit 13 Millionen Euro entlasten wir die Träger, die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Gemeinden – Geld, mit dem sie weitere Erzieherinnen und Erzieher einstellen können, die wir in unserem Bundesland ausbilden. Allein seit 2017 haben insgesamt 8.400 Absolventinnen und Absolventen ihre Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern beendet. Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2017 wurde diese Ausbildung eingeführt der Erzieherinnen und Erzieher für die 0- bis 10-Jährigen. Damit wurde die Möglichkeit einer dualen Ausbildung geschaffen, ohne die Qualifizierung zur Staatlich anerkannten Erzieherin, zum Staatlich anerkannten Erzieher in der vierjährigen Ausbildung anzutasten und damit eben auch nicht den deutschen Qualitätsrahmen zu verlassen. Trotz dieser richtigen Entscheidung der ehemaligen Landesregierung, praxisnah auszubilden und auch eine Vergütung zu zahlen, gab es nicht wenig Kritik, nicht an der Ausbildung und ihrer Vergütung und auch nicht an der Entscheidung dieser Ausbildungsänderung, sondern an der Anrechnung des neuen Ausbildungsganges auf den Fachkräfteschlüssel. Die Auszubildenden im ersten Jahr wurden mit 30, im zweiten Jahr mit 40, im dritten Jahr mit 50 Prozent auf den Fachkräfteschlüssel angerechnet. Wenn also große Träger zwei Azubis im ersten und zwei Azubis im zweiten Jahr hatten, konnten sie wirklich dann bis zu 1,5 Erzieherstellen nicht mehr besetzen. Dieser Rechnung lag die Annahme zugrunde, dass die Azubis eben diese 30, 40 oder 50 Prozent der Arbeit einer ausgebildeten Erzieherin beziehungsweise Erziehers übernehmen könnten. Das bedeutet also, wer ausbildet, bildet zwar seinen eigenen Nachwuchs eventuell aus, muss aber zeitgleich auf einen oder gar zwei erfahrene Fachkräfte verzichten. Die damalige Landesregierung hätte das sicher sehr gerne anders geregelt, aber es fehlte schlicht das Geld. (Enrico Schult, AfD: Ach! Und das ist jetzt vorhanden?!) In den Anhörungen wies unter anderem der Landkreistag darauf hin, dass Azubis erst im Laufe ihrer Ausbildung die Fähigkeit einer Fachkraft entwickeln und es einer schrittweisen Heranführung unter intensiver Anleitung bedarf. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Sie sind also zu Beginn ihrer Ausbildung noch längst keine Fachkraft und können somit auch nicht als Fachkraft eingesetzt werden. Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt betonte, ich zitiere: „Die Schülerinnen und Schüler sollen ab dem ersten Tag auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Die Anrechnung von in Ausbildung befindlichen Fachkräften ist aber für das erste Jahr unrealistisch, da die Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr nicht eigenverantwortlich in einer Gruppe tätig werden können.“ Ende des Zitats. Der Rostocker Senator Steffen Bockhahn führte aus, dass der Stellenanteil für die Ausbildung nicht auf den Fachkräfteschlüssel angerechnet werden könne, da Auszubildende im ersten Jahr gar nicht angerechnet werden könnten, da sie ja nicht selbstständig arbeiten dürfen. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr könne unter Umständen eine Anrechnung erfolgen. Sehr geehrte Damen und Herren, um genau dieser berechtigten Kritik Rechnung zu tragen, haben wir einen Schwerpunkt in der Koalitionsvereinbarung auf die Qualitätsverbesserung in der Kindertagesförderung gelegt und hier Änderungen angekündigt. Diese setzen wir nun um, keine Anrechnung mehr in den ersten beiden Ausbildungsjahren auf den Fachkräfteschlüssel und kein Verzicht mehr auf ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher. Damit verbessern wir nicht nur die Ausbildungsbedingungen, sondern dadurch verbessern wir auch den Fachkräfteschlüssel. Auch wenn die Anzuhörenden damals sagten, dass es möglich wäre, ab dem zweiten Jahr die Ausbildung auf die Erzieherstellen anzurechnen, setzen wir diese Anregung bewusst nicht um. Azubis im ersten und im zweiten Jahr leisten selbstverständlich eine sehr gute Arbeit, aber sie sind noch in der ersten Phase ihrer Ausbildung, sie brauchen Begleitung und Unterstützung, und diese gewähren wir ihnen. Und sollte es Kitaträger geben, denen dieses eine Jahr Vorbereitungszeit für die Umstellung nicht ausreicht, können diese für eine Übergangszeit von zwei Jahren die Anrechnung als Optionsmodell beibehalten. Also hier wird niemand überfordert, weder die Azubis noch die Träger, sondern es sind für alle Beteiligten ausschließlich positive Veränderungen, die wir heute beginnen auf den Weg zu bringen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
