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Constanze Oehlrich

GRÜNE 09.11.2022 Sitzungen 8/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Werden die Kommunen durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet und führt die Erfüllung dieser Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Kommunen, so ist dafür nach Artikel 72 Absatz 3 unserer Landesverfassung ein entsprechender Ausgleich zu schaffen. Nach dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion soll dies auch dann gelten, wenn der Aufgabenstandard durch Bundesrecht verändert wird und eine bereits bestehende Zuständigkeit der Kommunen unverändert aufrechterhalten bleibt. Neben dem von Herrn Pegel, Herrn Reinhardt und Herrn Noetzel Gesagten bedarf es dieses Gesetzentwurfs auch noch aus einem anderen Grund nicht. Vor einer Veränderung des Aufgabenstandards durch Bundesrecht sind die Kommunen bereits hinreichend durch das Grundgesetz geschützt. Nach Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 des Grundgesetzes dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Bundesgesetz Aufgaben nicht übertragen werden. Diese Norm schützt sowohl die Organisationshoheit der Länder als auch die Finanzhoheit der Kommunen. Der beantragten Verfassungsänderung bedarf es, wie gesagt, schlicht nicht. Insofern hat sich zu unserer Debatte, die wir anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs geführt haben, nichts geändert. Meine Fraktion lehnt den Gesetzentwurf nach wie vor ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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