Christian Albrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. Die Forderung nach dem Wahlalter 16 auf Landesebene begleitet uns im Landtag schon etwas länger. Meine Fraktion hatte dies in Person von Jacqueline Bernhardt in der letzten Wahlperiode zweimal konkret beantragt, einmal 2017, einmal 2018. In der damaligen Regierungskonstellation war das leider nicht mehrheitsfähig und ist am Widerstand der CDU gescheitert. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Heute, unter veränderten politischen Vorzeichen in der rot-roten Koalition, wird dieser Schritt zu mehr demokratischer Teilhabe für junge Menschen endlich vollzogen. Darüber freue ich mich sehr. Die Debatte um das Wahlalter 16 wurde mitunter kontrovers geführt. Das ist ein Stück weit auch normal und war schon immer so. Jede Öffnung des Wahlrechtes musste gegen politische Widerstände und konservatives Denken und Bedenken durchgesetzt werden. Das war so, als Bürgerinnen und Bürger überhaupt wählen gehen sollten. Das war so, als der Zensus im Dreiklassenwahlrecht abgeschafft werden sollte. Das war so, als das Wahlrecht für Frauen kommen sollte, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und das war bei jeder Absenkung des Wahlalters in den letzten 170 Jahren so. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Immer ging es um die Sorge, dass diese Personengruppen ihr Wahlrecht nicht richtig wahrnehmen könnten, dass es ihnen an der Befähigung und dem notwendigen Wissen fehle und dass sie am Ende falsch wählen könnten. Oder anders interpretiert, man fürchtete, dass die, die bisher nichts zu melden hatten, den Status quo gefährden könnten. Ich glaube aber, die Geschichte hat gezeigt, dass dieser fortschreitende Prozess der Demokratisierung und der stärkeren Beteiligung die Demokratie insgesamt gestärkt hat, und erwarte auch, dass diese Anpassung des Wahlalters das tun wird. Und ich bin überzeugt, dass die jungen Leute ihr Wahlrecht sehr verantwortungsvoll wahrnehmen werden. (Enrico Schult, AfD: Da werden Sie sich noch wundern!) Aus der fachlichen Sicht sind die positiven Effekte unbestritten. Das wurde auch noch mal im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss sehr deutlich. (Enrico Schult, AfD: Gerade Ihre Partei wird sich wundern!) Gerade im skandinavischen Raum sind die Themen Wahlbeteiligung und Wählen sehr gut erforscht, und es hat sich gezeigt, dass Menschen, die ihr Erstwahlrecht wahrnehmen, im späteren Leben statistisch auch deutlich häufiger wählen gehen. Wählen gehen ist, wie vieles andere auch, eine Gewohnheit und Gewohnheiten prägen sich vor allen Dingen in der Jugend aus. Es gibt weiterhin einen klaren Zusammenhang zwischen Mündigkeit – also hier konkret dem Wahlrecht – und politischem Interesse. Auch das ist ein sehr positiver Effekt, der durchaus das restliche Leben durchträgt. Negative Effekte gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht. Und ich möchte auch darauf hinweisen, dass es das Wahlalter 16 auf Landesebene bereits in vier anderen Bundesländern gibt, und auch von dort haben wir noch nie irgendwie was Gegenteiliges gehört. Lediglich der Wunsch nach mehr begleitender politischer Bildung wurde auch im Rahmen der Anhörungen von praktisch allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern formuliert, um auch eine fundierte Wahlentscheidung treffen zu können. Mehr politische Bildung ist immer gut, unabhängig vom Alter. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Und wir müssen auch immer wieder feststellen, dass es auch bei den Erwachsenen teilweise erhebliche Defizite im Bereich der politischen Bildung gibt. Da müssen wir also ganz allgemein ran, da gibt es keinen Dissens. Ich möchte hier aber darauf hinweisen, dass Bildung beziehungsweise politische Bildung zwar wichtig und wünschenswert sind, aber niemals die Zugangsvoraussetzungen für das Wahlrecht sein dürfen. Ich zitiere aus einer Schrift der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen: „Politische Urteilsfähigkeit, Reife oder Mündigkeit sind keine legitimen Kriterien für die Verleihung des Wahlrechts. Nach einmütiger Auffassung der Staatsrechtslehre darf die Gleichheit politischer Rechte als Grundlage der Demokratie nicht durch Unterschiede beispielsweise in der Bildung oder der Einsichtsfähigkeit formal beschränkt werden ... Das Wahlrecht ist daher nicht an kognitive Voraussetzungen geknüpft und wird bei volljährigen Bürgern demgemäß weder gefordert noch geprüft ...“ Und weiter: „An keiner Stelle gibt es Kriterien, woran man politische Urteilsfähigkeit messen oder knüpfen könnte. Der Begriff der politischen Urteilsfähigkeit ist weder im Gesetz, noch in der Rechtsprechung, noch im rechtswissenschaftlichen Schrifttum oder in den Sozialwissenschaften definiert ... Es ist daher äußerst problematisch, einen Maßstab für das Wahlrecht zu fordern, von dem nirgendwo geklärt ist, was er bedeutet.“ (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Irgendwo müssen wir ja einen Maßstab setzen.) Oder einmal kurz zusammengefasst: Wählen gehen ist ein Grundrecht und kein Privileg, das man sich erst verdienen muss. In diesem Zusammenhang möchte ich an den Beitrag von Professor Heußner aus der Anhörung erinnern. Er hat argumentiert, dass hier im Land, anders als im Bund, wo das Wahlalter 18 per Grundgesetz definiert ist, laut Landesverfassung erst mal alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land das Wahlrecht haben und dann in weiteren Regelungen dieses Wahlrecht eingeschränkt wird. Diese Einschränkungen müssen aber sachlich und fachlich gut begründet sein. Am Wahlalter 18 festzuhalten, könne man aber eben fachlich nicht begründen. Da ist ein Urteil, und ich zitiere: Das Wahlalter 16 ist nicht nur „zulässig“, sondern „verfassungsrechtlich geboten“. (Horst Förster, AfD: Das ist eine Stimme!) Man müsse perspektivisch gar über eine weitere Absenkung reden. Im Rahmen der Anhörung gab es noch viele weitere spannende Argumente, kann ich jetzt nicht vortragen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Haben Sie mal die Kinder gefragt, ob sie das wollen?) Aber unterm Strich war das Urteil der Experten eindeutig: Das Wahlalter 16 muss kommen. Und an der Stelle möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass Demokratie und Teilhabe nicht an der Wahlurne beginnen und enden, sondern dass Demokratie ja noch deutlich mehr Facetten hat, und deswegen werden wir als Koalitionäre uns auch auf den Weg machen und ein Jugendbeteiligungsgesetz auf den Weg bringen. Ja, damit sind meine fünf Minuten um. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung. Und ja, vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
