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Christian Pegel

09.11.2022 Sitzungen 8/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema an sich kennen alle Fraktionen, weil wir unisono – im Mai, glaube ich, dieses Jahres – angeschrieben worden sind vom Landkreistag und verschiedenen Landkreisen. Die CDU selbst hatte im August, glaube ich, oder September auch schon eine Beschlussvorlage eingebracht, die in etwa lautete, tut mal was. In der Sache selbst haben wir jetzt Stück für Stück – wie damals auch gesagt – uns die Rechtsfrage erschlossen. Wir waren eine Zeitlang deutlich im Schwanken, ob es ins Kreislaufabfallwirtschaftsgesetz oder ins KAG, ins Kommunale Abgabengesetz, übernommen werden müsse. Ich bin den Fraktionen dankbar, dass sie sich jetzt fürs KAG entschieden haben. Wir haben den Gesetzentwurf. Den werden Sie weitgehend so wiederfinden auch als Vorschlag der Landkreise, des Landkreistages, der Landkreise, die uns angeschrieben haben. Allerdings gibt es eine Korrektur im hinteren Teil, weil zumindest eine Folgeverweisung vom Landkreistag nicht gesehen worden ist. Von daher machte es Sinn, sich da in aller Ruhe prüfend darauf vorzubereiten. Was ist der Hintergrund? Der Hintergrund ist ziemlich schlicht. Ihre Mülltonnen, bei all Ihnen, die selber bezahlen, werden Ihnen pro Liter in Rechnung gestellt. Sie bezahlen also nach Volumen, nach Raumbehältnisvolumen. Diejenigen, die bei Ihnen entsorgen, fahren dann aber zu einer Müllkippe und entsorgen nicht nach Volumen, die sie im Abfallfahrzeug haben, sondern nach Gewicht, nach Kilogramm oder nach Tonne. Deshalb, weil wir wissen, dass unterschiedlich große Müllbehältnisse, also unterschiedlich große Volumen, pro Liter unterschiedliche Verdichtungen haben, wissen wir auch, dass das, was hinterher bezahlt werden muss, je nachdem, ob ich eine kleine Tonne oder eine große Tonne entsorgt habe, unterschiedliche Kosten auslöst. Um das mal zu übersetzen, wenn Sie eine 60- oder 80-Liter-Tonne haben, ist pro Liter mehr Gewicht drin als bei den großen 1.100- oder 1.200-Liter-Behältnissen, die Sie in Großsiedlungen, in Plattenbausiedlungen beispielsweise, finden, die durchaus für 60/70 Haushalte zuständig sind. Das ist auch ziemlich nachvollziehbar. Bei einer eigenen Tonne mit 60 Litern können Sie von oben drücken und verpressen. Bei den 1.200- oder 1.100-Liter-Behältern stehen die typischerweise in großen Betonbehausungen, Sie machen oben eine Klappe auf, werfen was rein. Da ist das Nachdrücken, das Verpressen relativ schwer. Von daher entstehen am Ende unterschiedliche Dichten. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Weil Sie schmunzeln, es gibt manche Eigenheimsiedlungen, da habe ich den Eindruck, dass einige Eigenheimbesitzer fürs Verdichten ihrer Mülltonne extra Schuhe haben, und das ist also in Plattenbausiedlungen eher untypisch und auch unmöglich und das lässt sich empirisch auch nachweisen. Ich kenne zumindest aus der Greifswalder Kommunalpolitik Diskussionen schon Ende der 90er bis hin dazu, dass wir Verwiegungen über längere Zeiträume haben vornehmen lassen, um ein Gefühl zu kriegen, wie groß der Dichteunterschied bei den verschiedenen Müllbehältnissen ist. Und genau diesen Dichteunterschied, den bilden die Landkreise, früher auch kreisfreien Städte, weitgehend in den Abfallbehältnissen ab, sodass der Liter in der kleinen Tonne etwas mehr kostet als der in der großen Tonne, weil man versucht hat umzurechnen, wie viel mehr Kilogramm in einem Liter einer kleinen Tonne stecken, gemessen an dem einer großen, sodass am Ende alle circa das Gleiche bezahlen, weil ja in der Abfallentsorgung, einer entsprechenden Deponie, pro Kilogramm das Gleiche bezahlt werden muss, sich das aber in Litern eben unterschiedlich durch die Dichte abbildet. Genau das baten die Landkreise wieder zu ermöglichen, weil sie sonst Sorge hatten, dass sie die Ungerechtigkeit herstellen müssen, egal, wie groß das Behältnis ist, pro Liter den gleichen Preis zu verlangen, wohl wissend, dass in kleineren Tonnen der Liter bei der Endentsorgung aber mehr Geld kosten wird, weil mehr Kilo in dem Liter drinstecken. Das jetzt entsprechend wieder zu ermöglichen, ist die Idee dieses Gesetzentwurfes. Dafür herzlichen Dank! Der Hinweis, den Sie hintendran finden im Gesetzentwurf, dass nämlich ganz ausdrücklich nur dann eine degressive Gebührenabrechnung möglich ist, wenn bei zunehmender Leistungsmenge nachweislich eine Kostendegression eintritt, bildet ein Stück weit das eben Gesagte ab. Größere Behältnisse haben weniger Kiloinhalt mit der Folge, dass am Ende tatsächlich auch nachweislich weniger Kosten bei der Endentsorgung durch das jeweilige Abfallunternehmen entstehen werden. Ich würde mich freuen, wenn wir an der Stelle in die Beratungen – zumindest des Innenausschusses, gerne auch anderer beteiligter Ausschüsse – zeitnah eintreten können. Sie werden aufseiten der kommunalen Spitzenverbände deutliche Unterstützung für diese Überlegung erfahren. Und an aller Schluss würde ich gerne noch einen Punkt anfügen. Herr Diener war missverständlich interpretiert worden vom „Nordkurier“ mit dem Hinweis, es gäbe ein Plagiat in Form dieser Beschlussvorlage. Das hat mich offen eingestanden ein bisschen schmunzeln lassen. (Thomas Diener, CDU: Hab ich auch.) Ein Plagiat, um das mal zu übersetzen für alle diejenigen, die bisher den Duden an dieser Stelle nicht aufschlagen mochten, ist eine Kopie. Eine Kopie bedeutet, ich habe vorher etwas gehabt, was genauso ist wie das hinterher. Das, was Sie vorgelegt hatten, war ein schlichter Hinweis, macht mal was – im Übrigen berechtigt in diesem … (Sebastian Ehlers, CDU: Haben Sie abgelehnt.) An dieser Stelle, (Sebastian Ehlers, CDU: Haben Sie abgelehnt.) an dieser Stelle, Herr Ehlers, habe ich das Gleiche gesagt wie damals. Es ist richtig, dass wir etwas tun müssen. Im Gegensatz zu Ihnen waren wir noch nicht so weit zu sagen, wie und wo. Und Sie haben hier Kritik erfahren, zu sagen, Mensch, wenn ihr schon alle genau wie wir Post bekommen habt, hättet ihr auch gleich den Gesetzentwurf einbringen können. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und deswegen der letzte Hinweis, Herr Diener: Wenn, dann lasse ich mir das Plagiat zur Landkreisvorlage vorwerfen, da werden Sie eine weitgehende Identität finden. Der Landkreistag wollte aber gerne ein Plagiat, der hat uns empfohlen, genau seinen Text zu übernehmen. Von daher, wenn, dann haben wir alle gemeinsam beim Landkreistag abgekupfert, (Sebastian Ehlers, CDU: Sie arbeiten hier nicht konstruktiv mit.) was okay ist. – Herzlichen Dank! Viel Erfolg bei der Debatte! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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