Thomas Diener
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich den Gesetzentwurf gelesen habe, habe ich natürlich ein kleines Déjà-vu gehabt, genau wahrscheinlich wie alle anderen auch. Denn wir haben uns in der Tat im September dieses Jahres damit auseinandergesetzt, wir haben auch einen Antrag gestellt „Erhebung degressiver Abfallgebühren – Änderung des Kommunalabgabengesetzes“ und beraten. Ich weiß nicht, ob diese Variante, die wir heute haben, jetzt eine Rolle vorwärts oder Rolle rückwärts ist oder auch ein Stück weit einfach nur kommunalpolitische Taumelei, wo man nicht weiß, in welche Richtung man laufen soll, denn ich weiß noch, als wir letztes Mal diskutiert haben, war es Frau Tegtmeier, die sagte, wir wissen ja nicht, ob wir das im Kommunalabgabengesetz oder gegebenenfalls im Abfallwirtschaftsgesetz ändern müssen, das sind zwei Ministerien. (Martina Tegtmeier, SPD: Ja, ja.) Daraufhin haben wir sogar noch den Änderungsantrag gestellt, der natürlich unisono – sowohl der Änderungsantrag als auch der Ursprungsantrag – abgelehnt wurde von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE, den GRÜNEN, und die FDP hat sich enthalten. Im Grunde genommen hat sich ja an der Stelle nicht viel geändert, außer, dass wir den dringenden Appell an der Stelle noch mal gerne wiederholen. Es hat sich bloß ein Effekt eingestellt, und zwar haben natürlich alle Landkreise und die zwei kreisfreien Städte darauf gewartet, wie der Landtag sich im September dazu positioniert. Dadurch, dass es sozusagen abgelehnt worden ist, sind also die meisten jetzt dabei, neue Satzungen zu machen, nämlich genau diejenigen, die keine degressiven Abfallgebühren vorsehen. Die meisten werden es im Dezember zusammen mit den jeweiligen Haushaltsplänen tun, da sind Abfallgebührensatzungen auch neu bestimmt. Das heißt, wenn wir jetzt das bestimmen, was richtig ist, dann haben die Landkreise und die kreisfreien Städte im ersten und zweiten Quartal genau die falsche Satzung, die nämlich keine degressiven Abfallgebühren mehr vorsehen, obwohl wir sie im Gesetz jetzt haben. Insofern ist das jetzt ein richtiger Ansatz, bloß, der kommt natürlich ein Stück weit zu spät. Und was natürlich ein Plagiat ist oder nicht, das ist ein bisschen wie mit dem Abschreiben in der Schule, weiß man auch nie so ganz genau, muss der Lehrer letzten Endes entscheiden. Auf alle Fälle haben wir seinerzeit auch schon vorgeschlagen, den Formulierungsentwurf der Städte und Gemeinden beziehungsweise der Städte und der Landkreise hier mit zu übernehmen. Das ist leider seinerzeit nicht gewollt gewesen. Insofern kann ich nur meinen herzlichen Dank und meinen herzlichen Glückwunsch hier zum Ausdruck bringen, dass die Einsichtsfähigkeit in der Sache sowohl von der Fraktion DIE LINKE als auch von der SPD hier wohl doch zum Tragen gekommen ist. Endlich mal ein Gesetzentwurf der rot-roten Koalition, der sich auch um die wirklich wichtigen Belange der Kommunen und der Menschen in unserem Land kümmert, auch wenn er nicht von Ihnen und auch nicht von der rot-roten Landesregierung als Initiator kommt. Ich darf an der Stelle vielleicht noch mal die Justizministerin zitieren, die in ihrer Rolle als Abgeordnete früher immer zu sagen pflegte: Opposition wirkt. Insofern müssen wir uns auch bedanken, dass wir auf diese Art und Weise unseren Gesetzentwurf letzten Endes auch zum Tragen bekommen haben. Recht herzlichen Dank noch mal an alle Beteiligten! Und wir können an der Stelle nur raten, also sowohl der Überweisung in den Ausschuss zuzustimmen, das ist das einzig Sinnvolle an der Aktion hier. Und wir hoffen mal, dass diese Art und Weise des Umganges miteinander in Zukunft keine großen Bahnen bekommt. – Haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
