Nikolaus Kramer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Antragsteller, der Minister hat schon ausgeführt eine vielschichtige Zahl an Gründen, diesen Antrag abzulehnen, denn mit Ihrem Antrag, meine Damen und Herren, beschreiben Sie ein Problem, welches es gar nicht gibt. Vielmehr unterstellen Sie offenbar polizeilichen Missbrauch einer relativ freizügigen Regelung im großen Stil. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Und dieses Thema ist nicht neu, sondern wird in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder ins Licht gerückt, und zwar von Ihnen – den GRÜNEN – bewusst in der Diskussion gehalten. Ihren ständigen antipolizeilichen Diskriminierungen und Beleidigungen traten schon vor zwei Jahren führende Polizeigewerkschafter hier in Mecklenburg-Vorpommern entschieden entgegen. So hieß es auf der Seite der Deutschen Polizeigewerkschaft bereits im Juli 2020, Ronald Müller: „Wir brauchen den Rückhalt und Unterstützung durch die Politik für unseren täglichen Dienst. Was wir nicht brauchen, sind Scheindebatten, welche aus ideologischen und parteipolitischen Gründen das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei demontierten und scheinbar Gewalt gegen Einsatzkräfte ‚legitimiert‘.“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Christian Schumacher von der GdP konstatierte zwei Monate später: „Wer andauernd Studien zu Rassismus und Rechtsextremismus in der Polizei fordert, muss sich fragen lassen, worum es ihr oder ihm wirklich geht. Geht es darum, die Polizei und den Verfassungsschutz im Kampf gegen solches Fehlverhalten zu unterstützen, oder geht es darum, die eigenen Vorurteile zu pflegen, um im Wahlkampf persönlich politisches Kapital daraus zu schlagen?“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Und weiter: „Ich verwahre mich ganz deutlich gegen den Vorwurf, die Polizei hätte ein strukturelles Problem.“ Und dieser Antrag reiht sich ein, meine Damen und Herren, in Anträge aus einer Zeit, wo Sie hier auch schon mal mit Ihren Parteimitgliedern im Landtag vertreten gewesen sind. 2012 wollten Sie die Hubschrauberstaffel auflösen und die Hubschrauber verkaufen, 2014 forderten Sie die Abschaffung der Maschinenpistolen – einem Zeitraum, wo wir Amoklagen in der ganzen Bundesrepublik hatten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Als wir im Jahr 2014 13 Amokankündigungen hier im Land hatten, wollten Sie Maschinenpistolen abschaffen und haben dann auch noch die Bildung von Waffenpools gefordert. Das muss man sich mal vorstellen, da sollten sich mehrere Polizeibeamte eine Dienstwaffe teilen! Völliger Irrsinn! (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Also Ihre Anträge, meine Damen und Herren, sind völlig polizeifeindlich. Das geht so nicht! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und das bringt die Sache auf den Punkt: Ihnen geht es gar nicht darum, Minderheiten zu schützen, meine Damen und Herren! Das könnte man ja bereits infrage stellen, weil die Gruppen, die Sie schützen zu wollen vorgeben, an den fraglichen Kontrollpunkten oft gar nicht mehr in der Minderheit sind, meine Damen und Herren. Gucken Sie sich doch um hier in Schwerin, Marienplatz! Warum haben wir denn hier die Videokameraüberwachung?! (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Die sind doch gar nicht mehr in der Minderheit, die Sie hier vorgeben zu schützen! Und es lässt sich aufgrund der Gruppierung, die sich an besagten Orten aufhalten, gar nicht vermeiden, Personen zu kontrollieren, die in Ihr grünes Bild vom unterdrückten, nicht deutschstämmigen Menschen fallen, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Anders formuliert, Sie wollen nicht im Sinne des Bürgers dessen Rechte schützen, sondern den deutschen Staat, dessen Ordnungshüter unter Generalverdacht an den Pranger stellen. So sieht es nämlich aus! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und da sind wir bereits bei der, und da wir bereits bei der konkreten Situation sind, in der die Polizisten entscheiden müssen, ob sie eine Kontrolle durchführen sollen oder nicht: Wer oder was sagt Ihnen denn, meine Damen und Herren, dass nicht statistische Tatsachen oder persönliche Erfahrungen der Beamten eine Kontrolle als sinnvoll und geboten erscheinen lassen?! Können straßenerfahrene Kollegen nicht viel besser entscheiden, ob eine kontrollierte Person mit hoher Wahrscheinlichkeit andere Personen oder die öffentliche Ordnung gefährdet?! Oder können Sie das hier aus dem Parlamentssessel besser entscheiden, meine Damen und Herren? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Jawoll! Richtig!) Sie wittern Morgenluft und wollen angesichts einer immer stärker eskalierenden Gewalt von Migranten von den wahren Problemen ablenken. Letztlich demonstriert Ihr Antrag erneut, dass aus tatsächlichen oder potenziellen Tätern Opfer gemacht werden sollen. Mehr noch, Sie wollen erschweren, dass Tatsachen ans Licht kommen, die Ihrem Weltbild zuwider sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ihr Antrag – das ist offensichtlich – ist eingebettet in weitere Anträge, die in diesem Plenum den Themenkomplex „Rechtsextremismus und Rassismus“ in den Vordergrund stellen sollen. Anstatt sich um die Gewaltexzesse in unserem Bundesland zu kümmern, die oft von Migranten ausgehen, wollen Sie so einen Popanz hochhalten, meine Damen und Herren! Was Sie wollen mit Ihrem Antrag, ist die Beweislastumkehr. Das können wir so nicht hinnehmen. Sie wollen einerseits die Kollegen unter Druck setzen und andererseits denjenigen, die kontrolliert werden, ein Instrument in die Hand geben, mit dem der Konflikt auf der Straße geradezu vorprogrammiert ist. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass sich Ihr Vorhaben in die Realität umsetzen ließe! In Ihrem Antrag heißt es, „der betroffenen Person“ sei „auf Verlangen eine Bescheinigung über die vorgenommene Identitätsfeststellung und deren Grund auszustellen“. Vielleicht soll der Polizeibeamte noch seine private Wohnanschrift aushändigen und die Schule seiner Kinder benennen, auf die er sie schickt, oder was?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Ja.) Der Innenminister hat es gesagt, es wird alles dokumentiert und protokolliert. Sie stützen sich in Ihrer Argumentation auf verschiedene Gerichtsurteile und Einschätzungen zwischen den Jahren 2007 und 2022. Und warum stützen Sie sich nicht ganz konkret auf das, was hier in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern geschieht? Ich kann Ihnen das mal sagen, ich habe dazu eine Kleine Anfrage gestellt unter dem Thema „Rassismus in der Polizei“ und die Antwort der Landesregierung war folgende: Zwischen Januar 2014 und dem 15. September 2020 – das sind über sechseinhalb Jahre – kam es zu insgesamt 2.733 Beschwerden gegen Polizeivollzugsbeamte. Ganze 13 davon, meine Damen und Herren, waren vermeintlich mit diskriminierendem oder rassistischem Verhalten. Und zur Wahrheit gehört dazu, dass von diesen 13 auch letzten Endes nicht eine einzige Beschwerde …
