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Constanze Oehlrich

GRÜNE 09.11.2022 Sitzungen 8/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung, Herr Pegel hat es schon gesagt, den wahrscheinlich kürzesten Gesetzentwurf der Legislaturperiode. Es ist nur eine Angabe, die in Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 1 unseres Landes- und Kommunalwahlgesetzes geändert werden soll. Statt der Zahl 18 soll dort künftig die Zahl 16 stehen. Wahlberechtigt zur Landtagswahl sollen danach alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Endlich, endlich wird die junge Generation von heute an den Weichenstellungen für morgen beteiligt! Es ist höchste Zeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der öffentlichen Anhörung, die der Innenausschuss am 29. September dieses Jahres durchgeführt hat zu dem Gesetzentwurf, lehnte nur ein Sachverständiger, nur einer, (Marc Reinhardt, CDU: Nun ja.) der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes Heinz-Peter Meidinger den Gesetzentwurf ab. (Enrico Schult, AfD: Der hat aber schon eine gewichtige Stimme.) Alle anderen begrüßten den Gesetzentwurf. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) In der Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages heißt es dazu: „Wir konnten bis jetzt nicht nachvollziehen, warum die Wähler für die Landtagswahlen einen höheren Reifegrad benötigen sollen als für die Kommunalwahlen. Die Städte und Gemeinden haben mit dem aktiven Wahlalter mit 16 Jahren für die Wahlen unserer Gemeindevertretungen und Bürgermeister gute Erfahrungen gemacht.“ Und weiter: „Wir halten das für ein gutes Instrument, um Jugendliche frühzeitig zur Beteiligung an demokratischen Prozessen einzuladen, damit sie aktiv am öffentlichen Leben teilnehmen.“ Durch die Einbindung der 16- und 17-Jährigen in das aktive Wahlrecht wird, so der Landesjugendring, unsere Demokratie gestärkt, weil eine größere Summe der in Deutschland lebenden Personen beteiligt und zudem der Marginalisierung der jungen Generation, die durch die demografische Entwicklung fortschreitet, etwas entgegengewirkt wird. Die jungen Menschen brauchen mehr Mitbestimmung. Nur so können sie sich aktiv als aktiver und gestaltender Teil der Gesellschaft verstehen. So wird Demokratie als Gesellschaftsform unter den jungen Menschen tiefer verankert. Eine Identifikation ermöglicht die wirksame Teilhabe an demokratischen Prozessen, dient somit auch der Demokratieentwicklung und ihrer Stabilität. Die Stellungnahme der Politikwissenschaftlerin Julia Schulte-Cloos hat der Innenminister hier schon kurz vorgestellt. Das will ich nicht wiederholen. Ich fand besonders interessant, da schließe ich mich meinem Vorredner an, die Stellungnahme von Professor Dr. Hermann Heußner von der Hochschule Osnabrück. Er sagte, das gesetzliche Mindestalter solle den erforderlichen Grad an Reife und Vernunft für die Wahlen sicherstellen, und die vom Gesetzgeber angenommene mangelnde politische Reife der 16- bis 17-Jährigen werde jedoch durch die vorhandenen empirischen Daten nicht gestützt. Die kognitive Entwicklungsforschung, insbesondere von Klaus Hurrelmann, zeige, dass in der Altersspanne zwischen 12 und 14 Jahren bei fast allen Jugendlichen ein intellektueller Entwicklungsschub stattfindet, der sie dazu befähige, abstrakt, hypothetisch und logisch zu denken. Parallel hierzu steige in dieser Altersspanne auch die Fähigkeit, sozial, ethisch und politisch zu denken und entsprechende Urteile abzugeben. Hurrelmann spricht von einer Reife der Urteilsfähigkeit, nicht der gesamten Persönlichkeit, die bereits in der Altersspanne zwischen 12 und 14 Jahren gegeben sei. Sei aber, so der Sachverständige Heußner, bereits ab 14 Jahren von hinreichender Reife auszugehen, sei dies erst recht und mit großer Sicherheit auch bei den 16- und 17-Jährigen gegeben. Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sei daher nicht nur zulässig, sondern verfassungsrechtlich auch geboten. Diesem Gebot der Landesverfassung wird meine Fraktion heute mit Freuden nachkommen und dem Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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