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Horst Förster

AfD 09.11.2022 Sitzungen 8/35

Ja, also vielen Dank! Dass Sie den Artikel 84 Grundgesetz erwähnen an dieser Stelle, zeigt, dass Sie es gar nicht begriffen haben. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) 84 Grundgesetz greift dann, wenn der Bund … oder bestimmt, dass der Bund nicht direkt Aufgaben auf Kommunen übertragen kann. Hier geht es ja darum, dass es an sich eine dem Land obliegende Aufgabe ist. Das Land hat den Aufgabenbereich übertragen und dann wird das durch Bundesrecht erweitert, wo völlig klar ist, dass im Ergebnis es ungerecht wäre, wenn dann die Kosten bei den Kommunen hängen bleiben, denn die haben überhaupt keine Mitwirkungsrechte. Die Länder können ja nur im Bundesrat per Mitbestimmung dann dafür sorgen, das mitbedenken, dass da Kosten entstehen. Also 84 greift ja überhaupt nicht, sondern es ist ja gerade ein Argument, dass es eine Ländersache ist. Die wurde vom Land übertragen. Und das ist die Problematik, es wird nicht direkt etwas vom Bund übertragen, sondern es ist im Grunde – logisch – immer die Kette übers Land. Das haben Sie überhaupt nicht verstanden.

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