Sabine Enseleit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn wir mal bei den von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen DIE LINKE und SPD, immer wieder hier bemühten Kategorien für Ablehnungen bleiben, dann fällt der heute vorgelegte Antrag zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes in die Kategorie „falscher Zeitpunkt“, (Marc Reinhardt, CDU: Oh, falscher Zeitpunkt!) denn Ihre Änderung kommt viel zu spät. Mecklenburg-Vorpommern ist seit Jahren Schlusslicht, was den Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten angeht, und auch das werde ich – genauso wie meine Kollegin Anne Shepley, die das gerade sehr, finde ich, plastisch dargestellt hat, was das eigentlich heißt –, werde ich nicht müde zu wiederholen. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut!) Auch wir sehen, dass Ihr im Koalitionsvertrag festgelegtes Ziel der Verbesserung des Betreuungsschlüssels von 1 : 15 auf 1 : 14 gelinde gesagt wenig ambitioniert ist. Abgesehen davon, dass ein ausreichender Betreuungsschlüssel Voraussetzung ist für einen sicheren Aufenthalt in einer Kita und für eine an den Bedürfnissen der Kinder orientierten Betreuung, ist diese auch für Eltern und deren Berufstätigkeit wichtig, die ihre Kinder in die Obhut der Kita geben. In der Kita werden die Grundlagen für Bildungsbiografien und den sozialen Aufstieg gelegt, und je besser die personelle Ausstattung, umso sicherer findet Chancengerechtigkeit und individuelle Förderung statt. In den kommenden Jahren werden viele Erzieherinnen und Erzieher in Rente gehen, pünktlich zur Einführung der Ganztagsschule 2026. Von den über 800 Erzieherinnen und Erziehern, die bei uns im Land ausgebildet werden, werden nur 300 bis 350 jedes Jahr eingestellt. Sie wissen seit Langem, dass wir mehr gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im Land benötigen. Aber offenbar schaffen wir es nicht, diese im Land zu halten. Auch hier muss man sich fragen, woran das liegt, und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, die über das Kitagesetz hinausgehen. Statt sich jetzt also endlos in Ihrer üblichen Manier für Ihre Gesetzesänderung zu feiern, sollten Sie sich bereits mit den nächsten Maßnahmen beschäftigen. Bis 2026 sind es nur noch drei Jahre. Bei Ihrem 2017 eingeführten Ausbildungsgang zur Erzieherin/Erzieher für die 0- bis 10-Jährigen haben Sie fünf Jahre gebraucht, bis Sie die heutige Gesetzesänderung auf den Weg gebracht haben. Mut macht das nicht! Trotzdem, der heute vorliegende Antrag ist richtig und wird einen Beitrag leisten, die Betreuungssituation in den Kitas zumindest etwas zu verbessern. Dem vorliegenden Entwurf müssen jetzt aber sehr schnell weitere Taten folgen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
