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Jeannine Rösler

Die Linke 09.11.2022 Sitzungen 8/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als am 1. Januar 2020 die Kita in Mecklenburg-Vorpommern beitragsfrei wurde, war das ein echter sozialpolitischer Meilenstein. (Torsten Renz, CDU: Haben Sie die Regierung damals gelobt?) Für viele Eltern, die über keine üppigen Einkommen verfügen, (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU) waren die Gebühren eine erhebliche Belastung, (Torsten Renz, CDU: Dank SPD und CDU.) und bei mehr als einem Kind, einem Kitakind, haben sie in der Tat große Löcher in die Familienkasse gerissen. Das aber ist Geschichte. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Mecklenburg-Vorpommern hat sich in puncto Beitragsfreiheit an die Spitze in Deutschland gesetzt und von der Krippe bis zum Hort die Betreuung beitragsfrei gestellt. Mit dem für die Eltern kostenfreien Ferienhort hat die rotrote Landesregierung in einem weiteren Schritt für Entlastung und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesorgt. (Torsten Renz, CDU: Das gab es ja letztes Jahr auch schon.) Heute nehmen wir neben der Betreuungsquote und auch beim Anteil an Fachkräften Spitzenplätze in Deutschland ein. Wir haben Betreuungszeiten, die an dem Bedarf ausgerichtet sind. Und all das kann sich wirklich sehen lassen, das ist nicht vom Himmel gefallen, (Torsten Renz, CDU: Nein, dank der Großen Koalition.) und darauf können wir durchaus stolz sein. Selbstverständlich wissen wir, dass das alles nicht reicht. (Torsten Renz, CDU: Nein.) Nachdem wir intensiv in die Teilhabe investiert haben, kommt es jetzt darauf an, die Qualität in den Einrichtungen Schritt für Schritt zu verbessern, und deshalb liegt uns heute dieser Gesetzentwurf vor. Meine Damen und Herren, mit der Änderung des KiföG wollen wir erreichen, dass die Auszubildenden mit dem Bildungsgang „Staatlich anerkannter Erzieher“ beziehungsweise „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ in den ersten beiden Jahren nicht länger auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Bisher ist es so, im ersten Ausbildungsjahr deckt eine Auszubildende oder ein Auszubildender 30 Prozent einer Fachkraft ab, im zweiten 40 Prozent, im dritten 50 Prozent. Mit drei Azubis im ersten Jahr kann somit ein Träger theoretisch annähernd eine komplette Fachkraft ersetzen, eine Fachkraft, die eine abgeschlossene Ausbildung und oft jahrelange Erfahrung hat. Das belastet zum einen die Ausbildung des Nachwuchses, zum anderen fehlen de facto die Fachkräfte, die für eine qualifizierte Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder gebraucht werden. Und deshalb wollen wir die Anrechnung auf den Personalschlüssel für die ersten beiden Ausbildungsjahre eben schrittweise abschaffen. Für die Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr tritt die neue Gesetzeslage zu Beginn des kommenden Ausbildungsjahres in Kraft, für die Auszubildenden im zweiten Ausbildungsjahr im Jahr darauf. Die Einrichtungen und die Beschäftigten haben ein Jahr beziehungsweise zwei Jahre Zeit, sich auf diese neue Gesetzeslage und damit auch auf die veränderte Situation einzustellen. Meine Damen und Herren, die neuen Regelungen haben finanzielle Konsequenzen. Mehr Qualität kostet mehr Geld. Und dies stellt das Land im Rahmen der Fachkräfteoffensive zur Verfügung. Für das Jahr 2023 sind allein für diese Maßnahme 1,6 Millionen Euro geplant, für das Jahr 2024 sind knapp 5,6 Millionen Euro vorgesehen und im Jahr 2025 werden circa 8,4 Millionen Euro erforderlich sein. (Torsten Renz, CDU: 8,34!) Meine Damen und Herren, diese Fachkräfteoffensive dient nicht nur dazu, die Betreuungssituation in der Kita zu verbessern. 2021 haben 718 Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher ihren Abschluss gemacht, rund 40 Prozent mehr als noch 2017. Hinzu kamen 372 Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Ergotherapeutinnen und -therapeuten sowie Logopädinnen und Logopäden, die ihren Abschluss in Mecklenburg-Vorpommern gemacht haben. Das sind 1.090 Fachkräfte, und hier sind die an den Fachhochschulen und Universitäten Ausgebildeten, die ebenfalls die Kriterien des KiföG erfüllen, noch gar nicht inbegriffen. Insgesamt reden wir hier über alle Berufsgruppen, die laut KiföG als pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen arbeiten können, über rund 1.700 Fachkräfte. Bis 2030 gehen 350 bis 400 Beschäftigte in den Ruhestand. Diese Stellen müssen nachbesetzt werden. Unterm Strich bildet Mecklenburg-Vorpommern im Mittel also mindestens 100 Prozent über Bedarf aus. Das ist hervorragend! Vor dem Hintergrund, dass ab 2026 neben dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz auch der Rechtsanspruch auf einen Hortplatz verwirklicht werden soll, ist dann noch eine weitere Steigerung der Zahl der Fachkräfte erforderlich. Für diesen Mehrbedarf müssen wir gewappnet sein, und auch das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, für alle Beteiligten, für die Kinder, die Eltern, für die Einrichtungen, die mehr Fachkräfte einstellen können, ist dieser Gesetzentwurf ein Gewinn. Ich freue mich auf eine lebhafte Debatte im Bildungsausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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