landtag-mv.de ↗

Beate Schlupp

CDU 09.11.2022 Sitzungen 8/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es erschließt sich mir nicht wirklich, warum wir uns heute in Erster Lesung mit einem Gesetzentwurf befassen, während die in diesem Gesetz zu normierende Aufgabenübertragung von den unteren Naturschutzbehörden auf die Ämter für Landwirtschaft, verbunden mit der notwendigen Personalausstattung, schon längst auf den Weg gebracht wurde. Der Minister hat es selber erwähnt, ausgeschrieben sind Stellen für „Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin … Naturschutzrechtlicher Vollzug, Windenergieanlagen“, Bewerbungsschluss ist der 13.11.2022, Arbeitsbeginn ist der 01.01.2023, nachzulesen – auch darauf wurde hingewiesen – im Karriereportal der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Und ich zitiere aus der Stellenbeschreibung, die ja ganz offensichtlich vor dem heutigen Tag auf den Weg gebracht wurde: „Sie möchten am Gelingen der Energiewende mitwirken? … Hierfür wird diese Aufgabe von den unteren Naturschutzbehörden auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt übertragen und dafür dort jeweils ein neues Dezernat eingerichtet.“ Worüber reden wir jetzt hier eigentlich? Was haben wir denn hier zu entscheiden? (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! – Heiterkeit und Zuruf von Thore Stein, AfD) Dieser, dieser Vorgang, das sage ich Ihnen hier so – und es ist ja heute viel beschworen worden von dem engen Schulterschluss und der Einbindung der Opposition in schweren Zeiten –, dieser Vorgang konterkariert den Gesetzgebungsprozess und ist eine eklatante Missachtung des Parlaments (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!) und damit auch der Bürgerinnen und Bürger, die dieses Parlament direkt gewählt haben. Wir können doch nicht mehr entscheiden! Die werden zum 01.01.23 eingestellt, der Gesetzentwurf in Zweiter Lesung, nach unserem Terminplan, wird in der vierten Kalenderwoche 2023 beschlossen. Worüber beschließen wir denn?! Die Mitarbeiter arbeiten dann schon einen Monat. Das ist doch völlig unüblich! Wir sind der Gesetzgeber, wir entscheiden, ob wir das wollen, und wenn wir das wollen, ist dann die Zeit, diese Stellen auszuschreiben. Und ich kann mir ehrlich gesagt nicht erklären, dass diese drei Wochen, die man warten muss, nun wirklich den Prozess so lange aufhalten. Wir haben immer über Parlamentarismus geredet. Und ich frage die Koalitionsfraktionen: Wenn Sie sich selber in Ihrem parlamentarischen Selbstverständnis ernst nehmen, wollen Sie eine solche Scharade mitmachen? Worüber wollen wir denn noch beraten? Es ist doch schon festgelegt, es ist doch schon ausgeschrieben! (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Wenn wir – und damit meine ich das ganze Parlament in Gänze – das so hinnehmen, dann brauchen wir uns wirklich nicht zu wundern, wenn der Landtag in der Öffentlichkeit als Abnickverein für die Landesregierung wahrgenommen wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Das bedeutet jetzt nicht, dass wir uns der Diskussion in der Sache verweigern wollen. Dazu gibt es zu viele offene Fragen, von deren Klärung abhängt, ob der vorliegende Gesetzentwurf nicht nur zu neuen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern führt. Lassen Sie mich voranstellen, eine reine Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land, ohne dass sichergestellt ist, dass der produzierte Strom auch die Abnehmer erreicht oder gespeichert werden kann, ist weder ökologisch noch ökonomisch, sondern ideologisch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Horst Förster, AfD: Das ist irrsinnig.) Zudem erhöhen sich unter den jetzigen Bedingungen mit jeder neuen Windkraftanlage die Redispatchkosten und damit die ohnehin steigenden Netzentgelte für die Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern – ein Problem, das lange bekannt ist (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) und für das es zumindest zeitgleich mit einem weiteren Zubau eine Lösung geben muss. Das Gleiche gilt für die Verteilnetze. Zudem gibt es weitere offene Fragen, wie zum Beispiel: Warum kann die personelle Verstärkung nicht auf der unteren Ebene der zuständigen Behörden erfolgen? Inwieweit stimmen die kommunalen Spitzenverbände der Übertragung der Aufgaben zu? Wie sollen künftig die Bürgerinnen und Bürger des Landes besser an den Genehmigungsverfahren beteiligt werden? Sollten auch andere Bereiche der Umweltverwaltung auf die obere Ebene verlagert werden? Diese und andere Fragen werden wir im Rahmen einer bereits vorgesehenen Anhörung im Fachausschuss zu klären haben, wobei ich einräumen muss, mir tut es ehrlich gesagt leid, überhaupt Anzuhörende zu benennen, die dann mit ihrer Expertise zu einer Alibiveranstaltung eingeladen werden. (Beifall Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Einer Überweisung des Gesetzentwurfes in die entsprechenden Ausschüsse stimmen wir mit allen vorgenannten Vorbehalten zu. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Thore Stein, AfD)

Alle Reden von Beate Schlupp Protokoll ↗