Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ungleichbehandlung, Diskriminierung, (Enrico Schult, AfD: Oh nee!) Abstempeln, Ungerechtigkeit, Aussieben, Verhinderung von Entwicklungen, Verwehren von Chancen, (Enrico Schult, AfD: Haben Sie nicht zugehört, Frau Oldenburg?) Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen, (Enrico Schult, AfD: Sie haben doch eben zugehört?! – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) mit diesen Begriffen lassen sich Inhalt und Zweck der Schulgesetzänderung der AfD-Fraktion zusammenfassen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Horst Förster, AfD: Unglaublich! Unglaublich! – Zuruf von Petra Federau, AfD) Und um die Spannung bei den Antragstellern (Horst Förster, AfD: Sie sollten sich schämen für diese Interpretation!) nicht ins Unermessliche zu steigern, nehme ich das Ende meiner Ausführungen schon mal vorweg: Das alles wird es mit uns nicht geben. Wie sieht nun diese Ausgrenzung, gegen die Sie ja hier gerade poltern, im Einzelnen aus? Die Antragsteller wollen, dass Kinder mit einem Notendurchschnitt von 2,0 in den Hauptfächern statt bisher 2,5 die Empfehlung erhalten, auf das Gymnasium zu wechseln. Wenn sie diese Noten nicht erreichen, erhalten sie keine Empfehlung. Gehen sie dennoch auf das Gymnasium, müssen sie nach dem Ende des Probejahres, also am Ende der 7. Klasse, einen Notendurchschnitt von 3,5 in den Hauptfächern aufweisen und dürfen in keinem Fach eine mangelhafte Leistung, also eine Fünf haben. Wenn sie diese Noten nicht erreichen, müssen sie das Gymnasium verlassen. Die AfD-Fraktion begründet ihre Ausgrenzung wie folgt, ich zitiere: „Im Sinne der Qualitätssicherung sollte das Gymnasium jenen Schülern vorbehalten bleiben, die tatsächlich ein Hochschul- oder Universitätsstudium anstreben wollen und anstreben sollten. Dies zu gewährleisten bedarf es eines zugangsbeschränkenden Regulativs, das zum einen am ehesten über einen zur Bedingung erhobenen Notendurchschnitt wirksam würde … So würden den Regionalschulen mehr gute Schüler erhalten bleiben, die dort ein anspruchsvolleres Unterrichtsniveau … ermöglichten.“ Ende des Zitats. Hier müssen wir jetzt mal ganz grundsätzlich aufräumen. Die AfD-Fraktion zieht den Schluss, dass gute Schülerinnen und Schüler für guten Unterricht verantwortlich sind. Das ist nicht nur falsch, denn dafür sind immer noch unsere guten Lehrkräfte verantwortlich, es ist sogar absurd, denn wenn man der Logik der AfD folgt, hieße es, dass leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler nicht nur schlechten Unterricht haben, sondern notgedrungen schlechten Unterricht haben müssen. Und an dieser Stelle möchte ich mich recht herzlich bei allen Lehrerinnen und Lehrern (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) sowie den Erzieherinnen und Erziehern für gute Bildung, guten Unterricht und für gute Schule bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf werden nicht nur die Kinder diskriminiert, sondern auch deren Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer. (Unruhe bei Petra Federau, AfD) Entwicklungsmöglichkeiten gibt es für die AfD-Fraktion augenscheinlich nicht, sie kennt nur Schwarz und Weiß, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Haben Sie zugehört?) und deshalb will sie die Kinder abstempeln und ihnen jegliche Chancen auf gleichberechtigte Teilnahme und chancengerechte Bildung nehmen, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) denn nur so passen die Kinder in die kleine, begrenzte AfD-Welt. Aber die Welt der Kinder ist doch viel, viel größer und weiter, und deshalb steckt sie voller Möglichkeiten, sich zu bilden, Unterstützung zu erfahren und Chancen zu ergreifen. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Wie ungerecht und ungleich die AfD die Kinder behandeln will, wie ungerecht dieser Gesetzentwurf in seiner Wirkung ist, möchte ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, einmal genauer beschreiben. Die Antragsteller wollen die Kinder in der Orientierungsstufe, also in der Klasse 5 und 6, einem ungeheuren und wirklich nicht zu rechtfertigenden Leistungsdruck aussetzen, denn wenn sie den geforderten Durchschnitt am Ende der Klasse 6 nicht erreichen und dennoch zum Gymnasium wechseln, müssen sie dort in der Klasse 7 jeden Tag bangen. Sie dürfen sich keinen einzigen Patzer erlauben, sie müssen auf Knopfdruck funktionieren. Sie lernen nicht, weil sie Wissen erwerben wollen, sie pauken sich Wissen ein, um nicht zu versagen, um nicht mit zwölf Jahren vor dem Aus ihrer gewollten Bildungslaufbahn zu stehen. Diese nicht empfohlenen Kinder stehen von Beginn an auf dem Abstellgleis und müssen wesentlich mehr und bessere Leistungen erbringen als die Kinder, die eine Empfehlung haben. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die sind diesem Wahnsinn nicht ausgesetzt. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Ich beschreibe das mal an einem Beispiel: Paul und Paula haben keine Empfehlung erhalten. Sie müssen die gesamte Klasse 7 am Gymnasium bangen, um diesem Damoklesschwert, das über ihnen schwebt, zu entkommen. Erreichen Paul und Paula nämlich nicht die 3,5, dann war es das für sie, aber nicht für Hans und Helga, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) denn diese beiden haben eine Empfehlung für das Gymnasium. Und deshalb ist es bei Hans und Helga vollkommen egal, was für Noten sie erreichen, und seien sie noch so schlecht, Fünfen über Fünfen, Vieren über Vieren und auch eine Sechs, alles kein Problem, denn Hans und Helga haben ja die Gymnasialempfehlung. Für sie gilt kein Notendurchschnitt, keine Anzahl von Vieren, Fünfen oder Sechsen, sie können sogar sitzen bleiben. Sie bleiben am Gymnasium. Wissen Sie, wie man das nennt? Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und das darf man Ihnen natürlich nicht durchgehen lassen, denn wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen gleichberechtigt sind in der Bildung, in der Teilhabe, im Leben. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wir werden keine Entwicklungschancen der Kinder ablehnen. Wir werden den Gesetzentwurf der AfD ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
