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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 09.11.2022 Sitzungen 8/35

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Entschuldigung, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern. Am vergangenen Wochenende betitelte die „Ostsee-Zeitung“ einen Artikel mit der Überschrift: „Zu wenig, zu langsam, zu inkonsequent“. In diesem Artikel wurde sich auf das am 04.11.2022 veröffentlichte Zweijahresgutachten des Expertenrates für Klimafragen bezogen. Auf Seite 66 dieses Gutachtens werden die CO -Emissionen des 2 deutschen Stromnetzes nach Energieträgern dargestellt und folgend auf Seite 67 der Anteil erneuerbarer Energieträger, die seit Anfang der 2000er einen stetigen Ausbau erfahren haben. Einerseits sind die Emissionen gesunken, Fakt ist aber, dass durch den stetig gewachsenen Energiebedarf trotz des Ausbaus der erneuerbaren Energien die für das Jahr 2030 formulierten Klimaziele momentan schwer erreichbar erscheinen. Der Expertenrat – und die Liste der beteiligten Fachleute und Wissenschaftler ist lang und hochkarätig – hat die CO -Emissionen in Deutschland nach Hauptverursachern 2 ausgewertet. Die Energiewirtschaft, die Industrie, der Verkehr und die Gebäudewirtschaft sind zusammen für 90 Prozent der CO -Emissionen in Deutschland ver-2 antwortlich, die Landwirtschaft wird mit 10 Prozent als Verursacher aufgeführt. Notwendige Einsparziele von CO -Emissionen wurden für die Energiewirtschaft mit 2 einer Verdopplung der Einsparungen und beim Verkehr sogar mit einer Verzwanzigfachung der Einsparungen beziffert. Dafür sind große Anstrengungen auf allen Ebenen der Gesellschaft notwendig. Einsparungen von CO -Emissionen in dieser Größenordnung bedeuten die 2 Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Und diese Bemerkung muss auch in diesem Rahmen gestattet sein: Verbrauchergewohnheiten und Konsumverhalten von uns und unserer Bevölkerung tragen natürlich auch in hohem Maße zu diesem Anstieg des Energieverbrauches bei. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Wir selber entscheiden bei jeder Kaufentscheidung und mit unserem Verhalten mit darüber, ob es gelingt, die CO -Emissionen zu senken. Aber das nur am Rande! 2 Fossile Energieträger sind endlich. Das ist keine neue Erkenntnis, das wissen wir seit Beginn der Förderung dieser Ressourcen. Seit dem Beginn des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine ist der Rohstoffmarkt durch eine starke Verknappung und Verteuerung der fossilen Energieträger gekennzeichnet. Aber, meine Damen und Herren, wir benötigen Energie. Und es geht darum, alle Anstrengungen zu unternehmen, die weitere Erwärmung unserer Atmosphäre wenigstens auf das noch mögliche Maß zu begrenzen. Das 1,5-Grad-Ziel wurde im Pariser Klimaschutzabkommen am 12.12.2015 von 195 Vertragsparteien in einem völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet. Die deutsche Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik ist auf dieses 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet. Wir werden den Verkehr und die Industrie zukünftig mit grünem Strom oder grünem Wasserstoff oder den Derivaten des Wasserstoffs versorgen wollen und müssen. Dann muss der Ausbau der erneuerbaren Energien auch stark beschleunigt werden. Die Bundesregierung hat vorgelegt mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen am 22.07.2022 und hat die entsprechenden Grundlagen geschaffen. Dieses Gesetz, auch Windenergieflächenbedarfsgesetz genannt, verpflichtet die Bundesländer, anteilig einen prozentualen Anteil der Landfläche für die Windenergie auszuweisen. Entsprechend dieser gesetzlichen Grundlage ist Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet, bis zum 31.12.2027 einen Flächenbeitragswert von 1,4 Prozent zu realisieren. Bis zum 31.12.2032 sind 2,1 Prozent der Landfläche in Mecklenburg-Vorpommern als Windenergieflächen auszuweisen. Wir stehen derzeit bei einem Flächenbeitragswert von 0,8 Prozent. (Thore Stein, AfD: Herzlichen Glückwunsch!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nicht trivial, die Flächen für das Aufstellen von Windkraftanlagen bereitzustellen, die sogenannten Vorrangflächen Windkraft, da dafür Raumordnung und Bauleitplanung erforderlich sind. Und da Windkraftanlagen in der Regel eine Höhe von 50 Metern weit überschreiten, unterliegt der Bau und der Betrieb einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, dem sogenannten BImSchG-Verfahren. Die tatsächliche Dauer dieser Verfahren war in den letzten Jahren deutlich zu lang, sodass es immer wieder zu großen Verzögerungen kam. Die Verzögerungen traten insbesondere bei den Belangen des Naturschutzes auf. Die zuständigen unteren Naturschutzbehörden, für den Artenschutz zuständig, sind in diesem Verfahren für die Zuarbeit zu den für das Zulassungsverfahren zuständigen Behörden, den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt, zuständig. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Beteiligung verschiedener Behörden mit unterschiedlichen Verwaltungsstrukturkulturen zu unnötigen Kommunikationsproblemen und damit auch zu unnötigen und nicht hinnehmbaren Verzögerungen führt. Zur Lösung und damit zur Beseitigung dieser Hemmnisse für den Windkraftausbau wird die Übertragung der naturschutzfachlichen Zuständigkeit von den unteren Naturschutzbehörden auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt vorgeschlagen. Das Verfahren, zumindest, soweit es den Bereich der Zuständigkeit des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume betrifft, würde somit in eine Hand gegeben. Durch die Verlagerung der naturschutzfachlichen Zuständigkeit im Rahmen der Zulassungsverfahren an die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt ist ein Beschleunigungseffekt nur mit einem Personalaufbau zu erreichen. Dieser Personalbedarf wird mit 30 Stellen beziffert, welche mittelfristig über erhöhte Gebühreneinnahmen und negative Konnexität finanziert werden sollen. Folgende Gesetze sind für die Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern anzupassen: erstens die Änderung des Paragrafen 5 des Naturschutzausführungsgesetzes vom 23.02.2010 und zweitens die Änderung des Paragrafen 6 des Aufgabenzuordnungsgesetzes vom 12.07.2010. Beide Änderungen betreffen ausschließlich die Aufgabenübertragung der naturschutzfachlichen Prüfung und Genehmigung an die StÄLU. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitgliedern des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume bedanken. Wir haben uns mit der Sondersitzung unseres Ausschusses am Ende der heutigen Landtagssitzung unter Zustimmung aller Obleute ein ambitioniertes Programm gegeben, um dieses Verfahren zügig auf den Weg zu bringen. Ich weiß, mit diesem Gesetzentwurf werden wir das 1,5-Grad-Ziel nicht unbedingt erreichen, (Thore Stein, AfD: Dann können wir es auch sein lassen. – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) aber ohne ihn werden wir es garantiert verfehlen. – Ich bitte um Überweisung an den Agrarausschuss. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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