Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt nicht ganz sicher, wie ich einsteige, gebe mir aber Mühe von dem Punkt her, der mich zunächst umtrieb: Ich nahm an, Sie kommen von einem konkreten Sachverhalt oder einer Gruppe von Sachverhalten und sagen, da haben Sie sehr konkrete Fehlverhaltensweisen im Blick, die man ja nie ausschließen kann – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Generalverdacht, Herr Minister.) Menschen machen Fehler, das will ich gar nicht in Abrede stellen –, die mir bis jetzt bloß nicht vertraut wären. Ich habe die Kolleginnen und Kollegen gebeten, extra noch einmal zu prüfen, was wir kennen, was auch an gerichtlichen Verfahren in diesem Bereich möglicherweise gegen die Landespolizei in den letzten Jahren geführt wurde. Man hat bis 2012 zurückgeschaut, und wir kennen nicht eine einzige gerichtliche Auseinandersetzung, die von einem rassistischen Vorwurf gegenüber polizeilichem Handeln herrührt. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Nun will ich nicht ausschließen, dass wir nicht alles kennen, weil nicht alles gerichtsanhängig werden muss, es gibt natürlich auch Schritte davor. Deswegen haben die Kolleginnen und Kollegen mir noch mal einen Artikel in die Hand gedrückt von „Katapult MV“ aus Greifswald – jetzt nicht dafür verdächtig, dass sie der Polizei in jeder Variante um den Hals fielen und alles decken würden, was die täten. Dort ist ein Artikel im Februar 2022 erschienen – „Rassismus im Polizeialltag“ hieß der –, und da sind zwei Beteiligte befragt worden, die sozusagen eher eine Vorstufe zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung abdecken würden, nämlich einmal der Bürgerbeauftragte, ob an ihn Situationen herangetragen wurden. Der Bürgerbeauftragte hat damals gesagt, er hatte bisher keinen Sachverhalt, der so einen Vorwurf im Beschwerdewege enthielt. Und darüber hinaus hat „Katapult“ offenbar Amnesty International befragt, ob denen für Mecklenburg-Vorpommern Sachverhalte bekannt sind. Auch die haben gesagt, ihnen seien keine solchen Vorwürfe bekannt. Also in der Summe haben wir bis jetzt zumindest von außen keine Signale, dass wir da größere Besorgnisse haben müssen, erstens. Und zweitens. Auch Sie haben mir jetzt zumindest keinen konkreten Sachverhalt an die Hand gegeben, wo Sie sagen, da habe ich einen, der für uns Anlass sein muss, zu agieren. Wenn ich Sie richtig verstehe, sagen Sie, es gibt sozusagen eine grundsätzliche Besorgnis. Und „die Besorgnis“ muss jetzt, glaube ich, aufpassen, dass sie nicht ins Gegenteil kippt, nämlich wiederum denen, die in Uniform unterwegs sind, egal welcher Religion, egal welcher Hautfarbe, egal welchen Geschlechts und welcher Herkunft, per se zu unterstellen, dass sie immer einen leicht rassistischen Rundblick hätten. Ich glaube, dass wir in unserer Diskussion aufpassen müssen, dass wir jetzt nicht eine andere Gruppe – nämlich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte – grundsätzlich für hochgefährdet hielten, in dieser Weise vorzugehen. Ich zumindest kenne bisher nichts. Ich habe mit tiefem Lernerfolg die Kleine Anfrage, die wir Ihnen beantwortet haben, vor wenigen Wochen gelesen, in der Sie ja schon auch detailliertere Fragen an die Landesregierung gerichtet haben. Die Kolleginnen und Kollegen, finde ich, haben sich relativ viel Mühe gemacht in der Antwort auf die zweite Frage, gerade darzutun, dass im Rahmen der Ausbildung in Güstrow für den mittleren und gehobenen Dienst es eine extrem intensive Rolle spielt, genau dieses Verbot auch deutlich abzubilden in entsprechenden Modulen, also umfänglicher sowohl in der praktischen Anwendung als auch in den theoretischen Grundlagen damit umzugehen. Von daher wäre mein Eindruck, dass die Sensibilisierung, von der man diskutieren kann, ob sie vor 20 Jahren wirklich da war, vor 30 Jahren insgesamt in den Behörden in Deutschland, dass die massiv zugenommen hat, auch heute zumindest in der Ausbildung relativ umfänglich abgebildet ist. Und die Ausbildung deckt dann das ab, was Sie völlig zu Recht erwähnt haben – Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ist da sehr klar –, es darf keine auf äußere Merkmale abzielende Behandlung dieser Art geben. Und von daher ist das, was wir in Deutschland in der Normenhierarchie haben – die höchste deutsche Norm –, sehr klar, setzt sich in der Ausbildung, ich bin auch überzeugt, in der Ausbildung aller Polizeien des Bundes und der Länder entsprechend um. Und deshalb sehe ich momentan keinen echten Mehrwert, zu sagen, ich schreibe es jetzt noch mal einfach rechtlich in einem – und wenn wir jetzt in die Normenhierarchie gucken: Bundesgrundgesetz, dann kommen die Bundesgesetze, die Bundesrechtsverordnung, erst dann kommt die Landesverfassung, was allen wehtut mag, aber so ist nun mal, Bundesrecht bricht Landesrecht, und dann käme das Landesrecht –, also sozusagen in der klassischen Normenhierarchie eher an der fünften Stelle von oben nach unten gezählt. Da ist der Artikel 3 Absatz 3 sehr klar. Und ihn nochmals zu wiederholen, überzeugt mich nicht sofort, zumal Sie sagten, das würde ein vielleicht bestehendes Unsicherheitsgefühl der betroffenen Gruppen bedienen. Wenn die Sorge haben, dass die Praxis anders tickt, obwohl das deutsche Grundgesetz, auf das jede Kollegin und jeder Kollege unter anderem seinen Amtseid geschworen hat, wenn wir also sagen, in der Praxis würde es trotzdem zuweilen Sorgen geben, dass nicht umgesetzt wird, dann leuchtet mir nicht ein, dass eine Verschriftlichung noch mal in der Normenhierarchie deutlich darunter im einfachen Gesetz dieses Gefühl nähme. Das Gefühl können wir nur nehmen, indem die Kolleginnen und Kollegen es in der Praxis täglich anders umsetzen. Und noch mal, ich bin überzeugt davon, dass wir da relativ gut zwischenzeitlich aufgestellt sind. Die Beschwerdeintensität ist zumindest nicht da. Zweite Überschrift. Sie sagen, streicht bitte die entsprechende Ziffer, und sagen, das ist der einzige Punkt, wo verdachtsunabhängig kontrolliert werden darf. Das darf es nicht, sondern der Verdacht muss sein, dass es ein Ort ist, an dem entsprechend offenbar wiederholt solche Situationen aufgetreten sind. Von daher, und das teilt er im Übrigen mit drei anderen Orten, auf die sich diese Ziffer ebenfalls bezieht, von daher sehe ich diesen Wert auch nicht. Noch mal, es ist in beinahe allen Landespolizeigesetzen drin. Auch an der Stelle tue ich mich schwer, zu sagen, es sei ein „Rassismus gegen Orte“, denn das wäre ja der Vorwurf. Ich würde sagen, hier werden Orte rassistisch behandelt. Orte kann man nicht rassistisch behandeln, sondern Orte, für die aus der Erfahrung entsprechende Verdachtsmomente bestehen. Und der letzte Hinweis ist nach meiner Erinnerung – jetzt muss ich einmal durchgehen –, dass Sie eine Bescheinigung möchten. Die Kolleginnen und Kollegen müssten ihrerseits niederlegen, wenn sie kontrollieren. Und wenn dann ein Rechtsstreit ausbricht, gehen wir auf die Unterlagen zu. Noch eine Bescheinigung, vor allen Dingen bei so einem niedrigschwelligen Instrument, ist schwer vermittelbar. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Überhaupt nicht vermittelbar.) Wir haben, glaube ich, schon erheblichen Aufwand in der polizeilichen Arbeit. Ich bitte um Nachsicht. Ich sehe nicht den Mehrwert, habe aber Sorge, dass es für ganz viel zusätzliche Frustration und auch Papierkrieg sorgt. Es wird dokumentiert, man kann es überprüfen lassen, man kann die Unterlagen einsehen, man kann sich Dienstausweise und Dienstgrade und Namen nennen lassen, also die Kontrollmöglichkeit ist da. Noch einmal: Ich sehe zurzeit nicht, dass wir praktisch Probleme vor Augen hätten, die mich sofort überzeugten, dass wir dort dran müssten. Und wenn, würden wir es im Weisungswege – das verspreche ich wiederum gerne – tun, wir haben hohes Interesse, die Polizei auch. Wir gehen nicht rassistisch vor, es gibt das klare Verbot des Grundgesetzes. Das Grundgesetz wird eingehalten. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
