Torsten Renz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich auch auf eine lebhafte Debatte, aber nicht nur im Ausschuss, sondern im Parlament, Frau Rösler, hier gehört die Debatte nämlich her. (Marc Reinhardt, CDU: Richtig!) Wir wollen heute debattieren über einen Gesetzentwurf von SPD und LINKEN oder auch LINKEN und SPD. Sie machen ja jetzt immer, damit die ganze Sache Fahrt aufnimmt, immer den kurzen Weg, indem Sie im Vorfeld keinen weiter beteiligen und der Landesregierung sozusagen Arbeit abnehmen. (Marc Reinhardt, CDU: Das ist ja sehr bedauerlich!) Sie stellen sich hin, die Ministerin, und sprechen von weiteren Qualitätssteigerungen, und dann führen Sie aus auf das Gesetz, was wir damals auf den Weg gebracht haben im Jahre 2017, was es für ein Riesenproblem war, diese Anrechnung mit 30/40/50 – wie Sie ja wissen, im Gesetzgebungsverfahren noch verändert, ursprünglich im Gesetzentwurf stand ja, jeweils 40/40/40 –, und dann führen Sie hier aus, als wenn es das Riesenproblem damals war. Und im Prinzip war die heutige Debatte nicht für Vergangenheitsbewältigung angedacht, aber nichtsdestotrotz ist es jetzt notwendig nach Ihren Ausführungen, noch mal der Öffentlichkeit klarzumachen, um was es damals ging. Ich habe auch im Schnellverfahren eben noch mal Ihre Pressemitteilungen von Frau Bernhardt, neun an der Zahl, mir kurz angeschaut. Ich konnte so schnell in diesen neun Pressemitteilungen, wo Sie dieses Gesetz niedergemacht haben, nicht einmal dieses Thema, was Sie zum Hauptthema gemacht haben, hier aufgreifen. Deswegen will ich nämlich mal sagen, was damals das Hauptthema war: Das Hauptthema war, dass in den nächsten zehn Jahren 25 Prozent der Erzieher in den Ruhestand gehen und dass die Große Koalition gesagt hat, wir müssen handeln, wir müssen eine duale Berufsausbildung einführen, eine Erzieherausbildung von 0 bis 10. Das war Gegenstand des damaligen Gesetzgebungsverfahrens. Und dass wir den Fachkräftekatalog erweitert haben, dass andere Berufsgruppen zusätzlich in den Erzieherbereich aufgenommen werden konnten, das waren die Schwerpunktthemen. Und dazu haben Sie sich im Prinzip rund um die Uhr geäußert. Und deswegen will ich Ihnen das auch nicht vorenthalten. Sie, das war damals Ihre Expertin – im Nachgang, wenn ich das jetzt so höre, muss ich ja schon sagen, die selbsternannten Experten der LINKEN –, wenn Sie damals in der Debatte gesagt haben: „Vor allem die Aufweichung des Fachkräftegebots lässt meine Fraktion nun zu dem Schluss kommen, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen“, Frau Bernhardt, das Ganze haben Sie dann sozusagen noch getoppt mit Ihrem Änderungsantrag, in dem Sie formuliert haben die „Aufweichung des Fachkräftegebots und die Implementierung einer 2-Klassen-Ausbildung der pädagogischen Fachkräfte“. Das war damals Ihr Duktus. Und Zitat Frau Bernhardt dann in der Zweiten Lesung – auch das kann ich Ihnen nicht ersparen, damit wir über das Wesentliche sprechen –: „Unser zweiter Kritikpunkt: Sie führen halbgewalkt einen neuen Ausbildungsgang ein, schaffen so Erzieher erster, zweiter und dritter Klasse und lassen die Auszubildenden während der praxisintegrierten Ausbildung, PIA, allein.“ Das war damals Gegenstand der Diskussion. Ich kann Ihnen nur sagen, wie ich damals darauf geantwortet habe, auch das will ich zitieren, indem ich gesagt habe: „Diese Koalition hat die Kraft gehabt, hat gehandelt aufgrund der Herausforderung, mit der dualen Ausbildung neue Wege beschritten und in einem parlamentarischen Verfahren in kürzester Zeit“ das Gesetz, „das Ganze auf den Weg gebracht. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.“ Ich kann heute noch sagen für die Große Koalition von damals, das war genau richtig, dass wir 2017 dieses Thema so angegangen sind, dass wir heute nämlich dann eine Ministerin haben und eine Fraktionsvorsitzende der LINKEN, die minutenlang sich abfeiern für 1.700 Auszubildende in den unterschiedlichsten Bereichen seit 2017, die sozusagen dieses Erfolgsmodell hier noch darstellen und mit keinem Wort erwähnen, dass sie damals den Gesetzentwurf abgelehnt haben. Das wäre Größe, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Enrico Schult, AfD) meine sehr geehrten Damen und Herren von den LINKEN, wenn Sie das heute hier mal sagen könnten. Und wenn es um Fachlichkeit und um Qualitätsverbesserung geht, dann ist das natürlich eine Qualitätsverbesserung. Aber ich sage Ihnen, in den letzten zehn Jahren hat die letzte Große Koalition Qualitätsverbesserung auf den Weg gebracht, nämlich, in der Erzieher-Kind-Relation von 1 : 18 auf 1 : 15 zu gehen. Und wer sich mit Bertelsmann und mit der Wissenschaft und mit den Fachleuten befasst, der weiß, dass das wirklich Qualitätsverbesserung ist, dass Sie in diesem Bereich etwas tun sollten. Und meine Studie ist es nicht, das ist die Evaluierung der Bundesregierung, die eben genau zu diesem Schluss kommt beim Gute-KiTa-Gesetz, dass die Beitragsfreiheit nur bedingt, in einem ganz geringen Anteil, was mit Qualitätsverbesserung zu tun hat und deswegen die Bundesregierung unter Führung der GRÜNEN in dem Fachministerium nämlich umsteuert und Qualitätsmerkmale nach vorne stellt. Und da ist das, was wir heute machen, wirklich ein wichtiger Schritt, aber ein sehr kleiner Schritt. Und ich will Ihnen sagen, was Sie sozusagen auf der Agenda haben in dieser Legislaturperiode – kleiner Werbeblock noch mal für Rot-Rot für die Öffentlichkeit –, Sie wollen also in diesem Bereich einen kostenlosen Ferienhort schaffen. Zwischenruf vorhin: „Haben wir schon unter Corona-Bedingungen realisiert“, haben Sie jetzt gesetzlich umgesetzt, erster wesentlicher Punkt. Zweiter Punkt: landesweit einen einheitlichen Mindestpersonalschlüssel und drittens dann ein Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1 : 14. Das sind Ihre großen Projekte, die Sie gespickt haben durch solche Sachen, die Sie heute machen, wo ich mich fragen muss, soll dieses Parlament sich jetzt auch – weil wir es ja als Parlament ein… oder Sie als Koalition es einbringen –, sich immer ohne die Fachkräfte, ohne Anhörungsverfahren der Landesregierung alle halbe Jahr jetzt mit dem KiföG befassen? Ich weiß nicht, ob das besonders sinnvoll ist. Und deswegen will ich schon mal an dieser Stelle ankündigen, dass wir definitiv das zentrale Thema Qualitätssicherung, was nämlich gekoppelt ist an die Erzieher-Kind-Relation, auch in den Fokus der Anhörung stellen werden. Das, glaube ich, war zumindest als Einführung erst mal schon wichtig, hier zu sagen. Wenn wir jetzt zu Ihrem Gesetzentwurf kommen, dann sage ich, ja, es ist eine entsprechende Qualitätsverbesserung, die unsere Unterstützung vom Grundsatz her findet. Frau Ministerin ist auch darauf eingegangen, wahrscheinlich nachvollziehbarerweise, warum im dritten Ausbildungsjahr jetzt nicht die Setzung auf null erfolgt, sondern dass man sich nur auf die ersten zwei Ausbildungsjahre bezieht. Ich kann das zumindest im ersten Ansatz als richtig nachvollziehen. Worauf Sie nicht eingegangen sind, da müssen wir sicherlich im Ausschuss noch mal drüber sprechen, warum man dann zeitversetzt in das zweite Lehrjahr einsteigt. Klar ist da eine gewisse Logik, aber wenn man es politisch will, dann kann man das möglicherweise auch anders handhaben. Aber ich glaube, das sind wirklich nur kleine Dinge, die wir hier sozusagen zu besprechen haben. Am Ende kommt es auf das große Ganze an, dass wir nämlich im Bereich der Kindertagesförderung andere Dinge in den Fokus nehmen. Ich habe es schon kurz angedeutet, nämlich eine richtige – ich glaube, „Doppel-Wumms“ nennt man das jetzt sozusagen –, eine richtige Qualitätssteigerung. Und da haben wir ganz andere Dinge vor der Brust, wie zum Beispiel ein Landesinvestitionsprogramm für die Träger von Einrichtungen, wenn ich jetzt gerade sehe die Herausforderung „Ganztagsanspruch für den Hort ab 2026“. Wir haben weiterhin vor der Brust, dann den Bedarf an Fachkräften auszubilden. Das sind Dinge, die wir diskutieren wollen bei diesem Gesetzgebungsverfahren, insbesondere auch in der Hoffnung, dass Sie nicht stupide jetzt den Koalitionsvertrag abarbeiten und sagen, zum 01.01.2024 kommt 1 : 14 für die Fachkraft-Kind-Relation im Kitabereich, weil, ich glaube, jetzt muss man sich das schon mal etwas genauer anschauen. Wenn wir für den Kitabereich immer etwas getan haben, so wie schon dargestellt, dafür im Krippenbereich immer noch bei 1 : 6 sind und insbesondere im Hortbereich 1 : 22, ich glaube, auch diese beiden Zahlen sind auch nicht nur mit Blick auf die Bertelsmann-Empfehlungen, sondern auch mit Blick auf das, was die Erzieherinnen und Erzieher uns sagen, mindestens diskussionswürdig. Deswegen, glaube ich, verschließen Sie sich trotz eines Koalitionsvertrages, der ja fast immer wie in Stein gemeißelt ist, nicht dieser Diskussion. Und wir kommen natürlich in ein Problem, in ein finanzielles Problem, wenn wir hier 13 Millionen sozusagen auf den Tisch legen und gleichzeitig schon – ich hoffe, die Zahl stimmt – im Ausschuss gesagt wird, dass eine Absenkung im Krippenbereich das Vierfache, also auf 1 : 5, das Vierfache kostet im Gegensatz zu einem Absenken von 1 : 15 auf 1 : 14. Wenn das nachher alles die entscheidenden Faktoren sind, spricht es umso mehr dafür, das in der Gesamtheit zu diskutieren. Und insofern freue ich mich dann auch auf eine Fortführung einer lebhaften Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
