Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Das fällt jetzt hier nicht ganz leicht, noch mal auf die Debatte einzugehen, muss ich sagen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Am besten, Sie ziehen den Antrag zurück.) also weil ich, weil ich mit der – wie soll ich sagen – persönlichen Betroffenheit, mit der Aufregung, die hier entstanden ist, nicht so gerechnet habe, muss ich sagen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na, denken Sie mal darüber nach!) Ich kann das natürlich verstehen, Frau von Allwörden, wenn Sie jetzt sagen, das kam bei Ihnen an wie ein Tritt in die Magengegend. Das muss ich zur Kenntnis nehmen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) Es war nicht beabsichtigt. Ich habe eigentlich den Eindruck gehabt, ich habe eine sehr – wie soll ich sagen – nüchtern bis langweilige Rede gehalten, weil sich die – wie soll ich sagen – sehr trocken, sehr stark orientiert hat an wissenschaftlichen Darstellungen, an der, an den Quellen menschenrechtlicher Einrichtungen. Also es war das Deutsche Institut für Menschenrechte, was ich zitiert habe. Es war die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz – das ist eine offizielle Einrichtung, die ist beim Europarat angesiedelt. Also ich habe mich sehr nahe gehalten an gut dokumentierten Unterlagen ohne Ideologie. Ich habe mich … (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Na ja, Deutsches Institut für Menschenrechte ist, meine ich, nicht ideologieverdächtig, fände ich zumindest sehr bedauerlich, wenn das wirklich so hier wahrgenommen würde. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Wichtig ist auch in meiner Argumentation, und Sie haben ja hier, mehrere Leute haben das gesagt, sie haben Einzelfälle vermisst, also es wurde vorgehalten, null Fälle. (Ann Christin von Allwörden, CDU, und Barbara Becker-Hornickel, FDP: Ja.) Ja, es kann genau daran liegen, dass es eben noch keine empirische Untersuchung gibt. Das ist ja genau das, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) was die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz der Bundesrepublik Deutschland empfiehlt, nämlich das Phänomen des Racial Profiling mal zu untersuchen, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) um eben genau daraus Empfehlungen ableiten zu können für die weitere Polizeiarbeit. Und die Sache ist, die Sache ist – deswegen habe ich gesagt, es ist eine eher langweilige Rede gewesen –, ich habe mich eben genau gerade nicht auf Einzelfälle bezogen, sondern auf die, ich habe einfach nur auf die polizeirechtlichen Vorschriften geguckt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ja, weil der Blick auf das Handeln der Polizei in diesem Zusammenhang zu kurz greift. Dem Handeln vorgelagert sind ja die Eingriffsbefugnisse. Wir müssen unsere Eingriffsbefugnisse, das Polizeirecht daraufhin überprüfen, was für Eingriffe dieses Polizeirecht ermöglicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Warum? Warum?) Und nur darum ging es. Es war eine abstrakte, abgehobene Rede, und deswegen war ich, konnte ich sozusagen der Aufregung nicht so wirklich folgen. Und ich versuche jetzt einfach nur noch mal, diese drei Änderungen, die meine Fraktion in dem Gesetzentwurf vorschlägt, noch mal zu begründen, auch gegenüber der Kritik, die von Innenminister Pegel geäußert wurde. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Von allen, außer von der LINKEN.) Da ist zum einen die Streichung der verdachtsunabhängigen Kontrollen an Orten, für die die Tatsache, die Annahme sprechen, dass sich dort Menschen ohne gültige Aufenthaltsbefugnis treffen oder dort zusammenkommen, dort aufhalten. Da wurde in der Kleinen Anfrage vermerkt, die Regierung hätte keine Gesetzgebungskompetenz. Ist schon klar, dass die Regierung keine Gesetzgebungskompetenz hat, das macht der Landtag. Nur von der Regierung kommt nun mal ein Großteil der Gesetzentwürfe. Und es war ja die Frage einfach danach, ob es ein entsprechendes Vorhaben gibt. Von Ihnen kam auch der Hinweis hier, ich würde Orte rassistisch behandeln. Nee, das Problem an der Vorschrift des Paragrafen 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a) und cc) ist eben genau, dass nicht ein Ort rassistisch behandelt wird, sondern dass darin eine verdachtsunabhängige Kontrolle geregelt ist, sprich eine Kontrolle, die überhaupt nichts zu tun hat mit dem Verhalten des Menschen, der kontrolliert wird. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und das ist aber normalerweise Voraussetzung für Eingriffsbefugnisse im rechtsstaatlichen Polizeirecht. Zum Zweiten beantragt meine Fraktion in dem Gesetzentwurf die Regelungen über die Ausstellung einer Bescheinigung über eine durchgeführte Identitätsfeststellung. Da sagt der Innenminister, es reicht doch, wenn die Polizeibeamtin und der Polizeibeamte, um den es geht, den Dienstausweis herzeigt. (Nikolaus Kramer, AfD: Das stimmt gar nicht. Das hat er nicht gesagt.) Na ja, der Witz, der Zweck von so einer Bescheinigung ist ja, dass die Kontrollmaßnahme, dass die Maßnahme dokumentiert wird, dass die Person, (Nikolaus Kramer, AfD: Die wird doch dokumentiert. – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) dass die Person eine Bescheinigung hat, die sie mit nach Hause nehmen kann. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sammeln oder wie? – Nikolaus Kramer, AfD: Wann haben Sie mal eine Polizeidienststelle von innen gesehen, Frau Oehlrich?)
