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Christian Pegel

09.11.2022 Sitzungen 8/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind das zweite Mal mit der gleichen Runde unterwegs. Ich wiederhole gern in wenigen Worten, was ich beim letzten Mal gesagt habe. Erstens, Konnexität hat die Idee, dass eine Beziehung, eine wechselseitige Beziehung, sich in einer gewissen Weise abbildet. Das ist genau auch die Idee der Konnexität, die wir in unserer Landesverfassung finden. Ein bisschen salopp formuliert, der, der bestellt, muss die Party auch bezahlen. Wenn also dieser Landtag oder diese Landesregierung Entscheidungen trifft, die auf der kommunalen Seite finanzielle Auswirkungen haben, dann möge, so die Regelung, genau dieses Land auch diese Kosten ausgleichen. Ich habe einen, der etwas auslöst, und einen anderen, der es ausbaden muss, und dann muss der, der es auslöst, auch bezahlen. Sie wollen die Konnexität, die von der Begrifflichkeit her fest gefügt ist, aufbrechen in ein Dreiecksverhältnis und ein bisschen im Baustellenschilddeutsch umändern in den Hinweis „Kinder haften für ihre Eltern“. Der Bund beschließt etwas, die Kommunen haben daraus eine finanzielle Last und der Dritte, das Land, soll diejenige sein, dasjenige, die Körperschaft, die sagt, und ich stehe für alles gerade, egal, was der Bund tut. Da kann man vielleicht argumentieren, zu sagen, irgendwie könnt ihr das im Bundesrat machen, aber wenn ich das zur Grundlage machte, würde ich vermutlich demnächst auch für alle Energiekostensteigerungen der Kommunen in gleicher Weise einen Verfassungsgrundsatz aufmachen können, denn im Zweifel sind wir im Bund mit dem Bundesrat auch näher an solchen Regelungen dran. Ich würde sehr dafür eintreten, die Konnexität genau in der Gestalt zu belassen, wie wir sie bereits haben, so, wie das Landesverfassungsgericht sie im Übrigen auch bisher gebilligt hat. Das Landesverfassungsgericht hat keine Notwendigkeit gesehen, dass die Länder, frei nach dem Motto „Kinder haften für ihre Eltern“, auch noch für Dinge, die der Bundestag oder die Bundesregierung tut, ohne dass das Land als Transmissionsriemen seinerseits konkretere Entscheidungen dazu trifft, die das dann auf die Kommunen übertragen, sondern in einem direkten Verhältnis zwischen Bund und Kommunen, das Land gleichermaßen oder die Länder gleichermaßen in die Bütt gehen müssen. Ich halte es für richtig, dass es bei dem Konnexitätsprinzip bleibt, das überzeugend ist. Wenn in diesem Hohen Hause Entscheidungen getroffen werden, die auslösen, dass auf kommunaler Seite Kosten entstehen, dann muss das Land dafür geradestehen. Dass das Land jetzt auch noch für Dritte haften möge, überzeugt mich nicht. Und es ist ein ganz sachliches Argument, weil Sie nahegelegt haben, es gäbe dann sozusagen nur ein „Weil die AfD es vorschlägt, machen wir das nicht“-Gebaren, das war ja nahegelegt. Das ist nach meiner Überzeugung eine sehr sachliche Begründung. Ich würde dringend empfehlen, den Begriff der Konnexität ernst zu nehmen. Der beschreibt ein bipolares Verhältnis, und das gibt es hier gerade nicht, sondern ein Dritter tut etwas, und jetzt soll derjenige, der am Rande steht, dafür in die Haftung genommen werden. Das halten wir weiterhin, (Zuruf von Horst Förster, AfD) das halten wir weiterhin für falsch. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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