Jutta Wegner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon viel gesagt worden, ich möchte aber auch noch einen anderen Aspekt in unsere Diskussion einbringen. Mit dem Antrag der AfD soll mit einer Korrektur des bisher geltenden Rechts, hier insbesondere der Bedeutung der Schullaufbahnempfehlung, dem Fachkräftemangel begegnet werden. Dabei ist es unstrittig, dass Lehrerinnen und Lehrer die schulische Entwicklung eines Kindes als Expert/-innen gut beurteilen können und so zum Zeitpunkt der Empfehlung ein starkes Votum für ein den Fertigkeiten und Kompetenzen des Kindes entsprechenden Bildungsgang abgeben. Ja, und es ist ebenfalls unstrittig, dass wir infolge des demografischen Wandels Probleme haben, für unsere Handwerksbetriebe geeigneten Nachwuchs zu finden. Sie begründen in Ihrem Antrag, und ich zitiere: „Innerhalb der letzten Jahrzehnte wurde immer deutlicher, dass zu viele Akademiker mit teils zweifelhaften Abschlüssen und Berufsbildern immer weniger dringend benötigten Fachleuten in Handwerk und Industrie gegenüberstehen.“ (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ein bisschen widersprüchlich ist das dann ja schon, wenn Sie den Lehrerinnen und Lehrern unterstellen, dass sie Schülerinnen und Schülern zweifelhafte Schulabschlüsse bescheren, und gleichzeitig deren Expertise ins Feld führen, wenn es um die Schullaufbahnempfehlung geht. Oder ist Ihr kritischer Blick auf Schulabschlüsse ein Spiegel Ihrer eigenen Erfahrungen? Aber darum geht es hier heute nicht. Hier geht es um eine Einschränkung des Mitspracherechts der Eltern, bei dem wiederum mir aber auch nicht einleuchtet, wie durch diese Einschränkung des Mitspracherechts der Eltern eine signifikante Besserung der Situation eintreten würde. Immerhin regelt bereits jetzt Paragraf 66 unseres Schulgesetzes, dass Kinder, die entgegen der Schullaufbahnempfehlung einen gymnasialen Bildungsgang besuchen, ihn nach der 7 Klasse wieder verlassen müssen, wenn sie die Erprobungsphase nicht erfolgreich bestehen. (Thore Stein, AfD: Ach! Hört, hört!) Das Grundgesetz benennt in Artikel 6 die Eltern als diejenigen, die das natürliche Recht und die zuvörderst … (Zurufe von Ministerin Simone Oldenburg und Enrico Schult, AfD)
