Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurden im gesamten Deutschen Reich Tausende Synagogen, jüdische Geschäfte und jüdische Friedhöfe gestürmt und zerstört, Tausende Jüdinnen und Juden wurden misshandelt, verhaftet oder getötet. Allerspätestens zu diesem Zeitpunkt wurde für die ganze Welt sichtbar, dass das NS-Regime Antisemitismus und Rassismus zur offiziellen Staatsdoktrin erhoben hatte. Gleichzeitig markieren die Novemberpogrome den Übergang von der alltäglich gewordenen Diskriminierung hin zu der systematischen Ermordung von sechs Millionen Jüdinnen und Juden, einem der größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte. Zu der historischen und politischen Verantwortung für diesen Völkermord müssen wir uns als gewählte Repräsentantinnen und Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Wir müssen die Geschichte lebendig halten, damit die menschenverachtenden Verbrechen des NS-Regimes niemals in Vergessenheit geraten und sich etwas Derartiges nie wieder auch nur ansatzweise in unserem Land wiederholen kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Aus diesem Grund haben wir Bündnisgrüne gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen den Antrag „Nie wieder! Aus der Geschichte lernen für die Zukunft“ hier in den Landtag eingebracht. Dieser Antrag ist eine klare Kampfansage an diejenigen, die unsere Gesellschaft mit Hass, Hetze, Ausgrenzung und Gewalt überziehen. Jede Form von Antisemitismus, von Hass gegenüber Jüdinnen und Juden richtet sich zugleich gegen uns alle, gegen alles, wofür ein modernes, weltoffenes Deutschland steht, gegen die Grundwerte unserer Verfassung. Es ist nur folgerichtig, dass der Landtag alle Maßnahmen unterstützt, die darauf gerichtet sind, den Antisemitismus in sämtlichen seinen Erscheinungsformen konsequent zu bekämpfen und ihm durch aktive Prävention vorzubeugen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Franz-Robert Liskow, CDU, und René Domke, FDP) Ein Blick in die vom Bundeskriminalamt geführte polizeiliche Statistik über politisch motivierte Kriminalität zeigt, dass sich die Anzahl antisemitischer Straftaten seit vielen Jahren auf einem hohen Niveau bewegt. Seit 2015 steigen die Zahlen kontinuierlich an, wobei das Jahr 2021 mit 3.027 Straftaten sogar die höchste Zahl seit Beginn der Erfassung im Jahr 2001 aufweist. Das bedeutet eine Steigerung von 29 Prozent gegenüber dem Jahr 2020, welches bis dato die höchste Zahl an antisemitischen Straftaten zu verzeichnen hatte. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich angesichts dieses Anstiegs antisemitisch motivierter Straftaten besorgt gezeigt und bekräftigt, „dass die gezielte und effiziente Bekämpfung antisemitischer Straftaten eine permanente Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden“ sei. „Zur bestmöglichen Erfüllung dieser Aufgabe“ gehöre „das Erkennen antisemitischer Hintergründe von Straftaten, deren nachdrückliche Verfolgung und die Ermutigung der Opfer antisemitischer Straftaten zur Anzeigeerstattung. Dabei“ seien „die Förderung einer einheitlichen Rechtsanwendung sowie auch deren Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit besonders wichtig, um das Vertrauen von Jüdinnen und Juden in den Rechtsstaat zu stärken.“ Um es einmal ganz konkret zu machen, meine Fraktion erwartet, dass Polizei und Justiz konsequent gegen das Tragen von sogenannten „Ungeimpft“-Sternen vorgehen. In diesen Fällen ist von einem Anfangsverdacht der Holocaust-Verharmlosung nach Paragraf 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch auszugehen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass ein Vergleich der Verfolgung von Jüdinnen und Juden im Nationalsozialismus mit der heutigen Situation ungeimpfter Personen dazu geeignet ist, im Sinne des Paragrafen 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch „den öffentlichen Frieden zu stören“. In Form von Aus- und Fortbildung müssen die notwendigen Kenntnisse über Antisemitismus in seiner historischen Entwicklung sowie in seiner modernen Ausprägung vermittelt werden, damit Stereotype, Codes und Vorfälle wie das offene Tragen eines „Ungeimpft“-Sterns zielgerichtet als Straftaten eingeordnet und verfolgt werden können. Bei der Prävention von Antisemitismus kommt insbesondere den Schulen mit ihrem Auftrag, Kinder und Jugendliche zu Mündigkeit und Verantwortungsbewusstsein zu erziehen, eine besondere Bedeutung und Verantwortung zu. Die gemeinsame Erklärung des Zentralrats der Juden in Deutschland, der Bund-Länder-Kommission, der Antisemitismusbeauftragten und der Kultusministerkonferenz zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule bietet Lehrkräften „eine Orientierung zum Umgang mit den verschiedenen Formen des Antisemitismus, beschreibt ihn in seiner Wirkung und zeigt Maßnahmen der Prävention und Intervention auf“. Ein erstes Lernziel für die Schülerinnen und Schüler ist danach das Erkennen der vielfältigen Erscheinungsformen des Antisemitismus, denn dieser äußert sich eben „nicht nur in plumper judenfeindlicher Rhetorik, sondern häufig verdeckt, in Chiffren, indirekten Aussagen, Andeutungen, Witzen“. Kommt es zu einem antisemitischen Vorfall, ist es wichtig, „dass dieser auch als solcher „benannt“ und eben „nicht bagatellisiert, relativiert, verschwiegen oder ignoriert“ wird. Zudem ist es von großer Bedeutung, „bei jedem antisemitischen Vorfall zu intervenieren und nicht aus Unsicherheit, Zeitmangel oder Furcht vor Eskalation ‚wegzuschauen‘ oder ‚wegzuhören‘. Verharmlosung, Relativierung …, falsche Toleranz oder gar Verständnis für Antisemitismus sind gefährlich. Antisemitismus wird dadurch normalisiert.“ Meine Fraktion fordert gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen die Landesregierung dazu auf, in einer gemeinsamen Empfehlung zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule entsprechende Qualifizierung und Professionalisierung der Akteure in Schule, Schulleitungen und Schulverwaltung sicherzustellen und auszubauen. Zudem ist gemeinsam mit den Hochschulen darauf hinzuarbeiten, dass in der Lehrer/-innen-Fort- und -Ausbildung flächenübergreifend und flächendeckend verbindliche Module zu historischen wie gegenwärtigen Formen des Antisemitismus und zum Umgang mit Antisemitismus verankert werden. Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland ist heute die drittgrößte in Europa. Seit 1990 sind mehr als 215.000 jüdische Migrantinnen und Migranten mit ihren Familienangehörigen nach Deutschland gekommen. Aktuell gehören rund 95.000 Menschen in Deutschland einer jüdischen Gemeinde an. Ich bin unheimlich froh, dass diese Menschen die Bundesrepublik als ihr Zuhause betrachten. Sie sind ein elementarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Gleichzeitig bedrückt es mich, dass in einer Umfrage aus dem Jahr 2016 rund 76 Prozent der befragten Jüdinnen und Juden angaben, dass sie Antisemitismus in Deutschland für ein eher großes oder ein sehr großes Problem halten. Und wie ich bereits dargelegt habe, hat sich die Situation in den letzten sechs Jahren noch deutlich verschärft. Das Thema Antisemitismus sollte uns daher nicht nur an Gedenktagen beschäftigen, sondern auch ganz konkret im Alltag. Kompetentes Erkennen, Benennen und Intervenieren bei antisemitischen Vorfällen brauchen wir nicht nur in der Schule, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen, auch hier im Plenarsaal. Insofern kann der vorliegende Antrag nur ein weiterer Schritt im Rahmen eines langen Lernprozesses sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den demokratischen Fraktionen, lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
