Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vorweg möchte ich sagen, für mich steht außer Frage, dass der vorgelegte Gesetzentwurf notwendig und richtig ist. Gut finde ich auch das darin enthaltene Bekenntnis zum 2,1-Prozent-Ziel. Sie begründen das Anliegen auch korrekt im Gesetzentwurf, ich zitiere: „die Eigenständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte“ ist „gesetzlich vorgesehen und grundsätzlich hinzunehmen. Dies kann aber nicht für den für die Erreichung der Klimaziele vordringlichen Ausbau der Windenergie gelten.“ Welch ein Satz! Mir fallen noch ein paar mehr Fälle ein, in denen dieser Satz gelten muss, zum Beispiel die verschleppte Flächenausweisung in den Planungsverbänden. Also reicht Ihr Vorschlag zur Beschleunigung des Aufbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern? Sicher nicht, trotzdem stimme ich zu, dass der Umgang mit dem Artenschutz in M-V in erheblichen Konflikten mit einer schnellen Energiewende steht. Der aktuelle Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses gibt für Mecklenburg-Vorpommern 70 Windenergieanlagen an, die 2021 abschließend bearbeitet wurden. 9 dieser Anlagen wurden aufgrund des Vogelschutzes abgelehnt. 20 der 30 genehmigten Anlagen wurden beklagt, in der Regel aus demselben Grund. Dazu kommen genehmigungsreife Anträge, bei denen ewig die Stellungnahme der Naturschutzbehörde aussteht und die schließlich so spät bearbeitet werden, dass die Antragsteller/-innen neue Unterlagen einreichen müssen, weil die ursprünglichen Gutachten mittlerweile zu alt sind. Und, Herr Backhaus, hier dann davon zu sprechen, dass die Anträge unvollständig seien und die noch nachreichen müssen und dass deswegen man alle rausrechnet, die unvollständig sind, also sorry, aber das ist wirklich eine Milchmädchenrechnung. Jetzt haben wir glücklicherweise zwei entscheidende bundesgesetzliche Neuerungen, zum einen das neue Bundesnaturschutzgesetz, das endlich die Frage der kollisionsgefährdeten Arten geregelt hat, und zum anderen finden wir im EEG die Klarstellung, dass erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Beide Gesetzesänderungen in Kombination mit der beantragten Verlagerung der Verantwortung von den unteren Naturschutzbehörden zu den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt werden die Verfahren in M-V hoffentlich beschleunigen. Naturschutz ist aber nicht nur eine Herausforderung beim Ausbau der Windenergie, auch bei der naturschutzfachlichen Bewertung des Netzausbaus knirscht es, für mich definitiv ein Thema für die anstehende Sachverständigenanhörung. Ich gehe davon aus, dass auch hier eine Verlagerung der Zuständigkeit notwendig ist. Einen entsprechenden Änderungsantrag wollen wir ins Verfahren einbringen. Dass die Landesregierung Netzausbau und Erneuerbare nicht zusammenbringt, wenn sie das Naturschutzgesetz schon einmal anfasst, zeigt anschaulich, dass wir weiterhin kein Gesamtkonzept für die Energiewende in unserem Land in Sicht haben, wenn der Genehmigungsstau von über 800 Windenergieanlagen in 190 Genehmigungsverfahren ein Investitionsvolumen von über 5 Milliarden Euro in unserem Bundesland beträgt. Das lief ja nicht nur durch das langsame Handeln der unteren Naturschutzbehörden auf. Da liegt noch viel mehr im Weg, und das nicht erst, seitdem der Bund hier eine neue Richtung vorgibt. Schon seit Jahren sind diese Probleme bekannt und trotzdem hat die Landesregierung keine Anstalten gemacht, die Windenergie im Land voranzubringen. Sie hat Windenergie immer nur mit einem Aber in den Mund genommen, so auch heute. Doch wir brauchen ein klares Bekenntnis zur Windenergie, eine Kultur des Ermöglichens auch in den Behörden. Das erreichen wir durch klare Vorgaben, Stichwort „Windenergieerlass“, durch klare politische Zielsetzungen und eine Qualifizierungsoffensive, denn nicht nur wegen der zukünftigen Aufgabenübertragung braucht es mehr Personal in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt. In 2021 kamen dort 11 erfolgreiche Genehmigungen auf 21 Mitarbeitende. Wenn wir zukünftig 35 bis 50 Genehmigungen pro Jahr brauchen, um unsere Ausbauziele zu erfüllen und gleichzeitig den Stau auf 190 Verfahren zügig abarbeiten wollen, lässt sich der massive Personalbedarf dafür erahnen, und das sind nicht nur 30 Stellen. Unseren Berechnungen zufolge ist eine Verdreifachung der Stellen ungefähr nötig. Glücklicherweise decken die Genehmigungsgebühren natürlich auch in diesem Fall von gut 50.000 Euro pro Anlage die damit verbundenen Kosten vollständig. In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie auch die anderen zwingend notwendigen Schritte mit uns gehen. Ich lade Sie ein, dafür unseren gestern veröffentlichten 10-Punkte-Plan zur Windenergiebeschleunigung zu studieren. Den ersten Schritt gehen wir dann heute gern gemeinsam mit Ihnen. Hoffentlich kommen da noch ein paar mehr. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
