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Plenarprotokoll 8/9

27.01.2022 · 400 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (48)AfD (46)SPD (32)GRÜNE (25)FDP (14)Die Linke (12)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 9. Sitzung des Landtages. Ich gebe zu, es fällt mir jetzt nicht ganz so leicht, den Übergang zu finden zu der regulären Sitzung, nach dem, was wir gerade begangen haben, aber jetzt geht leider die Arbeit wieder los. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Befragung der Landesregierung. Befragung der Landesregierung – Drucksache 8/285 – Meine Damen und Herren, die von den Abgeordneten gemäß Paragraf 65 unserer Geschäftsordnung eingereichten Themen sind der Drucksache 8/285 zu entnehmen. Laut unserer Geschäftsordnung ist für jede Frage eine Nachfrage zulässig. Die Fragen sollen nicht länger als zwei Minuten dauern und kurze Antworten ermöglichen. Bevor wir mit der Befragung der Landesregierung beginnen, gestatten Sie mir noch den Hinweis, die Abgeordnete Jutta Wegner, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, kann krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen und hat mitgeteilt, dass sie das Thema Nummer 11 zurückzieht. Der Abgeordnete Wolfgang Waldmüller, Fraktion der CDU, hat zwischenzeitlich sein Thema zur Nummer 8 zurückgezogen. Ich rufe daher auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres, Bau und Digitalisierung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Daniel Peters, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 1 zu stellen.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich hoffe, dass Sie mir die Anmerkung gestatten, dass die Aufmerksamkeit beim Kabinett jetzt etwas höher ist als bei der eben erfolgten Gedenkstunde, denn die Minister Backhaus und Meyer haben es vorgezogen, die Postmappe zu bearbeiten (Minister Dr. Till Backhaus: Das ist schlicht und ergreifend unwahr!) und der Rede der Präsidentin keine Aufmerksamkeit zu schenken. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Minister Dr. Till Backhaus: Das ist schlicht und ergreifend unwahr! – Zurufe von Julian Barlen, SPD, Philipp da Cunha, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Aber zum Thema der IT-Verantwortlichkeit in der Landesverwaltung: Gibt es – wir haben ja gestern sehr ausführlich zum Thema Cybercrime diskutiert hier auch in diesem Parlament und Sie haben auch schon Andeutungen gemacht, was die IT-Verantwortlichkeit in der Landesverwaltung anbelangt –, gibt es seitens der Landesregierung Pläne, Überlegungen, die IT-Verantwortlichkeit in einer, in einem Landesamt zu bündeln?

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter! Das, was wir in der letzten Legislatur besprochen und ja in Koalitionssituation damals auch wiederholt finanziell vorbereitet haben, ist auch das, was nach der Wahl, wie dem Koalitionsvertrag zu entnehmen ist, weiter ein Ziel ist. In der letzten Legislatur war es leider nicht ganz einfach, weil wir es nicht im Koalitionsvertrag hatten, das Ressortprinzip für den IT-Bereich zu durchbrechen, also die Zuständigkeit eines Ressorts für seine IT und die dahinterliegenden Behörden, sodass es uns jetzt mit dem neuen Koalitionsvertrag möglich ist, genau so etwas vorzubereiten. Wir stellen zurzeit in einer Ressortabstimmung sicher, was gemeinsam getragen wird. Das geht aber am Ende um eine Zentralisierung der IT-Verantwortlichkeiten, und zwar sowohl der strukturierenden als auch, das wurde vorhin angesprochen, der hintenraus auf Cybersicherheitsfragen achtenden Einheiten. Der Versuch ist, quasi aus einer Hand, in einer Architektur, wie es übrigens viele große Konzerne gleichermaßen tun, für die gesamten Landesverwaltungsbereiche entsprechende Serverstrukturen und Rechnerstrukturen in Einzelarbeitsplätzen in gleichgelagerter Weise zu organisieren und umzusetzen. Es gibt leider Bereiche, die Sie nicht einbeziehen können, zumindest nicht in Gänze. Ein Bereich ist die Justiz, weil die richterliche Unabhängigkeit zumindest in Teilen eine eigene Organisations- und Entscheidungsmöglichkeit zulassen muss, gleichwohl beteiligen, soweit es ihnen möglich ist. Es gibt im Bereich der Polizei und des Verfassungsschutzes zum Teil bundesweite Systeme, wo ich nicht mal eben ein Landessystem drauftun kann, was anders tickt, aber ansonsten ist in der Tat beabsichtigt zu zentralisieren. Alles andere kann man dann sehr detailliert im Rahmen der Haushaltsberatungen machen, weil ich davon ausgehe, dass wir bis dahin die entsprechenden Ressortabstimmungen umgesetzt haben und dann auch mit dem Haushaltsbegleitgesetz entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen Ihnen anbieten können.

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Birgit Hesse

Herr Peters, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Daniel Peters CDU

Ja, sehr gern.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Daniel Peters CDU

Wie sollen denn die Kompetenzen – wenn ich jetzt das so höre, dass sozusagen die Ansatzzentralisierung in einem Landesamt erfolgen soll –, können Sie etwas dann dazu sagen, wie diese Kompetenzen, ja, dieses neuen IT-Landesamtes in Abgrenzung zu den Ressorts und auch zum DVZ geregelt werden sollen? Können Sie mir das schon konkretisieren?

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Christian Pegel

Konkretisieren würde ich mir erst zutrauen, wenn wir die Ressortabstimmung durchhaben, weil ich glaube, dass am Ende eine Regierung auch als Regierung sprechen sollte und Sie ja weniger meine Einzelmeinung an dieser Stelle erfragen. Das DVZ ist das große Rechenzentrum des Landes. Und es wird ja auch heute schon ressortübergreifend allen angeboten, im DVZ-Gesetz an vielen Stellen sogar verpflichtend vorgegeben, dass die verschiedenen Ministerien und Verwaltungsbereiche auf das DVZ zugreifen. Das DVZ wird seine Rolle an der Stelle also beibehalten. Die Überlegung ist, dass auf der Verwaltungsseite, auf der Ministeriumsseite wir ebenfalls zentralisieren. Und dann macht es nur Sinn, wenn Sie die typischen IT-Verantwortlichkeiten – wie bisher verteilt auf Behörden und Ressorts jeweils dort liegen – weitgehend bündeln und umgekehrt. Und das wird die Herausforderung sein im Gesetzgebungsverfahren. Zur Ressortabstimmung werden Sie dann etwas brauchen, wo die verschiedenen Ministerienverwaltungseinheiten eine gemeinsame Mitbestimmungs- und Kontaktmöglichkeit haben. Ich brauche dann also Gremien, die auf die Arbeit einer zentralisierten Einheit Einfluss nehmen können.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte nun den Abgeordneten Marc Reinhardt, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 2 zu stellen.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Laut Medienberichten erwägen mehrere Bundesländer, die Verträge über die Nutzung der Luca-App nicht zu verlängern. Demnach haben Schleswig-Holstein und Bremen bereits angekündigt, zukünftig ohne die App arbeiten zu wollen. Deshalb frage ich die Landesregierung: Plant die Landesregierung, die Zusammenarbeit mit den Betreibern der Luca-App ebenfalls fortzusetzen oder nicht fortzusetzen?

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Christian Pegel

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter! Anders als andere Länder – ich kenne deren Verträge nicht – haben wir keinen Vertrag, der automatisch weiterläuft, sondern einen, der endet. Das ist ein schlichter, ein befristeter Vertrag. Ursprünglich war es ein Vertrag, der mit diesem Datum endete, Mitte März, der uns aber vom Oberlandesgericht als unwirksam entzogen worden ist. Wir haben dann einen Interimsvertrag geschlossen, um bis zu diesem Datum zumindest die bestehenden Strukturen fortzusetzen. Was danach geschieht, müssten wir durch eine erneute Ausschreibung oder eine andere Entscheidung umsetzen. Bis zu diesem Punkt sind wir noch mal nicht, weil die Luca-App, auch wenn die öffentliche Wahrnehmung immer eine andere ist, kein Selbstzweck ist. Also wir machen alle nicht Luca, um Luca zu machen, sondern wir haben im Rahmen der Pandemiebekämpfung, im Rahmen des Seuchenschutzes Nachverfolgungsmöglichkeiten für die Gesundheitsämter geschaffen in allen Bundesländern. Diese Nachverfolgungsmöglichkeiten sahen vor, dass an vielen Orten Gästelisten, nenne ich sie mal, geführt werden müssen und mussten. Die Idee der digitalen Lösung war, den Gastronomen, Händlern, zum Teil auch anderen Dienstleistern die Chance einzuräumen, die bisher handschriftlich zu führenden Listen zu digitalisieren. Genau darauf war auch das erhebliche Interesse der Wirtschaft in diesem Lande gerichtet, sodass wir damals nach einer Lösung gesucht haben, wie man das umsetzen kann. Und nach unserer Überzeugung, zum damaligen, auch zum heutigen Zeitpunkt war es damals ausschließlich Luca, die diese Bandbreite bot, dass ich auf der Unternehmens- und Kundenseite das hinkriege, aber insbesondere den direkten Datenzugriff der Gesundheitsämter über ein systematisiertes System auf die Software, die dort verwendet wurde, ermöglicht hat. Ob wir das in dieser Detailtreue künftig noch brauchen, wir werden das ja in den nächsten Wochen auch mit der kommunalen Seite gemeinsam entscheiden müssen, aber die Frage ist, in welcher Dichte und Massivität die Gesundheitsämter tatsächlich noch Daten nutzen und umsetzen können. Es wird aber auf jeden Fall weiterhin eine digitale Lösung geben. Im Übrigen, mit der Corona-Warn-App steht heute, wenn auch ein anderes Produkt, eine neue digitale Lösung zur Verfügung, die es vor einem Jahr noch nicht gegeben hat, und neben dem Produkt Luca gibt es zwischenzeitlich auch einige weitere, sodass das Land tatsächlich in eine Ausschreibung müsste oder aber zumindest deutlich auch den Händlerinnen und Händlern sagen muss, dass sie und welche Produkte sie wählen können. Das werden wir in den nächsten Wochen tun. Und noch mal: Mit der bundeseigenen Warn-App steht auch mehr zur Verfügung staatlicherseits, als wir das vor einem Jahr noch hatten.

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Birgit Hesse

Herr Reinhardt, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Marc Reinhardt CDU

Sehr gerne.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Marc Reinhardt CDU

Sie haben es ja eben selbst beschrieben, Herr Minister, dass es gerade für die Gesundheitsämter und auch für die Unternehmen erleichtert werden soll. Deshalb meine Nachfrage: Nach Kenntnis der Landesregierung hat sich die Nutzung der Luca-App, hat sich das nach Einschätzung der Landesregierung tatsächlich bewährt? Wurden tatsächlich also Daten genutzt und auch, hat dadurch eine Nachverfolgung stattgefunden?

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Christian Pegel

Nach unserem Kenntnisstand hat es mehrfach Datennutzung gegeben. Mit der Luca-App ist es ein bisschen wie mit dem Katastrophenschutz. Den haben wir, aber immer in der Hoffnung, ihn nie zu brauchen. Und so ähnlich verhielt es sich mit der Luca-App. Immer dann, wenn ich im privaten Bereich bin, nutzen die Menschen im Regelfall ja keine Luca, die machen sich keinen QR-Code. Dann geht es auch in der Nachverfolgung nur über die eigene Erinnerung und dann die entsprechenden Kontaktaufnahmen. Der größte Teil der Infektionsgeschehnisse ist in diesen privaten Bereichen erfolgt. Die Luca-App macht dann Sinn, wenn ich sehr große Datenmengen habe und die filtern will und sehr schnell in die Datensysteme übernehmen will. Ein Beispiel, was mir gut in Erinnerung ist, dass wir in Ludwigslust-Parchim einen Diskothekenvorfall hatten, der muss ein Dreivierteljahr zurückliegen. In dem Kontext ist tatsächlich die Luca-App dann auch eingesetzt worden durch das Gesundheitsamt. Es gibt weitere Fälle, wo es geschehen ist. Die unterschiedliche Intensität beruht oftmals darauf, ob wir so große Ereignisse haben. Und so ein bisschen, so verstehe ich es, die Luca-App oder diese Listen, diese Konzentration in quasi halböffentlichen Räumen macht dann Sinn, wenn ich größere Schadensereignisse – in Anführungszeichen – habe. (Zuruf von Horst Förster, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte jetzt den Abgeordneten David Wulff, Fraktion der FDP, die Frage zum Thema Nummer 3 zu stellen.

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David Wulff FDP

Einen schönen guten Morgen, Herr Minister! Wir bleiben noch mal kurz beim Thema Luca-App. Die wesentlichen Fragen hat der Kollege Reinhardt schon gestellt, allerdings ergeben sich dadurch noch ein paar Folgefragen. Und zwar, zum einen möchte ich es noch mal klarstellen, die Einführung der Luca-App und dass das so schnell und unkompliziert passiert ist, war durchaus mal ein gutes Zeichen der Landesregierung, dass auch mal damit gerechnet wurde, Fehler einzugehen, ohne zu wissen, was hinterher dabei rauskommt. Und auch im Rahmen einer Fehlerkultur, denke ich, ist es völlig in Ordnung – und das unterstützen wir als Fraktion auch ausdrücklich –, dass man dieses auch vielleicht in Zukunft im Bereich der Digitalisierung weiter fortführt. Jetzt ist der Zeitpunkt tatsächlich der Evaluierung. Und auch zu einer Fehlerkultur gehört, da mal zu gucken, das, was wir daraus gelernt haben, auch in entsprechende Handlungen umzumünzen. Dass das jetzt passieren wird, haben Sie bereits gesagt. Meine Frage ist jetzt nur mal, wie sieht momentan die Abstimmung aus mit dem Gesundheitsministerium, weil ich glaube, ein ganz zentraler Punkt ist, das klang so in Bayern, wenn wir jetzt diese Luca-App oder eine andere Kontaktnachverfolgungs-App nicht mehr nutzen, dann ist es eigentlich auch ganz relevant für unsere Händler, Gastronomen et cetera hier im Land, dass wir dann noch sagen, okay, Kontaktverfolgung oder Kontaktlisten zu führen, ist halt nicht mehr geplant. Also wie sieht da momentan die Ressortabstimmung aus beziehungsweise wie ist die Planung, die Kontaktnachverfolgung in diesem Maße entsprechend einzustellen?

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Christian Pegel

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter! Wir versuchen, umgekehrt zu gucken. Also ich verstehe den Blickwinkel von der Digitalisierung hin zur Liste. Der Blick, der uns umtreibt, ist von der Liste und dann in die Digitalisierung. Nur wenn ich die Daten brauche, muss ich über die digitale Lösung nachdenken. Die Datengebrauchsfrage wird mit den Kreisen vor allen Dingen erörtert. Die Frage ist, ob die Gesundheitsämter momentan davon ausgehen, dass sie es für ihre Arbeit benötigen, ob Omikron ihnen a) die Luft lässt, damit dann auch Kontaktnachverfolgung vorzunehmen, oder umgekehrt, ob bei Großschadenslagen sie weiterhin sagen, sie glauben, in diesen Fällen auf jeden Fall entsprechende Dokumentation zu benötigen. Zweitens – das kann die Gesundheitskollegin im Zweifel besser als ich – gibt es eine Abstimmung auf Bundesebene, weil bundesweit das RKI in der Tat Überlegungen anstellt, wie in den nächsten Wochen nach ihrer Überzeugung Kontaktnachverfolgung zu gestalten ist, und da hängt die Frage dran, und wir werden uns da immer auch ein Stück weit an den bundesweiten Verabredungen orientieren, und in dem Moment, wo das gesichert feststeht, wird man im Zweifel in der Rechtsverordnung entweder nachbessern müssen bei der Frage, was und wie wir es dokumentieren, und zweitens, das wird dann nachzubessern sein, wie man die digitale Lösung, die dann auch ermöglicht wird, da dranhängt. Ich werbe dafür, dass die Corona-Warn-App hier zwischenzeitlich Möglichkeiten bietet. Die funktioniert aber anders, das muss man einfach wissen, die funktioniert anders als das, was Luca uns zurzeit ermöglicht, erstens. Zweitens. Die Corona-Warn-App weiß, dass sie möglicherweise auf viele Händlerinnen und Händler trifft, die aber so einen Luca-Account sich eingerichtet haben und die entsprechenden QR-Codes auch bereithalten. Der Vorteil an der Corona-Warn-App ist, dass sie zwischenzeitlich nicht nur ihre eigenen QR-Codes einlesen kann, sondern sie kann auch Luca-QR-Codes in dem aktuellen Update einlesen, mit dem Vorteil, dass die Händlerinnen und Händler eigentlich an ihrer Tür nichts ändern müssen und wir auch dann den Bürgerinnen und Bürgern oder aber, wenn das unser favorisiertes System ist, uns mit der Corona-Warn-App über diese QR-Codes ebenfalls schon eine große Infrastruktur – in Anführungszeichen – an bereitstehenden Möglichkeiten darbieten. Man muss für die Corona-Warn-App wissen, dass die auf die Eigenverantwortung der Menschen setzt und viel weniger Datenherausgaben an die Gesundheitsämter zulässt. Und genau das wird das RKI bundesweit beantworten müssen, wie viele Daten man noch für erforderlich hält.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Eine Nachfrage?

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David Wulff FDP

Ja, eine kurze. Ich hatte aus den Antworten mehrfach herausgehört, korrigiere mich bitte, ist das jetzt schon eigentlich eher so in die Richtung des Ministeriums, von Luca wegzugehen und hin zur Corona-Warn-App in der Nutzung?

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Christian Pegel

Also noch mal, von Luca wegzugehen, ist gar nicht die Debatte. Das ist mir wichtig, dass wir hier auch miteinander da Einigkeit haben. Die Diskussion wird immer auf Luca verengt. Zwischenzeitlich gibt es auch nach unserer Überzeugung unstreitig Konkurrenzprodukte. Das heißt, wenn der Staat irgendetwas anschaffen wollte, beschaffen oder nutzen, wird er um eine Beschaffung, die breiter ist, gar nicht umhinkommen. Und ob dann Luca rauskommt, hängt ein Stück weit von dem wettbewerblichen Ergebnis einer Vergabe ab, erstens. Also die Frage ist, kaufe ich ein fremdes Produkt ein oder nutze ich die Corona-Warn-App oder brauche ich gar nichts mehr. So, in den drei Schritten bewegen wir uns. Ich halte es für sehr nahe liegend, sich die Corona-Warn-App ernsthaft anzugucken und zu sagen, die ist es auf jeden Fall. Egal, ob das Land im Übrigen was einkauft, sollte die auf jeden Fall künftig in der Verordnung auch möglich sein, weil das das Angebot ist, was viele zwischenzeitlich nutzen und was im Übrigen die Bundesregierung ja immer weiterentwickelt. Aber das ist dann eher eine Frage – ja, ich glaube, Corona-Warn-App macht immer Sinn –, die Frage ist dann eher, kaufen wir ein zusätzliches Produkt ein oder reicht uns das, was sagt uns das RKI, wie viel Kontaktnachverfolgung und Daten ich brauche. Um das für alle, die nicht so tief drinstecken, einmal zu übersetzen: Luca hinterlegt quasi meine Adresse, dann auch sicher, aber wenn das Gesundheitsamt einen Vorfall hat, kann es die Dinge holen. Die Corona-Warn-App funktioniert umgekehrt. Ich hinterlege nur, ich war da, und die Corona-Warn-App gibt mir im Zweifel ein Signal. Wenn ich jetzt eine Positivtestung hätte, würde David Wulff, wenn er zeitgleich im Geschäft gewesen ist und wir beide mit der Corona-Warn-App uns da hinterlegt haben, würde er ein Signal bekommen, irgendwer war irgendwann an dem folgenden Tag, zu der folgenden Zeit in deiner Nähe und ist zwischenzeitlich positiv getestet. Und dann setzt es aber voraus, dass das Gesundheitsamt – also ich reagiere, wenn ich eine rote Meldung kriege, weil das Gesundheitsamt die nicht bekommt. Das ist ein sehr deutlicher konzeptioneller Unterschied dieser beiden Angebote. Ich hoffe, ich habe jetzt keinen überfordert oder keinen gestresst. Ich wollte nur einmal sagen, wo die Differenzierung liegt.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Hierzu bitte ich den Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 4 zu stellen.

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Nikolaus Kramer AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Gemäß unserer Landesverfassung, Artikel 46 (1), bestimmt die Ministerpräsidentin die Richtlinien der Landespolitik. Und ich frage daher die Landesregierung: Für den Fall, dass die Ministerpräsidentin Schwesig von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht hat und den Ministern für Wirtschaft und Finanzen Richtlinien zum Umgang mit den MV Werften vorgegeben hat, welche Vorgaben wurden dort konkret getätigt?

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! In dieser Angelegenheit musste die Ministerpräsidentin zu keiner Zeit nach meiner Einschätzung – sowohl, was die alte Landesregierung als auch die neue Landesregierung angeht – von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch machen, weil sie erstens ständig informiert war von den zuständigen Fachministern, dem Wirtschaftsminister und dem Finanzminister, und weil wir die Dinge stets einvernehmlich miteinander besprochen haben.

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Nikolaus Kramer AfD

Herzlichen Dank!

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Reinhard Meyer

Bitte schön!

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Birgit Hesse

Ich bitte den Abgeordneten Michael Meister, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 5 zu stellen.

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Michael Meister AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte auf einen NDR-Bericht vom 03.12. letzten Jahres zu sprechen kommen und da werden Sie wie folgt zitiert, Zitat: „… die Werften in Wismar, Warnemünde und Stralsund (treten) in eine entscheidende und wohl auch kritische Phase. Bereits Mitte des Jahres sind 600 Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft gewechselt. Die gleiche Anzahl könnte schon im kommenden Februar folgen.“ Ich frage Sie: Wenn schon sieben Wochen vor der Anmeldung der Insolvenz bekannt war, dass bei den MV Werften Kündigungen für den Februar geplant sind, welche Konsequenzen haben Sie aus diesem Wissen gezogen?

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Reinhard Meyer

Dieses Wissen hatten auch alle Mitglieder des Finanzausschusses, die im letzten Jahr und in diesem Jahr an Sitzungen des Finanzausschusses teilgenommen haben, weil wir stets darüber informiert haben, welche Pläne bei Genting vorhanden sind, welche Szenarien ausgearbeitet worden sind und in welche Richtung, insbesondere Stichwort Weiterbau „Global 1“ und das zu Ende zu bauen, welche Konsequenzen das für die Beschäftigten hat. Insofern war bekannt, dass nicht nur die 600, etwas mehr als 600 Personen in die Beschäftigungsgesellschaft, hauptsächlich betroffen Standort Stralsund, dort eingetreten sind, sondern dass auch mit dem Weiterbau der „Global 1“ – und das ist über den WSF dann auch in den Planungen auch der Finanzierung vorgesehen gewesen – weitere Beschäftigte in Transfergesellschaften gehen müssen, um sie dann später, so jedenfalls damals die Annahme, für den Weiterbau der „Global 2“ dann wieder im Unternehmen beschäftigen zu können.

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Michael Meister AfD

Vielen Dank!

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Birgit Hesse

Danke schön! Ich bitte nun den Abgeordneten Martin Schmidt, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 6 zu stellen.

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Martin Schmidt AfD

Guten Morgen, Herr Minister! Ich frage die Landesregierung: Wann und wie oft haben sich die Minister oder beauftragte Arbeitsgruppen der Landesregierung seit Beginn der Corona-Krise getroffen und damit beschäftigt, im Falle einer möglichen Insolvenz der MV Werften alternative Zukunftsideen für die Werftstandorte zu entwickeln, und welche Ergebnisse wurden da bisher erzielt?

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Abgeordneter! Wir haben uns natürlich ständig Gedanken gemacht über die Zukunft der MV Werften. Formal ist es so, dass mit Kabinettsbeschluss vom 23. März 2021 eine Projektarbeitsgruppe eingerichtet wurde „Erhalt von Arbeitsplätzen in der maritimen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“. Das ist eine Projektarbeitsgruppe unter Federführung des Wirtschaftsministers und des Finanzministeriums. Das Wirtschaftsministerium sollte dazu einladen. Dazu ist es leider vorerst nicht gekommen. Ich habe als damaliger Finanzminister den damaligen Wirtschaftsminister mit Schreiben vom 29. Juni 2021 gebeten, weil der Druck auf die Frage insbesondere durch die IG Metall groß war, dazu einzuladen, und das ist dann nach der Sommerpause 2021 tatsächlich erfolgt. Am 1. September und am 29. September hat diese Arbeitsgruppe getagt. Und wir haben uns damals darüber unterhalten, was sozusagen an industriepolitischer Zukunft, insbesondere im Bereich der Offshorewindenergie, für Mecklenburg-Vorpommern möglich ist. Diese Gespräche waren dann auch Grundlage für alle weiteren Gespräche, die wir danach geführt haben, insbesondere mit einzelnen Akteuren.

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Birgit Hesse

Möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Martin Schmidt AfD

Nein, danke!

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Birgit Hesse

Ich darf nun den Abgeordneten Wolfgang Waldmüller, Fraktion der CDU, bitten, die Frage zum Thema Nummer 7 zu stellen.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Guten Morgen! Herr Meyer, Sie haben einen Koalitionsvertrag geschlossen und da haben Sie ja auch vereinbart, dass die Landesregierung zur Stärkung der maritimen Wirtschaft einen Koordinator für die maritime, einen maritimen Koordinator einsetzen möchte und ein maritimes Zukunftsprojekt erstellen möchte. Meine Frage: Wann soll der maritime Koordinator seine Arbeit aufnehmen beziehungsweise haben sich durch die Insolvenz vielleicht neue oder andere Planungen ergeben?

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Waldmüller! Es kann natürlich auch eine Koordinatorin sein, das mal vorab an der Stelle.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Selbstredend!

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Reinhard Meyer

Das vorab an der Stelle, steht in der Koalitionsvereinbarung, ist ein Auftrag, den der Wirtschaftsminister umsetzen wird. Sie können sich vorstellen, angesichts der aktuellen Lage, Sie haben ja darauf hingewiesen, ist im Moment mehr Krisenmanagement gefragt, das heißt, die Koordinierung für viele dieser Dinge liegt dann auch beim Staatssekretär Schulte. Ich habe ja zwei Staatssekretäre, eine Staatssekretärin und einen Staatssekretär, und wir werden uns zu gegebener Zeit zu dieser Frage „maritime Koordinierung“ dann auch an die Öffentlichkeit wenden. Das ist ja immer eine gewisse Dialektik des Beauftragtenwesens. Wenn man bestimmte Personen besetzt, dann ist es auch nicht gut, wenn man möglicherweise sich länger Zeit nimmt, um sich Gedanken darüber zu machen, wie ist das Anforderungsprofil, anders herum gibt es auch Kritik, aber wir werden schon das Richtige tun.

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Birgit Hesse

Herr Waldmüller, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Wolfgang Waldmüller CDU

Das will ich hoffen, dass Sie das Richtige tun, Herr Meyer. Ich kann das auch nachvollziehen, dass momentan der Krisenmodus ist. Aber Sie halten an dem Vorhaben fest, das entnehme ich Ihren Worten jetzt, und deswegen die Frage: Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wer das denn sein soll beziehungsweise aus welchen Kreisen derjenige kommen soll oder diejenige?

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Reinhard Meyer

Ja. (allgemeine Heiterkeit – Zuruf von Julian Barlen, SPD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister, für die kurze Antwort! Ich bitte den Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 10 zu stellen.

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister Meyer! Seit Jahren sinkt der Leistungszuwachs bei den Windenergieanlagen an Land in Mecklenburg-Vorpommern, zuletzt auf unter zehn Megawatt, ein Zwanzigstel der Zahlen von 2015. Eine Legislatur später, in 2021, wurde also ein neuer Tiefpunkt erreicht. 19 neuen Anlagen stehen 18 alte gegenüber, die abgebaut wurden. Das macht bilanziell ein einziges neues Windrad in einem ganzen Jahr, verglichen mit 230 Anlagen und 1,6 Gigawatt in ganz Deutschland, was im Übrigen immer noch mehr als ein Faktor 6 unter dem liegt, was zur Erreichung der deutschen Klimaziele bis 2030 nötig ist. Für die Windenergie an Land braucht es vor allem rechtlich ausgewiesene Flächen. Dass die in M-V zu lange auf sich warten lassen, ist sicherlich kein Geheimnis. Der Regionalplan läuft bereits seit vielen Jahren und es ist sicher in aller Interesse, die vorgesehenen Eignungsgebiete auf knapp ein Prozent der Landesfläche zeitnah rechtssicher auszuweisen. Und die Bundesregierung hat jetzt in dem Koalitionsvertrag vereinbart, dass es zwei Prozent werden sollen. Länder mit weniger guten Voraussetzungen, möglicherweise weniger mit mehr Platz wie wir zum Beispiel, vielleicht etwas mehr, aber mindestens zwei Prozent. Sie haben mit dem Koalitionsvertrag auf Landesebene ebenfalls deutliche Ambitionen in dieser Richtung geäußert. Bis 2035 rechnerisch soll der gesamte Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen kommen. Und der Windkraft an Land kommt dadurch, beschleunigtem Ausbau, eine Schlüsselrolle zu. Meine Frage lautet jetzt: Mit welchen Maßnahmen und bis in welchem Jahr wollen Sie also nach Abschluss der aktuellen Teilfortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme zukünftig die Ausweisung der verbleibenden ein Prozent, also um auf zwei zu kommen, um dem Bundes- und Landeskoalitionsvertrag gerecht zu werden, durchführen?

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Abgeordneter! Zunächst mal vorab: Wir haben in die Koalitionsvereinbarung mit Bedacht die zwei Prozent, die auf der Bundesebene – Sie haben es ja zu Recht zitiert – aufgeschrieben worden sind, nicht hineingeschrieben. Das heißt aber nicht, dass wir es nicht erreichen wollen. Aber ich glaube, man muss bei diesem Thema – ich komme gleich darauf zurück – auch vorsichtig sein, ob man die Ziele, die man sich setzt, dann auch tatsächlich erreicht. Und wir wollen eine Landesregierung sein, die tatsächlich das hält, was sie auch verspricht. Nun zu Ihrem Thema: Es ist in der Tat unbefriedigend, was den Ausbau der Windkraftanlagen an Land angeht. Die Zahl, die Sie genannt haben, gerade für 2021, 19 und 18 – also 19 Anlagen im Zubau, 18, die sozusagen vom Markt gegangen sind –, ist korrekt. Und das ist aus meiner Sicht unbefriedigend. Das heißt, wir müssen besser werden, aber dieses „Besser werden – was tun?“ hat verschiedene Komponenten, die ganz wichtig sind, dass man sie sozusagen gemeinsam angeht. Zunächst mal zum Ausweisen der Flächen. Das ist – begonnen im Jahre 2012/13 – ein zäher Prozess in Mecklenburg-Vorpommern. Das heißt, wir müssen uns alle Ursachen angucken, warum das so zäh läuft. Und jetzt fange ich mal an bei der Genehmigungspraxisart, und das, was sozusagen die Raumordnungsgesetze auch des Bundes hergeben, das ist zurzeit unbefriedigend. Die Ampelkoalition auf Bundesebene sieht das genauso und hat angekündigt, dass der rechtliche Rahmen verändert wird auf dem Weg zur Beschleunigung. Das finde ich sehr gut. Wir wissen, dass der Bundesminister Habeck zum Beispiel dieses anstrebt. Er wird demnächst auch nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, dann werden wir das gemeinsam besprechen, weil wir brauchen den Rechtsrahmen des Bundes, um auch in Mecklenburg-Vorpommern dann unsere Hausaufgaben besser machen zu können, was die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren angeht. Wir haben hier – das muss man der Fairness halber auch dazusagen – in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen einen unterschiedlichen Stand. Im Bereich Rostock sind wir damit zufrieden, kann man viel machen, aber in den drei anderen Planungsregionen haben wir noch Schwierigkeiten, insbesondere, was Zielabweichungsverfahren angeht, was Eignungsgebiete angeht und so weiter. Und da werden wir auch gemeinsam mit diesen Planungsverbänden, mit dem Rechtsrahmen des Bundes dann gemeinsam diskutieren, wie wir einfach schneller werden können in der Praxis. Und wir haben, das muss man fairerweise sagen, immer wieder Konflikte bei einigen Genehmigungsverfahren. Da geht es um den Arten- und Naturschutz, es geht um den Denkmalschutz. Manchmal – das haben wir insbesondere beim Testfeld für Offshorewindenergie vor Rostock gesehen – kommt dann auch noch das Bundesministerium der Verteidigung und hat bestimmte Interessen. Also auch das gehört dazu und angefangen beim Bund über das Land, dass wir uns alle auf das gemeinsame Ziel „weiterer Ausbau von Windkraftanlagen“ dann tatsächlich verständigen und auch ganz konkret in den Genehmigungsverfahren vor Ort etwas dafür tun und dafür sorgen – das kann auch nicht der Wirtschafts- und Energieminister alleine –, sondern gemeinsam mit den anderen zuständigen Ministern und Ministerinnen hier in der Landesregierung wirklich voranzugehen. (Beifall Rainer Albrecht, SPD) Letzter Punkt, ganz wichtig: Wir müssen auch die Akzeptanz vor Ort stärken. Da gibt es verschiedene Ideen von Bundesseite, insbesondere, dass die Kommunen, die vor Ort Standortkommunen sind, mehr davon haben, dass Windkraftanlagen bei ihnen errichtet werden, bis hin zu der Frage, die die Bürgerinnen und Bürger mir stellen, die ich beantworten muss, warum zahle ich als Bürger von Mecklenburg-Vorpommern mit die höchsten Strompreise, wenn wir hier sozusagen erneuerbare Energien einspeisen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Thema „Verteilnetze und Netzkosten“, auch da wollen wir entsprechend zusammen mit Schleswig-Holstein und Brandenburg beim Bund initiativ werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

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Birgit Hesse

Herr Damm, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr gern, Frau Präsidentin. Ich habe Sie jetzt hoffentlich richtig verstanden – wenn nicht, korrigieren Sie mich gleich noch mal –, Sie haben gesagt, die zwei Prozent haben Sie nicht aufgenommen, Sie sind nicht ganz sicher, ob Sie das erreichen können, aber das wäre durchaus der Wunsch sozusagen für Mecklenburg-Vorpommern, die zwei Prozent zu erreichen. Da wäre meine Nachfrage jetzt, vielen Dank: Werden denn jetzt künftig dann die Planungsverfahren irgendwie auf Landesebene gezogen, ist das zumindest eine Option oder gibt es da eben andere Hebel, um diese jahrelange Verschleppung von Windenergieausbau zu verhindern, beispielsweise auf Bundesebene, und, wenn ja, welche sehen Sie denn sozusagen aus den Problemen und Erfahrungen aus unserem Bundesland?

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Reinhard Meyer

Also alle Optionen werden geprüft. Und das fängt mit dem Bund an, deswegen ist auch das Gespräch mit Herrn Habeck, glaub ich, noch mal wichtig, der ja auch Erfahrungen in Schleswig-Holstein mit dem Ausbau gemacht hat, positiv wie negativ, dass man diese Erfahrungen auch jetzt in die Bundesgesetzgebung, in die Rahmengesetzgebung einbringt und das Gleiche auf Landesebene tut, weil ich möchte auch als Minister, gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen, wissen, woran hapert es, was können wir tun, was können wir sozusagen noch verbessern. Aber ohne den Bund wird es nicht gehen, weil der setzt den Rahmen.

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte jetzt den Abgeordneten Marc Reinhardt, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 9 zu stellen.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister! Die Teilnahme des Landes an der Expo in Dubai wurde kurzfristig abgesagt. Laut Medienberichten müssen nun die Aussteller Flug- und Stornierungskosten selbst tragen. Deshalb frage ich die Landesregierung: Warum ist es der Landesregierung nicht gelungen, den Gefahren der Vereinigten Arabischen Emirate als Hochrisikogebiet auch in Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens in Mecklenburg-Vorpommern selbst durch geeignete Hygiene- und Quarantäneregeln anstatt einer Absage der Teilnahme an der Expo in Dubai zu begegnen?

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da die Vereinigten Arabischen Emirate erst mit Wirkung vom 9. Januar 2022 zum Hochrisikogebiet erklärt worden sind, was entsprechende Konsequenzen auf die Fragen, die Sie gerade gestellt haben, Quarantäneschutz et cetera pp. hatte, haben wir die Lage am 10. Januar gemeinsam beraten und haben dann in einer Videokonferenz mit fast allen Teilnehmern, jedenfalls die dazu eingeladen wurden, am Dienstag, dem 11. Januar dann schweren Herzens aufgrund dieser Sicherheitslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten diese Delegationsreise abgesagt. Ich finde, das ist verantwortungsvoll und schnell gehandelt.

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Birgit Hesse

Herr Reinhardt, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Marc Reinhardt CDU

Ja, möchte ich. Danke schön! Es hat ja trotzdem etwas stattgefunden. Wie wir ja auch Berichten entnehmen können, hat ja der Landestourismusverband was durchgeführt. Meine Frage wäre jetzt, meine Zusatzfrage: Welche Kosten sind trotz der kurzfristigen Stornierung im Land entstanden?

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Reinhard Meyer

Eine genaue Kostenaufstellung gibt es im Moment noch nicht, kann ich Ihnen gerne nachreichen, aber ich kann Ihnen sagen, dass es durch viele Gespräche gelungen ist, die Stornokosten insbesondere für die Teilnehmer auf ein wirklich vertretbares Minimum zu reduzieren, betrifft Flüge, Hotelkosten et cetera. Und wir haben auch in dieser besagten Videokonferenz am 11. Januar natürlich einzelnen Ausstellern, es ging ja nicht nur um die Expo, sondern auch die Arab Health, die Gesundheitsmesse, und dass wir dann auch freigestellt haben, dort teilzunehmen, was einige gemacht haben. Und ich bin auch froh, dass es dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern gelungen ist, eine sogenannte „Silent Week“ dort jetzt während der Expo zu machen, das heißt, dass man Filme hat abspielen lassen, dass man das betreut hat, dass man Mecklenburg-Vorpommern sichtbar gemacht hat. Und wir hatten auch ein Investorenseminar geplant und davon sind zumindest dann auch per Video Gespräche gemacht worden, die ich selber persönlich als Wirtschaftsminister geführt habe mit zwei größeren Unternehmen aus der Region, weil es um das Thema „Maritime Wirtschaft“ ging.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Thore Stein, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 12 zu stellen.

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Backhaus! Vorweg – zur zeitlichen Einordnung – darf ich noch mal an einen Antrag Ihrer Fraktion und des damaligen Juniorpartners CDU erinnern, aus dem Februar 2018, also vier Jahre her, zum Thema Insektenschutz. Da wollten wir jetzt mal wissen in einer Kleinen Anfrage, wie es denn da aussieht, und da hat uns Ihr Haus mitgeteilt, dass es derzeit keine abgeschlossenen Studien zur landesspezifischen Entwicklung der Insektenpopulation gibt. Ich möchte daher die Frage an Sie richten, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage denn in den letzten Jahren Sie beziehungsweise Ihr Ministerium politische Entscheidungen getroffen haben, wenn es doch offenbar bis heute keinerlei valide Daten zur Entwicklung der Insektenpopulation in unserem Bundesland gibt.

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stein! Für mich ist eins noch mal entscheidend: Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser, gesunde Ernährung sind die Grundlagen für die Zukunft der Menschheit auf diesem Planeten. Dass wir europa-, weltweit ein massives Artensterben zu verzeichnen haben, ist Allgemeinwissen. Wir wissen heute, dass mehr als 30 Prozent, mehr als 30 Prozent der Arten nach wie vor vom akuten Aussterben bedroht sind. Das ist wissensbasierte Grundlage. Darauf basiert haben wir in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Studien auf den Weg gebracht, die natürlich auch Langzeitbewertungen vornehmen. Ich kann Ihnen hier und heute sagen, selbstverständlich haben wir Daten. Und ich kann mit Stolz berichten, dass wir in den Großschutzgebieten, Nationalparken, Biosphärenreservaten, aber auch den Naturparken, die prioritären Lebensräume – nicht umsonst sind wir so anerkannt für den Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern –, dass die Arten, die vor 150 Jahren, also vor der Chemisierung der Landwirtschaft, vor dem industriellen Zeitalter hier gelebt haben, dass sie in diesen Gebieten noch da sind. Und das ist für uns die Grundlage im Übrigen auch für das Handeln. Darauf basiert haben wir dann im Übrigen weitere Studien auf den Weg gebracht, Sie haben die Kleine Anfrage angesprochen, ich will die drei wichtigsten herausgreifen: Punkt eins, wir haben eine große Initiative gestartet: Mehr Respekt vor dem Insekt. Ich bin meiner Fraktion noch mal ausdrücklich sehr, sehr dankbar, Thomas – Herr Krüger nickt gerade –, dass wir eine landesweite Analyse, landesweit, nicht nur auf bestimmte kleinere Gebiete ausgerichtete wissenschafts- und wissensbasierte Grundlagen gelegt haben, da gibt es Daten, die wir in den nächsten Wochen vorlegen werden, Punkt eins. Punkt zwei, wir haben eine große, langfristige Analyse seit 2020 in der Bearbeitung, insbesondere in den Wäldern des Landes Mecklenburg-Vorpommern und in den Semigebieten, die also angrenzen, und auch im Solitärbereich von Bäumen. Da kann ich Ihnen heute sagen, die Daten sind hoch spannend und interessant, über 1.100 Arten sind hier gefunden worden. Da sind Reliktarten dabei, von denen man geglaubt hat, dass es sie gar nicht mehr gibt, und es sind auch neue Arten dabei, die es in Mecklenburg-Vorpommern noch nie gegeben hat. Und das Dritte ist, wir haben insbesondere dann auch mit dem WWF, einem großen anerkannten Naturschutzverband, insbesondere im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe/Schaalsee ein großes Projekt mit fast 4 Millionen Euro auf dem Weg, wo wir genau auch hier dann noch mal fragmentiert in die Fläche gehen, mit dem Ziel, noch mal wissenschaftlich fundierte Langzeitreihen zu bekommen. Und das Letzte ist, die vierte große Maßnahme ist, dass wir mit dem Bundesamt für Naturschutz – das werden Sie aus der Anfrage auch gelesen haben – Projekte am Laufen haben, wo wir bundesrepublikweit endlich zu einheitlichen Erhebungsmaßnahmen und wissenschaftlich basierten Grundlagen kommen. Und das Allerletzte ist, ich bin froh und dankbar, dass unsere Hochschulen, die Universität Greifswald ist ja ein großes Kompetenzzentrum, insbesondere für die Moore, wo auch die Artenvielfalt, die Artenvielfalt eine wichtige Rolle spielt, auch da laufen wissenschaftliche Studien, von denen wir davon ausgehen, dass wir in den nächsten Jahren weitere Erkenntnisse bekommen. Zufrieden?

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Thore Stein AfD

Danke schön, ja, dann darf ich ...

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Stein, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Thore Stein AfD

Ja, sehr gerne. Sie haben es ein bisschen vorweggenommen, Sie haben uns ja jetzt angekündigt, dass wir in den nächsten Wochen dann die ersten Ergebnisse dazu bekommen, und dann möchte ich Sie bitten oder fragen: Können wir die dann auch zeitnah im Ausschuss vorgestellt bekommen?

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Dr. Till Backhaus

Wir werden da gerne selbstverständlich im Agrarausschuss darüber berichten.

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Thore Stein AfD

Danke schön!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte nun den Abgeordneten Thomas Diener, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 13 zu stellen.

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Thomas Diener CDU

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Begründung für den Entwurf der neuen Düngelandesverordnung war ja die Aussage, dass in Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Greifswald das einzige in Mecklenburg-Vorpommern mögliche Regionalisierungsverfahren nicht angewendet werden kann, da es sich anhand von Stützmessstellen nicht plausibilisieren lässt. Es ist bekannt, dass das LUNG M-V im Jahr 2020 durch einen externen Gutachter, die Firma Beak Consultants aus Freiberg, hat prüfen lassen, welche Regionalisierungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern angewendet werden können. Deshalb folgende Frage: Warum gibt es nur ein Regionalisierungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern?

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Diener! Die erste Grundaussage, die ich noch mal treffen möchte, Wasser ist Leben, Wasser ist das wichtigste Lebensmittel auf diesem Planeten. Und Nitrat, da sind wir uns hoffentlich einig, Nitrat gehört nicht ins Grundwasser und es gehört auch nicht ins Oberflächengewässer. Und deswegen bitte ich noch mal um Verständnis, seit 1991 gilt die Europäische Richtlinie zur Nitratproblematik. Deutschland ist verklagt worden, das wissen Sie auch als Landwirt sehr genau, und wir mussten endlich nachsteuern. Und ich gebe Ihnen Brief und Siegel, auch wenn wir morgen die Großdemo haben, wir müssen Lösungen finden, Punkt eins. Die Landesverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wonach 13 Prozent, das wissen Sie auch, 13 Prozent der Landesfläche betroffen ist in sogenannten roten Gebieten, ist im Wesentlichen von der Landwirtschaft akzeptiert worden. Trotzdem haben einige Landwirte geklagt dagegen, weil wir sogenannte Stützmessstellen nicht eingerichtet haben. Das stimmt, wir haben sie nicht eingerichtet. In der Verordnung des Bundes steht es als Kannbestimmung drin. Und da bitte ich noch mal um Verständnis, deswegen klagen wir im Übrigen weiter und wollen überprüft haben vom Bundesverfassungsgericht, ob wir nicht recht haben, dass auch unser System, das im Übrigen in vielen Bundesländern so anerkannt wird, dass wir wissensbasierte Grundlagen geschaffen haben. Und da bitte ich noch mal um Verständnis. Es gibt drei Berechnungsmodelle, von denen Sie hier gesprochen haben. Für Mecklenburg-Vorpommern trifft nur eine Variante zu, die für die Geologie, den Bodenzustand und die Landwirtschaft bestimmend ist, das ist ein mathematisch fundiert entwickeltes Modell, das wir im Übrigen mit wissenschaftlichen Einrichtungen erarbeitet haben, und danach geht es darum, dass wir die Grenzwerte, nämlich 50 Milligramm je Liter Nitrat, unterschreiten, damit wir die EU-Rahmenrichtlinie einhalten können. Und deswegen reiche ich noch mal den Landwirten die Hand, um nach Lösungen zu suchen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie großzügig!) und im Übrigen gilt nach wie vor die Düngeverordnung aus dem Jahr 2019/2020. Und um eine Auffanglösung zu haben – alles andere wäre ja unverantwortlich –, habe ich eine im Übrigen auch auf Forderung des Bauernverbandes, des Bauernpräsidenten, habe ich eine alternative zweite Düngeverordnung jetzt zur Anhörung freigegeben. Und ich gehe davon aus, dass wir im Übrigen in den nächsten Wochen, innerhalb der nächsten vier Wochen aus Brüssel eine klare Ansage bekommen, dass die Düngeverordnung der Bundesrepublik Deutschland so nicht akzeptiert wird und wir für Deutschland – und da plädiere ich schon seit Jahren dafür, das wissen Sie auch –, dass wir endlich zu einer Einheitlichkeit der Bewertung innerhalb der gesamten Bundesrepublik Deutschland kommen. Eins ist vollkommen klar, das ist meine letzte Kernaussage, auch die kennen Sie, wir haben nach der Ernte in Mecklenburg-Vorpommern – in Mecklenburg-Vorpommern! – einen Stickstoffüberschuss von 65 Kilogramm. Und damit halten wir die EU-Richtlinie nicht ein. Im Übrigen, Niedersachsen liegt bei 125 Kilogramm oder Nordrhein-Westfalen noch darüber. Und wir müssen die Reduktion der Nährstoffe erreichen, damit auch zukünftig unsere wertvolle Ressource Trinkwasser geschützt wird und unsere Oberflächengewässer wieder in Ordnung kommen. Und die Landwirtschaft ist Partner und nicht Gegner.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Diener, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Thomas Diener CDU

Gerne. Herr Minister, warum verfügt das Land Mecklenburg-Vorpommern, anders als andere Bundesländer, nicht über die ausreichende Anzahl an Messstellen, die für die Anwendung von anderen verfügbaren Regionalisierungsverfahren notwendig sind oder gewesen wären?

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Dr. Till Backhaus

Also grundsätzlich ist es so, Mecklenburg-Vorpommern hat 552 Messstellen, noch mal, 552 Messstellen, quer durch das Land verteilt. Und damit haben wir einen sehr genauen Überblick über die Grundwasserkörper. Das sind exakt 59, und davon im Übrigen 53, die durch das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zu verwalten sind. Und auf diesen, auf diesen 53 Grundwasserkörpern haben wir 552 Messstellen. Wir können noch 5.000 Messstellen errichten, wir werden keine anderen Daten dazu bekommen. Ich weiß, dass das die Landwirte nicht hören wollen, aber Fakt ist eins, ein Grundwasserkörper ist vorgeschrieben, dafür gibt es die europäischen bundesdeutschen Grundlagen, und die sind eingehalten worden. Und nach der Richtlinie der Europäischen Union und auch der Bundesdüngeverordnung haben wir einen Korridor von 4.500 Hektar einzuhalten und Mecklenburg-Vorpommern hat 4.100. Also wir haben deutlich die Maßgaben der deutschen Düngeverordnung unterschritten und damit haben wir Rechtssicherheit. Im Übrigen, auch das will ich noch mal ausdrücklich sagen, das Gericht hat ja nicht die Messstellen angezweifelt, ganz im Gegenteil, die sind akzeptiert. Die sind ja auch zertifiziert, die werden zweimal im Jahr überprüft. Ich bitte hier noch mal darum, dass Sie auch mit Ihrem Wissen und auch in Ihrer Kompetenz, ganz persönlich spreche ich Sie da an, dass Sie da auch weiterhin dafür werben, dass wir hier ein Problem haben und wir gemeinsam dieses Problem zu lösen haben, und nicht weiter anzuheizen.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte nun den Abgeordneten Daniel Peters, Fraktion ...

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Thomas Diener CDU

Ich habe noch eine zweite Frage.

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Birgit Hesse

Es ist aber, es ist nur eine Nachfrage gestattet, insofern, Herr Diener, sehen Sie es mir nach, ...

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Thomas Diener CDU

Alles in Ordnung.

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Birgit Hesse

... kann ich Ihnen jetzt keine zweite Nachfrage gestatten. Vielen Dank! Ich bitte nun den Abgeordneten Daniel Peters, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 14 zu stellen.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben aus Medienberichten erfahren, dass der Wirtschaftsbetrieb der Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern Eigentümerin eines Schiffes geworden ist, des Schiffes „Blue Ship“, und nach diesen Medienberichten hat dieses Schiff auch an der Fertigstellung der Pipeline Nord Stream 2 mitgewirkt. Und daher würde ich gerne wissen wollen, welche konkreten Aufgaben und welche konkreten Leistungen hat dieses Schiff im Zusammenhang mit der Errichtung oder Vollendung der Gaspipeline Nord Stream 2 zu tun gehabt oder hat noch zu tun?

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Peters! Am 07.01. – ich glaube, Sie waren dabei – 2021 hat dieses Hohe Haus entschieden, auf Vorschlag der Landesregierung den Beschluss zu fassen, eine Stiftung für Klimaschutz und Umwelt zu begründen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und darin ist im Übrigen auch, wenn Sie dabei waren, und Sie waren dabei, ich habe mir das noch mal sehr genau angeschaut ... Im Übrigen möchte ich noch mal zurückweisen, ich bitte Sie um Verständnis, aber Sie haben mich vorhin verletzt! Ich habe nicht in irgendwelchen Postmappen gearbeitet. Ich bitte Sie um Verständnis! (Sebastian Ehlers, CDU: Ich gucke mir das Video nachher an.) Und deswegen sage ich hier an dieser Stelle noch mal, unmissverständlich, es ist gut und ich bin diesem Hohen Haus sehr, sehr dankbar, im Übrigen, diese Stiftung des bürgerlichen Rechtes ist einvernehmlich mit der Zustimmung aller Fraktionen, aller Fraktionen eingesetzt worden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Frage beantworten, bitte!) Es gab einzelne Abgeordnete, die sich dann dazu geäußert haben in einer persönlichen Erklärung, das habe ich mir sehr genau angeschaut. Und, Herr Peters, ich bitte Sie um Verständnis, der Beschluss dieses Landtags ist umgesetzt worden, und ich nehme ausdrücklich zur Kenntnis, dass ein Teil des Zweckes dieser Stiftung temporär – ist auch in dem Beschluss mit drin, nämlich die Fertigstellung der Pipeline Nord Stream 2 zu ermöglichen – abgeschlossen ist. Ich glaube, man darf an dieser Stelle auch dieser Stiftung sehr herzlich danken für die Arbeit. Das ist ja ein nicht ganz einfacher Prozess, und insofern bitte ich um Verständnis, das ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechtes, das heißt des Privatrechtes, und die Landesregierung hat keinen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb und den Betrieb dieser Stiftung, sondern sie handelt in eigener Verantwortung.

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Birgit Hesse

Herr Peters, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Daniel Peters CDU

Ja, sehr gerne sogar. Ich will zunächst feststellen, dass es sehr wichtig ist, dass wir an diesem 7. Januar auch diesen Beschluss mitgetragen haben, und ich erinnere auch, dass wir hier die Bekundung der Landesregierung mehrfach und nachdrücklich erhalten haben, dass eine direkte Beteiligung der Stiftung an der Realisierung dieser Pipeline nicht erfolgen würde, sondern, so war die Vorstellung, dass der Wirtschaftsbetrieb eine Art Materialdepot darstellt, wo sich dann andere beteiligte Firmen aufgrund der angedrohten US-Sanktionen bedienen könnten. Hier handelt es sich jetzt nach den Medienberichten offenkundig um eine direkte, also entgegen der Aussagen auch der Ministerpräsidentin und der Landesregierung seinerzeit, der beteiligten Ressorts, um eine direkte Beteiligung durch die Eigentümerschaft der Stiftung des Schiffes „Blue Ship“. Und deswegen hätte ich jetzt noch die Frage, ob Sie mir sagen können, wer die Besatzung von diesem Schiff angeheuert hat und unter welcher Flagge, unter welcher Flagge dieses Schiff fährt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Nach den Medienberichten ist es ja so, dass es unter einer sogenannten Billigflagge fährt, also da wird dann auch die Deutsche Schiffsbesetzungsverordnung nicht erfüllt, schwierigere Arbeitsbedingungen sind dann wohl nicht in Einklang zu bringen, aber meine Frage wäre einfach: Wer hat die Besatzung angeheuert?

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Dr. Till Backhaus

Die Landesregierung, das kann ich Ihnen ausdrücklich sagen, hat zu keinem Zeitpunkt an dem Bau der Pipeline mitgewirkt, sondern die Stiftung ist in eigener Verantwortung, die Landesregierung hat darauf keinen Einfluss. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Unglaublich!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD, die Frage 1 zum Thema Nummer 15 zu stellen.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Frau Ministerin! Wir haben ja alle davon gehört, dass Sie mit falschen Zahlen agiert haben im Laufe der Corona-Krise, und dazu möchte ich Frage 1 stellen. Warum haben Sie, als die falschen Zahlen, als bekannt wurde, dass Sie mit falschen Zahlen agieren, nicht die Öffentlichkeit unverzüglich darüber informiert und vor allen Dingen auch zeitnah informiert?

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich habe am 7. Dezember davon erfahren, dass in den Wochen 47 und 48, in den beiden Kalenderwochen, die Zahlen auseinandergefallen sind. Am 9. Dezember haben wir nach Rücksprache mit der Staatskanzlei dann veranlasst, dass diese Zahlen nicht mehr verwendet werden, und darüber wurde auch transparent berichtet. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Sehr gut!)

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, möchten Sie dazu eine Nachfrage stellen?

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Selbstverständlich! Wenn Sie da jetzt so gute Kenntnis darüber haben, über die konkreten Daten, warum konnten Sie diese Frage dann nicht im Sozialausschuss beantworten?

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Stefanie Drese

Ich habe Ihnen die Frage im Sozialausschuss genau so beantwortet, dass in dem Moment, in dem ich Kenntnis davon bekommen habe – und das war der 7. Dezember, in einem Gespräch mit dem LAGuS, auch dazu möchten Sie ja schriftlich im Sozialausschuss noch mal Angaben haben, die die Zahlen sich von der 47. und 48. Kalenderwoche angeguckt haben –, unmittelbar gehandelt wurde. Ab 9. Dezember sind diese Zahlen nicht mehr ausgewiesen worden.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD, die Frage 2 zum Thema Nummer 15 zu stellen.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Okay, wir haben in der „Welt“ gelesen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wieso „wir“?) dass die Journalisten quasi keine Auskunft vom LAGuS erhalten haben. Und dazu meine Frage: Hat die Landesregierung, sprich auch die Ministerin, zu irgendeinem Zeitpunkt dem LAGuS untersagt, Pressevertretern Auskunft über falsche Zahlen von Ungeimpften oder Geimpften weiterzugeben?

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Stefanie Drese

Nein, das habe ich nie.

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Birgit Hesse

Möchten Sie dazu eine Nachfrage stellen oder die nächste Frage stellen?

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Eine Nachfrage.

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Birgit Hesse

Eine Nachfrage. Bitte schön!

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Wieso hat denn die „Welt“ das ausdrücklich so berichtet? (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE: Das Zentralorgan der Regierung.)

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Stefanie Drese

Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es keine Anweisung an das LAGuS von mir gegeben hat.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich bitte Sie nun, die Frage 3 zum Thema Nummer 15 zu stellen.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Ich habe keine weiteren Fragen.

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Birgit Hesse

Herr de Jesus Fernandes, in meinem Sprechzettel hätten Sie jetzt noch weitere Fragen, insbesondere auch noch zum Thema Nummer 16 .

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Ich hab keine weiteren Fragen.

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Birgit Hesse

Der Fragesteller hat damit seine Fragen sowohl zum Thema Nummer 15 als auch 16 zurückgezogen. Damit bitte ich jetzt die Abgeordnete Katy Hoffmeister, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 17 zu stellen. (Unruhe bei Rainer Albrecht, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU)

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir bleiben bei dem Thema Impfstatus. Die Hintergründe sind aus meiner Sicht noch nicht hinreichend geklärt und auch noch nicht die Folgen für die Entscheidung, die Corona-Infizierten ohne Impfstatus dem Bereich zuzuordnen, die als ungeimpft gelten. Deswegen würde ich gerne in Ergänzung noch weitere Fragen stellen. Zunächst die Frage: Wie, das heißt, auf welche Anweisung hin kam die Entscheidung zustande, dass Corona-Infizierte mit unbekanntem Impfstatus bei der Ausweisung der Inzidenzen nach dem Impfstatus der Gruppe der Ungeimpften zugeordnet worden sind?

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Stefanie Drese

Das RKI verwendet eine Software, das sogenannte SurvNet, die SurvNet-Daten. In diesen sind die Daten sowohl nach geimpft als auch ungeimpft und mit dem ungeklärten Status aufgenommen worden. Die richtige Ansprechpartnerin für das Ausweisen im August bin ich nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, dass am 7. Dezember an mich herangetragen wurde, dass in den beiden vorherigen Wochen, 47. und 48. Kalenderwoche, die Zahlen deutlich auseinandergefallen sind, und auf dieser Datenbasis ich das dann eben gestoppt habe, wir es nicht mehr ausgewiesen haben.

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Birgit Hesse

Frau Hoffmeister, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Katy Hoffmeister CDU

Ja, sehr gerne. Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sie haben eben gerade die Zeitreihe der Informationskette selber angesprochen, mit Blick auf den 07.12. und mit Blick auf den 09.12. Es ist bekannt geworden, dass das Haus auch nach Ihren eigenen Angaben im November dieses Jahres bereits informiert worden ist. Das heißt, es bleibt weiterhin offen auch die Frage aus dem Sozialausschuss, wer in Ihrem Hause und dann Sie informiert hat und zu welchem Zeitpunkt welche Informationen tatsächlich vorlagen. Können Sie diese Frage jetzt beantworten?

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Stefanie Drese

Ja, da haben Sie ja auch noch mal um schriftliche Beantwortung gebeten. Auch das wird den Sozialausschuss erreichen. Der Ende November bezieht sich genau auf diesen Zeitpunkt. Ich bin am 7. Dezember von Staatssekretärin Hilgemann und Frau Dr. Littmann darüber informiert worden, dass in dem Zeitraum 22.11. bis 05.12. sich die Zahlen angeguckt werden, eine Auffälligkeit am 7. Dezember aufgefallen ist. Das ist im Kabinett besprochen, mit der Staatskanzlei zurückgekoppelt worden und am 9. Dezember nicht mehr erhoben.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich bitte jetzt den Abgeordneten Sebastian Ehlers, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 18 zu stellen.

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Sebastian Ehlers CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie haben mit Schreiben vom 31.08. letzten Jahres die Landeshauptstadt Schwerin darüber informiert, dass es eine Zuwendung des Landes geben wird für den Bau der Radsporthalle, 6,5 Millionen Euro. Jetzt, fünf Monate später, hat der zuständige Beigeordnete im Hauptausschuss auf Nachfrage informiert, dass noch nicht die Fördermittelbescheide vorliegen, der Zeitplan nicht gehalten werden kann und die Baukosten neu kalkuliert werden müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wann denn mit Ausreichung der Fördermittel seitens des Landes zu rechnen ist.

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Stefanie Drese

Ja, der aktuelle Stand zur Radsporthalle ist der, dass auch der Hackerangriff und die Corona-Pandemie zu einer tatsächlichen zeitlichen Verzögerung auch in diesem Bereich geführt haben. Die Planungsleistung der Objektplanung, die Tragwerksplanung, die Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärplanung und Elektroplanung sind europaweit ausgeschrieben. Bei allen vier Ausschreibungen wurden unserer Kenntnis nach sehr gute Ergebnisse erzielt. Die Objektplanung wurde also bereits beauftragt, das Planungsbüro und Elektro sind ausgewählt. Ebenso beauftragt ist das Baugrundgutachten mit den dazugehörigen Bohrungen, die voraussichtlich im Mai 2022 erfolgen werden. Offen sind noch die Ausschreibungen für Brandschutz und für die Erschließung, welche im Februar veröffentlicht werden. Anfang Februar soll mit den beauftragten Büros dann ein sogenanntes Kick-off-Meeting stattfinden und der Planungsprozess starten. Die Zusammenstellung der Bauunterlagen ist für den Sommer 22 geplant und zu diesem Zeitpunkt liegen dann auch die wesentlichen Unterlagen für das abschließende Bewilligungsverfahren vor.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Herr Ehlers, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Sebastian Ehlers CDU

Gerne.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Sebastian Ehlers CDU

Habe ich Sie also richtig verstanden, dass Sie die fünfmonatige, ja, quasi jetzt Verzögerung damit begründen, mit dem Hackerangriff und der Corona-Pandemie?

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Stefanie Drese

Beides auch, ja. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Paul-Joachim Timm, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 19 zu stellen. Und ich weise darauf hin, dass wir in der Zeit schon weit fortgeschritten sind. Also wenn Ihre Fragen noch heute oder jetzt beantwortet werden sollen, bitte ich um kurze Fragestellung und Antworten, ansonsten würde ich auf eine schriftliche Beantwortung verweisen.

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Paul-Joachim Timm AfD

Ja, sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Im September 2017 stellte die damalige AfD-Fraktion einen Antrag zur Sicherung der Pommern-Akten. Das wurde seitens der Landesregierung mit dem Gegenargument vom Tisch gewischt, dass im Vorpommernfonds Geld dafür bereitstünde und eingesetzt werden sollte. Ich frage Sie: Was hat die Landesregierung unternommen, um die Archivbestände zu sichern?

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben im Pommerschen Landesarchiv eine Lösung geplant und in der Tat einen Handlungsbedarf, um die Bestände dort auch langfristig archivgerecht zu lagern und zu sichern. Wie Sie sicherlich wissen, hatten wir einen sehr fortgeschrittenen Plan, um dort ein gemeinsames Archivgebäude zu errichten, mit der Nordkirche zusammen, dem Stadtarchiv Greifswald. Da die Nordkirche sich im vergangenen Jahr zurückgezogen hat, sind wir jetzt dabei, ein weiteres Konzept, ein neues Konzept für die langfristige Sicherung und für ein neues Archiv dort zu erarbeiten. Die Planungen müssen erneut beginnen. Wir haben aber Lösungen gefunden, eine archivgerechte Lagerung zunächst auch zu gewährleisten, um auch Schädigungen des Archivmaterials vorzubeugen. Das Archivgut ist fast vollständig verpackt und so gelagert, dass dies den konservatorischen Grundanforderungen auch gerecht wird, und derzeit ist man dabei, die Urkunden vollständig zu verpacken. Insofern sind die Bestände im Archiv Greifswald nicht akut gefährdet. Zu der Frage zu den Mitteln des Parlamentarischen Staatssekretärs: Er hatte in der Tat angeboten, Akutmittel zur Verfügung zu stellen, die dann aber zurückerstattet hätten werden müssen im nächsten Haushaltsjahr. Davon hat das Landesamt für Kultur und Denkmalschutz Abstand genommen und die Lösung gefunden, die ich eben berichtet habe.

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Birgit Hesse

Herr Timm, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Paul-Joachim Timm AfD

Sehr gerne.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Paul-Joachim Timm AfD

Frau Ministerin, wann rechnen Sie mit der Realisierung des von Ihnen eben vorgetragenen Konzeptes?

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Bettina Martin

Wir sind an der Arbeit und einen genauen Zeitplan kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht nennen, aber wie gesagt, die Bestände sind gesichert und wir arbeiten an einem guten Konzept.

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Birgit Hesse

Vielen herzlichen Dank! Ich hatte bereits darauf hingewiesen, es tut mir leid, Herr Timm, dass ich Ihnen das jetzt sagen muss, gemäß Paragraf 65 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung ist die Dauer der Befragung der Landesregierung auf eine Stunde begrenzt. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie und auch Frau Hoffmeister, dann die entsprechenden Fragen schriftlich zu stellen, sodass wir sie dann auch schriftlich beantworten lassen können über die Landesregierung. Damit sind wir am Ende der heutigen Befragung der Landesregierung. Und vielen herzlichen Dank an die Ministerin! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Friedlicher Protest ist immer legitim, Angriffe auf Polizei, Demokratie und Rechtsstaat sind es nicht“ beantragt. Aktuelle Stunde Friedlicher Protest ist immer legitim, Angriffe auf Polizei, Demokratie und Rechtsstaat sind es nicht Gemäß Paragraf 66 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 75 Minuten. Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der SPD Herr Barlen.

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Julian Barlen SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Friedlicher Protest ist immer legitim, Angriffe auf Polizei, Demokratie und Rechtsstaat sind es nicht“ – Punkt! Dass wir diese Aussage, die für unsere freiheitliche Demokratie selbstverständlich ist, selbstverständlich sein müsste, hier heute im Rahmen der Aktuellen Stunde des Landtages noch einmal explizit feststellen, noch einmal gemeinsam diskutieren müssen, das sagt bereits einiges aus über die Lage der Dinge hier bei uns im Land. Gestern, meine Damen und Herren, haben wir sehr ausführlich die Regierungserklärung von Ministerpräsidentin Schwesig und verschiedene Anträge zum Thema „Umgang mit Corona“ diskutiert. Und kurz zusammenfassend lässt sich sagen, 100 Prozent der Menschen im Land haben die Nase voll von Corona. Satte drei Viertel der Bevölkerung haben stabil im Verlauf der Pandemie auf Impfung gesetzt, unterstützen die teils strikten Maßnahmen, um als Gesellschaft insgesamt möglichst schnell aus dem Griff von Corona herauszukommen. Rund 80 Prozent der Bevölkerung sind zu Impfungen bereit, 10 bis 12 Prozent eher nicht. Rund ein Viertel der Bevölkerung empfindet zumindest einen Teil der Maßnahmen als zu weit gehend. Hier geht es um Masken, hier geht es um das Impfen, hier geht es um verschiedene Maßnahmen der Einschränkungen, je nach Bereich, und diese übrigens – dieser Hinweis sei mir an dieser Stelle auch noch mal mit Blick auf drei Viertel und 80 Prozent gestattet –, diese Einschränkungen, die auch einem großen Teil der, in Anführungsstrichen, „Befürworter“ der Maßnahmen ebenfalls nicht gefallen, die aber als notwendiges Übel quasi rational erwachsen, akzeptiert und angenommen werden. Und da wir, meine Damen und Herren, in einer – mit Blick auf die Geschichte, wir haben gerade in der Gedenkstunde uns das auch noch mal sehr eindrücklich vor Augen gehalten –, da wir in einer hart erkämpften Demokratie leben, ist es selbstverständlich, dass wir als Gesellschaft über alle oben genannten Fragen kontrovers diskutieren, debattieren, streiten, ringen um den besten, um den vernünftigsten, um den solidarischsten Weg raus aus Corona. Und das findet in unserer lebendigen Demokratie in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern statt, 24 Stunden am Tag, vom ersten Tag der Pandemie an – online, offline, in den Medien, in den sozialen Netzwerken, in den Parlamenten, in den Hörsälen, in den Laboren und natürlich auch auf der Straße. Und das ist gut, das ist richtig, und das macht unsere Demokratie aus, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und am Ende, am Ende sind es dann demokratisch gewählte Parlamente und Regierungen, die verantwortlich handeln müssen, die auch entscheiden müssen, welcher Kurs eingeschlagen wird. Und auch angesichts der dann getroffenen Entscheidungen gilt, friedlicher Protest ist auch dagegen immer legitim. Und weil das so ist, meine Damen und Herren, müssen wir das Grundrecht der freien Versammlung, der offenen Meinungskundgebung schützen. Das macht die Polizei, der wir hierfür auch an dieser Stelle erneut unseren Dank und unseren Respekt zollen, das machen – Kollege Mucha hat es gestern noch mal geschildert – die Versammlungsbehörden in den Kommunen, und das machen übrigens auch alle Bürgerinnen und Bürger selber, die diese Grundrechte selbstbewusst und verantwortlich ausüben. Es sind ihre Grundrechte, es sind unsere Grundrechte. Und zu diesem Schutz der Freiheitsrechte, für die wir hier und heute eintreten, gehört eben auch – und darüber reden wir jetzt –, dass sämtliche Angriffe auf diese freiheitliche, rechtsstaatliche Ordnung unterbunden, scharf zurückgewiesen und verurteilt werden – von allen! Gewalt und Hetze im Rahmen von Kundgebungen sind am Ende ein Angriff auf die Demokratie und auf die Versammlungsfreiheit selber. Wenn, wie beispielsweise in Rostock geschehen, auch an anderen Orten geschehen, auch außerhalb unseres Bundeslandes geschehen, Gewalt zum Mittel der politischen Auseinandersetzung wird, wenn bekannte Kader der rechtsextremen Kameradschaften, wenn Identitäre, wenn Hooligans, wenn Reichsbürger, wenn Feinde unserer rechtsstaatlichen Ordnung nicht nur irgendwo mal eins inkognito mitlaufen, sondern dem Protest auch nach außen Form geben, Richtung geben, auch im sprichwörtlichen Sinne bezogen auf die Demonstrationsrouten, wenn sie die Demos anführen, das Frontbanner mitbringen, Polizeiketten und Auflagen gezielt und organisiert durchbrechen, Flaschen und Böller werfen, Stich- und Schusswaffen, Quarzsandhandschuhe mitführen, die Presse attackieren, wenn – das muss gerade heute gesagt werden – der Holocaust und das Leid der Juden im Dritten Reich im Rahmen der Demos immer wieder verharmlost werden und zusätzlich in den organisatorischen Chatgruppen im Hintergrund eigentlich alle Hemmungen fallen und zu Selbstjustiz, sogar zu Mord an unserer Ministerpräsidentin aufgerufen wird, reale Bedrohungssituationen vor privaten Wohnhäusern organisiert werden, dann, meine Damen und Herren, ist das ein ernsthaftes Problem, dann ist das eine Gefahr. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dann darf niemand, der von sich behauptet, friedliebend zu sein, demokratisch zu sein, schweigen, dann darf niemand einfach wegschauen oder sogar, wie leider eben auch beobachtet, sogar das billigend in Kauf nehmen, sich positiv äußern, vielleicht sogar jubeln, wenn es dem Staat, sage ich mal, richtig gezeigt wird. Und das gilt auch, dass man nicht schweigen darf, nicht wegschauen darf und schon gar nicht billigend in Kauf nehmen oder jubeln darf, wenn es nur eine überschaubare Gruppe rechtsextremer, gewaltbereiter Akteure in diesen Demos sind, die sich aber dementsprechend öffentlich wahrnehmbar genauso verhalten. Auch dann und gerade dann darf die große Mehrheit, die für sich in Anspruch nimmt, friedliebend und demokratisch zu sein, nicht schweigen, nicht wegschauen und schon gar nicht billigend in Kauf nehmen. Und wir haben ja gestern so darüber gesprochen, wer nimmt eigentlich wo wie wann teil. Ich möchte an dieser Stelle feststellen, die AfD ist bei solchen Versammlungen, auf denen einzelne Gruppen extremistisch agieren, nicht nur irgendwo am Rande, sondern mittenmang dabei. Es gibt Beobachtungen auf Demonstrationen, wo Personen aus dem Spektrum des inzwischen aufgelösten Flügels der Partei beispielsweise technische Unterstützung leisten, AfD-Politikerinnen und -Politiker sind an mehreren Orten als Rednerinnen und Redner, als Ordner vorgesehen. In Rostock hat ein Parteimitglied der AfD die Versammlungsleitung bestellt. Und eins ist klar: Wer mit Demokratieverächtern, wer mit Nazis marschiert, hat am Ende nichts kapiert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wer ein solches Treiben, egal, ob aktiv, wer ein solches Treiben, egal, ob aktiv oder passiv, hinnimmt, ohne sich davon zu distanzieren, macht sich mit den Tätern gemein. Das ist eine unbequeme Wahrheit, aber es ist eine Wahrheit. Wenn der Rechtsstaat attackiert wird, dann erwarten wir ein robustes Einschreiten der Polizei, und in solchen Fällen ist aber eben auch von allen Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes eine ebenso klare Abgrenzung, eine Isolation der Täterinnen und Täter erforderlich und eben auch zu erwarten, meine Damen und Herren. Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat zu wahren, ist eben nicht nur eine Sache der Polizei, der Versammlungsbehörden oder des Staates – Frieden und Freiheit gehen uns alle etwas an und wir alle sind in der Pflicht, ganz klar und eindeutig Flagge zu zeigen, immer, nicht nur im Rahmen von Corona-Protesten. Und da, an dieser Stelle verläuft unsere rote Linie, meine Damen und Herren, die ist inzwischen viel zu häufig überschritten worden, und das können wir nicht und das werden wir auch nicht ignorieren. Wir sind eine wehrhafte, eine streitbare Demokratie, und wer meint, das aktiv infrage stellen zu wollen, wird mit entsprechenden Konsequenzen leben müssen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst, ich will mich herzlich für das Thema der Aktuellen Stunde bedanken. Kaum ein anderes Thema hat in den letzten Wochen die Medienlandschaft – zumindest in Mecklenburg-Vorpommern und ich vermute, bundesweit – dermaßen stark bewegt und beherrscht wie die unterschiedlichen Meinungen zu den Corona-Pandemie-bedingten Maßnahmen, aber auch den Demonstrationen. Und um jedem Missverständnis vorzubeugen, schließe ich mich dem Fraktionsvorsitzenden Julian Barlen gerne ausdrücklich an. An erster Stelle sei deshalb erneut – wie gestern im Übrigen auch schon, glaube ich, von allen Rednerinnen und Rednern hier deutlich bekundet – gesagt, Artikel 8 des Grundgesetzes, zu gut Deutsch das Demonstrationsrecht, ist ein Grundrecht mit extrem hoher Priorität für das staatliche Handeln. Friedlicher Protest und friedliche Meinungsäußerung sind wesentliche Teile des demokratischen Diskurses und auch der Meinungsäußerungsfreiheit. Und das werden sie selbstverständlich auch bleiben. Wenn aber Demonstrationen bewusst unangemeldet stattfinden, wenn sie als Spaziergänge getarnt werden, in dem Irrglauben im Übrigen, dann nicht versammlungsrechtlichen Maßgaben und nicht hygienerechtlichen Schutzvorschriften zu unterliegen, wenn bei Versammlungen, die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ganz bewusst vorgesehenen Hygienemaßnahmen, zum Beispiel die Maskenpflicht, der Abstand, nicht eingehalten und auch nach wiederholten Aufforderungen nicht hergestellt werden, wenn sogar Gewalt gegen Sicherheits- und Ordnungskräfte angewendet wird, wenn politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern Gewalt angedroht oder die sogar ausgeübt wird, wie möglicherweise in Wolgast geschehen sein könnte – wir kennen die genauen Umstände noch nicht –, dann geht es, meine Damen und Herren, um mindestens genauso bedeutsame Verfassungsgüter wie beim Demonstrationsrecht, das in diesen Fällen im Übrigen in Teilen gar nicht besteht beziehungsweise grob missbraucht wird. Wenn nämlich die Unversehrtheit der Gesundheit von Menschen, wenn Rechtsstaatlichkeit und Demokratieprinzip nicht mehr im Blick bleiben, wenn diese zentralen Verfassungsgüter nicht eingehalten werden, dann kann man sich nicht darauf berufen, dass das alles durch das Demonstrationsrecht gedeckt und geboten sei. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade dieses Rechtsstaats- und Demokratieprinzip scheinen manche zuweilen aus dem Blick zu verlieren. Deswegen gern noch einmal, genau wie gestern schon angedeutet auf eine Nachfrage: In Deutschland werden in Wahlen Mehrheiten durch den Souverän, das Volk, zum Ausdruck gebracht. Das ist in diesem Bundesland gerade erst Ende September letzten Jahres geschehen. Über das Ergebnis habe ich gestern bereits zum Ausdruck gebracht, dass wir deutlich daran auch sehen können eine breite Unterstützung der Menschen für den in dem hiesigen Hohen Haus von vielen getragenen Corona-Maßnahmen erkennbaren Regierungskurs. Was meint es aber beides, Demokratie und Rechtsstaat, in diesem Zusammenhang? Demokratische Mehrheiten geben uns gesellschaftliche Regeln, und diese Regeln sind dann einzuhalten. Nun mag mancher entgegenhalten, ja, aber wenn die Mehrheit dann die Minderheit ganz böse unterdrückt, dann gibts auch dafür – das ist der Rechtsstaat – verfassungsgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten, keiner ist da wehrlos, hilflos und allein. Im Übrigen, zu den zentralen Corona-Maßnahmen hat das Bundesverfassungsgericht mehrere sehr eindrucksvolle und sehr klare Entscheidungen vor wenigen Wochen getroffen. Aufgrund dieser mit den demokratischen Mehrheiten beschlossenen Gesetze treffen dann ebenfalls demokratisch legitimierte Regierungen und Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landräte durch ihre Verwaltungsbehörden Einzelfallentscheidungen sowohl im Versammlungs- als auch im Seuchenbekämpfungsrecht. Und, meine Damen und Herren, auch gegen diese Einzelfallentscheidungen gibt es wieder Rechtsschutz vor den deutschen Gerichten, sogar im einstweiligen Rechtsschutz sehr kurzfristige gerichtliche Hilfe, um beispielsweise vor einer Demonstration noch Auflagen überprüfen zu lassen. Was nicht mit diesem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar ist, ist, dass jede und jeder sich selbst aussucht, welche Regel man denn so mag und deshalb einhalten möchte und welche nicht. Und in Anlehnung an meine vorherige Verwendung: Solange ein 70-Stundenkilometer-Schild an der Bundesstraße steht, ist das einzuhalten. Dagegen kann man Rechtsschutz begehren, und wenn dann ein Gericht verfügt, das Schild ist zu beseitigen, darf ich nach der Beseitigung auch die maximal zulässigen 100 fahren. Nichts anderes gilt auch im Versammlungs- und Seuchenbekämpfungsrecht: Solange die Auflagen bestehen und nicht durch ein Gericht beseitigt worden sind, sind diese einzuhalten, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP) Und solange werden Polizeibehörden diese auch durchsetzen und sogar durchzusetzen haben. Das ist keine polizeiliche Willkür, sondern, ganz im Gegenteil, deren originärste Funktion. Wer auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, wird diese Regeln im Übrigen verinnerlicht haben, akzeptieren und einhalten. Wenn Demonstrationsanmelder und eine Versammlungsleiterin hingegen glauben, der Staat habe mit ihnen die Regeln der Demonstration wie auf so einem Basar kurz vorher frei auszuhandeln, dann steht das im krassen Kontrast zu dem, was Rechtsstaat und Demokratieprinzip wollen. Wenn dann in Verkennung dieser Situation, wie in Rostock jetzt mehrfach passiert, eine sehr breit beworbene Demonstration zum eigentlichen Anfangszeitpunkt kurzfristig abgeblasen wird, nachdem sich im Übrigen schon ganz erhebliche Teilnehmerzahlen im vierstelligen Bereich vor Ort befinden, dann ist das Chaos, was daraus folgt, Folge einer fehlenden Bereitschaft, diese schlichten Konsequenzen von Demokratie und Rechtsstaat anzuerkennen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wenn die Auflagen für die Tragepflicht einer Mund-Nase-Bedeckung zur Seuchenbekämpfung zu Rechtswidrigkeiten werden, stehen die Tore zu den Gerichten offen. Was nicht geht, ist, in Kenntnis der Auflagen erst mal breit einzuladen und dann eine faktisch längst begonnene Versammlung mit Tausenden Teilnehmern einfach abzusagen und hinterher zu sagen, liebe Stadt, liebe Polizei, haut rein und seht zu, wie ihr damit umgeht. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe in den letzten Wochen klar und wiederholt gesagt, dass ein Großteil der Menschen auf diesen Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen friedlich demonstriert und aus der Mitte der Gesellschaft stammt. Aber dabei sollte es unter Demokraten auch klare Grenzen geben, die wir als freiheitliche Gesellschaft nicht überschreiten. Und diese Grenzen verlaufen dort, wo auf Demonstrationen – eben schon angesprochen – das schier unermessliche Grauen des Holocaust verharmlost wird, indem aktuell ungeliebte Fragen mit der damaligen Schreckensherrschaft und den damaligen Gräueltaten gleichgesetzt werden. (Julian Barlen, SPD: So ist es.) Das gilt dort, wo Kinder als Schutzschilde missbraucht werden, um polizeiliches Handeln ein Stück weit abzuwehren, dort, wo Ärztinnen und Ärzte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch politische Verantwortungsträger, vor allen Dingen in der Kommunalpolitik, aufgrund ihrer Arbeit bedroht oder sogar angegriffen werden, dort, wo Impfkampagnen an Schulen gestört werden durch Erwachsene, dort, wo verbale und – noch viel schlimmer – körperliche Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ausgeübt wird. Das alles, meine Damen und Herren, geht gar nicht! Wer demonstrieren will, darf nicht randalieren, und diejenigen, die demonstrieren und das friedlich tun, dürfen auch nicht das Schutzschild, das aufnehmende Schutzschild für diejenigen sein, die randaliert haben. Ich will an dieser Stelle noch mal deutlich an alle friedlich Demonstrierenden appellieren: Augen auf, mit wem man gemeinsam auf die Straße geht! Beim ersten Mal mag man sich verguckt haben, beim zweiten Mal lohnt es sich und ist auch die bürgerliche Pflicht, genauer hinzuschauen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Es gibt in der Mitte derer dann eben auch vereinzelte Kräfte, die nicht, in Wahrheit nicht die Corona-Maßnahmen bekämpfen wollen, sondern die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Und denen die Rote Karte zu zeigen, das geht uns alle gemeinsam an, denn diejenigen, die dort unterwandern wollen, kämpfen nicht für die Rechte Dritter, die kämpfen für eine andere Gesellschaft und damit am Ende in vielen Fällen im Übrigen für das Ende genau des dort genutzten Demonstrationsrechtes. Niemand muss mit Extremisten demonstrieren, um seinen Protest kundzutun! Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt möchte ich meinen Dank an die Bundes- und Landespolizeikolleginnen und -kollegen noch einmal deutlich aussprechen, hab ich gestern schon getan, wiederhole ich aber immer wieder gern, weil das ein irrer Aufwand, ein irrer Stressfaktor ist, den dort alle aushalten. Allein am letzten Montag dieser Woche haben die Kolleginnen und Kollegen 42 Versammlungen landesweit begleitet, davon waren 11 Versammlungen im Übrigen nicht angemeldet, das heißt, man muss sich kurzfristig darauf einstellen. In Rostock hat der Anmelder leider zum wiederholten Mal trotz seiner wochenlangen Kritik an immer gleichlautenden Auflagen der entsprechenden Versammlungsbehörde nicht den rechtsstaatlich zutreffenden Weg gewählt, ein Gericht anzurufen, sondern hat erneut geglaubt, man könne rechtsstaatliche Auflagen frei aushandeln. Er ist erneut mit dieser Fehlannahme nicht durchgedrungen. Die Versammlungsleiterin und der Anmelder haben erneut die Versammlung mit klarer Kenntnis, dass sie längst begonnen hatte, kurzfristig abgesagt. Dies haben wir im Übrigen in der Vorwoche gleichermaßen erlebt, auch das ist kein Erstfall, sondern auch das Wiederholung. Letzte Woche hat es zu erheblichen Gewalttätigkeiten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte geführt. Unter anderem sind bei Kontrollen ein Schießkugelschreiber festgestellt worden, später bei parkenden Autos Munition. In sozialen Medien war vorher polemisiert worden, dass es heute Abend erlaubt sei, auf Polizeibeamte zu schießen. Das mag man dann noch unter „rustikal“ und „unappetitlich“ wegbuchen, wenn aber hinterher ein Schießgerät gefunden wird, kriegt das eine vollkommen neue Qualität. Und noch mal: Das geht gar nicht! Und das muss auch für alle anderen gelten, die mitdemonstrieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) 28 verletzte Kolleginnen und Kollegen der Polizei in den letzten Wochen sind Mahnung für alle Demokraten, den radikalen Kräften kein Mitmachen zu erlauben. Bewusst die aggressive Auseinandersetzung in Grimmen und in Anklam suchende radikale Kräfte sind an der sachlichen Meinungskundgabe null interessiert, die interessiert in Wahrheit nicht Corona-Maßnahmen oder Impfpflicht, ihnen geht es um schlichte Randale. Unsere Polizei stellt sich dem seit Wochen mit Riesenengagement. Dafür ganz herzlichen Dank! Aber wir haben die gemeinsame Aufgabe, es der Polizei auch leichter zu machen. Und ja, auch die kommenden Wochen werden uns weiter vor Herausforderungen stellen. Die Polizei stellt sich dem, aber die Aufforderung bleibt an die friedfertigen Demonstrantinnen und Demonstranten, sich klar abzugrenzen und denen keine menschlichen Schutzschilde zu bieten. Dann wird es für die Kolleginnen und Kollegen beinahe unmöglich zuzugreifen, ohne dass Unbeteiligte betroffen wären. Ich bin mir sicher, dass wir diese große Herausforderung meistern werden. Und dafür gilt, dass wir vor allen Dingen als demokratische Mehrheit zusammenstehen und die Solidarität wahren. Das ist aber auch die Bitte an alle, die demonstrieren, das zu tun. Viel Erfolg bei der Diskussion! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Sebastian Ehlers, CDU, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Jedes bisher hier gesagte Wort unterschreibe ich, unterschreibt die AfD-Fraktion hier sofort. Sofort! Es ist zum Teil erschütternd, was hier passiert, dass man hier vor die Wohnhäuser von Bürgermeistern zieht, dass man laut skandierend vor das Wohnhaus der Ministerpräsidentin zu ziehen versucht, dass man zum Beispiel dem Oberbürgermeister, nee, dem Bürgermeister der Stadt Wolgast die Scheiben einschmeißt. Da sind die Hintergründe noch nicht geklärt. So, wie der Innenminister es hier schon betont hat, so, wie Herr Barlen es betont hat: Gewalt ist in jeder Form zu verurteilen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich möchte das hier auch gar nicht kleinreden, meine Damen und Herren, das gilt aber auch für alle, für alle Beteiligten auf allen Demonstrationen, Versammlungen, die nach dem Versammlungsrecht auf Grundlage des Grundgesetzes angemeldet sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dazu gehört für mich aber auch, dass man verurteilt, meine Damen und Herren, wenn es, so wie jüngst in Greifswald, eine angemeldete genehmigte Versammlung gibt, die durch eine unangemeldete nicht genehmigte Versammlung gestört wird in Form von Straftaten, indem man sich auf die Straße setzt, die Straße blockiert mit Fahrrädern, indem ein Konfliktteam dann eineinhalb Stunden lang mit den dort Sitzenden diskutieren muss, mehrfach darauf hinweisen muss, dass es eine Straftat ist, und die Versammlungsteilnehmer der angemeldeten, der genehmigten Versammlung sich für das geringste Übel entscheiden im Rahmen dieser Konfliktgespräche und von der angemeldeten Route nach Rücksprache mit der Polizei, nach Rücksprache mit der Verwaltung von der Marschroute abweichend einen anderen Weg gehen, damit die Straftäter sitzenbleiben können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Auch das ist verurteilenswert, ebenso, wie es zu verurteilen ist, dass – und sehen Sie es mir nach, dass ich dieses Beispiel hier bringe, ich gehöre nicht zu den Menschen, die verallgemeinern und alle über einen Kamm scheren –, dass eine Bundestagsabgeordnete der GRÜNEN fordert, bei solchen Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen gegen Querdenker den Schlagstock zu ziehen und Tränengas einzusetzen. Das ist unerhört, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Auch davon hat man Abstand zu nehmen, auch das ist eine Form der Gewalt! Wie gesagt, ich möchte das hier in keinster Weise kleinreden, negieren. Ja, es gibt diese Gewalttäter auf den verschiedensten Demonstrationen hier im Land, und ja, jede einzelne Straftat ist ein Angriff auf die Demokratie. Ich hab aber sowohl in der gestrigen Debatte als auch in der Debatte schon im Dezember und auch eben wieder gedacht, meine Damen und Herren, manchmal verlangen Sie einfach zu viel von unseren Bürgern, Sie verlangen einfach zu viel. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Ja, Regeln einzuhalten, ist schon sehr viel.) Otto Normalverbraucher möchte (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) gegen diese Corona-Maßnahmen aufbegehren und er liest in einem Telegram-Chat oder in der Zeitung von dieser Veranstaltung in Rostock, (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Michael Noetzel, DIE LINKE) und Otto Normalverbraucher setzt sich nicht, Herr Barlen, Otto Normalverbraucher setzt sich nicht den ganzen Tag an irgendwelche Rechner, wird von Steuergeldern bezahlt, so wie Sie, und hat Zeit, sich mit Namen, Personen und Gesichtern auseinanderzusetzen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) weil er nicht, so, wie Sie den ganzen Tag seit Jahrzehnten im Kampf gegen rechts nicht müde werden, diese Gesichter zu analysieren und zu schauen, wer ist wo auf irgendwelchen Demos, (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das macht Oma Kröske einfach nicht, und das macht der Mittelständler mit seinem Kleinunternehmen, der macht das einfach nicht, der möchte einfach nur seine Meinung kundtun. Und Sie verlangen von diesen Menschen, dass die sich distanzieren sollen. Das ist doch völlig abgehoben. Da haben die keine … Sie haben ja völlig recht, man geht nicht mit Nazis spazieren, man geht auch nicht mit Antifaschisten spazieren, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Eben.) man geht auch nicht gemeinsam mit denen demonstrieren, aber das, was Sie von diesen Bürgern erwarten, ist einfach zu viel. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und da bitte ich einfach um Ihr Verständnis. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Zu den Anmeldungen: Auch dieser konkrete Fall, den Sie angesprochen haben – die Anmelderin hat auf Nachfrage auch bewusst gesagt, ich melde hier an als Privatperson, weil es mein Bedürfnis ist, weil ich gebeten wurde, weil das Demonstrationsgeschäft seit Jahrzehnten mein Geschäft ist, und ich melde hier nicht an als Parteimitglied der AfD. (Julian Barlen, SPD: Jaja.) Dass es diese Überschneidung da gibt, dann ist es nun mal so, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist eine Spaltung der Persönlichkeit.) aber auch da scheren Sie alle wieder … (Julian Barlen, SPD: Sagen Sie jetzt nicht, das wusste ich nicht!) Es stand sogar in der „Ostsee-Zeitung“. Also das ist nicht so, dass wir das jetzt instrumentalisieren, aber wissen Sie, ich kann auch – ich selbst bin ja nun jahrelang als Polizeibeamter auf Demos gewesen –, ich persönlich muss sagen, ich fands gut, das ist ein Zeichen der Stärke, wenn die Kollegen die knitterfreie Mütze aufsetzen und der Wasserwerfer vorrollt, dann kann man nämlich schon mal zeigen, was man hier so im Fundus hat, und da kann man auch mal die Muskeln spielen lassen und sagen, hier, liebe bösen Straftäter, die ihr Straftaten plant, wir könnten auch anders, wenn wir wollten. Ich kann aber auch Otto Normalverbraucher verstehen, der sagt, ich gehe gegen die Maskenpflicht auf die Straße und ich bekomme als Auflage die Maske hier aufgedrückt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Genau deswegen gehe ich doch aber auf die Straße. Und wenn dann auch noch die Polizei … Und wir haben natürlich auch in Rostock eine ganz andere Gemengelage, und ich muss ganz ehrlich sagen, ich möchte nicht in der Haut der Polizeiführer stecken, die da jedes Mal aufs Neue eine Gefährdungslage beurteilen müssen, manchmal ist der Kräfteansatz eben zu hoch, manchmal zu gering. Aber Otto Normalverbraucher, der fragt sich schon, warum kommen hier Hundertschaften aus anderen Ländern, warum fährt hier noch der Wasserwerfer vor, und die fühlen sich dann provoziert, wo ich auch immer sag, Leute, ihr braucht euch doch nicht provoziert zu fühlen, wenn die Polizei da ist, und ihr braucht euch nicht provoziert zu fühlen, wenn der Wasserwerfer im Hintergrund steht, das dient auch eurer Sicherheit, gerade in Rostock, wo wir ja wissen, dass, wenn Corona-Maßnahmen-Gegner dort spazieren gehen, man ja doch damit rechnen muss, dass man entweder durch die Antifa oder auch durch Hooligans angegriffen wird. Deswegen ist die Polizei nämlich da, nicht, weil dort die Spaziergänger unterwegs sind. Das ist nämlich der wahre Hintergrund, meine Damen und Herren, das gehört auch zur Wahrheit dazu. (Julian Barlen, SPD: Ach so!) Stellen wir also schlussendlich fest, dass ich Ihnen dankbar bin, SPD-Fraktion,– für diese Aktuelle Stunde, dass wir dieses Thema hier noch mal aufgreifen konnten, (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Das glaube ich Ihnen nicht.) dass es unser aller Aufgabe ist, nicht nur unser aller Aufgabe hier in diesem Hohen Hause, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe ist, jeden Tag aufs Neue für Demokratie einzustehen und Flagge zu zeigen gegen Gewalt, ob sie nun verbaler Form, ob sie nun physische Gewalt oder psychische Gewalt ist. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Friedlicher Protest ist immer legitim, Angriffe auf Polizei, Demokratie und Rechtsstaat sind es nicht“ lautet das Thema der heutigen Aktuellen Stunde. Beinahe ist man versucht zu sagen, ach was oder sag bloß. Ja, natürlich ist friedlicher Protest immer legitim, und ja, natürlich sind Angriffe auf die Polizei es nicht. Und ich glaube, das würde auch hier keiner ernsthaft bestreiten. Aber in der gegenwärtigen Situation haben sich sehr viele Maßstäbe verschoben. Die Folgen der Corona-Pandemie haben viele Menschen erheblich politisiert. Viele Menschen sind mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nicht oder nicht mehr einverstanden. In vielen deutschen Städten wird protestiert, und anders als manch andere Protestbewegung entzieht sich der Protest gegen die Corona-Maßnahmen dem klassischen Rechts-Links-Schema. Und vielleicht mache ich ein Angebot zu den schon gehaltenen Reden von Herrn Barlen und Minister Pegel, vielleicht sehen Sie das als Ergänzung, weil ich noch mal ein wenig anders in die Betrachtungsweise gehe. Man sollte ja mit Privatdemoskopie immer vorsichtig sein, aber wenn ich mir anschaue, wer auf diesen Demos unterwegs ist, dann nehme ich schon eine sehr große Bandbreite wahr. Da ist der Mann, Ende 50, der sich nächtelang im Internet belesen hat und Polizeikräften lautstark erklärt, dass sie lediglich eine Karnevalstruppe seien und Deutschland sei eine GmbH, dass es keine Meinungsfreiheit gibt und dass dringend das Grundgesetz wiederhergestellt gehört. (Julian Barlen, SPD: Das war Otto Normalschwurbler. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Da ist die junge Frau, die im Biosupermarkt an der Kasse sitzt und sich generell nicht impfen lässt, nie, weil sie Infektionskrankheiten für ein Geschenk des Körpers hält, das es anzunehmen gilt. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Sie ist ferner der Ansicht, dass die internationale Pharmalobby uns alle vergiften will. Ansonsten ist sie von der Wirksamkeit homöopathischer Präparate überzeugt. Da ist aber auch der Gastwirt, der seinem Job mit Leidenschaft nachgeht und der seit zwei Jahren, zumindest vorrübergehend, zum Transferleistungsempfänger wurde und dem das Wasser inzwischen bis zum Hals steht. Da ist die junge Mutter, die sich um die psychische Gesundheit ihrer Kinder sorgt, weil sie feststellt, dass diese immer ängstlicher und immer apathischer werden. Und natürlich gibt es die sattsam bekannten jungen Männer mit kurzen Haaren oder ganz ohne, die man sonst eher in den Fankurven der Fußballstadien trifft und die für ihr großes Gewaltpotenzial bekannt sind. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und dann gibt es diejenigen Menschen auf den Demos, die Impfungen gegenüber prinzipiell offen sind und die auch die Maskenpflicht und die Testpflicht ertragen, die aber der Ansicht sind, dass die Politik nach zwei Jahren Pandemie so langsam mal fertig sein sollte. (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Meine Damen und Herren, die allermeisten Menschen auf den Demos verhalten sich friedlich. Einige mögen hasserfüllt sein, aber das allein ist noch nicht strafbar. Und es ist auch nicht strafbar, von Dingen überzeugt zu sein, die die allermeisten Menschen für Quatsch halten. Ich zum Beispiel bin Sternzeichen Skorpion. Ich möchte hier nicht verlesen, was mir die Horoskope von „Schweriner Volkszeitung“, „Ostsee-Zeitung“ (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) und „Nordkurier“ für heute geraten haben, es spielt auch keine Rolle, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) eine Tatsache ist, dass es Menschen gibt, die an Astrologie glauben – ich übrigens nicht, das möchte ich gleich sagen –, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und dass die drei Tageszeitungen in diesem Land diesen Menschen tagtäglich ein Angebot machen. Deswegen rate ich auch dazu, vorsichtig zu sein, wenn es darum geht, Menschen vorschnell zu Staatsfeinden zu stempeln, nur, weil sie an etwas anderes glauben, was möglicherweise wissenschaftlichen Standards nicht standhält. Auch hier sage ich, nicht, dass ich dafür Verständnis hätte. Und auch unter Beachtung wissenschaftlicher Evidenz gibt es Maßnahmen, über die man sehr unterschiedlicher Ansicht sein kann. Wäre das anders, würden alle Staaten auf der Welt den gleichen Weg gehen. Ich stelle aber fest, dass nicht einmal alle deutschen Bundesländer dieselben Maßnahmen ergreifen. Wäre das anders, würde unsere Ministerpräsidentin ja nicht regelmäßig damit prahlen, dass in Mecklenburg-Vorpommern die strengsten Regeln gelten würden. All das hat aber nichts damit zu tun, dass Gewalt auf Demonstrationen nichts zu suchen hat, egal, wer demonstriert, und auch ganz egal, wogegen demonstriert wird. Und der Zweck heiligt auch niemals die Mittel. Niemals! Und es hat auch nichts damit zu tun, dass ich mir manchmal mehr Wertschätzung für die Polizeikräfte wünschen würde, die auf den Demonstrationen regelmäßig und buchstäblich ihren Kopf hinhalten müssen, die Menschen vor Gewalttätern beschützen und oftmals gleichzeitig dafür sorgen müssen, dass auch Menschen, die latent gewalttätig sind, ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehnen den Moment herbei, an dem die Pandemie endet. Und auch, wenn mir keines der heutigen Horoskope nahelegt, einen Wunsch freizuhaben, so hätte ich doch einen, nämlich, dass unsere Gesellschaft in den nächsten Monaten nicht auseinanderfliegt. Und wenn ich sogar noch einen zweiten hätte, würde ich mir wünschen, dass wir auch in Zukunft einen Blick auf die Demonstrationskultur in unserem Land haben und morgen nicht vergessen, was wir heute darüber gesagt haben. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sich am Holocaust-Gedenktag hier hinzustellen und zu sagen, mit Antifaschisten geht man nicht spazieren, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) ist so entlarvend, (Horst Förster, AfD: Für Sie!) dass es meiner gestrigen Vermutung gar nicht bedurft hätte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Horst Förster, AfD: Für Sie!) Unser Grundgesetz ist Ausdruck, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) ist Ausdruck der Nazizeit, es sind die Lehren gezogen worden, und jeder, der mit beiden Beinen auf unserem Grundgesetz steht, ist Antifaschist, ob er sich so bezeichnen mag oder nicht. (Nikolaus Kramer, AfD: Und schließt sich zu Demonstrationen zusammen. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Meine Damen und Herren, erst in der vergangenen Sitzungswoche, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Michael Meister, AfD) erst in der vergangenen Sitzungswoche (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) hat der Landtag einen starken Beschluss gefasst für das Recht auf freie Meinungsäußerung, für die Versammlungsfreiheit, aber gegen Angriffe und Einschüchterungsversuche gegenüber Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, der Wissenschaft, Medizin sowie der Presse. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Diesen Beschluss müssen wir nun mit deutlichen Worten bekräftigen. Meine Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, die demokratischen Fraktionen haben mit Blick auf das dynamische Demonstrationsgeschehen im Land eine Sorge geäußert, die sich in den letzten Wochen bestätigt hat, denn während der ausschlaggebende Anlass der letzten Debatte der bedrohliche Aufzug zum Haus unserer Ministerpräsidentin war, eskalierte die Lage in den Januarwochen mehr und mehr in verschiedenen Städten. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) In Anklam, Grimmen oder in Rostock wurden Beamte und Journalisten gezielt angegriffen und verletzt. Diese Eskalationen sind nicht spontan entstanden, sie waren vorhersehbar. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Sie werden seit Wochen geschürt und auf den Demonstrationen dirigiert, das ist nicht hinnehmbar. Meine Damen und Herren, insbesondere das Demonstrationsgeschehen in Rostock hat selbst die bundesweite Presselandschaft erreicht. Hier setzten sich Neonazis aus militanten Kameradschaften, den Hammerskins, der Identitären Bewegung an die Spitze des Demonstrationszugs und bestimmten so über weite Teile das Geschehen. Vermeintliche Kritiker der Corona-Maßnahmen griffen Pressevertreter und Polizisten an und drehten gezielt weiter an der Eskalationsschraube. Und offenbar wähnen sich einige Teilnehmer bereits in einer Art Endzeitstimmung. Dass ihre Absichten alles andere als friedlich sind, belegen Quarzsandhandschuhe, Stichschutzwesten und zuletzt – wir haben es heute schon gehört – ein sogenannter Schießkugelschreiber samt scharfer Munition. Nur zum Verständnis: Wir reden hier von einer verdeckt getragenen, potenziell tödlichen Schusswaffe, die in einer sich immer weiter zuspitzenden Demonstrationslage mit sich geführt wurde und in der sich eine gewisse Klientel immer weiter aufputscht. Das ist brandgefährlich! Wir brauchen nicht darüber zu spekulieren, für welchen Fall diese Person eine scharfe Schusswaffe mit sich führte, ob es im Zweifelsfall Polizisten, Journalisten oder Gegendemonstranten hätte treffen können, aber wir müssen davon ausgehen, wer solche Schusswaffen auf Demonstrationen mitführt, der will sie auch einsetzen. Spätestens dies sollte alle übrigen Anwesenden dazu animieren, ernsthaft darüber nachzudenken, ob sie Teil einer solchen Entwicklung sein wollen. Die rote Linie, die auf den wöchentlichen Protesten gegen die Corona-Maßnahmen in Rostock plakativ vor sich hingetragen wird, ist für mich und meine Fraktion weit überschritten. (Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Meine Damen und Herren, ich habe es vorhin bereits kurz angedeutet, die Eskalation kommt nicht überraschend, sie wird geschürt. Maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung tragen unter anderem die Organisatoren aus dem verschwörungsideologischen Querdenker-Milieu. Diese haben sich als völlig unfähig und unwillig erwiesen, größere Versammlungen zu leiten. Und natürlich tragen sie in ihrer Wahnwelt aus alternativen Wahrheiten und Fake News auch keinerlei Verantwortung dafür, dass ihre Veranstaltungen aus dem Ruder laufen. Dumm nur, wenn man versucht, die Schuld für die Auseinandersetzungen auf eingeschleuste Provokateure, seien sie vom Verfassungsschutz oder aus der linken Szene, zu schieben, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Na etwa nicht?!) und ein stadtbekannter Neonazi öffentlich im Chat der Querdenker schreibt, also ich bin nicht vom Staat beauftragt, Leute wie ich schützen euch auf den Demos und wir machen euch den Weg frei. Und was sie damit machen, sie unterlaufen massiv die Grundfesten unseres Rechtsstaats. Wenn einem die Auflagen, die durch die Versammlungsbehörde erlassen wurden, nicht passen oder unverhältnismäßig erscheinen – darauf hat der Innenminister schon hingewiesen –, dann steht es jedem frei, diese durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Doch dieser Versuch wurde bislang kein einziges Mal unternommen. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Die Querdenker verweigern sich rechtsstaatlichen Prinzipien. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Stattdessen stellt sich der Anmelder im rechtzeitigen Wissen um diese Auflagen vor die Versammlungsteilnehmenden und stellt dem Oberbürgermeister von Rostock ein Ultimatum, er solle innerhalb von 15 Minuten persönlich erscheinen und die Auflage zum Tragen einer Maske zurücknehmen. Die Schuld für eine mögliche Eskalation wird dann schließlich all jenen übertragen, die seinen wahnwitzigen Aufforderungen keine Folge leisten, oder es wird wie am Montag die Versammlung sofort nach Beginn aufgelöst und die Teilnehmer werden aufgefordert, in Kleingruppen zum Rathaus zu ziehen, wo der Gegenprotest stattgefunden hat, um mit der Polizei Katz und Maus zu spielen. So ein Verhalten ist zutiefst demokratiefeindlich und grenzt teilweise an Größenwahn, meine Damen und Herren. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die Abgeordneten der demokratischen Fraktionen des Landtages haben im Dezember den Sicherheits- und Ordnungskräften ihre Unterstützung zugesichert, verbunden mit der Erwartung, auch unter Corona-Bedingungen Demonstration zu gewährleisten, aber auch weiteren Radikalisierungen in diesem Zusammenhang entgegenzutreten. Dass dies geschieht, begrüße ich. Was jedoch Sorge bereitet, ist die wachsende Zahl von Menschen, die in eine offene Konfrontation gehen, ob verbal oder körperlich. Und, meine Damen und Herren, ich möchte noch auf etwas anderes hinweisen. Der Ausdruck „bürgerliche Klientel“ oder „bürgerliche Mitte“, was damit immer suggeriert werden soll, ist im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen zumindest in Rostock und einigen anderen Städten irreführend. Es ist wohl so – und da hat Frau von Allwörden richtig drauf hingewiesen –, dass die Menschen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen kommen und an den Protesten teilnehmen, aber das Gros von ihnen hält sich nicht an Regelungen und hält sich nicht an Auflagen, nimmt keine rechtsstaatlichen Möglichkeiten des Widerspruchs in Anspruch und stellt das staatliche Gewaltmonopol infrage. Und sie handeln damit eben nicht wie die oft übergroße schweigende Mehrheit und damit qua Definition der bürgerlichen Mitte, die sich an die Spielregeln unserer demokratischen Gesellschaft hält. Und ich fordere daher sowohl die Medien als auch die Sicherheitsbehörden auf, vorsichtig mit diesem Begriff umzugehen und genau hinzusehen, wer dort auf der Straße ist. Meine Damen und Herren, auch das habe ich im Dezember bereits gesagt, und ich betone es noch mal: Widerspruch, Protest und Demonstrationen gegen politische Entscheidungen sind legitim und gehören zur gelebten Demokratie. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist was völlig Neues.) Verbote dürfen nur die absolute Ultima Ratio sein, an die zu Recht besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Aber jeder Einzelne muss über seine Rolle auf diesen Demonstrationen nachdenken. Es hat niemand behauptet, dass nur Neonazis auf den Demonstrationen zu finden sind. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: In die Richtung ging das schon.) Ironischerweise kommt diese Unterstellung auch hier im Parlament ausgerechnet von denen, die sich am rechten Rand am wohlsten fühlen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Also es hat zwar niemand behauptet, dass diese Menschen alle Neonazis sind, aber sie erfüllen mit ihrer Anwesenheit eine Funktion, wissentlich oder nicht. Wenn ein vollvermummter Mob bejubelt wird, während sich die anderen Nazis auf eine Polizeikette zubewegen, leisten sie nicht nur moralische Rückendeckung, sie leisten auch ganz praktische Hilfe, dass diese Angriffe ungeahndet bleiben. Sie bieten mit ihrer Masse den notwendigen Schutzschirm, der es ermöglicht, dass die Angreifer sich sicher fühlen und sich der Strafverfolgung entziehen können. Als jemand, der persönlich das Pogrom von Rostock-Lichtenhagen miterlebt hat, kann ich sagen, dieses Gemisch aus extrem rechten Akteuren und einer unterstützenden selbst ernannten bürgerlichen Mitte ist gefährlich und es sind, was diese Wirksamsweise angeht, Parallelen zu erkennen. Lassen Sie mich mit Blick auf das Pogrom von 1992 festhalten: Wenn rechte Gewalttäter zündeln, stellt die applaudierende Masse den Brandbeschleuniger dar! (Zuruf aus dem Plenum: So ist es.) Meine Damen und Herren, jeder, der für sich beansprucht, eine bürgerliche Mitte zu vertreten, muss sich ganz klar von rechten und demokratiefeindlichen Positionen abgrenzen. Dies ist möglich, wir haben das bereits gestern diskutiert. Wer für sich beansprucht, mündig genug zu sein, auf Demonstrationen zu gehen, von dem können, dürfen und müssen wir auch erwarten, dass er eine klare Position bei antisemitischen Plakaten, neonazistischen Fahnen und rechten Gewalttätern bezieht. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Diese Verantwortung trägt jeder Einzelne, der nicht diesen Rechtsstaat untergraben will. In diesem Sinne: Abstand halten zu Reichsbürgern, Neonazis und Querdenkern, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Und Kommunisten.) nicht nur aus Infektionsschutzgründen, sondern auch aus Demokratieschutzgründen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der SPD hat eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Friedlicher Protest ist immer legitim, Angriffe auf Polizei, Demokratie und Rechtsstaat sind es nicht“ beantragt. Dabei handelt es sich wohl auch um eine Reaktion auf die Ereignisse am vorvergangenen Montag in Rostock, wo eine Corona-Demo eskalierte. Die übergroße Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Demonstration weigerte sich, der geltenden Maskenpflicht nachzukommen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Weil das Blödsinn ist.) Daraufhin verhinderte die Polizei, dass sich der Demonstrationszug in Bewegung setzt. Als die Versammlungsleiterin die Versammlung für beendet erklärte, flogen Flaschen und Böller auf die Einsatzkräfte. Die Polizei setzte Schlagstöcke und Pfefferspray ein, holte Angreifer mit Spezialeinheiten aus der Menge und setzte Hunderte Teilnehmer stundenlang fest. Elf Menschen wurden vorläufig festgenommen, gegen sie wurde Strafanzeige erstattet, Hunderte weitere werden mit Bußgeldern rechnen müssen. Unsere Verfassung schützt das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Gerade in einer repräsentativen Demokratie mit geringen plebiszitären Mitwirkungsrechten wie der unsrigen ist die Versammlungsfreiheit ein unentbehrliches Funktionselement. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Gut erkannt.) Zwischen den Wahlen ist der Einfluss der Wählerinnen und Wähler relativ gering, wird doch die Staatsgewalt durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. In einer wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit, dem Brokdorf-Beschluss, heißt es, ich zitiere: „Demonstrativer Protest kann insbesondere notwendig werden, wenn die Repräsentativorgane mögliche Mißstände und Fehlentwicklungen nicht oder nicht rechtzeitig erkennen oder aus Rücksichtnahme auf andere Interessen hinnehmen.“ Zitatende. Die Versammlungsfreiheit „fungiere“, so heißt es in dem Beschluss weiter, „als notwendige Bedingung eines politischen Frühwarnsystems, das Störpotentiale anzeige, Integrationsdefizite sichtbar“ mache „und damit auch Kurskorrekturen der offiziellen Politik möglich mache“. Die Versammlungen, die wir derzeit im gesamten Land beobachten, können durchaus auf Fehlentwicklungen hindeuten. Die Menschen, die sich aus den verschiedensten Gründen nicht gegen Corona impfen lassen wollen, machen gerade eine massive Ausgrenzungserfahrung durch. Anders als die übergroße Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger haben sie keinen Zutritt mehr zu Cafés, Bars, Restaurants, Fitnessstudios, Sporthallen, Einzelhandelsgeschäften, mit Ausnahme der Geschäfte, in denen Gegenstände des alltäglichen Bedarfs erhältlich sind. Sie fühlen sich zurückgewiesen und diskriminiert und wenden sich gegen die Maßnahmen, mit denen der Staat ihre Rechte einschränkt. Bestärkt in ihrer Haltung werden diese Menschen durch Gerichtsentscheidungen wie die des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, das unlängst die für Niedersachsen geltende 2G-Regelung gekippt hat. Der zuständige Senat beanstandete, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten. (Beifall Horst Förster, AfD) Zudem könnten die Kunden wie in vielen anderen Alltagssituationen auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Neueren Erkenntnissen zufolge würden Atemschutzmasken dieses Schutzniveaus, wenn sie richtig verwendet werden, das Infektionsrisiko derart absenken, dass es nahezu vernachlässigt werden könne. Niedersachsen wird seine Corona-Verordnung anpassen müssen. Ich denke, auch unsere Landesregierung sollte sich diese Entscheidung genau ansehen. (Beifall René Domke, FDP) Primäres Ziel der Organisatorinnen und Organisatoren der größeren Corona-Demonstrationen hier bei uns im Land ist es aber nicht, Ausgrenzungserfahrungen zu thematisieren oder sachliche Kritik an den staatlichen Corona-Maßnahmen zu äußern. Ihr Ziel besteht vielmehr darin, den demokratischen Verfassungsstaat verächtlich zu machen und zu delegitimieren. Dafür werden Verschwörungsmythen bemüht, antisemitische Ressentiments bedient, Verbindungen zu Reichsbürgern und Rechtsextremisten bewusst gesucht oder in Kauf genommen, das Ignorieren behördlicher Anordnungen propagiert und das staatliche Gewaltmonopol infrage gestellt. Genau darin liegt das Gefährliche dieser und vergleichbarer Bewegungen für Demokratie und Menschenrechte, Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit. Deutlich vor Augen geführt wird einem all dies – und es ist ein Verdienst des Magazins „Katapult MV“, das publik gemacht zu haben – bei einem Blick in die für das Demonstrationsgeschehen in unserem Land relevanten Telegram-Kanäle. In der Gruppe „Ludwigslust steht auf!“ wird Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als „Klabauterbach“ verunglimpft. Im Kanal „Freidenken Greifswald“ werden Journalisten als „Presstituierte“ bezeichnet. In der Gruppe „Dan Bar MV“ und „Schwerin schweigt nicht“ werden immer wieder Beiträge geteilt, die die aktuelle Situation mit der Verfolgung der Jüdinnen und Juden in der Zeit des Nationalsozialismus vergleichen. In der Gruppe „Güstrow MV steht auf“ wird auf die Kanäle des Reichsbürger-Vereins „staatenlos.info“ verlinkt. In der Gruppe „Autokorso Neubrandenburg“ heißt es, wir haben eine Militärregierung, ihr solltet die Arbeit niederlegen und keine Steuern und Abgaben mehr zahlen und dann fällt das System. Niemand kann also sagen, davon nichts gewusst zu haben, ich meine, von dem Hintergrund der Demonstrationen und ihrer Anmelderinnen und Anmelder. Und es bleibt ja auch nicht bei Chatbeiträgen. Ihrer Überzeugung folgend vernachlässigen die Organisatorinnen und Organisatoren von Corona-Demonstrationen nicht selten ihre Pflicht nach dem Versammlungsgesetz. In Güstrow wird regelmäßig ganz ohne Anmeldung demonstriert. Auch in Bad Doberan gab sich der Veranstalter von mindestens einer Demonstration gar nicht erst zu erkennen. In Rostock verließ der Organisator die Corona-Demonstration einfach vorzeitig. Inzwischen hat dort Petra Albrecht-Kühl die Versammlungsleitung übernommen, doch am vorvergangenen Montag war die AfD-Politikerin offenbar nicht willens oder in der Lage, die erforderliche Anzahl von Ordnerinnen und Ordnern zu organisieren und die für die Demonstrationen angeordnete Maskenpflicht durchzusetzen, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sie war da als Privatperson.) was maßgeblich zur Eskalation der Ereignisse dort beigetragen haben dürfte. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Die war als Privatperson da.) Weil Rostock nicht der einzige Ort ist, an dem es in den vergangenen Wochen zu Zusammenstößen mit der Polizei kam, ließ sich Innenminister Christian Pegel in der „Ostsee-Zeitung“ mit den Worten zitieren: „Auf Dauer stehen wir vor der Frage, wie viele“ Demonstrationen „wir zulassen und absichern können“, und bringt mögliche Demonstrationsverbote ins Spiel. Er verweist dabei auf Hamburg, wo die dortige Behörde für Inneres und Sport die für vorvergangenen Samstag geplante Demonstration verboten und das zuständige Verwaltungsgericht dieses Verbot gehalten habe. Demonstrationsverbote können nach Überzeugung meiner Fraktion immer nur das letzte Mittel sein für den Fall, dass ansonsten gar nichts mehr geht. Das aber sehen wir derzeit nicht. Um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Polizistinnen und Polizisten vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen, würde sich anstelle von Verboten erst mal eine landesweite Maskenpflicht auf Demonstrationen anbieten. Und damit die Polizei die stattfindenden Demonstrationen absichern kann, könnte im Rahmen der Kooperationsgespräche über eine Verteilung der Demonstrationen auf verschiedene Termine oder die Bündelung mehrerer in einer Region stattfindenden Demonstrationen an einem Ort verhandelt werden. Demonstrationsverbote lehnen wir in der derzeitigen Situation daher ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vieles von dem, was bereits gesagt wurde, unterstreichen wir als Fraktion ausdrücklich. Insbesondere auch das Eingangsstatement von Herrn Kollegen Barlen und auch der Beitrag von Minister Pegel sind in ihrer grundsätzlichen Haltung absolut zu teilen, und das ist auch etwas, weswegen wir heute hier zusammen sind. Und ich glaube, diese Aktuelle Stunde soll natürlich auch deutlich machen, dass wir hier auch in diesem Hause das Demonstrationsrecht, die Versammlungsfreiheit, insbesondere die friedlichen Proteste hier in Mecklenburg-Vorpommern, durchaus begrüßen und unterstützen. Diese Auffassung teilen wir als Fraktion ausdrücklich. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wir haben allerdings schon oft in diesem Hause in dieser Legislatur über das Thema Demonstrationen gesprochen. Dennoch gibt es immer wieder Punkte, wo man sagen muss, da müssen wir doch weiter drüber reden. Herr Kollege Kramer, Sie hatten das ja auch gestern in einem Antrag schon mal mit drin. Sie hatten ja auch ausdrücklich friedliche Proteste und Co unterstützt und Sie haben ja auch die Ausführungen von Herrn Barlen und Herrn Pegel unterstützt und sagen, auch Ihre Fraktion unterstützt das Ganze. Es wär ganz nett, wenn Sie das an Ihre Parteien, an die Basis entsprechend auch immer durchstellen würden. Ich hab da irgendwie gehört, die AfD ist doch auch eine sehr hierarchisch strukturierte Partei, da kann man vielleicht das mal entsprechend ansagen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Wo haben Sie Ihre Informationen her? – Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) Denn das sind nämlich genau die Probleme, vor die wir ja gestellt sind. Sie stellen sich hin und sagen, das sind jetzt ja Privatpersonen, auch wenn sie Parteimitglieder sind, und machen jetzt die Anmeldung und verteilen das Ganze übers Land. Die Erkenntnis … (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja, das dürfen sie auch.) Natürlich dürfen Sie das, das ist auch völlig in Ordnung. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Wo ist denn das Problem?!) Allerdings ist das, was da gerade passiert, nicht das, wofür wir hier gerade eintreten, und nicht das, was Sie als Fraktion hier proklamiert haben. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und da ist ein ganz, ganz großer Dissens, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und dieser große Dissens ist auch ein ganz großer Punkt, weswegen alle Ihre Anträge zu diesem Thema einfach unglaubwürdig sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sind wir jetzt ein Gesinnungsstaat?) Das hat nicht was mit Gesinnung zu tun, sondern einfach mal mit Struktur. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Friedliche Demonstrationen sind in unserem Rechtsstaat zu schützen – das ist der Fakt, um den sich hier alles dreht. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Da sind wir uns einig. Das brauchen Sie nicht immer zu wiederholen.) Die Kollegin Oehlrich hat aber auch gerade noch mal sehr schön ausgeführt, es sind immer mildere Mittel noch da. Ein Verbot von Demonstrationen muss das letzte Mittel sein. Und auch das an die Landesregierung: Das unterstützen wir ausdrücklich nicht, wenn solche Überlegungen da sind. Wir haben immer noch Möglichkeiten, darauf Einfluss zu nehmen. Das Eine … (Julian Barlen, SPD: Haben wir aber auch nicht gesagt, ne?! Mit keinem Wort.) Nein, nein, alles gut! Na, es gab immer so Pressestatements, wir wollen ja hier auch erst mal vorbeugen. Aber auch das, was ich dann auch von den Polizeibeamten und -beamtinnen von vor Ort widergespiegelt bekomme, sind Sachen, wo wir noch mal nachsteuern müssen. Insbesondere gehts auch hier noch mal um die Abstimmung mit den Versammlungsbehörden. Natürlich sind die Dienststellenleiter mit der Polizei im regelmäßigen Austausch, aber es kommt leider auch hier immer wieder zu bestimmten Punkten, wo dann Demonstrationsrouten genehmigt werden, die die Polizei vor unglaublich große Herausforderungen stellt. Das ist etwas, wo wir sagen, wir wollen die Demonstration ermöglichen, wir wollen, dass die Leute das durchführen können, aber mit Auflagen kann man das Ganze natürlich absichern. Und diese Absicherung der Demonstrationen ist doch auch in unserem ureigensten Interesse, denn wir wollen ja, dass diese Leute friedlich auf die Straße gehen können und ihre Meinung kundtun können. Und deswegen geben wir uns alle die größte Mühe, das so auszurichten, dass die Polizei die Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer selber ja auch schützen kann vor Einwirkungen von außen, aber auch den friedlichen Verlauf von innen heraus. Über die Teilnehmenden an diesen Veranstaltungen haben wir schon was gehört. Das heißt also, dass Routen und Auflagen, dass man sagt, das muss ja nicht immer ein Aufmarsch sein, das würde ja schon helfen, wenn solche Demonstrationen an einem Punkt fest sind, der von der Polizei gut abzusichern ist. Das ist ein milderes Mittel und ist deutlich noch zu bevorzugen, bevor eine Absage stattfindet. Auch was das ganze Thema „Unterstützung der Kräfte“ angeht: In Hamburg haben wir zum Beispiel eine Reiterstaffel, und so eine berittene Polizei zur Absicherung von Demonstrationen macht natürlich schon sehr viel her und unterstützt natürlich auch die einzelnen Polizeibeamtinnen und -beamten. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das ist auch etwas, worüber wir vielleicht noch mal in Zukunft reden können. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gerne.) Genauso gingen ja auch durch die Presse die Ausbildung und der Einsatz von Schutzhunden bei der Polizei. Das sind auch Mittel, um unsere Einsatzkräfte vor Ort zu unterstützen. Das ist auch etwas, worüber wir vielleicht noch mal reden sollten. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Da will das Parlament nicht drüber reden.) Na ja, wir … (Ann Christin von Allwörden, CDU: Außer mir nicht so viele.) Na, dann sind wir ja schon mal zwei. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Sehr gut! – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So, aber auch das hilft ja, weil wir wissen, wir haben nicht genug Personal bei der Polizei. Dieser Personalmangel bei der Polizei stellt sich dann auch immer wieder heraus, wenn dann diese Großdemonstrationslagen – Rostock, Greifswald, Schwerin und Co – angemeldet werden, und dann kommen aber immer wieder noch kleinere Demonstrationen mit hinzu, die teilweise angemeldet, häufig aber nicht angemeldet werden, insbesondere dann auch im südlichen Raum des Landkreises Vorpommern-Greifswald, wo die Teilnehmenden dieser Demonstrationen mehrheitlich, also wirklich auch in der Zahl deutlich dem rechten Spektrum zuzuordnen sind und dann nur noch wenige Polizeibeamte mitlaufen, die nicht Mittel haben, bei einer Eskalation ernsthaft dagegenhalten zu können. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das müssten wir unterstützen, dass die Polizei dort besser ausgestattet ist. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das passiert doch!) Aber, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) aber wir wollen auch nicht kleinreden, warum diese Demonstrationen gerade stattfinden. Ich finde, die Kollegin Frau von Allwörden hat es gerade sehr anschaulich und zutreffend geschildert, wer denn die Teilnehmenden bei diesen Demonstrationen halt sind, und das ist ein wirklich unglaublich breites Bild. Allerdings müssen wir auch sagen, Reichsbürger, radikale Verschwörungstheoretiker oder, wie der Kollege Barlen sagte, Otto Normalschwurbler sind mitnichten die Mehrheit. Und mitnichten können diese Gruppen so eine große Menschenmenge irgendwie darstellen. Der Nährboden, dass so viele Menschen zusammenkommen und gerade demonstrieren, der ist ganz woanders auszumachen. Und das hat die Kollegin Frau Oehlrich schon angeführt. Die Demonstrationen weisen auf Fehlentwicklungen in der Politik hin, und die müssen wir klar benennen, da müssen wir drüber reden, weil, wenn wir es nicht schaffen, verlässliche und nachvollziehbare Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen, dann verlieren wir die Bürgerinnen und Bürger da draußen (Beifall Horst Förster, AfD) Und die machen einfach die Masse aus, die dann missbraucht wird von Gruppen, (Beifall René Domke, FDP) die das Ganze anders nutzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Julian Barlen, SPD: Das machen wir in jeder Debatte, darüber reden, klar!) Natürlich, und so hat jeder so seine Schwerpunkte, und in jeder Debatte, in der wir da drüber reden, versuchen wir als Fraktion natürlich auch andere Punkte mal mit hineinzunehmen. Und für mich ist da ein ganz großer Kritikpunkt, der bis jetzt für mich noch völlig zu kurz gekommen ist, das Thema „Wissenschaftskommunikation und Risikoabwägungen“. Ganz häufig – das ist aber nicht nur ein Problem dieses Landtages, das ist auch ein Problem des Bundestages und auch der Bundesregierung – ist es so, dass immer gesagt wird, na ja, aber Wissenschaftler haben gesagt und Wissenschaftler haben diese Daten, (Horst Förster, AfD: Ein altes Thema hier.) und das ist im Wesentlichen auch immer richtig, aber ich halte es für fatal, wissenschaftliche Erkenntnisse immer vorzuschieben für politische Entscheidungen, denn das, was Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machen, ist völlig neutral, Daten zu erheben, Fakten zu sammeln und dann bestimmte Szenarien aufzuzeigen. Was wir aus diesen Szenarien machen und wie wir mit diesen Daten und Fakten umgehen, das dürfen wir nicht auf die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler abwälzen, weil dann kommen nämlich diese ganzen Wissenschaftsleugner um die Ecke und sagen, oh, das, was die da sagen, das ist doch ständig Quatsch. Die Entscheidungen, die getroffen werden, die werden von der Politik getroffen, und das müssen wir uns auch ans Revers heften, und dafür müssen wir auch geradestehen und das nicht abwälzen auf die Wissenschaft. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Und wie wollen Sie die Entscheidungen begründen, wenn Sie die Wissenschaft nicht heranziehen wollen?) Ganz einfach: Wenn wir wissenschaftliche Entscheidungen oder Grundlagen dahaben, dann haben wir häufig Szenarien da – und das haben wir in den verschiedensten Schalten mit verschiedenen Wissenschaftlern, Beratern et cetera mit dringehabt –, und das muss klar kommuniziert werden, dass das, was wir an Datenlage gerade dahaben, das ist etwas zum jetzigen Status, zum jetzigen Zeitpunkt. Und es muss auch immer klar kommuniziert werden – und das erzählen auch immer alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler –, es sind immer Risikofaktoren mit dabei, es gibt Signifikanzwerte, es heißt, es gibt Wahrscheinlichkeiten, dass etwas eintritt. Und wenn wir in der Politik entscheiden, mit einer 80-prozentigen Wahrscheinlichkeit geht die Pandemie durch die Decke, wenn wir folgende Maßnahmen nicht ergreifen, es besteht aber eine 20-prozentige Chance, dass das anders ist, dann dürfen wir nicht einfach diese 20 Prozent in den Skat drücken, sondern da müssen wir sagen, he, wir haben diese Wahrscheinlichkeiten und aufgrund dieser Wahrscheinlichkeiten und der Folgenabwägungen sagen wir, wir treffen diese Maßnahmen. Das ist etwas, was nicht passiert. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Aha!) Es wird immer gesagt, es gibt nur diese eine Variante. Und wenn wir Probleme nicht klar benennen, dann können wir diese Probleme auch nicht angehen. Und das ist doch genau auch der Punkt bei der ganzen Impfpflicht. Diese Demonstrationen gehen doch gerade so sehr durch die Decke, weil diese Debatte Impfpflicht auch wieder so ganz intensiv ist. Und natürlich bin ich felsenfest davon überzeugt, dass die Impfung ein ganz zentrales und wichtiges Mittel in der Bekämpfung der Pandemie ist, (Zuruf von Horst Förster, AfD) aber wir helfen niemandem, wenn wir Risiken völlig ignorieren und sagen, es gibt keine. Es hilft doch, wenn wir sagen, natürlich gibt es Nebenwirkungen bei Impfungen und natürlich gibt es große Risiken, wenn man sich nicht impfen lässt. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Wer ignoriert denn das? – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Das müssen wir einfach nur auf den Tisch legen und sagen, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Wer ignoriert denn das?) wir wägen das miteinander ab, und dann sagen wir, dann kommen wir zu der Entscheidung, impfen ist die wahrscheinlich beste Variante, wie wir damit umgehen können. Und nur, wenn wir diese Sachen auch endlich in diesen Debatten viel deutlicher aussprechen, dann entziehen wir auch diesen ganzen Demonstrationen den Nährboden und können mit friedlichen Protesten umgehen, und dann kommen auch die Otto Normalschwurbler vielleicht nicht mehr in der Masse so zusammen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss dann doch noch mal ganz kurz hier vortreten, hatte das erst vor, im Rahmen einer persönlichen Erklärung zu machen. Der Einwand von Herrn Noetzel ist nicht so ganz von ungefähr gewesen, aber mir und meiner Fraktion hier Nähe zum Nationalsozialismus zu unterstellen, das muss ich doch erst einmal strikt von mir weisen, nur, weil ich gesagt habe, dass ich nicht mit Antifaschisten gemeinsam auf die Straße gehe. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das ist entlarvend, mehr hab ich nicht gesagt.) Das können Sie mir … (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das ist entlarvend.) Ja, Herr Noetzel, Sie haben ja auch noch Redezeit, jetzt rede ich. Wir können gemeinsam singen, aber nicht gemeinsam reden, und jetzt rede ich und wir singen hier nicht, ja?! Antifaschismus ist ein ideologisch verordneter Kampfbegriff, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eine Staatsdoktrin aus ehemaligen kommunistischen Staaten, und dieser Staatsdoktrin ordne ich mich nicht unter. Sie als Mitglied einer Mauermörderpartei können das gerne für sich so handhaben, ich aber nicht. Punkt eins. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Es mag vielleicht nicht ganz richtig gewesen sein, dass ich gesagt habe, ich gehe nicht mit Antifaschisten auf die Straße, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aha!) weil ich den Zusatz hätte machen müssen „nicht mit Antifaschisten, die sich zu einer Aktion zusammenschließen, der sogenannten antifaschistischen Aktion“, und das machen Sie und Mitglieder Ihrer Partei in regelmäßigen Abständen, und das ist unfassbar. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aus dieser Menge heraus geschehen nämlich die Straftaten. Das ist dann der sogenannte Schwarze Block, der Hamburg und andere Städte hier in Deutschland immer wieder in Schutt und Asche legt, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist Ursache und Wirkung verdrehen.) wo Autos angezündet werden, wo meine Parteimitglieder angegriffen werden. Das ist Verbrechen, und nicht, was wir hier machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Aha!) Und dann zu Herrn Wulff möchte ich nur sagen, es ist ja schön, was Sie gehört haben, was in unserer Partei so läuft oder nicht läuft. Schauen Sie einfach mal in die Zeitung, wenn es um unsere Parteitage geht. Jedes Mal steht da, weil die AfD so eine basisdemokratische Partei ist, gehen solche Parteitage oft mit Überraschungen aus, weil da immer bis aufs Letzte gestritten und debattiert wird (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) und nicht wie in vielen anderen Parteien einfach vorgegeben wird, wo gesagt wird, der kommt auf die Liste, der wird Vorsitzender oder der. Nein, die AfD ist eine urbasisdemokratische Partei, deswegen dauern unsere Parteitage auch oftmals sehr, sehr lange. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber dennoch sind und bleiben wir basisdemokratisch. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Ums Wort gebeten hat jetzt noch einmal für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.

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Julian Barlen SPD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei einigen für die rege Beteiligung an dieser Aktuellen Stunde hier bedanken. Das ist wichtig, dass wir in einem Landtag darüber reden, wo ist die Grenze zwischen friedlichem, legitimen Protest und Angriffen auf unsere demokratischen Grundfeste. Und leider ist es ja so, dass wir das nicht oft genug hier besprechen können. Friedlicher und gewaltfreier Protest – das ist rausgekommen – ist nicht nur legitim, sondern diese Demonstrationen sind Kernbestandteil unseres demokratischen Miteinanders, und deshalb sind sie auch in unserer Verfassung so besonders geschützt. Und wenn ich sage, dass jene, die aktiv unseren demokratischen Rechtsstaat angreifen, im Großen wie im Kleinen – und dafür haben wir viele Beispiele, viele ernsthafte Beispiel heute in der Debatte gehört –, dass die mit Konsequenzen werden leben müssen, dann genau aus dem Grund, dass wir für alle friedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten eben genau dieses Grundrecht verteidigen. Und da, muss ich sagen, haben mir viele Redebeiträge hier heute sehr gut gefallen. Frau von Allwörden, Sie haben das sehr klar gesagt. Herr Noetzel, Sie haben das auch sehr klar gesagt. Und an manchen Stellen war das so ein „Ja, aber“. Das hat mir nicht so gut gefallen. Da muss man also klarer werden. Frau Oehlrich, Sie haben das am Ende sehr gut hinbekommen, im Grunde die klare Linie zu ziehen. Herr Wulff, da muss ich sagen, das ist am Ende ein bisschen im Sande verlaufen, (Zuruf von David Wulff, FDP) weil ich finde, wir dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass der eine sagt, wir lassen friedlichen Protest, wir lassen die Meinungsvielfalt, die Pluralität in unserer Demokratie zu, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Wie großzügig!) und die anderen nutzen das irgendwie, um, weiß ich nicht, was gegen Nazis zu sagen. Ich finde, wir müssen hier immer versuchen, an solchen Stellen auch diese Gemeinschaft, wo sich alle hier bemüht haben, das herauszustellen, was Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, das Recht, diese Pluralität auch wirklich auf die Straße, in die Parlamente zu tragen, was uns wichtig ist. Und da sind wir, glaube ich, alle gemeinsam auf Augenhöhe. Und da lege ich Wert drauf, so möchte ich auch verstanden werden. Und dass wir den legitimen Protest hier anhören, hier diskutieren, auf der Straße haben, das ist unsere gemeinsame Meinung. Und niemand hat gesagt, dass wir das irgendwo kleinreden wollen oder dass es nicht legitim ist, im Gegenteil. Und da muss ich sagen, habe ich so ein paar unklare Signale empfangen. Ich muss sagen, was mich am allermeisten aber gestört hat, das sind die Verdrehungen, die Täuschungen, die wir hier aus dem Mund von Herrn Kramer gehört haben, das sei auch so schwer zu unterscheiden, wo hört eigentlich die friedliche Demo auf, wo fängt also die nicht so friedliche Demo an, und gerade für Privatpersonen, sagen wir mal, aus Ihren Reihen (Zuruf von Horst Förster, AfD) und für die Bürgerinnen und Bürger, die da einfach nur so mal hingehen. Ich muss Ihnen sagen, das ist nicht so schwer, das ist nicht so schwer. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und das ist für Sie nicht so schwer, das ist auch für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nicht so schwer. Friedlichen, gewaltfreien Protest erkennt man zunächst mal daran, dass er friedlich und gewaltfrei ist, erkennt man daran, dass Menschen, Politikerinnen und Politiker, die da hingehen, um sich zu stellen, nicht als, Zitat, „dreckige Politiker“ tituliert werden, dass sie nicht „Hau ab!“ entgegengerufen bekommen. Friedliche und demokratische Proteste erkennt man sehr sicher daran, dass keine antisemitischen, dass keine rassistischen, dass keine gegen die demokratische Grundordnung gerichteten Pappen, Transparente, Banner mitgeführt werden. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Sie erkennen diese friedlichen Proteste nicht zuletzt daran, dass keiner der Demonstrierenden, keiner der Demonstrierenden, niemand, aktive oder passive Waffen mit sich führt oder gar diese anwendet und dass man respektvoll, anerkennend mit den Repräsentanten unseres Staates, mit den Ordnungsbehörden interagiert. Und da muss man nicht – und jetzt komme ich mal zu den Krokodilstränen, die Sie hier am Anfang vergossen haben, als Sie auch die Hilflosigkeit der Teilnehmenden, die ja nicht solche Expertinnen und Experten seien wie wir hier alle bei der Analyse und Entlarvung von Rechtsextremismus –, dafür muss man sich nicht zehn Jahre mit den Strukturen des Rechtsextremismus und des Antidemokratismus hier in Mecklenburg-Vorpommern befasst haben. Da muss man wissen, was ist friedlich, das erkennt man irgendwo ziemlich klar. Da muss man erkennen, was ist gewaltfrei, das erkennt man auch ziemlich klar. Und da muss man merken, was ist hier respektvoller Umgang, was ist auch eine Achtung der staatlichen Organe unserer Rechtsordnung und wo ist das nicht gegeben. Und dafür muss man nicht die Personen aus der rechtsextremen Szene kennen, aber da muss man erkennen, was Gewalt und was Verachtung der Institutionen und unseres Rechtsstaates sind. Und wenn da Zweifel bestehen, dass man das nicht mehr erkennt als Bürgerin und Bürger unseres Landes in der freiheitlichdemokratischen Grundordnung und sagt, oh, das erkenne ich gar nicht, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) dass da vorne Leute mit Vollvermummung und mit Handschuhen eine Kette bilden und durch die Polizeikette rennen und alle sind am Jubeln, obwohl vorher gesagt wurde, wir stoppen das jetzt auf, um bestimmte – und der Innenminister hat das ziemlich ausgezeichnet noch mal dargelegt –, um bestimmte Auflagen, um bestimmte Regeln auch durchzusetzen, Entschuldigung, dann ist das leicht zu erkennen. Und dafür muss man nicht Sven Krüger, dafür muss man nicht Worch, dafür muss man nicht Deptolla, dafür muss man nicht Treichel von der AfD, dafür muss man nicht Herrn Reinicke aus der AfD erkennen, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) da muss man einfach erkennen, hier läuft etwas schief und davon distanzieren wir uns. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ann Christin von Allwörden, CDU) Aber, aber lassen wir das mal dahingestellt und wenden uns mal den, sagen wir mal, etwas informierteren Kreisen zu, beispielsweise den AfD-Politikerinnen und -Politikern im Umfeld solcher Versammlungen, die gelegentlich als Rednerinnen und als Redner fungieren, die gelegentlich als Versammlungsleiterinnen und Versammlungsleiter fungieren, die gelegentlich als Ordnerinnen und Ordner fungieren. Wenn die das sehen – mal davon abgesehen, dass ich denen eher unterstellen würde, auch die handelnden Akteure aus den einschlägigen extremistischen Kreisen auch zu erkennen, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist eine Unterstellung.) vielleicht, hoffe ich mal, hoffe ich mal –, mal angenommen, die würden die nicht erkennen, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) würden sie aber ja erkennen, was ist Gewalt, was ist am Ende ein Verstoß gegen das friedliche Gebot, was ist am Ende auch ein Widerstand gegen die Staatsgewalt, also wo sind hier Quarzsandhandschuhe am Start, wo, sagen wir mal, werden hier irgendwo entsprechende Parolen skandiert und wo gehts hier auf eine nicht hinnehmbare Art und Weise gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Und da hätte ich mir gewünscht, Herr Kramer, dass Sie hier mal Ihre zehn Minuten nutzen, um uns darzulegen, wie diese Personen eigentlich das wahrgenommen haben, wie die konkret vor Ort reagiert haben, wie die sich positioniert haben währenddessen und im Nachhinein. Ich kann Ihnen sagen, was zumindest ich wahrgenommen habe: gar nicht! Ich hab sogar in Rostock Bilder gesehen, wo ein AfD-Mitglied und ein Mitglied der Bürgerschaft eine solche klandestine, sich verselbstständigende Demo angeführt hat, in der überhaupt gar keine Auflagen beachtet wurden. Dazu, Herr Kramer, hätten Sie an dieser Stelle viel sagen können, dazu, Herr Kramer, haben Sie an dieser Stelle gar nichts gesagt. Und, meine Damen und Herren, das sagt alles. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der FDP. Bitte schön, Herr Wulff!

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David Wulff FDP

Sehr geehrter Herr Kollege Barlen, ich möchte das nur ganz gerne noch mal klarstellen. Bei dem ganzen Thema „Sicherung des Demonstrationsrechtes“ und auch der klaren Abgrenzung gegenüber Rechtsextremisten und Co, da stehen wir völlig uneingeschränkt an einer Seite, nur falls das nicht klar rübergekommen ist. Meinen Punkt wollte ich nur machen, weil wir haben ja nicht so viel Redezeit wie die SPD-Fraktion. Deswegen muss ich da ein bisschen drehen manchmal. Ich will einfach nur sagen, wir dürfen uns das hier nicht ganz so einfach machen und das immer einfach nur so abtun. Diese Probleme, die Sie benannt haben, sind alle völlig korrekt und richtig, aber, wenn wir uns das hier im Parlament zu einfach machen und diesen Nährboden, wodurch diese ganze Masse ja entsteht, nicht berücksichtigen und nicht bedenken, dann kommen wir irgendwann in ganz andere Probleme rein. Und diesen Punkt wollte ich unbedingt machen. Also fühlen Sie mich da bitte nicht falsch verstanden. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Julian Barlen SPD

Ja, sehr ge…

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Beate Schlupp

Möchten Sie antworten, …

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Julian Barlen SPD

Ja, ich sage gerne was, ja.

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Beate Schlupp

… Herr Fraktions…? Bitte schön!

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Julian Barlen SPD

Ja, lieber Kollege Wulff! Vielen Dank noch mal, dass Sie noch mal ans Mikro gekommen sind! Ich war nämlich, auch wenn wir viel Redezeit haben, tatsächlich am Ende der Redezeit, was ich immer sehr bedauere. Aber Sie haben die entscheidenden Worte, die auch mein Bauchgefühl ausgelöst haben, noch mal gesagt. Sie haben gesagt, wir dürfen uns das hier nicht so einfach machen, wir dürfen das hier nicht so abtun und wir müssen doch auch mal schauen, was ist der Nährboden. Genau das meinte ich, daran habe ich mich gestört, genau das, weil, ich habe hier, ob das jetzt also von der Linksfraktion ist, von der SPD-Fraktion, ich hab in unseren Äußerungen – auch nicht von der Ministerpräsidentin, nicht von unserem Innenminister – je den Eindruck irgendwo gewonnen oder Anzeichen dafür, dass sich hier irgendjemand etwas einfach macht, hier irgendjemand etwas abtut oder hier irgendjemand nicht den Nährboden anschaut. Da möchte ich sagen, das ist explizit nicht meine Auffassung, was hier geschieht. Und an dieser Stelle war es wirklich – und die ist ja offensichtlich auch bei Ihnen angekommen – meine Warnung, dass wir uns hier im Kreise der Demokratinnen und Demokraten, wenn wir über Meinungsfreiheit, wenn wir über Versammlungsfreiheit reden, wenn wir über den Pluralismus der Gesellschaft reden und aber auch eben die Achtung von Demokratie und Rechtsstaat, dass wir dann sagen, wenn wir in einem Boot sitzen, dass wir in einem Boot sitzen, und nicht sagen, einige sitzen noch doller in einem Boot als andere und die anderen machen es sich einfach oder tun das in Wirklichkeit ab oder schauen sich gar nicht die Ursachen dafür an. Das habe ich, muss ich sagen, als wirklich nicht richtig empfunden, und deshalb habe ich das eben gesagt. Aber vielen Dank, dass Sie die Gelegenheit mir gegeben haben, dass wir uns darüber auch noch mal verständigen! – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich einen Hinweis geben. Nach Paragraf 66 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung ist in der Aktuellen Stunde die freie Rede definiert oder explizit auch noch mal aufgeführt. Von daher bitte ich bei den nächsten Aktuellen Stunden um entsprechende Beachtung. Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 13 : Beratung des Antrages der Fraktionen von SPD und DIE LINKE – Flagge zeigen für Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit, Drucksache 8/257. Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Flagge zeige zeigen für Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit – Drucksache 8/257 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag „Flagge zeigen für Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit“ passt in ganz besonderer Weise zu dem heutigen Tag. Die Landesverordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude regelt für die Dienststellen des Landes und für die Dienststellen anderer Träger öffentlicher Verwaltung, die der Aufsicht des Landes unterstehen, welche Flaggen gesetzt werden dürfen. Rechtsgrundlage für den Erlass dieser Verordnung durch das Innenministerium ist das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes, Hoheitszeichengesetz. Dieses Gesetz regelt die Verwendung von Landesfarben und -flaggen, von Standarten für Dienstfahrzeuge und Landeswappen sowie Landessiegel und Amtsschilder. Es dient dem Schutz von Hoheitszeichen, Farben, Wappen, Siegeln und so weiter vor missbräuchlicher Verwendung. Es ermächtigt den Innenminister darüber hinaus, Beflaggungstage festzulegen und die Führung und Verwendung der Landeswappen et cetera per Rechtsverordnung zu regeln, aber auch die Art der Beflaggung öffentlicher Gebäude. Die aktuelle Beflaggungsordnung Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass außer den in dieser Verordnung benannten Flaggen keine weiteren Flaggen an den Dienststellen des Landes oder der sonstigen Träger öffentlicher Verwaltungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, gesetzt werden dürfen, es sei denn, das Innenministerium genehmigt das. Diese Genehmigung zu erhalten, wie zum Beispiel zum Hissen der Regenbogenflagge, war in der Vergangenheit äußerst schwierig. Die Genehmigungsbehörde war hier doch sehr restriktiv. Andererseits hat das Innenministerium der Universität der Hansestadt Greifswald Ende letzten Jahres anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen das Hissen der orangenen Flagge am Hauptgebäude per Ausnahmegenehmigung gestattet. Im Sinne dieser Entscheidung ist eine Änderung der Beflaggungsverordnung unseres Erachtens folgerichtig, die das Hissen unterschiedlicher Flaggen zu ganz bestimmten und besonderen Anlässen, zum Beispiel dem Christopher Street Day oder dem Equal Pay Day, der Anti-Gewalt-Woche oder Mayors for Peace, an Dienstgebäuden ermöglicht. Das Eintreten des Staates und seiner Institutionen für verfassungsimmanente Werte wie Pluralismus, Weltoffenheit und Toleranz muss auch durch das Setzen entsprechender Flaggen an Dienstgebäuden zum Ausdruck gebracht werden können. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.) So sollte jede Kommune eigenständig entscheiden dürfen, ob sie aus dem gegebenen Anlass die Regenbogenflagge an ihrem Rathaus hisst. Um dies bereits im laufenden Jahr zu ermöglichen, sollte eine zeitnahe Änderung der Beflaggungsverordnung erfolgen. Beispiele dazu gibt es. So ist etwa in der Berliner Beflaggungsverordnung ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen, dass bei besonderen Anlässen oder Veranstaltungen mit Zustimmung der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung nicht hoheitliche Flaggen gesetzt werden können. Darüber hinaus gilt dort zum Setzen der Regenbogenflagge sogar für den Tag des öffentlichen Begehens des Christopher Street Days diese Zustimmung bereits als erteilt. Ich fasse zusammen: Die Landesregierung wird mit dem vorliegenden Antrag aufgefordert, die Beflaggungsverordnung des Landes zeitnah dahin gehend zu ändern, dass bei besonderen Anlässen oder Veranstaltungen auch nicht hoheitliche Flaggen, wie etwa die Regenbogenflagge für das öffentliche Begehen des Christopher Street Days, von den Dienststellen des Landes und den Dienststellen anderer Träger öffentlicher Verwaltungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, gesetzt werden können. Auf einzelne Aspekte gehe ich in meiner Aussprache nachher noch näher ein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat zunächst für die Landesregierung der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Flaggenordnung, wenn Sie hineinschauen, die entsprechenden Erlasslagen sind relativ knapp und schlank. Sie sind bisher – und das ist im Übrigen ein bundesweiter Trend – eher zurückhaltend ausgelegt und traditionell deutlich restriktiver gehandhabt worden. Wenn die Überschrift jetzt lautet „Flagge zeigen“, dann kann man das nach meiner Überzeugung deutlich wörtlich verstehen. Die Frage ist nämlich, wer darf eigentlich wann und welche Flagge zeigen. Wenn man die Diskussionen der letzten Jahre wahrnimmt, dann gibt es erkennbar ein Bedürfnis, auch Flagge zu zeigen, und das hat sich in den letzten Jahren sicherlich verändert. Wir sind da deutlich über die 60er-Jahre hinausgekommen. Und dazu gehören erkennbar auch gesellschaftliche Statements, die Kommunen insbesondere abgeben möchten. Das ist immer ein Spagat, weil es weiterhin eine Neutralitätspflicht des Staates und selbstverständlich auch der kommunalen Ebene gibt, aber innerhalb dieser Neutralitätspflicht geht umgekehrt an Flaggen- und Fahnenmasten deutlich mehr als ausschließlich die Hoheitszeichen des Bundes, des Landes, der Kommune und der Europäischen Union. Und genau in den Spagat hinein mit einer Liberalisierung sich zu begeben, ist feste Absicht der Koalition ausweislich des Koalitionsvertrages. Die Idee ist sehr viel stärker, die Verantwortung, was will ich eigentlich an meine Masten nehmen, in die kommunale Hand zurückzugeben, dort deutlich mehr eigene Entscheidungsmöglichkeiten zuzulassen und im größeren Umfang als bisher Kommunen an der Stelle Selbsteinschätzungen treffen zu lassen, welche Ereignisse sie entsprechend – gesellschaftlich relevante Ereignisse – begleiten wollen. Diese Überarbeitung bereiten wir derzeit vor. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Es ist nach unserer Überzeugung gleichzeitig eine Maßnahme zur Deregulierung der entsprechenden Regeln, die wir den Kommunen aufgeben, und zur Stärkung der Eigenverantwortung der Kommunen. Ziel ist sehr klar, (Sebastian Ehlers, CDU: Dann brauchen wir den Antrag gar nicht.) Ziel ist sehr klar, den Christopher Street Day zu erreichen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ich gehe davon aus, wenn Herr Ehlers schon ruft: „Dann brauchen wir den Antrag gar nicht“, weil wir alle begeistert dabei sind, (Zuruf von Horst Förster, AfD) dass wir dann mit breiter Übereinstimmung diesen Antrag unterstützen, und freue mich darauf. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wir wollen gerne mehr Eigenverantwortung in kommunaler Hand und sind uns sicher, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die Kommunalvertretungen in der Regel sehr gut einschätzen können, an welchen Stellen sie was tun wollen. Um einem Missverständnis vorzubeugen: Erstens, die entsprechenden Feiertagsbeflaggungen, die das Land ja einheitlich vorgibt, sollen damit nicht unterwandert werden, sondern gerade diese Tage – es sind aber wenige im Jahr – sollen selbstverständlich weiterhin bestehen bleiben. Heute ist ein solcher Tag. Zweitens, es ist umgekehrt auch nicht vorgesehen, dass das Land Kommunen sagt, wann sie an gesellschaftlich relevanten Tagen zusätzlich beflaggen sollen, sondern noch einmal, das schlichte, derzeit sehr strenge Verbot, dass die Fahnenmasten im Regelfall leer bleiben müssen an allen anderen Tagen außer den eben genannten, an denen Beflaggungen vorgegeben sind, das wollen wir deutlich toleranter gestalten, an den Stellen soll es sehr viel mehr Eigeneinschätzungsmöglichkeiten vor Ort geben. Damit ist nicht verbunden, dass Parteien flaggen – natürlich nicht, darauf werden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeindevertretungen klug achtgeben –, und damit ist auch nicht verbunden, dass Kommunen künftig Flaggenmasten an Firmen gegen Entgelt verpachten, auch das wird selbstverständlich weiterhin nicht möglich sein, sondern die Überlegung ist, dass anerkannte Symbole für gesellschaftlich relevante Tage und Ereignisse in kommunaler Hand entschieden werden können stärker an ihren eigenen Masten an solchen Tagen ebenfalls zu hissen und zu ziehen. – Viel Erfolg bei der Diskussion! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Der Antrag hat eine bedeutsame Symbolwirkung. Er legt offen, was den Regierungsparteien wirklich wichtig ist. Es sind nicht die brennenden Themen, unter denen das Land leidet, wie explodierende Energiepreise, ausbleibende Corona-Hilfen oder steigende Inflation, nein, es geht darum, Flagge für sexuelle Vielfalt zu zeigen. Es reicht nicht, dass die Regenbogenfahne überall hängen kann, nein, sie soll künftig auch neben Schwarz-Rot-Gold wehen für die neue bunte Republik. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Jawoll! – Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE: Richtig!) Dem steht in der Tat die Beflaggungsordnung entgegen, denn diese regelt, welche Flaggen aus öffentlichem Anlass an den Dienststellen zu setzen sind. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Es sind die Bundes- und Landesflagge (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Jawoll, die ändern wir jetzt.) und, soweit möglich, die Europaflagge. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Aus besonderem Anlass können auch andere Flaggen gehisst werden, (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) zum Beispiel die anderer Bundesländer, bei allen geht es aber um Hoheitszeichen. Andere Flaggen als die im Katalog aufgeführten hoheitlichen Flaggen dürfen nur mit Genehmigung des Innenministeriums gesetzt werden. Warum ist das so? Bei der Beflaggung an öffentlichen Gebäuden geht es um die Bedeutung hoheitlicher Symbole. Mit dem Zeigen dieser Symbole wird eine Bewertung bestimmter Ereignisse durch staatliche oder andere öffentliche Stellen vorgenommen, so wie heute durch die Beflaggung vor dem Schloss, weil das Plenum tagt beziehungsweise hier wegen des Holocaust-Tages. Daraus folgt, dass auch im Ausnahmebereich grundsätzlich nur hoheitliche Flaggen gesetzt werden, zum Beispiel als Referenz gegenüber ausländischen Repräsentanten. Ein tragender Grundsatz war bisher auf allen Ebenen die Wahrung der staatlichen Neutralität. Hierzu hat das Innenministerium in der letzten Legislatur auf eine Kleine Anfrage ausgeführt, ich zitiere: „Um die Akzeptanz staatlicher Symbole in der Bevölkerung zu erhalten, ist die Wahrung staatlicher Neutralität erforderlich. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen ... wurde und wird bei Logo-Flaggen ohne gesamtstaatlichen Bezug die Genehmigung zum Hissen an Dienststellen des Landes ... nicht erteilt.“ Zitatende. Bei dieser grundsätzlichen Haltung geht es also nicht um eine Bewertung des mit der Regenbogenflagge verfolgten inhaltlichen Anliegens, sondern um die prinzipielle Neutralität bei der Beflaggung, und das dient dem inneren Frieden. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Meine Damen und Herren, die Antragsteller verlassen mit ihrem Antrag diesen seit Jahrzehnten bestehenden Konsens, die Akzeptanz staatlicher Symbole nicht zu gefährden. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Das war schon immer so.) Und genau das geschieht, wenn sie neben den hoheitlichen Flaggen auch solche mit weltanschaulichen Symbolen hissen. Sie zünden ohne Not einen neuen Flaggenstreit und relativieren die staatlichen Symbole. Einen Flaggenstreit hatten wir in der Geschichte schon einmal und er hat unserem Land nicht gutgetan. In der Weimarer Republik wurde erbittert um die Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold oder Schwarz-Weiß-Rot gestritten. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass es einen solchen Streit im wiedervereinigten Deutschland nicht gibt. Sowohl unsere schwarz-rot-goldene Bundesflagge als auch unsere Hymne sind unsere allgemein anerkannten Symbole, hinter denen wir geeint stehen. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Diese Symbole dienen der Identifikation mit dem Staat. Sie sind den Menschen – jedenfalls denen, die sich zu Deutschland bekennen – wichtig. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Akzeptanz dieser staatlichen Symbole geht zwangsläufig verloren, wenn sie mit anderen Symbolen vermengt werden und dabei die staatliche Neutralität aufgegeben wird. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Meine Damen und Herren, wenn wir die Regenbogenflagge quasi als Dienstflagge zulassen, dann müssen wir uns morgen mit weiteren Logo-Flaggen befassen. Der Kalender hält viele Tage bereit, die Anlass geben könnten, themenbezogene Logo-Flaggen zu setzen. Wollen wir das wirklich und wer setzt die Maßstäbe? Wohin die Reise aber gehen soll, zeigen die in der Antragsbegründung genannten und auch eben erwähnten Beispiele. Am Tag der Vertriebenen oder anlässlich des Marsches für das Leben dürften mit Sicherheit keine Unterstützungsflaggen gehisst werden. Mit anderen Worten, letztlich bestimmt die politische Mehrheit in den Entscheidungsgremien, für welches Anliegen an den hoheitlichen Masten geworben werden darf und für welches nicht. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das ist Demokratie.) Das kann eigentlich kein Demokrat wollen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das, was die Antragsteller wollen, läuft auf eine Änderung der Beflaggungsverordnung in eine Beflaggungsgesinnungsverordnung hinaus, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau.) und das ist Spaltung pur. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das gilt eben völlig unabhängig davon, wie man zu dem steht, was mit der Regenbogenflagge zum Ausdruck gebracht werden soll. Damit ist eigentlich alles gesagt, denn es geht eben nicht um den Inhalt des Anliegens, für das eine zusätzliche Flagge gesetzt werden soll, sondern um das Prinzip, dass dies generell aus guten Gründen nicht möglich sein soll. Konkret haben die Antragsteller allerdings die Regenbogenfahne im Auge und argumentieren damit, diese stehe für Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Genauso ist es.) Dabei übersehen sie beziehungsweise sie wissen genau, dass das, was sie unter Vielfalt, Weltoffenheit und Toleranz verstehen, nicht unbedingt das ist, was die Bürger im Lande darunter verstehen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Genau.) Das ist wie mit dem Weltfrieden, zu dem sich DIE LINKE stets mit einer ihr eigenen Definition bekannt hat, die es zuließ, die Mauer als friedenssichernden, antifaschistischen Schutzwall anzusehen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Man kann mit denselben Begriffen sehr unterschiedliche Vorstellungen verknüpfen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Tun Sie auch.) Vielfalt kann auch ein ungeordnetes, widerstreitendes Durcheinander sein. Vielfalt, Weltoffenheit und Toleranz sind für DIE LINKE längst zu politischen Kampfbegriffen geworden. Sie stehen für Multikulturismus und Aufgabe traditioneller Werte und Vorstellungen, die für unsere Identität prägend sind. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Weil es Ideologen sind.) Vielfalt und Weltoffenheit im herkömmlichen Sinn sind für uns als aufgeklärtes Land in der Mitte Europas schon lange selbstverständlich. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Dafür müssen wir keine Flaggen hissen. Und über Toleranz und deren Grenzen lässt sich trefflich streiten. Das Antragsbegehren ist das genaue Gegenteil von Toleranz, denn Sie wollen mit dem Setzen der Regenbogenfahne im Verbund mit den Staatsflaggen das Signal geben, dass sich der Staat das mit der Werbefahne dargestellte Anliegen zu eigen macht und es dagegen eigentlich keinen Widerspruch geben kann. Und indem Sie dabei von verfassungsimmanenten Werten sprechen, schieben Sie eine abweichende Meinung subtil in die Schublade der Verfassungsfeindlichkeit. Und – ich glaube, Frau Tegtmeier hat es gar nicht richtig selbst gemerkt – es ist geradezu perfide, wenn, wie Frau Tegtmeier es getan hat, an diesem Tag dieser Antrag in Bezug zum Holocaust gesetzt wird. (Zurufe von Martina Tegtmeier, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Noch schlimmer kann man nicht eine Instrumentalisierung dieses Tages betreiben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Regenbogenflagge im Verbund mit unseren hoheitlichen Flaggen ist kein Symbol, das zusammenführt. Im Gegenteil, an dieser Flagge scheiden sich die Geister, denn die Regenbogenfahne steht nicht nur für die Akzeptanz von Homosexualität, über die sich niemand mehr aufregt. Man muss ein Problem, das keines mehr ist, nicht künstlich am Kochen halten. Die Regenbogenflagge gilt als Zeichen der LSBTIQ*-Szene. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Buchstaben stehen für lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, intersexuell und queer. Letzteres soll wohl heißen eine nicht zugeordnete, eigenbestimmte Sexualität. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Das ist geschlechtliche Vielfalt. – Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Es geht also um eine weit über die Homosexualität hinausgehende sogenannte sexuelle Vielfalt, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Total normal!) mit der die meisten Bürger wenig anfangen können, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist auch Realität.) weil sie deren Vorstellungen übersteigen. Sie betrifft beispielsweise neben transsexuellen Menschen – also denen, die sich einem anderen als ihrem körperlichen Geschlecht zugehörig empfinden – auch Menschen, die mit der binären Geschlechterordnung, also männlich oder weiblich, Fundament Ihrer Gender-, Ihrer Gender-Denke, nichts anfangen können (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Das stimmt nicht.) und keinem dieser, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Gender heißt soziales Geschlecht. – Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) keinem dieser Geschlechter angehören wollen. (Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Hier stellt sich die Frage, wie man mit derartigen Abweichungen von der Geschlechternormalität umgehen soll. Dabei geht es nicht um die Akzeptanz des einzelnen Menschen. Das ist nicht die Frage. Es geht darum, ob es geboten ist, jede Abweichung von der Norm, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Was heißt denn hier „Norm“?!) jegliche medizinische Geschlechtsidentitätsstörung (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Was ist denn hier die „Norm“?) als gleichwertig (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Das ist ja unglaublich! – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) und quasi normal anzusehen (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist perfide!) oder – noch deutlicher auf den Punkt gebracht – (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) ob eine mittels Operationen und Hormonmitteln durchgeführte Geschlechtsumwandlung völlig normal ist. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Ja, das ist auch normal.) Es geht um die hochpolitische These des neuen Queer-Beauftragten der Bundesregierung, ob Transgeschlechtlichkeit eine ganz natürliche Variante der geschlechtlichen Entwicklung ist, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) hochpolitisch, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) weil dies natürlich eine Auswirkung darauf hat, wie es um das traditionelle Familienbild von Vater/Mutter/Kind bestellt ist (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.) und welche Alternativen dem gleichgestellt werden sollen, hochpolitisch, (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) weil erklärtermaßen die Pläne zu einer bereits in den Kitas beginnenden Umerziehung unseres Volkes zu diesen Vorstellungen in den Schubladen liegen beziehungsweise schon betrieben werden, wie gestern die Bildungsministerin auch hier sehr deutlich gemacht hat und insbesondere der Queer-Beauftragte der Bundesregierung nicht müde wird, das zu fordern. Werte Bürger und Eltern, denken Sie nicht, hier seien Scherzbolde am Werk! Nehmen Sie die Ankündigungen ernst und lassen Sie sich und Ihre Kinder nicht verbiegen, nicht manipulieren, nicht indoktrinieren! Normalität lässt sich auf Dauer nicht abschaffen. Da kann Rot-Rot auf ihrem vermeintlichen Fortschrittsweg beschließen, was sie wollen. Die Menschen werden bei einer Schwangerschaft immer noch fragen, ob es ein Mädchen oder Junge wird, und sie werden nicht danach fragen, für welches soziale Geschlecht sich das Kind einst entscheiden wird. Und sie werden operative Geschlechtsumwandlungen nicht als normal ansehen. Und noch eines: Man darf die schrillen Paraden an den Christopher Street Days, die die Antragsteller durch Hissen der Regenbogenflagge unterstützen wollen, selbst dann als irritierend und vielleicht sogar als abstoßend empfinden, wenn man das eigentliche Anliegen teilt. Nur eines ist unbestreitbar: Die Regenbogenflagge ist nicht die Flagge, hinter der die Deutschen geschlossen stehen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aha!) Sie hat neben unseren hoheitlichen Flaggen nichts zu suchen. Diese Flagge steht für weltanschauliche Bevormundung und Spaltung. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Nee, für Frieden, Freiheit und Toleranz! Für Frieden, Freiheit und Toleranz.)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit den 70er-Jahren ist die Regenbogenflagge ein internationales Symbol für sexuelle Vielfalt und gegen die Diskriminierung von Homo- und Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Auch nach unserem Verständnis – und das sagt auch unser Wahlprogramm – ist jeder Mensch eine einmalige und unverwechselbare Person und mit einer gleichen und unverlierbaren Würde ausgestattet. Im Bewusstsein der eigenen Stärke soll er seine Entscheidungen eigenverantwortlich und in Solidarität zu seinem Nächsten treffen. Die Landesregierung soll nun nach dem Willen der Regierungsfraktionen die Beflaggungsverordnung des Landes so ändern, dass auch nicht hoheitliche Flaggen wie die Regenbogenflagge von den Dienststellen des Landes und anderen öffentlichen Trägern gesetzt werden können. Die Ermächtigungsgrundlage für die zu ändernde Beflaggungsverordnung ist das Hoheitszeichengesetz. Und wie der Name sagt, gilt das Hoheitszeichengesetz für Hoheitszeichen. Nach dem Rechtswörterbuch von Creifelds sind Hoheitszeichen Gegenstände, in denen die Staatshoheit symbolisiert wird. Es sind also staatliche Symbole. Die unbefugte Benutzung von Hoheitszeichen ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Entfernung, Beschädigung oder Zerstörung eines öffentlich angebrachten Hoheitszeichens ist eine Straftat mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren. Das alles gilt für die Regenbogenflagge und für andere nicht hoheitliche Flaggen nicht. Jeder kann sie frei nutzen. Sie kann außerhalb öffentlicher Einrichtungen überall gehisst werden, als Anstecker getragen, in Leuchtschrift auf Wände gestrahlt und mit Kreide auf Asphalt gemalt werden. Die Regenbogenflagge ist ein internationales Symbol für sexuelle Vielfalt und gegen die Geschlechterdiskriminierung. Sie ist eben kein Symbol eines Staates oder öffentlichen Trägers, und das soll sie nach dem Verständnis der meisten Bürger auch nicht sein. Es reicht also nicht, die Beflaggungsverordnung zu ändern. Ich denke, es müsste das Hoheitszeichengesetz geändert werden. Und wäre dem nicht so, hätte die Landesregierung die Rechtsverordnung durch ihr SPDgeführtes Innenministerium schon längst geändert und den Bürgern die neue Errungenschaft bei der nächsten Presseshow der Ministerpräsidentin als Beweis für Weltoffenheit und Toleranz bereits präsentiert. Dass es mit dieser Weltoffenheit und Toleranz nicht ganz so weit her ist, hat die Ministerpräsidentin zuletzt am Montag wieder anschaulich unter Beweis gestellt mit ihrem Auftritt als „Neben-Außenministerin“ in der Ukraine-Krise, wie die Presse das nennt. Wie mein Kollege Sebastian Ehlers so treffend sagte, wollen SPD und LINKE per Landtagsbeschluss in Mecklenburg-Vorpommern das Hissen der Regenbogenflagge als Symbol für die Vielfalt der Lebensformen vor öffentlichen Gebäuden möglich machen, während die Regenbogenflagge in Russland undenkbar ist. Frau Schwesig wünscht sich hier aber ein vertrauensvolles Miteinander und ein wachsendes gegenseitiges Verständnis mit den Russen. Von diesen Widersprüchlichkeiten sagt sie natürlich nichts. Da hängt neben der Regenbogenflagge auch das rote Mäntelchen der Ministerpräsidentin im Wind. Der Paragraf 7 des Hoheitszeichengesetzes erlaubt einer Rechtsverordnung, neben der Führung und Verwendung des Landeswappens, Landessiegels und Amtsschildern auch die Art der Beflaggung öffentlicher Gebäude zu regeln. Die Art der Beflaggung, meine Damen und Herren, ist nach dem Inlandsprotokoll der Bundesregierung nur die Ausführung der Beflaggung. Gemeint ist also, ob es eine Innen-, Außen- oder Trauerbeflaggung ist, ob diese mit einer Hissflagge, Hochformatflagge, Auslegerflagge, Hängeflagge, einem Banner oder einem Flaggenstock geführt werden soll. Andere Bundesländer regeln in ihren Hoheitszeichengesetzen die grundsätzliche Beflaggung durch Rechtsverordnung. Das mag die Aufnahme anderer als der aufgeführten Hoheitszeichen oder auch nicht hoheitlichen Zeichen einschließen. Die Berliner sprechen in ihrem Hoheitszeichengesetz von der Beflaggung öffentlicher Gebäude. Das Hoheitszeichengesetz Schleswig-Holstein regelt die öffentliche Beflaggung. In Thüringen kann nur die Gestaltung und Führung des Landeswappens, der Landesflagge, des Landessiegels und des Amtsschildes durch Rechtsverordnung geregelt werden. Das ist also eine deutliche Begrenzung auf diese Hoheitszeichen. Die Art der Beflaggung in einer Verordnung zu regeln, erlaubt aber nach dem Wortlaut nicht, die Beflaggung selbst über die Regelung das Hoheitszeichengesetzes hinaus zu erweitern. Da bedarf es doch schon einer Klarstellung. Ein weiterer Umstand: Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD vom 30.09.2020 zu der Frage, wie die Landesregierung zu der Forderung stehe, das Hissen der Regenbogenflagge an öffentlichen Gebäuden zuzulassen, hat die Landesregierung unter SPD-Führung noch geantwortet, dass „die Wahrung staatlicher Neutralität erforderlich“ ist, „um die Akzeptanz staatlicher Symbole in der Bevölkerung zu erhalten“. Dabei gehe es „nicht um die inhaltliche Ablehnung der durch Logo-Flaggen dargestellten Anliegen“. Auch das staatliche „Eintreten für Werte, die auf Grund- und Menschenrechten beruhen“, könne „auf verschiedene Weise ausgestaltet und ausgedrückt werden, ohne Staatssymbole für politische Zeichensetzungen in Anspruch zu nehmen“. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört! – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Den Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE aus dem Jahre 2014, das Hissen der Regenbogenflagge als Zeichen für Toleranz, Akzeptanz und Solidarität auf öffentlichen Gebäuden generell zu erlauben, hat die SPD mit uns zusammen abgelehnt. (Martina Tegtmeier, SPD: Ja, warum wohl?) Na, warum denn? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Ich warte, ich würde es gerne hören. Warum denn? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Weil wir uns da nicht einig waren, sagen Sie, Frau Tegtmeier. Das ist interessant, dass Sie das gerade anführen. Ich habe darauf nur gewartet, denn gestern, als wir das anführten, da haben Sie uns quasi ausgelacht und ausgebuht. Jetzt bringen Sie, weil es Ihnen jetzt gerade passt, bringen Sie genau dieses Argument an. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ich stelle fest, diese Argumentation ist wirklich anscheinend nicht dienlich in der Debatte und bringt irgendwie nicht so richtig Gewinner, ne?! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Und noch eins: In dem Antrag geht es ja nicht nur um die Regenbogenflagge, sondern generell um nicht hoheitliche Flaggen. Welche Flaggen sollen das sein? Vielleicht die zehn Flaggen für Kinderrechte, die der Kinderschutzbund gestaltet hat? Jede Flagge symbolisiert eines der in den Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen festgelegten Rechte, eine sehr gute Sache und jeder Unterstützung und Veröffentlichung wert. (Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE: Richtig!) Oder die Flagge des BUND, Friends of the Earth Germany? Naturschutz geht uns doch alle an. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig!) Aber vielleicht auch eine Flagge mit dem Bildnis unserer verehrten Ministerpräsidentin als allgegenwärtige Frau für M-V? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Wäre ja durchaus möglich! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aus welchen politischen oder gesellschaftlichen Gründen soll diese Flagge gesetzt werden und zu welchen Anlässen oder auch dauerhaft? Und Sie merken ja, schon im Parlament gibt es darüber total unterschiedliche Auffassungen, was denn gehisst werden soll. Es beeinträchtigt eindeutig die Neutralität, und das hier gerade ist der Beweis dafür. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: So ist es, das sind kommunale Vertretungen, die das entscheiden.) Nein, einen solchen Eingriff in die Regelung zu Hoheitszeichen kann man nicht in einer Beflaggungsordnung vornehmen, meine Damen und Herren. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Wir bleiben dabei, gerade an öffentlichen Dienstgebäuden sollten persönliche, politische oder weltanschauliche Bekenntnisse oder Symbole vermieden werden, auch wenn das Anliegen in der Politik und in der Bevölkerung als begrüßenswert angesehen wird. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Da widersprechen Sie sich selber jetzt.) Und der Regenbogenflagge kommt eine hoheitliche Funktion nun mal nicht zu. Das heißt nicht, dass die Flagge nicht an allen anderen möglichen Stellen gesetzt werden kann. Wir werden aus diesen Gründen den Antrag ablehnen, auch wenn wir schon aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in diesem Landtag keine reale Chance haben, damit durchzukommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Beflaggungsdiskussion ist für diesen Landtag und unser Bundesland nicht neu. Mal hat sich die Junge Union für Flaggen an Schulen ausgesprochen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) mal die NPD gegen Regenbogenfahnen vor dem Schweriner Rathaus, wieder ein anderes Mal ging es um die Beflaggung öffentlicher Gebäude am 8. Mai oder um eine permanente Beflaggung des Landtagssitzes. Vor diesem Hintergrund haben wir einen kleinen Antrag vor uns liegen, allerdings mit großer symbolischer Bedeutung. Meine Damen und Herren, „Flagge zeigen für Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit“, mit diesem Antrag der Koalitionsfraktionen SPD und DIE LINKE wird nach meinem Verständnis zweierlei erreicht. Zum einen natürlich soll die Beflaggungsordnung des Landes dahin gehend geändert werden, auch nicht hoheitliche Flaggen vor den Dienststellen des Landes und anderen öffentlichen Verwaltungsträgern setzen zu lassen. Meine Damen und Herren, die Regenbogenflagge vor öffentlichen Gebäuden wird künftig den häufig diskriminierten Menschen sichtbar signalisieren, dass sie Teil dieser Gesellschaft sind (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und die Öffentlichkeit sich gegen zum Beispiel Queerfeindlichkeit stellt. Den Gegnern oder gar Feinden queerer Lebensrealität aber wird dieses Symbol künftig noch eindringlicher signalisieren, dass sie sich mit ihrer menschenverachtenden Einstellung, dass sie damit alleine dastehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und in der SVZ, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) und in der SVZ von letzter Woche war nachzulesen, dass die Regenbogenfahne keineswegs ein Relikt der neuen Zeit ist, sondern bereits vor 500 Jahren als Zeichen gegen das Recht der Stärkeren und für die Freiheit Verwendung fand. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört!) Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen symbolisiert zugleich einen neuen, einen frischen politischen Wind in unserem Land, Frau von Allwörden. (Thore Stein, AfD: Na ja, na ja, na ja!) Am 30. September 2020 beantwortete das Innenministerium namens der Landesregierung eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Förster zur Regenbogenflagge und zur Beflaggungsordnung. Und man kann sagen, ein gewisses Unwohlsein durchzieht diese entsprechende Landtagsdrucksache 7/5335. Im Ergebnis jedenfalls war „das Setzen der Regenbogenflagge an Dienststellen des Landes“ und so weiter „nicht genehmigungsfähig“, Stand September 2020. Abschließend heißt es aber ahnungsvoll, und ich zitiere: „Da jede Rechtsvorschrift regelmäßig und fortlaufend auf erforderliche Anpassungen überprüft wird, sind Änderungen in der Zukunft nicht ausgeschlossen.“ Meine Damen und Herren, diese Zukunft ist heute. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Jawoll!) Sie ist Symbolpolitik im besten Sinne des Wortes, und auch daher bitte ich um Zustimmung. Einen ganz besonderen Dank möchte ich zum Schluss noch in die queere Gemeinschaft richten, an die CSD-Vereine in Mecklenburg-Vorpommern und an den Landesverband Queer M-V, die mit ihrem Wirken, ihren Aktionen und Forderungen viel Vorarbeit geleistet haben und damit ihren Anteil an diesem heutigen Entschluss haben. Und ich weiß, dass sich auch meine Kollegin Eva-Maria Kröger freut, weil sie beim CSD aktiv ist und sich für die queere Gemeinschaft engagiert. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist für mich eine große Ehre, heute zum Thema Beflaggungsverordnung zu sprechen. Ich stehe hier stellvertretend für viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und überall, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität und/oder ihrer sexuellen Orientierung ausgegrenzt, alleingelassen, bedroht, angegriffen oder nicht gehört und einbezogen werden. Heute werden wir die Landesregierung damit beauftragen, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass auch nicht hoheitliche Flaggen ohne vorherige Genehmigung des Innenministeriums an öffentlichen Gebäuden gehisst werden dürfen. Lassen Sie es mich zu Anfang ganz deutlich sagen, selbstverständlich muss das Neutralitätsgebot des Staates mit der in diesem Antrag geforderten Änderung der Beflaggungsverordnung gewahrt bleiben. Daher begrüße ich ausdrücklich, dass der Antragstext offen formuliert ist, und erwarte selbstverständlich, dass die entsprechende Formulierung des Gesetzestextes diesem Gebot gerecht wird. Fest steht, dass die Regenbogenflagge weder das Symbol einer Organisation noch einer Partei oder anderweitigen Gruppierung ist. Und, werte Kollegin von Allwörden, die Regenbogenflagge ist auch kein, ich zitiere, „Werbeträger für politische und weltanschauliche Ziele“, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Sondern?) wie Sie es vor ein paar Tagen in der SVZ geäußert haben. Die Regenbogenflagge ist vielmehr die Flagge einer weltweiten Menschenrechtsbewegung und Symbol für eine vielfältige, offene Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt leben können. Das ist kein parteipolitisches Statement, sondern eine Grundfeste unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schließlich besagt Artikel 3 unseres Grundgesetzes nicht umsonst, meine Damen und Herren, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Auch das Verwaltungsgericht Dresden hat sich im Juni 2020 mit der Frage beschäftigt, ob das Hissen dieser Flagge mit dem Neutralitätsprinzip des Staates vereinbar ist. In seinem Urteil sagt es, Zitat: „Die Fahne stelle zudem ein überparteiliches Symbol dar, dessen Aussage – Toleranz und Vielfalt – keiner bestimmten Partei exklusiv zugeordnet werden könne und offensichtlich mit der Verfassung vereinbar sei.“ Zitatende. Wenn aber etwas überparteilich ist, dann kann es per se nicht das Neutralitätsprinzip verletzen. Es macht mich wütend, wenn ich daran denke, wie lange und wie intensiv in diesem Land für etwas gekämpft werden musste, was eigentlich selbstverständlich ist, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) nämlich ein offizielles Zeichen für mehr Respekt und echte Akzeptanz aller Menschen setzen zu dürfen. Und es macht mich noch wütender, daran zu denken – und wir sehen es auch an einigen Zwischenrufen wieder heute –, mit welch steinzeitalterlicher Kraft bestimmte Akteur/-innen seit Jahrzehnten immer wieder die Bemühungen vieler Bürger/-innen dieses Landes abbügeln und einfach mundtot gemacht haben. Wurde die Flagge seit 2007 beispielsweise in Schwerin regelmäßig auch ohne Antragstellung geflaggt, stoppte der damalige Innenminister Caffier seit 2014 alle Bemühungen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) ein Zeichen für die vielfältige Gesellschaft zu setzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der gemeinsame Antrag mit den LINKEN vor bereits über sieben Jahren – der wurde gerade schon erwähnt –, (Zuruf von Horst Förster, AfD) der wurde von der SPD und der CDU abgelehnt, mit der Begründung, es handele sich um das Zeichen einer privaten Organisation (Thore Stein, AfD: Ja!) und die Flagge gefährde die Neutralitätspflicht. In den Jahren darauf gab es in Dutzenden Städten im ganzen Land immer wieder Bemühungen, die Flagge hissen zu dürfen. Und an dieser Stelle mein riesiger Dank an alle, die sich in Schwerin, Rostock, Greifswald, Neustrelitz, Neubrandenburg, Wismar, Boizenburg, Stralsund, Anklam und Malchow und so vielen anderen Orten im ganzen Land dafür eingesetzt haben, dass wir Vielfalt zeigen können. Die Flaggensaga findet 2020 ihren traurigen Höhepunkt – einige werden sich erinnern –, als der Ewiggestrige Lorenz Caffier höchstpersönlich (Sebastian Ehlers, CDU: Na, na, na!) mit einem Telefonat dafür sorgt, dass die Fahne in seinem eigenen Heimatort Neustrelitz am Tag des dortigen CSD nicht wehen darf, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) für viele – und dazu gehöre ich auch – ein Moment, der bis heute Wut und Fassungslosigkeit in sich trägt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) In Neubrandenburg protestierten noch im vergangenen Jahr 4.000 Unterzeichner/-innen einer Petition gegen die erneute Ablehnung des Antrages auf Beflaggung. Meine Damen und Herren, die Flagge ist viel mehr als die Farben und der Stoff, der im Wind weht. Sie ist ein Zeichen dafür, wohin wir uns als Gesellschaft erst noch entwickeln müssen. Die Farben erinnern uns an das, was wir sein könnten, nämlich eine Gesellschaft des Miteinanders, in der wir alle genau so leben und lieben können, wie wir es möchten, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) eine Gesellschaft, die Platz hat für alle Geschlechter und jegliche sexuelle Orientierung, eine Gesellschaft, die versteht und akzeptiert, dass wir alle durch Vielfalt stärker werden. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.) Darum ist es wichtig, dass wir uns heute klar dafür aussprechen, dass alle Fahnen wehen dürfen. (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, alle! Alle!) Der Staat setzt damit ein Zeichen der Anerkennung und der Wertschätzung gegenüber sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten, Minderheiten, die durch den NS verfolgt wurden und bis heute in ihren Grundrechten verletzt sind. Und das wird jedem deutlich, der sich mal mit dem verfassungswidrigen Transsexuellengesetz näher befasst hat. Wir alle sind Teil einer Gesellschaft, die nach wie vor LSBTIQ+ oft feindlich gegenübersteht, die ausgrenzt, anfeindet und benachteiligt. Leider gibt es – und das allein ist eigentlich ein Skandal – keine Zahlen zu Transfeindlichkeit und homophober Feindlichkeit und Diskriminierungserfahrungen in M-V. Es liegen keine repräsentativen Daten vor. Sie können das googeln, wie Sie wollen, da finden Sie nichts. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es gibt jedoch Zahlen einer Erhebung des Landesaktionsplans, und die sprechen eine sehr deutliche Sprache. Dort gab jede zweite Person an, innerhalb der letzten fünf Jahre entsprechende Erfahrungen der Benachteiligung, Ablehnung oder Ausgrenzung gemacht zu haben. Bei trans- und intergeschlechtlichen Personen waren es sogar drei von vier, das sind 76 Prozent der betroffenen Menschen. Also wenn Sie sich hier hinstellen, Herr Förster, und sagen, wir haben damit gar kein Problem mehr, dann sprechen diese Zahlen eine eindeutig andere Sprache (Sebastian Ehlers, CDU: Zahlen helfen da wenig.) und dann empfehle ich das Studium dieser Studie. (Sebastian Ehlers, CDU: Die helfen gar nicht.) Wie Sie also sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bis wir durch Vielfalt als Gesellschaft stärker werden, bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Und bei aller Freude, die wir heute als bündnisgrüne Fraktion haben, diesem Antrag zuzustimmen, dürfen wir eins nicht vergessen: Er kann nur ein Startschuss sein, ein dringlicher Auftrag, noch so viel mehr für die Rechte und breite Akzeptanz queerer Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus zu tun. So feiern wir heute einen Etappensieg auf dem Weg zur Gleichstellung aller Menschen in unserem Land. Aber morgen wird es weiterhin Angriffe auf Lesben, Schwule, inter- und transgeschlechtliche sowie bisexuelle Menschen geben, morgen werden weiterhin Beratungsstellen fehlen, morgen werden wir immer noch keine aussagekräftigen Statistiken über homophobe und transfeindliche Straftaten haben. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Und morgen können genau die Flaggen, die wir heute hier in diesem Parlament symbolisch hissen, wieder abgerissen und gestohlen werden, wie in Wismar 2014 und in Neubrandenburg 2019. Projekte, die wir diesbezüglich zeitnah angehen sollten, gibt es viele. Wir müssen den Landesaktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in M-V modernisieren, wir müssen ihn mit finanziellen und personellen Ressourcen unterfüttern. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir brauchen eine umfangreiche Diversity-Strategie. Und wir müssen uns natürlich auch im Bundesrat dafür starkmachen, dass das Transsexuellengesetz zügig abgeschafft wird und an seine Stelle ein Selbstbestimmungsgesetz tritt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Horst Förster, AfD: Sie haben keinerlei Ahnung.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wir leben in Zeiten, in denen unsere Demokratie permanent infrage gestellt wird – das haben die Diskussionen heute hier wieder gezeigt – (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) von Kräften, die am Sockel unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung beständig hämmern. Deshalb müssen wir gerade jetzt jede Regenbogenflagge hissen, die wir hissen können, denn wo Vielfalt gelebt wird, bleibt kein Raum für Ausgrenzung und Anfeindungen. Und deswegen ist es unser aller gesellschaftlicher Auftrag, so lange weiter zu demonstrieren, so lange Solidarität zu zeigen und vor allem als Politikerinnen und Politiker mit den dringend notwendigen Initiativen zu starten, so lange, bis sich das Leben für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie alle queeren Menschen verbessert und bis wir wirklich eine Gesellschaft sind, die in Vielfalt Stärke zeigt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)

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Beate Schlupp

Sehr geehrte Frau Shepley, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Stein!

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Thore Stein AfD

Ja, herzlichen Dank, Frau Shepley! Ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen, denn sie zeigen, was für Sie wichtig in diesem Land ist. Sie offenbaren den Bürgern, zu welchen Themen Sie hier im Landtag glänzen wollen. Und das sind ja wirklich die Beiträge von Ihnen, die den Menschen zeigen, wofür Sie stehen, ähnlich wie seinerzeit Ihre Aufforderung zur Enteignung von Großgrundbesitzern in Mecklenburg-Vorpommern. Herzlichen Dank dafür! (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Ja, da sagen wir doch auch Danke, Frau Shepley. Vielen Dank für den Inhalt, Frau Shepley!)

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Beate Schlupp

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Anne Shepley GRÜNE

Ich empfinde es, ich empfinde es als sehr große, (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Was war das denn jetzt für ein Beitrag?!) ich empfinde es als sehr große Ehre, (Glocke der Vizepräsidentin) ich empfinde es als sehr große Ehre, in diesem Plenum die Menschen in diesem Land zu vertreten und ihre Meinung hier darzustellen, genau was wir tun sollen als Repräsentanten der Leute, die uns hier reinwählen. Ich empfinde es als große Ehre, hier stehen zu können und genau diese Meinung zu vertreten. Und insofern haben Sie jetzt das Offensichtliche noch mal herausgestellt. Ich weiß nicht, was Ihnen das jetzt bringt. Mir bringt das sehr viel, weil ich einfach sagen kann, ich hätte gerne länger als acht Minuten darüber geredet. Ich könnte vielleicht auch noch mal ein paar Punkte anfügen. Wir haben aber noch eine lange Tagesordnung vor uns. In diesem Sinne allen demokratischen Kräften und allen toleranten und vielfältigen Kräften in diesem Parlament: Wir werden, wir sind mehr! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ein hoch emotionales Thema, wie sich herausstellt. Eigentlich war das immer ein Thema, was wenig Verständnis hervorgerufen hat, dass wir da überhaupt so intensiv drüber diskutieren. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich habe sehr positiv zur Kenntnis genommen, dass der Innenminister gerne mehr Eigenverantwortung in die Kommunen legen möchte. Ich hoffe, dass wir das an anderer Stelle auch noch mal genauso hören werden. Das unterstützen wir ausdrücklich. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Aber dieser ganze Streit um das Hissen der Regenbogenflagge, den haben wir in Greifswald – ich komme ja aus Greifswald – sehr intensiv geführt, und das Verständnis, warum wir diese Flagge nicht hissen durften, das entzog sich eigentlich jedem. Das war einfach nicht nachvollziehbar zu erklären, warum es nicht möglich war, zu diesem besonderen Tage diese Flagge zu diesem besonderen Anlass zu hissen. (Beifall René Domke, FDP: Genau das.) Wir haben diesen Streit sehr intensiv geführt. Auch da war das damals eigentlich im Wesentlichen die CDU, die dagegengesprochen hat. Es ist, denke ich, hinlänglich bekannt, dass wir auch mit einem grünen Oberbürgermeister jemanden haben, der das Ganze auch sehr hoch auf die Tagesordnung setzt und dann die Flagge statt an den Mast aus dem Fenster hing, und er hat sich quasi alternativer Möglichkeiten bedient, sodass wir zumindest dort in der Stadt dieses Zeichen setzen konnten. Frau Shepley hat schon sehr ausführlich dargelegt, wofür diese Flagge halt steht. Und es wurde immer wieder gesagt, das ist doch irgendwie nicht unsere Aufgabe und wir leben doch irgendwie schon in dieser Welt, das ist auch alles schon Realität. Das muss ich an der Stelle leider verneinen, wir leben noch nicht in dieser Realität. Auch wenn wir schon gesetzlich sehr viel dafür tun, dass wir dorthin kommen, so ist die gesellschaftliche Akzeptanz doch nicht immer da, wo wir sie uns eigentlich wünschen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Nee, das hat damit wenig zu tun. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch, sehr viel! Sehr viel!) Die AfD hat ja insbesondere eher ihren Punkt beim Thema auf sexuelle Aufklärung. Das wird ja auch immer versucht sehr zu verneinen, möglichst das irgendwie wegzukriegen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und es gibt hinreichend Studien, die belegen, dass eine ausreichende sexuelle Aufklärung auch zu einer gewissen … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Nee, das hat nichts mit Frühsexualisierung zu tun. Nein, eine vernünftige Aufklärung (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) in dem Bereich führt auch zu einem gesünderen und entspannteren Leben. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.) Und es gibt auch hinreichend Studien, (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass mangelnde Aufklärung und mangelndes Wissen über Sexualität auch hier und da zu Frustrationen führen kann. Und es gibt auch hinreichend Studien, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) wie sich Wähler auf die Parteien verteilen, insbesondere von sexueller Frustration. Und ich empfehle, diese Studie mal zu lesen, ist sehr spannend. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Die FDP schneidet dort übrigens sehr, sehr gut ab. Aber um zurück zum Thema zu kommen – wir wollen ja nicht allzu viel Zeit verschwenden, sondern zur Abstimmung kommen –, wir haben gesehen, dass andere Bundesländer es durchaus ermöglichen können, dass solche Flaggen gehisst werden, insbesondere auch die Regenbogenflagge. Und es ist für uns auch nicht nachvollziehbar, warum es in unserem Bundesland keine gute Regelung dafür geben kann. Deswegen unterstützen wir natürlich den Antrag der Regierungsfraktionen. Allerdings möchte ich dennoch mit einer kleinen Mahnung und einer kleinen Achtung schließen, denn die Argumente der CDU sind halt nicht völlig von der Hand zu weisen. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) Das darf man nicht einfach so in den Skat drücken. Daher plädieren wir auch, bei der Erarbeitung dieser Verordnung durchaus zu gucken, dass wir uns in dem Spektrum, um das wir uns hier eigentlich auch gerade drehen, auch bewegen und diese ganze Verordnung nicht so offen gestalten, dass das halt einen völligen Wildwuchs ergibt. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Aber ich vertraue da auf die Verantwortung im Hause. Und falls das irgendwie doch ausarten sollte und wider Erwarten zu einer mangelnden Akzeptanz der staatlichen Hoheit führen sollte, werden wir uns in diesem Hause, denke ich, zu gegebener Zeit noch mal damit befassen und gegebenenfalls nachkorrigieren müssen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Aber an dieser Stelle lassen Sie uns diesen Weg gehen und dann dieses Zeichen, dieses staatliche Zeichen setzen, dass wir auch von staatlicher Seite Vielfalt und Toleranz leben und uns wünschen! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle gestatte ich mir den Hinweis, dass ich jetzt die letzte Rednerin aufrufen werde. Und das ist für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP)

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Erst mal möchte ich mich hier für die Wortbeiträge ausdrücklich bedanken. Die waren, meine ich, die haben genau das gezeigt, was sie zeigen sollten, warum wir den Antrag hier im Parlament eingebracht haben, weil Frau von Allwörden hat natürlich den Nagel auf den Kopf getroffen, als Sie gesagt haben, warum macht der Minister denn nicht, das ist eine Verordnung. Der Minister macht, hat er gesagt. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Aber trotz alledem, das Bild hier noch mal aufzuzeigen, welche Fraktion wofür steht, war uns besonders wichtig, gerade zu diesem Thema, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und ich denke mal, das ist auch ganz gut gelungen. Und ich habe eben immer gedacht, Herr Förster platzt gleich. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, der lebt ja auch hinterm Mond.) Und als er nach vorne ging, dachte ich, er meldet jetzt noch mal Redebedarf an. Wundert mich nicht, dass viele Punkte ihn hier sehr aufgeregt haben. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Mich hat das, was Herr Förster hier rausgelassen hat, auch sehr, sehr aufgeregt, muss ich sagen. Die AfD ist ja immer noch nicht bereit zu akzeptieren, dass es keine Erziehung ist, wenn jemand geschlechtlich nicht so orientiert ist, wie sie sich das wünscht oder nur akzeptiert, sondern dass es Natur ist. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD – Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und solange das in diese Köpfe auch nicht reingeht, ist da sowieso Hopfen und Malz verloren. Und dieser Redebeitrag hat Sie wieder darin natürlich ... – das sagen Sie ja ganz offen, das brauchte Sie gar nicht zu entlarven –, Sie stehen, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Richtig!) auf der einen Seite sagen Sie immer, Sie tolerieren alles, und auf der anderen Seite kommt dann so was, was Herr Förster hier zum Besten gegeben hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also Widersprüche ohne Ende! Und noch ein großer Widerspruch zu Herrn Förster: Herr Kramer hat hier ausgeführt, groß und breit, dass die armen Leute in Demonstrationen dann doch gar nicht erkennen können, wo da das Gewaltpotenzial sitzt und was und so. Aber die gleiche Fraktion behauptet hier, der Normalbürger würde genau sehen, ob der Fahnenmast am Rathaus ist, ob das legal ist. Und wenn der Fahnenmast gegenüber dem Rathaus auf einer anderen Fläche steht und die Fahne wird gehisst, das ist dann okay. Also diese Differenzierung, die trauen Sie dann allen Bürgerinnen und Bürgern zu. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Also Respekt vor dieser Wandelbarkeit! Also da passt so einiges nicht zusammen. Und den Bezug, den Sie bei meiner Einbringung gleich mit dem Holocaust hergestellt haben, finde ich auch beachtlich. Mir war eigentlich eher im Sinn, Respekt voreinander und Toleranz, wie wir das bei der Aussprache hier ausführlich behandelt haben. Aber selbstverständlich, Herr Förster, im Holocaust hat die Menschengruppe, die jetzt sich über die Möglichkeit, die Regenbogenflagge zu hissen, freuen wird, besonders gelitten und oft mit dem Leben bezahlt. (Thomas Krüger, SPD: Richtig! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, als Innenpolitikerin lege ich allergrößten Wert darauf, dass Hoheitszeichen des Landes nicht missbräuchlich verwendet werden und der Gebrauch reglementiert ist. Da stehe ich für, ohne Wenn und Aber, und das ist ja auch gar nicht Sinn und Zweck dieses Antrages. Aber es ist gleichwohl wirklich unverständlich, dass ich jede Flagge hissen darf, wenn sie nur in einem gebotenen Abstand, sage ich mal, zum Dienste, zum Rathaus dann erfolgt, was mitunter auch sehr kontraproduktiv sein wird und auch nicht unbedingt erlaubt sein müsste. Aber es gibt Tage, an denen wir, an denen Staat, an denen Kommunen Toleranz zeigen können. Und wir haben jetzt ausführlich über die Regenbogenflagge gesprochen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja, viel zu lange schon.) Die Regenbogenfahne ist eine Menschenrechtsfahne für uns, die für Akzeptanz, Gleichberechtigung und Respekt steht. Und dieses Gebot oder dieser Gedanke der Toleranz, der Tag der Toleranz, der ist ja wirklich schon sehr, sehr alt. 1995, da möchte ich nur noch mal dran erinnern, von den Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur ins Leben gerufen und 185 Mitgliedsstaaten haben damals eine Erklärung von den Prinzipien der Toleranz unterzeichnet. Und es ging da um viel mehr als allein die sexuelle Orientierung und die Toleranz dessen, sondern es ging insgesamt um den Respekt vor Herkunft, Hautfarbe, Religion und eben auch der sexuellen Orientierung. Aber wir haben andere Flaggen, und ich möchte nur noch mal auf zwei eingehen, die es allemal wert sind, auch direkt an Dienstgebäuden gehisst zu werden, aus meiner Sicht jedenfalls. Jedes Jahr am 25. November wird an vielen Orten die orangene Flagge gehisst, die Flagge, die ein Zeichen setzen soll gegen weibliche Genitalverstümmelung, (Zuruf von Horst Förster, AfD) gegen häusliche und sexualisierte Gewalt, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) gegen die Gewalt im Namen der Ehre, gegen Frauenhandel und Prostitution, für Gleichberechtigung und Integration, für internationale Zusammenarbeit für Frauenrechte, (Horst Förster, AfD: Ist die Genitalverstümmelung in Deutschland ein Thema?) die Fahnenaktion „Frei leben ohne Gewalt“. Ich nehme regelmäßig an der Flaggenhissung in Grevesmühlen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) also am Amtssitz der Kreisverwaltung Nordwestmecklenburg, teil. Und auch um diese Flagge zu hissen, muss natürlich eine Genehmigung beantragt werden, wenn das dann am Dienstgebäude ist. Und als Engagierte in der Opferhilfe sage ich, diese Flagge an öffentlichen Gebäuden zu hissen, darf nicht falsch sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich möchte relativ abschließend noch auf einen anderen Flaggentag eingehen, den wir auch in unserem Antrag schon benannt haben. Das ist der Flaggentag für eine Welt ohne nukleare Waffen. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Marc Reinhardt, CDU) Mit dem Hissen der Flagge des weltweiten Bündnisses der Mayors for Peace appellieren die Bürgermeister für den Frieden an die Staaten der Welt, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU und Horst Förster, AfD) Atomwaffen endgültig abzuschaffen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Allein in Deutschland nehmen 394 Städte daran teil. Bei uns sind es zum Beispiel Stralsund, Waren, Parchim, Greifswald, aber auch andere. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und als Kommunalpolitikerin sage ich, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) es kann doch nicht falsch sein, solch eine Flagge an Dienstgebäuden, an Gebäuden der öffentlichen kommunalen Verwaltungen zu hissen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Deswegen ist für uns eine moderate Öffnung über die Erweiterung der Flaggenverordnung wichtig, nicht nur wegen der Regenbogenflagge, aber natürlich auch insbesondere wegen dieser. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, zu Ihrem Wortbeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Förster!

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Horst Förster AfD

Frau Präsidentin! Frau Tegtmeier, Ihr Beispiel mit der Genitalverstümmelung zeigt doch im Grunde, wie unsinnig das Ganze ist. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das ist doch völlig klar, dass es hier in diesem Lande keinen gibt, der da nicht dieselbe Meinung zu hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wenn Sie dafür eine Flagge hissen wollen, dann gehen Sie in die Länder, wo da das Problem ist! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Im Übrigen haben Sie den Kern meiner Rede nicht verstanden (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) oder bewusst missverstehen wollen. Es sind zwei Paar Schuhe, und das geht hier unter. Es geht einmal um die Situation eines Menschen, der irgendwo geschlechtlich seine persönliche Orientierung hat. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Dass es darum geht, jeden Menschen zu respektieren, ist völlig klar. Aber das Politische steckt ja dahinter. (Julian Barlen, SPD: Außer bei Ihnen!) Hören Sie den Queer-Beauftragten, dass nämlich jeder, und es gibt ganz krasse Abweichungen von der geschlechtlichen Normalität – (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, Torsten Koplin, DIE LINKE, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) und irgendwo gibt es ja eine Art Normalität, das kann man der Schöpfung wohl entnehmen –, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) es gibt krasse Abweichungen, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) die im Gesetz geregelt sind, das ja abgeschafft werden soll, das Transsexuellengesetz. Und wenn Sie mal besseres oder sich da Kenntnisse verschaffen wollen, dann fragen Sie mal Richter, die diese Fälle bearbeiten, oder Sachverständige, die Gutachten erteilen. Es ist unverantwortlich zu meinen, dass man weitgehende, operativ doch vollzogene Geschlechtsumwandlungen nach Belieben jedem Betroffenen zugestehen soll. Das sind oft psychische, starke Störungen, (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) meist, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) in der Regel sind diese Menschen medizinisch multimorbid. Das können Sie alles sehen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Und zu glauben, das wäre so ungefähr, wie man hin- und herwerfen kann, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das ist ein großes schicksalhaftes Problem für die betroffenen Menschen. Und die Problematik besteht darin, dass Sie das – in den Worten des Queer-Beauftragten – als völlig normale, selbstverständliche Angelegenheit betrachten (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Ja, das ist es auch.) und entsprechend die Schulbücher umschreiben wollen. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist der Irrsinn, den Sie hier betreiben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist das Problem.)

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, Frau Tegtmeier?

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Martina Tegtmeier SPD

Na ja, nur kurz.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Martina Tegtmeier SPD

Herr Förster, ich weiß jetzt nicht wirklich, was das mit diesem Antrag zu tun hat, (Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) eine Flagge für Toleranz und Anerkennung von Vielfalt und so weiter (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) unter anderem hissen zu dürfen. (Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Aber mit Ihrem Beitrag haben Sie noch mal genau das bekräftigt und das untermauert, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist richtig! Das ist richtig!) was Ihre Auffassung zu dieser ganzen Thematik darstellt, und das wird im Protokoll stehen. (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/257. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/257 bei Gegenstimmen der Fraktionen der AfD und CDU, ansonsten Zustimmung angenommen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Demokratieverständnis der Ministerpräsidentin“. Aussprache gemäß § 43 Nummer 2 GO LT zum Thema Demokratieverständnis der Ministerpräsidentin Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster. (Zurufe von Elisabeth Aßmann, SPD, und Ralf Mucha, SPD)

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Nach einigen Äußerungen der Ministerpräsidentin in der vergangenen Plenardebatte zu den Corona-Demonstrationen haben wir begründete Sorge um das Demokratieverständnis der Ministerpräsidentin. Sie sprach in ihrer Rede explizit von den demokratischen Parteien dieses Hauses. Damit unternahm sie zum wiederholten Male den Versuch, meine Fraktion als angeblich undemokratisch aus dem öffentlichen Diskurs auszugrenzen. Der Parlamentarische Geschäftsführer meiner Fraktion hat die Ministerpräsidentin daraufhin im Rahmen einer Kurzintervention unter Bekräftigung der demokratischen Gesinnung meiner Fraktion gebeten, ihre Unterstellungen, wir seien undemokratisch, zu unterlassen. In ihrer Antwort hat die Ministerpräsidentin das Bekenntnis meines Kollegen zur Demokratie jedoch als unglaubwürdig zurückgewiesen und ihren ungeheuerlichen Vorwurf gegen meine Fraktion nochmals bekräftigt. (Thomas Krüger, SPD: Ja, weil sie recht hat.) Zur Begründung haben Sie, Frau Ministerpräsidentin, angeführt, dass es zum Thema Corona bei den internen Gesprächen mit anderen Fraktionsvorsitzenden immer gute, konstruktive Gespräche gegeben habe, aber kaum im Plenum am Mikro sei davon bei der AfD-Fraktion nichts mehr zu hören gewesen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wörtlich: Hier vor der ersten Sitzung „wusste ich …, wie es laufen wird ..., in internen Runden den Freundlichen geben, …“ (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau.) „dann aber, wenn es passt, nicht die Hand ins Feuer legen, sondern das Feuer schüren. Das ist durchschaubar, … das macht Sie undemokratisch, … deswegen ist die … Wahl Ihrer Wählerinnen und Wähler demokratisch, aber Sie verhalten sich nicht so. … So viel Verlogenheit, das habe ich in keinem anderen Bereich erlebt.“ Sie schließen mit dem Vorwurf, wir würden die Corona-Pandemie benutzen, die Leute zu spalten. Frau Ministerpräsidentin, Sie haben mit Ihrem Beitrag eine irritierende Begründung für Ihren Vorwurf geliefert, den Sie bekunden mit einem sehr merkwürdigen Demokratieverständnis. Sie wollen, wohlüberlegt und eiskalt, ein Zerrbild der Corona-Debatten zulasten meiner Fraktion stricken. Damit wollen Sie das Feindbild einer angeblich undemokratischen AfD aufrechterhalten. So rückten Sie auch nicht von Ihrer zur Schau getragenen Empörung ab, nachdem mein ehrenwerter Kollege Thore Stein hier im Hohen Hause eindringlich unser Bekenntnis zur Demokratie bekräftigt hat, denn etwas anderes hätte nicht in Ihre Strategie gepasst. In Wahrheit sorgen Sie sich nämlich nicht um die Demokratie. Es geht Ihnen allein darum, meine Fraktion mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln herabzuwürdigen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau.) Dabei erscheint Ihnen der ständig mal offen, mal verdeckt wiederholte falsche Vorwurf, wir seien undemokratisch, als ein probates Mittel. Wir weisen diese dreiste Verdrehung der Tatsachen entschieden zurück! Wir stehen ohne jeden Zweifel an der Seite des Rechts und der Demokratie. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Als demokratische Oppositionsfraktion haben wir die Aufgabe, Ihre Regierungspolitik kritisch zu begleiten. Dessen unbenommen ist es in jeder Demokratie ein völlig normaler Umstand, dass das Klima eines internen, eher vertraulichen Gesprächs im kleinen Kreis ein anderes ist als in der Debattenkultur im Plenum. So ist es auch ein für jedermann demokratischer Prozess, dass sich alle Abgeordneten in der Diskussion eine von der Regierung unabhängige Meinung bilden. Nur weil die Regierungschefin intern mit den Fraktionsvorsitzenden etwas bespricht, bedeutet das doch nicht, dass ihre Meinung damit zu der aller frei gewählten Abgeordneten wird. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das stimmt.) Wo kämen wir da hin, wenn meine Fraktion das, was die Ministerpräsidentin bei Treffen in kleiner Runde mit den Fraktionsvorsitzenden kommuniziert, hier im Plenum nur noch abnicken darf?! Sollte das Ihr Verständnis von Demokratie sein, dann hat unser Land ein großes Problem. Nimmt man Ihre Äußerung nämlich ernst und tut sie nicht als billige Polemik ab, dann muss man auf ein gestörtes Verständnis von Demokratie schließen. Betrachten wir die Debatten zu Corona, die in Wirklichkeit geführt wurden. Diese waren teils sehr kontrovers und oft gespickt mit von Ihnen bewusst falsch gewählten Vorwürfen gegenüber meiner Fraktion. So seien wir Corona-Leugner und uns sei das Leben der Menschen egal. Das sind beleidigende und von Ihnen bewusst gewählte falsche Behauptungen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir haben mit Ihnen in den Debatten um die richtige Strategie für unser Land und seine Menschen gerungen. Unsere Forderung war stets, dem Schutz der vulnerablen Gruppen Priorität einzuräumen, (Julian Barlen, SPD: Jo.) anstatt die gesamte Bevölkerung in den Lockdown zu schicken und damit die Kollateralschäden nicht hinreichend zu beachten. Außerdem haben wir uns eindringlich gegen Schulschließungen ausgesprochen, denn mit Schulschließungen besiegen Sie nicht Corona, sondern schaden vor allem unseren Kindern. Immer wieder haben wir die verfassungsrechtlich erforderliche Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen angemahnt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die vom Grundgesetz geforderte Verhältnismäßigkeit, das ist der rote Faden, an dem wir uns als AfD orientieren. Verfassungskonformes Verhalten dient dem Erhalt unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, das hat gar nichts mit einer Spaltung unserer Gesellschaft zu tun. Deswegen fordere ich die Bürger auf: Sehen Sie sich die Debattenbeiträge zu Corona an und urteilen Sie selbst, was von den Vorwürfen der Ministerpräsidentin zu halten ist! Ihr Stichwort „Verlogenheit“ greife ich gerne auf und erläutere Ihr widersprüchliches Agieren in der Corona-Krise an einem Beispiel. In Ihrem Duktus müsste ich vielleicht von Verlogenheit sprechen. Die Inzidenzen, also die Zahl der positiven PCR-Tests, waren ein Dauerthema in der Diskussion. Über viele Monate haben wir ohne Erfolg darauf hingewiesen, dass diese Zahlen, auf die Sie sämtliche Maßnahmen gestützt haben, für sich genommen gar keinen hinreichenden Aussagewert zum Infektionsgeschehen haben und der Panikmache dienten, bis dann endlich die Ministerpräsidentin zusammen mit dem früheren Gesundheitsminister Glawe verkündeten, dass in Zukunft bei den Corona-Maßnahmen nicht mehr allein auf die Inzidenzen abgestellt werde, sondern weitere Faktoren, wie die Hospitalisierung, einbezogen werden müssen. Kurze Zeit später mitbeschließen Sie im Bundestag dann jedoch die sogenannte Bundesnotbremse und verschärfen diese noch, unter anderem mit den für unsere Kinder schädlichen Schulschließungen. Dabei machen Sie diese Maßnahmen allein und ausschließlich wieder abhängig von Inzidenzzahlen. Damit haben Sie genau die Automatismen verfestigt, die Sie kurz vorher höchst selbst als unzureichend bezeichnet haben. Dass gerade Sie sich dann herausnehmen, meiner Fraktion und mir ein undemokratisches Verhalten in der Corona-Pandemie vorzuwerfen, ist eine ungeheure Verleumdung, die auf Sie zurückfällt! An dieser Stelle muss ich weitere Aspekte Ihrer immer zweifelhafter werdenden politischen Haltung ansprechen. Wie steht es bei Ihnen generell mit dem Demokratieverständnis in Bezug auf die Abgrenzung gegenüber Extremisten? Bei Verfassungsfeinden aus dem linken Lager haben Sie jedenfalls keinerlei Berührungsängste. (Thomas Krüger, SPD: Das ist eine Rede nach dem Motto „Haltet den Dieb!“.) Unter Ihrer Regie wurde beispielsweise eine Linksextremistin in das Landesverfassungsgericht unseres Bundeslandes berufen. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und Ihre emotionale und ideologische Nähe zur Linkspartei haben Sie doch in letzter Zeit hinreichend zelebriert. Sie stören sich nicht daran, ob ehemalige Politoffiziere, IM der Stasi oder Mitglieder der Antikapitalistischen Linken in dieser Fraktion sitzen. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Gucken Sie mal in Ihre Reihen! – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Sollten Sie vorgeben, die Ziele dieser Plattform nicht zu kennen, dann lassen Sie sich diese doch von den Herren Koplin oder Noetzel erklären! Weiter erinnere ich an den Strategiekongress der LINKEN, wo unter Applaus der Teilnehmer folgenlos über eine Revolution in Deutschland schwadroniert wurde und darüber, ob ein Prozent der Reichen erschossen oder, noch besser, zum Arbeitsdienst eingesetzt werden sollten. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sie sind auch eine der ersten Unterzeichner des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“. In diesem Bündnis arbeiten Sie mit linksextremen Gruppen wie der Interventionistischen Linken zusammen. Diese propagiert bis ins Detail gehende Regieanweisungen für den Kampf gegen die AfD, (Julian Barlen, SPD: Ja, das hatte wir ja gestern schon, das Thema. Das wird nicht wahrer.) wie deren Aktivitäten gestört und verhindert werden können. Dabei lautet deren Ziel, die ihnen verhasste AfD von den Bühnen und Mikros fernzuhalten, Wahlkampfstände sollen unschädlich gemacht werden, Gastwirte zu Absagen gedrängt und Veranstaltungen mit allen möglichen Störaktivitäten verhindert werden. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Natürlich wird auch die Zusammenarbeit mit der gewaltbereiten Antifa empfohlen. einer Antifa, deren Gewaltbereitschaft über alle Zweifel erhaben ist. Das legt die wahre Intention hinter der von Ihnen zur Schau getragenen Empörung über unsere Fraktion schonungslos offen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ist es für Sie demokratisch, wenn Hetze gegen Andersdenkende zum demokratischen Gebot erklärt wird? Die Antwort will ich in Anlehnung an Ihre Erwiderung auf die oben erwähnte Kurzintervention so formulieren: Nach außen geben Sie die freundliche Landesmutter, hinter den Kulissen verbünden Sie sich mit Linksextremisten. (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Im Kampf gegen alles, was für Sie rechts ist, sind Ihnen alle Mittel recht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Mit diesem geteilten Moralverständnis sind Sie nicht ein Leuchtturm der Demokratie in unserem Land. Im Gegenteil, Sie jonglieren gefährlich mit demokratischen Prinzipien, wie es Ihnen passt. Deshalb müssen Sie sich die Diagnose eines gestörten Demokratieverständnisses von uns gefallen lassen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Infame Rede!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen. (Julian Barlen, SPD: Ich werde jetzt mal zur Versachlichung beitragen.)

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Julian Barlen SPD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eins ist auf jeden Fall jetzt klar geworden schon mal bei den Ausführungen von Herrn Förster: Es wird wohl keine Versicherung mehr geben, die bei der AfD-Fraktion gegen Glasbruch versichert. Ich habe selten einen gesehen, der so im Glashaus sitzt (Zuruf von Marcel Falk, SPD) und mit vollen Händen die Steine gegen die Wand donnert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Herr Förster, wir kennen Sie so und wir schätzen das ausdrücklich nicht. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Infam ist das!) Sie sind wirklich ein Meister der Doppelzüngigkeit und der Verdrehung. Das nötigt mir im negativen Sinne tatsächlich Respekt ab. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Aber nichtsdestotrotz waren die Dinge, die Sie hier vorgetragen haben, einfach unwahr – in aller Regel – und darüber hinaus ein kläglicher Versuch, ja, vom eigentlichen Kern der Sache und übrigens auch vom Kern der Aussagen unserer Ministerpräsidentin abzulenken. (Marcel Falk, SPD: Ja, genau.) Sie belegen hier in den Landtagsdebatten eindrücklich, dass Sie und Ihre Fraktionskollegen und -kolleginnen eins gut können, mit vollen Händen, mit scharfen Tönen in alle Richtungen auszuteilen, aber nicht den leisesten Hauch einer sachlichen Kritik einzustecken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Marcel Falk, SPD: Bravo!) Und das, meine Damen und Herren, ist wirklich einer Fraktion hier im Landtag unwürdig. Meine Damen und Herren, ich würde das Thema gerne mal von einer etwas sachlicheren Seite anpacken. (Thore Stein, AfD: Oha! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wäre das erste Mal.) Und zwar habe ich mich zurückerinnert an den bewegenden Moment, als sich die Regierung gebildet hat und als wir hier die, … (Thore Stein, AfD: Hm, rührend!) „Bewegend“ habe ich gesagt. … die … Berührend auch, aber das ist ein anderes Thema. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) …, als unsere Ministerpräsidentin ihren Amtseid abgelegt hat. Und der lautet, ich zitiere den mal: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.“ Zitatende. Und ich glaube, wenn man mal darüber nachdenkt, was es bedeutet, diesen Eid – und gerade ein Eid, der sollte Ihnen ja mal wirklich was bedeuten, was es heißt –, diesen Eid zu erfüllen, und zwar nicht nur mal eben so punktuell, wenn es gerade passt, sondern immer, bei jeder Handlung, die man tut als Ministerpräsidentin, die übrigens nicht sagt, ach ja, da habe ich übrigens als Privatperson gehandelt, sondern die immer diesen Eid erfüllt, ja, bei allem, was sie tut, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wenn wir da mal drüber nachdenken, dann, glaube ich, nähern wir uns der Tatsache, wie es sich wirklich verhält, und dann nähern wir uns vor allen Dingen auch, ich sage mal, den haltlosen Unterstellungen, die Sie hier vorgetragen haben, Herr Förster. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Nicht weniger als diesen Eid löst unsere Ministerpräsidentin mit ihrer Amtsführung jeden Tag und auch in der Corona-Krise, übrigens auch oft in späten Abendstunden und auch nachts, immer wieder aufs Neue ein. Es geht um das Grundgesetz, es geht um die Verfassung dieses Landes, es geht um das geltende Recht. Und es geht darum, diese wichtigen Grundlagen unseres Zusammenlebens nicht nur zu „wahren“, sondern es steht wörtlich drin, zu „verteidigen“. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Jawohl!) Und das ist wirklich eine Sache, die wir uns mal auf der Zunge zergehen lassen müssen. Und auch, wenn wir genauer reinschauen ins Grundgesetz, auch in die Verfassung unseres Landes, was steht denn da an Werten, die es zu wahren gibt und die es zu verteidigen gibt? Da steht zum Beispiel, das „Bewusstsein“ der Bevölkerung, in „Verantwortung aus der deutschen Geschichte“ zu handeln. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.) Wir haben heute im Gedenken an die Befreiung des KZ Auschwitz und an den Holocaust darüber gesprochen. Das ist ein Auftrag, dem sich unsere Repräsentanten des Staates per Amtseid verpflichten, Verantwortung aus der deutschen Geschichte im Bewusstsein zu haben. Da steht drin, dass alles Handeln erfüllt sein muss von dem Willen, die Würde und die Freiheit aller Menschen zu sichern. Die Würde und die Freiheit aller Menschen! Und Freiheit heißt übrigens nicht die Freiheit, die Sie jemandem, Herr Förster, zugestehen, sondern die Freiheit heißt die Freiheit, wie eine Person für sich wiederum in Achtung der Freiheit des anderen leben möchte. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Man schaut in das Grundgesetz und in unsere Landesverfassung und sieht, es geht darum, nicht nur den äußeren Frieden, sondern auch den inneren Frieden in unserer Gesellschaft zu schützen, für ein gerechtes Gemeinwesen einzutreten, die Schwachen in unserer Gesellschaft zu schützen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) steht wörtlich drin. Es geht darum, die Schwachen in unserer Gesellschaft besonders zu schützen und die universellen Menschenrechte als Grundlage des politischen Handelns anzuerkennen, für Frieden und für Gerechtigkeit, für die Gleichstellung von Frauen und von Männern einzutreten. Und wir haben den Zusatz in unserer Landesverfassung, das ist Ihnen bestens bekannt, 18a. Da geht es darum, zu definieren, was verfassungswidrige Handlungen sind. Und das sind solche, „die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker oder der Bürger Mecklenburg-Vorpommerns zu stören und insbesondere darauf gerichtet sind, rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten“. 18a Landesverfassung heißt, wenn Hass und Hetze und die Spaltung der Gesellschaft vorangetrieben werden, ein Stoppschild aufzustellen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Jawohl! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Landesverfassung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) So, meine Damen und Herren, ich bin ja Hotelkaufmann und Volkswirt, aber auch ich habe gelernt, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Da habe ich dann mal ein bisschen rumgeschmökert und mir das auch wirklich noch mal, muss ich sagen, immer wieder mal so vor Augen gehalten, wie klar und wie eindeutig und wie mächtig diese Grundwerte unseres Zusammenlebens auch verfasst sind, muss ich sagen, das beeindruckt mich immer wieder. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Horst Förster, AfD) Da habe ich auch als Mitglied der Legislative ganz großen Respekt vor, dass, wenn wir hier das Grundgesetz, wenn wir die Verfassung anpacken, das sind also keine Kleinigkeiten. (Zuruf von Horst Förster, AfD) So, meine Damen und Herren, jetzt haben wir das im Ohr, um was es geht in der Landesverfassung: Verantwortung für die deutsche Geschichte, Würde und Freiheit des Menschen, innerer und äußerer Frieden, ein sozial gerechtes Gemeinwesen, Schutz für die Schwachen, universelle Menschenrechte, Frieden und Gerechtigkeit, Gleichstellung von Männern und Frauen und eben die Spaltung der Gesellschaft zu verhindern. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Und das als Ministerpräsidentin per Amtseid nicht nur zu wahren, sondern aktiv zu verteidigen, dazu ist unsere Ministerpräsidentin verpflichtet. Und jetzt, meine Damen und Herren, überlegen wir mal aus der jüngeren und etwas weiteren eigenen Anschauung, auch hier in diesem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, wer eigentlich hier einen guten Job macht und wer hier eigentlich so klein mit Hut sein müsste! Wer hat denn eine Partei im Rücken, wo bis heute nie klar widersprochen wurde, als der Holocaust als „Fliegenschiss der Geschichte“ bezeichnet wurde, und die Verantwortung für die deutsche Geschichte, so, wie sie die Verfassung einfordert, mit Füßen getreten wird?! Wer ist das? Wer, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: So ist es.) wer steht denn eigentlich hier zur Ablehnung einer freiheitlichen Entfaltung und gleicher Rechte für queere Menschen und einer freien Entfaltung aller Lebensentwürfe, die es gibt, und stellt sich damit eben gegen die in der Verfassung eingeforderte (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und per Eid beschworene Wahrung von Würde und Freiheit für alle? Wer ist denn das? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer denn?) Wer verfolgt denn hier immer und immer wieder empirisch belegt – wir hatten gestern den Schlagabtausch mit Herrn Schneider –, wer verfolgt hier empirisch belegt immer wieder Ansätze bei Corona, die gerade für die Schwachen größere Risiken darstellen, die eben nicht den Schutz der besonders vulnerablen Gruppen sicherstellt (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und auch an dieser Stelle im Konflikt mit dem Auftrag der Ministerpräsidentin ist? Wer hat denn hier, meine Damen und Herren, auf der Schlossbrücke mit einem Fahrzeug der AfD in der letzten Legislatur wirklich noch mal ganz deutlich dokumentiert, dass bestimmte Rechte eben nicht universell für alle, so, wie es in der Verfassung steht, gelten, sondern nur für Deutsche, und dann auch noch in Reden erklärt, was das bedeutet, deutsch zu sein, biodeutsch zu sein? Wer verfügt denn hier eigentlich über Teile der eigenen Partei, einer Jugendorganisation und auch einem inzwischen aufgelösten Flügel, einer Strömung der Partei, die als extremistische Verdachtsfälle vom Verfassungsschutz beobachtet werden? (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Diese Liste, meine Damen und Herren, ließe sich fortsetzen. Und wenn wir jetzt also gerade dabei sind, uns zu überlegen, was steht eigentlich in der Verfassung, worauf hat eigentlich unsere Ministerpräsidentin ihren Amtseid abgelegt und wer macht hier eigentlich einen guten Job und wer müsste so klein mit Hut sein, dann stellen wir fest, all diese Verstöße, all diese Konflikte, all diese Provokationen und dieses Schüren, das Zündeln an den Dingen, die uns hier in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung lieb und teuer sind, das hat die AfD auf der Habenseite und das haben sie auf der Sollseite beim Thema Grundwerte und Demokratie. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wenn auf dieser, Herr Förster, man will gar nicht mehr sagen, dünnen, wackeligen Grundlage einfach hier mit vollen Tönen die Ministerpräsidentin fundamental kritisiert wird, die lediglich feststellt, dass eine demokratisch gewählte Partei in ihrem Innersten nicht demokratische Ziele verfolgen muss, da möchte ich Sie fragen: Das merken Sie eigentlich selber, oder?! Da ist nichts dran. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Barlen! Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Marc Reinhardt. (Zuruf von Julian Barlen, SPD)

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass ich nicht überziehe, Herr Barlen, das sollten Sie inzwischen gelernt haben. Also eine Aussprache zum Demokratieverständnis der Ministerpräsidentin – bisher ist die Debatte ja relativ erwartungsgemäß verlaufen. Die AfD stellt das infrage, die SPD verteidigt die Ministerpräsidentin, das wahrscheinlich auch aus ihrer Sicht völlig zu Recht. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich will aber dann hier durchaus auch mal zum Kern der Debatte kommen. Worum geht es hier eigentlich? Und was müssen wir als Parlamentarier, was müssen wir zum Teil auch aushalten? Es geht immer darum, wenn jemand eine Meinung hat, muss er auch damit rechnen, dass jemand anders eine Gegenmeinung hat, und man muss das aushalten. Viel zu oft in der jetzigen Debatte merkt man eigentlich, dass das nicht der Fall ist. Jemand äußert eine Meinung, sagt, das muss von allen akzeptiert sein und das muss von allen sein, und wenn dann jemand auch etwas scharf eine Gegenmeinung hat, kommt es öfter mal, man nennt es dann Spaltung, zu Missverständnissen. Ich sage gerade, das muss nicht so sein. Die Ministerpräsidentin hat öfter auch mal eine andere Meinung als ich. Und wir kritisieren das auch als CDU-Fraktion ganz häufig. Auch den Brief, den sie hier an die SPD-Mitglieder geschrieben hat, wir kennen das alles, sie war ja auch im Innenausschuss, wo sie sich auch über die Demonstrationen geäußert hat, wir teilen da nicht ganz ihre Auffassung und wir haben das mitgeteilt. Das verstehe ich auch unter Debatte und Gegendebatte, und so sollten wir das hier auch behandeln. Ich weiß selber, dass das für jemanden auch jetzt, wenn man in der Opposition ist, dass das am Ende vielleicht nicht schön ist, wenn man am Ende mit seiner Meinung in der Minderheit ist. Aber auch das gilt es zu lernen, das gilt es auszuhalten. Und wir haben das, wie ich finde, ja auch beim vorherigen Thema bei den Flaggen gemerkt. Auch da wurde ja durch Frau Tegtmeier hier ausgeführt, was sie sich vorstellen kann, was dann demnächst alles so für Flaggen auch vor Rathäusern und so hängen. Und ich sage, das eröffnet ja auch ungeahnte Möglichkeiten. Auch ich freue mich dann am Tag der Raumfahrt, dass ich hier die Flagge – vor der Staatskanzlei – der Sternenflottenakademie oder des Klingonischen Reiches hissen kann, (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) weil das hat ja auch was mit Toleranz, sogar über den Planeten hinaus zu tun. Und ich bin dann – und das hat dann wirklich etwas mit Demokratieverständnis zu tun –, (Beifall Thore Stein, AfD) ich bin dann sehr gespannt, wenn hier vor Rathäusern mal Flaggen auftauchen, die jetzt vielleicht nicht … (Julian Barlen, SPD: Wir sind beim nächsten Tagesordnungspunkt, ne?!) Ja, ja, Demokratieverständnis! Herr Barlen, da gehts ja schon los! Sie entscheiden nicht, was ich hier vorne sage! Das ist Demokratieverständnis! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Und ich bin dann sehr gespannt, wenn dann hier vor den Rathäusern mal Flaggen auftauchen, die vielleicht nicht ganz im linken Mainstream sind, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wie, was weiß ich, am Tag des Autofahrers die vereinigte Flagge der SUV-Fahrer oder der Dieselmotorbefürworter. (Julian Barlen, SPD: Jeder blamiert sich, so gut, wie er kann!) Und wenn wir dann hier wieder stehen und Sie sagen, diese Flagge darf jetzt nicht gehisst werden, dann kommen wir hierher und unterhalten uns auch mal über Ihr Demokratieverständnis! (Julian Barlen, SPD: Gern.) Ansonsten kann ich nur sagen, wir müssen das im Meinungsstreit aushalten, das – so, wie ich jetzt auch eine deutlich andere Meinung habe als Sie, Herr Barlen –, das gehört zur Demokratie dazu. Deshalb sind wir alle hier. Das finde ich richtig so. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Julian Barlen, SPD: Komplett am Thema vorbei!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Reinhardt! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Michael Noetzel. (Julian Barlen, SPD: Oh Mann, war das unglaublich!)

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, lassen Sie mich gleich zu Beginn eines klar sagen: Die Fraktion DIE LINKE – und auch ich ganz persönlich – steht fest an Ihrer Seite, solange sich Ihr Demokratieverständnis in aller Deutlichkeit vom Demokratieverständnis und der Demokratiepraxis der AfD unterscheidet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich muss gestehen, dass der Antrag, dass ich damit nicht so viel anfangen konnte. (Julian Barlen, SPD: Na ja, natürlich verständlich!) Er ist etwas nebulös, unklar. Sie zeigen jeden Tag, wie und warum Sie zur Demokratie stehen. Ich habe vermutet, dass es irgendwas mit Corona zu tun hat. (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das hat Herr Förster ja dann auch hier ausgeführt, irgendwas mit Corona. Deswegen erlauben Sie mir folgende Ausführungen, die sich zum Teil wiederholen, zu dem, was ich schon mal gesagt habe, heute und auch gestern, aber Wiederholung festigt, habe ich mal gehört. Meine Damen und Herren, Fackelaufmärsche vor Privathäusern von politischen Entscheidungsträger/-innen, um diese einzuschüchtern – die Zweifel mehren sich, ob ein Dialog mit vermeintlichen oder tatsächlichen Impfgegnern, mit radikalen Protestteilnehmern noch möglich ist. Es gibt gute politische Gründe, dieses abzulehnen. Und es gibt auch tatsächlich immer mehr Psychologen, die diesen Personen bescheinigen, nicht mehr mit rationalen Argumenten erreichbar zu sein. Und wir haben heute Morgen von der Kollegin Frau von Allwörden gehört, dass sie es versucht hat, und zwar erfolglos. Meine Damen und Herren, man hört immer wieder, das sei „eine neue Dimension“, oder so ähnlich lauten die Medienschlagzeilen in den letzten Wochen. Was diese neue Dimension betrifft, da habe ich allerdings meine Zweifel – auch das habe ich heute schon erwähnt –, dazu ist mir Rostock-Lichtenhagen noch zu nah. Kontrollverluste, Eskalationsdynamik und Gewaltexzesse haben damals Schock und Erschrockenheit hinterlassen. Die Gewaltakteure und ihre Claqueure haben sich auch damals als Vollstrecker des Volkswillens verstanden. Gezielte Stimmungsmache führte auch damals dazu, dass vermeintlich unbescholtene Bürgerinnen und Bürger zu offenen Sympathisanten und zur Deckungsmasse wurden. Und auch heute gibt es wieder Demonstrationen, die wie Machtinszenierungen gefeiert und als kriegsähnliches Erlebnis erzählt werden. Meine Damen und Herren, das Motto „Wer mit Nazis spaziert, hat gar nichts kapiert“ schlägt den Bogen von unserer Gegenwart noch ein Stück weiter zurück in unsere Geschichte, und zwar völlig zu Recht. Und dabei denke ich nicht mal allein an die zwölf Jahre offene Nazidiktatur, sondern vielmehr an die Jahre des Niedergangs der Weimarer Republik. Auch dort konnte etwa 1928 niemand wissen, was 1933 bringt und wie es 1945 enden wird. Geahnt haben es nur wenige. Meine Damen und Herren, visuelle Eindrücke, vermittelt durch Massenkundgebungen, Fahnen- und Fackelumzüge, diese Eindrücke löschten bereits vor 1933 den rationalen Diskurs und das Sachargument weitgehend aus zugunsten leicht fassbarer Stereotype. Diese wiederum riefen ein breites Spektrum von Gefühlen wach, das Wut und Aggressionen ebenso umfasste wie das Bedürfnis nach Sicherheit. Die aggressive Sprache der nationalsozialistischen Propaganda erzeugte bereits vor 1933 endlos wiederholte, stereotypisierte Bilder von ihren Gegnern, also den sogenannten Novemberverbrechern oder den jüdischen Drahtziehern. Auch heute hören wir von Volksverrätern. Damals gab es eine ausgesprochene Pressefeindlichkeit, heute heißt sie „Lügenpresse“. Damals gab es Niedergangsfantasien, heute heißt es „Bevölkerungsaustausch“. Damals wie heute gab es und gibt es Juden- und Fremdenfeindlichkeit. Damals waren sie Opfer der Kartell- und Systemparteien, heute Stigmatisierung als sogenannte Altparteien. Meine Damen und Herren, demokratiefeindliche Rhetorik ist nicht stets ein Aufruf zu Gewalt, aber anstiftend ist sie allemal. Der aktuelle Populismus im Schatten der Corona-Proteste baut auf Feindbildern der Eliten, der Mächtigen und dem System mit seinen Gehilfen auf und legitimiert Gewalt gegen Personen und Gruppen, die diese Feindbilder repräsentieren. Deshalb auch ist der geschichtliche Vergleich beziehungsweise der historische Blick mehr als legitim. Er sollte fester Bestandteil eines wachsamen Demokratieverständnisses sein. Meine Damen und Herren, gerade gewaltbereite Milieus und andere menschenfeindliche Gruppen sind nicht plötzlich vom Himmel gefallen, als die Pandemie einsetzte. Der Rechtspopulismus, der sich seit Längerem in gesellschaftlichen Räumen und leider auch in Parlamenten verankert, hätte bereits Warnzeichen sein müssen. Konfliktverständnis und konstruktive Konfliktlösungsfähigkeit sind für mich die wichtigsten Kompetenzen der Demokratie. Zu meinem Demokratieverständnis gehört daher auch, gewaltfreie Demokratie befürwortenden Milieus stärker ins politische Hellfeld zu rücken. Dann erst wird es wieder möglich, konstruktiv gestaltende, auch emotionale Kritik an Corona-Maßnahmen zu unterscheiden von radikaler Protest- beziehungsweise Antihaltung gegenüber dem politischen System unter einem Anti-Corona-Mantel. Kraft und Geduld für diese Differenzierung aufzubringen, sollte auch zu unserem Demokratieverständnis gehören! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Noetzel! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße ausdrücklich die beiden Reden von Kollegen Barlen und auch von Herrn Noetzel. Ich stelle mich ausdrücklich inhaltlich dahinter und mache es aber trotzdem kurz. Ich habe keine Sorge um das Demokratieverständnis der Ministerpräsidentin. Für mich ist eher die Frage, ob jeder der Vertreter in der AfD auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Da habe ich meine Sorgen. Aber keine Sorge, ich werde von ganzem Herzen mit allen Demokratinnen und Demokraten gewaltfrei und wehrhaft zusammenstehen und mich schützend vor und mit Ihnen stellen gegen Anfeindungen von Grundgesetzfeinden. Und das gilt natürlich und selbstverständlich auch besonders für unsere Ministerpräsidentin. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Dr. Terpe! Das Wort hat nun für die Fraktion der FDP der Abgeordnete René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich schon sehr verwundert über das Thema der Aussprache oder war sehr verwundert über das Thema der Aussprache und es drängt sich mir auf, im Grunde nutzen Sie diese Aussprache, um Ihr eigenes Missverständnis von Demokratie offenzulegen. Mit dem Versuch jetzt der Diskreditierung der Ministerpräsidentin, im Grunde aller hier im Haus anwesenden Demokraten, so habe ich das aufgefasst, offenbaren Sie tatsächlich ein Missverständnis von Demokratie. Ich verstehe auch, das geht mir so ähnlich wie den Kollegen, verstehe auch überhaupt gar nicht den Ansatz oder das Ziel dieser Aussprache. Sie haben vorhin eingeworfen ständig, dass wir hier keine Gesinnungsüberprüfung und Ähnliches vorhalten sollen. Was erwarten Sie denn jetzt? Eine Gesinnungsprüfung der Ministerpräsidentin des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern? Und wer wäre dafür die zuständige Instanz überhaupt? (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Müssen wir uns hier im Landtag – Sie bezeichnen es immer so schön als Herzkammer der Demokratie und genau das ist es auch –, müssen wir uns hier wechselseitig eines Demokratieverständnisses versichern? Meine Damen und Herren, das ist doch wohl hoffentlich überflüssig! (Michael Noetzel, DIE LINKE: Leider nicht.) Ihre Anträge nach den paar Wochen, in denen wir hier als Fraktion eingezogen sind, Ihre Anträge, Ihre Wortbeiträge zeugen oftmals – und wir haben es vorhin auch erlebt – von einem Fehlschluss, was Demokratie ist. Demokratie zeichnet im Wesentlichen den Schutz der Grund-, Bürger- und Menschenrechte aus, und zwar nicht nur für einzelne Bürger oder Landsleute, wie Sie sie immer begrüßen, sondern für alle Menschen. Das ist Demokratie. Demokratie gewährt Meinungs- und Pressefreiheit und nicht nur für denjenigen, der am lautesten schreit. Ich habe nicht feststellen können – und weiß Gott, die FDP wird nicht immer verwöhnt, auch nicht in der Berichterstattung –, aber ich habe noch nicht erlebt, dass das eingeschränkt ist. Und nein, Demokratie ist gerade die Vielfalt der Meinungen, denen es gilt, sich tagtäglich zu stellen, sich kritisch damit auseinanderzusetzen, aber nicht, sie zu werten, gar abzuwerten, wie ich es ab und zu mal erlebe, und nur die Meinung als die einzig richtige gelten zu lassen. Dazu gehört auch, das aber auch mal an alle gerichtet: Ausreden lassen, einander zuhören! Demokratie ist darüber hinaus die Herrschaft des Volkes, und zwar des gesamten Volkes, nicht nur einer kleinen Gruppe, die für sich das Recht in Anspruch nimmt, für das gesamte Volk zu sprechen. Sie, meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, maßen sich des Öfteren an, für das gesamte Volk sprechen zu wollen oder zumindest die Meinung einer großen Mehrheit vertreten zu wollen. Demokratie ist das Recht auf freie, geheime, gleiche und unmittelbare Wahlen, Wahlen, in denen das Volk seiner Willensbekundung durch Wahl seiner Vertreter in den Parlamenten des Landes Ausdruck verleiht. Und gerade hier zeigt sich eben auch: Sie sprechen eben nicht für eine große Mehrheit, wir im Übrigen auch nicht. Ich denke, das kann hier im Moment nach den Wahlergebnissen auch überhaupt gar keiner für sich in Anspruch nehmen. Und auch das ist doch das Gute an der Demokratie, dass wir alle unterschiedliche Meinungen vertreten, mal für eine kleinere Gruppe, mal für eine größere Gruppe. Und Ihr ständiger Versuch, sich als Demokraten, als einzige Versteher und Verteidiger der Menschen im Land aufzuplustern: (Horst Förster, AfD: Machen wir das?! Machen wir das?!) Wir haben jetzt eben noch mal gemerkt, das ermüdet tatsächlich. Das ist auch etwas, womit Sie ja nicht durchkommen, das merken Sie doch. Sie müssen einen anderen Ansatz wählen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Und tatsächlich, Demokratie leben heißt auch, demokratisch handeln. Ja, es reicht ja nicht, sich als Demokrat zu bezeichnen, sondern Sie müssen sich ja auch dementsprechend verhalten und Sie müssen dann auch einen Meinungspluralismus zulassen. Ich habe immer mehr den Eindruck, dass Sie das eben nicht tun. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und ja, ich will Ihnen, ich weiß, jetzt können Sie es wieder von sich weisen, aber ich will auch ein Beispiel anbringen: Das Demokratieverständnis der AfD wurde zuletzt deutlich in einem Redebeitrag eines Bundestagsabgeordneten der AfD, der, ich will jetzt nicht ins Detail gehen, möchte aber trotzdem zitieren, glaube ich, seine Schlussworte an den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck richtete, und ich zitiere jetzt wirklich mal: „Ich verachte Sie zutiefst!“. Meine Damen und Herren, das ist doch kein Demokratieverständnis! Distanzieren Sie sich davon! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Sie machen es gerade, Herr Förster. Distanzieren Sie sich davon, und dann sind wir schon einen Schritt weiter! Und ich möchte eigentlich es auch nicht in die Länge ziehen, ich möchte mit den Worten meines Parteikollegen Reinhard Houben, auch Bundestagsmitglied der FDP, fast enden: „Man muss in diesem Hause schon manches aushalten“. Das haben wir als neue Fraktion auch kennengelernt. Aber, meine Damen und Herren der AfD, die Demokratie hält auch Sie aus. Und auch das ist Aufgabe der Demokratie, politische Extreme auszuhalten, auszugleichen, zu relativieren. Unsere Demokratie und unsere Freiheit sind vor allem bedroht eben durch Extremismus, Populismus und Gleichgültigkeit. Und für uns Freie Demokraten ist es Kernaufgabe, Kernaufgabe, unsere liberale Demokratie mit Leben zu erfüllen, sie fortzuentwickeln. Dem Extremismus kann man Aufklärung, humanistische Erziehung und politische Bildung entgegensetzen. Dem Populismus kann man Versachlichung und Konkretisierung gegensetzen. Aber das eigentliche große Problem – und darüber müssen wir uns auch alle im Klaren sein –, das ist tatsächlich die Gleichgültigkeit, die sich in vielen Köpfen breitmacht. Und wir müssen wieder versuchen, dieser Gleichgültigkeit entgegenzuwirken. Leider nutzen ja viele Menschen ihre demokratischen Rechte überhaupt gar nicht mehr, weil sie satt sind, weil sie zufrieden sind, vielleicht auch, weil sie ihre Einflussmöglichkeiten unterschätzen oder auch gar nicht kennen. Oft geht es in eine Richtung missverstandener Bequemlichkeit und in einigen Fällen bewegt sich diese Trägheit auch in eine regelrechte Wohlstandsträgheit. Manchmal bezeichne ich es auch inzwischen schon als – verzeihen Sie das Wort! – Wohlstandsverblödung. Beides ist brandgefährlich für unsere Demokratie! Und, meine Damen und Herren, ich engagiere mich stark in Gambia, im afrikanischen Staat, wo die Demokratie noch sehr jung ist. Und wenn ich sehe, wie die Menschen gerungen haben, wie die Menschen kämpfen, um überhaupt einen Hauch von Demokratie erleben zu können, Prozesse, demokratische Prozesse aufzubauen, dann ist es oft beschämend, wie wir mit der Demokratie umgehen und was wir alles unter Demokratie packen. Ich fordere alle Bürgerinnen und Bürger auf – und da schließe ich die Ministerpräsidentin ein, ich habe aber gar keinen Zweifel daran, an ihrer Haltung, an ihrer grunddemokratischen Haltung, auch nicht, wenn ich, Sie hatten es vorhin auch schon, wenn die Meinungen mal auseinandergehen, ich habe das immer wahrgenommen, dass das ein fairer, sachlicher Austausch ist, und auch selbst wenn es irgendwo mal kritische Punkte gibt, muss man als Demokraten sich austauschen –, ich fordere alle Menschen, alle Bürgerinnen und Bürger auch dieses Landes auf, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen! Das hilft weiter, Populismus allerdings nicht! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Domke! Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Horst Förster. Vielleicht gestatten Sie mir den Hinweis, Sie haben noch ein Zeitvolumen von 2,5 Minuten zur Verfügung. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Zwei Minuten und fünf Sekunden oder zwei Minuten einhalb? – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Horst Förster AfD

Nee, ich habe noch nicht angefangen. (Der Abgeordnete Horst Förster wendet sich an das Präsidium.) Nee, es läuft ja schon. (Unruhe im Präsidium) Nee, ich rede noch nicht. Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will noch mal klarstellen, worum es geht: Meinungen auszuhalten hier, das haben wir gelernt, das ist völlig normal. Und ich weiß nicht, wie Sie auf die großen vielen Unterstellungen kommen, dass wir das nicht können oder speziell ich das nicht könnte. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Dr. Terpe, Sie können natürlich argumentieren, indem Sie sich irgendwas, irgendwas unterstellen und dann dagegen kämpfen. Aber Sie müssen von Fakten ausgehen. Und ich kann mir, ich bin nicht der Meinung, dass wir hier irgendwie, irgendwann mal den Eindruck gegeben haben, wir würden nur, nur unsere Meinung gelten lassen. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir ringen hier um Meinungen. Wir haben unterschiedliche Auffassungen zum Beispiel zur Regenbogenflagge, aber wir haben doch uns auseinandergesetzt. Wir haben doch nicht gesagt, wie Sie es tun, das ist populistischer Unfug. Wir gehen auf Fakten ein. Und mir muss niemand in diesem Hause hier Demokratie beibringen oder mich auf die Verfassung hinweisen – ich will das noch mal –, denn ich war 45 Jahre lang als Richter tätig. Ich habe vom großen NS-Verfahren, was ich selbst geführt habe, bis zum Arzthaftungsfall und zu vielen anderen Fällen, 15 Jahre Schöffengericht zuletzt, gearbeitet, und ich muss mir von niemandem hier erklären lassen, was Demokratie und Recht ist, so! Und jetzt, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) und jetzt, warum, warum kamen wir dazu? Natürlich, wenn Herr Noetzel hier uns beschimpft und als Undemokraten, was weiß ich alles bezeichnet, dann geht das vielleicht an uns vorbei. Es war die Ministerpräsidentin, die in diesem letzten Plenum auf eine Kurzintervention noch mal bestätigend uns eindeutig als undemokratische Partei bezeichnet hat. Und wenn die Ministerpräsidentin dieses Landes das sagt, dann hat das einen anderen Aussagewert und dann trifft uns das auch anders. (Zurufe vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Oh!) Wir werden ja ständig damit konfrontiert, ohne dass Sie dafür überhaupt Grundlagen hätten, jedenfalls bei meiner Fraktion hier. Und deshalb habe ich das zum Anlass genommen, zumal die Ministerpräsidentin ja dieses Mal eine ganz, also aus ihrer Sicht das begründet hat, nicht nur hingeworfen hat, sondern begründet hat. Und ich habe anhand dieser Begründung klarmachen wollen, wie absurd diese Begründung ist und dass es überhaupt nichts hergibt, schon wenn ich von dieser Begründung ausgehe, dass sie gar nicht das trägt, was behauptet wird. Und das ist für uns natürlich wichtig und das ist der Hintergrund. Und deshalb haben wir darüber gesprochen. Und vielleicht haben Sie das nicht ganz begriffen, aber das war der Hintergrund. Und was jetzt noch mal ganz allgemein die Gewaltgeschichte anbelangt, die ja sehr wichtig ist, da unterscheiden wir uns in der Tat auch speziell nach dort. Für uns ist Lichtenhagen genau dasselbe, eine grausige Veranstaltung. Und für andere gibt es nur Gewalt von rechts. Haben Sie jemals von Herrn Noetzel gehört, dass er sich über das, was in Leipzig passiert oder sonst wo, aufgeregt hat? (Michael Noetzel, DIE LINKE: Warum soll ich mich darüber aufregen? Ich lebe in Rostock.) Er verteidigt die Leute, er hat da einen ganz engen Bezug zu, zur Antifa und zur Roten Hilfe, ja. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir sind für Recht und gegen Gewalt von allen Seiten, und nicht nur von rechts. Und das unterscheidet uns. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Ich schließe damit die Aussprache. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in eine Mittagspause ein. Sie wurde mit 45 Minuten vereinbart. Ich stelle fest, dass die Sitzung um 14:13 Uhr fortgesetzt wird. Unterbrechung: 13:28 Uhr __________ Wiederbeginn: 14:16 Uhr

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Elke-Annette Schmidt

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Unternehmen entlasten – Arbeitsplätze sichern – Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstatten, auf Drucksache 8/245. Antrag der Fraktion der CDU Unternehmen entlasten – Arbeitsplätze sichern – Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstatten – Drucksache 8/245 – Um das Wort zur Begründung hat gebeten der Abgeordnete Herr Wolfgang Waldmüller für die Fraktion der CDU.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Unternehmen entlasten – Arbeitsplätze sichern – Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstatten“, das ist der Titel dieses Antrages. Ich hatte – Sie erinnern sich vielleicht noch an die Aktuelle Stunde im Dezember, das war am 16.12., wo die SPD die Aktuelle Stunde beantragt hatte: „Durchbruch beim Kurzarbeitergeld“ –, und damals hatte ich schon gesagt, dass der Teufel da im Detail steckt. Wir haben mittlerweile den Beschluss des Bundes über die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, auch über die Dauer des Kurzarbeitergeldes. Der Beschluss ist gut, dass er gekommen ist, weil es ist existenziell gewesen, überhaupt keine Frage. Er kam ein bisschen zu spät, weil einige Unternehmen ja durch 2G und 2G-Plus bereits dort von selbst geschlossen hatten. Und dennoch, ich sage mal, dennoch ist der Beschluss natürlich wichtig und gut. Nur, ein Problem haben wir dabei: dass auf den letzten Metern der Bund falsch abgebogen ist. Und das kann man so sagen. Der momentane Zustand ist, dass die Reserven bei den betroffenen Unternehmen komplett aufgebraucht sind, die Rücklagen weg sind, die Mitarbeiter oftmals schon in Kurzarbeit sind oder das Unternehmen verlassen haben, abgewandert sind oder das möglicherweise bei mehreren bevorsteht. Und deshalb ist es eigentlich – für uns alle wahrscheinlich – unerklärlich gewesen, warum ausgerechnet in dem Wissen, dass es ja diese Welle ist, dass es schon mal so eine Welle gegeben hat, dass man dann bei den Hilfen für die Unternehmen die Sozialkostenunterstützung um 50 Prozent kürzt, also das Kurzarbeitergeld beziehungsweise die Sozialkosten für die Unternehmer nur zu 50 Prozent erstattet. Das hat mich schon mehr als gewundert. Ich hatte das damals in der Aktuellen Stunde und im Wirtschaftsausschuss auch schon angesprochen. Also der Bund lässt da also ein Loch und er sagt dann, ja, gut, dieses Loch könnt ihr stopfen, und das Loch könnt ihr stopfen, wenn ihr Weiterbildungsmaßnahmen durchführt. 120 Stunden umfasst es. Wenn, dann werden 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge dann erstattet. Und jetzt kann man nur sagen, ich hoffe, Sie geben mir da recht, das meine ich jetzt nicht unrespektierlich: Meine sehr geehrten Damen und Herren von Berlin, kommen Sie aus Ihren heiligen Hallen in Berlin hier raus! Kommen Sie zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern in den ländlichen Raum, und da werden Sie sehen, wie hier die Situation ist! Da, wo es bereits an entsprechender Testinfrastruktur fehlt, um am Wochenende Angebote in Kultur und Gastronomie wahrzunehmen, glauben Sie, flächendeckende, erreichbare Weiterbildungsangebote zu finden?! Mitnichten! Und hinzu kommt, dass oft möglicherweise kein eigenes Auto zur Verfügung steht, dann mangelt es auch vielerorts an gut geeigneten Verkehrsverbindungen, und wieder andere, und das ist allzu normal, haben sich, um ihre Einkommensnachteile zu kompensieren, einen Minijob, beispielsweise sogar in einem Testzentrum, im öffentlichen Einkaufsmarkt oder anderswo, besorgt. Manche Arbeitgeber haben das auch sogar vermittelt, um ihre Mitarbeiter nicht zu verlieren. Und wenn dies zeitlich eingeschränkt ist und eine Teilnahme ist ihnen somit, das ist also zeitlich eingeschränkt und deswegen ist die Teilnahme an diesen Weiterbildungsmaßnahmen nicht möglich. Und auch die Vergangenheit hat ja schon gezeigt, dass das, diese Forderung, praxisfremd ist. Am Ende ist die Existenz für den Mitarbeiter wichtiger als eine weiterbildende Maßnahme. Und so wird die vermeintliche Hilfe, die mit Sicherheit auch gut gemeint ist, für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Herausforderung und sie stehen mit dem Rücken an der Wand. Und wenn wir das erkennen, dass das so ist, dann sind wir in der Pflicht, hier Hilfe zu beschaffen, Hilfe zu organisieren. Deswegen unser Antrag, dass man sagt, okay, wir im Land, wir kümmern uns darum und fordern im Bund ein, dass diese Lohnkosten, Entschuldigung, Sozialversicherungskosten wieder rückwirkend zum 01.01.2022 auf 100 Prozent angehoben werden, und gleichzeitig wir im Land auch prüfen, weil wir wissen ja nicht, wie der Bund dann reagiert und ob er reagiert oder nicht reagiert, dass, wenn wir das, wenn der Bund nicht reagiert, inwiefern wir im Land möglicherweise mit einem eigenen Unterstützungsprogramm helfen können, als Prüfauftrag. Meine Damen und Herren, sonst passiert möglicherweise genau das Gegenteil von dem, was die Kurzarbeiterregelung eigentlich bewirken soll. Selbst, wenn die Unternehmen bereits von sich aus, einige tun das noch, auf 100 Prozent aufstocken, viele können das schon gar nicht mehr, ist es dann so, dass, wenn diese Aufstockung oder dieses Geld nicht mehr aufgebracht wird, um diese 50 Prozent zu kompensieren, und Sie kennen vielleicht die Befragung des Tourismusverbandes, 58 Prozent der betroffenen Unternehmen (Kurzarbeit) können die Eigenmittel oder beziehungsweise reichen, bei 58 Prozent reichen die Mittel aus der öffentlichen Förderung nicht aus, um die Umsatzeinbußen abzufangen. Insofern kann es möglicherweise zum Schlimmsten kommen, was wir alle nicht wollen, dass die gut gemeinte Kurzarbeitergeldförderung dazu führt, dass die Arbeitgeber trotzdem, weil sie es sich nicht mehr leisten können, kündigen müssen. Und was das bedeutet, das können Sie sich ja ausmalen in einer Branche, wo wir sowieso den Fachkräftebedarf immens haben. Ich habe deswegen im Dezember bereits gesagt, Sie können sich wahrscheinlich erinnern, einen Durchbruch können wir erst dann feiern, wenn wir keinen weiteren Unternehmer oder Arbeitnehmer aufgrund der pandemiebedingten Anordnung verlieren. Und seit gestern bin ich aber doch guter Hoffnung, weil SPD, LINKE und Bündnisgrüne erklärt haben, dass dem Landtag bewusst ist, dass die derzeitigen Maßnahmen unverändert erhebliche wirtschaftliche und finanzielle Folgewirkungen haben. Sie haben unseren Antragstext sozusagen, unser Antragsanliegen in Ihrem Antrag mit eingeworben, eingebracht, insofern ist die Antragsidee aufgenommen worden. Das freut uns natürlich, freut uns natürlich sehr. Und somit lassen Sie uns doch jetzt gemeinsam mit unserem Antrag, der weitergehend ist insofern, als dass wir zum einen den Bund auffordern mit einer Bundesratsinitiative, diese 50 rückwirkend zum 01.01. auf 100 Prozent wieder aufzustocken, aber gleichzeitig zu prüfen, sollte das nicht der Fall sein, inwieweit das Land mit einem eigenen Programm helfen könnte – als Prüfauftrag, ich glaube, das sind wir allen Unternehmern draußen auch schuldig –, lassen Sie uns in dieser schwierigen Situation für diese Unternehmen ein Zeichen dafür setzen, dass wir sie nicht alleinlassen in der nicht von ihnen selbst verschuldeten Lage. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Waldmüller! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne hiermit die Aussprache. Ums Wort gebeten hat der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Herr Reinhard Meyer. Bitte schön!

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst mal, Herr Waldmüller, vielen Dank für die sachliche Debatte, weil, ich glaube, dieses Thema, was die Unternehmen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, insgesamt in Deutschland, ja, auf der ganzen Welt durchzumachen haben in dieser Pandemie, da müssen wir, glaube ich, gemeinsam nach Lösungen gucken. Das ist vollkommen richtig, auch wenn es natürlich in Nuancen Unterschiede geben wird. Ich komme gleich noch mal darauf zurück. Zunächst einmal zum Kurzarbeitergeld: Wir haben letzte Woche ein Gespräch mit dem Minister, mit dem Bundesminister Hubertus Heil, gehabt, und dort hat er auch mal dargelegt, was eigentlich an Kurzarbeitergeld in dieser Zeit der Corona-Pandemie an die Betriebe in Deutschland ausgereicht worden ist: 41 Milliarden Euro bisher. 41 Milliarden Euro Kurzarbeitergeld! Das zeigt die Dimension dieser ganzen Veranstaltung und wie wichtig gerade das Kurzarbeitergeld ist, ergänzend mit anderen Hilfen, wie den Überbrückungshilfen, zurzeit das wichtigste Instrument, um Unternehmen in der Krise, hier in der Pandemie-Krise, zu helfen. Lassen Sie mich an der Stelle, Herr Waldmüller, noch mal eine Korrektur vornehmen, weil ich gestern nicht zu Ihrem Antrag gesprochen habe, der hier im Landtag war. Dort war die Rede davon, dass man im Kabinett bei Gastronomie im Innenbereich, im grünen Bereich 2G oder 2G-Plus gemacht hätte. Das stimmt nicht. Wenn Sie also demnächst Informationen aus dem Kabinett bekommen, bitte dann auch auf den Beschluss achten. Es ist bei 3G im grünen Bereich geblieben, und das ist auch wichtig mit Blick auf das sogenannte Osterplanmodell, das der Tourismusverband und DEHOGA aufgelegt haben. Und nun hoffen wir, dass wir mit der Perspektive Ostern dann auch wieder in andere Zeiten kommen bei der aktuellen Pandemiesituation. Aber hier, meine Damen und Herren, reden wir in der Tat über das Kurzarbeitergeld. Ich hatte eben von den 41 Milliarden bundesweit gesprochen. In Mecklenburg-Vorpommern war es im Dezember 2021 so: 869 Betriebe, 10.572 Beschäftigte. Auch das zeigt, glaube ich, noch mal die Dimension des Kurzarbeitergeldes, inwieweit es helfen kann. So, jetzt geht es natürlich um die Frage, die Dinge entwickeln sich und ich habe auch in der Debatte, die Sie angesprochen haben, Herr Waldmüller, schon mal gesagt, eigentlich, man kann nicht am Schreibtisch darüber entscheiden, wann die Pandemie beendet ist, sondern man entscheidet darüber, wenn die Pandemie wirklich beendet ist, was die Hilfen angeht. Das gilt auch nach wie vor, und das müssen wir der Bundesregierung bei dem Thema, glaube ich, auch noch mal klarmachen. Wir waren erfolgreich Ende letzten Jahres, was die Verlängerung bis zum 31. März 2022 angeht. Und jetzt gibt es aus meiner Sicht aktuell vier Punkte, die wir mit dem Bund gemeinsam besprechen sollten. Die Grundlage ist der MPK-Beschluss vom letzten Montag, auch die Aufforderung mit Blick auf die nächste Ministerpräsidentenkonferenz, dass hier entsprechende Fortschritte erzielt werden. Erster Punkt: Verlängerung Kurzarbeitergeld, wenn erforderlich – und wir halten es für erforderlich –, über den 31. März 2022 hinaus. Das kann der Bund übrigens per Verordnung machen, also ist relativ einfach zu bewerkstelligen. Und das ist ja auch Bestandteil, so habe ich das verstanden, des Beschlusses gestern in der Ziffer 7, der hier vorgenommen wurde im Landtag. Zweiter Punkt, auch das ein Problem: Normalerweise, in Normalzeiten gilt das Kurzarbeitergeld über einen Zeitraum von 12 Monaten, in der Krise jetzt, Pandemie, 24 Monate. Aber auch diese 24 Monate müssen auf den Prüfstand, ob das denn noch ausreicht. Alleine davon wären 60.000 Betriebe betroffen per 31.03. Die hätten dann nämlich 24 Monate das in Anspruch genommen, und in Mecklenburg-Vorpommern sind es knapp 900. Auch das lohnt sich, an der Stelle tätig zu werden und zu sagen, da muss sich was ändern. Problem hier: Das geht nur per Gesetz. Dritter Punkt, und den haben Sie in Ihrem Antrag: Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent. Das Ganze ist ja bis zum 31.12.2021 so gewesen. Auch wir haben dafür gekämpft. Hier hat der Bund das leider nicht vorgenommen und nicht verlängert bis zum 31.03.2022. Und ich gebe Ihnen recht, nicht jedes Unternehmen oder nur die Minderheit der Unternehmen wird tatsächlich von Weiterbildungsmaßnahmen tatsächlich Gebrauch machen, damit man diese Lücke dann füllen kann, was die Erstattung angeht. Deswegen brauchen wir auch hier die Erstattung der SV-Beiträge, wie das bis zum 31.12.2021 der Fall war, zu 100 Prozent. Auch das, meine Damen und Herren, bildet sich durch das ab, was gestern beschlossen worden ist. Also insofern muss man, glaube ich, hier im Landtag nicht weiter tätig werden. Und der letzte Punkt, auch da geben wir nicht auf, obwohl wir gemerkt haben, dass das beim Bund schwierig ist, was die Einbeziehung der Auszubildenden beim Thema Kurzarbeitergeld angeht. Aber hier haben wir ja schon erklärt als Land, dass wir quasi einspringen werden. Kommen wir mal zur Substanz des CDU-Antrages – das ist ja in der Ziffer II –, und hier zunächst zur Nummer 1. Meine Auffassung ist, durch den Beschluss von gestern ist das jetzt eigentlich überholt. (Henning Foerster, DIE LINKE: Richtig, so ist es.) Im Gegenteil, das, was gestern beschlossen wurde, geht sogar über den 31.03.2022 hinaus. Insofern freue ich mich, dass das gestern auch so vereinbart und beschlossen worden ist. Der zweite Teil, die Nummer 2, der Prüfauftrag, das Land möge prüfen, wenn der Bund denn nicht, dann entsprechend einzuspringen. Da habe ich mich schon ein bisschen gewundert. Wir können vieles fordern. In der vergangenen Legislaturperiode hat die CDU immer hochgehalten ihre große Finanzkompetenz. (Henning Foerster, DIE LINKE: Ja.) An dieser Stelle möchte ich Ihnen einfach mal die Rechnung vormachen, was das konkret bedeutet, weil wir uns das natürlich angeguckt haben. In 2021 sind insgesamt SV-Beiträge für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ungefähr in Höhe von 150 Millionen Euro gezahlt worden. 50 Prozent sind 75 Millionen Euro, das heißt pro Monat ungefähr 6,2 Millionen Euro. Das heißt, bis zum 31.03. sollten wir mal eben schlank 18,5 Millionen Euro dann als Land selber zahlen und darüber hinaus über den 31.03. dann pro Monat eben weitere 6,2. Das ist ein großer Happen für das Land und wir müssen genau überlegen, ob man das tatsächlich machen kann. Zweiter Punkt: Das Ganze ist dann auch noch schwer administrierbar, weil die Daten – die Auszahlung erfolgt ja über die Bundesagentur für Arbeit –, die Daten liegen bei der BA, wir müssen einen Datenabgleich machen, wir haben die gar nicht als Land. Das Ganze dauert, ist kompliziert. Es gibt dann wahrscheinlich einen Meldeverzug und erhebliche Verzögerungen, bis das Geld überhaupt da ankommt, wo es hingehen soll, nämlich zu den Unternehmen beziehungsweise zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Und deswegen, sage ich mal an der Stelle, ist das kein Weg, den wir als Landesregierung wirklich empfehlen können. Und Sie sehen, das ist das Ergebnis der ersten Prüfung. Ich kann nicht dazu raten, diesen Weg zu gehen. Im Übrigen, Herr Waldmüller, das wissen auch die Unternehmen, es gibt den Härtefallfonds, den wir gemeinsam mit dem Bund bestückt haben. Und insofern ist es auch wichtig für Unternehmen, die wirklich Probleme haben, in Schwierigkeiten sind, akut: Bitte melden! Wir reden über alle möglichen Hilfen. Auch über die Bundeshilfen hinaus haben wir eine ganze Menge als Land getan, denn wir lassen unsere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern mit dieser Pandemie nicht alleine. Da können Sie sicher sein! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Summa summarum: richtiges Thema im Antrag, aber als Antrag selber aus meiner Sicht überflüssig. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Minister Meyer! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Michael Meister.

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Michael Meister AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Während der Corona-Krise waren im Dezember 2021 laut Berechnungen und Schätzungen des ifo Institutes rund 880.000 Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Die meisten davon waren im Bereich der verarbeitenden Unternehmen beschäftigt. Weiter andauernde Lieferengpässe, eine schlechte Auftragslage und Logistikprobleme erzeugen auch heute noch einen nicht unerheblichen Druck auf eine geschwächte Wirtschaft in Deutschland. Hinzu kommt, dass die deutsche Volkswirtschaft exportorientiert und von internationaler Arbeitsteilung abhängig ist. Deshalb ist unser Land ganz besonders von den globalen Auswirkungen dieser Corona-Krise betroffen. Um Kündigungen während der Pandemie zu vermeiden, hat die Bundesregierung im Jahr 2020 das Kurzarbeitergeld erhöht und die Bezugsdauer verlängert. Und seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt die neue Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung mit einer Kürzung der bis dahin 100-prozentigen Erstattung der allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer, die pandemiebedingt Kurzarbeitergeld beziehen, auf jetzt lediglich 50 Prozent. Und da muss man sich die Frage stellen, ob dies bereits zum jetzigen Zeitpunkt angemessen und wirtschaftlich unschädlich ist. Für uns als AfD-Fraktion war immer klar, dass die wirtschaftlichen Negativauswirkungen durch politisch verursachte Belastungen innerhalb der Corona-Pandemie abgedämpft werden müssen. Übrigens, sehr geehrter Herr Waldmüller, Sie waren seinerzeit auch in Regierungsverantwortung im Bund und im Land. (Henning Foerster, DIE LINKE: So ist es.) Aber wir wollen jetzt mal nicht nach hinten, sondern nach vorne schauen. Das Ansinnen Ihres Antrages ist nicht verkehrt und Sie sind erfolgreich in der Realität angekommen. Die Einführung der 2G- und 2G-Plus-Maßnahmen bei Angeboten für den Publikumsverkehr ist eine große Herausforderung für viele Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Und als Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern sind wir dadurch eben besonders gebeutelt. Laut einer Umfrage der DEHOGA wird deutlich, welche schwerwiegenden Auswirkungen die Regel auf die Gastronomie haben kann. Laut den Angaben von mehr als 4.800 gastgewerblichen Unternehmen aus Deutschland sind in 78 Prozent der Betriebe die Umsatzverluste nach Einführung der 2G-Regel gestiegen. Der Umsatz sank um durchschnittlich 53 Prozent. 2G-Plus ist noch wesentlich verheerender. Hier melden fast neun von zehn Betrieben Umsatzausfälle nach Einführung der 2G-Plus-Regel an. Die Einbußen betragen durchschnittlich 62 Prozent. Fast jeder zweite Unternehmer beklagt wegen der 2G-Plus-Regel Umsatzeinbrüche von 70 Prozent oder mehr. Wir, die AfD, wollen die Wirtschaft von politisch herbeigeführten Belastungen komplett befreien. Dafür wollen wir, wo nötig, auch die Rechtslage anpassen. Davon unbenommen setzen wir uns auf nationaler Ebene für eine Entschädigung der Wirtschaftssektoren ein, die von den Corona-Maßnahmen besonders betroffen sind. Und jetzt schauen wir nach Mecklenburg-Vorpommern. Laut einer Meldung der dpa vom Dienstag – und ich hatte es bereits in meiner gestrigen Rede erwähnt – haben wir in Mecklenburg-Vorpommern bisher 9.000 Jobs verloren. Daher bleibt für uns die Sicherung von Arbeitsplätzen in diesen schweren Zeiten oberstes Gebot. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent zu erstatten. Und daher werden wir Ihrem Antrag zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Meister! Das Wort hat nun für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Henning Foerster.

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Henning Foerster Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass es viele Unternehmen auch in Mecklenburg-Vorpommern in Pandemiezeiten schwer haben, das ist offensichtlich und allgemein anerkannt. Und vor diesem Hintergrund war und ist es auch richtig, dass Bund und Land mit verschiedensten Instrumenten bei der Bewältigung der Folgen helfen. Die Stichworte lauten zum Beispiel „Überbrückungshilfe“, „Neustarthilfe Plus“ oder „Härtefallfonds“, und Azubis wird mit dem Landesprogramm „Ausbildungsfortsetzung“ unter die Arme gegriffen. Der Beschluss zur Freigabe der Mittel im Finanzausschuss vergangene Woche erfolgte nach meiner Erinnerung einstimmig. Über die Bedeutung des Instrumentes Kurzarbeit für Unternehmen und Beschäftigte in wirtschaftlich schwierigen Zeiten haben wir uns ja bereits ebenfalls mehrfach hier ausgetauscht. Und wenn ich mir nun Ihren heutigen Antrag anschaue, meine Damen und Herren von der CDU, bin ich dennoch etwas verwundert, denn er kommt ja nicht von einer der beiden neuen Landtagsfraktionen, also der FDP oder den GRÜNEN, nein, er kommt von einer Partei, die bis vor Kurzem sowohl in Berlin als auch hier in Schwerin noch in Regierungsverantwortung saß und die Hebel für die gewünschte Entwicklung in diesem Antrag selbst in der Hand hatte. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Was?!) Und vor diesem Hintergrund ist es schon etwas überraschend, dass Sie ein Wiederaufleben der Regelung beantragen, Herr Waldmüller, die nicht nur unter Ihrer Ägide in Berlin ausgelaufen ist, sondern die von Vertretern Ihrer Bundestagsfraktion, namentlich Peter Weiß und Axel Knoerig, noch vor wenigen Wochen wahlweise als „Weg der Vernunft“ oder „schrittweise Rückkehr zur Normalität“ begrüßt wurde. Diese 180-Grad-Wende ist schon bemerkenswert. Ich möchte noch hinzufügen, dass es auch aktuell die Möglichkeit gibt, eine 100-prozentige Erstattung zu bekommen, denn diesbezüglich ist Ihr Antrag unvollständig, auch wenn Sie mündlich dazu ausgeführt haben. Die aktuelle Rechtslage ist so, dass Unternehmen, die ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit qualifizieren, weiterhin eine 100-prozentige Erstattung bekommen können. Und der dahintersteckenden Idee, die Phase der Kurzarbeit auch dafür zu nutzen, um die betroffenen Beschäftigten zu qualifizieren, kann ich persönlich eine Menge abgewinnen, denn Qualifizierung ist ja gleichermaßen auch ein Instrument zur Beschäftigungssicherung wie eine Investition in die Zukunft, sowohl von Unternehmen als auch Beschäftigten. Meine Damen und Herren, unabhängig davon haben wir nun aber – und das klang beim Wirtschaftsminister bereits an – im gestern beschlossenen mehrfraktionellen Antrag von SPD, LINKE und GRÜNEN bereits einen Arbeitsauftrag an die Landesregierung ausgelöst. Dieser lautet: „Dem Landtag ist bewusst, dass die derzeitigen Maßnahmen unverändert erhebliche wirtschaftliche und finanzielle Folgewirkungen verursachen. Er fordert die Landesregierung“ daher „auf, sich auf Bundesebene für die Fortschreibungen zum erleichterten und verlängerten Bezug des Kurzarbeitergeldes über den 31. März 2022 hinaus sowie für eine 100 %ige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit einzusetzen.“ Und damit – es klang auch schon an – ist der Punkt 1 der Forderungen aus Ihrem Antrag bereits erledigt und muss nach unserer Auffassung heute nicht mehr beschlossen werden. Was Ihren Punkt 2 angeht, so muss sich zumindest jeder, der dem Hohen Haus schon etwas länger angehört, verwundert die Augen reiben. Da fordern Sie, dass das Land die Kosten für die 100-prozentige Erstattung übernimmt, wenn die Bemühungen der Landesregierung in Berlin nicht auf offene Ohren stoßen. Sie haben ja gehört, was das Ganze kostet. Wenn man grob die aktuelle Zahl der aktuell in Kurzarbeit befindlichen Personen im Land hernimmt und die Durchschnittslöhne heranzieht, dann landet man auf drei Monate berechnet schnell bei 18 Millionen Euro. Real ist es wahrscheinlich etwas weniger, weil ja auch zahlreiche Menschen aus Dienstleistungsbranchen betroffen sind, die nicht den Durchschnittslohn erhalten und somit unterhalb dieses Schwellenwertes liegen. Und da darf ich Ihnen dann doch in aller Bescheidenheit mal die Frage stellen, wo denn das Geld dafür herkommen soll, denn ausgerechnet die CDU-Fraktion, die sich hier ja gern als die einzig wahre Gralshüterin einer seriösen Haushaltspolitik aufspielt, die ballert ja während dieser Landtagssitzung hier eine finanzrelevante Forderung nach der anderen raus. Insgesamt sind Sie in dieser Landtagssitzungswoche mit Ihren Anträgen da sehr sportlich unterwegs. Grob überschlagen, (Sebastian Ehlers, CDU: Wir haben wenigstens Anträge, Herr Foerster.) grob überschlagen, Herr Ehlers, bräuchte man 30 bis 35 Millionen Euro für deren Umsetzung, insofern ... Ach so, und ergänzend sei noch gesagt, oft ja nicht mal nur einmalig, sondern durchaus mit Wirkung über mehrere Jahre. Also nochmals die Frage: Wo kommt das Geld her? Vielleicht haben Sie ja jetzt in Ihrem Keller die Gelddruckmaschine gefunden, die Sie meiner Fraktion in den letzten neun Jahren, die ich diesem Parlament angehöre, permanent andichten wollten. (Heiterkeit bei Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Aber im Ernst, Herr Kollege Ehlers, Herr Kollege Waldmüller, der Wunsch nach weitergehender Unterstützung für die Unternehmen, der ist ja durchaus nachvollziehbar (Sebastian Ehlers, CDU: Na immerhin!) und er ist auch nicht ehrenrührig. Er ist allerdings aus unserer Sicht mit Blick auf die Vielzahl der anstehenden Herausforderungen aktuell einfach schwierig und real wohl gar nicht zu stemmen, und auch deshalb – Sie ahnen es bereits – werden wir diesen Antrag ablehnen. (Sebastian Ehlers, CDU: Das überrascht uns nicht, Herr Foerster.) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Foerster! Das Wort hat nunmehr für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Anne Shepley. Anne Shepley , BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es wirklich kurz machen, es wurde auch schon ausgeführt, auch die bündnisgrüne Fraktion weiß natürlich, was wir gestern beschlossen haben. Im Dringlichkeitsantrag fordern wir bereits die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Fortschreibungen zum erleichterten und verlängerten Bezug des Kurzarbeitergeldes über den 31. März hinaus sowie für eine 100-prozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit einzusetzen. Das ist natürlich die richtige Entscheidung. Dort gehört es auch hin, nämlich in den Bund. Der weitergehende Antrag, vorsorglich zu prüfen, ob und inwieweit ein landesweites Unterstützungsprogramm aufgelegt werden kann, das – und ich verkürze jetzt hier mal den Antragstext –, um gegebenenfalls diese Erstattung aus den Landesmitteln dann zu finanzieren, auch diese Aufgabe sehen wir klar beim Bund. Und hier eine parallele Landesstruktur aufzubauen oder auch nur irgendeine, ich sage mal, irgendeine Man- und Frauenpower da reinzutun, dass wir da gucken, wie wir das machen können, wäre erstens aus bürokratischer Sicht völlig unsinnig, würde die Landesverwaltung belasten, und von den Kosten haben wir gerade auch schon gehört. Insofern lehnt die bündnisgrüne Fraktion diesen Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Shepley! Das Wort hat nunmehr für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Sandy van Baal.

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Sandy van Baal FDP

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben ja heute wieder einen Antrag im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem Kurzarbeitergeld. Und das ist auch gut so. Sie, sehr geehrte Kollegen von der CDU, beschreiben in Ihrem Antrag die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der mit ihr einhergehenden Folgen, welche sich nun über circa zwei Jahre ergeben haben. An dieser Beschreibung kann man sicherlich nicht viel auszusetzen haben. Und auch wir als FDP-Fraktion können Ihrer Beschreibung folgen, ich vor allen Dingen, weil ich in meinem zweiten Leben auch in dieser Misere stecke und als Unternehmer von dem Kurzarbeitergeld abhängig bin, und deswegen bin ich auch froh, dass es das gibt. Sie beschreiben weiterhin, dass alle möglichen Maßnahmen und Hilfeleistungen weiter fortgesetzt werden müssen. Genauer gehen Sie hierbei auf das Kurzarbeitergeld ein. Das Kurzarbeitergeld hat sich in Krisen schon mehrfach als gutes und notwendiges Mittel zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Betrieben erwiesen. Ich möchte dazu auch noch mal an die durch alle Bundestagsfraktionen getragene Einführung des Kurzarbeitergeldes im letzten Jahr erinnern, die vollkommen ... (Henning Foerster, DIE LINKE: Das bezweifelt doch keiner.) Bitte? (Henning Foerster, DIE LINKE: Das bezweifelt doch gar keiner.) Nee, ich möchte doch bloß noch mal meine Ausführungen gerne dazu machen, wenn ich darf. (Sebastian Ehlers, CDU: Das ist noch erlaubt. – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Na ja!) Also die Einführung war mitgetragen, von allen. Auch Sie, liebe CDU, beschreiben in Ihrem Antrag die Wichtigkeit des Kurzarbeitergeldes für die Sicherung der Existenz von Unternehmen und für die Sicherung von Arbeitsplätzen überall in Deutschland. Wie Sie wissen, hat auch die neue Ampel-Bundesregierung in Berlin mit Beteiligung der FDP so gut wie alle Maßnahmen rund um das Kurzarbeitergeld verlängert und teilweise auch weiterentwickelt. Auch der Berechtigungszeitraum wurde bis auf Ende März dieses Jahres verlängert. All das ist vollkommen richtig und wichtig. Da sind wir uns auch alle einig. Ebenfalls hat man auf Bundesebene ein weiteres Programm für Wirtschaftshilfen aufgelegt, die Überbrückungshilfe IV. Die ist uns auch allen bekannt. Wie Sie alle wissen, hat man hierbei noch mal viel Geld, sehr viel Geld in die Hand genommen. Und was ganz wichtig ist, man hat dieses Programm auch endlich wieder auf die derzeitigen Probleme in der Wirtschaftslandschaft Deutschlands angepasst. Das war dringend notwendig, denn das Vorgängerhilfsprogramm war noch auf die Gegebenheiten aus dem Frühjahr des letzten Jahres angepasst. Es sollte vor allem dazu dienen, den Unternehmen nach dem harten Corona-Winter wieder einen Arbeitsstart zu ermöglichen. Somit war das Hilfsprogramm in großen Teilen nicht passend für die in diesem Winter vorherrschenden Gegebenheiten. Ich verkürze mal: Sie sehen also, die Bundesregierung hat sich hierzu durchaus Gedanken gemacht und viele sinnvolle Maßnahmen weitergeführt beziehungsweise ergänzt. Sie, liebe CDU, bemängeln nun ganz konkret den Punkt der Erstattung des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge. Hier wurden bis Ende letzten Jahres 100 Prozent gezahlt, jetzt sind es bis Ende März 50. Das haben alle hier auch schon weiter ausgeführt. Dass es Ausnahmen gibt, hat Herr Meyer gesagt, haben Sie selber auch angedeutet, Herr Waldmüller. Und Sie fordern in Ihrem Antrag, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern sich über eine Bundesratsinitiative für die generelle Wiedereinführung der Erstattung starkmacht. Das wurde ja gestern geklärt. Sie fordern weiterhin, dass die Landesregierung prüfen soll, ob man nicht eigene Programme auferlegen könnte, um die nun zu Beginn dieses Jahres entstandene Lücke bei den Arbeitgeberanteilen zu schließen. Wir als FDP-Fraktion hier im Landtag – im schönsten Bundesland der Welt – haben Ihren Antrag wirklich lange und sehr intensiv diskutiert, … (Sebastian Ehlers, CDU: Das ist schön.) Ja, fand ich auch. … und wir werden Ihrem Antrag hier heute auch zustimmen. (Sebastian Ehlers, CDU: Auch schön.) Jedoch ist unsere Herangehensweise eine andere. Wir müssen endlich wieder aus dem Dauerkrisenmodus herauskommen. Wir müssen Unternehmer auch wieder unternehmen lassen, wir müssen Veranstalter wieder veranstalten lassen. Wir müssen den Unternehmen und ihren Mitarbeitern jetzt endlich ganz klare Perspektiven aufzeigen, ihnen einen Ausweg aus der Krise aufzeigen und Planungssicherheit darstellen. Deswegen haben wir auch gestern in diesem Hohen Hause unseren Antrag auf ein Ende von 2G im Einzelhandel eingebracht. Wir müssen der Wirtschaft endlich wieder ermöglichen, auch zu wirtschaften, und die finanziellen staatlichen Eingriffe ebenso wie die die Wirtschaft beschränkenden Maßnahmen so schnell wie möglich abbauen. Dementsprechend begrüßen wir es auch, dass der neue Bundesfinanzminister die Einführung eines Corona-Steuergesetzes plant und so den Weg zurück in die Normalität vorgibt. Meine Damen und Herren, genau das wird der Ansatzpunkt der FDP-Fraktion in den nächsten Tagen und Wochen sein. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau van Baal! Es hat nun das Wort für die Fraktion der SPD Herr Christian Winter.

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Christian Winter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wenn wir – wie gestern erwähnt – über den Mindestlohn als das arbeitsmarktpolitische Erfolgsinstrument des 21. Jahrhunderts gesprochen haben, so muss heute auch die Kurzarbeit als wohl der erfolgreichste Kriseninterventionsmechanismus der jüngeren Vergangenheit tituliert und gewürdigt werden, und das wurde ja von den vor mir Redenden auch schon zur Genüge getan. Bewährt hat sich die Kurzarbeit dabei bei globalen Krisen wie auch bei singulären Betroffenheiten, die es ja zwischen der Weltwirtschaftskrise 2008 und jetzt der Krise durch die Corona-Pandemie gab, die es auch zwischendurch immer wieder gab. So wurden, wie in der letzten Landtagssitzungswoche im Dezember besprochen, die Regelungen zur Kurzarbeit im Rahmen der Corona-Restriktionen bereits bis zum 31. März 2022 erfolgreich verlängert. Auch wenn sich, das muss ja auch mal ganz klar gesagt werden, wenn hier immer die ganz zappendusteren Prognosen von rechts außen kommen, es zeichnet sich eine wesentlich geringere Inanspruchnahme auch der Kurzarbeit ab in den vergangenen Monaten, auch für die kommenden Monate. Das lässt sich mit Sicherheit noch nicht abschließend so definieren, aber es zeichnet sich ab, dass mehr Wirtschaft und mehr Wertschöpfung auch stattfinden kann – im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wohlgemerkt immer. Das ist klar, dass wir nur hier die beiden Pandemiejahre miteinander vergleichen. Daher ist es aber trotzdem elementar, dass sich die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch deutschlandweit mit Blick auf die Fach- und Arbeitskräftesicherung auf diesen wichtigen Mechanismus verlassen können und damit auch auf die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung, die ja letztendlich die Mittel auszahlt und das an die Unternehmen erstattet. Ich möchte aber auch noch mal betonen – das habe ich bisher so ein bisschen vermisst –, dass es eben auch von immenser Bedeutung ist, dass die erhöhten Bezugssätze des Kurzarbeitergeldes fortgeführt werden, denn das kommt ja gerade vielen Beschäftigten mit ohnehin niedrigen Einkommen in Mecklenburg-Vorpommern zugute. Die weitere Entlastung der Unternehmen um die Sozialbeiträge ist eine nachvollziehbare Forderung, so, wie wir sie hier im Antrag finden. Deswegen wurde sie – auch das haben wir in der Debatte jetzt mehrfach gehört – in den interfraktionellen Antrag gestern aufgenommen. Hiermit ist auch der klare Auftrag verbunden, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen. Die CDU-Fraktion schlägt hier nun eine Bundesratsinitiative vor. Ich bezweifle, dass das der geeignete und auch Erfolg versprechende Weg ist, und frage mich, warum Ihre Parteifreundinnen und -freunde aus etwa Nordrhein-Westfalen, Sachsen oder Schleswig-Holstein, wo die CDU ja die Landesregierung anführt, warum die noch nicht eine solche Initiative im Bundesrat gestartet haben. Denn, ganz ehrlich, es ist jetzt ja auch schon, wo wir sozusagen mittendrin sind in diesem ersten Quartal 2022, etwas spät, denn so eine Initiative läuft ja auch. Die nächste Bundesratssitzung ist ja erst Mitte Februar. Zur im Punkt II.2 beschriebenen Einmischung des Landes wurde eben auch schon richtig ausgeführt, dass es den Landeshaushalt massiv belasten würde und auch eine schwierige Kompetenzverschiebung und einen schwierigen Kompetenzeingriff in den Verwaltungsbereich der Bundesagentur für Arbeit bedeuten würde, da es – der Wirtschaftsminister Herr Meyer hat das ausgeführt – ja noch mal zu bürokratischen Verzögerungen und auch erheblichen Mehraufwendungen kommen würde. Und das finde ich immer ganz spannend, dass, wenn es um soziale und ökologische Forderungen geht, hier ganz schnell das Mantra des Bürokratieabbaus beschworen wird, aber wenn es darum geht, zusätzliche Bürokratie aufzubauen, um Zuwendungen oder Subventionen für die Privatwirtschaft zu installieren, da ist die Kritik dann aus bestimmten Fraktionen ganz leise. Da wir den Gegenstand des Antrags bereits mit der Beschlussfassung gestern erledigt haben und der zweite Teil mit dem Einspringen des Landes vonseiten der SPD-Fraktion abgelehnt wird, bitte ich hier auch insgesamt um die Ablehnung des vorliegenden Antrags. Aber am Ende möchte ich auch noch mal ganz klar den Äußerungen von Herrn Waldmüller hier zustimmen. Die Kurzarbeit wird nur dann eine Erfolgsgeschichte sein am Ende der Corona-Pandemie, das hoffentlich bald erreicht ist, wenn es uns gelungen ist, dass wir möglichst viele Unternehmen gut durch die Krise geführt haben und die, ich sage es hier mal ganz drastisch, möglichst wenig dichtmachen mussten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Winter! Es hat jetzt das Wort noch einmal der Abgeordnete Herr Waldmüller für die Fraktion der CDU.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu den Wortbeiträgen komme, die genannt wurden, vielleicht noch einmal – ich spare mir jetzt, zu wiederholen, was Herr Meyer schon ausgeführt hat –, wie die Situation, ich habe das ja auch vorher gemacht, wie die Situation in der Branche derzeit ist und dass die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld völlig immens ist, und ich gehe mal davon aus, dass es im Januar noch viel mehr ist, als derzeit schon eben beantragt ist. Ich will Ihnen verdeutlichen, welche Wichtigkeit diese Branche in Mecklenburg-Vorpommern bei uns hat. Sie wissen das – und wenn ich jetzt die Umfragen des Tourismus habe, ich werde Sie jetzt mit vier Zahlen behelligen, die müssen, die verdeutlichen, wie die Situation in der Branche ist –: Zwei Drittel der Betriebe in der Tourismusbranche, im Gastro- und DEHOGA-Bereich sind von den Kürzungen des Kurzarbeitergeldes betroffen. Zwei Drittel der Betriebe! Davon wiederum zwei Drittel können die Reduzierung – die Reduzierung, also 50 Prozent – nicht durch Eigenmittel oder durch irgendwelche Maßnahmen ersetzen. Über die gesamte Branche sind es 35 Prozent, die das nicht können. Und ein Drittel der Betriebe hat bereits einen Mitarbeiterverlust von sage und schreibe 27 Prozent. Und das heißt, dass davon wieder ein Viertel der Betriebe definitiv, wenn sie denn an den Start gehen, mit gemindertem Angebot an den Start gehen, weil das Personal gar nicht mehr da ist. Und das letzte, die letzte Zahl, die habe ich vorher schon gesagt: 58 Prozent der Betriebe können die Umsatzeinbußen nicht durch die derzeitigen staatlichen Hilfen kompensieren. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Ein Stralsunder Hotelier, der hat es in der gestrigen Ausgabe der „Ostsee-Zeitung“ gesagt, 2G-Plus im Hotel ist ein „Lockdown durch die Hintertür“: „Wir verdienen kein Geld, wir verlieren es.“ Und warum habe ich Ihnen die Zahlen genannt? Um auch noch einmal zu verdeutlichen, welchen Stellenwert der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern und entsprechend die Branche hat. Und Sie wissen, dass allein die Hotellerie und Gastronomie 3,3 Milliarden Euro an Wertschöpfung im Jahr produziert. Und wenn Sie den gesamten Tourismus im Land zusammennehmen, dann sind wir bei zwölf Prozent Anteil am Bruttoinlandsprodukt, was wir in Mecklenburg-Vorpommern haben. Das ist eine herausragende, Herr Winter, deswegen eine herausragende Bedeutung, die nicht vergleichbar ist mit anderen Bundesländern oder dergleichen. Die haben alle einen wesentlich geringeren Beitrag der Wertschöpfung im gesamten Land, weil sie eben andere industrielle Kerne oder Sonstiges haben. Also insofern ist das nicht zu vergleichen. Wir reden von der Causa Mecklenburg-Vorpommern, wir sind Landtagsabgeordnete von Mecklenburg-Vorpommern, nicht von Rheinland-Pfalz oder sonst woher. Und diesen besonderen Status, den wir hier haben, den dürfen wir, denke ich mal, auch nicht verspielen. Und deswegen dieser Antrag, der eben einfordert, dass wir hier unterstützend tätig sind. Zu den Wortbeiträgen: Ich fange mal bei dem Herrn Foerster an. Ja, was soll man dazu sagen? Er spricht hier von 180-Grad-Wende. (Henning Foerster, DIE LINKE: Ja, soll ich Ihnen die Pressemitteilung Ihrer Bundestagsfraktion vorlesen?) Also der Jargon des Herrn Foerster ist ja nicht mehr von Sachlichkeit und Kompetenz geprägt, sondern nunmehr von Polemik und Klamauk. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und insofern, (Henning Foerster, DIE LINKE: Das kennen Sie ja aus 15 Jahren Regierungszeit.) und insofern müssen Sie, Herr Foerster – Sie, und da meine ich jetzt nicht Sie persönlich, aber die Partei DIE LINKE –, Sie reden ausgerechnet hier von finanzpolitischer Kompetenz, während Sie in der Vergangenheit nur dadurch geglänzt haben, dass Sie das Geld mit den Händen zum Fenster herausgeworfen haben für Ihre Projekte, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Henning Foerster, DIE LINKE: Was machen Sie denn in Ihrer Opposition?) von wegen irgendeine Disziplin oder Haushaltsdisziplin. Aber wenn ich da jetzt zurückkomme, jetzt in der Koalition, da ist jetzt die Frage, wer jetzt die 180-Grad-Wende vollzieht. (Henning Foerster, DIE LINKE: Jaja! Jaja!) Machen Sie, nicht wir! Wir bleiben bei dem, was wir gesagt haben, (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) und wir stehen auch zu all dem, was wir – egal in der Koalition oder auch danach – gesagt oder beschlossen haben. Vielleicht ... (Zurufe vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Hui!) Jaja! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Verwegen!) Ja, natürlich! Haben wir jemals schon was anderes gesagt? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Na, das kannst du notieren. Das ist auch so. Bei der Frau Shepley, da kann ich jetzt nicht viel dazu sagen, weil Sie auch nicht viel gesagt haben. Aber eben hängengeblieben bei mir ist, dass Sie sagen, das ist nicht unsere Verantwortung, es ist die Verantwortung des Bundes, und da gehört es auch hin, und fertig. Dann würde ich Sie bitten, auch wenn Sie neu im Landtag sind, werden Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst! Was ist denn, wenn der Bund nicht einspringt? Was ist denn dann? Dann haben wir keine Erstattung. Ich habe die Situation aufgezeigt, die sich darstellt. Und die Gefahr ist eben, dass wir sehr, sehr viele Betriebe auch verlieren können. Wie auch immer, wir können jetzt nicht darauf warten, dass wir möglicherweise – auch wenn Herr Winter sagt, ich stelle das Szenario viel zu negativ dar –, die Situation ist jetzt und nicht, wenn Corona vorbei ist und wir die Saison wieder auflassen. Jetzt ist die Situation, wir müssen ihnen jetzt helfen. Da müssen Sie Ihrer Verantwortung erst mal gerecht werden, müssen Sie noch ein bisschen lernen. Herrn Winter hatte ich eigentlich jetzt schon erwähnt. (Henning Foerster, DIE LINKE: Das war eine gute Rede.) Ich finde es nur schade, Herr Winter, dass für Sie in letzter Konsequenz nicht die Hilfen für die Unternehmer im Vordergrund stehen, sondern Sie dann auf die Sozialabsicherung, Arbeitslosengeld eben verweisen. Ich glaube, das hilft weder den Unternehmen noch den Mitarbeitern. Das ist auch das falsche Signal, zu sagen, notfalls kannst du ja in die Arbeitslosigkeit gehen und die Arbeitslosenhilfe kassieren. Ich glaube, das ist nicht das richtige, das ist nicht das richtige Zeichen, was aus dem Landtag kommen sollte. Dann zu Herrn Meyer: Er hat ja gesagt, dass die Substanz des CDU-Antrags sich sozusagen überholt hat, und hat an die Finanzkompetenz in der Vergangenheit erinnert, sage ich mal, oder sie infrage gestellt. Ich weiß es nicht, ich hoffe nicht, dass Sie in irgendeiner Weise die Finanzkompetenz der CDU und insbesondere von Egbert Liskow infrage stellen. Was in der letzten Legislatur war, ich glaube, das steht außer Frage. (Beifall Daniel Peters, CDU) Und wenn Sie sagen, 18,5, wir sind da schnell dabei: Ja, überhaupt keine Frage, wir sind da schnell dabei, aber wir haben einen sogenannten Corona-Schutzfonds geschaffen, in dem genügend Geld drin ist. Und der ist geschaffen worden, um die coronabedingten Auswirkungen zu mildern. Und das Geld ist mit Sicherheit dann da, wenngleich ich auch noch mal sagen möchte – das hat Herr Foerster auch falsch interpretiert –, da steht nicht drin, das Land muss einspringen, sondern es steht ein Prüfauftrag drin und, also ich sage mal, der doppelte Boden, falls der Bund nicht einspringt, damit wir nicht den Schaden im Land Mecklenburg-Vorpommern für diese Branche haben, sondern im Notfall dann einspringen können. Und selbst wenn man da sagt, na gut, das dauert alles zu lange und es ist Bürokratie und so weiter, man kann es auch pauschalisieren. Entscheidend, entscheidend ist das Signal nach außen. Ich habe aber vernommen, dass Sie unseren Antrag ablehnen werden. Es ist schade, weil der Antrag ja diesen Prüfauftrag noch mit hat. Wir hatten ja vor zwei Wochen den Antrag eingereicht. Mich hat nur dann irritiert, Herr Meyer, wenn wir ... Es ist kein Wort im Vorfeld dazu gesagt worden, selbst im Wirtschaftsausschuss, da haben Sie informiert über die Hilfen, auch das, die Kurzarbeit bei Auszubildenden, aber Sie haben mit keinem Wort, nachdem unser Antrag schon dalag, mit keinem Wort haben Sie erwähnt, dass das für Sie wichtig ist oder dass das in der Regierung ein Thema ist. Und insofern hoffe ich eigentlich – da Sie ja, Sie bemühen immer so sehr dieses Wort „Respekt“ –, und ich hoffe dann, dass Sie Respekt vor der Branche haben und wirklich das Versäumte vom Bund wirklich, (Henning Foerster, DIE LINKE: Reden Sie jetzt für die Branche oder für Ihre Fraktion?) dass Sie sich kümmern – ich meine jetzt den Herrn Meyer und die Landesregierung –, dass Sie sich kümmern, und vor allen Dingen die Koalition, dass Sie sich kümmern, dass Sie sich im Bund dafür einsetzen, dass eben diese Aufstockung erfolgt, auch wenn wir Sie erst dazu auffordern mussten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Herr Waldmüller, mir liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Foerster vor.

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Henning Foerster Die Linke

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege Waldmüller, Sie haben ja im Rahmen Ihrer Ausführungen eben darauf abgestellt, dass von meiner Seite nur billige Polemik gekommen sei. Ich möchte in dem Kontext jetzt einfach mal ganz unpolemisch aus der Pressemitteilung der CDU-Bundestagsfraktion aus dem Herbst letzten Jahres, nämlich genau nach Verabschiedung der aktuell geltenden Rechtslage, zitieren. Da steht: „Die unionsgeführte Bundesregierung hat heute zwar bestimmte Corona-Sonderregelungen verlängert, die Verordnung zeichnet aber zugleich einen planmäßigen Ausstieg aus dem Corona-Kurzarbeitergeld ... zum 31. März 2022 vor. ... Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an die Arbeitgeber erfolgt nach dem Jahreswechsel bis zum Auslaufen zum Ende des ersten Quartals 2022 nicht mehr voll, sondern hälftig. ... Die Orientierung auf ein Auslaufen der Sonderregelungen ist sachgerecht.“ Darauf bezog sich meine Formulierung zur 180-Grad-Wende, weil seinerzeit haben Ihre Kolleginnen und Kollegen, die in Verantwortung im Bund sozusagen tätig gewesen sind, das als sachgerecht tituliert, so, wie es heute auch Gesetzestext ist. Und jetzt kommen Sie und sagen, das ist nicht sachgerecht, und Sie wünschen sich an der Stelle eine veränderte Rechtslage. (Zuruf von Daniel Peters, CDU)

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Birgit Hesse

Herr Waldmüller, möchten Sie erwidern?

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Wolfgang Waldmüller CDU

Ja. (Der Abgeordnete Henning Foerster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon. – Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Glocke der Präsidentin) Also ich kann es, ich kann es nicht nachvollziehen, woraus Sie zitieren und von wann dieses Zitat ist. Fakt ist, die Verantwortung ist, seit geraumer Zeit ist sie in der Verantwortung der Bundesregierung, also der jetzigen neuen Koalition. Sie wissen selbst, dass die Corona-Lagen sehr dynamisch sind und sie auch unterschiedlich sind. Wenn wir heute bis 31.03. sagen, dann gehen wir davon aus, dass wir dort eine Erleichterung … Sollte bis zu dem Zeitpunkt wieder irgendeine nächste Welle kommen, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) dann müssen wir wieder neu überlegen und müssen wieder neu ... Also ich bleibe dabei, es ist einfach nur Polemik. Und ein letztes Wort, Herr Foerster: Wir sind hier im Land und haben Verantwortung für das Land, und das ist das einzige Ziel für uns. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Waldmüller! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/245. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – AfD Zustimmung? (Nikolaus Kramer, AfD: Ja.) Gegenprobe – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/245 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, FDP und AfD und Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Selbstbestimmung von Familien stärken – Präsenzpflicht an Schulen aussetzen, Drucksache 8/254. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Selbstbestimmung von Familien stärken – Präsenzpflicht an Schulen aussetzen – Drucksache 8/254 – Das Wort zur Begründung hat Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich ganz ehrlich bin – und ich spreche jetzt auch hier für meine Kollegin Jutta Wegner, die eigentlich diesen Antrag einbringen wollte –, hatten wir gehofft, dass wir den Antrag eigentlich gar nicht mehr stellen müssen, weil die Entwicklung in den Schulen und Kitas unseres Landes so dramatisch ist, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass wir gehofft hatten, dass jetzt schon die Präsenzpflicht von Regierungsseite her aufgehoben wäre. Schade, dass dieser Schritt nicht gegangen wurde, wo die Infektionszahlen an den Schulen und Kitas sprunghaft ansteigen. Die Virusvariante infiziert im Moment gerade vor allem junge Menschen, die noch nicht in ausreichendem Maße durch eine Impfung vor einer Infektion geschützt werden können. Besonders betroffen sind Grundschüler/-innen. Es trifft sie in mäßig gesicherten Schulen, die sie nur unzureichend vor Ansteckung schützen. Seit Beginn der Pandemie ist das Konzept in den Schulen: Lüften, Hände waschen, Mund-Nasen-Schutz tragen sowie Testen. Und wenn wir ehrlich sind, dann war es das auch schon. (Thore Stein, AfD: Hat aber funktioniert.) Die Aufforderung, Klassen zu verkleinern, wurde nicht umgesetzt, weil wir nicht genug Raumkapazitäten und nicht genug Lehrkräfte haben. Digitale Unterrichtskonzepte, wie sie in vielen europäischen Nachbarländern längst praktiziert werden, auch bereits vor der Corona-Pandemie, sind bei uns noch in den Kinderschuhen. Entzerrung des Schüler/-innenverkehrs durch versetzten Unterrichtsbeginn oder mehr Busse scheitert an der Möglichkeit der Schulen und auch an fehlenden Bussen und Busfahrer/-innen. Schutz durch Impfung ist noch nicht genug fortgeschritten. Luftfilter in den Klassenräumen gibt es nur in solchen, die nicht ausreichend belüftet werden können, und ansonsten reicht die Corona-Ampel, die die bereits in ihren Winterjacken in der Klasse sitzenden frierenden Schüler/-innen daran erinnert, die Fenster zu öffnen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Ganz ehrlich, gerade das Förderprogramm für die Luftfilter zeigt doch exemplarisch, wie lange wir die Interessen der Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt haben. Aufgelegt erst nach dem Ablaufen der ersten Welle, von den Kommunen nur schleppend nachgefragt, sind noch immer viel zu wenige Schulen tatsächlich ausgestattet. Aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte war zu hören, dass man jetzt damit beginnt, die Schulen auszustatten. (Thore Stein, AfD: Mit was?) In der Stadt Neubrandenburg werden in den Grundschulen die Anlagen im März montiert. Das Verfahren mit der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung begann im Mai letzten Jahres. Wir haben uns alle nicht mit Ruhm bekleckert. Wir sind nicht gut vorbereitet, und das im zweiten Jahr der Pandemie. Und jetzt, wo die Zahlen mit der Omikron-Variante sprunghaft steigen, versuchen wir, mit einem Stufenplan über die Runden zu kommen. Und verstehen Sie mich bitte nicht falsch, das ist überhaupt keine Kritik am Stufenplan. Der Plan ist gut und er wurde von vielen Bundesländern zu Recht kopiert. Allerdings setzt er voraus, dass auch in Zeiten hoher, nein, sehr hoher Inzidenzen der Unterricht so normal wie möglich, wie irgend möglich stattfindet. Und auch hier sind wir uns – und ich sage das an dieser Stelle ganz, ganz klar – alle einig, dass der normale Unterricht in Präsenz für Schülerinnen und Schüler die beste Art zu lernen ist. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Aber wir können bei Inzidenzen, wie wir sie im Moment sehen, gerade bei den Schülerinnen und Schülern, können wir da noch von normalem Unterricht sprechen? Wir haben im Landkreis Nordwestmecklenburg in der überwiegend ungeimpften Altersgruppe der 6- bis 11-Jährigen eine Inzidenz von 4.850 mit dem Stand 24.01. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Auch die Gruppe der Kitakinder und die Gruppe der Jugendlichen 12 bis 17 Jahre reißt die 2.000er-Grenze, und die Zahlen steigen weiter. Auch wenn es keine ganz aktuelle Übersicht über die Verteilung der erkrankten Kinder auf die Schulen gibt – die letzte ist vom 19.01. –, lässt sich bei derart hohen Zahlen davon ausgehen, dass Klassen sich langsam leeren, aber vor allem auch, dass sich mit dem schnell verbreiteten Omikron-Virus die Kinder und Jugendlichen in weit höherem Maße als bisher auch untereinander anstecken. Das Wort von „Durchseuchung“ macht die Runde, und es macht Angst – Angst bei den Eltern um ihre Kinder. Zum Glück, kann man fast schon sagen, haben wir es mit Omikron zu tun. Die Verläufe sind milder. Nicht auszudenken, wir hätten diese Inzidenzen bei der Delta-Variante gehabt! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Damit ich nicht falsch verstanden werde, ich will hier keine Panik verbreiten. Wir wissen alle, dass das Immunsystem der Kinder gut funktioniert, Covid bei den meisten Kindern unkompliziert verläuft. Allerdings gibt es eben auch bei Kindern und Jugendlichen schwere Verläufe und vor allem auch Erkrankungsfolgen wie Long-Covid, Post-Covid, PIMS. Bei Long-Covid gehen die aktuellen Studien von einem Anteil von bis zu zehn Prozent der Erkrankten als Betroffene aus. Je höher die Inzidenz, desto höher auch das Risiko, dass sich unter den erkrankten Kindern und Jugendlichen auch Langzeitfolgen herausbilden. Mit dem Beharren auf der Präsenzpflicht nehmen wir also in Kauf, dass Kinder so schwer erkranken, dass ihr Bildungserfolg gefährdet ist. Ich zitiere aus einem Interview mit Uta Behrends, Professorin für Infektiologie und Immunbiologie sowie Koordinatorin des Modellprojektes „Post-COVID Kids Bavaria“ am Zentrum der Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums der Technischen Universität München und der München Klinik, veröffentlicht in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 15. Januar: „Zu den häufigen Beschwerden zählen eine vorher unbekannte Fatigue, also krankhafte Erschöpfung, sowie eine eingeschränkte Belastbarkeit. Daneben Kopf-, Brust-, Bauch- oder Gliederschmerzen, Kreislaufprobleme, Geruchs- oder Geschmacksstörungen und vieles mehr. Manche Betroffene beschreiben Konzentrations- und Gedächtnisprobleme als ‚Brain Fog‘, Nebel im Kopf. Zum Teil lösen bereits ganz leichte Alltagsbelastungen eine deutliche Krankheitsverschlechterung aus.“ Zitatende. Wer einmal einen ehemals quietschfidelen, sportlichen, lebenslustigen Drittklässler nach einer Covid-Erkrankung in der dritten Unterrichtsstunde im Klassenzimmer weinend zusammenbrechen sieht, weil er nicht mehr kann, wer sieht, wie dieses Kind die Unterrichtszeit nur mit Unterstützung der einzigen Schulsozialarbeiterin der Schule bestehen kann, der kann sich vorstellen, dass niemand so etwas für sein Kind möchte. Viele Eltern – und im Übrigen auch die Kinder – entwickeln Ängste. Angst entsteht, wenn ein Kind in der Klasse positiv getestet wird, jedenfalls in manchen Familien, die, die wegen Oma und Opa im Haushalt eine Infektion möglichst vor der Tür halten wollen, in Familien, die vorerkrankte Kinder haben, die aber nicht nach der RKI-Richtlinie zu dem Personenkreis gehören, die sich bereits jetzt von der Präsenzpflicht befreien lassen können. Ich möchte es ganz deutlich machen: Es geht uns nicht darum, flächendeckend und generell die Präsenzpflicht aufzuheben. Und das ist mir ganz wichtig, weil die Presseberichterstattung, die wir heute lesen mussten, genau in diese Richtung abzielt, und das ist nicht die Forderung dieses Antrages. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch!) Das möchte ich noch mal herausstellen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das steht doch da drin!) Tatsächlich ist die Idee für diesen Antrag entstanden, als in der Klasse eines Kindes aus dem Umfeld unserer Fraktion ein Kind positiv getestet wurde und Eltern ihr Kind, ihr eigenes Kind, gern wenigstens die ersten Tage über die Inkubationszeit zu Hause behalten wollten, ein wohl natürlicher Schutzinstinkt, den jetzt mit den anschwellenden Zahlen immer mehr Eltern haben. Sie wollen ihre Kinder nicht komplett aus der Schule lösen. Sie haben Sorgen um ihre Kinder, auch, weil tatsächlich neben dem mantrahaft wiederholten „Die Schulen sind keine Infektionsherde“ – stimmt das eigentlich noch? – und „Kinder erkranken nicht schwer“ kaum Informationen zur Verfügung stehen, mit denen sich Eltern ein realistisches Bild machen können. Das Anliegen unseres Antrages ist es – und jetzt vor der Omikron-Wand stehend umso mehr –, diese berechtigten Sorgen der Eltern ernst zu nehmen. Die Verantwortung der Eltern ist es, Schaden von ihren Kindern fernzuhalten. Das ist ihre vorderste Pflicht, aber auch ihr Recht. Mit dem Aufrechterhalten der Präsenzpflicht können sie dieses Recht nicht wahrnehmen. Die staatlich verhängte Präsenzpflicht zwingt sie, ihre Kinder in die Schule zu geben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach, die zwingt sie?!) Das ist unter normalen Umständen sicher auch vertretbar. Wir tun alles in unserer Macht, um Schulen zu einem sicheren Ort zu machen. Aber wie ich eingangs meiner Rede schon ausgeführt habe und wie sich auch aus den steigenden Inzidenzen ergibt, können wir im Moment nicht garantieren, dass die Schulen sicher sind, dass sich die Kinder dort nicht infizieren können. In dieser Zeit halten wir es als bündnisgrüne Fraktion für unabdingbar, den Eltern die Entscheidung zu überlassen, ob sie für einen vorübergehenden Zeitraum ihr Kind zu Hause behalten. Und deshalb werbe ich hier – auch ob der großen Zwischenrufe die ganze Zeit schon – trotzdem für Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. Ich werbe insbesondere dafür, dass wir vielleicht mal ganz kurz den riesigen Diskurs, wo sich jetzt jeder schon eingeordnet hat in die Meinung, die es dann in den Parteien gibt, mal kurz zu verlassen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und wirklich möchte ich noch mal darauf kommen, was wir damit bewirken wollen. Wir wollen nicht bewirken, dass die Schulen komplett geschlossen werden, dass die Schüler alle zu Hause sitzen. Wir möchten nur den Eltern ein Werkzeug an die Hand geben, die wirklich, so, wie in diesen von uns beschriebenen Fällen, in einer Situation sind, wo sie als Eltern das Gefühl haben, dass ihre Kinder in die Schule gehen müssen, weil sie sich ja, wenn sie sich der Schulpflicht entziehen, auch, das ist ja rechtlich nicht möglich, das Kind einfach rauszunehmen, und das ist, in dieser Situation sollte den Eltern eine Möglichkeit geschaffen werden – und nach nichts anderem fragen wir hier –, diese Möglichkeit wahrzunehmen und auf rechtlich sicheren Beinen ihr Kind aus der Schule rauszunehmen. (Torsten Renz, CDU: Das haben wir jetzt verstanden.) Und da müssen wir uns ernsthaft fragen, wie wir dieses Problem angehen. Viele Ihrer Anmerkungen, Ihrer Befürchtungen bei einer Freigabe der Präsenzpflicht kann ich voll nachvollziehen. Sie unterstellen aber Familien, dass die einen bequemen Weg suchen, damit die Kinder nicht zur Schule müssen. Es verkennt aber, dass die allermeisten Eltern sich sehr viele Gedanken um ihre Kinder machen und das Beste für sie wollen. Sie haben in aller Regel kein Interesse, ihren Kindern zu schaden. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Und ja, es kann sein, dass Kinder aus den verschiedensten Gründen nicht zur Schule kommen. Aber wenn wir ehrlich sind, passiert das denn nicht auch heute schon?! Wenn wir von sozialen Brennpunkten reden, wenn wir von Kindern aus schwierigen Elternhäusern reden, dann ist es doch heute schon so, dass diese Kinder eben manchmal auch über längere Zeiträume nicht zur Schule kommen. Dieses Problem müssen wir sowieso lösen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Das können wir nicht jetzt lösen im Angesicht dieser Pandemie. Es ist völlig klar, dass die Beschulung in der Schule im Präsenzunterricht das ist, was wir anstreben müssen, und nichts anderes haben Politikerinnen und Politiker in den vergangenen Jahren in dieser Pandemie immer wieder versucht. Und das ist auch völlig klar, dass es schwierig ist und dass es keine Lösung gibt, wo wir jetzt heute sagen werden, das ist perfekt und das passt allen. Was ich heute von Ihnen ...

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, ich muss Sie darauf hinweisen, dass Ihre Redezeit um ist.

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Anne Shepley GRÜNE

Ja. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Bildung und Kindertagesstätten Frau Oldenburg.

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Niemand von uns möchte, dass sich Kinder mit Corona infizieren oder erkranken. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Niemand von uns möchte, dass Kinder Angst vor dem Alleinsein haben oder dass sie resigniert haben und wirklich ja auch angstvoll auf den nächsten Tag gucken und den nächsten Tag fürchten. Diese Pandemie ist viel zu mächtig, um von Kindern oder Jugendlichen überhaupt begriffen zu werden. Diese Situation liegt außerhalb ihres Vorstellungsvermögens. Ich hatte allerdings den Eindruck, dass es auch außerhalb Ihres Vorstellungsvermögens liegt, denn was Sie hier heute erzählt haben, lässt mich wirklich fürchten, (Nikolaus Kramer, AfD: Oh!) aber nicht irgendwie gut in die Zukunft gucken, was hier die Kompetenz in dem Bereich der Pandemie im Zusammenhang mit der Bildung betrifft. Und vielleicht wäre es besser, Sie würden nicht auf das alleine achten – das ist sicherlich immer sehr wichtig und auch richtig –, was eine Kollegin dann sagt von Ihnen, wenn das Kind erkrankt ist. Wichtig wäre, wenn man sich an den Schulen erkundigt, bei den Lehrerinnen und Lehrern, bei den Elternvertretungen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und wenn man das dann in den Gesamtzusammenhang einbetten kann. Es ist jedenfalls unsere Aufgabe, die kleinen und großen Kinder vor dieser Übermacht, die Corona hat, zu schützen. Wir müssen ihnen gerade in dieser Zeit wirklich Halt geben, Verlässlichkeit und natürlich auch Geborgenheit. Denn in der ersten Welle der Pandemie waren eindeutig die Kinder und Jugendlichen die Leidtragenden. Aber damals hatten wir gar keine andere Möglichkeit, als Schulen zu schließen. Es gab keinen Impfstoff, Masken waren Mangelware, es gab auch keine Untersuchungen und Studien, welche Auswirkungen diese Pandemie auf die Kinder und Jugendlichen hat. Das alles dürfen wir niemals verdrängen, denn heute wissen wir, dass sich in den ersten Monaten der Pandemie der Kontakt der Kinder zu ihren Freunden um 95 Prozent verringert hat und dass sich die Zeit des Alleinseins um 54 Prozent erhöht hat. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Vor zwei Jahren mag es die einzige Lösung gewesen sein, die Präsenzpflicht zeitweise aufzuheben. Aber jetzt haben wir neben dem Impfstoff, den Masken auch das Drei-Phasen-Modell und einen ausgeklügelten Hygieneplan an den Schulen. Und dieses Phasen-Modell, haben Sie zu Recht gesagt, wurde von vielen Bundesländern adaptiert, und 15 Bundesländer von 16 haben weiterhin die Präsenzpflicht nicht aufgehoben. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: So ist es.) Auch das ist wichtig. Und zu dem einen Bundesland, was es aufgehoben hat, dazu komme ich noch. Dieses Phasen-Modell haben wir unter anderem mit dem Landeselternrat entwickelt, um genau die Eltern mit einzubeziehen, um vor der Omikron-Welle gewappnet zu sein und ihr zu begegnen. Und das gelingt uns bis jetzt erfolgreich. Denn, Frau Shepley, es sind genau 2,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler derzeit aufgrund einer Corona-Erkrankung nicht an den Schulen. Das heißt, 97,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht. Einige sind sicherlich auch an Grippe erkrankt und, und, und, aber zweieinhalb Prozent der Schülerinnen und Schüler sind an Corona erkrankt. Und dieses Bild, was Sie gezeichnet haben, Sie haben es mehrmals betont, Sie wollen keine Angst und Schrecken verbreiten – das glaube ich Ihnen auch –, aber das haben Sie trotzdem gemacht, indem Sie diese Bilder gezeichnet haben. Und wenn ich Ihnen die Zahl danebensetze, dann wird da bestimmt ein anderes Bild draus. Ihr Antrag suggeriert, dass wir eine große Gefahr an den Schulen haben, und Sie möchten die Präsenzpflicht auch im gesamten Land aufheben. Sie haben hier keinerlei Einschränkungen gemacht in Ihrem Antrag, weil Sie das jetzt hier mehrmals gesagt haben. Nein, Ihr Antrag gilt für das ganze Land, und man könnte ihn zusammenfassen mit „heute hier, morgen da“. Das ist das. Sie möchten, dass die Eltern entscheiden, wann ihre Kinder in die Schule gehen und wann nicht. Die Erziehungsberechtigten sollen das also selbst entscheiden. Und die Kinder haben aber eine Schulpflicht, und das ist keine staatlich verhängte Präsenzpflicht, das nennt man Schulpflicht. Und damit sind die Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, den Kindern und Jugendlichen, die zu Hause bleiben, den Unterrichtsstoff zu vermitteln. Gleichzeitig müssen dieselben Lehrerinnen und Lehrer die Kinder unterrichten, die in Präsenz lernen, und gleichzeitig müssen dieselben Lehrerinnen und Lehrer die Kinder unterrichten, die in der Schule in der Notbetreuung sind, und gleichzeitig müssen dieselben Lehrerinnen und Lehrer die Kinder und Jugendlichen begleiten, die im Wechselunterricht lernen, und gleichzeitig müssen dann dieselben Lehrerinnen und Lehrer die Kinder und Jugendlichen unterrichten, die sich in Quarantäne befinden. Wer soll das alles leisten? Ich weiß nicht, wer den Lehrkräften diese zusätzliche enorme Verantwortung und sogar Überlastung noch wirklich übertragen will. Ich weiß nur eins, ich nicht! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Aufzählung ist noch nicht am Ende – und Sie haben es erwähnt, Frau Shepley –, denn gleichzeitig müssen dieselben Lehrerinnen und Lehrer noch die Kinder und Jugendlichen unterrichten, die während der Pandemie die gesamte Zeit im Distanzunterricht beschult werden, weil sie oder Mitglieder ihrer Familie zum Beispiel unter einer Immunschwäche leiden oder zu einer anderen Risikogruppe gehören. Sie haben heute hier vieles miteinander vermischt, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nenne ich das mal vorsichtig, Landesprogramm/Bundesprogramm. Sie haben vergessen, dass wir ein Landesprogramm haben mit den Luftfiltern. Sie haben sich ausschließlich auf das Bundesprogramm bezogen, wenn Sie sagen, dass es nur dann in Räumen eingerichtet werden kann, die schlecht zu belüften sind. Das gilt für das Bundesprogramm und nicht für das Landesprogramm. Das Landesprogramm, was wir haben, war von der Vorgängerregierung mit 2 Millionen Euro ausgestattet. Wir haben jetzt noch mal 500.000 Euro nachgelegt. Da sind so ungefähr 80 Prozent von vergeben. Also wir haben zwei verschiedene Programme. Und Sie haben die Aufgaben der inneren Schulverwaltung und der äußeren Schulverwaltung ebenfalls miteinander vermischt, das heißt also Aufgaben des Ministeriums des Landes und Aufgaben der Schulträger. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie fordern weiterhin die Landesregierung auf, „entstehenden Lernrückständen und sozialen Ungleichheiten ... mit effektiven Konzepten vorzubeugen und entgegenzuwirken“. Fünf Zeilen nach dieser Aufforderung sagen Sie dann aber, dass diese Ungleichheiten letztendlich behoben werden müssen, dass die Defizite immer größer werden und so weiter und so fort. Diese Defizite und sozialen Ungleichheiten werden aber größer, wenn wir die Präsenzpflicht aufheben. Wir müssen das so lange, wie die Gesundheit der Kinder, der Jugendlichen, der Lehrerinnen und Lehrer es zulässt, so lange, wie wir den Gesundheitsschutz dort eben auch an Nummer eins haben, so lange müssen wir versuchen, die Präsenzpflicht aufrechtzuerhalten, um nicht wieder Kinder und Jugendliche zu Leidtragenden der Pandemie zu machen. Das hat gereicht! Sie sind die Schwachen, sie sind die Schwächsten, und wir haben die Verantwortung, das alles zu versuchen von ihnen – so weit, wie es geht – fernzuhalten. (Beifall vonseiten der Fraktionen von SPD und DIE LINKE) Sie möchten, dass der Staat jetzt dort einspringt und sagt, wir legen Konzepte vor, wie die Lücken geschlossen werden können, die durch Ihren Antrag tatsächlich erweitert werden, und die Defizite werden vergrößert. Ich hätte gerne mit Ihnen darüber diskutiert, welche Konzepte Sie haben, um die Lücken dann letztendlich zu schließen, die jetzt auch erweitert werden. Dann könnten wir uns wirklich gemeinsam darüber unterhalten, welche Programme können wir noch auflegen, damit es uns tatsächlich gelingt, die jetzt noch immer vorhandenen Defizite auch tatsächlich zu schließen oder zu überwinden. Nun hat Berlin gerade – und ich habe vorhin das schon angekündigt – die Präsenzpflicht aufgehoben, weil in Berlin, und auch das ist anders als in Mecklenburg-Vorpommern, die Schülerinnen und Schüler nicht mehr in die Quarantäne dürfen oder aber sollen. Das weiß ich nicht, wie das dort geregelt ist. Und dazu äußert sich dann der Reinickendorfer Amtsarzt Patrick Larscheid, der Mitglied des Hygienebeirates in Berlin ist, wie folgt: „Wir wurden in keiner Weise beteiligt, es ist eine einsame Entscheidung der Senatorin gewesen.“ Es ist eine „entsetzliche Dummheit“. Der Abteilungsleiter Sedlmayr des Kinderhilfswerks UNICEF urteilt, ich zitiere: „Mit der Entscheidung übertragen Politik und Verwaltung die Verantwortung, ob Kinder zur Schule gehen, vollständig an die Eltern. Das Versprechen, Schulen zuletzt zu schließen, droht damit unterlaufen zu werden.“ Ende des Zitats. Mir ist es wichtig, noch einmal zu sagen, dass Ihr Antrag momentan wirklich nicht hilfreich ist. Dieses Phasen-Modell, (Andreas Butzki, SPD: So ist es.) was von allen wirklich gelobt wird (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Genau.) und mit allen auch abgestimmt und erarbeitet worden ist, hilft uns durch diesen Teil der Pandemie. Dafür haben wir das entwickelt. Alles Weitere, was jetzt kommt – und ich will es nicht hoffen, ich will nicht hoffen, dass wir ganze Schulen für das ganze Land wieder in den Distanzunterricht bringen, wir haben Drittklässler, die können nicht richtig lesen und schreiben, weil die zwei Jahre Pandemie mitgemacht haben. (Nikolaus Kramer, AfD: Hätten Sie mal unserem Antrag gestern zugestimmt!) Das dürfen wir jetzt alles nicht mehr zulassen. Wir müssen versuchen, das so lange zu verhindern, wie es eben möglich ist, wie der Gesundheitsschutz das alles auch ermöglicht. Ich möchte an dieser Stelle – und ich denke, im Namen vieler von Ihnen zu sprechen – mich bei allen Eltern bedanken, die die gesamte Zeit ihre Kinder schützen, ihre Kinder begleiten durch diese schwere Zeit, bei allen Lehrerinnen und Lehrern, die tatsächlich über das Maß hinaus, wie viele andere Menschen auch, in dieser Zeit arbeiten. Und ich möchte mich auch bedanken bei allen Kindern, den großen und den kleinen, die wirklich wunderbar das schaffen und die noch nicht verzweifelt sind. Und ich möchte gerne, dass wir weiter gemeinsam an ihrer Seite sind, denn es geht um die Kinder. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Renz? (Zustimmung)

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Danke für die Möglichkeit, fragen zu können. Dieser Antrag wird ja in der Diskussion jetzt hauptsächlich fokussiert auf die Thematik Präsenzpflicht. Deswegen würde mich mal interessieren, dass Sie noch mal für die Öffentlichkeit darstellen, wie der 20. und 21. Dezember letzten Jahres aus Ihrer Sicht nicht nur zu rechtfertigen ist, sondern wie das mit Hinblick auf das Thema Präsenzpflicht oder wie auch immer, es wurde ja unterschiedlich argumentiert, wie Sie das hier jetzt in diesem Zusammenhang darstellen würden.

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Simone Oldenburg

Genau, es gibt einen Unterschied zwischen Präsenzpflicht und Präsenzunterricht, und an den beiden Tagen im Dezember haben wir – auch aufgrund dessen, dass alle Landkreise und auch die beiden kreisfreien Städte gesagt haben, unsere Gesundheitsämter sind vollgelaufen, wir brauchen eine kleine Pause, ein kleines Delta –, haben wir die Präsenzpflicht hier dann aufgehoben für diese beiden Tage. Aber das kann nicht im Verhältnis dazu stehen, dass hier jeder das – und darum geht es ja, Herr Renz, und das wissen Sie auch –, dass es nicht darum geht, dass hier jede Schule irgendwie und alle Eltern irgendwie unterschiedlich agieren können. Wir haben dort die Pflicht eben für zwei Tage komplett ausgesetzt, haben den Kindern – allen – Aufgabenpakete mitgegeben, was sie bereits in der Vorgängerregierung in einem Hinweisschreiben, wozu sie verpflichtet waren, die Schulen, das vorzuhalten, das beides ist jetzt nicht miteinander zu vergleichen. (Marc Reinhardt, CDU: Vergleichen kann man erst mal alles.)

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Birgit Hesse

Frau Ministerin, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

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Simone Oldenburg

Nein.

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Birgit Hesse

Dennoch liegt mir noch ein Antrag auf Kurzintervention vor. Und wenn ich es richtig gesehen habe – es ist leider schwer zu erkennen –, ist es Herr Dr. Terpe. Bitte schön!

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Ministerin! Ihren Ausführungen habe ich entnommen, dass Sie sehr viele Ebenen durcheinander betrachtet haben. Sie haben die Situation von vor zwei Jahren beschrieben, wo es nicht anders möglich war – weil wir auch nicht wussten, was uns erwartet –, als die Schulen zu schließen. Die sind damals sicherlich viel zu lange geschlossen worden, zu spät aufgemacht worden, obwohl viele, auch der Eltern, gefordert hatten, wir müssten sie eigentlich wieder aufmachen. Und daraus resultieren auch die Erfahrungen, dass man Kinder nicht so lange aus der Schule, wenn es nicht unbedingt nötig ist, nicht so lange aus der Schule nimmt. Dieser Antrag, wie er jetzt gestellt ist, ist ein Antrag aus der aktuellen Situation. Und der ist aus der Situation heraus, dass Sie nicht mehr tagesaktuell wissen können, wie viele Kinder eigentlich infiziert sind. Ich habe so locker dazwischengerufen, die 2,5 Prozent, die kenne ich persönlich. Also es ist so, die aktuelle Situation: Wenn sich in einer Klasse ein Kind mit einem positiven Test darstellt, dann wird dieser positive Test immer noch durch einen PCR-Test bestätigt, bevor überhaupt jemand eingreift. Und diese kurze Frist führt bei Eltern zur Beunruhigung, im Übrigen auch bei Kindern zur Beunruhigung, was wird mit mir. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.) Da ich ja noch zwei Kinder in der Schule habe und das jetzt tagtäglich abends, wenn ich nach Hause komme, oder morgens, wenn ich das Kind in die ... Also Sie gähnen auf meine Ausführung hin.

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Simone Oldenburg

Nee, aufgrund des Sauerstoffmangels.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Mir geht es genauso, wenn ich abends nach Hause komme und morgens früh raus muss, muss ich auch gähnen. Also ich habe jeden früh auch die Diskussion zu Hause mit meinen beiden noch schulpflichtigen Kindern, die nach Hause kommen und sagen, heute ist wieder einer positiv getestet worden, und wir haben eine Diskussion, was machen wir jetzt. Vom Gesundheitsamt …

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Birgit Hesse

Herr Dr. Terpe, ich möchte darauf hinweisen, dass die Kurzintervention zwei Minuten beträgt. Ich war jetzt schon großzügig, habe etwas länger gewährt.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ja.

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Birgit Hesse

Insofern würde ich Sie jetzt bitten, einen letzten Abschlusssatz zu machen.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ja, der letzte Abschlusssatz ist, dass Sie auch keine Hilfe vom Gesundheitsamt haben und Sie mir jetzt bitte erklären sollen, was die Eltern machen sollen. (Andreas Butzki, SPD: Das ist keine Frage.)

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Birgit Hesse

Frau Ministerin, möchten Sie auf die Kurzintervention antworten?

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Simone Oldenburg

Ja, natürlich möchte ich, (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) natürlich möchte ich darauf ... (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ihre zwei Minuten waren doch um. Wir können uns gerne nachher noch weiter unterhalten. Natürlich möchte ich darauf antworten. Ich habe noch mal gesagt, das sind die neuen Zahlen des LAGuS. Sie wissen, dass der Bericht umgestellt ist, dass tagaktuell in den einzelnen Alterskohorten alle Kinder erfragt werden, erhoben werden, die eben an Corona erkrankt sind, mit dem PCR-Test. Und natürlich haben wir immer Ängste. Die haben wir jeden Tag, Dr. Terpe, und das wissen Sie. Jeden Tag haben wir Ängste, und erst recht in dieser Pandemie. Und genau deshalb geht es uns darum, mit den Kindern zu reden und die Kinder aufzuklären und ihnen die Ängste zu nehmen. Und natürlich ist es für uns alle neu. Aber wir ändern an dieser Situation nichts, wir verschlimmern diese Situation, wenn wir diesem Antrag zustimmen, weil dann alle Kinder auch noch aus der Teststrategie verloren gehen. Die Schule hat eine Teststrategie. Dreimal in der Woche werden sie getestet. Wenn sie zu Hause bleiben, werden sie ja nicht dort getestet. Kommen sie dann ungetestet in die Schule, was mache ich dann? (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich vergrößere die Gefahren. Mit dem ausgeklügelten Testregime und den Hygienemaßnahmen, die die Schulen ergriffen haben – ich weiß, dass wir Ängste haben, ich bin auch eine Mutter, und wir haben Ängste, natürlich. Aber unsere Aufgabe ist es, die Ängste zu nehmen und aufzuklären und nicht zu sagen, ja, dann bleibt zu Hause und die Lehrer unterrichten nicht. Kinder lernen am besten in der Schule mit Kindern zusammen. Das haben wir spätestens auch nach der ersten Phase der Pandemie gelernt. Und ich habe gar kein Problem damit, wenn wir irgendwann dahin kommen, dass diese Präsenzpflicht aufgehoben werden muss, dann muss es so sein. Aber die derzeitige Situation und der derzeitige Erkenntnisstand sagen, dass es nicht eben in diese oder dass wir nicht in der Lage sind, jetzt den Präsenzunterricht aufzuheben, die Präsenzpflicht aufzuheben. Da sind wir weit von entfernt. Und dass 15 Bundesländer genau diesen Weg gehen, den wir gehen, das zeigt, dass wir hier nicht die Falschfahrer sind. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Auch wir meinen, dass es zu einfach ist, so, wie sich die GRÜNEN das hier wünschen, das Omikron-Gespenst in seiner ganzen dramatisiert-bedrohlichen Corona-Stacheligkeit aufrufen, die anrollende fünfte oder sechste oder siebte Welle orakeln, die vordringende Wand, wie Frau Shepley sagte, an Infektionen und Krankheit beschwören, um dann zu legitimieren, lasst besser gleich die Eltern entscheiden, die werden es doch am besten einschätzen können, ob ihre Kinder nun in der Schule sicher sind oder nicht. Das öffnet der Beliebigkeit, liebe Kollegen, der Gefühligkeit, dem bloßen Meinen zu viele Befugnisse, gerade vor dem Hintergrund des zu Recht hohen Ethos der Pflicht – und hier namentlich der Schulpflicht –, die in Deutschland bildungsgeschichtlich glücklicherweise schon ganz andere Härten überstand als Infektionswellen, mit denen der Mensch nun mal zu leben hat, eine Erkenntnis, die sich in der Corona-Krise viel zu spät durchzusetzen beginnt. Mit Krankheiten, ja, muss der Mensch leben. Ohne Schule und Bildung aber ist er nicht nur nach konservativanthropologischer Ansicht verlassen. Nein, wir schlagen hier keinen Alarm. Eher alarmiert der Antrag an einer Stelle, an der nichts zu alarmieren ist. Denn in gewisser Weise vereinfacht die Omikron-Variante die Pandemie eher, als dass es jetzt gefährlicher würde. Klar, das ist noch kein Grund zur Entwarnung, aber ebenso wenig Anlass zur Verschärfung von Maßnahmen oder gar zur Aufhebung der Schulpflicht. Andere Regelungen, etwa jene zur Vorbeugung oder Quarantäne, entschärfen jetzt die rigorosen Pandemie-Vorschriften eher, als dass man sie noch aufrüsten müsste. Das erscheint richtig. Es geschieht hierzulande und es geschieht erst recht in anderen europäischen Staaten. Warum also jetzt ohne Not die Schulpflicht substanziell einschränken, indem man den Eltern Befugnisse überlässt, die ihnen nicht zukommen? Ihnen kommen ohnehin doch wesentliche Rechte zu, etwa indem sie von Fall zu Fall souverän entscheiden dürfen, ob ihr Kind, wenn es irgendwie unpässlich ist, zur Schule sollte oder nicht. Da braucht es keine neuen Unterstreichungen oder Erweiterungen. Das regelt die derzeitige Schulverordnung bereits deutlich. (Torsten Renz, CDU: Wie regelt die das denn?) Es ist doch erklärtes Ziel aller politischen Kräfte, also auch Ziel solcher Kleinstparteien wie die GRÜNEN, die Schulen unbedingt offen zu halten und somit Unterricht, Erziehung, Gemeinschaft, Schulessen, Kontakte unter den Kindern, also eine tragende Alltagskultur zu bewahren. Und diese Alltagskultur hängt wesentlich, wie wir während der unsäglichen Lockdowns, Bundesnotbremsen und Wellenbrechermaßnahmen lernen mussten, von der Sicherung geöffneter Schulen ab. Die Schule erwies sich als sicherer als irgendein anderer gesellschaftlicher Ort. Und nun sollten Eltern plötzlich ohne Not nach Gusto entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht, und was noch – wie in Ihrem Punkt 3 angeführt, meine sehr verehrten Kollegen – mit dem Verweis darauf gerechtfertigt werden soll, dass sozialen Ungleichheiten gefälligst vorgebeugt werden müsste. Sie sind es doch, die zu Recht darauf hinweisen, dass die Schließung von Schulen nicht nur das seelische Befinden der Kinder und Jugendlichen gefährdet, und zwar bis hin zu psychosomatischen Krankheitsbildern, Depressionen, ja, sogar Suizid, sondern das Entferntbleiben von der Schule die soziale Ungleichheit massiv verschärft. Es wäre nicht auszuschließen, Kinder und Jugendliche wollen lieber selbst in die Schule gehen, und die Eltern verwehren es ihnen. Sie, meine sehr verehrten Kollegen von den GRÜNEN, wollen doch die Rechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt wissen und diese möglichst mit 14 oder vielleicht auch schon mit 12 das Parlament wählen lassen. Dann lassen Sie sie mal lieber auch selbstverantwortlich in die Schule gehen! Sie wissen, dass es nicht nur Familien gibt, wie Sie sie sich wünschen, ganz einträchtig und als Einläufer im Bioladen, sondern dass gerade im sozial schwachen Milieu innerfamiliäre Dramatisierungen drohen, wenn die Kinder eben nicht von der Schule, deren Fürsorge, deren klarem Programm, deren Mittagsversorgung aufgefangen werden, sondern wenn die Eltern über den Tagesablauf der Kinder allein entscheiden.

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Birgit Hesse

Herr Schult, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Renz?

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Enrico Schult AfD

Später, bitte! Ich kann es Ihnen aus dem letzten Lockdown berichten, als ich selbst – damals im Homeoffice gebunden – den Unterricht für unsere Kinder sicherstellen musste. Und glauben Sie mir, es war kein Zuckerschlecken, weder für mich noch für meine Kinder, denn es kommt nicht von ungefähr, dass Lehrer ein mehrjähriges Studium ableisten müssen, um Kinder unterrichten zu dürfen. Das, liebe Kollegen, können die meisten Eltern gar nicht leisten, auch wenn sich einige durchaus dazu berufen fühlen. Hinzu kommt, dass in vielen Elternhäusern die nötige Technik, aber auch die erforderliche Ruhe fehlt, um angestrengt arbeiten zu können. Zum anderen gebe ich zu bedenken, dass nicht in allen Elternhäusern in M-V die Notwendigkeit der Schulbildung einen so hohen Stellenwert hat, wie es eigentlich geboten wäre. Gepaart mit dem Credo „Das bisschen Schule macht sich von allein“ (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) müssen wir einfach davon ausgehen, dass bei Aussetzung der Schulpflicht einige Eltern ihr Kind nicht zur Schule schicken, weil es für sie vielleicht bequemer ist. Das frühe Aufstehen entfällt, kein Quengeln mehr beim Anziehen, keine Frühstücksbrote, die geschmiert werden müssen, keine Zeitnot beim Gang zum Schulbus. Und ich selbst kann davon berichten, dass sich die Lehrerin im letzten Lockdown per E-Mail an einige Eltern wandte und zuletzt schon flehend bat, man möge sich doch bitte endlich mal zurückmelden. Nicht auszuschließen, dass bei Aussetzung der Schulpflicht wieder einige meinen – und nicht nur die Kinder –, es seien Corona-Ferien angesagt. Festzuhalten ist, Schulen sind erstrangige, unverzichtbare Institutionen, sie sichern kulturelle und alltagskulturelle Grundbestände und soziale Teilhabe. Mittlerweile ist – sicher zulasten der Schulleitung und Lehrer – auch das Pandemiemanagement der Schulen erprobt. Vor allem gibt es ein genaues, sicheres Regelwerk in den einschlägigen Verordnungen, das die weitgehende Unversehrtheit und Gesundheit der Kinder eher in der Schule sichert, als dass dies irgendwo anders sichergestellt würde. Und auch Sie wissen, werte Kollegen von den GRÜNEN, auch aus der Expertenanhörung im Bildungsausschuss letzte Woche – die Frau Wegner ist ja nun nicht dabei –, die meisten Infektionen erfolgen eben nicht in Schulen, sondern vielmehr im Elternhaus oder dort, wo Kinder sonst so herumlaufen, wenn sie nicht in die Schule müssen. Die Begründung Ihres Antrags erfolgt dann auch etwas salomonisch in einem aufgeweichten „einerseits/andererseits“. Ja, Sie wüssten schon, dass Präsenzunterricht die beste Unterrichtsform wäre, aber Sie meinen dann andererseits, Eltern bräuchten doch verlässliche Betreuungsmöglichkeiten, Schulbesuch Ja oder doch eher Jein, indem – und was für eine verrenkte Verstelltheit der Formulierung doch – die selbstbestimmte „Entscheidung über den Schulbesuch temporär ... gestärkt“ würde. Salopp gesagt, Sie eiern herum. Sie wollen sich hier vielleicht den Eltern etwas anbiedern, Sie wollen in einem eher schwachen Antrag liberal auftrumpfen. Sie wollen aber vor allem Entscheidungen vermeiden, indem Sie diese Entscheidung an die Eltern delegieren. Gerade die Pandemie verlangt aber nach einem klaren Kompass. Er liegt zuerst darin: Lassen wir die Schulen geöffnet, halten wir an der Schulpflicht fest, insofern Kinder in den Schulen nicht nur verlässlich getestet, sondern gleichfalls verlässlich geschützt, betreut, gebildet und erzogen werden. Geborgenheit sichert vor allem die Schule, die doch Sie sich, liebe Kollegen von den GRÜNEN, ja als Ganztagsschule wünschen. Dann überlassen Sie es doch bitte vorrangig der Schule! Dass sie den Schutz der Kinder gewährleisten kann, das hat sie hinlänglich gezeigt. – Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Herr Schult, gestatten Sie jetzt eine Nachfrage oder Frage?

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Enrico Schult AfD

Ja, bitte schön!

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Birgit Hesse

Bitte, Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Danke, dass Sie eine Nachfrage zulassen! Ich habe Ihre klare Positionierung zum Thema Präsenzpflicht zur Kenntnis genommen.

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Enrico Schult AfD

Danke!

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Torsten Renz CDU

Das ist für mich in Ordnung. Ich habe eine sehr persönliche Frage, und Sie müssten sicherlich im Nachgang entscheiden, ob Sie das dann auch öffentlich so beantworten wollen. Stellen Sie sich den Fall vor, Sie kommen heute Abend nach der Landtagssitzung nach Hause. Sie haben ausgeführt, mehrmals schon, dass Sie auch noch schulpflichtige Kinder haben, und jetzt kommen Ihre Kinder und berichten, dass heute, am Donnerstag, mitgeteilt wurde, dass es mehrere Positiv-Fälle in der Schule in unterschiedlichen Klassen gegeben hat, und Ihre Kinder äußern Ihnen gegenüber – das ist ein theoretischer Fall – Angst und Bedenken, dass sie den nächsten Tag nicht in die Schule gehen möchten. Meine konkrete Frage: Wie ist aus Ihrer Sicht die gesetzliche Regelung? Und Frage zwei, wenn es zugelassen ist: Wie würden Sie als Vater entscheiden?

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Enrico Schult AfD

Ja, Herr Renz, das ist in der Tat eine sehr persönliche Frage. Da muss man natürlich immer auf den Einzelfall reagieren. Wir haben es bisher so gehandhabt in unserer Familie, dass wir Corona, diese Corona-Pandemie – und das wurde leider von einigen Lehrern konterkariert – nicht so sehr an die Kinder herangelassen haben, dass wir ihnen Mut zugesprochen haben, dass wir die Schule als sicheren Ort auch ausgewiesen haben. Ich sagte es bereits, leider wurden von anderer Stelle da auch Schreckensszenarien aufgebaut, und ich kann Ihnen sagen, dass es auch viel mit den Kindern macht. Insofern würde ich mich wieder zu meinen Kindern setzen, würde mit ihnen ein langes Gespräch führen, würde versuchen, sie davon zu überzeugen, würden ihnen die Ängste nehmen. Und ich sagte es ja bereits, es ist an unserer Schule so, und das ist ja in der Schul-Corona-Verordnung klar geregelt, dass, wenn es das gibt, wenn sich das Kind unwohl fühlt, wenn kleinste Anzeichen einer Erkältung auftreten, dass wir als Eltern durchaus die Möglichkeit haben, das Kind dann zu Hause zu lassen.

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Birgit Hesse

Herr Schult, gestatten Sie noch eine weitere Frage?

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Enrico Schult AfD

Ja, bitte!

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Birgit Hesse

Ich weise aber darauf hin, dass die Redezeit jetzt nicht mehr allzu lang ist.

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Torsten Renz CDU

Sie haben eben auf die rechtlichen Dinge hingewiesen. Könnten Sie aus Ihrer Sicht noch mal darstellen, wie die rechtliche Lage in so einem konkreten Fall zurzeit ist und, wenn der Fall so sein sollte, dass über einen Antrag beschieden werden muss, den die Eltern erst stellen müssen, welche Auffassung Sie dann zum Thema Wahlfreiheit bei dieser Frage haben?

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Enrico Schult AfD

Ja, ich hatte ja auf die Schul-Corona-Verordnung hingewiesen, Herr Renz, und ich denke, die wird Ihnen auch nicht unbekannt sein. Die ist ja vom November letzten Jahres. Und da ist ganz klar geregelt, dass die Eltern die Möglichkeit haben, unter bestimmten Umständen ihre Kinder aus dem Präsenzunterricht rauszunehmen, wenn es vulnerable Gruppen gibt, in der Häuslichkeit beispielsweise, und dazu ist ja eigentlich alles gesagt. Und der spezielle Einzelfall, den Sie ansprachen, das muss natürlich jedes Elternteil selbst entscheiden. Ich weise noch mal darauf hin, ich weise noch mal darauf hin, dass es wichtig ist, unseren Kindern insbesondere in dieser Pandemie Mut zuzusprechen und ihnen nicht mit irgendwelchen Angstszenarien, weil ich habe selbst erlebt, wie die Kinder darunter leiden, dass sie Angst haben müssen, eventuell für eine schlimme Krankheit ihrer Großeltern verantwortlich gemacht zu werden. Das ist der völlig falsche Ansatz, und da sind wir in der Pflicht, unseren Kindern Mut zuzusprechen. Das haben wir in der Vergangenheit getan, und da appelliere ich auch an alle anderen Eltern, dass sie dies ebenso tun. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Daniel Peters, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Schult! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Butzki.

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Andreas Butzki SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt schon sehr viel gesagt worden. Ich versuche, mich auch möglichst kurzzufassen. (Torsten Renz, CDU: Wir haben Zeit.) Ich möchte aber heute kurz vor den Winterferien, eine Woche vor den Winterferien – wir sind eins von zwei Ländern, die noch zwei Wochen Winterferien haben –, die Gelegenheit nutzen, um mich, die Ministerin hat es auch schon gemacht, bei den Lehrerinnen und Lehrern für ihre Arbeit unter den erschwerten Bedingungen zu bedanken, natürlich auch bei den Kindern, die da mitgemacht haben. Der Dank gilt auch den Eltern, die die schulischen Maßnahmen in vielen Fällen unterstützt haben, aber auch den Schulsachbearbeiterinnen, Hausmeistern und dem Reinigungspersonal gilt der Dank der SPD-Fraktion. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Sehr richtig!) Alle leisten einen wichtigen Beitrag, damit wir den Präsenzunterricht organisieren können. Bisher ist es in unserem Bundesland sehr gut gelungen und wir setzen alles daran, dass es auch weiterhin gelingt. Alle Verantwortlichen, das muss ich hier noch mal betonen, Schulleitung, Schulamt und Schulträger, machen einen super Job und Kritik gibt es über ihre Arbeit nur wenig. Das Bildungsministerium, zum Schuljahresbeginn noch unter Ministerin Martin und jetzt unter Ministerin Oldenburg, hatte beziehungsweise hat alles sehr gut vorbereitet und organisiert, sodass wir überwiegend einen guten Schulbetrieb und Schulablauf in Mecklenburg-Vorpommern praktizieren. Deshalb bin ich über diesen Antrag der Bündnisgrünen doch sehr verwundert. Dieser Antrag ist vor allem, und das muss man so deutlich sagen, nicht mit Schulpraktikern vorher diskutiert worden, ansonsten hätten Sie so einen Antrag nie gestellt. Es hört sich erst mal sehr basisdemokratisch an, Eltern sollen allein über die Schulpflicht entscheiden und die Risikoeinschätzung sollen dann vor allem die Eltern übernehmen. Aber welche Kriterien sollen die Erziehungsberechtigten zugrunde legen und nach welchen sollen sie sich orientieren? Ist es wirklich nicht verantwortlicher, die Einschätzung den Expert/-innen der Gesundheitsämter zu überlassen? Und die Schulleitungen, wir haben es heute auch schon mehrfach gehört, stimmen sich wirklich eng ab und informieren entsprechend die Eltern. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stimmt nicht!) Und ich stelle mir auch wirklich ernsthaft die Frage, wozu Beschlüsse bei den Sitzungen der Kultusministerkonferenz beziehungsweise auch bei den Sitzungen der Ministerpräsident/-innenkonferenz getroffen werden. (Torsten Renz, CDU: Das frage ich mich auch. Das frage ich mich auch.) Ist es nicht auch eine Forderung der Bündnisgrünen, ein einheitliches Vorgehen in Deutschland zu praktizieren? Und heute fordern Sie Sonderwege und länderspezifische Sonderregelungen für Mecklenburg-Vorpommern? Das ist für viele Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar. Und Sie haben es ja von der Ministerin gehört, bis auf Berlin, diese Einzelentscheidung der Senatorin, ist das wirklich auch in Deutschland so, dass die Präsenzpflicht so weit organisiert wird. Dieser Koalition ist es sehr wichtig, dass unsere Kinder sicher in der Schule lernen können. Dafür wird hart gearbeitet – Gesundheitsämter, Schulämter und Schulleitungen. Und Sie waren nun leider nicht da, in der vorletzten Ausschusssitzung diskutierten wir intensiv über das Drei-Phasen-Modell. Die Schulleitungen entscheiden wirklich in enger Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern und den Schulträgern über die Form des Unterrichts: Präsenzunterricht, Hybridunterricht, Distanzunterricht. Die Ministerin hat es auch noch mal genau erläutert, wie bei entsprechenden Situationen zu verfahren ist. Natürlich steht die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern und auch der Lehrerinnen und Lehrer immer vornan. Es hat sich aber auch gezeigt, dass der Präsenzunterricht für die Entwicklung unserer Kinder äußerst wichtig ist. Schulpsychologen weisen immer wieder darauf hin, dass soziale Kontakte für die Schülerinnen und Schüler immens wichtig sind. Und das gehört zum Abwägungsprozess auch mit dazu. Und aus meinen Gesprächen vor Ort – und ich komme auch aus der Mecklenburgischen Seenplatte, wie Frau Wegner auch, da bin ich auch viel im Gespräch – kann ich Ihnen versichern, dass alle ihre Verantwortung sehr, sehr ernst nehmen. Diese Entscheidungen müssen sie aber an den jeweiligen Schulen vor Ort treffen. Gerade die Seenplatte ist der größte Landkreis, den wir in Deutschland haben, und da können wir auch nicht flächendeckend jetzt so eine Regelung führen, und Sie wollen es ja für das ganze Land auch noch machen. Landesweite Schließungen müssen unbedingt verhindert werden, da sind wir, denke ich, uns alle einig, genauso, wie die Abwälzung der Entscheidungen auf die Eltern nicht vorgenommen werden darf. Individuelle Lösungen für einzelne Schüler sind zu jeder Zeit möglich – wir haben es gehört jetzt – über diese Schul-Corona-Verordnung. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist leider falsch.) Einen weiteren Aspekt möchte ich hier noch erwähnen: Wie soll das die Schule alles organisieren? Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrer arbeiten jetzt schon an der Belastungsgrenze. Wenn noch jetzt jede Lehrerin und jeder Lehrer jede Unterrichtsstunde in Distanz/Präsenz vorbereiten soll, und dazu kommt auch noch Durchführen und die Nachkontrolle, ist das überhaupt nicht praktikabel, zumal auch Lehrerinnen und Lehrer erkranken können und dann auch ausfallen, und die Situation haben wir bei uns in den Schulen ja auch. Mit diesem Antrag haben Sie es wirklich geschafft, in die Medien zu kommen, was eigentlich im Bildungsbereich, finde ich, eigentlich sehr gut ist, das sollte man viel öfter diskutieren. Sie haben es aber auch geschafft, für Verunsicherung an den Schulen und auch vor allen Dingen bei den Eltern zu sorgen. Ob das unbedingt hilfreich ist, wage ich zu bezweifeln. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und die große Mehrheit der Erziehungsberechtigten will den Präsenzunterricht. Und wir haben es ja gehört, es ist ja auch fast in allen so. Und was noch viel mehr ist: Im Freizeitbereich kommt es auch zu sozialen Kontakten, und das unkontrolliert. Und wenn ich jetzt Ihren Antrag noch weiterspinne, dann würde es ja heißen, die Kinder sollen keinen Kontakt haben. In der Schule hätten sie getesteten Kontakt. Dann würde es ja so heißen, bei Ihnen muss das Kind Hausarrest mehr oder weniger haben. Dann dürfen sie auch nicht auf die Straße gehen und keinen Kontakt haben. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein.) Natürlich, das ist die Schlussfolgerung. (Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Sie wollen soziale Kontakte damit vermeiden, und das sehr unkontrolliert. Ziel unserer Anstrengungen muss es wirklich im Bildungsbereich sein, die Hygienepläne – und wir haben es bei dem Expertengespräch gehört – wirklich hundertprozentig umzusetzen. Und die Maskenpflicht, wurde uns von mehreren Experten bestätigt, ist das Instrument, was wirklich am meisten schützt. Wir müssen konsequent und regelmäßig testen, möglichst den gesamten Unterricht in Präsenz organisieren. Dann werden wir es auch schaffen, die fünfte Welle der Pandemie zu meistern. Und ich hatte gerade auch gesagt, wir stehen jetzt eine Woche vor den Winterferien, dann haben wir zwei Wochen Ferien, dann ist hoffentlich der Peak der fünften Welle durch, und danach sieht das aus. Aber wenn ich eins in der Pandemie gelernt habe, heißt das, niemals nie zu sagen und nichts auszuschließen. Mit den jetzigen Erkenntnissen und zum jetzigen Zeitpunkt kann man aber diesen Antrag im Interesse unserer Kinder nur ablehnen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, gestatten Sie, da wir jetzt gerade Präsidiumswechsel hatten, nicht mehr eine Zwischen-, sondern eine Nachfrage von Herrn Renz?

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Andreas Butzki SPD

Ja, gerne. Ich kann mir ja schon denken, in welche Richtung es geht.

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Beate Schlupp

Gut, bitte schön, Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Oh Gott, das weiß ich ja noch nicht mal!

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Andreas Butzki SPD

Na, mach mal! (allgemeine Heiterkeit)

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege! Wie wir schon festgestellt haben, kennen wir alle die Corona-Schulverordnung und die Formulierung, was die Freistellung von Kindern betrifft, nämlich auf Antrag der Eltern, über den jemand dann entscheidet, nämlich eine Behörde. Deswegen meine konkrete Frage dazu, damit ich das auch rein praktisch verstehe: Welche Argumente sprechen dagegen, in Pandemiezeiten, in Extremzeiten, bei Inzidenzen von heute (Zuruf aus dem Plenum: 5.000!) 5.000 – wenn es so ist, ich habe es nicht kontrolliert –, was spricht konkret dagegen, in solchen Phasen die Entscheidung an die Eltern zu übertragen?

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Andreas Butzki SPD

Also die Eltern haben natürlich das Erziehungsrecht, das definitiv. Und wir haben es gehört, die Schul-Corona-Verordnung lässt es jetzt schon zu, wenn ein Elternteil sagt, mein Kind bleibt zu Hause, (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein.) dann bleibt es auch zu Hause, und so argumentieren Eltern auch (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und so wird es letztendlich auch gehandhabt. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Bei mir läuft die Zeit auch schon. Ich habe noch gar nicht die Präsidentin begrüßt, aber okay. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Shepley, ich danke Ihnen für Ihre realistische rückblickende Lageeinschätzung, was das Thema „Schulen und Bekämpfung der Corona-Pandemie“ betrifft, und ich glaube, Sie sind auch nicht verdächtig, jetzt irgendwie – oder wir auch alle – bei diesem Thema zur jetzigen Zeit rückblickend im Wahlkampf zu stehen, und deswegen erlaube ich mir als jemand, der seit 20 Jahren hier schon ist, die Hoffnung zum Ausdruck zu bringen, dass Sie Ihre Position, Ihre Einstellung nicht mit einer 180-Grad-Wende, so, wie wir es vorhin gehört haben, von heute auf morgen wechseln, wenn Sie möglicherweise irgendwann mal in andere Verantwortung kommen. Also bewahren Sie sich das! Das trägt dazu bei, das Demokratieverständnis und das Mitmachen an Demokratie auf ein neues Level zu heben. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn versucht wird, hier das Thema Präsenzpflicht anhand der Überschrift zu diskutieren, dann gebe ich Ihnen recht, dann ist die aus meiner Sicht auch sehr unglücklich gewählt. Ich habe jetzt spontan mal aufgeschrieben, vielleicht hätte man „Wahlfreiheit in Pandemiezeiten“ nehmen sollen, weil es definitiv nicht darum geht, die Präsenzpflicht abzuschaffen. Das haben Sie zum Ausdruck gebracht, da sind wir uns auch in der Sache einig. Und solange es eine Veränderung in der Corona-Schulverordnung ist, ist es auch nichts, was auf Dauer angelegt ist, sondern es ist möglicherweise der Versuch, in besonderen Extremsituationen hier zu reagieren. Und wenn ich heute, am 27.01.2022, hier stehe und die Lage sozusagen betrachte, dann komme ich einfach mal in die Erinnerung, was war eigentlich am 27.01.2021. Da haben wir schwere Situationen gehabt, wir haben eine Inzidenz gehabt von ... (Im Plenarsaal klingelt ein Handy.) Ist das jetzt mit dem, mit der Begleitung …?

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Beate Schlupp

Einen Moment! Ja, Herr Renz, die Unterbrechung. Ich hatte, glaube ich, gestern schon den Hinweis gegeben, dass jeder noch mal prüfen möchte, ob er sein Handy leise gestellt hat, und vielleicht auch vorsichtig ist, wo er anklickt, weil dann vielleicht doch ab und zu mal Geräusche aus dem Handy kommen. Das ist hier nicht wirklich hilfreich. (Sebastian Ehlers, CDU: Grundsätzlich ein guter Hinweis.) So, Herr Renz, Sie können fortsetzen.

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Torsten Renz CDU

Danke schön! Wir haben also, ich nehme Sie in meine Reise in der Vergangenheit zurück auf den Tag genau vor einem Jahr, da haben wir eine Inzidenz von 100 gehabt, da wurden Landkreise oder Personen noch gebrandmarkt für die Gesamtinzidenz, weil die so hoch ist, weil sie bei 199 lagen. Das waren Zeiten, die will ich einfach mal in Erinnerung rufen. Und da habe ich mir auch mal herausgesucht so ein bisschen das Thema Schule. Wie war denn die Inzidenz zum Beispiel bei den 5- bis 14- Jährigen, die zum Beispiel die Schule besuchen? Und das waren in absoluten Fällen 59. Das waren also Zeiten, wo wir scharf konsequent gehandelt haben, sicherlich auch mit einer anderen Corona-Variante, und wir haben heute eine Situation, wir haben heute eine Situation, wo wir – da habe ich die Zahlen jetzt vom 26.01. –, wo wir eine Inzidenz von circa 1.000 haben. Wir haben zwei/drei Tage erlebt, wo ich bald vom Stuhl gefallen wäre am 25., als ich plötzlich hörte, 4.095 Infizierte, gestern dann immer noch 3.280. Ich weiß nicht, wie Ihnen das gegangen ist, das hat bei mir irgendwie einen Ruck gegeben, was auch so noch mal mich neu sensibilisiert hat für die Situation. Und dann habe ich natürlich reingeschaut, wie sieht die Inzidenz aus jetzt bei den 5- bis 14-Jährigen. Ich sage es also noch mal, vor einem Jahr 59 absolute Fälle. Jetzt haben wir – Tag gestern – 4.411 Fälle, Inzidenzfälle in absoluten Zahlen, bei den 5- bis auf 14-Jährigen. Das ist ein Inzidenzwert von über 2.500. Und deswegen bin ich ganz persönlich der Auffassung – und Frau Shepley hat auch Zahlen aus anderen Landkreisen genannt –, bin ich ganz persönlich der Auffassung, dass es richtig ist, dass wir das heute hier diskutieren, um uns selbst auch zu sensibilisieren für mögliche Entscheidungen. Die Entscheidung muss nicht heute fallen, aber heute sich hinzustellen und mit einer Absolutheit alles auszuschließen bei einer Entwicklung, die wir jetzt haben, was ich Ihnen versucht habe gerade an Zahlen zu verdeutlichen, dass wir zum Beispiel in Schwerin und in Nordwestmecklenburg – damit wir auch dann mal in unterschiedlicher Farbenlehre dort verantwortliche Politiker/Bereiche hier herausnehmen –, dass wir dort Inzidenzen haben in Schwerin bei den 6- bis 11-Jährigen von über 5.900, in Nordwestmecklenburg von 5.100, zeigt doch einfach nur, dass wir uns mit dieser Situation auseinandersetzen sollen. Und das ist richtig. Und krasse Schuldzuweisungen und Unterstellungen, die gingen mir heute in der Sache etwas zu weit. Das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen. Und was mich besonders ärgert, auch politisch, dass wir immer wieder Situationen haben – und das kann ich Ihnen auch mit meiner Erfahrung von fast 20 Jahren sagen –, dass es teilweise abhängig ist, die Argumentation, vom Bundesland. Und da haben Sie, das will ich Ihnen einfach mal sagen, sozusagen heute Pech, Sie werden keine Mehrheit für diesen Antrag bekommen, weil Sie im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sitzen und weil Sie nicht Teil der Regierungskoalition sind. Dann wird der Antrag der GRÜNEN in diesem Fall abgelehnt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und dann ist es eben besonders schwierig, dass es dann eben solche veränderten Positionen von heute auf morgen gibt. Es wird immer gesagt, es gibt zwar in einem Bundesland – ich habe das nachgeschaut, in Hessen, da sind die GRÜNEN mit in Regierungsverantwortung –, da gibt es genau das unter einem CDU-Bildungsminister, dass es eben zugelassen ist, dass die Eltern in dieser Phase die Kinder abmelden können und nicht, wie in vielen oder in überwiegend allen anderen Bundesländern, eben auf Antrag. Ich will das nur feststellen. Und dann schauen wir mal nach Schleswig-Holstein, da ist die CDU in Regierungsverantwortung. Und da gibt es ... (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich mache das zum Schluss bitte, ja? Und da gibt es in Schleswig-Holstein die CDU-geführte Regierung. Und was ist da? Da gibt es diese Lösung auch nicht, sondern sie wird abgelehnt. Und das ist auch etwas – und da sitzen sie ja auch mit in Verantwortung, die GRÜNEN, auch die, in Redebeiträgen, lehnen das dort ab –, und das, sage ich Ihnen, ist etwas, was beiträgt – leider – zur Politikverdrossenheit. Und ich will Ihnen auch ganz klar sagen, gestern, am 26. um 10:00 Uhr – sehen Sie es mir nach! – war ich nicht bei der Debatte dabei, weil ... (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Oh!) Ja, Sie können das verschmerzen, ich weiß das, aber ich bin noch nicht weg. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Ich will Ihnen sagen, was ich gemacht habe: Ich habe zeitgleich im Livestream den Landtagsantrag der SPD „Schulen, Eltern und Kinder brauchen mehr Möglichkeiten gegen Omikron“ im Livestream Schleswig-Holstein mir angeschaut. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und da steht unter Punkt 2: „Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht kann bis auf weiteres auf Antrag der Eltern ausgesetzt werden.“ Ich konzentriere mich jetzt mal nur auf den Punkt, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zuhören!) weil die SPD in Schleswig-Holstein auch noch die PCR-Lollitests beantragt. Insofern will ich mich nur auf diesen Punkt konzentrieren und will Ihnen zwei/drei Argumente der SPD aus Schleswig-Holstein vortragen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Bei einer Inzidenz ähnlich wie hier, 1.000, sagt die SPD Schleswig-Holstein, so eine hohe Inzidenz von circa 1.000 ist eine Extremsituation. Insbesondere verweisen sie auf die Zahlen der 5- bis 14-Jährigen. Das erspare ich Ihnen. (Beifall Daniel Peters, CDU) Sie kommen mit dem Argument, keiner von uns kennt die Langzeitfolgen, was Sie auch vorgetragen haben, gilt aber nur für Schleswig-Holstein/SPD dort, und das ist traurig. Die SPD in Schleswig-Holstein definiert das Ziel und sagt, es soll gar nicht darum gehen, zu verhindern, dass die Kinder auf Intensivbetten ankommen. Nein, es soll darum gehen, die Infektion zu vermeiden. Und dann ist doch die Frage, ist das nicht eine Maßnahme, die dazu beiträgt, dass die Infektion vermieden wird. Und vor dem Hintergrund, und auch, Frau Ministerin, da widerspreche ich Ihnen, weil ich nicht glaube, und das ist kein Vorwurf gegen die Gesundheitsämter, dass die noch in der Lage sind, tagesaktuell bei über 4.000 Fällen hier eine aktuelle Statistik rauszugeben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern müssen wir davon ausgehen, dass es auch etwas anders sein kann, und es sitzen Eltern zu Hause, die vielleicht auch diesen Punkt nehmen und Sorge haben, wenn keine Nachverfolgung mehr möglich ist, und es wird ja auch offiziell sozusagen bekannt gegeben, wie wir mit dieser Frage umgehen. Ich will Ihnen das an dieser Stelle oder ich habe mir das herausgenommen, an dieser Stelle mal die Argumentation der SPD Schleswig-Holstein vorzutragen. Ich muss sagen, einiges davon ist für mich nachvollziehbar. Und deswegen würde ich auch niemals kategorisch, auch mit den Erfahrungen der letzten zwei Jahre, bei unterschiedlichen Infektions-Corona-Viren hier so abschließend argumentieren, sondern ich würde tatsächlich versuchen, die Sache noch mehr im Blick zu haben. Es ist ja vielleicht tatsächlich auch so, dass politisch jetzt der jetzigen Koalition die Ferienregelung sehr entgegenkommt, dass es da vielleicht zum Abflachen kommt. Aber ich warne auch davor, wenn dann solche Interviews wie heute kommen, natürlich auch entsprechend zum Thema, dann warne ich davor, und ich sage Ihnen, Frau Ministerin, Sie widersprechen sich aus meiner Sicht selbst. Wenn Sie nämlich gefragt werden, „... würden Sie immer noch sagen, dass Schulen keine Pandemietreiber sind?“, dann zitiere ich: „Um das jetzt zu bewerten, fehlt die Datenlage, denn aufgrund von Omikron sind wir im Moment gar nicht mehr in der Lage, entsprechend zu differenzieren.“ (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Fakt ist, dass wir jetzt an den Schulen mehr Folgefälle als Erstinfektionen haben – das ist anders als vor Omikron.“ Vor einer Woche war das noch gar nicht so der Fall oder vor zehn Tagen. Das haben wir erst im Bildungsausschuss herausgearbeitet. Aus meiner Sicht machten da viele Anwesende einen sehr überraschten Eindruck. Schön, dass die Ministerin das heute auch so sagt. Und dann ist nur die Frage, was schlussfolgere ich daraus, wenn die Infektionsfälle jetzt oder die Erstinfektionen und die Folgefälle in ein neues Verhältnis kommen. Und ich kann auch nicht verstehen gegenüber der Öffentlichkeit, wenn dann weiter gesagt wird, ja, aber es sind ja nur 2 Prozent, oder, es sind 98 Prozent, die es nicht betreffen. Tagelang werden Pressemitteilungen rausgegeben, wo aufgezählt wird – ich habe die mal vom 14.01. –, es sind 296 Indexfälle, 91 Folgefälle, das sind nur 0,2 Prozent der Schülerinnen und Schüler. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insgesamt sagt der LAGuS-Bericht, es sind nur 0,1 Prozent der Lehrkräfte, und so geht das weiter. In Quarantäne sind nur 0,04 Prozent der Lehrkräfte, 0,27 Prozent der Schülerinnen und Schüler. Was wollen wir in dieser Gesamtgemengelage damit zum Ausdruck bringen? Wollen Sie damit suggerieren, das ist alles nicht so schlimm, anhand von solchen Zahlen?! Ich warne davor, weiter zu agieren! Vielleicht haben Sie auch schon einen Berater gehabt, weil Sie das ja anscheinend jetzt eingestellt haben. Ich sage Ihnen, bei der gemeinsamen Kraftanstrengung gegen Corona kommen wir so nicht weiter. Lassen Sie uns realistisch, verlässlich die Situation betrachten, analysieren, diskutieren und entscheiden! Wir wollen – ich beantrage hiermit –, wir wollen, dass bei den Punkten I und II zu den Ziffern arabisch und so weiter einzeln abgestimmt wird. – Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Es tut mir leid, Sie brauchen gar nicht aufzustehen. Herr Renz hat seine Redezeit bis zum Allerallerletzten ausgenutzt.

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Torsten Renz CDU

Können Sie noch mal eine Ausnahme machen? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Nein, wir machen hier keine Ausnahmen.

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Torsten Renz CDU

Also an mir hat es nicht gelegen, Herr Schult. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

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Beate Schlupp

Also vielen Dank, Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Sorry!

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Beate Schlupp

Ums Wort gebeten hat jetzt die Bildungsministerin Frau Oldenburg.

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Simone Oldenburg

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Da war er wieder, der versuchte Erklärbär. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Oh!) Gerne möchte ich darauf noch ein bisschen ergänzen. Herr Renz, Sie haben das ins Verhältnis gesetzt zum letzten Jahr im Januar. Das kann man sicherlich machen. Ich möchte da gerne noch mal wiederholen, dass wir dort keinen ausreichenden Impfstoff hatten, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass wir keine Masken in dem Maße hatten, wie wir sie jetzt haben. Das ist alles etwas, dass ich der Meinung bin, das kann man nicht miteinander vergleichen. Aber wenn man das vergleicht, Herr Renz, dann müssen Sie sich ehrlich machen. Wenn Sie jetzt eben gesagt haben, ich würde mir widersprechen, was ich nicht so sehe, dann nehme ich mal Ihren gestrigen Antrag, was Sie alles fordern bei der Höhe der Inzidenz, die wir jetzt haben und die Sie ja anführen als etwas, dass man hier noch mal über Verschärfungen reden muss. Sie sagen in Ihrem gestrigen Antrag, dass die Verschärfungen bezüglich der Bestimmungen für die Gastronomie, dieser Zugangsbeschränkungen, umgehend zurückgenommen werden müssen, und das bei der Höhe der Pandemie. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Sie sagen, dass wir natürlich der Corona-Ampel zu folgen, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) entsprechend die Einschränkungen alle zurückzunehmen haben, auf den Prüfstand zu stellen haben, dass unabhängig von den aufgrund der Corona-Ampel verfügten Maßnahmen insbesondere für die Bereiche Kultur, Sport, Gastronomie, Tourismus und die Veranstaltungsbranche (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Konzepte entwickelt werden müssen, ein regelmäßiges Öffnen und Schließen und so weiter und so fort. Das machen wir, und deswegen ist auch Ihre Forderung und auch die Forderung, die gestern war, die sind nicht falsch, weil wir gelernt haben, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) mit dieser Pandemie umzugehen, und weil wir von einer Welle in die nächste kommen und weil wir eben Impfstoff haben und weil wir ausgeklügelte Teststrategien haben. Würden wir das alles nicht haben, (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann dürften wir hier heute gar nicht mehr stehen, und hätten wir diesen Umgang nicht irgendwo erlernt und gesehen, dass wir nicht davor weglaufen können und dass wir es nicht mit einem Fingerzeig irgendwo beenden können. Das Wichtige ist, dass wir uns anpassen. Und deswegen waren die gestrigen Anträge, das war richtig, dass man darüber diskutiert, das wieder zu öffnen. Wir reden hier aber nicht über eine Öffnung, sondern über eine Verschärfung, und das muss man sich einfach noch mal überlegen. Und wenn Sie sagen, der Antrag wird abgelehnt, weil es die Farbkonstellation hier zulässt: Wir haben in allen anderen Bundesländern bis auf Berlin die unterschiedlichsten Farbkonstellationen, und kein Bildungsminister, keine Bildungsministerin wird jetzt sagen, wir heben die Präsenzpflicht auf. Das wird niemand tun, weil wir nämlich auch – nicht jetzt irgendwie die LAGuS-Zahlen, was Sie hier vorlesen –, wir haben ganz exakte Zahlen für die drei Gruppen, die zur Schule gehen, in den drei verschiedenen Kohorten. Wir erfragen dreimal die Woche bei den Schulen, wie viele Kinder insgesamt erkrankt sind – nicht nach Corona getrennt, wegen des Datenschutzes –, wie viele Lehrerinnen und Lehrer nicht anwesend sind. Das wird dreimal in den Schulen erhoben. Glauben Sie uns, wir versuchen, so weit, wie es geht, auf Nummer sicher zu gehen. Und hier, wenn es uns dann nicht passt, dann auf einmal ist die Wissenschaft nicht richtig. Wenn die Wissenschaft uns aber nützt in unserer These, dann ziehen wir sie heran. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und jetzt auf einmal bezweifeln wir irgendwelche LAGuS-Zahlen. Also bitte, das ist ein Institut, was den ganzen Tag daran sitzt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und ich bezweifle, dass wir die Kompetenzen besitzen, die dort in dem LAGuS überhaupt versammelt sind. Hinzu kommt, Professor Reisinger, Professor Kaderali – gestern noch mal gesagt –: Schulen müssen offen bleiben, Zitat Professor Reisinger, Zitat auch Professor Kaderali. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Enrico Schult, AfD) Das will ich nur noch mal sagen. Ich bitte darum, nicht Äpfel mit Birnen zu verwechseln und nicht Öffnungen einerseits zu wollen und andererseits Verschärfungen dann hier irgendwo letztendlich da zu ..., (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) ja, letztendlich die zu forcieren. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Das gehört sich nicht! Bleiben Sie hier bei der Wahrheit und sagen Sie nicht irgendwie was, was Ihnen gerade heute in den Kram passt! (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Herr Renz, das ist einfach nicht gut. Ich kenne Sie anders, ich kenne Sie wirklich sehr kompetent und am Thema orientiert. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das war jetzt die letzten Male nicht so. Aber ich glaube, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) ich glaube, dass Sie ... Ja, da nützt auch Ihr albernes Gelächter nicht. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ich glaube, dass Sie ... (Daniel Peters, CDU: Sie sind jetzt schon am Ende mit dieser Regierung. – Glocke der Vizepräsidentin – Daniel Peters, CDU: Das ist es doch! Meine Güte! – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE – Zurufe vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Oh!)

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Beate Schlupp

Also ich möchte mal bitte den Hinweis geben – ich habe es in der Vergangenheit schon öfter getan –, wenn die Glocke erklingt ... (allgemeine Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte doch jetzt um Ruhe! Ich bitte doch jetzt um Ruhe, und wir können auch gerne eine Auszeit machen, (Marc Reinhardt, CDU: Ein sehr guter Vorschlag!) damit sich hier jeder wieder beruhigen kann. Ich möchte jetzt hier zu meinen Ausführungen kommen, und das heißt, wenn die Glocke erklingt, dann ist es zu laut und dann hat hier Ruhe zu sein. Ich hoffe, dass sich jetzt jeder daran erinnert und ich nicht heute im Laufe des Tages noch mal erinnern muss. Und ich bitte doch jetzt alle, mit der nötigen Ernsthaftigkeit der Rednerin die Möglichkeit zu geben, sich für alle, die zuhören wollen, doch verständlich machen zu können. Bitte schön, Frau Ministerin!

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Simone Oldenburg

Danke schön, Frau Präsidentin! Ich war am Ende meiner Ausführungen. Ich wundere mich nur über dieses Aufgespultsein, über diese künstliche Erregtheit und das Echauffiertsein. Das steht Ihnen doch gar nicht, das muss man nicht haben! Lassen Sie uns hier anständig zusammenarbeiten, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) aber nicht mit so einem Affentheater! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Frau Ministerin, es tut mir leid, zu Ihrem Redebeitrag ist eine Kurzintervention seitens der CDU-Fraktion angemeldet worden. Bitte schön, Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht, dass hier ein falscher Eindruck suggeriert wird – weil aufgrund von Ausführungen, jetzt zum Schluss, der Frau Ministerin, dass es um die Präsenzpflicht an Schulen geht und um die Aufhebung –, um es nur noch mal klarzustellen, alle Fraktionen, auch die CDU-Fraktion, so habe ich die Diskussion wahrgenommen, sind für die Präsenzpflicht an Schulen, solange es die gesundheitliche Situation auch zulässt. Das ist ein Abwägungsprozess, aber die Zielstellung, in der sind wir uns alle einig, so habe ich es bis jetzt immer aufgefasst. Und da gibt es bei unserer Fraktion überhaupt keinen Zweifel, wir sind für die Präsenzpflicht, für die Aufrechterhaltung der Schulpflicht, einzig und allein über das, was wir hier diskutiert haben auf Antrag der GRÜNEN, inwieweit es Sinn macht, in einer möglicherweise Extremsituation – Inzidenzen, Pandemielage – darüber nachzudenken, über einen beschränkten Zeitraum, „temporär“ wurde es hier bezeichnet, die Präsenzpflicht durch eine Entscheidung der Eltern aufzuheben, weil es diese Möglichkeit bisher nicht gibt, weil nach Schul-Corona-Verordnung die Eltern einen Antrag stellen müssen. Sie müssen ihn begründen, und dann wird darüber gewertet, bewertet und entschieden. Und dann kann immerhin noch eine Entscheidung dabei herauskommen – das ist so bei Anträgen –, dass es zur Ablehnung kommt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deswegen ging es einzig und allein darum, zu diskutieren, ob eine Möglichkeit in Extremsituationen geschaffen werden kann, zeitlich begrenzt. Und die CDU steht für Präsenzpflicht in Schulen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten?

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Simone Oldenburg

Ja.

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Beate Schlupp

Bitte!

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Simone Oldenburg

Gerne. Das habe ich auch nicht in Abrede gestellt, dass Sie für die Präsenzpflicht stehen. Ich stelle in Abrede, dass das in dem derzeitigen Prozess etwas Förderliches ist, sie aufzuheben, und sie wird aufgehoben oder soll aufgehoben werden durch diesen Antrag. Und das ist nicht förderlich für die gesamte Entwicklung, in der wir uns jetzt als Land und im Bund überhaupt in den Schulen befinden. Wer soll die Schülerinnen und Schüler, die sich entscheiden, zu Hause zu bleiben, unterrichten? Wer soll sie unterrichten? Wem bürden Sie diese Verantwortung auf? Sie sagen, die Eltern brauchen ihre Verantwortung, aber gleichzeitig geben Sie damit eine riesige weitere Verantwortung und eine Überlastung auf die Lehrerinnen und Lehrer. Das muss man, das muss man verstehen, das muss man wissen. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein.) Doch, doch! (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lehrerinnen und Lehrer leisten hier eine enorme Mehrarbeit. Selbstverständlich sind sie verpflichtet, die Schüler zu unterrichten, die zu Hause bleiben. Selbstverständlich! Das heißt, eine einzige Lehrkraft muss auf vielen verschiedenen Ebenen dann arbeiten. Das können wir nicht wollen. Das haben wir in der ersten Phase der Pandemie gemacht, und das haben, da haben die Lehrerinnen und Lehrer mehr Arbeit, und wirklich bis zur Aufgabe mussten sie das machen, weil ich das, was ich alles erwähnt habe, das muss alles ein Lehrer machen, die in Präsenz, die in der Notbetreuung, die zu Hause, die in der Quarantäne, das alles. Das können wir nicht wollen. Wenn wir wollen, dass die Eltern ein Recht haben, weiter noch zu bestimmen, dann muss man auch sehen, was das dann für Folgerungen für alle anderen an dem Prozess Beteiligten hat. (Christiane Berg, CDU: Aber immer ruhig bleiben! – Zuruf aus dem Plenum: Genau, immer ruhig bleiben!)

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Beate Schlupp

Sehr geehrte Frau Ministerin, es gibt einen weiteren Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Damm!

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich wünsche Ihnen wirklich, dass Sie sich mit dem Antrag auseinandersetzen, weil da geht es darum, dass die Eltern die Chance bekommen, hier Optionen zu haben, ...

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Simone Oldenburg

Ja.

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Hannes Damm GRÜNE

... ihre Kinder ... Na, Sie stellen es so dar, als wäre es eine Pflicht und als würden wir alle Lehrerinnen und Lehrer in Verantwortung nehmen, diese Lehre, diesen Unterricht von zu Hause und von in der Schule und digital und überall auszuführen. Das stimmt nicht! Es geht darum, dass die Eltern diese Verantwortung bekommen und natürlich, wie wenn mein Kind normalerweise krank und zu Hause ist, die Verantwortung haben, bei den Freundinnen und Freunden sich die Aufgaben zu besorgen und die Sachen nachzuholen. Darum geht es. Es geht hier darum, Eltern die Chance zu geben. Und das wischen Sie mit Absicht aus der Debatte weg. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ann Christin von Allwörden, CDU)

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Beate Schlupp

Möchten Sie antworten, Frau Ministerin?

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Simone Oldenburg

Wer jetzt auch noch „richtig“ sagt, hat die Schul-Corona-Verordnung nicht gelesen. Das ist eben nicht richtig, was Sie sagen, sondern wenn die Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben aufgrund der ..., ich sage jetzt mal, Ihres Antrages, wenn der durchkommt, sind die Lehrer verpflichtet (Andreas Butzki, SPD: Genau.) laut Schul-Corona-Verordnung, diese Kinder zu unterrichten, genauso, wie sie verpflichtet sind, Kinder zu unterrichten, die sich in Quarantäne befinden, genauso, wie sie laut Schul-Corona-Verordnung verpflichtet sind, die Notbetreuung zu machen. Es wäre wichtig, Sie setzen sich mit der Schul-Corona-Verordnung auseinander. Ich habe mich mit Ihrem Antrag sehr wohl auseinandergesetzt. Lesen Sie nach, und dann können wir gerne noch die Diskussion führen. Ich weiß, dass ich mich an der Schul-Corona-Verordnung jetzt nicht geirrt habe, sondern dass die Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet sind. Da gilt es nicht, (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) nein, es gilt nicht wie bei erkrankten Schülerinnen und Schülern, dass die sich untereinander, was ja dann sicherlich auch wieder eine erfolgreiche Teststrategie zulässt, wenn sie sich untereinander die Hausaufgaben holen, dann ist das ja, glaube ich, konterkariert das auch Ihren Antrag. Aber das ist nicht so. Wenn wir die Präsenzpflicht aufheben, sind Lehrer verpflichtet zu unterrichten. Dann gilt das nicht. Wenn unser Kind mal irgend- wie ein paar Tage krank ist, dass wir sagen, das machen wir mit dem Banknachbarn oder mit dem, der im Dorf wohnt, das ist eine ganz andere Geschichte, aber nicht bei der Aufhebung der Präsenzpflicht. Da gilt die Schul-Corona-Verordnung, und die besagt das, was ich Ihnen hier eben gesagt habe. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Enseleit.

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Sabine Enseleit FDP

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich will mal versuchen, vielleicht noch mal wieder ein bisschen Ruhe in die Diskussion zu bringen. Auch für uns Liberale ist natürlich die Selbstbestimmtheit und Freiheit das Wichtigste. Und auch wir setzen uns für den Schutz der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ein. Das hat für uns höchste Priorität. Trotzdem sehen wir den Antrag der GRÜNEN kritisch. Wir wissen aus vielen Studien, dass die Schulschließungen der vergangenen Wochen und Monate vielen Kindern und Jugendlichen massiv geschadet haben. Das waren und sind häusliche Gewalt, psychische Erkrankungen, Lernlücken, um nur einige Folgen zu nennen. Wir wissen auch, dass gerade Kinder aus bildungsfernen Schichten und aus schwierigen sozialen Verhältnissen besonders unter den Schulschließungen gelitten haben. Kinder aus wohlsituierten Verhältnissen sind dagegen sehr gut mit den Schulschließungen zurechtgekommen und haben teilweise sogar davon profitiert. Darum ist für uns die Frage des Aussetzens der Präsenzpflicht auch und vor allem eine soziale Frage. Ein Aussetzen der Präsenzpflicht wäre auch nur dann möglich, wenn die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für digitalen Ersatzunterricht gegeben wären. Aber das ist leider auch im dritten Jahr der Pandemie noch immer nicht der Fall. Im Gegenteil, der sogenannte Distanzunterricht vor Weihnachten war nichts anderes als ein großes Paket Hausaufgaben, mit dem Kinder vor Weihnachten zu Hause alleingelassen wurden. (Torsten Renz, CDU: Ach so?!) Also wie soll dieses Aussetzen der Präsenzpflicht denn praktisch aussehen? Ein Teil der Kinder wird in der Schule unterrichtet und diejenigen zu Hause bringen sich den Stoff selbst bei? Wer kümmert sich um diese Kinder, wenn der Lehrer nicht hybrid unterrichtet, was ja in den meisten Schulen in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht passiert? Wo kommt dieses zusätzliche Lehrpersonal her, das dafür ja erforderlich wäre? Nein, liebe GRÜNE, das ist leider nicht zu Ende gedacht und kann keine Option sein. Viel wichtiger und zielführender wäre es, statt die Präsenzpflicht auszusetzen, dass der Staat seiner Beschulungspflicht nachkommt. Hausaufgaben zu erteilen, ist kein Unterricht, auch wenn das mit der Bezeichnung „Distanzunterricht“ suggeriert werden soll. Viele Kinder und Jugendliche haben massive Lernlücken, die kaum mehr aufzufüllen sind. Das ist das Ergebnis der Schulschließungen und der Schwerfälligkeit bei der Digitalisierung. Die Landesregierung hat es verschlafen, die Schulen zu modernisieren und auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorzubereiten. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Statt Aussetzen der Präsenzpflicht fordern wir als FDP darum, dass die Landesregierung ihrer Beschulungspflicht nachkommt und dafür sorgt, dass Kinder und Jugendliche auch unter Pandemiebedingungen Unterricht erhalten und lernen können. Unter den jetzigen Bedingungen würde die Aufhebung der Präsenzpflicht die Beschulungspflicht weiter aushöhlen. Der Antrag der GRÜNEN geht darum in die falsche Richtung, und wir lehnen ihn darum ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Rösler.

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Jeannine Rösler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wohl jeder von uns, der schulpflichtige Kinder oder Enkel hat, macht sich angesichts der Ausbreitung des Virus Sorgen über ihre Sicherheit, auch und gerade während des Schulbesuchs. Das ist ja gar keine Frage. Insofern ist es okay, wenn die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Fragen thematisiert, nur wie wir meinen mit einem falschen Ansatz. Im Wesentlichen beinhaltet Ihr Antrag zwei Dinge, erstens die Forderung nach Aufhebung der Präsenzpflicht, und genau das steht in Ihrem Antrag unter II.1, zweitens die Forderung, dafür zu sorgen, dass soziale Ungleichheiten nicht weiter vertieft werden. Der erste Punkt ist mit der Einführung des Drei-Phasen-Modells durch das Bildungsministerium quasi hinfällig, da das Modell nicht nur im Fall der Fälle eine Aufhebung der Präsenzpflicht für große Teile der Schülerinnen und Schüler vorsieht, sondern auch nach Jahrgangsstufen unterscheidet. Und damit ist das Drei-Phasen-Modell bestens geeignet, auf die jeweilige Situation an den Schulen, auf die örtliche Infektionslage zu reagieren, eine schlichte Aufhebung der Präsenzpflicht pauschal und für alle Klassenstufen dagegen nicht. Frau Shepley, anders als Sie das hier darstellen, finde ich, sind wir sehr gut im Land auf diese Situation vorbereitet. Und das führt mich zu Punkt zwei. Sie fordern, dass soziale Ungleichheiten und pandemiebedingte Lernrückstände nicht vertieft werden dürfen und dass dagegen Konzepte entwickelt werden. Das beste Konzept, Frau Shepley, gegen die bereits durch die lange Homeschoolingzeit entstandenen Bildungslücken und Lerndefizite ist ein sicherer Ort für alle, an dem Schülerinnen und Schüler die gleichen Voraussetzungen zum Lernen und an dem alle Schülerinnen und Schüler gleichberechtigten Zugang zur pädagogischen und didaktischen Anleitung und Wissensvermittlung durch die Lehrkräfte haben. Und dieser Ort ist die Schule. Und darum gilt es, die Schule so lange wie irgend möglich als verbindlichen Bildungsort offen zu halten. Und hinzu kommt, dass Schule eben nicht nur ein Ort der Stoffvermittlung und des Lernens im Sinne von Unterricht ist, sondern auch ein Ort – und ich denke, da sind wir uns auch einig – des sozialen Lernens und des Miteinanders ist. Und wie wichtig unsere Schulen für Kinder und Jugendliche sind, das haben uns ja die zurückliegenden beiden Jahre eindrucksvoll gezeigt. Wir haben darüber ja jetzt schon sehr viel diskutiert. Und das ist nicht nur unsere Wahrnehmung, sondern auch die der Kultusministerkonferenz. Und die stellte in ihrem jüngsten ergänzenden Beschluss am 5. Januar noch einmal ganz klar, welche besondere Bedeutung und Funktion der Präsenzunterricht hat. Und wie hier schon die Ministerin klar gesagt hatte, in den allermeisten Bundesländern gilt die Präsenzpflicht, nur mit Ausnahmen nicht, und zum Beispiel auch nur für bestimmte Klassenstufen oder nur für eine begrenzte Zeit wird dieser Präsenzunterricht dann aufgehoben, auch deshalb, weil eben Expertenräte und Hygienebeiräte sich unter dem Eindruck der Omikron-Welle sich eher für das Offenhalten der Schulen ausgesprochen haben, als diese zu schließen. Und zugleich empfehlen diese Experten und diese Hygienebeiräte auch die Anpassung der Schutzkonzepte. Und das passiert ja auch. Und, Herr Renz, (Torsten Renz, CDU: Ja?) Sie wissen schon, dass in Hessen, also nicht so, wie Sie es hier dargestellt haben, die Präsenzpflicht nach wie vor gilt. Nur örtlich kann aufgrund des Infektionsgeschehens auf Distanzunterricht umgestellt werden. (Torsten Renz, CDU: Nein, die Eltern können dort entscheiden. – Daniel Peters, CDU: Sie müssen sich mit der Sachlage vertraut machen. – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Meine Damen und Herren, ich komme gleich noch mal darauf. Und dann frage ich mich natürlich, was Ihrer Ansicht nach mit den Kindern und Jugendlichen passieren soll, die von ihren Eltern aus dem Präsenzunterricht genommen werden. Ich nehme an, also, wenn ich so den Antrag erst mal lese, muss ich ja davon ausgehen, Sie wollen diese Kinder und Jugendlichen digital beschulen, denn die Kinder haben ja nun mal ein Recht auf Beschulung und die Schulpflicht besteht ja auch noch. Und dazu findet sich aber in Ihrem Antrag nichts. Und wenn die Kinder und Jugendlichen, das ist hier auch schon gesagt worden, zeitgleich digital beschult werden sollen, dann steht doch ganz klar die Frage, wie rasch das dann überhaupt umgesetzt werden kann. Also ich habe mich mit Lehrkräften dazu auch ausgetauscht und sie gefragt, inwieweit es machbar ist, das Unterrichtsangebot zu splitten. Und die meisten sehen das als sehr problematisch an. Und sie verweisen darauf, dass bei einer Freistellung von der Präsenz dualer beziehungsweise hybrider Unterricht angeboten werden müsste, in Echtzeit vor den Schülerinnen und Schülern in Präsenz, nebenbei vor den Schülerinnen und Schülern im Homeschooling. Und das ist bei der Arbeitsbelastung, die jetzt schon da ist, den Lehrkräften überhaupt nicht zuzumuten. Zumutbar ist jedoch, dass wir den Schutz der Kinder und Jugendlichen in der Pandemie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass alle, also auch unsere Kinder, maximalen Schutz bekommen, indem wir uns alle konsequent an die Hygiene- und Schutzmaßnahmen halten und uns impfen beziehungsweise boostern lassen. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das wird doch gemacht.) Meine Damen und Herren, hinzukommen doch die engmaschige Testung an den Schulen und gute und effektive Hygiene-, Abstands- und sonstige Schutzregeln. Alle diese Maßnahmen tragen, wie ich meine, sehr wirkungsvoll dazu bei, dass der Präsenzunterricht für unsere Kinder und Jugendlichen so lange wie möglich aufrechterhalten werden kann. Und insbesondere bei der Erarbeitung des Drei-Phasen-Modells wurden alle Interessenvertreter, wirklich alle Interessenvertreter, alle Betroffenen einbezogen. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat niemand kritisiert.) Wenn ich mich aktuell bei Lehrerinnen und Lehrern und bei Eltern in meinem Umfeld umhöre, auch das tue ich, und zwar ist das dann vielleicht ein Umfeld im ländlichen Bereich, dann sagen sie mir, nach den Erfahrungen der letzten Jahre, alle sind unheimlich froh, dass die Schulen offen sind, weil sie auch die Erfahrungen gemacht haben, dass die Familien durch die Pandemie längst am Limit sind, und sie wären im Übrigen auch mit der Aufhebung der Präsenzpflicht eher verunsichert (Torsten Renz, CDU: Wer will die denn aufheben?) und bei erneutem Homeschooling dann natürlich auch überfordert. Ich will auch noch einmal daran erinnern, dass es ja, wie gesagt, schon jetzt nach der Corona-Verordnung möglich ist, Kinder von der Präsenzpflicht zu befreien, auch das ist hier schon mehrfach wiederholt worden, wenn sie gesundheitlich vorbelastet sind oder im häuslichen Bereich eben auch Risikogruppen leben. Das läuft über die Schulleiterinnen und Schulleiter und die untere Schulaufsichtsbehörde, und das läuft sogar sehr gut und ganz unkompliziert. Ich habe mich erst gestern kürzlich bei einer Schulleiterin informiert, wie genau dieses Verfahren läuft, Herr Renz, und die bestätigte mir, dass das überhaupt kein Problem sei, dass die Anträge auch ganz schnell beschieden werden, und so viele Anträge gibt es auch nicht, die derzeit gestellt werden. Und im Übrigen, wenn ein Kind sich nicht wohlfühlt beziehungsweise sich krank fühlt, ich weiß, das weiß ich auch noch aus meiner Zeit, als meine Kinder klein waren, dann war das überhaupt kein Problem, dieses Kind in der Schule zu entschuldigen und sich dann auch zu einem Arzt zu begeben, um diese Krankheit dann auch aufklären zu lassen oder beziehungsweise dass sich das Kind dann auch erholen kann. Also, meine Damen und Herren, ich glaube, wir machen das hier alle komplizierter, als es eigentlich ist in der Praxis. Meine Damen und Herren, klar, wir müssen alle Risiken abwägen und dazu gehören selbstverständlich auch die gesundheitlichen Risiken von Schulschließungen für unsere Kinder und Jugendlichen. Es gibt mittlerweile etliche Berichte und Studien, aus denen hervorgeht, dass zwei Drittel der 11- bis 17-Jährigen das Homeschooling als anstrengender empfanden als Unterricht in der Schule. Auch das Risiko für psychische Auffälligkeiten stieg um fast auf das Doppelte, wenn soziale Kontakte in der Schule fehlen. Meine Damen und Herren, im Übrigen, die GEW, der Landesschülerrat und der Landeselternrat haben sich auch erst gestern wieder zur Präsenzpflicht bekannt und das ist gut so. Wir halten die hier im Land getroffenen Maßnahmen für richtig, für angemessen, um die Gesundheit allumfassend zu schützen und gleiche Bildungschancen zu sichern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Oldenburg! Ich hoffe, Sie haben sich jetzt ein bisschen warm angezogen, weil, es tut mir leid, ich bin als Vater jetzt auch ein bisschen involviert. Also Sie haben die Angst, die Sorge, dass die Schülerinnen und Schüler ein Problem beim Rechnen bekommen. Und ich kann nur sagen, die Probleme sehe ich bei Ihnen. Sie hantieren hier mit Zahlen, da wird einem angst und bange, wenn man rechnen kann. Sie erklären mir, es gibt in der ersten Welle noch keinen Impfstoff und in der zweiten und der dritten jetzt hätten wir den Impfstoff, damit sind die Schulen sicher. Gucken Sie sich die Zahlen an! Von den 5- bis 11-Jährigen sind 2,5 Prozent zweifach geimpft. Für die gibt es noch nicht mal einen Booster. Und wir wissen, für die Erwachsenen wollen wir, dass die geboostert sind wegen Omikron. Niemand von denen ist geboostert, setzt sich mit 30 Personen zu den 97,5 Prozent, die ungeimpft sind, in die Klassen rein. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Sie sagen, 95 Prozent weniger Sozialkontakte. Diese Zahl ist vollkommen gaga. Die bringt niemandem was, wenn Sie das nicht ins Verhältnis zu einem Zeitraum setzen. Sie sagen, 2,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler nur sind infiziert. Nein, das ist die Zahl der Inzidenz in den letzten sieben Tagen. In unserem Land sind schon knapp 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler durch die Corona-Infektion nachweislich durchgelaufen. Ihre eigenen Expertinnen und Experten sagen, da ist eine Dunkelziffer von Faktor zwei geschätzt drauf, das heißt 40 Prozent. Aktuell kommen 2,5 Prozent pro Woche dazu mit einer Dunkelziffer von Faktor 2,5 Prozent pro Woche. Und diese Zahl steigt seit drei Wochen exponentiell weiter an. Ihr Gesundheitsminister Lauterbach von der SPD schätzt den Peak der Omikron-Welle im Februar. Bis dorthin, da sind wir durch, da gibt es faktisch die Durchseuchung. Niemand hat eine Chance, dem zu entkommen. (Horst Förster, AfD: Ja, was ist daran so schlimm?) Das muss man so benennen, da kann man Lösungen dafür suchen, aber es ist einfach ein Fakt, und das runterzusprechen, das tut mir leid.

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter Damm, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Hannes Damm GRÜNE

Nein, jetzt gerade nicht, tut mir leid. Sie werden wahrscheinlich wieder gerettet durch die Ferien. Da sieht man dann so ein kleines Abflachen, danach wird es weitergehen. Es tut mir leid, aber wir brauchen keine Teststrategien in den Schulen, wenn einmal alle infiziert sind. Diese Information, dass da getestet wird, das bringt niemandem irgendwas, das zu wissen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Was ist das denn für eine Logik?) Und wenn Sie dann sagen, okay, dann sind wenigstens einmal alle durch, dann ist das leider auch falsch, denn die Wissenschaft ist hier sehr, sehr klar, eine Omikron-Infektion schützt nun mal niemanden vor einer anderen Variante. Das heißt, im Herbst stehen wir wieder genau da, wo wir jetzt sind, ganz am Anfang. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist doch frei erfunden! Das ist völlig frei erfunden.) Und wenn Sie dann anfangen, ihr Phasen-Modell zu loben, dann tut es mir leid, das ist das Modell, was dazu führt, dass wir jetzt gerade diese 2,5 Prozent der Infizierten pro Woche haben. Ich wüsste nicht, wo daran irgendwie festzumachen ist, dass die Schulen sicher sind. Das Einzige, was in den Schulen sicher ist, das habe ich gerade ausgeführt, warum, ist, dass man sich eine Infektion holt. (Horst Förster, AfD: Ja, sperren Sie Ihre Kinder zu Hause in den Keller, oder was machen Sie?!) Und dann führen Sie an, dass es niemandem was bringt, wenn die Schülerinnen und Schüler nach Hause kommen, wo übrigens wir in unserem Antrag fordern, dass die Eltern, die sich dafür entscheiden, dass die auch in der Verantwortung sind, dann den Unterricht zu übernehmen, das Nachgeholte aufzuholen. Wenn Sie das anführen, dann sage ich Ihnen auch, die Lehrerinnen und Lehrer, Sie kennen das aus Ihrem eigenen Umfeld, niemand ist aktuell vor einer weiteren Infektion mit Omikron sicher, nicht mal die, die dreifach geimpft sind. Und die kranken Lehrerinnen und Lehrer, die jetzt in Größenordnungen auflaufen werden in der aktuellen Welle, die können niemanden unterrichten, weder die in der Schule noch die zu Hause. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Deshalb gibt es ja das Drei-Phasen-Modell. – Horst Förster, AfD: Und was würde Ihr Antrag ändern? Nichts!) Der Antrag würde ändern, dass man die Schülerinnen und Schüler zu Hause lassen kann, um diesem Infektionsrisiko dort in den Schulen aus dem Weg zu gehen. Und es ist ja wohl nachweislich bei einer Inzidenz von in einigen Landkreisen 5.000, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) dass in dieser Altersgruppe die hauptsächliche Pandemie gerade stattfindet. (Horst Förster, AfD: Absurd!) Und dann noch ein Gedanke dazu, weil Sie hier auf geltendes Recht immer wieder abgestellt haben, wir haben es ja schon jetzt mehrfach in Zwischenrufen, in Kurzinterventionen von der CDU, die den Antrag gelesen haben, gehört: Niemand, nicht wir und auch sonst niemand anderer in diesem Raum, fordert aktuell, die Schulen zu schließen. Das fordert einfach niemand. Es geht darum, die Möglichkeit zu geben, Kinder zu Hause zu behalten. Und wenn man sich im Bekannten- und Freundeskreis umhört, dann gibt es die einen Eltern, die sagen, ja, ich weiß nicht, wie ich es machen soll, ich bin froh, wenn mein Kind in die Schule gehen kann. Und die sagen, ja, die Verläufe sind mild, wir hoffen, dass das gutgeht. Und sie haben ein gutes Recht, die Kinder in die Schule zu geben. Genau das wollen wir, die Schulen müssen offen bleiben. Aber es gibt auch die Eltern, die sich Sorgen machen. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Die anderen Eltern machen sich auch Sorgen.) Es gibt die Eltern mit einer Vorerkrankung in der Familie, mit vorerkrankten Kindern. Und ich weiß einfach aus persönlichen Fällen, dass diese Eltern gerade keine Atteste mehr bekommen von den Ärztinnen und Ärzten (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Alle Eltern machen sich Sorgen.) und dass die Schulen das ablehnen auf Antrag. Und das tut mir leid, das ist eine Willkür. Da möchte ich gerne, dass den Eltern diese Verantwortung zurückgegeben wird. Und ich weiß auch, dass das Eltern sind, es gibt nämlich nicht nur Rabeneltern, die ihre Kinder dann zu Hause verwahrlosen lassen. Das ist ein Brennglas der Pandemie, wo wir draufschauen, das ist ein Problem, was vorher schon existiert hat. Das hat jetzt mit der Pandemie erst mal nichts zu tun. Und da vernünftige Sozialkonzepte zu entwickeln, das wäre der richtige Weg. Das war auch vor der Pandemie schon richtig, und das wird während der Pandemie und nach der Pandemie sein. Und ich denke, bevor ich mich jetzt hier noch weiter in den Ausführungen verliere, ich denke, viele Sachen sind auch einfach schon gesagt worden: Lesen Sie den Antrag! Wir sind dafür, dass die Schulen offen bleiben, dass mehr Verantwortung an die Eltern übergeben wird, dass sie, wenn sie die Kinder zu Hause lassen, wie zum Beispiel für den Familienurlaub, dass die sich dann darum kümmern, wie der Stoff aufgeholt und nachgeholt wird. Wir denken auch, dass Distanzunterricht prinzipiell funktionieren kann, wenn es nötig ist. Aktuell sagen wir ja, die Schulen sollen offen bleiben. Aber es gibt auch genügend Beispiele von Ländern, wo es nur Distanzunterricht gibt, wo die Gegebenheiten einfach nichts anderes ermöglichen. Und wir müssen uns eben fragen, ob bei einer Inzidenz von in Landesteilen 5.000, das sind fünf Prozent der Schülerinnen und Schüler pro Woche, mit Dunkelziffer möglicherweise mehr, ich sage mal fünf Prozent, das ist ja wohl genug, da müssen wir uns fragen, ob wir da gerade normale Maßstäbe ansetzen können, Schulen bleiben offen. Ich würde mich freuen, wenn Sie der Präsenzpflichtaufhebung, auf Antrag der Eltern natürlich – wie das jetzt ist mit der Schul-Corona-Verordnung, Frau Ministerin, ist es eine andere Sache, und die Anträge können eben abgelehnt werden, die werden in der Rechtsrealität abgelehnt –, ich würde Sie bitten, da den Eltern ein bisschen entgegenzukommen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es zwei Anträge auf Kurzintervention, einen seitens der Fraktion der AfD und einen seitens der Fraktion DIE LINKE.

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Hannes Damm GRÜNE

Na, das machen wir doch.

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Beate Schlupp

Einen Moment! Da Sie jetzt noch neu sind, weise ich Sie darauf hin, dass Sie zwei Möglichkeiten haben: Sie können nach der ersten Kurzintervention sofort antworten, Sie können sich aber auch erst die zweite Kurzintervention anhören und können dann antworten und haben dabei dann die doppelte Redezeit. Das sind die beiden Optionen, die Sie haben.

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Hannes Damm GRÜNE

Sind die beiden von der Fraktion der AfD?

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Beate Schlupp

Nein, einer ist von der AfD und einer ist von den LINKEN. Und Sie haben die beiden Möglichkeiten.

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Hannes Damm GRÜNE

Dann mache ich das bitte getrennt.

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Beate Schlupp

Gut. Bitte schön, Herr Schult!

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Enrico Schult AfD

Ja, vielen Dank, Herr Kollege Damm! Es kommt nicht so oft vor, dass wir als AfD der Regierung hier vollumfänglich beipflichten. In diesem Fall ist es so. Wir meinen, die Präsenzpflicht oder dass wir die Hemmschwellen, die Präsenzpflicht auszusetzen, herabsenken, dass das nicht der richtige Weg ist und dass wir durch dieses Phasen-Modell durchaus jetzt die Möglichkeit haben, dort zu reagieren auf diese Omikron-Variante, die meines Erachtens auch nicht so schwer verläuft. Und dieses Schreckensbild, was Sie hier zeichnen, das kann ich nicht teilen. Das zeigen ja auch Infiziertenzahlen oder die Krankenhausbelastung. Ich würde allerdings Ihnen eine Frage stellen, nein, die darf ich gar nicht stellen. Das ist okay, dann muss ich das ein bisschen umformulieren. Ich gebe ganz eindeutig zu bedenken, dass, wenn wir jetzt diese Schwelle abbauen, wenn wir es jetzt den Eltern gestatten, eigenmächtig alleine zu entscheiden, die Kinder zu Hause zu lassen ohne Antrag, ohne dass das Gesundheitsamt das bescheiden muss, dass es dann in vielen Familien zu so einer Art Laissez-fair-Taktik-Situation kommt, die dann sagen, Mensch, ich lass mein Kind zu Hause. Und das ist vielleicht nicht, dass sie gar nicht so ängstlich sind wie Sie, sondern dass einfach der Weg gegangen wird, der bequemste Weg. Und daher ist es meines Erachtens und auch die Position der AfD, dass wir diese Präsenzpflicht so lange wie möglich aufrechterhalten sollten und dass wir die Entscheidung, ob Präsenzpflicht Ja oder Nein, nicht den Eltern überlassen sollten, sondern dass es das Gesundheitsamt tun sollte. – Danke schön!

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Hannes Damm GRÜNE

Dann müssten Sie mal stehenbleiben. (Nikolaus Kramer, AfD: Muss er gar nicht.) Vielen Dank! Also ich weiß nicht, mit der Präsenzpflicht, ob das jetzt der richtige Weg ist, die aufzuheben oder nicht, ich meine, da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Unsere Meinung haben Sie gehört, dass es jedenfalls nicht der richtige Weg ist, um durch diese Pandemie die Kinder zu bringen, ohne Infektionen. Das sieht man an den Zahlen ganz einfach. Punkt! Und jeder, der was anderes behauptet, der hat die Zahlen nicht verstanden oder ignoriert. Ich möchte auch noch was zu den Inzidenzen und den schweren Verläufen sagen. Meine Kollegin hat das vorhin in der Einführung auch gesagt. Wir haben schwere Verläufe, die gibt es, auch bei Kindern. Die Inzidenzen für diese schweren Komplikationen, die sind gering, aber die sind eben auch so hoch wie bei anderen schweren Kinderkrankheiten, Meningokokken zum Beispiel. Und das würde niemand einfach so durchlaufen lassen. Das ist auch ein ganz anderes Bild, wenn diese Infektiosität so hoch ist wie bei der Omikron-Variante, die wir aktuell haben. Und deswegen erfordert es hier eben auch andere Maßnahmen. Und ich möchte keinem dieser Eltern erklären, warum wir nicht alles unternommen haben, um die Kinder auch in den seltenen Fällen zu schützen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dann noch eine Frage zu diesen Familien, die dann so laissez faire sind, auf der anderen Seite aber auch nicht ängstlich. Also ich weiß nicht, mit wem Sie da sich unterhalten. Die Familien, die ich kenne, die sind in der allergrößten Regel sehr besorgt um ihre Kinder, und die, wo das nicht der Fall ist, dann ist das kein Problem, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Alle Eltern sind um ihre Kinder besorgt.) dann ist das kein Problem der aktuellen Corona-Pandemie. Da habe ich gesagt, das war vorher schon so, da muss man sich mit Sozialprogrammen darum bemühen, das ist auch unsere gesellschaftliche Aufgabe. Aber das mit Corona gerade zu verquicken, tut mir leid, das fühlt sich so an, als würde man hier mit einem Strom an Argumenten um sich werfen. – Vielen Dank!

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Beate Schlupp

Tut mir leid, eine Kurzintervention ist beantwortet, jetzt gibt es für Sie keine Möglichkeit nach der Geschäftsordnung mehr, sich zu äußern. Ich rufe jetzt auf für die Kurzintervention für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Kröger. Bitte schön!

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Eva-Maria Kröger Die Linke

Hallo, Herr Kollege Damm! Ich versuche mal schnell, die Gedanken, die ich mir jetzt während der Debatte gemacht habe, auch noch mal in den Raum zu legen. Ich glaube, dass der Lockdown und eine sich anschließende Studie uns sehr deutlich gezeigt hat, dass Eltern räumliche, technische und auch soziale Ressourcen brauchen, um ihre Kinder zu Hause, während des Unterrichts zu Hause zu begleiten. Dazu gehören Mittagsversorgung, ein Computer, eine Räumlichkeit, Zeit und eben auch Kraft, also auch emotionale Kraft. Jetzt haben wir keinen allgemeinen Lockdown, also nicht alle Eltern sind zu Hause, das heißt, da besteht eine gewisse Ungleichheit natürlich. Und das wirft bei mir so einige Fragen auf: Also was passiert mit Kindern aus Elternhäusern, die es weniger guthaben, entweder strukturell oder sozial? Haben diese Eltern überhaupt die Chance, diese Entscheidung, die Sie einfordern, zu fällen, sowohl beruflich als auch emotional vielleicht? Und welche Eltern nutzen diese Option? Und ich glaube, das wären vor allem Eltern, die es können. Und da ist die Frage: Wollen die Kinder das überhaupt und was macht das mit den Kindern? Wir erleben gerade, dass zwischen Kindern und Jugendlichen ja schon auch in Bezug auf das Impfen eine sehr rege Debatte läuft, die auch die Kinder und die Jugendlichen belastet. Und ist das nicht eine zusätzliche Belastung, ich muss zu Hause bleiben, ich darf zu Hause bleiben? Warum darf der zu Hause bleiben und nicht ich? Trennt das die Kinder nicht schon wieder? Entsteht da nicht eine neue Konkurrenz? Und was macht das mit der Elternschaft, die ja dadurch auch verunsichert ist und sich überlegt, was sie machen muss? Ich würde aktuell mal mutig die These aufstellen, ich weiß nicht, wie Sie dazu stehen, dass vor allem Elternhäuser, die sozioökonomisch stark aufgestellt sind, von dieser Option Gebrauch machen würden. Und was ist mit allen anderen? Und mein letzter Gedanke: Wenn die Präsenzpflicht aufgehoben wird, habe ich ja sicherlich das Recht, zu Hause zu bleiben, nehme ich mal an, also dass der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin mich freistellen muss. Gilt das dann auch für systemrelevante Berufe?

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Beate Schlupp

Redezeit!

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Eva-Maria Kröger Die Linke

Was machen wir, wenn Lehrer/-innen, Kitaerzieher/-innen und Pflegekräfte dann auch zu Hause bleiben wollen?

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Beate Schlupp

Einen Moment, bevor Sie antworten, Herr Damm! Ich war jetzt sehr großzügig. Das waren ja ganz, ganz viele Fragen, die man normalerweise als Fragen nie hier hätte platzieren können. Es ist natürlich geschickt mit Gedanken verpackt worden. Ich habe das heute großzügig durchlaufen lassen, weise aber darauf hin, dass das schon ein Grenzbereich ist, wo man dann mal darüber nachdenken muss, ob eine Kurzintervention vielleicht auch noch anders formuliert werden könnte. Bitte schön, Herr Damm!

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, für Ihre Großzügigkeit, sehr geehrte Frau Präsidentin! Weil es ist mir auch ein Anliegen, qualitativ hochwertige Kurzinterventionen dann sozusagen zu hören und irgendwie auch versuchen zu beantworten. Es ist ein richtiger und wichtiger Punkt, dass dafür diese Voraussetzungen gegeben sein müssen beziehungsweise geschaffen werden müssen. Da sehe ich aber ehrlich gesagt uns auch als Gesellschaft in der Verantwortung. Und ich weiß, dass die Partei der LINKEN da auch eigentlich total dabei ist. Deswegen schätze ich ja, dass Sie sich diese Gedanken machen. Ich weiß aber nicht sozusagen, warum man dann hier nicht überlegt, ob und wie man das als Gesellschaft möglichst abfedern und gewährleisten kann, wenn es doch die richtigen Schritte möglicherweise sind. Und ich tue mich einfach schwer damit, jetzt in der Frage der Krise, wo man vielleicht Lösungen finden muss, aber auch allgemein für alle anderen Eltern dann zu sagen, okay, wir haben keine gute Lösung für alle, deswegen nehmen wir sozusagen den Rest irgendwie auch mit in Sippenhaft. Die müssen dann ihre Kinder da auch in die Schule geben, obwohl sie es ermöglichen könnten. Und uns geht es genau darum, dass wir es ermöglichen, den Eltern, die das schaffen können, die das möchten. Und da ist ja auch immer eine gewisse Balance, also wie sehr möchte man was, damit man es schaffen kann. Und es werden nicht alle schaffen, die es möchten, da bin ich bei Ihnen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist eine soziale Frage.) Aber warum machen wir es andersherum unfair und sagen, es können nicht alle schaffen, deswegen verbieten wir es allen. Das ist auch nicht gerecht. Und da bin ich nicht abschließend bei einer Entscheidung oder bei einer Lösung. Ich weiß, dass der Antrag diese sozialen Probleme nicht löst, das habe ich ja mehrfach gesagt, aber es würde eben die andere Ungerechtigkeit, soweit das eben geht, auflösen. Und bei uns jetzt mal persönlich ist es auch ein Problem. Meine Frau, die hat sich mit mir abgestimmt, ich habe meine Promotion unterbrochen, meine Frau hat jetzt ihr Staatsexamen das zweite Mal im Jahr verschoben. Das sind reale Probleme, das ist unfair für Eltern mit Kindern, die haben oft genug schon zu leiden, Eltern mit Kindern. Die müssen mehr Unterstützung von der Gesellschaft bekommen als die anderen. Und da hoffe ich sozusagen, mit Ihnen zusammen irgendwie in Zukunft Lösungen zu finden, insbesondere für die Problemkinder, die es ohne Zweifel gibt und die davon nicht profitieren würden, wenn die Schulen zu sind. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jeannine Rösler, DIE LINKE: „Problemkinder“ ist auch so ein Wort.)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Der Abgeordnete Hannes Damm wendet sich an das Präsidium.) Ja, ja, ich erkläre das gleich, aber nicht zu Ihnen. Nee, nee, Sie haben Ihre Rede abgeschlossen. Es wird keine Kurzintervention sein, die sind auch abgelaufen. Unter Berufung auf Paragraf 85 Absatz 2 – „Zusätzliche Redezeiten“ – hat Herr Renz jetzt noch zusätzliche Redezeit, da ein Mitglied der Landesregierung das Wort ergriffen hat und ihm nicht mehr ein Viertel seiner ursprünglichen Redezeit zur Antwort zur Verfügung stand, steht ihm diese Redezeit jetzt zusätzlich zur Verfügung. Und von dieser Möglichkeit macht Herr Renz hier jetzt Gebrauch. Bitte schön, Herr Renz!

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Torsten Renz CDU

Danke, Frau Präsidentin! Danke aber auch an Frau Kröger! Ich finde, Sie haben das sehr gut beschrieben, auch diese Herausforderung, diese differenzierte Situation, wie sie sich tatsächlich darstellt. Sie haben, vielleicht bewusst oder unbewusst, Ihre abschließende Meinung dann nicht ausgesprochen. Das ist in Ordnung. Herr Damm hat es, wobei ich zwischendurch manchmal gezweifelt habe, ob Sie tatsächlich meinten, Sie wollen generell die Präsenzpflicht abschaffen. (Andreas Butzki, SPD: Ja, das habe ich auch nicht verstanden.) Das war schwierig rauszuhören, aber Frau Kröger hat das genau richtig beschrieben. Aber daraus muss man doch dann anschließend, finde ich, noch weiter ableiten die Frage, die ich in den Raum stelle und sie auch nicht beantworten werde, ob aufgrund dieser ungleichen Situation, die Sie beschrieben haben, dann eine gleiche Lösung für alle gilt oder ob wir dann differenzierte Lösungen brauchen. Die Frage müsste dann in einer weiteren Diskussion beantwortet werden. Und eins hat sich für mich noch mal gezeigt, auch Sie haben dann noch mal reingepackt, ähnlich wie Ihre Fraktionsvorsitzende, Sie heben ja die Präsenzpflicht auf. Deswegen ist mir dieser Punkt noch mal wichtig, damit wir nicht aneinander vorbeisprechen. Es wird nämlich suggeriert, deswegen habe ich es vorhin schon mal gesagt, wir sind auch für Präsenzpflicht, es wird immer wieder suggeriert, nur bestimmte Fraktionen, und dann wird auch noch aufgezählt Landeselternrat, Schülerrat und GEW. Deswegen sage ich es noch mal: Wir sind auch für Präsenzpflicht. Und wenn Sie in die Schul-Corona-Verordnung reinschauen, dann ist und bleibt der erste Satz in Paragraf 7a Absatz 1: „In allen Jahrgangsstufen gilt Präsenzpflicht für alle Schulbereiche (Primar- und Sekundarbereich I und II).“ Dieser Satz bleibt. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Dann schließt sich ein zweiter Satz an, in dem sinngemäß steht, auf Antrag der Eltern, triftige Gründe und so weiter, können den Antrag stellen und es wird darüber beschieden. Das heißt, die Präsenzpflicht ist bei jetziger Lage gewährleistet. Und es geht in der Diskussion darum, zumindest wir sehen das so, wenn der erste Satz so bleibt, Präsenzpflicht bleibt, dann hat man zum Beispiel wie in Hessen einen Satz angehängt inhaltlich, der dann sagt, Schülerinnen und Schüler können von der Teilnahme am Präsenzunterricht schriftlich abgemeldet werden. Es geht da noch ein bisschen weiter. (Andreas Butzki, SPD: Ja, es geht noch weiter. Es muss Distanzunterricht organisiert werden.) Ja, ja, lieber Andreas Butzki, auch in unserem Paragrafen steht drin, wenn der Antrag beschieden wird, dass der Distanzunterricht gewährleistet sein muss, genauso in Hessen. Es geht also darum, ob es Sinn macht, ein Mittel zu schaffen, was unter dem Präsenzunterricht gilt, etwas abgeflacht, sage ich mal, juristisch zur Geltung kommt. Das ist mir noch mal wichtig, das hier einfach zu sagen. Und wenn Sie auf GEW, Landeselternrat, Landesschülerrat verweisen, dann will ich Ihnen auch sagen, GEW sagt: Ja, Beibehaltung Präsenzpflicht, aber mehr Schutzmaßnahmen, bessere Ausstattung der Bildungseinrichtungen. Landeselternrat sagt: Präsenzpflicht Ja, aber eine noch größere Bildungsungleichheit unter den Schülern wäre die Folge, weil die Voraussetzungen für digitales Lernen nicht gegeben sind. Und der Landesschülerrat sagt unter anderem: Präsenzpflicht Ja, aber, Zitat: „Viele haben in der momentanen Situation natürlich Angst um ihre Gesundheit und um die ihrer Eltern“. Und das ist Gegenstand unserer Diskussion. Und, sehr geehrte Frau Rösler, suggerieren Sie da nicht, dass es jetzt schon Wahlfreiheit gibt! (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das hab ich nicht getan! Das hab ich gar nicht getan!) Schauen Sie in die Schul-Corona-Verordnung! Es ist etwas anderes als das, worüber wir hier diskutiert haben. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Es geht um die praktische Umsetzung.) Es entscheidet immer nach jetziger Lage eine Behörde, und damit können sie ihren Antrag stellen, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das ist unkompliziert.) aber sie haben nicht diese Wahlfreiheit, von der die GRÜNEN hier gesprochen haben, die wir hier zur Diskussion gestellt haben. Das war mir wichtig, das noch mal klarzustellen, auch wenn ich es schon vorher gesagt habe, aber ich bin schon 20 Jahre dabei, und ich weiß, wie manches hingedreht wird. (Andreas Butzki, SPD: Aber mit Unterbrechungen, mit Unterbrechungen waren Sie das.) Deswegen war es mir wert, es noch mal zu wiederholen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Renz! Es liegt ein Antrag auf eine Kurzintervention von Frau Kröger vor. (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Sie haben mich ja angesprochen.)

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Torsten Renz CDU

Ich bin ja froh, dass es so was gibt hier. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Habe ich akustisch nicht verstanden. (Andreas Butzki, SPD: Aber die andern! – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die 20 Jahre habe ich verstanden, ja.

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Eva-Maria Kröger Die Linke

Ja, Herr Renz, Sie haben mich ja nun direkt angesprochen, deshalb will ich das Wort auch noch mal ergreifen. Es gibt ja eine bildungspolitische Sicht, also wie kann das an Schulen funktionieren mit Lehrerinnen und Lehrern, dazu hat Frau Ministerin, glaube ich, alles gesagt. Dann gibt es eine gesundheitspolitische und eine soziale Perspektive, und die habe ich versucht, einfach noch mal in den Plenarsaal zu legen, weil die ist mir tatsächlich insgesamt ein bisschen zu kurz gekommen. Ich habe mich einfach intensiv an die Debatten erinnert, die wir nach dem Lockdown geführt haben, zu Kindern, zu Schülerinnen und Schülern, was das zu Hause gemacht hat. Und ich habe das mit der Präsenzpflicht – das haben wir, glaube ich, alle verstanden, wie Sie das gesagt haben. Aber selbst, wenn ich das zeitlich oder regional begrenze und einschränke, führt das ja am Ende aber trotzdem dazu, dass es Kinder und Eltern geben wird, die diese Option nutzen und andere nicht. Und ich glaube sozialpolitisch, dass es vor allem die Eltern machen werden, die es können, und das ist von sozioökonomischen Faktoren ganz maßgeblich abhängig. Und dann trennen wir die Kinder weiter und führen auch eine noch weiter trennende Debatte zwischen den Kindern: Ich darf, du nicht. Warum darf ich nicht, warum darf er? Wir trennen die Elternschaft weiter, und ich glaube, mit trennenden Debatten haben wir gerade jetzt im Pandemieumgang schon genug zu tun zwischen Kindern und Eltern. Ich halte das sozialpolitisch für äußerst schwierig, diese Trennung zu vollziehen, diese Option einzuräumen. Und ein letzter Satz noch, auch mit persönlichem Bezug. Meine Mutter ist Grundschullehrerin, und ich glaube, der Kollege Damm war das vorhin mit dem Rechnen. Ich glaube, gerade Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer haben sehr deutlich klargemacht, wie krass die Lerndefizite sind (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) in der Zeit, als die Kinder nicht zu Hause, also zu Hause unterrichtet wurden und nicht in der Schule, weil gerade beim Sprechen und Lesenlernen und Rechnen ist es wichtig, dass sie den direkten Kontakt zur Lehrerin haben, aber das nur ein letzter Gedanke. Mir geht es vor allem um die Sozialpolitik, und Sie haben mich direkt gefragt, und aus diesem Grunde lehne ich diesen Antrag ab. (Andreas Butzki, SPD: Sehr gut! – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sie können ja gerne ablehnen.)

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Elke-Annette Schmidt

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Renz?

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Torsten Renz CDU

Ja, sehr gern. Also ich hatte ja schon im Vorfeld gesagt, dass ich dem, was Sie ausgeführt haben, zustimme. Insofern danke ich Ihnen, dass Sie das noch mal verstärkt haben. Ich kann diese inhaltlichen Dinge, die Sie vorgetragen haben, nachvollziehen, fast zum größten Teil auch teilen. Was ich nicht genau weiß, und ich glaube, es weiß keiner, ob es tatsächlich so ist, dass eine gewisse Klientel vielleicht leichtsinnigerweise sagt, mein Kind bleibt hier zu Hause. Das schwingt ja so ein bisschen mit. Ich weiß es nicht genau. Es kann sein, es spricht vielleicht auch einiges dafür, aber ich glaube nicht, dass wir es abschließend so einschätzen können. Und zu dem, was Sie gesagt haben, vielleicht noch ein anderer Gedanke, weil ja auch Vorredner immer wieder sagen, wir wollen so lange wie möglich den Präsenzunterricht aufrechterhalten. Dann sagen Sie aber nie, wann Sie ihn dann beenden wollen. Wollen Sie ihn beenden bei einer bestimmten Inzidenz, bei einer bestimmten Hospitalisierungsrate? Und deswegen, finde ich, klingt das auch immer so abrupt, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Dafür haben wir das Phasen-Modell, das Drei-Phasen-Modell! – Andreas Butzki, SPD: Das Drei-Phasen-Modell!) sondern das ist ein Diskussionsprozess, so, wie ich das vorhin dargestellt habe, unter sich verändernden Bedingungen, veränderte Bedingungen, was die Auswirkungen des Virus betrifft und so weiter und so fort. Deswegen bin ich ganz einfach an der sachlichen Diskussion weiter interessiert und nehme das anerkennend und dankend zur Kenntnis, dass wir auf dieser Ebene hier uns eben so ausgetauscht haben. (Beifall Ann Christin von Allwörden, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Renz! (Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Nein, es liegt keine weitere Kurzintervention vor. (allgemeine Heiterkeit und Unruhe) Es liegen keine weiteren Anträge auf Redebeiträge vor. Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/254. Im Rahmen der Debatte ist seitens der Fraktion der CDU beantragt worden, über die Ziffer I Nummern 1, 2 und 3 sowie über die Ziffer II Nummern 1 und 2 einzeln abzustimmen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wer in Ziffer I der Nummer 1 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/254 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – (Zuruf aus dem Plenum: Na, guck an!) Die Gegenprobe. – Danke schön! Damit ist in Ziffer I die Nummer 1 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/254 mit Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nein, DIE LINKE und SPD, bei Befürwortung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, CDU und FDP und Enthaltung der AfD abgelehnt, (Enrico Schult, AfD: Wir haben dagegengestimmt!) oh, Entschuldigung, und Gegenstimmen der AfD – stimmt, hier war ein Minus – abgelehnt. Wer in Ziffer I der Nummer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/254 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Enthaltungen? – Danke schön! Damit ist in Ziffer I die Nummer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/254 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt. (René Domke, FDP: Und Enthaltungen! – Ann Christin von Allwörden, CDU: Enthaltungen!) Oh, Enthaltung der CDU-Fraktion! Da muss ich noch üben hier, da habe ich mir noch kein Zeichen überlegt. Gut, danke schön! (Torsten Renz, CDU: Das nächste Mal stimmen wir anders ab.) Ja. (allgemeine Unruhe) Wer in Ziffer I der Nummer 3 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/254 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Vielen Dank! Und Enthaltungen? – Sind dann keine, genau. Damit ist in Ziffer I die Nummer 3 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/254 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und AfD abgelehnt. Wer in Ziffer II dem Einleitungssatz sowie Nummer 1 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/254 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Und die Enthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind in Ziffer II der Einleitungssatz sowie Nummer 1 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/254 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der CDU-Fraktion und Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD und FDP abgelehnt, (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Und AfD!) und AfD abgelehnt. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Wer in Ziffer II dem Einleitungssatz sowie Nummer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/254 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – (Franz-Robert Liskow, CDU: Nanu!) Die Gegenprobe. – Die Enthaltungen? – (Henning Foerster, DIE LINKE: Was ist denn das für ein Abstimmungsverhalten? Das ist ja lächerlich!) Danke schön! Damit sind in Ziffer II der Einleitungssatz sowie Nummer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/254 bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und AfD und Enthaltung der Fraktion CDU abgelehnt. Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 18 : Das ist die Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Einsetzung einer Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“, auf Drucksache 8/256. Gestatten Sie mir hierzu einen Hinweis. (allgemeine Unruhe) An diesem Tagesordnungspunkt werden mehrere Einzelbesucher auf der Gästetribüne teilnehmen, unter anderem zwei junge Menschen vom Jungen Staatstheater Parchim. Diese beiden Personen werden durch ein Kamerateam zum Dreh einer Dokumentation über politisch und gesellschaftlich engagierte junge Menschen begleitet. Das Kamerateam wird hauptsächlich auf der Pressetribüne sitzen, jedoch wird der Kameramann auch kurz die beiden jungen Personen direkt von der Besuchertribüne filmen. Wir kommen zurück zur Beratung des Antrages der verlesenen Drucksache 8/256. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/303 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/307 vor. Die bereits vorliegenden Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 8/304 und 8/305 wurden zwischenzeitlich von dem Antragsteller zurückgezogen. (Nikolaus Kramer, AfD: Welcher wurde zurückgezogen?) 8/304 und 8/305. (Nikolaus Kramer, AfD: Danke sehr! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Beide sind zurückgezogen?) Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Einsetzung einer Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 8/256 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/303 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/307 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete der SPD Michel-Friedrich Schiefler. Bitte schön!

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Michel-Friedrich Schiefler SPD

Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Ein kleiner Rückblick sei gestattet: 2012 hat der Landtag die Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ eingesetzt. Diese Enquete-Kommission hat dafür gesorgt, dass eine breite politische Debatte über eben jenes Älterwerden geführt wurde: Welche Istzustände gab es in Mecklenburg-Vorpommern? Welche Ziele wollte man sich selbst setzen? Die Enquete-Kommission hat nachhaltig zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der älteren Generation beigetragen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) hat wesentliche Themen auch in der öffentlichen Debatte angestoßen. Die gedruckte Fassung des Abschlussberichtes ging nicht ohne Grund sprichwörtlich weg wie geschnitten Brot, weil M-V hatte schlicht Maßstäbe gesetzt. Heute wollen wir uns auf den Weg machen, den quasi gegenüberliegenden Pol der demografischen Seite in den Blick zu nehmen, die Jugend. Gerade als jüngster Abgeordneter dieses Parlaments freue ich mich, dass wir uns hier im Parlament in einem extra dafür geschaffenen langfristigen Format über die drängenden Fragen der Jugend austauschen werden, und das mit den Jugendlichen, nicht über ihre Köpfe hinweg. Liebe Demokratinnen und Demokraten, lasst uns gemeinsam darüber diskutieren, wie wir Partizipationsmöglichkeiten der jungen Generation stärken, wie wir Jungsein in Mecklenburg-Vorpommern attraktiver gestalten wollen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ein Viertel der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern ist unter 30 Jahre alt. Und diesen gut 400.000 Menschen müssen wir gerecht werden – durch gute Beteiligungsmöglichkeiten, durch Anerkennung und Offenheit für die Vielfalt an Lebenswirklichkeiten und Lebensentwürfen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die unsere schnelllebige Zeit prägen, durch Anerkennung der Einschränkungen, die gerade die Corona-Pandemie in den letzten zwei Jahren für das Älterwerden im Jungsein bedeutet hat. Aber lassen Sie uns nicht nur über diese jungen Leute reden, sondern holen wir sie mit an unseren Tisch! Wir werden auch über Formen der digitalen Beteiligung sprechen. Das Land verfügt ja längst über Plattformen, mit denen wir einen offenen Bürgerdialog auch führen können, wie die Beteiligung zu „MV 2030“ gezeigt hat. Zumindest persönlich finde ich es das richtige Signal, wenn wir bei entsprechender Vorlaufzeit auch einmal ein Wochenende für die Beteiligungsformate in den Blick nehmen. Wenn man einmal einen ganzen Tag lang Zeit hat, sich mit einem Thema zu beschäftigen, dann kann das Debatten deutlich beflügeln. Das dürfte ich Ihnen hier im Saal ja nicht erklären müssen. Das kennen Sie aus Ihrer politischen Arbeit in den Parteien mit Sicherheit auch. Die Möglichkeit, dies zu beschließen, haben wir in der Kommission dann aber auch selbst. Gemeinsam mit dem Jugendforum, aber auch gemeinsam mit den externen Expertinnen und Experten, die von den Fraktionen für die Enquete benannt werden, wollen wir in den kommenden Jahren Empfehlungen erarbeiten, die das Leben für das jüngste Viertel unserer Bevölkerung verbessern sollen. Doch worüber wir genau mit den Jugendlichen reden wollen: Corona selbstverständlich. Gerade allen im Teenageralter gehen aktuell viele Lebenserfahrungen verloren, die man in diesem Alter macht, weil Diskotheken nicht wie sonst geöffnet sind, Klassenfahrten und Freizeiten wegfallen, auf denen man vielleicht die erste Liebe kennengelernt hätte. Jugend ist geprägt auch immer von einer gewissen Leichtsinnigkeit, einer gewissen Risikobereitschaft, Dinge das erste Mal zu tun, die im krassen Gegensatz stehen zum Sicherheitsbedürfnis, welches wir aus pandemischer Sicht in der Gesellschaft haben. Was macht das mit Jugendlichen, wenn der erste Kuss nicht unbeschwert mit Schmetterlingen im Bauch daherkommt, sondern im Hinterkopf ganz dumpf eine diffuse Angst vor diesem großen bösen „C“ lauert? Wir werden selbstverständlich auch über die menschengemachte Erderwärmung und den dadurch verursachten Klimawandel sprechen, vor allem über den Handlungsdruck, den die älteren Generationen allen nachkommenden Generationen aufbürden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hätte die Welt zehn Jahre vor meiner Geburt, Mitte der 80er-Jahre, damit angefangen, den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern ernsthaft zu wollen und voranzutreiben, (Stephan J. Reuken, AfD: Dann wären wir hier schon im Dunklen.) wir würden heute sehr entspannte Diskussionen führen, wären längst nicht mehr abhängig vom russischen Erdgas und würden für den Frieden demonstrieren, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nicht für ein Recht darauf, auf einem noch gut bewohnbaren Planeten zu leben. Und natürlich sprechen wir auch über die Digitalisierung, über den Schein des Seins auf Social Media und den Druck, den dies auf Heranwachsende ausübt, über mediale Rollenbilder, aber auch über die Chance, selbst aktiv Medien zu gestalten, darüber, wie die Digitalisierung die Lern- und Arbeitswelten der Zukunft neu gestaltet und wie Digitalisierung auch die Grenzen zwischen Wirklichkeit und Lüge verwischt, wie Fake News und Verschwörungstheorien unsere Sicht auf die Welt verzerren. Gerade ... (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Alles gut! Gerade in Mecklenburg-Vorpommern werden wir auch über Mobilität sprechen, über die Frage der Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land. Und auch, wenn ich dank der SPD schon mit 15 Moped fahren kann, löst das oft nicht die Frage, wie, ... (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: 15 sind Sie erst?! – Beifall Thore Stein, AfD) Ich habe mich gut gehalten, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und DIE LINKE) ... löst das oft nicht die Frage, wie ich vom Dorf jetzt eigentlich zu einem Freizeitangebot ins Grund- oder Mittelzentrum komme. Wir werden auch über Kinderarmut sprechen, über Chancengerechtigkeit, auch darüber, welche Hilfe Staat und Gesellschaft leisten müssen, welche Hilfsangebote Kinder und Jugendliche benötigen, damit sie nach der Schule gleich auch mit ihren Altersgenossinnen und -genossen in diesen großen und aufregenden Lauf namens Erwachsenenleben starten können und nicht zehn Meter hinter der Startlinie. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und natürlich ... Ein Glas Wasser fehlt ein bisschen. Und natürlich sprechen wir auch über die Vielfalt von Lebensentwürfen. Unser Antrag zur Beflaggungsverordnung und die Debatten, die in diesem Hohen Hause hierzu in den letzten Jahren geführt wurden, zeigen ja überdeutlich, dass das Bild von Vater, Mutter und Kind nur ein Familienbild von vielen ist. Wir sprechen darüber, warum es gut ist, dass Frauen wie Georgine Kellermann uns zeigen, dass das Geschlecht, mit dem wir biologisch nach Geburt identifiziert werden, nicht zwangsläufig auch das Geschlecht ist, mit dem wir identifiziert werden wollen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Da werden die Damen und Herren von der AfD (Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wieder Gift und Galle spucken, aber der Abend, der Untergang des Abendlandes ist noch nicht gekommen. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Keine Sorge! (allgemeine Heiterkeit und Unruhe – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Liebe Rechtsaußen, Homosexualität, Transsexualität, all das hat es seit Anbeginn des Menschen gegeben. (Horst Förster, AfD: Das wissen wir sogar, stellen Sie sich das mal vor!) Und wir sind nicht ausgestorben, das Abendland ist nicht untergegangen. Im Gegenteil, unsere Vielfalt anzuerkennen (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und ihr Freiräume zur Entfaltung zu geben, hat diese Gesellschaft bunter, stärker und lebenswerter gemacht. Wir wollen – noch so ein Reizthema – (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) über interkulturelle Kompetenzen sprechen, über Migration, übers Ankommen in einem Land und über das Ankommen in einer Gesellschaft. Ich möchte nicht jeden einzelnen Punkt des Antragstexts ausführen, daher zum Schluss nur noch zwei Sätze zu unserem Änderungsantrag. In der ursprünglichen Fassung hätten Sie die Mitglieder der Enquete-Kommission binnen drei Wochen nach der heutigen Verabschiedung gegenüber der Präsidentin benennen müssen, also mitten in den Winterferien. Ich bin mir sicher, dass die jetzt vorgeschlagene Änderung, die diese Frist auf Ende Februar legt, in Ihrer aller Interesse ist und daher breite Zustimmung findet. Auch wenn ich aktuell der jüngste Abgeordnete hier im Haus bin, werde ich am Ende der Arbeit der Enquete-Kommission nicht mehr zu der Gruppe gehören, für die wir Verbesserungen erreichen wollen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die Arbeit, die wir anstoßen, wird eine Arbeit für die Generationen sein, welche da kommen werden. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Was wir in der Enquete an Ideen entwickeln, an Verbesserungen erreichen, werden Ideen und Verbesserungen für die nächste Generation sein, und ich bitte Sie daher vollkommen uneigennützig um Zustimmung zu unserem Antrag – für die Zukunft unseres Landes. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Schiefler! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Und ich eröffne hiermit die Aussprache. Um das Wort hat gebeten die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Frau Stefanie Drese. Bitte schön, Frau Ministerin!

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Antrag „Einsetzung einer Enquete-Kommission ‚Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern‘“ wollen die Fraktionen der Regierungskoalition in der 8. Legislaturperiode junge Menschen mit ihren Bedürfnissen und besonderen Lebenslagen klar in den politischen Fokus rücken. Das bedeutet auch, dass sie in ihren Rechten und ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt werden. In Kindheit und Jugend werden wichtige Grundlagen für das gesamte Leben gelegt. In dieser Zeit machen junge Menschen Erfahrungen, die sie lebenslang prägen und sie zu einem eigenständigen Leben befähigen. Es ist auch die Zeit, in der sie sich als Teil unserer Gesellschaft verstehen lernen, ihre Persönlichkeit entwickeln. Diese wichtige Phase lässt sich nicht verschieben und viele wichtige Erlebnisse und Erfahrungen lassen sich später auch nicht mehr nachholen. Ein gesundes und förderliches Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist daher für die gesamte Gesellschaft von essenzieller Bedeutung. Politisch müssen wir dafür Sorge tragen, dass alle jungen Menschen dafür bestmögliche Rahmenbedingungen vorfinden. Teilhabe und Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche sind zentrale Ziele unseres Handelns. Dafür brauchen wir als Grundlage gesicherte Kenntnisse über die aktuellen Lebenslagen junger Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Situation junger Menschen in der Corona-Pandemie hat deutlich aufgezeigt, wie wichtig es ist, die Lebenslagen junger Menschen in unterschiedlichen Bereichen dafür gerade jetzt genauer in den Blick zu nehmen und geeignete Maßnahmen für positive Veränderungen zu entwickeln. Wir alle wissen, welche Herausforderungen und Einschränkungen gerade Kinder und Jugendliche in der Pandemie erlebten und weiterhin erleben. Wir sind uns wohl alle einig, dass wir die deutlichen und zum Teil gravierend gewordenen Problemlagen thematisieren, verantwortungsvoll handeln und nachhaltig gegensteuern müssen. Als Kinder- und Jugendministerin unterstütze ich daher die Einrichtung einer Enquete-Kommission „Jung sein in M-V“ mit den im Antrag beschriebenen Zielen und Inhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aktuelle Studien betonen, dass viele junge Menschen sich und ihre Interessen aktuell wenig von Politik und Gesellschaft berücksichtigt finden. Entscheidend für mich ist daher auch für die Enquete-Kommission, dass bei der Entwicklung politischer Maßnahmen junge Menschen als Expertinnen und Experten für ihre eigenen Lebenswelten eingebunden und beteiligt werden. Auch die JFMK hat im Mai 2021 deutlich gemacht, Zitat: „Will man aus den Folgen der Corona-Pandemie für die Zukunft lernen, dann geht das nur gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen.“ Zitatende. Ein für mich besonders wichtiger Aspekt des Antrags ist daher, dass neben den Abgeordneten und Sachverständigen auch junge Menschen explizit und durchgehend eingebunden werden sollen. Das in Punkt IV beschriebene Jugendforum ermöglicht unterschiedlichsten jungen Menschen einen jugendgerechten Austausch rund um die Themen der Enquete-Kommission. Durch dieses eigene Format können sie die für sie wichtigen Aspekte und Erfahrungen einbringen und ungefiltert in der Form eines Kinder- und Jugendgutachtens in die Ergebnisse der Enquete-Kommission einfließen lassen. Gerade im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern ist dies eine gute Möglichkeit, junge Menschen aus allen Regionen einzubinden und zu Wort kommen zu lassen. Mit einer guten Koordinierung und Begleitung – nicht zu verwechseln mit Aufsicht und Führung – können durch ein Jugendforum ganz neue Facetten des jungen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern in den politischen Diskurs eingebracht werden. Kombiniert mit den Erfahrungen der Abgeordneten und Sachverständigen kann so eine fundierte Grundlage für weitere Entscheidungen entstehen. Das ist meine Hoffnung und Erwartung an die Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist mir an dieser Stelle ein großes Anliegen zu betonen, welchen Mehrwert Beteiligung junger Menschen in gesellschaftlichen Prozessen hat. Junge Menschen sind nicht nur unsere Zukunft, sondern bereits jetzt ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Politik muss sie anhören und fördern und sie so unterstützen, demokratische Prozesse zu erlernen. Ihre Ideen und Erfahrungen in politische Prozesse einzubeziehen, bereichert die Diskussionen mit zum Teil zukunftsweisenden Themen und Sichtweisen und Rückmeldungen, wie die aktuelle Politik im Alltag ankommt. In der Landespolitik war es deshalb ein Schwerpunkt von mir in den vergangenen Jahren, Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen auszubauen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) auch und gerade auf digitalem Wege. Darauf können wir aufbauen. Ein wichtiges Anliegen auch von mir war es, dass im aktuellen Koalitionsvertrag das Wahlalter ab 16 verankert ist. Wenn wir wollen, dass junge Menschen in unserem Land gute Rahmenbedingungen vorfinden und sich selbst demokratisch mit ihren Ideen in unsere Gesellschaft einbringen, müssen wir junge Menschen als Expertinnen und Experten für ihre Lebensrealität anerkennen und sie mitentscheiden lassen. Die Reduzierung des Wahlalters ist ein wichtiger Schritt, um allen jungen Menschen ab 16 Jahren diese Möglichkeit zu geben. Um junge Menschen gezielt zu unterstützen und sich mit ihren Themen aktiv demokratisch einbringen zu können, wollen wir zudem ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz auf den Weg bringen. Auch hierbei ist uns wichtig, dass im begleitenden Prozess zur Ausarbeitung des Gesetzes junge Menschen eingebunden werden und ihre Meinung gehört wird. Damit einhergehen muss der Ausbau von Strukturen zur Unterstützung der Kinder- und Jugendbeteiligung, denn gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist es für junge Menschen schwierig, sich in der Freizeit mit anderen jungen Menschen für ihr politisches Engagement zusammenzuschließen. Zudem werden grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse für demokratische Prozesse nicht angeboren, sondern müssen erlernt werden. Dafür brauchen junge Menschen in allen Regionen des Landes spezifische Unterstützung. Die Weiterentwicklung des landesweiten Kinder- und Jugendbeteiligungsnetzes haben wir als zuständiges Ministerium bereits angestoßen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich betonen, wie wichtig ich die Vielfalt der im Antrag aufgeführten Themen für die Enquete-Kommission finde. Junge Menschen sind nicht nur Schülerinnen und Schüler, darauf dürfen und wollen sie nicht begrenzt werden. Das durchzuckt mich stets. Ihr Leben ist von unterschiedlichsten Umbrüchen, Entwicklungen und Orientierungsprozessen geprägt, sie haben spezifische Herausforderungen zu meistern und Entscheidungen zu treffen, die außerhalb der Schule stattfinden. Es ist daher besonders wichtig, dass sich dies in der Themenvielfalt widerspiegelt. Vielen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns in dieser Legislaturperiode gemeinsam junge Menschen mit ihren Problemlagen und Bedürfnissen noch stärker in den Fokus rücken. Ich bin mir sicher, davon profitieren wir letztendlich alle. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin Drese! Das Wort hat nunmehr für die AfD-Fraktion die Abgeordnete Petra Federau. (Nikolaus Kramer, AfD: Könnt ihr mal sehen, wie wichtig das ist: Zwei Minister da, die Ministerpräsidentin nicht da, Plenarsaal halb leer.)

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste auf den Tribünen! Kinder und Jugendliche wollen und sollten in erster Linie das Recht auf eine unbeschwerte Kindheit haben. Für eine physisch und psychisch gesunde Entwicklung brauchen Kinder und Jugendliche eine soziale Umgebung, die verlässlich ist und in die sie Vertrauen haben können. Rahmenbedingungen, die die Politik massiv beeinflussen kann, sind reichlich vorhanden. Wünschenswert und wichtig ist ein gutes familiäres Umfeld, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) in dem ihre Grundbedürfnisse und Fürsorge, gesunde Ernährung, Gesundheitsvorsorge und Förderung ihrer individuellen Begabungen und Bedürfnisse im außerschulischen und schulischen Bereich unterstützt werden. Deshalb sollte auch immer die Familie den größten Schutz und die größte Unterstützung erfahren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Weiterhin geht es um die Bereiche Wohnen, Wohnviertel, gute Infrastruktur, gute Bewegung, Freizeit- und Sportmöglichkeiten, alles Voraussetzungen für gute soziale Kontakte. Es geht darum, die vielen Übergänge vom Kleinkind, der Phase der Pubertät bis hin zum jungen Erwachsenen optimal zu flankieren, aber ohne dabei die Rechte und Pflichten der Familien zu unterlaufen. Es geht letztendlich darum, dass Kinder und Jugendliche ein natürliches Selbstbewusstsein entwickeln können und ihre individuelle Rolle in der Gesellschaft finden. Auch bislang haben Politik und die entsprechenden Interessenverbände versucht, ihre Entscheidungen darauf auszurichten, das Bestmögliche für die Kinder und Jugendlichen zu erreichen. Dabei meinen natürlich alle Akteure immer zu wissen, was das vermeintlich Beste für Kinder und Jugendliche sei. Wenn wir Kinder und Jugendliche ernst nehmen wollen, dann sehen wir sie als Experten ihrer eigenen Belange. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aus ihrer eigenen Perspektive heraus sollen sie ihre Bedürfnisse und Forderungen benennen und diese dann in die Prozesse demokratischer Entscheidungen einbringen können. Dennoch dürfen wir dabei nie vergessen, dass Kinder Kinder sind und keine kleinen Erwachsenen. Wir dürfen ihnen nicht Dinge aufladen, die sie noch nicht verarbeiten können und für die sie auch nicht verantwortlich sind oder deren Tragweite sie oftmals noch nicht überblicken können. Die meisten Kinder und Jugendlichen wollen einfach nur ihre Kindheit genießen. Und damit dieses gelingt, dafür sind im besten Falle die Eltern und die Familie da, und selbstverständlich kämpfen die allermeisten Eltern wie Löwen um ihre Kinder. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Selbstverständlich ist es nicht abzusprechen, dass es auch Kinder und Jugendliche gibt, die sich schon in jungen Jahren freiwillig mit der Politik auseinandersetzen und selbstständig ihre eigenen Belange vertreten wollen. Insbesondere die zurückliegenden zwei Jahre mit den vielen einschränkenden Maßnahmen der Corona-Krise haben unsere Kinder und Jugendlichen besonders hart getroffen. Die erzwungene Inaktivität, der Wegfall von Sport- und Freizeitangeboten, die soziale Isolation von Freunden, all das hat Spuren hinterlassen. Mittlerweile liegen Studien vor, die belegen, welche negativen körperlichen und psychischen Auswirkungen das für viele Kinder und Jugendliche hat. Auch dazu ist es jetzt an der Zeit, Kinder und Jugendliche selbst zu hören, welche Maßnahmen aus ihrer Sicht hilfreich wären, um diese Defizite auszugleichen. Wir von der AfD-Fraktion unterstützen aus diesen Gründen die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“. Bei der Besetzung des Jugendforums ist uns ein repräsentativer Querschnitt an Kindern und Jugendlichen wichtig. Allen teilnehmenden Kindern und Jugendlichen ist gleichermaßen vorurteilslos und mit Respekt zu begegnen. Den Kindern und Jugendlichen sollte ohne parteiliche Einflussnahme ein demokratisches, offenes und unvoreingenommenes Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Meinungen möglich sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und damit bin ich auch schon am Ende meiner Rede. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Federau! Das Wort hat nunmehr für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Daniel Peters. (Julian Barlen, SPD: Daniel, zieh durch!)

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst freut es mich, dass ich zum Thema „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ sprechen darf trotz … (Julian Barlen, SPD: Wer denn sonst?) Ja! (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, wobei wir natürlich mit Blick auf unsere Personalsituation in der Fraktion schon sagen können, dass wir hier schon, was politische Mitbestimmung von jungen Menschen angeht, dass wir hier offensichtlich jungen Menschen am meisten zutrauen, denn der jüngste Abgeordnete ist bei uns der Fraktionsvorsitzende. Das ist ja schon erst mal ein sehr gutes Signal und auch ein guter Start, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) denke ich mal, für die Arbeit der Enquete-Kommission. Und trotzdem freut es mich natürlich, dass ich jetzt als 40-Jähriger sozusagen hier dann zu diesem, ja, zu diesem Einsetzungsantrag sprechen darf. Und, meine Damen und Herren, ich nehme eines vorweg, wir werden natürlich der Einsetzung dieser Enquete-Kommission zustimmen. Und ich möchte damit auch die Hoffnung verbinden, dass wir tatsächlich die Lebenssituation der jungen Menschen in diesem Bundesland versuchen dort auch abzubilden. Deswegen wäre einer meiner ersten Wünsche, dass wir schon mal über ein Instrument nachdenken, wie wir eine Umfrage starten, eine Umfrage starten, was den jungen Menschen in diesem Land tatsächlich wichtig ist. Und da wäre es unschön, wenn wir seitens der Fraktionen allzu viele Vorgaben machen. Natürlich wissen wir auch aus den Parteien heraus, aus unseren politischen Jugendorganisationen, was die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, die jungen Menschen, bewegt. Aber ich glaube, es wäre schon wichtig, dass wir das mit repräsentativen Umfragen, mit solchen Instrumenten dann auch versuchen zu ermitteln, um zu erweitern, um ein breites Bild tatsächlich zu bekommen, denn wir wollen nicht, dass über Themen gesprochen wird, die von politischen Jugendorganisationen ganz alleine definiert sind. Und da komme ich zu diesem einen Punkt, und ich habe ein bisschen Skepsis nach der Einbringungsrede, da haben Sie ja klar definiert, worüber Sie reden wollen, weil Sie natürlich auch als junger Mensch die Themen aus ihrem Umfeld, parteilichen Umfeld/Lebensumfeld glauben identifiziert zu haben, und wollen das hier reinbringen. Das wird aber zu wenig sein. Wir brauchen zunächst mal eine vernünftige Grundlage. Wir brauchen auch einen Zeitplan. Ich sage ganz deutlich, ich habe aus den Worten herausgehört, dass man das schon bis zum Ende der Legislaturperiode plant. Also so ein vernünftiger Zeitplan, auch ein ambitionierter Zeitplan, der sollte schon dazugehören. Und wenn wir es in zwei Jahren schaffen, dann schaffen wir es in zwei Jahren. Der Steuerzahler wird es uns danken, meine Damen und Herren. Und deswegen, glaube ich, sollten wir auch nicht so viele Dinge auf die lange Bank schieben, sondern wir sollten zügig auch erste Ergebnisse erarbeiten. Und wir müssen natürlich auch ganz konkret machen, was wir da eigentlich wollen, denn hier sind auch viele Themen angeschnitten worden. Etliche sind auch vergessen worden, wie Bildungspolitik, die halten wir für einen ganz wesentlichen Aspekt. Auch den kann man natürlich in der Enquete ansprechen. Aber ich will nicht vergessen, dass wir auch andere Fachausschüsse haben, die sich natürlich mit diesen Fragen auseinandersetzen. Aber es ist natürlich in der Enquete zugegebenermaßen etwas anders, weil wir ja die Möglichkeit haben, über das Jugendforum dann eben auch die jungen Menschen mit einzubeziehen. Dass sie hier auch mitvotieren können, das halte ich für eine sehr, sehr kluge Lösung, und das sollten wir dann auch entsprechend so nutzen. Was mich ein bisschen verwundert, ist, dass wir ja bei anderen Fachausschüssen leider nur in etwas dezimierter Zahl hier sitzen müssen im Bildungs- und im Wissenschaftsausschuss. Das sind ja gerade auch die Fachausschüsse, die gerade junge Menschen interessieren. Da haben wir ja leider nicht sozusagen die Ausschussgröße wie bei anderen Ausschüssen. Das hat aber andere politische Motive. Deswegen bin ich dann der SPD an der Stelle auch sehr dankbar für die Großherzigkeit, dass wir hier eben auch mit 13 Abgeordneten sitzen dürfen, meine Damen und Herren, an der Stelle. Und ich finde es natürlich gut, dass wir eben auch dann andere, die wir dann auch noch hinzubitten können, und das Jugendforum, andere Beteiligte, Externe von außen, hier miteinbinden können. Und das werden natürlich junge Menschen sein, die dann hier die Möglichkeit haben, ihre Themen auch zu platzieren. Ich glaube, die Arbeit dürfte sehr fruchtbar sein. Wir werden gute Ergebnisse bekommen. Ich sage es aber noch mal, bevor wir ausschließlich über das dritte Geschlecht und Geschlechterpolitik reden oder ausschließlich über Themen, die mutmaßlich vielleicht nicht die breite Mehrheit der jungen Menschen in diesem Bundesland abholen, sollten wir wirklich fundiert erst einmal ermitteln, was interessiert die jungen Menschen in diesem Bundesland wirklich. Und da sollten wir auch nicht so viel vorgeben, auch wenn wir als Politiker natürlich gerne immer auch unsere Themen zuerst setzen wollen. Aber da wäre es schön, wenn wir uns ein Stück weit zurücknehmen und wirklich mal so eine Analyse vornehmen und diese dann auch entsprechend bewerten. Insofern freue ich mich auf den Austausch in dieser Enquete-Kommission und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Peters! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Torsten Koplin. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist mir nicht entgangen, dass Sie rumätzten ob meines Alters. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Leben misst man nicht nach Jahren, haben die Puhdys mal gesungen in dem Song „Melanie“. Oder bei Picasso habe ich letztens gelesen: Es dauert lange Zeit, bis man jung ist. Insofern, unsere Fraktion hat sich verständigt, den an politischer Erfahrung im Parlament ältesten Abgeordneten hier ans Rednerpult zu schicken. Und ich darf schon ankündigen, für unsere Fraktion werden es Christian Albrecht als stimmberechtigtes Mitglied und Steffi Pulz-Debler als seine Stellvertreterin, zwei Junge, zwei, die jetzt neue Erfahrungen im Parlament sammeln, die aber hochkompetent sind, hoch engagiert und gestaltungshungrig sind. Und insofern, wir freuen uns auf die Arbeit der Enquete-Kommission. Wir freuen uns auf die Zielsetzung, denn es hat ja schon eine ganze Reihe von Formaten gegeben. Ich habe vorhin mal überlegt, es gab – und gibt immer noch, ist ja nicht abgesetzt, nur eben auch unterbrochen ob der Umstände – „Jugend im Landtag“, „Jugend fragt nach“, „Jugend debattiert“, „Jugend tischt auf“. Viele verschiedene Formate mit und für junge Menschen hier, die inspirierend, motivierend waren. Manche, die heute im Parlament sitzen oder in Vertretungen in den Kommunen, haben sich daran im Laufe der Zeit beteiligt und bringen sich nunmehr ein, und das ist eine wunderbare Sache. Die Themen, mit denen sich die Enquete-Kommission beschäftigen wird, sehe ich in einem Zusammenhang mit dem, was uns in der letzten Legislaturperiode beschäftigt hat im Sozialausschuss. Auch ein Grund, warum meine Fraktion gesagt hat, sag du mal was dazu, weil wir als Linksfraktion – das möchte ich gern in Erinnerung rufen – bereits vor fünf Jahren versucht haben, eine Enquete-Kommission auf den Weg zu bringen. Damals gab es keine parlamentarische Mehrheit dafür. Das war schade und ist schade zu konstatieren. Aber ich blättere jetzt nicht im Geschichtsbuch, jetzt gucken wir mal nach vorne. Und um nach vorne gucken zu können, ist es aber wichtig, zu sehen, wir fangen eben nicht bei null an, Herr Peters. Wir haben mit der Anhörungsreihe im Sozialausschuss sechs Themen wirklich inhaltlich tiefgreifend behandelt, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und zwar in einer wunderbar befruchtenden Konstellation, elf Abgeordnete des Sozialausschusses mit zehn jungen Leuten. Und die jungen Leute, die haben mich fasziniert, muss ich sagen, aus mehreren Gründen: erst einmal die Art und Weise, wie sie darangegangen sind an die Arbeit, wie tief sie sich reingekniet haben, mit welcher Ernsthaftigkeit und Leichtigkeit zugleich, weil sie vielen ideologischen Ballast gar nicht mithatten, sondern über ihre Interessen, über ihre Wahrnehmung, ihre Vorstellungen und Zukunftsvorstellungen und Forderungen gesprochen haben, und das nicht anmaßend, sondern ganz sachlich, auf Augenhöhe. Und es gab so manches Mal, da saß ich hier auf dem Sitz, wo jetzt die Präsidentin sitzt, und habe mir gedacht: Mensch, da können wir uns wirklich eine Scheibe von abschneiden, wie die jungen Leute darangehen, wie qualifiziert viele Fragen waren, wenn Expertinnen und Experten befragt wurden. Und am Ende kamen sehr viele Empfehlungen auf den Tisch, und an die können wir und müssen wir unbedingt anknüpfen. Einige Dinge kamen immer wieder, und zwar die Fragen der Mobilität, Fragen der Beteiligungsrechte: Wie können wir uns in der Kommune einbringen? Wie können wir durchsetzen, dass unser Lebensumfeld so gestaltet ist, wie wir das haben möchten, gemeinsam mit den Erwachsenen? Da ging es gar nicht um Generationskonflikte, im Gegenteil, wobei die Konfliktlinie nie ausgespart wurde. Es wurde ja da nicht Schönfärberei betrieben. Und wenn wir uns dessen bewusst sind, wo wir jetzt stehen: Es gibt einige Sachen, die sind inzwischen verwirklicht worden. Ich denke mal an das Azubi-Ticket. Es gibt einige Sachen, die wir in der Vorhalte haben. Wenn man sehr aufmerksam den Koalitionsvertrag von SPD und DIE LINKE sich anschaut, so ist das Wahlalter vermerkt, sind andere Vorhaben aus dem Empfehlungskatalog vermerkt. Und nun, das ist vom Kollegen der SPD eingangs auch schon dargelegt worden, gibt es einige Dinge, die uns neu herausfordern. Das sind die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen, über die wir vertieft sprechen müssen in ihrer Mehrdimensionalität, aber eben auch andere Dinge, die sich in der Zwischenzeit ergeben haben. Und wir werden mit dieser Enquete-Kommission eine neue Qualität erreichen, weil es hier ein Zusammentreffen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern, von Expertinnen und Experten in eigener Sache geben wird, gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Und wir als LINKE versprechen uns davon sehr viel, vor allen Dingen, dass etwas erarbeitet wird, was wir dann schleunigst in praktische Politik, in den Lebensalltag umzusetzen versuchen. Es wird nicht alles gleichermaßen gehen, nicht alles schnell gehen, aber mit einer Zielstrebigkeit, denke ich mal, versehen sein, die Hoffnung macht, die anziehend wirkt, die unser Land attraktiv macht, und wo wir leben und sagen, ja, das sind alles nicht nur schöne Worte, die wir in die Welt setzen, sondern hier passiert was in diesem Land. Hier stecken kluge Köpfe etwas ..., pflanzen etwas auf, setzen etwas in Gang, was dann dazu führt, dass dieses Land Zukunft gewinnt und andere drauf schauen und sagen, Mensch, können wir das nicht auch so machen, können wir uns nicht etwas abschauen aus Mecklenburg-Vorpommern, dass wir also ein Stückchen weit Taktgeber sind – in aller Demut, wir haben die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen –, sondern dass wir die Potenziale, die wir haben, nutzen. Das alles steckt in dieser Enquete-Kommission am Start drin. Ich will ein paar Worte sagen zu dem Vorschlag der GRÜNEN auf Drucksache 307. Wir haben uns am Rande der Landtagssitzung darüber schon unterhalten. Ich denke, das qualifiziert den Antrag und wird auch das Anliegen befördern, so, wie es in der 307 niedergeschrieben ist. Wir werden das seitens der LINKEN unterstützen, gehen auch davon aus, dass es eine breite Mehrheit für dieses Ansinnen gibt, wie wir insgesamt darauf zählen, dass es eine breite Mehrheit gibt für diesen Antrag, wenn nicht sogar eine Einmütigkeit. Einstimmigkeit wäre ideal. Wichtig wäre nur, dass wir uns in allem, was dann passiert, immer darauf besinnen, was ist das, was wir gemeinsam wollen, was wir gemeinsam hinbekommen, hier nicht das Trennende herausstellen, sondern das Gemeinsame. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und der Enquete-Kommission ein gutes Gelingen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Koplin! Das Wort hat nun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Hannes Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Jugend in unserem Land! Da oben darf ich ja nichts zu sagen. Eigentlich ärgert man sich als Abgeordneter, wenn man die ganze Nacht wach geblieben ist für so einen wichtigen Antrag, um so eine schöne bissige Rede zu schreiben. Aber es gibt nichts Schöneres, als die jetzt hier einmal zu zerreißen – der Herr Koplin hat es gerade schon angesprochen –, weil wir in ganz wesentlichen Punkten nämlich zusammengefunden haben. Natürlich hätte ich mir die Beteiligung der Opposition sozusagen bei dieser gemeinsamen Angelegenheit der Enquete vielleicht ein bisschen eher gewünscht. Fairerweise muss man sagen, unsere formalen Änderungsanträge kamen auch erst heute Morgen. Und bei den Werften haben wir das auch schon ein bisschen geübt, bei Corona. Hier passieren Sachen eben schnell. Und ich bin froh, dass wir schnell drauf reagieren konnten. Nun noch ein paar inhaltliche Punkte, die ich jetzt so ein bisschen frei mache. Was noch fehlt und wo ich jetzt aber auch hoffe, dass wir das dann in der Besprechung in der ersten Kommissionssitzung dann auch abfrühstücken können, ist, dass mir noch fehlt ein bisschen die differenzierte zeitliche Betrachtung, weil es eben für Junge häufig einen extrem schnellen Wandel der Lebensumstände gibt und, wenn wir heute analysieren, dann diese Analyse erst in fünf Jahren natürlich nach der Enquete umgesetzt werden kann. Und manches, was wir dann analysieren und besprechen, das betrifft ja Menschen, die heute noch gar nicht geboren sind, die dann jung sind. Andere, für die bedeutet das eine halbe Lebensspanne, diese fünf, sechs, sieben, acht Jahre, die das vielleicht braucht. Und ich wünsche mir auch, dass natürlich auf der Strecke keine jugendpolitischen Projekte, wie zum Beispiel das Jugendmitwirkungsgesetz, dann auf dem Weg zurückbleiben, weil wir sagen, die Enquete befasst sich ja mit allem, insofern auch da ein Aufruf, gerne gemeinsam daran zu erarbeiten, schon auch in nächster Zeit. Bei der zeitlichen Betrachtung muss man dann eben mit Feingefühl ein bisschen schauen, welche Erkenntnisse haben Gültigkeit, zu welchen Folgerungen kommt man und für wen haben die denn eigentlich Gültigkeit? Und da würde ich mir dann zum Beispiel eine Differenzierung nach Alterskohorten, die ja sehr heterogen sind in diesem jungen Alter, also Kitas, Grundschulalter, Sekundarstufe, Azubis, Schülerinnen und Schüler, meinetwegen auch junge Erwachsene, die ja noch nicht so ausdifferenziert sind jetzt in dem vorliegenden Antrag, dass wir das dann ein bisschen schärfer fassen und in den Blick nehmen. Ich finde auch, dass die Querschnittsthemen Digitales/ Klima/Land sehr gut gewählt sind. Bei Corona, da habe ich ein bisschen meine Zweifel. Also es ist ja auf jeden Fall ein Querschnittsthema, das schwerste Auswirkungen auf junge Menschen hat. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Aber genau auch deswegen, wegen dieser hohen Dringlichkeit, gibt es einen gewissen Widerspruch zwischen dem Zeithorizont einer Enquete-Kommission und den jetzt eigentlich notwendigen unmittelbaren Maßnahmen. Und ich habe ein bisschen die Hoffnung, dass, oder ich, ja, ich gehe davon aus, ich hoffe es, dass die Folgen der Pandemie auch in den nächsten fünf Jahren dann schon gebührend adressiert werden für junge Menschen, weil die sind dann eben nicht mehr ganz so jung in fünf Jahren. Und dann würde ich noch ergänzen – das ist eine Sache, die mir gefehlt hat, auch da denke ich eigentlich, dass wir das aufnehmen können, weil DIE LINKE hat bei der Initiative 2017 das auch schon angebracht –, mir fehlt so ein bisschen bei der Themenauswahl diese gesellschaftlichen Abstiegsängste, die für viele Menschen, auch dann junge Menschen, nur eine Alternative mit dem Fragezeichen „Abwanderung – ja oder nein?“ bergen. Das würde ich gerne mit befassen. Ansonsten, bei der Themenwahl ist man leider schon relativ stark eingeschränkt jetzt oder es ist relativ starr vorgegeben. Da hätte ich mir, glaube ich, und auch die Jugendverbände, mit denen ich im Vorfeld gesprochen habe, ein bisschen mehr noch Beteiligung gewünscht, die wir jetzt hoffen dann über dieses Jugendforum vielleicht auch reintragen zu können. Und vielleicht ist die Enquete auch offen, da möglicherweise, wenn junge Menschen noch eine gute Idee haben, ein Thema aufzunehmen. Jetzt zu den beiden Ergänzungen, die mir eben sehr am Herzen lagen. Sie haben ja gehört, einen Änderungsantrag haben wir komplett zurückgezogen, den anderen in abgewandelter Form, die Vergrößerung der Enquete-Kommission um zwei Plätze, damit die Jugendlichen eine direkte Stimme über dieses Jugendforum – auch nicht nur Gast- und Mithörrecht sozusagen, Mitspracherecht, sondern eben auch direkt das Stimmrecht – erhalten können, und da haben wir uns ein bisschen darauf geeinigt, dass wir über diese Expert/-innen vielleicht den Jugendlichen dann eine Möglichkeit geben, da zwei Personen zu benennen aus ihrer Mitte. Da muss man noch die genauen Feinheiten klären, weil das eben auch mit dem Enquetegesetz da nicht so einfach ist. Da danke ich der LINKEN und auch der SPD, die da die Bereitschaft signalisiert haben, das auf ihre Expert/-innenplätze, also von den fünf beziehungsweise drei, sechs und drei, die sie haben, dann das entsprechend freizugeben. Und es ist nun so, die GRÜNEN hätten das natürlich auch gerne gemacht – den Seitenhieb müssen Sie jetzt aushalten. Leider, durch das relativ unfaire Zählverfahren – und natürlich auch durch das Wahlergebnis, das möchte ich gar nicht bestreiten – ist es so, dass wir leider überhaupt keinen Experten/keine Expertin auf unser Ticket entsenden können, sonst hätten wir das natürlich auch gern getan, weil diese Jugendbeteiligung uns wirklich ernsthaft sehr am Herzen liegt. Der zweite Änderungsantrag, der noch besteht, aber in einer leicht abgewandelten Form, ist mir selber ein Herzensthema, weil ich habe keine politische klassische Karriere über Jugendorganisation und dann irgendwann Partei und so weiter mitgemacht, sondern ich selbst habe sieben Jahre lang in einem Jugendforum in Thüringen die Landesregierung beraten zum Thema „nachhaltige Entwicklung“ und bringe da ein bisschen Erfahrung mit. Und eine dieser Erfahrungen war eben, es braucht einen hauptamtlichen Ansprechpartner, der auch auf der Wellenlänge der Jugendlichen mitschwimmt und die Sachen vor- und nachbereitet. Jugendliche haben eine andere Lebensrealität. Die wollen sich nicht um Protokolllagen, um komplizierte Ausschreibungen, um Veranstaltungsorganisationen kümmern. Die wollen ankommen, die wollen Informationen aufbereitet bekommen und dann wollen sie mitwirken, wollen gestalten, und dann wollen sie wieder nach Hause fahren und Jugendliche sein oder Kinder sein. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und dafür braucht es eben diese spezielle Stelle. Der Änderungsantrag liegt Ihnen vor und … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Habe ich leider nicht verstanden. Sonst habe ich hier noch genug Redezeit momentan, um noch darauf zu erwidern. Genau, und da bin ich froh, dass wir jetzt da jemand gefunden haben oder finden werden, die das macht, und zwar keine klassische Verwaltungsstelle eben, sondern in einer gewissen Art haben wir uns darauf verständigt, dass es pädagogisch sein soll, dass das auf Augenhöhe stattfinden soll und nicht so trocken, wie man das, wenn man nur die Fahrtkostenabrechnung da vielleicht einreichen kann, sonst haben würde. Es braucht einfach diesen Hauptamtlichen, der den Laden zusammenhält. Mit diesen Worten möchte ich auch enden. Ich freue mich auf die Zustimmung für unseren Änderungsantrag, auch ganz besonders für diese Mitwirkung, Mitbeteiligung, der direkten, für die Jugendlichen, dass wir das zusammen erreichen konnten, und wir würden uns dann als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch für diese Zustimmung und für dieses Entgegenkommen natürlich mit der Annahme des gemeinsamen Antrags dann auch revanchieren. (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Damm! Das Wort hat nun für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Sabine Enseleit.

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Sabine Enseleit FDP

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es sind erschreckende Zahlen und Nachrichten, die uns Studien liefern und die man in der Presse liest, wenn es um Kinder und Jugendliche während der Corona-Pandemie geht. Das ist kein Phänomen Mecklenburg-Vorpommerns, nein, das gilt für ganz Deutschland. Es sind oftmals herzzerreißende Nachrichten. Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder und Jugendliche werden und wurden in dieser Pandemie sträflich vernachlässigt. Sie haben enorme Opfer gebracht. Gleichzeitig wurden ihre eigenen Sorgen und Nöte viel zu wenig ernst genommen und beachtet. Keiner, auch diese Landesregierung nicht, hat den Kindern und Jugendlichen jemals dafür gedankt, welche Opfer sie oftmals still in diesen inzwischen Jahren der Pandemie gebracht haben. Dieser Dank ist mehr als überfällig. Es ist daher gut und richtig, dass wir uns in dieser Legislaturperiode in einer Enquete-Kommission intensiv und besonders mit den Belangen von Kindern und Jugendlichen auseinandersetzen wollen. Die Freien Demokraten unterstützen dieses Anliegen ausdrücklich und wollen sich aktiv und konstruktiv in die Arbeit der Enquete-Kommission einbringen. Dabei begrüßen wir insbesondere, dass es einen eigenen Punkt zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern geben wird, denn, meine Damen und Herren, viel zu häufig wurde in der Corona-Pandemie über die Köpfe von jungen Menschen hinweg entschieden. In den vergangenen zwei Jahren war der Präsenzunterricht über 100 Tage ausgesetzt. Während in Fußballstadien die Profis bereits vor Zuschauern spielen konnten, mussten junge Menschen auf dem Bolzplatz aufpassen, dass nicht ein Haushalt zu viel dabei war. Wie lebensfremd und ignorant müssen diese Regelungen auf Kinder und Jugendliche gewirkt haben! Die Folgen dieser Corona-Politik in ganz Deutschland – nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern – sehen wir überall: massive Lernrückstände, häusliche Gewalt, psychische Krankheiten bis hin zu einer ansteigenden Zahl von Suizidversuchen bei Kindern und Jugendlichen. Es sind wirklich verheerende und erschütternde Nachrichten. Die Enquete-Kommission wird sich die Zeit nehmen müssen, diese Auswirkungen aufzuarbeiten. Junge Menschen, die ihr ganzes Leben noch vor sich haben, wurden und werden in der Pandemie vergessen. Es ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass die Auswirkungen nicht nur aufgearbeitet werden, sondern auch die richtigen Handlungsschritte eingeleitet werden. Kinder und Jugendliche haben keine Stimme im Parlament. Es ist an uns, sie anzuhören, ihre Sorgen und Nöte, aber auch Ideen und Zukunftswünsche aufzunehmen und für sie zu gestalten. Es ist an uns, mitzuentscheiden, welche Chancen und Möglichkeiten wir jungen Menschen in unserem Land mit auf den Weg geben. Auch abseits von Corona sind die Ergebnisse der Enquete-Kommission wichtig für die Umsetzung konkreter Maßnahmen. So werden wir uns mit der Frage beschäftigen müssen, warum junge Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern abwandern und wir hier ausgebildete Fachkräfte nicht halten können. Gerade die negative Wanderungsbilanz von jungen Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern muss uns Sorgen machen. Sie ist entscheidend für das Zusammenleben in unserem Land, für die Entwicklung unseres Arbeitsmarktes und unserer Wirtschaft. Wir als Fraktion der Freien Demokraten werden dem Antrag auf Einsetzung der Enquete-Kommission zustimmen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Fraktionen, gemeinsam die Situation für junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu erörtern und dann Maßnahmen zu ergreifen, um sie voranzubringen und zu verbessern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP, Julian Barlen, SPD, Sebastian Ehlers, CDU, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Enseleit! Es hat nun das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Christian Winter. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

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Christian Winter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete und ganz besonders auch liebe jugendpolitisch Interessierte und Engagierte, die heute hier der Debatte beiwohnen und einige auch noch vielleicht zu Hause vor den Bildschirmen! Mehr Beteiligung wagen, das ist sicherlich ein naheliegender rhetorischer Aufschlag, um die heute hier wichtige und – dafür möchte ich mich ganz ausdrücklich schon jetzt bedanken – sachlich geführte Debatte zur Einsetzung hier des Enquete-Antrags, um den zu umrahmen. Seit fast 17 Jahren beschäftige ich mich beziehungsweise erfahre in verschiedenen Ehrenämtern, wie die Beteiligung von jungen Menschen – also Minderjährigen, Jugendlichen oder auch jungen Erwachsenen – gestärkt, gefördert oder sichtbarer gemacht wird, denn ich bin fest davon überzeugt, dass das, die Beteiligung junger Menschen, ein echter Standortfaktor sein kann. Und ich wurde darin auch schon bestätigt. Ich habe in der ersten Woche dieses noch jungen Jahres die kleine Gemeinde Balow bei Grabow in meinem Wahlkreis besuchen können. Das ist ungefähr eine Stunde südlich hier von Schwerin. Die möchte ich mal als Vorzeigeort bezeichnen. Eines der vielen Erfolgsrezepte der Gemeinde Balow – die im Übrigen nur etwas über 300 Einwohner zählt, also wirklich eine kleine Gemeinde im ländlichen Raum –, eines der vielen Erfolgsrezepte ist, dass junge Menschen dort mitbestimmen können. Sie können eigene Ideen einbringen und können Projekte, können diese Ideen in Projekten verwirklichen. Dadurch gibt es nicht nur eine hohe Resonanz, auch in anderen ehrenamtlichen Organisationen vor Ort, in die die jungen Leute dann hineinwachsen – das strahlt übrigens auch in die nähere Umgebung des Ortes aus –, sondern es sorgt auch dafür, dass durch dieses Empowerment die Kinder und Jugendlichen an ihren Ort gebunden werden und auch damit an die Region. Das ist für mich beispielhaft, um junge Erwachsene und Junggebliebene dazu zu bewegen, in Mecklenburg-Vorpommern bleiben zu wollen, oder – so wie in meinem ganz persönlichen Fall – sie überzeugt, dahin zurückzukehren, wo sie geboren und aufgewachsen sind. Mit der Einführung des Wahlalters 16 erreichen wir mit Sicherheit einen bedeutenden Meilenstein in der Beteiligung junger Menschen. Damit aber nicht genug. Ich bedanke mich ganz ausdrücklich auch für die Ausführungen der Sozialministerin Stefanie Drese, für die ausführlichen Erläuterungen, wie demokratische Bildung und Befähigung die Einführung des Wahlalters 16 bereits schon begleitet haben – ja, es wurde ja auch in der politischen Rahmensetzung in den vergangenen Jahren viel dazu beigetragen – und wie sie es weiter begleiten werden. Und dafür ist die Einsetzung dieser Enquete auch ganz wichtig, denn die Jugendbeteiligung ist mit der Einführung des Wahlalters 16 in der 8. Wahlperiode lange nicht abgehakt, sondern mit der Enquete-Kommission wollen wir die Chance ergreifen, um inhaltlich und strukturell intensiv dazu zu erarbeiten, wie wir diese Beteiligung, die wir noch stärker mit dem Wahlalter 16 ermöglichen, begleiten wollen. Frau Enseleit, das Ansinnen, dass wir junge Beteiligung stärken wollen, das ist glücklicherweise älter als die Corona-Krise, die uns vor etwa zwei Jahren dramatischerweise ereilt hat. Ihre Analyse ist sicherlich zutreffend, dass viele Probleme verschärft wurden, dass es noch mal ein Schlaglicht darauf geworfen hat und dass wir sicherlich ganz besonders dadurch verschärfte Probleme in verschiedenen Bereichen noch mal stärker betrachten müssen. Aber das allein ist nun nicht Zweck. Und auch den Satz, der zwischendurch gefallen ist oder die Bemerkung, dass Kinder keine Stimme haben, finde ich hochproblematisch. Sicherlich, es gibt immer wieder Reformen, wo auch darüber gesprochen wird, „Wahlalter null“, und das ist sicherlich auch etwas, über das man sprechen kann, aber die hier in diesem Hohen Hause gewählten Politikerinnen und Politiker sind für alle Menschen in dem Land da und ganz klar auch für Kinder und Minderjährige. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auch da sei mir eine persönliche Bemerkung gestattet. Es ist natürlich so, dass auch hier viele, in allen Fraktionen viele Eltern sitzen, wie heute schon mehrfach ausgeführt wurde – auch ich gehöre dazu –, und dadurch natürlich auch verstrickt sind, sage ich mal, aber auch in vielen Gesprächen und Begegnungen vor Ort die Bedürfnisse von Eltern und Großeltern mitbekommen. Herr Peters, ich denke, der Einsetzungsbeschluss bietet eine große thematische Vielfalt, die wird eigentlich auch aufgezeichnet und ich kann die Bedenken daher nicht so ganz teilen. Ich stimme Ihnen aber zu, dass eine Beteiligung ohne Scheuklappen und auch, sage ich mal, die Eröffnung für weitere Themen, die die jungen Menschen dann im Prozess einbringen, dass die Beteiligung auf jeden Fall da sein muss. Da sind wir uns insofern einig. (Daniel Peters, CDU: Sehr gut!) Allerdings hat ja auch insbesondere Herr Koplin festgestellt, dass es ja schon eine Anhörungsreihe in der Vergangenheit gab und daher natürlich auch klar ist, dass es Beteiligung gibt, und daraus haben sich ganz klar schon erste Handlungsbedarfe gezeigt. Und es ist auch klar, wo wahrscheinlich Akzente gesetzt werden können. Die tauchen dementsprechend auch in dem Einsetzungsbeschluss auf, der natürlich auch inhaltlich und thematisch untermauert ist und sein muss auch, denn das aktive Wahlrecht – das auch in dieser Wahlperiode kommen wird, das Wahlalter 16 – allein bietet keine umfassende Beteiligung, sondern Mitbestimmung wird erst durch entsprechende Rahmenbedingungen in der Bildungs-, Sozial- und Infrastrukturpolitik umgesetzt und, um noch mal zu Herrn Peters zurückzukommen, sicherlich auch noch andere Politikbereiche. Das war keine abschließende Aufzählung. Das heißt, dass die Lebensrealitäten – in diesem Fall der jungen Menschen – Partizipation an gesellschaftlichen Prozessen auch möglich machen, und das, denke ich, wird ein besonderes Ziel der Arbeit der Enquete-Kommission sein, dass wir diese Partizipation stärker anregen wollen und werden. Ich freue mich auf die konstruktive Zusammenarbeit. Ich denke, die hat sich hier in der Debatte zu dem Einsetzungsbeschluss abgezeichnet. Und da sind wir gut beraten, diese gute und konstruktive Zusammenarbeit mit und für die Interessen junger Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu führen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/256. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/303 abstimmen, also der Änderungsantrag. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/303 einstimmig angenommen. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/307 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/307 bei Ablehnung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Zustimmung angenommen. Ich lasse nun über den Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/256 abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/256 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/256 mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Afghanische Migranten: Hilfe vor Ort statt neuer Anreizbildung, Drucksache 8/241. Antrag der Fraktion der AfD Afghanische Migranten: Hilfe vor Ort statt neuer Anreizbildung – Drucksache 8/241 – Und das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Tadsen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Die Uhr läuft auch schon wieder, ne? (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen wendet sich an das Präsidium. – Unruhe im Präsidium) Die Uhr läuft schon. (Unruhe im Präsidium) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Die Bundesregierung hat der Europäischen Union zugesagt, insgesamt 25.000 Afghanen zu uns nach Deutschland zu holen. Deutschland intensiviert damit einen migrationspolitischen Sonderweg in Europa. Die Ampelkoalition missachtet die Folgen für die Aufnahmegesellschaft, die Folgen für Mecklenburg-Vorpommern. Zu Beginn meiner Rede darf ich mich auf ein Mitglied der Landesregierung berufen. Ich zitiere: „Es ist … Aufgabe der nationalen und internationalen Politik zu helfen, die Fluchtursachen vor Ort zu bekämpfen.“ Zitatende. Diese Worte stammen von unserem Innenminister Herrn Pegel, der sich vor wenigen Tagen erst in einer seiner Pressemitteilungen zur Migrationsfrage äußerte. Die darin ablesbare Maxime „Hilfe vor Ort“ trifft das Ansinnen unseres heutigen Antrages. Dieses steht im Gegensatz zum Handeln des Bundesinnenministeriums. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die neue Ministerin Frau Faeser betreibt eine Migrationspolitik, die angeblich die europäischen Blockaden lösen soll, in Wahrheit aber den Graben vertieft, diese Zusage, dass wir als Deutschland von europaweit insgesamt 40.000 alleine 25.000 Personen aufnehmen, das sind über 60 Prozent des gesamten Kontingents der Europäischen Union. Wer kann angesichts dieser krassen Überproportionalität nicht von einem Sonderweg Deutschlands sprechen? Die jüngste Krise an der polnisch-weißrussischen Grenze hat die ungebrochen starke Magnetwirkung des deutschen Sozialstaats gezeigt. Es ist Polen zu verdanken, wenn bisher in diesem Jahr noch keine einzige illegale Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern festgestellt wurde. Innenministerin Faeser untergräbt mit ihren Alleingängen diese neue europäische Souveränität. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Herr Minister Pegel, wollen wir wirklich die Umsetzung eines effektiven EU-Außengrenzschutzes durch eine von Berlin angeführte Koalition der Willigen gefährden? Für mich ist das vor allem eine Koalition der europäischen Spaltung. Dagegen braucht es jetzt eine Allianz der Vernünftigen, deren erklärtes Ziel es ist, vor Ort, also direkt in der Nachbarschaft Afghanistans, für stabile Verhältnisse zu sorgen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, ich komme auf den inhaltlichen Schwerpunkt unseres heutigen Antrages zu sprechen. Der Landtag soll feststellen, dass die Zusage der Bundesregierung, ein Kontingent von 25.000 Personen aus Afghanistan aufzunehmen, einer vorausschauenden und damit auch vernünftigen Migrationspolitik widerspricht. Unser Land hat die in den vergangenen Jahren entstandenen Probleme der beispiellosen Zuwanderung nicht bewältigt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Zwei auf Fakten beruhende Entwicklungen in Mecklenburg-Vorpommern untermauern diese Feststellung: Erstens. Die Arbeitsmarktintegration der bereits im Land lebenden Afghanen ist weitgehend gescheitert. Laut Bundesagentur für Arbeit sind von über 3.300 sich in M-V aufhaltenden Afghanen nur 425 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das sind nur 13 Prozent. Diese Zahl liegt noch einmal deutlich unter dem Bundesschnitt. Nicht einmal jeder Zweite dieser Beschäftigten hat eine Ausbildung genossen. Für unser Land ist das eine Einwanderung in den Niedriglohn und in unseren Sozialstaat. Zweitens. Die Kriminalität von Afghanen ist im Vergleich zu anderen Herkunftsländern stark überdurchschnittlich. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik des Landes aus dem Jahr 2020 wurden in M-V insgesamt 618 Tatverdächtige aus Afghanistan festgestellt. Afghanen sind damit kriminalstatistisch gesehen auf Platz 3 der ausländischen Staatsangehörigen, hinter Syrern auf Platz 1 und Polen auf Platz 2. Auffällig dabei ist, dass deutlich weniger Afghanen in M-V leben als Angehörige der ersten beiden in der Statistik. Die forcierte Zuwanderung afghanischer Großfamilien birgt die Gefahr einer weiteren Belastung für unser aller Sicherheit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, schon diese beiden Fakten zeigen doch sehr deutlich, dass wir hier eine enorme Integrationsproblematik im Land haben und diese durch eine unreflektierte Aufnahme forciert wird. Man kann zum Beispiel, man kann ganz unterschiedlich darauf reagieren, man kann zum Beispiel den Mantel des Schweigens darüber breiten. So scheint es die Haltung der besonders linken Parteien, die hier auch die neue Regierung seit Kurzem stellen, zu sein. Für mich ist das keine gute Antwort für Mecklenburg-Vorpommern. Man kann aber auch Probleme offen ansprechen und die Konsequenzen aus dieser oft überheblich wirkenden Politik ziehen. Das können wir in Osteuropa sehen, wo eine Gesellschaftspolitik mit Schwerpunkt auf die eigenen Bürger und auf die eigene Gesellschaft gelegt wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Oder man schaut nach Österreich, wo unmissverständlich eine Grenze gezogen wird. So äußerte Sebastian Kurz im vergangenen Jahr zur Frage, ob Afghanen aufzunehmen wären, Folgendes, Zitatanfang: … (Minister Dr. Till Backhaus: Und wer war das? – Michael Noetzel, DIE LINKE: Wer war das noch mal?) Der ehemalige Kanzler der Republik Österreich. Wir kennen ihn alle gut. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Ich darf trotzdem sein Zitat bringen, auch wenn er nicht mehr in Amt und Würden ist: (Michael Noetzel, DIE LINKE: Guter Leumund!) „Was wir tun? Wir setzen auf humanitäre Hilfe vor Ort, aber wir sind nicht bereit, freiwillig Afghanen in Österreich aufzunehmen. Wir haben schon klar gesagt, dass wir uns … nicht beteiligen. Wir haben jetzt schon eine der größten afghanischen Communitys, und das ist eine massive Integrationsherausforderung.“ (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Es wird Sie nicht überraschen, dass meine Fraktion den österreichischen Weg als den vernünftigeren ansieht. Ich hoffe, dass es noch Abgeordnete unter Ihnen gibt, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) die nachvollziehen, dass ein kostenintensiver Sonderweg Deutschlands nichts Gutes verheißt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Diese deutsche Willkommenspolitik ist ein Pull-Faktor, der eine gemeinsame europäische Migrationspolitik ja gerade verhindert. Meine Damen und Herren, richtig ist es, der afghanischen Bevölkerung zu helfen, wenn sie notleidet, und ihr eigene Entwicklungsperspektiven aufzubauen. Das ist angesichts der real zu befürchtenden Nahrungsmittelkrise, die wir ja sicherlich alle in den Medien auch verfolgen, eine zentrale humanitäre Aufgabe. Hierfür Geld auszugeben, ist das Gebot der Stunde. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Falsch ist es hingegen, unser außenpolitisches Scheitern am Hindukusch damit zu kompensieren, im Alleingang 25.000 Menschen aufzunehmen. (Beifall Horst Förster, AfD) Das ist der fortgesetzte und im Vergleich zu Horst Seehofer sogar noch gesteigerte migrationspolitische Irrsinn. Dieser Irrsinn gefährdet die Integrationsfähigkeit unseres Landes und auch dieses Bundeslandes. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Indem wir Tausende Auserwählte und deren Familien, die sich in der Nachbarschaft Afghanistans aufhalten, sich also nicht mehr unmittelbar in den Händen der Taliban befinden, nach Deutschland holen, setzen wir einen weiteren Anreiz, dass viele andere, die nicht diesen exklusiven EU-Zugang genießen, sich ebenfalls auf den Weg machen wollen. Das kann nicht im Interesse unseres Landes sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Wir brauchen jetzt blaue Stoppsignale, anstatt rot-grüngelber Freifahrtscheine, die ins rot-rote M-V fliegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die pauschale Zusage einer Aufnahme von 25.000 Personen gegenüber der EU-Kommission zurückzuziehen. Stattdessen wollen wir den humanitären Charakter verstärkter Hilfe vor Ort fördern und ausbauen. Jeder einzelne Euro, der nahe den Konfliktregionen ausgegeben wird, hilft den wirklich schutzbedürftigen Personen bis zu 100-mal effektiver. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich bitte für diesen humaneren Ansatz der Flüchtlingshilfe um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Sie eben begannen, mich zu zitieren, habe ich erst gedacht, oh, jetzt kommt der Punkt, wo Sie sagen, wir müssen den Antrag zurücknehmen. (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das war dann aber ein Irrtum. Ich hatte angenommen, Sie zitieren die umfangreicheren Ausführungen in diesem Saal, als wir Innenausschusssitzung hatten, denn Sie haben mir ja detaillierte Fragen dazu gestellt, die Frage, wie kommt die Bundesrepublik Deutschland eigentlich zu diesen 25.000 Beteiligten. Und was jetzt klingt, wie irgendwie machen wir noch mal die Tür auf für ganz viele irgendwoher, ist eine tiefe moralische Verpflichtung, (Rainer Albrecht, SPD: Genau.) von der ich den Eindruck hatte, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Truppenabzug aus Afghanistan breiteste Unterstützung fand, weil es eine große Übereinstimmung gab, dass diejenigen, die über viele Jahre seit 2013 den deutschen Streitkräften in Afghanistan, aber auch verschiedensten Regierungsbeteiligten als Übersetzer, als Ortskräfte in vielfältigen Situationen geholfen haben, die jetzt, so ist zumindest die Befürchtung, durchaus Nachteilen ausgesetzt sind und bis hin zu massiven Repressionen um ihr Leben fürchten müssen, dass wir denen sagen, ihr habt uns viele Jahre begleitet, unsere Arbeit vor Ort wäre ohne eure Hilfe nicht möglich gewesen, und unsere moralische Verpflichtung ist jetzt, euch da mit euren Familien auch nach Deutschland einreisen zu lassen, um euch hier Sicherheit zu gewähren. (Rainer Albrecht, SPD: Genau.) Und die eben genannten 25.000, das ist in etwa die Zahl derer, von denen wir bereits wissen, dass sie unter diese Gruppe fallen. Es gibt zwei Gruppen, habe ich damals erläutert. Der Hauptteil sind diese Ortskräfte mit ihren Familien, und eine kleinere Gruppe sind, ich sage mal, besonders deutlich hervorgetretene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Regierungsmitglieder, Richterinnen und Richter, und jetzt ließe sich die Liste fortsetzen, also Menschen, die sich in der Zeit der alliierten Anwesenheit in Afghanistan in verschiedensten staatlichen und gesellschaftlichen Funktionen besonders profiliert hatten und umgekehrt genau aus der Profilierung heraus ebenfalls befürchten müssen, dass sie jetzt massiven Repressionen, insbesondere auch für sich selbst und ihre Familien, bis hin zur Todesgefahr unterliegen. Und die Summe ist knapp unter 25.000, genau in diesem Saal bereits erörtert und erläutert. Und die Bundesrepublik Deutschland hat, und auch da hatte ich im Übrigen die Daten genannt, durchbricht es dann ein bisschen, die große Story, die Ihnen gerne von der Lippe geht, da hat die Bundesrepublik Deutschland eine Nachfrage der Europäischen Kommission genutzt, die hat nämlich mit Schreiben vom 15. Dezember 2021 die Frage gestellt, wer afghanischen Staatsangehörigen entsprechende Aufnahme gewähren kann. (Rainer Albrecht, SPD: So ist es.) Die Bundesrepublik Deutschland hat dann die Zahl derer, die sie ohnehin schon in etwa wusste – noch mal, nicht auf die Kommastelle, aber von der Größenordnung kommt das mit den 25.000 hin, das sind zurzeit 23.900, von denen wir wissen, dass sie unter diese Kategorien fallen –, die angemeldet, denn die EU-Kommission hatte finanzielle Hilfe angeboten. Also Ihre Mär, dass hier ein finanzpolitisches Himmelfahrtskommando erfolgt, es ist genau das Gegenteil passiert. Die Bundesregierung hat gesehen, die EU-Kommission ist bereit, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) diese Flüchtlingsintegration und -arbeit zu begleiten finanziell, und hat gesagt, wenn wir ohnehin uns schon festgelegt hatten und auch dieses Kontingent, was schon festgelegt ist, anrechenbar ist, nutzen wir die zusätzliche finanzielle Unterstützung der EU-Kommission. Abgegangen ist dieses Schreiben nach meinem Kenntnisstand im Oktober 2021. Kleiner Hinweis – neue Bundesregierung ins Amt gekommen 8. Dezember, knapp sechs Wochen danach. Horst Seehofer ist für vieles berühmt und berüchtigt, aber mit Sicherheit nicht dafür, dass er irgend- wie aus dem extremen linken oder grünen Lager käme. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das ist noch in der Amtszeit der alten Bundesregierung in den ganz normalen Amtswegen damals erfolgt. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Das ist also der Hintergrund, wie wir auf 25.000 Beteiligte kommen. Die werden in den nächsten acht bis zehn Wochen in Größenordnungen herkommen. Es gab einen sehr strukturierten Plan. Hintergrund ist, dass viele von denen eben nicht mit den deutschen Streitkräften gemeinsam ausgereist sind. Das heißt, ich muss sie jetzt aus einem organisatorisch nicht ganz leichten Handling heraus nach Europa verbringen. Dafür ist mit dem Nachbarland Pakistan in erster Linie eine Vereinbarung getroffen worden, dass die dorthin ausreisen dürfen und von dort aus dann mit strukturierten Charterflügen in einem sehr klar strukturierten Zeitfenster, alles schon aus dem zweiten Halbjahr 2021 geplant und vorbereitet, hierher geführt werden. Und das wird jetzt sehr zeitnah dazu führen, dass die 25.000, rund 25.000 Menschen, zu uns gelangen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Nichts anderes wird hier getan. Es ist die moralische Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, die breit getragen wurde. Ich kann mich an breite Medienlagen erinnern, dass man damals eher empört reagiert hat, dass die deutschen Streitkräfte nicht Vorsorge getroffen haben, dass die Beteiligten mit ihnen gemeinsam oder sogar vor ihnen strukturiert ausreisen. Dann hat man – und das ist im Übrigen auch kein deutsches Alleinschicksal, auch die anderen Nationen, die dort tätig waren, versuchen das derzeit –, hat dann einen Weg erarbeitet, wie man es im Nachgang sicherstellt. Darauf bezieht sich diese Frage. Und meine tiefe Überzeugung ist, ja, wir stehen dort in einer tiefen moralischen Verpflichtung. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Und Ihr Hinweis zu sagen, helfen vor Ort, ja, sofort. ich freue mich, dass wir den zweiten Weg gemeinsam beschreiten, an vielen Stellen vor Ort zu helfen, aber an der Stelle ist die Hilfe vor Ort eben keine hilfreiche Unterstützung, weil die Beteiligten mit der Hilfe vor Ort am Ende befürchten müssen, dass sie im Zweifel Todeskommandos unterliegen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und wir wollen genau, wir wollen genau das nicht riskieren. Und genau da haben wir gesagt, wir haben die über viele Jahre bei uns gehabt, sie haben der Bundesrepublik Deutschland Unterstützung und Hilfe zuteilwerden lassen, und es war eine breite Übereinstimmung in Deutschland, dass wir hier eine moralische Verpflichtung zu erfüllen haben. Und die setzen wir an dieser Stelle um. Thatʼs it – das war die knappe Geschichte dahinter, keine Nancy Faeser, sondern noch die alte Bundesregierung, keine völlig neuen Alleinwege, sondern das, was wir besprochen haben. Drittens. Innerhalb Europas spielt es keine Quotenrolle, sondern es waren einfach unsere Ortskräfte, die sich in dieser Zahl abbilden. Und welche Ortskraftzahlen andere Länder hatten in Europa, kann ich Ihnen nicht sagen. Das bildet schlicht unsere moralische Pflicht vor Ort ab. – Herzlichen Dank! Ich wünsche viel Erfolg bei der Debatte! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ann Christin von Allwörden, CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, im Grunde, Herr Minister, haben Sie alles gesagt, von A bis Z. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut, ja.) Ich habe mir die gleichen Stichpunkte aufgeschrieben, weil auch ich war erstaunt über die Arbeitsweise. Der Antrag an sich sagt ja auch nicht viel aus, aber über die Arbeitsweise der AfD hingegen schon. Sie setzen so eine Frage auf die Tagesordnung des Innenausschusses, die wird ausführlich beantwortet, Sie haben 75.000 Fragen stellen dürfen, alles wurde beantwortet. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, Stimmung wollen sie machen.) Aber was machen Sie?! Sie stellen dann auch hier – öffentlichkeitswirksam natürlich, weil, nur darum geht es ja im Grunde – einen Antrag, der dann hier im Landtag noch mal debattiert wird, obwohl, wie gesagt, alle Innenausschussmitglieder und damit auch die AfD-Fraktion die Antworten bereits kennt. So, die Außenpolitik ist immer noch Sache der Bundesregierung, und der Landtag kann auch lediglich die Landesregierung auffordern, dass die Bundesregierung bei der EU einwirkt – also eine lange Kette, die wir hier unten beginnen zu beeinflussen – und die Mitgliedsstaaten bei der Entscheidungsfindung in diese Richtung zu unterstützen. Ich würde eigentlich darauf verzichten wollen, jetzt noch mal auch auf die 40.000 Flüchtlinge einzugehen, und die 25.000, die Deutschland zugesagt hat. Auch das ist von Minister Pegel noch einmal ausführlich dargelegt worden. Deswegen kann ich jetzt eigentlich nur meine Rede schließen und sagen, schön, dass wir noch mal drüber gesprochen haben, aber unsere Ansicht bleibt dabei, dass wir, oder wir sind weiterhin der Meinung, wir brauchen diesen Antrag nicht, und Ihre Informationen haben Sie erhalten. Also danke für die verschwendete Zeit an dieser Stelle! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In dieser Sache den ehemaligen Kanzler Österreichs Herrn Kurz zu zitieren, der ja so eine Art Wirtschaftsflüchtling in den USA jetzt ist, entbehrt nicht einer gewissen Komik, aber sei es drum, meine Damen und Herren, das Thema ist zu wichtig. Dass die Bundeswehr die Freiheit Deutschlands auch am Hindukusch verteidigte, das war genauso umstritten, wie der jetzige Truppenabzug katastrophal gewesen ist. Das Ergebnis jedenfalls ist unbestreitbar eine dramatische Lage in Afghanistan. Und der vorliegende AfD-Antrag weiß ganz offensichtlich wieder einmal nicht, wovon er spricht. Ich möchte die Damen und Herren der AfD-Fraktion ermutigen und geradezu auffordern, diesen Antrag den in dem Kabuler Flughafen eingesetzten Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten beziehungsweise deutschen Afghanistan-Einsatzveteranen vorzulegen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ich bin mir sicher, dass man Sie spätestens dann ohne Zapfenstreich vom Kasernenhof jagen würde. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Meine Damen und Herren, die Hintergrundfakten und notwendigen Informationen hat der Innenminister dem Innenausschuss übermittelt. Eine Zuständigkeit von Mecklenburg-Vorpommern ist bei diesem Thema kaum gegeben. Die Zahlen möchte ich nicht wiederholen. Meine Damen und Herren, statt den AfD-Antrag unterstütze ich die Ankündigung von EU-Innenkommissarin Johansson, eine weitere Afghanistan-Konferenz vorzubereiten, um nicht nur Ortskräften, sondern auch Richtern, Journalisten und anderen zu helfen, die nach der Machtergreifung der Taliban in Lebensgefahr schweben. Ein Afghane, der jahrelang für das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr in Afghanistan gearbeitet hat und jetzt um sein Leben fürchtet, führt Folgendes aus, und ich zitiere aus einer Zeitschrift des Bundeswehrreservistenverbandes: „Die Talibanführung hat zwar eine Amnestie für Menschen wie mich versprochen, aber die Führungsriege kann die Truppen vor Ort nicht kontrollieren. In meinem Umfeld gab es schon Ermordungen.“ Zitatende. Am letzten Freitag kam die Mitteilung, dass tags zuvor sechs Frauenrechtlerinnen verschleppt und die bereits inhaftierte Frauenrechtlerin Hanifah Nazari ermordet wurde. Ich frage die Damen und Herren der AfD: Welche Vor-Ort-Hilfe, meinen Sie, kann diesen Frauen und all den anderen bedrohten Frauen und ehemaligen Ortskräften helfen? (Jan-Phillip Tadsen, AfD: So ein Flüchtlingshilfswerk.) Meine Damen und Herren, die Forderung der AfD ist inhuman, zynisch und nichts anderes als Ausdruck ihres Rassismus. (Heiterkeit bei Petra Federau, AfD) Und neben der Problematik der sogenannten Vor-Ort-Kräfte darf ich abschließend daran erinnern, dass Afghanistan zurzeit unter einer der schwersten Dürren der letzten 20 Jahre leidet und vor einer humanitären Katastrophe steht. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das aber hat mit den 25.000 Personen des AfD-Antrags wenig zu tun. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle bitte ich, darauf zu achten bei der Wortwahl Sie haben das Wort „Rassismus“ gebraucht, und ich bitte darum, hier im Parlament schon etwas vorsichtiger zu sein mit solchen Begrifflichkeiten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im August 2021, und wir haben es gerade schon mehrfach gehört, haben die Taliban viel schneller als von vielen Expert/-innen erwartet, die Macht in Afghanistan wieder an sich gerissen. Seit dieser Zeit versucht die Bundesregierung zusammen mit anderen europäischen Staaten, möglichst vielen schutzbedürftigen Menschen ein Leben in Sicherheit zu ermöglichen. Das betrifft weitestgehend die sogenannten Ortskräfte und Menschen, die aufgrund ihrer ausgeübten Berufe und Aktivitäten besonders gefährdet sind, Übersetzer/-innen, Journalistinnen und Journalisten, Sportler/-innen, Anwält/-innen, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten, aber auch Frauen, die brutal misshandelt und vergewaltigt worden sind und nun die Rache aus den Gefängnissen entlassener verurteilter Männer zu fürchten haben. Sie alle bangen seit Monaten um ihr Leben und brauchen weiterhin dringend unsere Hilfe. Seit August versucht Deutschland unter sehr schwierigen Bedingungen – und auch das ist gerade schon angeklungen in den Ausführungen des Ministers –, diese Menschen auszufliegen, beziehungsweise hat ihnen Aufnahmezusicherung gegeben. Laut offiziellen Zahlen reden wir von rund 19.000 Ortskräften und ihren Familienangehörigen und circa 6.000 besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen. Es handelt sich hierbei genau um die 25.000 Menschen, deren Aufnahme die Bundesregierung im Spätsommer letzten Jahres nach einem EU-Beschluss vom 10. Dezember zugesichert hat. Insgesamt nimmt die Europäische Gemeinschaft 40.000 Menschen aus Afghanistan auf, 15 EU-Staaten beteiligen sich an dieser humanitären Aktion und die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson hat nach einem Treffen der EU-Innenminister zu Recht, und ich zitiere, von einem „beeindruckenden Akt der Solidarität“ gesprochen. In der Tat, es ist ein großer solidarischer Akt, aber, meine Damen und Herren, lassen Sie uns an dieser Stelle unbedingt nicht vergessen, dass viele Afghaninnen und Afghanen auf den entsprechenden Ausreiselisten vorher jahrelang – und Herr Noetzel hat es gerade noch mal gesagt – für die Bundeswehr vor Ort gearbeitet hatten, die Mission unterstützt haben und letztendlich auch dann noch im Land geblieben sind, als die Lage schon kritisch aussah. Sie haben lange Zeit versucht, ihr Land gemeinsam mit ausländischen Kräften wiederaufzubauen. Somit ist es aus Sicht der Bündnisgrünen-Fraktion das Mindeste, dass die EU und die Bundesrepublik den Menschen Schutz gewährt, die mittelbar und unmittelbar durch unser Wirken in Afghanistan in große Gefahr geraten sind. Wenn die AfD-Fraktion hier mal wieder in feinster Ausgrenzungsmanier von unreflektierter Grenzöffnung und unvernünftiger Migrationspolitik faselt, dann sage ich ganz klar Nein, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) denn Deutschland tut in diesem Fall das einzig Richtige, Verantwortung zu übernehmen für eine humanitäre Katastrophe, an der wir eine erhebliche Mitschuld tragen und die im Übrigen auch durch das lange Warten der damaligen Bundesregierung weiter außer Kontrolle geraten ist, als sie es wäre, hätten wir den Ortskräften schon im Juni geholfen, wie von der Bündnisgrünen-Bundestagsfraktion in einem entsprechenden Antrag damals gefordert. Wenn die AfD-Fraktion im vorliegenden Antrag suggeriert, dass Deutschland zusätzlich zu den schon 2021 zugesagten 25.000 Afghaninnen und Afghanen weitere 25.000 aufnehmen möchte, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das habe ich niemals gesagt, niemals gesagt!) dann sage ich ganz klar, das stimmt einfach nicht, obwohl es meine Fraktion und ich begrüßen würden, wenn wir noch mehr Menschen eine sichere Heimat bieten könnten. (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Mecklenburg-Vorpommern wird entsprechend dem Königsteiner Schlüssel circa 500 schutzbedürftige Menschen aufnehmen. Wir haben ausreichend Platz und die Ressourcen, um diese Menschen bei uns willkommen zu heißen. Es wird dann eine gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe sein, ihnen bei der erfolgreichen Integration zu helfen, denn Integration, meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, ist entgegen Ihrer Meinung eben keine Einbahnstraße. Integration funktioniert nur dort, wo es gute Konzepte und genug Raum in der Gesellschaft gibt, voneinander zu lernen und aufeinander zuzugehen. Aber wenn man wie Sie den Menschen von vornherein kriminalisiert und zur Quelle allen Übels macht, (Heiterkeit und Zuruf von Horst Förster, AfD) dann wird Integration niemals gelingen. Ich bin daher sehr froh, dass die überwältigende Mehrheit der Menschen in diesem Land immer wieder beweist, wie offen, bunt und tolerant Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland und Europa sind. Erlauben Sie mir, diese Gelegenheit zu nutzen, um zwei Frauen zu danken, die im letzten Jahr das Bundesverdienstkreuz für ihre wunderbare Arbeit, für erfolgreiche Integrationsprojekte bekommen haben. Liebe Sandra Rieck, liebe Jana Michael, vielen Dank für eure unermüdliche Arbeit und herzlichen Dank an alle, die sich für gelungene Migration und eine vielfältige Gesellschaft starkmachen! Ich habe es heute schon mal gesagt, auch in meiner Rede steht es jetzt wirklich: Wir sind mehr. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wie schon erwähnt, wir haben es mal wieder mit einem AfD-Klassiker zu tun. Das ist natürlich völlig legitim, seinen Markenkern hinreichend zu unterstreichen, denn sobald das Thema Migration auch nur im entferntesten Sinne irgendwo auftaucht, gibt es irgendeinen AfD-Antrag, der sagt, wir machen alle Grenzen dicht und bitte niemand soll hier rein. Das wurde hinreichend ausgearbeitet. Ich wundere mich, ehrlich gesagt, sogar, dass es bis jetzt noch gar keinen Antrag gab, dass sich hier unser Innenminister aus Mecklenburg-Vorpommern irgendwo in den USA dafür einsetzt, die Migrationsströme in Mittel- und Südamerika zu steuern. Aber ich vermute mal, jetzt habe ich Sie auf die Idee gebracht, ne? (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Weil das lächerlich wäre.) Ach, das wäre lächerlich?! Na ja. (Zuruf von Barbara Becker-Hornickel, FDP) Apropos lächerlich, Sie haben keinerlei Differenzierung hier in Ihrem Antrag drin. Sie holen sich jetzt wieder hier irgendeinen Anlass, um Ihre außenpolitische, migrationspolitische oder was auch immer Doktrin hier irgend- wie einarbeiten zu lassen. Aber wir haben ja eine ganz besondere Situation und der werden Sie in keinster Weise gerecht. Wir haben die Bundeswehr ja nicht einfach aus Spaß und Dallerei irgendwie nach Afghanistan geschickt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das war ein NATO-Bündnisfall und natürlich stehen wir auch mit der Bundeswehr dieser NATO-Bündnistreue klar und deutlich gegenüber. Wir haben 20 Jahre, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) 20 Jahre war die Bundeswehr in Afghanistan. (Zuruf von Horst Förster, AfD) 59 Soldaten sind in dieser Zeit gefallen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) in 76 Kontingenten waren 93.000 Soldaten unserer Bundeswehr in Afghanistan (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) in den 20 Jahren im Einsatz, und allein in den letzten 10 Jahren sind über 36.000 Zivilisten bei Kampfhandlungen in Afghanistan gestorben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das war ein unglaublich gefährlicher Einsatz, ein unglaublich kräftezehrender Einsatz und dieser Einsatz wäre für die Bundeswehr und auch für alle anderen alliierten Kräfte dort vor Ort niemals möglich gewesen ohne die Hilfe der Ortskräfte. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Ohne diese Hilfe hätten wir es nie geschafft, diesen Einsatz zu überleben. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und Sie haben ja noch gesagt, wir machen hier die falsche Anreizbildung. Was ist denn das bitte für eine falsche Anreizbildung? Da sind Tausende von Menschen, die unsere Soldaten vor Ort unterstützen, und die sind jetzt in Gefahr. Und wenn wir jetzt nicht sagen, he, ihr habt uns die letzten 20 Jahre unterstützt und jetzt unterstützen wir euch auch, wenn wir das jetzt nicht machen, ist die Anreizbildung doch wie folgt: (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Jeden nächsten Einsatz, der dann irgendwie folgt, wird doch vor Ort niemand mehr unterstützen. Was ist denn das bitte für eine Anreizbildung?! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Genau, Sie wollen vor Ort ganz gerne helfen, aber welche Gefahrenlage damit verbunden ist, hat doch der Innenminister hinreichend ausgeführt. (Zurufe von Jan-Phillip Tadsen, AfD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Das bringt doch gar nichts, wenn die einfach nur im Nachbarland nebenan sind, die müssen in Sicherheit gebracht werden. Das ist eine Todesgefahr, vor der wir diese Menschen schützen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und in Ihrem Antrag steht übrigens auch noch mit drin, dass natürlich wieder gesellschaftliche Herausforderung durch Zuwanderung in den Bereichen Kriminalität et cetera noch irgendwie verschleppt wird. Das ist doch der Markenkern bei Ihnen, und auch das nimmt doch jetzt die aktuelle Ampelregierung hinreichend in Angriff. Das FDP-Konzept zum Thema Migration hat vier Türen – drei Türen rein und eine wieder raus –, und auch dieses ganze Integrationseinwanderungskonzept, Flüchtlinge und Asyl, das nimmt sich doch die Ampelregierung vor. Und da wird gar nichts mehr verschleppt, da wird jetzt angepackt, und auch da bin ich zuversichtlich, dass wir das Problem, was Sie irgendwie ganz groß haben, da irgend- wie noch verarbeiten können die nächsten Jahre. Aber ziehen Sie jetzt bitte nicht die 25.000 Ortskräfte hier vor Ort da mit rein, denn die haben unseren Schutz am allermeisten verdient! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Birgit Hesse

Herr Wulff, mir liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention von Herrn Förster vor.

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Horst Förster AfD

Vielen Dank! Herr Kollege, ich denke, Sie machen sich das auch ein bisschen zu einfach. Sie denken auch in ganz schlichten Kategorien. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Ortskräfte sind also Leute, die voll hinter unseren Werten gestanden haben, die geholfen haben, die müssen alle hierher, weil sie sonst gefährdet sind. Wenn Sie es differenzierter betrachten, Punkt 1, es sind 25.000 Menschen, und da haben alle Integrationserfahrungen und müssten wissen, wie schwierig das ist für beide Seiten, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) wenn 25.000 Menschen aus einem völlig anderen Kulturkreis kommen, für die es auch sehr schwer ist, sich hier zu integrieren. Punkt 1. Gefährdung, Punkt 2, das ist ja gar nicht richtig. Als wir darüber sprachen oder die Vorstellung hatten, dass alle Ortskräfte gefährdet sind, war eine ganz andere Situation. Da waren die Taliban noch die Wüteriche, heute kommen sie hierher und verhandeln mit uns. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die, von denen wir hier reden, sind Afghanen, die über Pakistan ausreisen, die sich also spätestens, wenn sie in Pakistan sind, in Sicherheit befinden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und da kann man doch wirklich darüber nachdenken, ob man möglicherweise mit einem Teil dieser Mittel ihnen in Pakistan, dort, wo es heimatähnlich ist – (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) die Taliban sind übrigens überwiegend Paschtunen, fast ausschließlich und das sind auch zum großen Teil Paschtunen, die leben aber in Pakistan –, (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) also in ihrem auch abstammungsmäßig, in ihrem Kultur- und Abstammungskreis sich befinden, darum müsste man doch erlaubterweise nachdenken können, ob man mit denselben Mitteln oder einem Teil dieser Mittel ein Vielfaches erreicht. Das sind doch Kinder, die unter völlig anderen Verhältnissen aufwachsen. Und wenn wir das Desaster in Afghanistan sehen, da müssen wir doch endlich begreifen, dass sie in anderen Vorstellungen leben, dass sie gar nicht unbedingt in der Vorstellung leben, unter diesen kulturellen Bedingungen hier leben zu wollen. Das ist deren Heimat. Warum sind denn von heute auf morgen alle Machtstrukturen zusammengebrochen? Weil offensichtlich die Taliban Rückhalt in der Bevölkerung haben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Also nochmals: Es ist falsch, wenn Sie das so einfach sehen, dass alles einfach wäre. Es ist falsch, dass Ortskräfte, dass die alle gefährdet sind. Das Gegenteil ist der Fall, weil sie in Pakistan sind. – Vielen Dank!

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Birgit Hesse

Herr Wulff, möchten Sie erwidern auf die Kurzintervention?

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David Wulff FDP

Ja, sehr gerne.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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David Wulff FDP

Zwei Punkte dazu: Den ersten Punkt, den Sie angesprochen haben, das ist der mit den unterschiedlichen Kulturkreisen und den unterschiedlichen Wertevorstellungen. Und ja, natürlich, das mag so sein, das haben wir überall auf der Welt so, aber das haben wir auch alleine hier im Hause so. Wir beide stehen uns gegenüber und ich habe den Eindruck, dass wir auch da unterschiedliche Kultur- und Wertekreise haben, (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) also das ist jetzt nicht so der große Punkt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Punkt 2, dass den Menschen vor Ort geholfen wird, selbstverständlich, das wurde auch bereits ausgeführt, das machen wir, das macht die internationale Gemeinschaft. Und Sie suggerieren ja quasi, dass wir da 25.000 Leute vor Ort verschleppen und sie zwingen, nach Deutschland zu kommen. Das ist ja nun mal mitnichten der Fall. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wir machen ihnen das Angebot, wir machen hier ein sicheres Angebot, und für diese Leute, die dann auch entsprechend auf diesen Listen stehen und vor Ort für uns eingestanden haben, für die gilt das Angebot, Punkt, verbindlich, aus. (Der Abgeordnete Horst Förster spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Wulff! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Professor Dr. Northoff.

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Frau Präsidentin! Werte Gäste! Werte Abgeordnete! Wir diskutieren heute über einen Antrag der AfD zum Umgang mit afghanischen Migranten. Ehrlich gesagt, ich habe schon bei dieser Überschrift Probleme, (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Siehste!) denn es handelt sich meines Erachtens eben nicht um Migranten, die aus vielleicht leichter ökonomischer Not sich auf den Weg machen. Es handelt sich um Flüchtlinge, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) die durch die herrschenden Organe politisch verfolgt sind und die sich in höchster persönlicher Gefahr befinden. Und es ist schon gesagt worden, es ist unsere humanitäre Pflicht, diesen zu helfen. Wenn ich mir Ihren Antrag anschaue, und ich werde es auch gleich begründen, so denke ich, er ist geschichtsvergessen, er ist nicht ethisch und er ist auch unvernünftig, und er wird deswegen abzulehnen sein, aber das will ich gleich gerne begründen. Werte Abgeordnete, die Geschichte Afghanistans ist hier schon angesprochen worden, ist den meisten hier bekannt. Ausländische Kräfte haben diesem Land den Stempel aufgedrückt und auch wir als Deutsche haben in den letzten Jahrzehnten dort Verantwortung übernommen. Ob das immer gelungen ist oder nicht, darüber, glaube ich, kann man zu Recht ja streiten, aber wir haben das getan. Ob man diese Entwicklung so im Ergebnis für weise hält, auch darüber lässt sich streiten. Ich persönlich allerdings glaube, dass es nicht völlig umsonst war, dass es deutsche Sozialprogramme und die Bundeswehr dort gegeben hat. Ich glaube, dass wir auch Sozialisation prägen konnten, dass wir Lebensformen aufgezeigt haben, Alternativen aufgezeigt haben, vielleicht sogar Partner gewonnen haben und Freunde. Wir alle wissen, dass durch Trump meines Erachtens ohne politische Weitsicht ein Truppenabzug dann vereinbart worden und in die Tat umgesetzt worden ist. Der war, das ist heute auch schon mehrfach gesagt worden, nicht sonderlich gut vorbereitet. Oftmals ist die Macht der Taliban unterschätzt worden, vielleicht haben auch unsere Dienste versagt. Wir alle erinnern uns jedenfalls an Personen, die versucht haben, noch in deutsche oder amerikanische Flugzeuge zu gelangen, und das führt uns dann doch zum Kern des Problems. Deutschland und den anderen Partnern ist es nicht gelungen, die Ortskräfte, die für die Deutschen als Dolmetscher und Verbindungsleute gearbeitet haben, rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Wie viele es genau sind, kann man nur schätzen, aber ich glaube, dass die Zahl von 25.000, also in einem Rahmen von 25.000 wahrscheinlich realistisch ist. Und ich glaube auch, dass es unsere ethische Verpflichtung ist, hier zu helfen. Diese Verpflichtung ergibt sich im Übrigen auch aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Dort heißt es, ich zitiere: Wir wollen „unsere Verbündeten nicht zurücklassen. Wir wollen diejenigen … schützen, die …“ uns „als Partner zur Seite“ gestanden „und sich für Demokratie … eingesetzt haben.“ Und wir wollen „Ortskräfte … durch unbürokratische Verfahren in Sicherheit“ bringen. Das – und so habe ich, der Minister hat das schon gesagt, eigentlich auch die Medien verstanden – ist auch von der breiten Bevölkerung so gesehen worden, weil es ganz einfache ethische Prinzipien gibt, die zugrunde liegen. Wer Fehler macht, der muss die wieder in Ordnung bringen. Wer einen Partner hat, der lässt ihn nicht im Stich, und Freunde lässt man erst recht nicht im Stich. Es gibt bekanntlich mehrere Möglichkeiten eines Bleiberechtes in Deutschland, das wissen Sie. Man kann nach deutschem Asylrecht, der Genfer Flüchtlingskonvention, über subsidiären Schutz, über Abschiebeverbote hier vorankommen, aber insbesondere gibt es auch Kontingententscheidungen. Und ich glaube, es war richtig, hier eine Kontingententscheidung zu fällen, weil es sich hier eben um Ortskräfte handelt, das ist mehrfach gesagt worden, um gefährdete Gruppen dazu, um Frauenrechtler/-innen, Politiker, Politikerinnen, Richter/-innen, das ist gerade angesprochen worden, aber auch um Journalisten und Vertreter von NGOs. Und wir sind da doch auch nicht wirklich völlig allein, es gibt schon die Erklärung der EU-Innenminister. 15 EU-Staaten, Spanien, Frankreich, sie nehmen Menschen aus Afghanistan auf. Und gestatten Sie mir die Anmerkung, angesichts der deutschen Geschichte steht es uns gut an, im Umgang mit anderen Menschen vorbildlich zu sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Kommen wir nun zu Ihrem Antrag. Die AfD nennt das eine unreflektierte Grenzöffnung. Ehrlich gesagt, nach meinem Eindruck stimmt das nicht. Wir haben doch alle vor den Fernsehern gesessen, so lange ist das noch gar nicht her. Da ist doch wirklich viel drüber diskutiert worden, das war in jeder Presse nachzulesen, es ist europäisch erörtert worden, es war eine gut durchdachte und wohlbegründete humanitäre Entscheidung. Die AfD behauptet, wir hätten schon in der Vergangenheit Probleme nicht bewältigt. Ich will Ihnen sofort einräumen, nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen könnte. Aber nun komme ich gerade aus Neubrandenburg, aus einer Hochschule, bei der es Soziale Arbeit gibt, und wir haben uns schon redlich bemüht und sind auch relativ stolz, dass wir einen Beitrag zu dieser Integration leisten konnten. Und ich bin auch stolz darauf, dass ich in der Stadtvertretung Neubrandenburg dafür gestimmt habe, dass Neubrandenburg bereit ist, weitere Flüchtlinge aufzunehmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wir haben Integrationskonzepte, Beiräte, Hochschullehrer, die sich mit solchen Fragen befassen. Ich selbst habe das letzte Semester, ein ganzes Semester lang nur Migration unterrichtet und man kann sich damit auseinandersetzen, man kann sich auch mit den Problemen, die ich zweifelsohne auch sehe, auseinandersetzen. Aber es ist nicht so, dass da nichts passieren würde. Und nun, Sie haben jetzt hier erwähnt, glaube ich, das Thema Kriminalität. Es gibt auch dazu Artikel und einen längeren unter anderem auch von mir. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Lassen Sie mich nur ein Argument bringen, warum diese Argumentation nicht ganz so einfach ist. Ich kenne natürlich die polizeiliche Kriminalstatistik. Und das ist auch richtig, wenn man die Zahlen einfach so nimmt, dann stellen wir unter anderem bei nicht deutschen Bürgern in einem bestimmten Deliktsbereich erhöhte Werte fest. Aber Sie müssen eines tun, Sie müssen die ungefähr 18- bis 25-jährigen männlichen Personen aus diesem Bereich vergleichen mit den Deutschen dieses selben Alters (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das können wir ja mal im Ausschuss machen.) und desselben Geschlechts, und wenn Sie das tun, dann relativiert sich das ganz erheblich, dann gibt es kaum noch Unterschiede zwischen beiden Gruppen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Na ja!) Das ist aber ein wichtiger Aspekt, damit man seriös mit so einer Statistik … (Jan-Phillip Tadsen, AfD: So kann man sich das auch hinrechnen.) Nein, das hat nichts damit zu tun, das können Sie einfach auch nach wissenschaftlichen Aspekten nachschlagen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Horst Förster, AfD, Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das gilt doch auch für Deutsche, dass man das dem Opfer manchmal nur schwer erklären kann. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Meine Herren von der AfD, ich bitte davon abzusehen – und das Gleiche gilt auch für den Redner –, Zwiegespräche untereinander zu führen. Das machen Sie bitte, dass Sie hier vom Pult reden, dann nachher gleich haben Sie die Gelegenheit. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das können wir später noch weiter vertiefen.)

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Aber ich will Ihnen eines einräumen, damit hier kein Missverständnis entsteht: Wer als Deutscher oder als Flüchtling, egal, nicht mit unserem Grundgesetz oder den Strafgesetzen konformgeht, mit dem müssen wir ernsthaft diskutieren und dem dürfen wir auch mal die Gelbe und vielleicht sogar die Rote Karte zeigen. (Martin Schmidt, AfD: Ist es so?) Das finde ich schon. Die AfD behauptet nun weiterhin, diese Kontingententscheidungen würden einen Pull-Faktor darstellen, also sie würden einen Anreiz darstellen. Das ist doch aber gerade hier nicht der Fall. Es handelt sich um definierte Personenkreise, teilweise über Listen, also Menschen, die sozusagen begrenzt sind und denen wir ethisch gegenüber verpflichtet sind. Und dann wird schlankweg behauptet, die bei der UN versorgten Afghanen würden „situativ nicht verfolgt“. So eine Formulierung, das merkt auch jeder, ist schon ein Merkmal von Rumeiern. Wenn Sie jetzt von der UN so reden, meinen Sie wahrscheinlich den UNHCR, also den United Nations High Commissioner for Refugees. Ich weiß, was die machen, ich bin nämlich schon im Flüchtlingscamp in Zaatari, in Syrien, schon in Jordanien gewesen. Da wird natürlich für Essen und Trinken gesorgt und sie können vielleicht sogar eine Ausbildung dort bekommen. Aber die Sicherheit der Menschen dort garantieren, das können sie nicht, und deswegen ist das auch kein Weg, der uns hier hilft, es geht eben dort ums materielle Überleben. Und schließlich, Sie schreiben nun noch etwas über Humanität. Das hat ja bisher keiner zitiert, aber Sie haben es wirklich geschrieben, habe ich mit Interesse gelesen: als Teil unserer europäischen Kultur und „Verpflichtung gegenüber dem Grundgesetz“. Hm, ich würde mir so wünschen, dass Sie das ernst meinen, aber ich habe ja auch einen Wahlkampf gerade geführt, und da habe ich verbal – und auch an Bildern – gehört, dass wir die Asylantenflut, schon die Formulierung ist schwierig, stoppen sollten. Und es war, ich glaube, insgesamt doch deutlich, dass die Abneigung gegenüber Ausländern, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) und wenn Sie mir diese kleine Spitze verzeihen, vielleicht nicht gegenüber Österreichern, aber schon gegenüber solchen, die anders aussehen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und Jeannine Rösler, DIE LINKE) das scheint mir zu Ihrem Markenkern zu gehören, und deswegen fällt es mir schwer, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) deswegen fällt es mir schwer, Ihre Aussage zu glauben. Ich fasse mal zusammen, der Antrag der AfD überzeugt mich also nicht. Und gestatten Sie mir noch eine abschließende Bemerkung, die ist ja auch schon gesagt worden: Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen, dass es in unserem Land eine gewisse Abwanderung gibt. Als ich nach Neubrandenburg kam, haben wir uns überlegt, ob wir vielleicht die 100.000 erreichen, jetzt sind wir irgendwie bei ein paar an die 60.000 und wünschten uns, dass wir vielleicht mal auf die 70.000 kommen. Wir wissen, dass es bei uns Abwanderung gibt, obwohl wir ein so wunderbares, schönes Land haben. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Aber wir müssen, glaube ich, auch um Menschen werben, die zu uns kommen wollen und bei uns bleiben wollen. Bei den Kontingentflüchtlingen geht es um gut ausgebildete Personen, teilweise mit deutschen Sprachkenntnissen, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) kulturellen Erfahrungen, einer gewissen Nähe zu Deutschland. Ich glaube, das sind Menschen, die unserer Gesellschaft guttun, also weisen wir sie nicht ab, sondern begrüßen wir sie mit unserer bewährten Willkommensstruktur! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Tadsen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sehen eine emotionale Debatte, die die AfD-Fraktion heute mit ihrem Antrag angestoßen hat. Ich darf mich bei Herrn Professor Northoff – der Name ist richtig ausgesprochen hoffentlich – erst einmal für den ruhigen und den Versuch auch in der Sache angemessenen Ton hier bedanken. Das ist erfrischend im Vergleich zu der einen oder anderen Reaktion, die wir heute hier erlebt haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das müssten wir viel häufiger haben, damit wir auch sachorientiert die Intention von Anträgen mal wirklich versuchen zu verstehen, denn auch das gehört zur Demokratie dazu, den anderen zu verstehen und zu versuchen, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ich hab genau verstanden, was ihr wollt.) gemeinsam dann zielorientiert nach Lösungen zu schauen. Nun zunächst, zentral, was hier angesprochen worden ist, ist ja die Ortskräftefrage. Ich darf dazu dann noch mal meine Position oder unsere Position als Fraktion hier auch noch mal deutlich sagen. Wir haben ja eine Personenzahl von 25.000 Menschen. Wir hatten vor Kurzem noch die Information, dass bis zu 2.500 Personen Ortskräfte nach Definition der Bundesregierung sind. Das sind Personen, ich kann Ihnen das auch definieren, die für deutsche Ministerien oder Durchführungsorganisationen direkt gearbeitet haben. Eine Ortskraft ist dann zu schützen, wenn eine nicht öffentliche Gefährdungseinschätzung anhand eines Kriterienkatalogs eine latente oder akute Gefährdungslage für Leib und Leben feststellt. Diese Feststellung, dass jemand Ortskraft war und dass er direkt gefährdet ist, die wollen wir überhaupt nicht in Abrede stellen. Damit können wir und da haben wir auch, da gebe ich Herrn Pegel sogar recht, eine moralische Verpflichtung, dass ein Staat da ein ethisches Grundgerüst hat, das zu verfolgen und auch anzunehmen. Die Frage ist nur die, und die hat unser Antrag eindeutig gestellt: Ist es automatisch notwendig, dass alle Personen, die als Ortskraft gelten, gemeinsam mit ihrer Großfamilie nach Deutschland geholt werden müssen? Darüber zu diskutieren, ist in unseren Augen sehr legitim, und darüber zu diskutieren vor dem Hintergrund der europäischen Verteilung, ist, glaube ich, sogar notwendig. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Annahme damals, also zumindest im Sommer, als diese Zahl von 2.500 Ortskräften aufkam nach offiziellen Statistiken, war, nicht alle wollen ausreisen. Nun fragt sich, wie sich diese Zahlen so entwickelt haben. Herr Pegel hat dazu im Innenausschuss ausgeführt, er hat eine Differenzierung aufgemacht, es werden auch noch Personen aus der Gesellschaft hinzugezählt, das können wir alles im Einzelnen so festhalten. Nur vielleicht noch ein Aspekt, um noch mal diese Hilfe vor Ort aus unserer Perspektive ein bisschen zu verdeutlichen: Ja, es gibt das UN-Flüchtlingshilfswerk, ja, es gibt auch staatliche Verantwortungsgemeinschaften, die dort investieren. Und warum ist es nicht möglich, wie in anderen Regionen der Welt auch, dass man dort versucht, Sicherheitszonen und Integrationszonen herzustellen? Es ist – noch mal – die moralische Frage: Wie viel Leuten helfen wir für welches Geld? (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jeannine Rösler, DIE LINKE) Die zu stellen, ist in meinen Augen wirklich eine Frage dieser Zeit sogar. Und dazu zu stellen ist auch die Frage, und das ist auch Teil unseres Antrages gewesen, dazu habe ich auch in meiner Einbringung ausgeführt: Welche Auswirkungen hat das auf diese Gesellschaft? Sie haben über die Statistiken, die Kriminalstatistiken gesprochen. Ich nehme Ihr Angebot herzlichst gerne an, mich mit Ihnen mal ganz in Ruhe darüber zu unterhalten, BKA-Statistiken zur Hand zu nehmen, LKA-Statistiken zur Hand zu nehmen und zu schauen, wie häufig welche Altersgruppe mit welcher Herkunft auffällig ist oder die Gefahr auch hat, kriminell zu werden. Das ist ja … (Zuruf von Dr. Robert Northoff, SPD) Ja, schicken Sie mir das gerne zu! Ich kann Ihnen nachher mal meine Visitenkarte geben, das ist überhaupt kein Problem. Es gibt aber auch viele andere, auch Wissenschaftler, die das natürlich problematisieren, und darüber zu diskutieren, das sollte auch in Zukunft das Thema sein. Dazu haben wir ja hoffentlich in den Ausschüssen auch die Möglichkeiten. Denn eines – und das ist mein Eindruck, Sie können mich ja gerne versuchen von der Regierungskoalition zu überzeugen, dass es anders ist –, die Probleme, die in der Migrationsfrage herrschen, die auch bei uns im Land herrschen, die nehmen Sie nicht mit auf die Tagesordnung. Dazu äußern Sie sich nicht, das schieben Sie an die Seite, und dann sind Sie froh, wenn man der AfD Rassismus unterstellen kann, wenn sie diese Dinge anspricht. Das ist aber kein Weg, den die Bürger haben wollen, ist auch kein Weg, den wir gehen wollen. Wir wollen eine offene Debatte, wir wollen eine Zukunftsdebatte und wir wollen auch über Fragen in der Ortskräftefrage offen diskutieren können, deshalb dieser Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Herr Professor Northoff, ich bedanke mich auch deshalb noch mal, weil Sie ja auch ein Zeichen setzen, wie man in Ruhe diskutieren kann. Herr Noetzel fing an, polemisch zu werden. Also ich kann Ihnen ja vorschlagen, wenn Sie wollen, laden wir uns Bundeswehrveteranen ein. Ich kenne persönlich auch welche. Die haben da schon ein kritisches Bild darauf, ob man eine ganze Großfamilie da mitnehmen muss und ob die Leute da wirklich so gefährdet alle waren. Diese individuelle Gefährdungseinschätzung – ja, eine unreflektierte Aufnahme von zu vielen Leuten – nein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Daniel Seiffert, DIE LINKE: Was ist denn „nicht so viele“?) Ja, Frau Shepley, erneut mit Ihrem Rassismusvorwurf, stellen Sie den Rassismusvorwurf den GRÜNEN in … (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Haben Sie nicht über Rassismus … (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war Herr Noetzel.) Ach, das war Herr Noetzel?! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und FDP) Darf ich Sie trotzdem fragen, wie Sie denn die Politik … (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So sagen jetzt Sie. Aber so frage ich Sie trotzdem, wie die österreichische Regierung, wo die GRÜNEN ja auch dran beteiligt sind, ob Sie deren Haltung denn in Ordnung finden oder ob Sie sich da entsprechend ähnlich aufregen würden, wenn Sie da unseren Antrag, wie er heute hier gestellt wurde, so attackieren. Ja, so weit von meiner Seite. Ich weiß, dass wir mit unserem Antrag heute nicht erfolgreich sein werden. Ich möchte trotzdem noch mal darum werben, gemeinsam die Dinge offen anzusprechen in solchen Fragen, und in Zukunft hoffe ich da auch auf eine entsprechende Parlamentskultur, die dem Rechnung trägt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/241. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/241 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Ehrenamtliches Engagement noch besser würdigen und anerkennen – Landesehrenamtskarte evaluieren und weiterentwickeln, Drucksache 8/247. Antrag der Fraktion der CDU Ehrenamtliches Engagement noch besser würdigen und anerkennen – Landesehrenamtskarte evaluieren und weiterentwickeln – Drucksache 8/247 – Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Hoffmeister. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sinnstiftend und sinngebend für andere tätig sein, etwas geben, sich anderen zuwenden, für andere da sein – wenn wir darüber nachdenken, wissen wir alle, worüber wir reden. Wir reden über das Ehrenamt, (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) den Kitt unserer Gesellschaft, (Rainer Albrecht, SPD: So ist das.) und wir alle sind uns bewusst, dass Ehrenamt kostbar, aber zugleich auch unbezahlbar ist. Die Entscheidung im Landtag in der letzten Legislaturperiode zur Einführung der Ehrenamtskarte als Anerkennung und als Würdigung des Ehrenamtes ist sicher unbestritten richtig und wichtig gewesen. Und auch wenn die Ehrenamtskarte keine Massenware sein soll, hören und lesen wir immer wieder, dass die Ehrenamtskarte zwar wohl eine gute Idee gewesen sei, sie jedoch viele ehrenamtlich Engagierte im Land nicht erreicht oder aber als unattraktiv empfunden wird. Zuletzt erinnern wir uns sicher an die Kritik der Feuerwehrleute aus der Müritzregion aus dem Dezember des letzten Jahres. Und, meine Damen und Herren, dieser Eindruck wird durch die Zahl deutlich unterstrichen. Bis zum Jahresende 2021 wurden nach Angaben des zuständigen Ministeriums nach dem Start nur rund 4.500 Ehrenamtskarten ausgegeben. Das entspricht, gemessen an der Gesamtzahl von 600.000 Ehrenamtlichen in Mecklenburg-Vorpommern, nur einem kleinen, sehr kleinen, zu kleinen Bruchteil. Die Ehrenamtskarte war dafür da, dass eine Würdigung oder eine Anerkennung erfahren werden kann, und wir sehen – nicht nur nach den Zahlen – einen deutlichen Optimierungsbedarf. Sie sollte einen breiten Teil der Gesellschaft erreichen und nicht als kleine zusätzliche Karte im Portemonnaie verstanden werden. Und gleich vorweg, weil ich glaube, dass diese Kritik sicherlich gleich kommen wird: Ja, durch die Corona-Pandemie gab es Einschränkungen, sowohl im Ehrenamt als auch bei den Nutzungsmöglichkeiten der Ehrenamtskarte. Dennoch ist aus unserer Sicht die Grundlage da, um ein erstes Fazit im Rahmen einer Evaluierung ziehen zu können. Es geht hier um die Weiterentwicklungsmöglichkeiten der Ehrenamtskarte. Mein Eindruck war – bisher zumindest –, dass nicht die Corona-Pandemie der ausschlaggebende Grund war, warum die Ehrenamtskarte in Mecklenburg-Vorpommern bisher nur einen sehr geringen Teil der Ehrenamtlichen erreicht hat. Meine Damen und Herren, ich hatte die Zahl genannt, 600.000 ehrenamtlich Engagierte gibt es im Land. Das bedeutet, dass sich so gut wie jede zweite Person im Land freiwillig und in der Regel unentgeltlich in vielen Bereichen engagiert: in der Feuerwehr, im Rettungsdienst, in Vereinen, in Verbänden, in Seniorenheimen, in Nachbarschaftshilfen und vielen weiteren Bereichen. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement würde das gesellschaftliche Leben in vielen Bereichen zum Erliegen kommen. Oftmals wird das Ehrenamt als etwas Selbstverständliches angesehen, doch das ist es mitnichten, und als Politik haben wir den Auftrag und die Aufgabe, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, auf der anderen Seite aber auch Wertschätzung und Anerkennung zu zeigen über ein nur „Danke schön!“ hinaus. Meiner Fraktion war deshalb die Einführung der Ehrenamtskarte in der vergangenen Wahlperiode ein ganz besonderes Anliegen. Und Impulsgeber und Unterstützer war dabei zugleich der Bürgerbeauftragte des Landes Herr Crone. Es stellte sich leider damals schon als langwieriger Prozess heraus. Immerhin sind zwischen dem ersten Antrag aus dem Jahr 2017 bis zur Einführung der Karte in 2020 fast drei Jahre vergangen, und für den einen oder anderen konnte der Eindruck nicht fernliegen, dass das zuständige Ministerium von dem Projekt, sagen wir, anfangs vielleicht nicht so ganz überzeugt sein konnte. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Erfreulicherweise, lieber Herr Gundlack, hat sich der Eindruck inzwischen verflüchtigt, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) denn wir sehen natürlich auch, wie presse- und öffentlichkeitswirksam die einzelne Karte übergeben wird. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ehrenamtskarte erzielt also nicht das, was wir uns gewünscht haben, und deshalb liegt es für uns auf der Hand, dass wir einer Evaluierung schnellstmöglich entgegensehen müssen. Im Übrigen erfüllen wir auch damit einen Beschluss des Landtages zur Einführung der Karte aus dem Jahr 2019. Zugleich sieht unser Antrag klare Zielvorstellungen vor. Es soll eine repräsentative Umfrage unter den Empfängerinnen und Empfängern der Karte, aber zugleich auch unter anderen ehrenamtlich Engagierten – Klammer auf, Klammer zu: ohne Karte – geben, um ein breites Feedback zu bekommen. Auf dieser Basis sollen dann Handlungsempfehlungen entwickelt werden, wie die Ehrenamtskarte attraktiver gestaltet werden kann. Zugleich haben wir begleitende Ansatzpunkte formuliert. Es geht um die noch bessere Bekanntmachung der Karte mit einer neuen landesweiten Werbekampagne. Es geht zum anderen vor allem aber auch um eine langfristige Sicherstellung der Finanzierung der MitMachZentralen in unserem Land. Zudem sehen wir es als elementaren Baustein an, dass noch mehr Kommunen als Partner gewonnen werden. Erste Erfolge sind da, doch dort gibt es Nachholbedarf, und deshalb bitte ich Sie alle, meine Damen und Herren, diesen Antrag als Anstoß zu verstehen, die Überlegungen anzustellen, die Ehrenamtskarte noch besser zu machen. Dazu sind Sie herzlich eingeladen und dazu rufe ich Sie herzlich auf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Frau Drese.

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für den Antrag der Fraktion der CDU! Wenn auch zu später Stunde, es ist immer gut, über das große ehrenamtliche Engagement in unserem Land öffentlich zu reden, und auch unsere Ehrenamtskarte hat es verdient, hier auf der Landtagsbühne zu stehen. Der CDU-Antrag bezieht sich auf die Landtagsdrucksache 7/4211. Diese bestimmt unter 3., dass die Landesehrenamtskarte, „einschließlich der MitMachZentralen, und die in diesem Zusammenhang entstehenden Personal- und Sachkosten im Landeshaushalt zu berücksichtigen“ sind, und unter 4., dass die Ehrenamtskarte „spätestens zwei Jahre“ nach ihrer Einführung zu evaluieren ist. Ich kann dazu zunächst ausführen, dass die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion daran erinnert seien, dass im Strategiefonds sowohl für die im Zusammenhang mit der Einführung der Ehrenamtskarte als auch die für den Betrieb der MitMachZentralen entstehenden Personal- und Sachkosten bis Ende 2023 Mittel zur Verfügung stehen. Da sowohl die Ehrenamtskarte als auch die MitMachZentralen als Engagement fördernde Strukturen in den Landkreisen und kreisfreien Städten auf Erfolgskurs sind, wird eine Anmeldung der Haushaltsmittel für die Fortführung der Ehrenamtskarte und der MitMachZentralen zum Doppelhaushalt 2024/2025 erfolgen, und ich erhoffe mir dann Ihre Unterstützung. Die landesweite Ehrenamtskarte hat eine lange Geschichte, allerdings nur auf der Ankündigungs- und nicht auf der Vollzugsebene. Wohl selten hat eine Idee so viele Mütter und Väter gehabt. Zur Umsetzung kam es dennoch lange nicht. Das änderte sich Ende 2019, als mein Ministerium gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung das Projekt übernahm. Nach intensiver Vorarbeit sollte der offizielle Start Ende März 2020 erfolgen, doch kurz vorher kam Corona mit Lockdown und weitergehenden Schließungen. Davon war natürlich die zugegebenermaßen damals noch recht überschaubare Zahl der Partner betroffen, deshalb wurde der Start verschoben. Mit der Ausgabe der Ehrenamtskarte, verbunden mit einer Eröffnungsveranstaltung über den Dächern von Schwerin, wurde im August 2020 begonnen. Aus diesen ersten Ehrenamtskarten sind inzwischen 4.639 geworden, die an Menschen in unserem Land vergeben wurden, die sich besonders ehrenamtlich verdient gemacht haben. Zum Vergleich: Nach zehn Jahren in Schleswig-Holstein gab es dort 8.000 Karten. Ich finde, das ist eine beachtliche Zahl, auf die wir stolz sein können, und ich bin allen Beteiligten, die dafür gesorgt haben, dass diese Zahl mittlerweile so hoch ist, sehr dankbar. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Kriterien für die Karte sind bewusst und im Austausch mit ehrenamtlich Engagierten sowie den anderen Ländern festgelegt worden. Die Kriterien entsprechen dem bundesweiten Standard für herausragendes Engagement, das sich durch besonderen zeitlichen Einsatz zeigt. Die Karte soll ganz bewusst eine Würdigung besonders aktiver Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler sein. Auf eine Höhergewichtung bestimmter Engagements oder Altersgruppen wurde in Mecklenburg-Vorpommern verzichtet. Da steckt der Gedanke dahinter, dass jedes Ehrenamt für die Menschen und für unsere Gesellschaft als Ganzes gleichermaßen viel wert ist. Selbstverständlich steht bei der Erfüllung der Kriterien die Karte damit auch Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr und anderen Organisationen offen. Wie eingangs bereits erwähnt, wird mein Ministerium Haushaltsmittel für die Fortführung der Ehrenamtskarte und der MitMachZentralen 2024/2025 anzumelden haben. Zur Begründung dieser Haushaltsanmeldung ist es notwendig, dass die Ehrenamtskarte und auch die Arbeit der MitMachZentralen im Vorfeld evaluiert werden. Für alle, die die MitMachZentralen nicht kennen: Diese gibt es in jedem Landkreis und in Rostock und Schwerin als regionale Ansprechpartner und Unterstützer für ehrenamtlich Aktive. Die MitMachZentralen prüfen auch die Anträge auf Erhalt oder Verlängerung einer Ehrenamtskarte, werben regionale Partner der Karte und sorgen für eine Etablierung der Ehrenamtskarte in ihrem Zuständigkeitsbereich. Deshalb ist das Anliegen des vorliegenden Antrags richtig, aber in diesem Punkt nicht notwendig. Innerhalb meines Hauses ist bereits ein Konzept zur Evaluierung der Nutzung der Ehrenamtskarte entwickelt worden. Dieses wird nun mit der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern, die ja verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Ehrenamtskarte für das Land übernommen hat, diskutiert, ausgewertet und ergänzt. Aktuell wird an dem Fragenkatalog für Online- und Telefonbefragungen gearbeitet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie hören also, die Evaluierung wird von meinem Haus gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung bereits durchgeführt. Solch eine Evaluierung durch Dritte durchführen zu lassen, ist also nicht notwendig, und 100.000 Euro können gespart werden. Was das Konzept zur Evaluierung der Ehrenamtskarte anbelangt, gehören zu den ausgewählten Zielgruppen für die Befragung: – Inhaberinnen und Inhaber einer Ehrenamtskarte Mecklenburg-Vorpommern als Nutzende, – die Mitarbeiter/-innen der MitMachZentralen in den sechs Landkreisen und kreisfreien Städten, – die Landkreise und kreisfreien Städte unter Einbeziehung der beiden kommunalen Spitzenverbände, – die Partner der Ehrenamtskarte, – Institutionen und Organisationen, die Personen für die Ehrenamtskarte vorgeschlagen haben, – Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen der Engagementförderung sowie – landesweite Interessenvertretungen, wie zum Beispiel der Landessportbund oder die freiwillige Feuerwehr. Sie sehen, wir sind da schon recht weit. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich auch noch einige Worte zur Öffentlichkeitsarbeit für die neue Ehrenamtskarte sagen. Zur Einführung und Etablierung der Karte standen und stehen insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel wurden aus meiner Sicht bisher ausgesprochen werbewirksam genutzt. Viele kennen mittlerweile die Ehrenamtskarte Mecklenburg-Vorpommern. Allein das frische, bunte Erscheinungsbild der Ehrenamtskarte macht sie so unverwechselbar. In Anzeigen, Großplakaten, Videos, sozialen Medien, auf Postkarten und sogar veganen Gummibärchentüten wurde und wird für die Ehrenamtskarte geworben. Auch auf mehreren Bussen in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim fährt die Ehrenamtskarte mit und wird für die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements dort werben. Um die Karte auch in diesem Bereich weiterzuentwickeln und in welcher Höhe auch zukünftig für die Öffentlichkeitsarbeit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird zu besprechen sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend halte ich fest, die Landesregierung wird die Ehrenamtskarte als ein zentrales Instrument der Ehrenamtsförderung zeitnah evaluieren und weiterentwickeln. Sie steht dazu in einem stetigen Austausch mit der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Akteuren und selbstverständlich auch sehr gerne mit Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten und Fraktionen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Frau Abgeordnete Hoffmeister! Erst mal vielen Dank, dass wir hier noch mal über das Ehrenamt sprechen können in dieser Plenarwoche! Dem Dank der vielen Ehrenamtlichen im Land, dem schließen wir uns natürlich selbstverständlich an. Auch wir sehen, dass das Ehrenamt der Kitt der Gesellschaft ist. Gerade in diesem Flächenland hier wären wir ohne das Ehrenamt und die vielen engagierten Menschen nichts. Die Frage ist: Wie kann man die Ehrenamtskarte, nachdem sie so schwere Geburtswehen hatte und endlich dann zustande kam, noch weiter verbessern? Sie haben gesagt, wir müssen dort mehr Geld hineintun und müssen evaluieren. Nun, das hat die Ehrenamtsstiftung schon selbst in die Hand genommen. Frau Drese hat es nicht erwähnt, vielleicht auch nur am Rande und nicht so genau. Und zwar sagt die Geschäftsführerin selber: „Wir haben keine ausreichende Datenlage zum Engagement im Land. Dem wollen wir mit einem Forschungsprojekt begegnen. Die Ergebnisse werden Aufschluss über die Entwicklungen im Engagement-Sektor gerade durch die Pandemie-Situation und die daraus resultierenden Herausforderungen geben. Sie werden gleichzeitig Grundlage für die Ausrichtung der Unterstützungsangebote der Stiftung sein“, so Frau Dr. Adriana Lettrari, und das ist die Geschäftsführerin der Ehrenamtsstiftung in M-V. Als Folge dessen hat man sich zusammengesetzt mit der Universität Neubrandenburg, das Ganze im Dezember 2021, also vor Kurzem, und erst mal für ein halbes Jahr ein Forschungsprojekt angeschoben. Und dort wird man genau gucken, was können wir überhaupt machen, was hat Corona uns hier gebracht. Und wenn Sie selber auf die Seite gehen von der Ehrenamtsstiftung, sehen Sie dort schon viele aktive Sachen, die Sie mit dieser Ehrenamtskarte nutzen können. Wenn Sie die dann allerdings anklicken, werden Sie schnell feststellen, das sind meistens nur Rabattangebote, die Sie auch von PayPal-Karten kennen et cetera. Jetzt ist die große Frage – und ich glaube, da wird sich auch noch mal die Ehrenamtsstiftung Gedanken drüber machen, vielleicht mit der Universität in Neubrandenburg, weil wir ja hier gehört haben, die Ehrenamtskarte ist überall sichtbar, selbst auf veganen Gummibärchentüten kann man sie sehen –, also für uns liegt die Wertschätzung da etwas anders, sage ich mal. Unserer Meinung nach sollte man die Ehrenämtler wesentlich sichtbarer machen und eben nicht nur die Karte, und ich denke, dahin gehend kann sich auch die Ehrenamtsstiftung noch weiterentwickeln, denn hier steht immer noch der Mensch im Mittelpunkt und eben nicht nur eine Plastikkarte, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) die zehn Prozent Rabatt beim Einkaufen ermöglicht. In diesem Sinne: Warten wir erst mal die Ergebnisse ab, rufen wir das Thema gerne wieder später irgendwann auf! Wir müssen ja auch da dranbleiben, aber warten wir erst mal dieses halbe Jahr ab! Auch darum hat die Ehrenamtsstiftung selbst gebeten. Das haben die übrigens selber als Pressemitteilung auf ihrer Seite auch veröffentlicht. In diesem Sinne werden wir uns zu diesem Antrag enthalten, aber sind dankbar, dass wir hier einmal in diesem Haus darüber sprechen konnten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.

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Jeannine Rösler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Ausnahme von einer Fraktion waren und sind wir uns hier im Landtag einig, dass eine landesweite Ehrenamtskarte eine richtig gute Sache ist. Es ist ein gutes Instrument, denjenigen zu danken, die sich in besonderem Maße freiwillig, unentgeltlich für die Gesellschaft engagieren. Wir sind froh, dass es diese Karte seit nunmehr einem Jahr gibt, denn ich erinnere daran, dass wir bis dato quasi das einzige Bundesland waren, das mit einem solchen Instrument noch nicht aufwarten konnte. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, allerdings Ihr Antrag erübrigt sich im Grunde, denn erstens plant die Ehrenamtsstiftung längst eine Evaluierung, auch unter Einbeziehung der MitMachZentralen, und zweitens gab es erst im zurückliegenden Jahr unter dem treffenden Titel „EhrenSache“ eine landesweite Kampagne, die werbewirksam die Ehrenamtskarte im ganzen Land bekannter gemacht hat. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Flankiert wurde die landesweite Großplakat- und Postkartenaktion (Glocke der Vizepräsidentin) von vielfältigen Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit. Also ich erinnere an die schönen Plakate in den Buswartestellen und an den Bussen. Diese Öffentlichkeitsarbeit wird laufend ausgebaut. Ja, und zum Thema „Steigerung der Attraktivität“ gehört drittens, je mehr Akzeptanzstellen wir gewinnen, desto stärker wird die Karte angenommen. Es ist also notwendig, jene zu erreichen, die besondere Angebote oder Vergünstigungen für Karteninhaberinnen und -inhaber zur Verfügung stellen, und hier reicht es eben nicht, nur auf das zuständige Ministerium zu schauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle stehen in der Verantwortung. Wir alle müssen selbst aktiv werden. Also nutzen Sie auch Ihre Kontakte und Netzwerke, gehen Sie auf kommunalpolitische Gremien zu! Wir haben das beispielsweise im Kreistag Vorpommern-Greifswald getan. Nutzen Sie Ihre Mitgliedschaften in Fördervereinen, etwa von Tierparks oder Museen! Sprechen Sie mit Ihren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, deren Kommunen Träger von Einrichtungen sind, die eventuell als Akzeptanzstellen interessant sein könnten! Werben Sie dafür, dass Angebote beziehungsweise Vergünstigungen für die Karteninhaberinnen und Karteninhaber zur Verfügung gestellt werden! Es ist also eine Aufgabe, der wir uns alle stärker zuwenden sollten, auch die Kommunen noch stärker als Partner zu gewinnen. Und, meine Damen und Herren, zum Punkt MitMach-Zentralen: Es muss natürlich in unser aller Interesse liegen, dass die Finanzierung der MitMachZentralen langfristig gesichert wird. Bisher, das hat die Ministerin ja auch gesagt, bisher wurden beziehungsweise werden diese über den Strategiefonds finanziert. Wir haben damals in der Opposition zu bedenken gegeben, dass dies nur eine vorübergehende Lösung sein kann, und deshalb ist es gut, wenn wir künftig die Finanzierung auf sichere Füße stellen können. Auch werden wir uns der Frage widmen, wie wir noch Synergien erzeugen können, und wir werden auch schauen, welche Stelle künftig am besten geeignet ist, etwa für die Betreuung der Partnerinnen und Partner beziehungsweise der Akzeptanzstellen. Wenn Sie in Ihrem Antrag über die Erleichterung von Zugangsvoraussetzungen reden, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, sollten wir allerdings auch im Blick haben, dass die Ehrenamtskarte eine Auszeichnung bleiben soll und nicht inflationär vergeben werden sollte, auch wenn ich dem einen oder anderen Punkt, der bei Ihnen aufgeführt ist, etwas abgewinnen kann. Lassen Sie mich zum Schluss noch kurz auf Ihre Antragsbegründung eingehen. Ich meine, es geht in der Tat an der Sache vorbei, wenn Sie hier einen direkten Vergleich zwischen der Gesamtheit der ehrenamtlich Tätigen und der Anzahl der ausgegebenen Karten ziehen, also diese beiden Zahlen schlicht in Relation setzen, schon gar nicht in Pandemiezeiten, wie ich finde. Und mit der Corona-Krise hat sich die Arbeit vieler Vereine ja auch massiv verändert, wenn wir das beobachten vor Ort. In Sport, Kultur, in der Jugendarbeit, da war es kaum möglich oder nur unter schwersten Bedingungen möglich, ehrenamtliche Arbeit zu leisten. Und deshalb gilt unser Dank auch denen, die nicht aufgegeben haben in dieser Zeit, die sich in vielfältiger Weise engagieren und gar in der Pandemie auch Hilfe leisten und für diejenigen da sind, die eben nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Und danken will ich auch all denen, die mit Kreativität und mit Zuversicht die Einschränkungen jetzt gut meistern und so das Ehrenamt in unser aller Sinne hochhalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Terpe. (Torsten Renz, CDU: Ein Häuptling ohne Indianer. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ehrenamt wird zumeist nicht im Rampenlicht geleistet, vielmehr ist es eher ein manchmal wenig bekanntes oder erkanntes stilles und verlässliches Engagement. Die Frauen und Männer und Jugendlichen wenden regelmäßig viele Stunden ihrer Freizeit auf, zumeist ohne in die Öffentlichkeit zu drängen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Die Anerkennung erleben und erfahren sie durch ihr Engagement selbst, besonders, wenn ihnen Dankbarkeit entgegengebracht wird. Ich denke da zum Beispiel an hospizliche Arbeit oder Betreuung von Mitmenschen, die Unterstützung benötigen, oder eben auch in Sportvereinen. Das vielfältige Engagement der Ehrenamtlichen ringt mir persönlich immer wieder großen Respekt ab. Ohne die im Antrag der CDU genannten etwa 600.000 – ich habe eben schon mal gefragt, ob es so viele sind, aber das ist ja auch egal, ob es 600.000 oder 500.000 sind, es sind jedenfalls viele Ehrenamtliche allein in unserem Bundesland – wäre unsere Gesellschaft, unser Zusammenleben ärmer, viele soziale, karitative, sportliche, körperschaftliche politische Leistungen würden nicht erbracht werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und dafür gilt es allen Dank auszusprechen. (Rainer Albrecht, SPD: Genau.) Sicher gibt es bei Ehrenamtler/-innen vielfach den Wunsch nach konkreter Unterstützung und danach, nicht als Lückenfüller wegfallender staatlicher Verantwortung ausgenutzt zu werden. Wer sich wie vermutlich die meisten hier im Hohen Hause kommunalpolitisch engagiert, kennt die Diskussion um Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen. Die Ehrenamtskarte, von der CDU im Antrag thematisiert, ist ein Mosaikstein einer sich entwickelnden, sicher notwendigen Anerkennungskultur. Der Einführung der Ehrenamtskarte ist ein langjähriger Diskussionsprozess in der Kommunal- und Landespolitik vorausgegangen – ich kann da auch auf eigene Erfahrungen zurückgreifen – und man kann den Abgeordneten nur danken, die sie in der vergangenen Wahlperiode eingeführt haben. Der vorgelegte Antrag wirft allerdings eine Reihe von Fragen auf. Ist die Zahl der beantragten Ehrenamtskarten von 4.400 – entsprechend 0,73 Prozent, wenn man 600.000 zugrunde legt – Anlass genug, bereits nach 16 Monaten Laufzeit, und das auch noch während der Corona-Zeit, bereits eine Evaluierung und Werbekampagne für zusammen 600.000 Euro anzustrengen? Ich halte von so einer Kurzfristigkeit eigentlich wenig und ich denke, der Antrag kommt auch irgendwie ein bisschen zu früh. Und dieser Eindruck gilt auch für die Fristsetzung der genannten Evaluierung im Antrag: angestrebte Beschlussfassung heute, Frist der Evaluierung für 100.000 Euro in gerade mal vier Wochen. Und da sollen diese ganzen Fragen abgearbeitet sein?! Das halte ich für fast ausgeschlossen, dass so was überhaupt möglich ist. Wir regen dagegen die Kolleginnen und Kollegen der CDU, aber auch in allen anderen Fraktionen an, den Gedanken und die Existenz in die Gesellschaft zu tragen, ihre jeweiligen Kommunalabgeordneten dabei mit ins Boot zu holen und zunächst auf die Werbekampagne für 500.000 Euro zu verzichten. Die Kommunen sollen ja sowieso mit ins Boot geholt werden bei der Gewinnung von Partnern für die Ehrenamtskarte, und ich glaube, es macht schon was aus, wenn man als Kommunalpolitiker oder auch, wollen wir mal sagen, als auch derjenige Ehrenamtler oder diejenige Ehrenamtlerin, die so eine Ehrenamtskarte bekommen hat, einfach in die Fläche zu gehen und auch die Ehrenamtskarte bekannt zu machen. Da glaube ich, wenn eine Werbekampagne läuft, ist das gut und schön, aber auch dieser andere Weg, ich kann mich erinnern, dass es häufig heißt, Flüsterpropaganda ist die beste Werbung, die man machen kann für etwas. Ich glaube, wir sollten uns alle dieser Aufgaben annehmen. Die Zielstellungen der Evaluation lassen sich nicht alle im Rahmen dieser Fristsetzung erfüllen. Das hatte ich schon gesagt. Das gilt sowohl zeitlich als auch inhaltlich. Das heißt nun nicht, dass alle die Forderungen 1 bis f irgendwie schlecht sind, aber der zeitliche Zusammenhang jetzt und die Kurzfristigkeit, die ist, glaube ich, unangebracht, und bei manchen inhaltlichen Punkten denke ich auch, dass man sie isoliert sogar im Landtag zur Diskussion stellen könnte, insbesondere, wenn es Schwierigkeiten geben sollte bei den MitMachZentralen in der Finanzierung. Aber da haben wir ja schon gehört von der Sozialministerin, dass sie uns geradezu darum bittet, sie da nicht im Regen stehen zu lassen nachher. Da können wir uns dann engagieren, wenn wir der Meinung sind, es ist zu wenig eingestellt, dann kann man ja da noch mal drüber diskutieren, weil ich denke, dass solche MitMachZentralen natürlich auch ein wesentlicher Punkt dafür sind, neuen Ehrenamtlichen einen Weg sozusagen ins Ehrenamt zu weisen oder zu zeigen. Also die Melange des vorliegenden Antrags und die Kurzfristigkeit, die Voreiligkeit hält uns Bündnisgrüne davon ab zuzustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Du bist nicht allein, Harald, wir waren bei dir! – Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel. (Zurufe von Thomas Diener, CDU, Enrico Schult, AfD, Thore Stein, AfD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD – Glocke der Vizepräsidentin – Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe jetzt ein bisschen Geplänkel zugelassen, aber ich bitte doch, jetzt die Aufmerksamkeit auf die Rednerin zu richten. (Henning Foerster, DIE LINKE: Jo!)

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben jetzt viel gehört zur Ehrenamtskarte, und ich sage jetzt für meine Fraktion, wir finden, die Ehrenamtskarte in Mecklenburg-Vorpommern war eine wirklich gute Idee, um das Ehrenamt zu würdigen und auch entsprechend Anreize für die Beteiligung zu stellen. Und unser Gemeinwesen wäre ja wahrlich wesentlich ärmer, wenn nicht Millionen von Menschen in Deutschland und, wie wir heute gehört haben, 600.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sich in ehrenamtlicher Tätigkeit engagierten. Die Intensität und die Qualität der ehrenamtlichen Arbeit beeinflussen die Qualität unseres Lebens. Eine freiwillige Feuerwehr, die gut besetzt ist, sorgt dafür, dass Brände gelöscht werden und oft genug Leben gerettet wird. Bitte verzeihen Sie meine quietschige Stimme, aber das Tragen der Maske bekommt mir nicht so gut. Aber ich halte hier durch. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ich habe Verständnis!) Danke! Ich persönlich erinnere mich unheimlich dankbar an die sogenannten Grünen Damen im Krankenhaus, die einen dort notwendigen Aufenthalt erträglich gemacht haben. Ich hoffe auch sehr, dass dieses Engagement nach der Corona-Pandemie dann wiederaufleben kann. Ich denke an die vielen Ehrenamtler im Vereinssport, im Breitensport. (Der Saaldienst reicht ein Glas Wasser.) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Ich nutze die Trinkpause aber, darauf hinzuweisen, dass jetzt daraus sich kein Anspruch für alle ableitet. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Henning Foerster, DIE LINKE: Unerhört!) Ich bitte aber auch darum, jetzt nicht mit der Stimme so zu tun, als ob Sie Anspruch auf Wasser haben könnten. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich bitte, ein bisschen solidarisch zu sein. Ich denke mal, an diesem späten Abend ist das mal möglich, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) aber ich denke, trotzdem ernst, und wie gesagt, hier ist wirklich ein Notfall gegeben. Wer das bestreiten will, der hat nicht richtig zugehört. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Also bitte schön, Frau Becker-Hornickel!

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Danke, Frau Präsidentin! Sie hören, es geht gleich besser. Wo war ich stehen geblieben? Die vielen Ehrenamtler im Breitensport, in den Sportvereinen. Und es ist einfach wichtig, um dieses Engagement weiter zu fördern, braucht es einfach Anreize, und das ist mit dieser Ehrenamtskarte, denke ich, ein wirklich guter Weg. Leider, und das haben wir heute gehört, ein Schlager ist es nicht. Noch nicht! Was ich nicht wirklich verstehe, ist, wir sagen „ganz besondere Leistungen im Ehrenamt“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jede Stunde Ehrenamt ist wertvoll, jede Stunde zählt. Also das Ehrenamt, das wird nebenbei gemacht. Insofern ist es für mich sehr schwer nachzuvollziehen, wann ist man besonders. Ich meine, es gibt Kriterien. Dazu komme ich noch. Und ich denke, die Ehrenamtskarte ist nicht wirklich so bekannt, wie wir uns das vielleicht denken oder gerne wünschen. Weniger als ein Prozent, das ist ja nun nicht wirklich ein Anlass zum Feiern. Wir sollten dort viel, viel mehr tun. Und es ist auch nicht so, dass es nur Rabatte auf Dinge gibt, die wir ohnehin vielleicht durch andere Karten schon bekommen. Wenn meine Informationen stimmen – und ich gehe davon aus –, gibt es immerhin interessante Angebote von 253 Partnern in unserem Land. Das ist auch sehr unterschiedlich von den Regionen und wer dort vor Ort ist. Und es gibt nicht nur McDonald’s und Adler-Märkte, es gibt wirklich ein ganz breit gefächertes Angebot von Gastronomie, Kultur bis Shopping und Fitness, also nicht nur Rabatte, die ohnehin schon da sind. Ich habe sehr gerne gehört von Frau Drese, dass dort auch Mittel schon vorgesehen sind, aber das entzieht sich jetzt meiner Kenntnis, dafür bin ich zu kurz dabei, war bei der vorigen Diskussion auch nicht, kann es nicht bewerten, inwieweit diese Mittel ausreichen. Eine Evaluierung – da habe ich gar kein Problem, dass erst zwei Jahre vorbei sind –, eine Evaluierung ist wirklich schlicht und einfach notwendig. Und dann komme ich zu einem Thema, das uns als Freie Demokraten immer besonders bewegt. Ich habe auch in meinem Dorf – ich wohne in einer Gemeinde in der Nähe von Rostock – gefragt, bei den zum Beispiel jungen Feuerwehrleuten, den ganz jungen, habt ihr eine Ehrenamtskarte. Dann bekommt man zur Antwort, also bevor ich die kriege, und dann gilt sie auch nur ein Jahr. Also das sind so Antworten, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die nicht nur von einer Seite her kommen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Drei Jahre gilt die.) Für Jugendliche von 14 bis 17 gilt sie ein Jahr. So. (Rainer Albrecht, SPD: Da arbeiten wir noch dran, dass wir das ändern.) Und insofern, hier wird uns, hier wird uns viel Zeit gegeben. Ehrenamt – man macht Dinge, die wirklich wichtig für uns alle sind –, ich sage auch noch mal, der Kitt der Gesellschaft, aber wenn wir sie haben wollen, dann scheitern sie vielleicht schon an der ersten Hürde, ich zitiere: „Der zeitliche Mindestaufwand des ehrenamtlichen Engagements beträgt fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr.“ Meine Damen und Herren, auch Politik beginnt im Ehrenamt. Uns allen ist bewusst, dass an einem Sonntag oder Mittwoch oder auch an anderen Tagen (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) niemand mit der Stechuhr neben uns steht und die Zeit stoppt, wie bestimmt in vielen anderen Bereichen auch. Es wird kein Buch geführt. Ehrenamtler, die sind wirklich, die sind mit dem Herzen dabei. Die führen keine Buchführung, wie viele Minuten sie dort in ihrem Ehrenamt ausgeübt haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Solche Regelungen sind für uns schlicht und einfach nicht wirklich nachzuvollziehen. Und ich denke, da müssen wir auf jeden Fall noch mal rein. Und weiter wütet der Amtsschimmel. Ehrenamtskarten werden beantragt. Natürlich wird der Antrag geprüft, dann über die Eignung sind die MitMachZentralen mit eingebunden, Koordination und Versand der Karte erfolgen durch die Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern. Und man braucht noch einen Verein oder eine Kommune, die das ehrenamtliche Engagement bestätigen. Bestimmt alles ehrenwert, aber wir sollten diesen Weg schlicht und einfach noch einmal überprüfen, natürlich dahin, dass man das auch verschlanken kann. Und hier noch mal zur Geltungsdauer. Das sind grundsätzlich drei Jahre, ausgenommen sind Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. Und da bin ich wieder bei meinen jungen Feuerwehrleuten, die jetzt sagen, oh, Pandemie und jetzt soll ich die beantragen und ein Jahr. Da sind sie schlicht und einfach nicht dabei. Ich würde vorschlagen, das ist vielleicht noch eines anderen Antrages wert gewesen, wir sollten allen Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, Anreize setzen und sie sollen sich ehrenamtlich engagieren, und das sollten wir möglichst unbürokratisch tun. (Henning Foerster, DIE LINKE: Was heißt das denn?) Ich tue mich etwas schwer mit Ihrem Antrag, (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Was meinen Sie denn damit?) weil Sie ja gleich so mit der Hand ins Volle schöpfen. Da schließe ich mich meinem Kollegen Terpe gerne an. Ich denke, wir sollten diesen Antrag in den entsprechenden Ausschuss verweisen, dort weiter beraten und genau hingucken, was von den Versprechen der Ministerin dort umgesetzt wird. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Versprechen von der Ministerin?) Ansonsten müssten wir als Fraktion diesen Antrag, (Zuruf aus dem Plenum: Ein Beschluss des Landtages.) als Partei, als Fraktion ... (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir würden uns enthalten. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Darf ich Ihre Äußerung als Antrag auf Überweisung verstehen? (Barbara Becker-Hornickel, FDP: Ja, bitte.) Gut. Dann rufe ich auf für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Dr. Schröder.

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Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und an den Übertragungsbildschirmen! Besonders meine ich die mittelalten jungen Herren, die nicht zuhören können und aus der Antragstellerfraktion kommen. Bitte hören Sie doch zu! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Es geht ums Ehrenamt und darin sind wir uns alle einig: Ehrenamt finden wir gut, Ehrenamtliche müssen wir würdigen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) In der letzten Legislatur ... (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Also, sind Sie fertig? (Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Einen Moment! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ja, aber, Herr Renz, jetzt haben Sie ja selber den Ball als Eigentor gespielt, (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) denn Sie wissen, dass die Gespräche zwischen den Fraktionen so nicht erfolgen können, weil das eben sehr stört. Und gerade unter den Corona-Bedingungen sind die Abstände zwischen den Reihen noch größer und da müssen Sie jetzt nicht mit dem Finger auf jemanden zeigen. Ich bitte doch, dem Redner und der Rednerin die nötige Aufmerksamkeit zu schenken und von Gesprächen zwischen den Reihen abzusehen. Kein Kommentar! (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist ein Parlament!) Wenn dann großer Gesprächsbedarf besteht, dann bitte draußen in der Lobby! Jetzt können Sie fortfahren. (Rainer Albrecht, SPD: Genau so!)

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Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD

Wir sind uns einig, Ehrenamt finden wir gut, Ehrenamtliche müssen wir würdigen. In der letzten Legislatur wurde dazu unter anderem eben die Ehrenamtskarte mit breiter parlamentarischer Unterstützung eingeführt. Und die CDU will nun beantragen, erstens, dass dieses Mittel der Würdigung evaluiert wird, also geprüft wird, ob damit das erreicht wird, was man sich davon versprochen hatte. (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Zweitens soll laut Antrag die Ehrenamtskarte verbessert werden. Dazu kommen dann auch konkrete Verbesserungswünsche. (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Und drittens, die Finanzierung der MitMachZentralen soll langfristig gesichert werden. Alles ehrenwerte, schöne Anträge, aber trotzdem, der Teufel sitzt in Ihrem Antrag im Detail. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das sind viele Problemlagen, wo meines Erachtens, unseres Erachtens selbst mit Änderungsanträgen nicht mehr das gut gemeinte Anliegen irgendwie hinkommt. Darum werden wir mit unserer Fraktion den Antrag ablehnen, und ich begründe Ihnen das jetzt gern ausführlich. (Torsten Renz, CDU: Sehr schön! – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zur Evaluation: Diese ist ja, wie Sie schon auch gehört haben, bereits mit der Einführung der Ehrenamtskarte beschlossen worden, steht in Drucksache 7/4211 aus dem Jahr 2019, nach zwei Jahren soll sie evaluiert werden. Und genau das findet eben statt, und zwar, ohne 100.000 Euro zusätzlich auszugeben. (Julian Barlen, SPD: Na!) Nun zu Ihren Verbesserungsvorschlägen. Mit diesem Punkt greifen Sie ja nun leider den Evaluationsergebnissen vor. Sie können ja nicht schon bestimmen, was die Schlussfolgerungen sein sollen, bevor die Ergebnisse einer Evaluation feststehen. Und vielleicht das auch noch mal so ein bisschen aus sozialwissenschaftlicher Perspektive: Eine Evaluation ist kriteriengeleitet und ergebnisoffen. Sie verwechseln das, glaube ich, in Ihrem Antrag ein bisschen mit einer Machbarkeitsstudie. Bei einer Machbarkeitsstudie steht das Ziel schon fest. Und dann wird eben geprüft, wie man zu dem vorher festgelegten Ziel kommt, oder in manchen Machbarkeitsstudien wird auch gerechtfertigt, dass dieses vorher festgelegte Ziel auch wirklich das ist, (Zuruf von Thomas Diener, CDU) was die Welt so braucht. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Dementsprechend sind Ihre Evaluationsziele auch keine Evaluationskriterien. Diese Kriterien ergeben sich ja aus den Zielen von der Einführung der Ehrenamtskarte. Die kann man dort ja nachlesen. Und was Sie dort eigentlich formulieren, sind Verbesserungswünsche. Und auf diese Wunschvorstellungen möchte ich nun im Einzelnen eingehen. Sie wollen die Ehrenamtskarte bekannter machen. Nun, das läuft bereits kontinuierlich und das dauert so seine Zeit. Das ist leider in unserem Bundesland so, eine Kampagne reicht nicht und es sind einfach große Flächen, schwierige Netzwerke. Wer etwas Neues flächendeckend strukturell einführen will, der muss auch mit Geduld kommen. Noch mal 500.000 Euro für eine Kampagne ausgeben, also für so viel Geld muss eine alte Frau echt lange stricken. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Und Sie sind doch sonst nicht so fürs Geldausgeben. Also das sollte man doch besser für die Unterstützung von Ehrenamtlichen ausgeben anstatt für bunte Broschüren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu einem weiteren Wunsch: Sie wollen mehr Kommunen als Partner gewinnen. Auch hieran arbeiten die MitMach-Zentralen kontinuierlich. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Wenn man mal nachschlägt, das Museum im Steintor mit dem historischen Klassenzimmer in Anklam, das bietet nicht nur einen kostenlosen Eintritt, sondern auch eine Führung an. Also ich glaube, das ist wirklich was, wo man sagen könnte, das ist ein kommunaler Beitrag, der wirklich nach Wertschätzung aussieht. Da können sich – jetzt sage ich mal was Kritisches am Rande –, da können sich die Staatlichen Schlösser und Gärten ruhig mal eine Scheibe abschneiden. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Kommunale Partner gewinnen, also das läuft bereits, kann natürlich besser gehen. Aber Sie sitzen ja oft auch in den Kommunalparlamenten, reden Sie doch da mal mit Ihren Einrichtungen! (Henning Foerster, DIE LINKE: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, das habe ich schon häufiger gehört.) Als Drittes, Sie wollen erleichterte Zugangsvoraussetzungen schaffen, die auch unter Corona-Bedingungen gelten. Nun ja, gerade unter Corona-Bedingungen wurden ja in den letzten zwei Jahren rund 5.000 Ehrenamtskarten ausgegeben. Die Vergleichszahlen zu Schleswig-Holstein – 8.000 in zehn Jahren – haben Sie ja schon gehört. Wir sind da also gut bei, dat löpt, und es dauert eben, wie vieles bei uns dauert. Als Nächstes: Sie wollen steuerrechtliche Bedingungen im Zusammenhang mit den Aufwandsentschädigungen für Feuerwehr, Rettung, Katastrophenschutz ändern. Na, das müssten Sie eigentlich im Bundestag beantragen, da ist ja die Steuerhoheit. Und warum nun gerade bei Ihnen dieses eine Engagementfeld – also Feuerwehr, Rettung, Katastrophenschutz – nicht nur exemplarisch, sondern ja ausdrücklich und ausschließlich genannt wird, das erschließt sich mir nicht. Das ist alles Ehrenamt und gutes Engagement, aber alles ehrenamtliche Engagement sollte doch in gleicher Weise berücksichtigt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sie wollen die MitMachZentralen langfristig finanzieren und schlagen dafür ein zeitlich befristetes Landesprogramm vor, Bürgerprogramm für gemeinwohlorientierte Projekte. Ich denke, da merken Sie schon selbst, dass da was verquer ist. Die Finanzierung der MitMachZentralen und der Ehrenamtskarte ist erst mal bis 2023 gesichert. Also für die aktuelle, akute Haushaltsdebatte ist es erst mal nicht drängend und für alles Weitere kann man sicherlich noch mal weiter verhandeln und überlegen. Aus der ursprünglichen Idee, damit auch die Landkreise mit ins Boot zu holen, ist ja erst mal nichts geworden, auch da könnte man noch mal dran arbeiten. Nun zum Schluss, Sie wollen in einer repräsentativen Studie Erfahrungen, Kritik und Anregungen gesammelt wissen. Ich finde, also mein Eindruck ist, Aufwand und Nutzen für eine solche Studie stehen in keinem Verhältnis, denn eine repräsentative Befragungsgruppe zu organisieren, ist ausgesprochen teuer und aufwendig. Und dann in so einer Gruppe allgemein nach Anregungen und Kritik zu fragen, die dann ausgewertet werden muss, das ist eine Mischung von verschiedenen Methodenzugängen, das scheint mir nicht notwendig, denn Experten und Expertinnen aus der Ehrenamtsstiftung und im Ministerium arbeiten ja bereits mit einem sehr effizienten Ressourceneinsatz an der Evaluation. Und eben all diese Maßnahmenwünsche, die ja auch wirklich ehrenwert sind, können tatsächlich erst diskutiert werden, wenn wir Evaluationsergebnisse haben, die in Arbeit sind. Und einen Punkt Ihres Wünschekonglomerats habe ich mir für den Schluss aufgehoben, denn diese Wunschvorstellung für die Ehrenamtskarte sabotiert grundsätzlich das Konzept von Ehrenamt. Sie wollen mit der Ehrenamtskarte die Attraktivität des Ehrenamts steigern. Dagegen steht das Grundkonzept zunächst erst mal der Ehrenamtskarte – erst das Ehrenamt, dann die Wertschätzung. Sie wollen das verdrehen und das geht schief. Ich erkläre Ihnen das noch mal ein bisschen tiefgründiger: (Torsten Renz, CDU: Sehr gut!) Der Kern von Ehrenamt ist doch nun gerade das freiwillige unentgeltliche Engagement. Es ist aus sich selbst heraus motiviert oder motiviert aus der Notwendigkeit heraus. Ich zitiere da gern die christdemokratische Politikerin Herlind Gundelach, Präsidentin des Bundes Heimat und Umwelt in Deutschland. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Gute Frau!) Also nutzen Sie getrost die Expertise aus Ihren eigenen Reihen bei Gelegenheit! Sie sagt sinngemäß, (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Heimatengagement, so sagt sie, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) oder allgemein Engagement finden wir immer dann, wenn jemand etwas anpackt, ohne gleich nach denen da oben zu rufen, wenn die Person will, dass eine Situation besser wird. Sie tut sich mit anderen zusammen und legt einfach los. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Das klingt sehr romantisierend angesichts der Fehlstellen bei Feuerwehren, ehrenamtlichen Richtern, ehrenamtlichen Denkmalpflegern – ich weiß gar nicht, ob es überhaupt noch ehrenamtliche Denkmalpfleger gibt, ich glaube, nur noch Bodendenkmalpfleger –, auch bei den Gemeinderäten. (Sebastian Ehlers, CDU: Fragen Sie mal die Ministerin! Das ist Ihre Partei!) Die Liste ist auch nicht vollständig, ich wollte es nur mal anführen. (Der Abgeordnete Martin Schmidt bittet um das Wort für eine Anfrage.) Besonders auf dem Land ...

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage? (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD

Ach so, gern hinterher bitte! Dazu kommt der hohe Altersstand in vielen Ehrenamtsbereichen. Also wo bekommen wir die Engagierten denn nun her? Das sind Leute, denen die Bürgergesellschaft nicht egal ist. Und nicht nur das, die tun auch tatsächlich was und sie wissen auch noch, wie man das macht in unserer Gesellschaft, sozusagen mündige Bürger, die leben und erfahren, was politische Bildung vermitteln sollte, und wenn es ihnen nicht beigebracht wurde, dann lernen sie es einfach by doing. Dann setzen sie sich eben mit dem Amtsschimmel auseinander und kommen klar. Aber die Motivation kommt eben nicht, weil sie dann eine Rabattkarte kriegen, sondern eben, weil sie was verbessern und ändern wollen in der Gesellschaft, miteinander. Das ist nämlich der größte Lohn für einen Ehrenamtlichen, wenn die Sache, für die man sich einsetzt, auch gut und besser wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und eine Aufwandsentschädigung empfinden so einige Engagierte gelegentlich als Beleidigung. Sie tun das für die Ehre. Angesichts des Einkommensniveaus in unserem Land können die Ehrenamtlichen aber nicht auch noch finanziell draufzahlen. Deswegen sind Aufwandsentschädigungen durchaus wichtig, ich will das nicht in Abrede stellen. Aber doch, am Anfang steht das Tun für die gute Sache, gemeinsam mit anderen, das ist der größte Lohn. Darum geht es zuerst. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und die Ehrenamtskarte ist dann die Möglichkeit, als Gesellschaft Danke zu sagen. Sie verdeutlicht denen, die eine Karte erhalten, dass ihr Engagement von anderen gesehen und wertgeschätzt wird. Unsere Ehrenamtskarte verfolgt dabei das Konzept, dass der Dank auch aus der Mitte der Gesellschaft kommt. Die kleinen Dankeschöns kommen von denjenigen, die etwas dafür abgeben können. Deswegen können sich viele Unternehmen und Institutionen daran beteiligen und sind auch weiter gefragt. Und Sie, liebe Leute von der CDU, erwecken den Eindruck, als ob Sie die notwendigen gesellschaftlichen Aufgaben mit gesponserten Lebensmittelrabatten und Eintrittskarten billig einkaufen wollen. Das wendet Wertschätzung in Billigheimertum und Geringschätzung. Genau das macht Ehrenamt eben nicht attraktiv. Ehrenamt ist attraktiv in sich selbst. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der Ehrenamtskarte, den MitMachZentralen und der Ehrenamtsstiftung hat der Landtag in den letzten Legislaturen wichtige Bausteine der Ehrenamtsförderung zusätzlich zu den bereits bestehenden Ehrenamtsnetzwerken eingerichtet. (allgemeine Unruhe) Sie haben sich gut etabliert. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Alle diese Akteure stärken das Ehrenamt ...

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Beate Schlupp

Einen Moment, Frau Abgeordnete! Ich möchte die Abgeordneten aus der SPD-Fraktion bitten, hier vom Fotografieren abzusehen. Da gibt es eine Regelung in der Geschäftsordnung, die das untersagt, und daran bitte ich auch sich zu halten. Es gibt Möglichkeiten, Fotos der Abgeordneten am Rednerpult zu machen. Die müssen angemeldet werden. Es gibt Regeln und die gelten für alle. So, bitte, Sie können jetzt Ihre Rede fortsetzen.

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Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD

Oh, ich war gerade so schön in Schwung. Mal gucken! Jetzt hole ich noch mal kurz Anlauf. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Also all diese Bausteine zur Ehrenamtsförderung haben sich sehr gut etabliert. All diese Akteure zur Stärkung des Ehrenamtes stärken unsere demokratische Bürgergesellschaft. Hier ziehen Land, Kreis, Kommunen, Stiftung und Verbände sowie weitere Institutionen an einem gemeinsamen Strang. Die Evaluation der Ehrenamtskarte läuft bereits. Danach können wir Ideen zur Verbesserung diskutieren. Ihr Antrag zur Ehrenamtskarte bringt nichts Neues ein. Die bereits begonnene Evaluation ist abzuwarten, bevor wir Konsequenzen diskutieren. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Da Sie schon signalisiert haben, dass Sie eine Frage zulassen, gehe ich davon aus, dass das jetzt der Fall ist, und bitte den Abgeordneten Herrn Schmidt, die Frage zu stellen. Zwischenfrage kann ich es ja nun nicht mehr nennen.

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Martin Schmidt AfD

Ja, vielen Dank, Frau Dr. Schröder, auch erst mal von mir, für Ihr Engagement im Heimatverband. Ich habe das auch immer verfolgt und fand ich auch nicht schlecht, wollte ich hier erst mal loswerden. (Beifall Thore Stein, AfD: Nicht schlecht!) Sie sprachen ja von Steuererleichterungen für Ehrenamtler und haben da der CDU so eine kleine Schelte mit auf den Weg gegeben, dass das eine Bundessache wäre. Könnten Sie sich denn vorstellen, dass Sie und Ihre Fraktion vielleicht Herrn Minister Dr. Geue mit auf den Weg geben, sich bei der Finanzministerkonferenz dafür einzusetzen, diese Pauschale nochmals anzuheben? (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Nein! Nein!)

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Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD

Ehrlich gesagt, das müssten wir in der Fraktion beraten. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Du kannst dir alles vorstellen!) Vielen Dank fürs Soufflieren! Ich kann mir natürlich alles vorstellen. Ich habe Fantasie. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Können Sie kurz erklären, wo Sie da Bedarf sehen, also in welcher Höhe, was wird gebraucht? (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD)

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Beate Schlupp

Also das, Dialoge, Rückfragen des Redners, der gefragt wird, all das sieht unsere Geschäftsordnung nicht vor. Ich habe heute auch großzügig darüber hinweggesehen, dass eigentlich die Zwischenfrage an den Redner gerichtet ist und nicht Dritte diese Frage dann beantworten und das dann am Mikrofon wiederholt wird. (Tilo Gundlack, SPD: Aber war doch lustig!) Ja, wir sind aber nicht hier, damit es lustig ist, sondern wir sind hier, damit wir uns ernsthaft mit Fachfragen auseinandersetzen, und wir haben uns eine Geschäftsordnung gegeben, damit es einigermaßen geregelt abläuft. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Es ist heute Abend nun schon relativ spät und wir sind noch relativ früh in dieser Legislaturperiode, sodass bestimmte Dinge noch erklärt werden können. Aber das geht jetzt nicht. Also es kann keine Rückfragen geben. Wenn Sie Ihre, ...

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Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD

Ich formuliere um.

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Beate Schlupp

... diese Frage als beantwortet ansehen, dann ist Schluss, dann kann noch eine zweite Frage gestellt werden, wenn das zugelassen wird, aber ich bitte doch, auch heute Abend im Rahmen der Geschäftsordnung zu bleiben.

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Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD

Ich würde einfach umformulieren: Wir müssen den Bedarf ermitteln und dann kann man über alles reden. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut! – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister. Und an dieser Stelle erlaube ich mir den Hinweis, dass es sich voraussichtlich um die letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt handeln wird. Bitte schön!

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Katy Hoffmeister CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Debatte und eigentlich könnte ich auch feststellen, wenn Sie es nicht als Antragsauftrag verstanden haben, dann könnten Sie es auch als Rückenwind- und Stärkungsantrag verstehen, und hätte mir gewünscht, dass Sie dem Antrag unter diesem Gesichtspunkt durchaus zustimmen könnten, denn es ist ja offensichtlich, dass grundsätzlich ein Interesse daran besteht, doch zu wissen, wie das Ehrenamt gestärkt werden kann und wie unter anderem die Ehrenamtskarte gestärkt werden kann. Sehr geehrte Frau Dr. Schröder, lassen Sie mich auf zwei/drei Dinge eingehen. Zunächst mal verstehe ich die Debatten hier im Landtag als Diskurs und nicht als, nennen wir es mal „hilflosen“ Belehrungsversuch wissenschaftlicher Art. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Ehrlich gesagt, das finde ich deutlich kompliziert und schwierig und will Ihnen auch sagen, dass ich eine Belehrung zur Frage von Machbarkeitsstudien und Evaluierungen nicht brauche. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Wenn Sie den Antrag richtig lesen, können Sie erkennen, dass es dort um einen Prüfungsauftrag einzelner Fragen geht, und ich glaube, dass die in dieser Debatte richtig sind. Darüber hinaus weise ich zurück, dass ich das Ehrenamt geringschätzen würde, indem ich es als fatales einseitiges Geschäft betrachten würde. Das ist ausdrücklich nicht so. Ich glaube, uns ist allen bewusst, dass diejenigen, die ein Ehrenamt ausüben, etwas schenken, Kraft, Energie und vor allem Zeit, und es gleichzeitig auch als befriedigend empfinden und gleichzeitig sich auch als Beschenkte empfinden, indem sie nämlich genau auch etwas zurückbekommen in ihrem Ehrenamt, nämlich mehr als Geld, sondern Würdigung, Anerkennung und Achtung, und das von denjenigen, für die sie sich engagieren, und zwar in ihrem jeweiligen Bereich. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Ich habe aus Ihrem Vortrag unter anderem feststellen können und entnehmen können, dass also Geld jedenfalls für weitere Werbekampagnen nicht gewünscht wird. Ich gehe davon aus, dass wir im Rahmen der Haushaltsdebatte (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) das unter anderem verstehen werden. Ich freue mich darüber, dass eine Evaluierung beginnt, wobei ich das so verstanden habe, sehr geehrter Herr de Jesus Fernandes, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) dass es so ist, dass eine Evaluierung der, (Sebastian Ehlers, CDU: Frau Präsidentin, ist das die neue Gesprächsecke da vorne?) dass die Ehrenamtsstiftung das Ziel hat, gemeinsam mit der Universität die Stärkung des Ehrenamtes zu evaluieren (Sebastian Ehlers, CDU: Mann, Mann, Mann!) und zu prüfen, inwieweit hier weitere Maßnahmen notwendig sind, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) allerdings das nicht die Evaluierung (Zuruf aus dem Plenum: Frau Präsidentin, hallo!) der Ehrenamtskarte an sich betrifft. (Glocke der Vizepräsidentin) Beides ist unterstützenswert aus meiner Sicht. Vielleicht führt das bei Ihnen zu der einen oder anderen Überlegung. Dann lassen Sie mich ganz kurz noch eingehen auf das Thema Zeit, wie kommen wir denn jetzt auf die Idee, ausgerechnet jetzt eine Evaluierung anstoßen zu wollen. Sie haben es gesagt, ursprünglich gab es einen Antrag aus dem Jahr 2019, das war der Antrag zur Einführung der Ehrenamtskarte. Dort ist ausdrücklich geregelt worden, dass eine Evaluierung spätestens zwei Jahre nach Beginn der Einführung der Ehrenamtskarte beabsichtigt ist. Insofern erklärt sich in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt. (Rainer Albrecht, SPD: Läuft doch!) Vielleicht ist das auch etwas, was Ihnen hilft, Herr Terpe, und Ihrer Fraktion, darüber nachzudenken, dem Antrag vielleicht unter anderem zustimmen zu können. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann hätte der Antrag früher kommen müssen.) Ich wünsche mir eine breite Beteiligung, habe ich gesagt, bei der Evaluierung, also nicht konzentriert auf institutionelle Einrichtungen, weil ich glaube, dass es wichtig ist, insbesondere zu hinterfragen, dass diejenigen, die bislang keine Ehrenamtskarte haben und sich nicht institutionell engagieren, zu ermitteln, warum dort die Ehrenamtskarte nicht bekannt oder aber noch nicht gewünscht ist. Und ich will noch eingehen auf Sie, Frau Becker-Hornickel, insbesondere deshalb, weil Sie eine Berufsgruppe oder eine Ehrenamtsgruppe und gleichzeitig manchmal auch Berufsgruppe hervorgetan haben, nämlich die Rettungsleute und die Feuerwehren. Bei denen nämlich zeigt sich das Problem ganz besonders – Sie haben es skizziert in Ihrem Ort –, und es ist auch so, weil zum Teil eben geringe Einsatzzahlen die erforderliche Stundenzahl eben nicht ermöglichen, was allerdings trotzdem bedeutet, dass sie 24/7 in Bereitschaft sind, und auf der anderen Seite zeigt sich eben in größeren Gemeinden und Städten die Problematik, dass die hohe Einsatzzahl und damit eben die Überschreitung der Höhe der Aufwandsentschädigung auch ein anderes Problem bildet, was dazu führt, dass man sich das nicht aus steuerlichen Gesichtspunkten alleine angucken muss, sondern sich ansehen muss, inwieweit die Zugangsvoraussetzungen möglicherweise geändert werden müssen. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, diesem Antrag zuzustimmen. Ob Sie ihn als Auftragsantrag oder als Rückenwindantrag verstehen, ist mir fast egal. Ich brauche Ihre Zustimmung und würde deshalb noch mal darum werben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Hoffmeister! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/247 zur Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenstimmen? – Und die Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Fürstimmen der AfD, FDP, CDU, Gegenstimmen der LINKEN, der SPD und Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/247. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – (Harry Glawe, CDU: Das sind viele. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Und die Enthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/247 bei Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und Befürwortung der Fraktion CDU und Enthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21 : Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Verfassungsrechtliche Bewertung des Corona-Sondervermögens ‚MV-Schutzfonds‘ vor dem Hintergrund eines Urteils des hessischen Staatsgerichtshofs sowie der aktuellen verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Diskussion“, auf Antrag der Fraktion der CDU. Aussprache gemäß § 43 Nummer 2 GO LT zum Thema Verfassungsrechtliche Bewertung des Corona-Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ vor dem Hintergrund eines Urteils des hessischen Staatsgerichtshofs sowie der aktuellen verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Diskussion Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Als Erstes hat ums Wort gebeten für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Marc Reinhardt.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch zu so später Stunde, wie ich finde, wenn es ums Geld geht, sind das immer wichtige Themen hier im Parlament, vor allem, wenn es um Haushaltspolitik geht und auch die Verfassungsmäßigkeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, verantwortungsvolle Haushaltspolitik muss zweierlei bewerkstelligen: Sie muss erstens aktuelle Herausforderungen angehen und gleichzeitig Weitblick beweisen. Wir haben da schon öfter hier drüber gesprochen. Und sie muss zweitens in der Lage sein, sich zu korrigieren, wenn die Umstände sich ändern. (Horst Förster, AfD: Haben sie.) Es ist in der politischen wie in der wissenschaftlichen Debatte unstrittig, dass es richtig war für die Bewältigung der Folgen der Corona-Krise, die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse zu nutzen und mithilfe der aufgenommenen Kredite den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie entschieden zu begegnen. Daher steht die CDU-Fraktion auch heute noch dazu, in der Koalition mit der SPD im Jahre 2020 zwei Nachtragshaushalte mit Kreditermächtigungen von insgesamt 2,85 Milliarden Euro verabschiedet zu haben. Alle Experten, beispielsweise in der Anhörung zum Nachtragshaushalt 2020 des Bundes, haben damals betont, dass mit den Hilfspaketen nicht nur den unmittelbaren gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Krise begegnet werden muss, erforderlich war auch ein Signal an die Bevölkerung und Unternehmen, dass der Staat mit ganzer Kraft den wirtschaftlichen Einbußen durch konjunkturelle stützende Maßnahmen entgegenwirken werde – all dies zu einem Zeitpunkt, da ein seit dem Zweiten Weltkrieg beispielloser Wirtschaftseinbruch drohte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Einigkeit im Jahr 2020 enthebt eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik aber nicht von der Aufgabe, die Entwicklung seit der Verabschiedung dieser Nachtragshaushalte zu beachten. In der Debatte zur Novembersteuerschätzung – Sie alle werden sich erinnern – habe ich die wesentlich bessere Entwicklung der Steuereinnahmen für Mecklenburg-Vorpommern bereits erläutert. Zur Erinnerung: Statt der prognostizierten Mindereinnahmen für die Jahre 2020 bis 2024 von insgesamt 2,91 Milliarden Euro war es am Ende lediglich ein Minus – auch das ist immer noch hoch genug – von 269 Millionen Euro. Auch der wirtschaftliche Einbruch war deutlich schwächer als zunächst durch uns alle befürchtet. Wirtschaftlich wie gesundheitlich ist Deutschland erheblich besser durch die Pandemie gekommen als viele andere Länder, insbesondere gilt das für das Jahr 2020. Für 2022 sagen die Prognosen voraus, dass es ungefähr ein Wirtschaftswachstum zwischen drei bis fünf Prozent geben soll. Wie es dann tatsächlich wird, werden wir auch erst am Jahresende wissen. All dies zeigt, dass Deutschland die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zwar noch nicht überwunden hat, aber auf einem guten Weg dahin ist. Auch bezüglich des Infektionsgeschehens sprechen Experten zunehmend von einem, ich betone, absehbaren Übergang in einen endemischen Zustand. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist nun eine aktuelle verfassungsrechtliche Bewertung des Corona-Sondervermögens vorzunehmen. Ich meine bei uns, Sie kennen ihn alle, den „MV-Schutzfonds“. An erster Stelle ist hierbei das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs vom 27. Oktober 2021 heranzuziehen. Dieser hat das milliardenschwere Corona-Sondervermögen des Landes Hessen als verfassungswidrig befunden und auch die Kreditermächtigung für das Sondervermögen als unvereinbar mit der hessischen Verfassung erklärt. Selbstverständlich entfaltet dieses Urteil, das gehört zur Wahrheit immer dazu, keine rechtlich bindende Wirkung für uns in Mecklenburg-Vorpommern. Die öffentliche Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages zu dem von der Bundesregierung vorgelegten zweiten Nachtragshaushalt für 2021 zeigt jedoch, die Maßgaben, die der hessische Staatsgerichtshof mit seinem Urteil angelegt hat, gelten auch im Bund und werden mit Sicherheit auch in ähnlicher Weise für Mecklenburg-Vorpommern gelten. Diejenigen Experten, die ihn für verfassungsgemäß halten, führen klar erkennbare politische oder ökonomische Argumente an und lassen finanzverfassungsrechtliche Aspekte außer Acht. Sie verkennen beziehungsweise sie ignorieren zumindest, dass es bei der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse keine gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise gibt. Dies hat auch der hessische Staatsgerichtshof betont. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Es geht nicht um gesamtwirtschaftliche Steuerung, sondern ganz konkret um die Bekämpfung einer Naturkatastrophe oder einer außergewöhnlichen Notsituation, oder anders ausgedrückt, es fällt der Versuch auf, die klaren Vorgaben der Finanzverfassung mit dem Verweis auf die ökonomische Lage zu unterlaufen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages wie auch das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs zeigen eindeutig, die Verwendung der über die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse aufgenommenen Kredite ist auf Maßnahmen beschränkt, die zur unmittelbaren – das betone ich –, zur unmittelbaren Bekämpfung der Notlage erforderlich sind. Dies setzt einen konkreten Veranlassungszusammenhang im Einzelnen voraus, das heißt, für jeden wesentlichen Ausgabenposten und für jedes Maßnahmenpaket. Eine Verwendung der Mittel für Zwecke, die nur sehr indirekt zur Vermeidung der Folgen der Pandemie beitragen oder sogar schon vor der Pandemie ohnehin erforderlich waren, ist dagegen schlichtweg nicht zulässig. Dies gilt auch für Maßnahmen zur Überwindung des Klimawandels ebenso wie für Programme zur Transformation der Volkswirtschaft. Unabhängig von unterschiedlichen Auffassungen der Sachverständigen lassen sich die Stellungnahmen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder heranziehen. Diese haben – und das möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben – von Beginn an vor einer unzulässigen Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse gewarnt. Bereits 2020 haben sie in einer gemeinsamen Erklärung angemerkt, ich zitiere kurz ausnahmsweise, dass – auszugsweise, nicht ausnahmsweise –, dass von einer Ausnahme des Neuverschuldungsverbots „restriktiv Gebrauch zu machen ist. Es gilt, eine unzulässige Inanspruchnahme der Ausnahmetatbestände und damit eine Umgehung des Verschuldungsverbots zu vermeiden ...“ Und weiter heißt es: „Notlagenbedingte Kredite dürfen im jeweiligen Haushaltsjahr nur in der Höhe aufgenommen werden, in der sie zur Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der Krise benötigt werden.“ Und: „Der Verursachungszusammenhang zwischen pandemie-bedingten Mehrausgaben und einer dadurch verursachten Neuverschuldung muss in jedem Haushaltsjahr transparent dargelegt, nachweislich gegeben sein und festgestellt werden.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Schlussfolgerungen aus dem Vorgesagten für das Corona-Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ des Landes liegen somit auf der Hand. Eine verfassungsgemäße Auslegung der Schuldenbremse lässt es nicht zu, die Mittel des Corona-Sondervermögens für alles zu verwenden, solange es nur irgendwie und irgendwann dazu dient, die wirtschaftlichen Entwicklungen zu stützen oder Probleme zu lösen, die während der Corona-Pandemie besonders deutlich hervorgetreten sind. Wenn Maßnahmen also bereits vor der Pandemie erforderlich waren – wir haben hier viel schon über Digitalisierung oder auch Schulbau gesprochen –, lässt sich ihre Finanzierung aus dem „MV-Schutzfonds“ nicht mit dem Verweis auf eine mittelbare konjunkturstützende Wirkung in der Zukunft oder der Umsetzung politisch wünschenswerter Vorhaben rechtfertigen. Der hessische Staatsgerichtshof hat hier finanzverfassungsrechtliche Leitplanken definiert, die zukünftig von den Haushaltsgesetzgebern in Bund und Ländern beachtet werden müssen, auch beim Umgang mit bereits bestehenden Kreditermächtigungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle es dann noch mal klipp und klar fest, der „MV-Schutzfonds“ ist auch unter diesem Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs neu zu betrachten und es kommt, zumindest kann man zu den Annahmen kommen, dass er so, wie wir ihn zurzeit haben, vielleicht doch nicht ganz diesen Vorgaben entspricht. Deshalb werden wir auch bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes, was uns ja kurz bevorsteht, für die Jahre 2022/23 die gesetzlichen Grundlagen aus unserer Sicht für den „MV-Schutzfonds“ verändern müssen. Daher mein Appell an die Landesregierung: Reagieren Sie auf das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofes und auf die Prognosen der Steuerschätzung vom November! Provozieren Sie nicht die nächste Klage gegen einen verfassungswidrigen Haushalt von Rot-Rot in diesem Land, sondern kehren Sie auf den Pfad der finanzpolitischen Tugend zurück! Die CDU-Fraktion ist bereit, sich bei den Haushaltsberatungen in diesem Sinne konstruktiv einzubringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die rotrote Landesregierung hingegen beides ignoriert, ist die Ankündigung, die solide Haushaltspolitik der Vorgängerregierung unter Beteiligung der CDU fortzusetzen, bereits heute Makulatur. Wie schon einmal gesagt, wir wären davon nicht überrascht, denn seriöse Haushaltspolitik zu versprechen, ist leicht, diese Versprechen zu halten, einiges schwieriger. Eines, sehr geehrter Herr Finanzminister Geue – ich glaube, er ist heute ja nicht da, vielleicht sieht er uns ja im Livestream zu –, wird Ihnen jedenfalls nicht gelingen: sich um die Beantwortung der aus dem hessischen Urteil ergebenden Fragen zu drücken. Das können Sie vielleicht mit fadenscheinigen Begründungen bei der Anfrage, unserer Kleinen Anfrage, tun, aber nicht gegenüber dem Parlament in den anstehenden Haushaltsberatungen und auch nicht gegenüber dem Landesverfassungsgericht. Wir werden da ein sehr wachsames Auge drauf haben. Ganz zum Schluss: Sie wissen alle, beim Geld, da hört die Freundschaft auf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Reinhardt! Es hat nunmehr das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Tilo Gundlack.

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Tilo Gundlack SPD

Gott, ist der groß! (Der Abgeordnete Tilo Gundlack stellt das Rednerpult ein.) Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Diese Aussprache zeichnete sich ja bereits seit Längerem ab. Klar war dies für jedermann, wenn man die letzten Diskussionen hier im Plenum, im Finanzausschuss und über Pressemitteilungen intensiv verfolgte. Ebenso folgerichtig war in diesem Zusammenhang auch die Beantragung der Kleinen Anfrage, die durch die CDU-Fraktion gestellt wurde. Das Fass zum Überlaufen – du hast es ja gerade gesagt – brachte dann wohl die Beantwortung der Kleinen Frage, der Kleinen Anfrage auf Nummer 8/77, glaube ich. Das ist des Pudels Kern dabei, ansonsten hätte man sich das alles sparen können. Allerdings muss dem Fragesteller von vornherein klar gewesen sein, dass die Beantwortung der Fragen dieser Kleinen Anfrage genau so ausfallen musste, hat doch die Regierung stets und ständig vermittelt, mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit keinerlei Stellung zu gerichtlichen Entscheidungen abzugeben und dass aufgrund der Klageschrift der AfD sie sich nicht zu einem laufenden Verfahren und damit im Zusammenhang stehenden Sachverhalten äußern wird, wie es auch heute der Fall sein wird. (Horst Förster, AfD: Das ist aber eine scheinheilige Flucht.) Das ist keine scheinheilige Flucht. Scheinheilig sind nur Sie, nicht die Regierung! (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Marc Reinhardt, CDU) Meine Damen und Herren, zunächst muss ich erst einmal davon ausgehen, dass das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ verfassungsgemäß ist, zumindest gab es meiner Kenntnis nach keinerlei Hinweise, dass es nicht so ist. Alle Gesetze werden ja schließlich auch im Rahmen der Ressortanhörung auch durch das ehemalige CDU-geführte Justizministerium dahin gehend geprüft. (Julian Barlen, SPD: Das stimmt aber.) Und dann, es gibt keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken dagegen. (Julian Barlen, SPD: Da ist was dran.) Meine Damen und Herren, komme ich nun zu meiner Bewertung des Urteils des hessischen Staatsgerichtshofs vom 27. Oktober 2021. Diese Rechtsprechung betritt Neuland, und das Urteil ist das erste seiner Art oder war das erste seiner Art, Neuland auch für den Bund und alle Länder. Einzigartig ist auch die Konstellation, die diesem Urteil zugrunde liegt. Es treffen hier die Schuldenbremse und die Corona-Pandemie aufeinander. Ich gehe davon aus, dass das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern sich mit dem Urteil aus Hessen genauso auseinandersetzen wird wie auch mit dem Urteil aus Baden-Württemberg. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es gibt doch schließlich auch ein neues Urteil aus Baden-Württemberg, und das rheinland-pfälzische Urteil steht ja auch vor der Tür. Zumindest ist es eine hoch spannende Frage, was beim hiesigen Klageverfahren herauskommen wird, auch wenn es mit dem hessischen Verfahren nicht vergleichbar ist, denn es liegen hier unterschiedliche Verfahrensarten zugrunde. Der Staatsgerichtshof hat sich mit einem oppositionellen Normenkontrollantrag befasst, unser Landesverfassungsgericht entscheidet über ein Organstreitverfahren, ähnlich wie das in Baden-Württemberg. Also, wer hat recht? (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das wird nur geprüft. Somit hat der Staatsgerichtshof weitergehende verfassungsrechtliche Prüfungsmöglichkeiten, hinsichtlich der angegriffenen Normen auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen, was im vorliegenden Organstreitverfahren beim hiesigen Landesverfassungsgericht eben nicht der Fall ist, denn gegenüber dem hessischen Verfahren ist der Prüfungsmaßstab im Organstreitverfahren lediglich die Verletzung subjektiver Rechte von Verfassungsorganen durch eine Maßnahme oder eine Unterlassung eines anderen Verfassungsorgans. Der Staatsgerichtshof hat angemahnt, dass aufgrund der fehlenden Bestimmtheit der Verwendungszwecke der Haushaltsgesetzgeber nicht ausreichend Einfluss auf die Mittelverwendung nehmen könne. Dies könne wegen der Unverbindlichkeit nicht durch eine nähere Ausgestaltung im Wirtschaftsplan geheilt werden. Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern sieht aber den Wirtschaftsplan als gegeben an, da dieser ja ein Bestandteil der parlamentarischen Beschlussfassung sei. Dazu hat sich unser Landesverfassungsgericht bereits im Strategiefonds-Urteil 2/18 geäußert. Des Weiteren sieht das Sondervermögensgesetz „MV-Schutzfonds“ in Paragraf 5 „Wirtschaftsplan“ eine Beteiligung des Finanzausschusses bei der Einwilligung und bei Änderungen des Wirtschaftsplanes vor, und dies bereits ab einem Cent. Der Staatsgerichtshof ist nicht auf die Bundesverfassungsrechtsprechung hinsichtlich einer Übertragbarkeit von einzelnen Entscheidungen aus dem Finanzausschuss eingegangen. Der Staatsgerichtshof Hessen bemängelte die Budgetverantwortung des Landtages und dass eben dieser seine Budgetverantwortung nicht auf andere übertragen dürfe. Allerdings stellt sich die Situation in Mecklenburg-Vorpommern viel anders dar. Der Landtag und der Finanzausschuss tagten seit dem 14. Januar 2021 insgesamt 18- beziehungsweise 29-mal zu Schutzfonds-Anträgen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das Urteil des Landesverfassungsgerichtes zum Werftenförderungsgesetz verweisen. In seinem Urteil 1/14 hat das Landesverfassungsgericht eine Delegation von Entscheidungen an den Finanzausschuss zur Bewahrung der Funktionsfähigkeit des Parlaments als verfassungsgemäß eingestuft. Hinweisen möchte ich auch auf die monatlichen Monitoringberichte der Landesregierung M-V. In Hessen erfolgt dies vierteljährlich. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und ich möchte noch mal eins sagen, das ja auch Herr Dr. Geue gesagt hat, unser Finanzminister, dass er eine Beschlussfassung von „MV-Schutzfonds“-Anträgen im Parlament anstrebt und dies im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes auch umsetzen möchte. Und wir waren alle dafür und haben da auch ihm zugejubelt im Finanzausschuss. (Marc Reinhardt, CDU: Gejubelt im Finanzausschuss!) Ja, ich habe das so aufgefasst von dir, Marc! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Ein weiterer Kritikpunkt ist die Abbildung in einem Sondervermögen. Oft wird darauf abgestellt, (Julian Barlen, SPD: Jaja, jetzt kommt alles raus!) dass alle möglichen Finanzbedarfe in einem normalen Kernhaushalt verankert werden sollen und aus ihm heraus finanziert werden. (Marc Reinhardt, CDU: Egbert!) So sieht es auch der Staatsgerichtshof, was auch gut ist. Aber anders als in der hessischen Landesverfassung sieht die Verfassung in Mecklenburg-Vorpommern eine konkrete Regelung zum Sondervermögen in Artikel 61 Absatz 1 Satz 2 vor. Hierbei können jahresübergreifende Finanzbedarfe für bestimmte Zwecke dargestellt werden. Und wenn Sie sich den Verwendungszweck angucken, der ist breit gefächert, breiter gefächert als der in Hessen. Ein weiterer wichtiger Aspekt im Urteil ist der Umgang mit der Schuldenbremse. Der Staatsgerichtshof hat aufgrund fehlender Aussagen zur Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der vom Gesetzgeber ergriffenen Maßnahme eine Verletzung der Schuldenbremse angenommen. Eine Prüfung der Einzelmaßnahmen erfolgte nicht. Er prüft lediglich, ob die Beurteilung und Einschätzung des Gesetzgebers nachvollziehbar und vertretbar ist. Mit 2,85 Milliarden Euro wurden erhebliche Mittel kreditfinanziert zur Bewältigung der Naturkatastrophe bereitgestellt. Die Corona-Pandemie stellt sich als Massenerkrankung dar, somit ist sie eine Naturkatastrophe, auch wenn eine Fraktion dies gerne verneint. Laut Paragraf 18 Absatz 6 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommerns liegt sie vor, wenn sie einen Mehrbedarf von 50 Millionen Euro verursacht. Dies dürfte wohl bei der Pandemie der Fall sein. Zum Zeitpunkt des ersten Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 wurden die Folgen der Pandemie mit über 750 Millionen Euro eingeschätzt. Somit liegt insgesamt der Ausnahmefall des Artikel 65 Absatz 2 Satz 2, 2. Alternative, der Verfassung unseres Landes vor. Unsere Landesverfassung erlaubt in diesem Fall somit eine Nettokreditaufnahme. Meine Damen und Herren, ob wir letztlich finanzpolitisch sicher durch diese Krise kommen, werden wir sehen. Als der Nachtragshaushalt verabschiedet wurde, befanden wir uns als Mecklenburg-Vorpommern in einer besonderen Krisensituation. Die erste Corona-Welle kam über unser Land und wirklich niemand konnte die finanziellen Folgen der Pandemie einschätzen, selbst heute ist es schwer einschätzbar, was es uns kostet und noch kosten wird vor allen Dingen. Ob wir dazu alle Mittel aus dem „MV-Schutzfonds“ benötigen, werden wir sehen. Das wiederholen wir auch stets und ständig. Dass dies ein fortlaufender Prozess der Ausgabenüberprüfung ist, ist der Koalition glasklar. Darum haben wir dies auch in den Koalitionsvertrag geschrieben. Mit aller gebotenen Zurückhaltung, das war auch in einem Gespräch mit meinem sehr geschätzten Kollegen Egbert Liskow immer so, dass wir uns einig waren, dass wir so was immer fortlaufend überprüfen müssen. Also können Sie sicher sein, wir führen das, was auch der Kollege Liskow wollte, auch gerne fort. (Marc Reinhardt, CDU: Das werden wir überprüfen.) Das können wir auch gerne überprüfen. Das haben wir auch dann halt in unseren Koalitionsvertrag geschrieben. Für alle geneigten Zuhörer, Seher und Unkenrufer möchte ich diesen Passus aus dem Koalitionsvertrag von SPD und DIE LINKE noch einmal wiederholen, somit auch im Gedächtnis festigen – weil Wiederholungen sollen ja festigen, das hat auch früher mal immer die jetzige Bildungsministerin gesagt –, und darf nunmehr zitieren, Zitatanfang: „I. Finanzen und moderne Verwaltung“, „Nachhaltige und solide Haushalts- und Finanzpolitik“, Ziffer (5): „Die Koalitionspartner verständigen sich darauf, die Finanzierungsbedarfe aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen ‚MV-Schutzfonds‘ jährlich zu überprüfen. Sofern sich die Bedarfe nach Prüfung als geringer erweisen, sollen die betreffenden Mittel für die Tilgung vorgesehen werden.“ Zitatende. Und noch mal, ich habe es auch hingeschrieben: Egbert Liskow und ich waren auch dabei nicht die Väter, aber zumindest wir wollten das unbedingt und haben das unseren Koalitionen oder unseren Fraktionen auch damit auch so mitgeteilt. Meine Damen und Herren, bevor ich zum Schluss meiner Ausführungen komme oder noch nicht komme, möchte ich noch das eine oder andere Urteil oder zumindest das eine Urteil noch mal anschließ..., an..., anreißen, Entschuldigung. Mit Datum vom 20.01.2022 hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Urteil in dem Verfahren 1 GR 37/21 und einen Beschluss 1 GR 128/21 verkündet. In beiden Fällen geht und ging es um ein Organstreitverfahren der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg. Beide Verfahren wurden als unzulässig zurückgewiesen. Einerseits ging es um den zweiten Nachtragshaushalt und in anderen Fällen um den dritten Nachtragshaushalt im Staatshaushalt. Es soll im September, so sagt die AfD-Fraktion, es soll im September/Oktober 2020 keine Naturkatastrophe vorgelegen haben. Hm! Zitatanfang aus dem Urteil, ich möchte es mal kurz vorbringen – das zeigt aber wirklich, wes Geistes Kind die AfD ist –: „Das Auftreten ‚asiatischer Coronaviren‘ begründe jedenfalls keine solche“ Pande... oder Katastrophe. Das geht auch in dem Zusammenhang, was Herr Kramer gestern sagte. Herr Kramer sprach ja gestern von „chinesischen Corona-Viren“. Ich möchte jetzt nicht sagen, das ist rassistisch, (Heiterkeit bei Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber das hat zumindest den Anschein, dass es rassistisch sein könnte, ne? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Also Viren haben in der Regel keine Nationalität.) Wenn man das aber so explizit sagt, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) es sind asiatische Corona-Viren und es sind chinesische ... (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich wusste gar nicht, dass Sie wissen, wo die Dinger herkommen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ich wusste gar nicht, woher Sie wissen, wo die Dinger herkommen! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ne! Meine Damen und Herren, ein weiteres Verfahren läuft da noch in Rheinland-Pfalz (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) beim dortigen Verfassungsgerichtshof unter N 7/21. (Der Abgeordnete Martin Schmidt bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nein, ich werde keine Frage zulassen. Mit Rassisten rede ich nicht. Vielen Dank! (allgemeine Unruhe – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist ja unterirdisch hier!) Meine Damen und Herren, der Staatsgerichtshof Hessen hat die Norm nicht für nichtig erklärt, sondern nicht für vereinbar mit der dortigen Verfassung, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. (allgemeine Unruhe – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Sollte das hiesige Landesverfassungsgericht (Enrico Schult, AfD: Das können Sie doch nicht durchgehen lassen!) ähnlich wie in Hessen urteilen ... (Enrico Schult, AfD: Der hat ihn eben einen Rassisten genannt. Das ist doch unglaublich! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Soll ich es noch mal wiederholen? (Der Abgeordnete Nikolaus Kramer tritt an das Präsidium heran.) Herr Jesus Fernandes, ich habe hier Ihre Fraktion als Rassisten bezeichnet. (Enrico Schult, AfD: Das ist unterirdisch! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) So, kann ich jetzt weiterreden oder diskutiert ihr noch hinter mir? Haltet bitte mal die Uhr an! (Horst Förster, AfD: Sie sollten sich schämen, Herr Gundlack! – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Nee, mache ich nicht. Sie, Sie sind einer der ... (Der Abgeordnete Tilo Gundlack spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Zuruf von Horst Förster, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Herr Gundlack, ich muss Sie kurz unterbrechen. Jetzt muss ich tatsächlich mal eingreifen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist doch wohl eine Unterstellung sondergleichen!) Also der Begriff „Rassist“ ist hier vollkommen fehl am Platz. Das können Sie so nicht äußern. Die Fraktion der AfD hat sich eine Beratung im Ältestenrat ausgebeten dazu. Ich möchte Sie bitten, tatsächlich solche Begriffe hier nicht zu verwenden, sonst muss ich zu Ordnungsmaßnahmen greifen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

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Tilo Gundlack SPD

So, was denn jetzt? Kann ich jetzt weitermachen (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) oder ist jetzt Auszeit?

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Elke-Annette Schmidt

Sie können jetzt weiter fortfahren. Sie können sich dazu jetzt noch mal äußern, ob Sie diesen Begriff so stehen lassen oder sich dazu noch mal äußern wollen.

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Tilo Gundlack SPD

Ich habe dazu nichts weiter zu sagen.

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Elke-Annette Schmidt

Ob Sie das so stehen lassen wollen oder nicht. (Julian Barlen, SPD: Na, hat er ja gesagt.)

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Tilo Gundlack SPD

Ich habe nichts weiter zu sagen, habe ich doch gerade gesagt.

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Elke-Annette Schmidt

Gut, dann bleibt das so stehen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Genau.)

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Tilo Gundlack SPD

Gut. Dass dann bereits verausgabte Mittel einer Rückabwicklungspflicht unterliegen, davon gehe ich jetzt mal nicht aus. Sollte das hiesige Verfassungsgericht aber alles ganz anders sehen, so dürfen wir wohl davon ausgehen, dass es uns entsprechende Handlungsbedarfe aufzeichnet, die wir dann als Landtag auch umzusetzen haben. Von der Warte her vielen Dank für diese Aussprache, lieber Herr Reinhardt, und vielleicht führen wir diese Aussprache dann auch irgendwann mal im Finanzausschuss weiter. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Danke, Herr Gundlack! Es gibt eine Kurzintervention von der AfD-Fraktion. (Horst Förster, AfD: Er hat kein Benehmen. Das sehen Sie ja! – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Das muss er nicht.) Es ist aber die Kurzintervention. Sie wollen sich jetzt dazu nicht äußern? (Tilo Gundlack, SPD: Das steht in der Geschäftsordnung.) Ich kann ihn nicht zwingen. (Julian Barlen, SPD: Er muss da nicht stehen bleiben.) Sie können die Kurzintervention hier einbringen, und dann werden wir es sehen. (Enrico Schult, AfD: Was ist denn das für ein Kasperletheater hier?! Meine Güte!) Bitte! (Enrico Schult, AfD: Und das sind die wahren Demokraten! – Der Abgeordnete Martin Schmidt spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Jaja, ich muss erst mal gucken, welches das hier ist. Hier!

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Martin Schmidt AfD

Jetzt? Ja. Ja, vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin! Ja, was soll man dazu sagen, mir fehlen da ein bisschen die Worte. Ich bin aber auch sehr dickfällig. Und, Herr Gundlack, vielleicht, weiß ich nicht, sehen wir uns noch mal im Finanzausschuss und Sie sind da vielleicht irgend- wie bereit, noch mal mit mir zu reden, weil es ja eigentlich eine sehr trockene, sachliche Debatte zu juristischen, finanzpolitischen Fragen hier werden sollte. Und ich wollte Sie eigentlich nur fragen, weil Sie uns ja hier vorgeworfen haben, dass wir von einer chinesischen Virusvariante oder so was gesprochen haben, ob das für Sie auch rassistisch war, dass permanent, monatelang ...

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Elke-Annette Schmidt

Fragen lassen wir aber jetzt hier, stellen wir jetzt hier nicht. Es ist ...

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Martin Schmidt AfD

Ja, ist eine offene Frage, ...

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Elke-Annette Schmidt

... eine Kurzintervention.

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Martin Schmidt AfD

... ob, ob, ob da, ob es für Sie rassistisch war, wenn in den Medien von irgendwelchen südafrikanischen Varianten oder englischen Varianten geredet wurde. Das ist halt, denke ich mal, sehr subjektiv, ob das dann auch rassistisch ist. Das haben Sie jetzt so festgelegt, dass, wenn die AfD von chinesischen Varianten oder Viren spricht, dass das rassistisch ist. Ich sehe das nicht so und bin ein bisschen enttäuscht, dass Sie so entglitten sind gerade. (Beifall Enrico Schult, SPD – Die Abgeordnete Constanze Oehlrich bittet um das Wort für eine Kurzintervention. – Sebastian Ehlers, CDU: Geht nicht mehr.) Geht jetzt, ist jetzt, hätten Sie vorher anmelden ... (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Tilo Gundlack, SPD: Ich gehe noch mal hin und sage ihm das noch mal.) Wollen Sie jetzt doch antworten auf die Kurzintervention?

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Tilo Gundlack SPD

Ja, kurz. (Marc Reinhardt, CDU: Das ist eigentlich nicht möglich.) Frau Präsidentin! (Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Es ist ja eine Kurzintervention. Natürlich werden wir uns öfter noch mal im Finanzausschuss sehen. Das ist auch gut so, dass wir uns da sehen. (allgemeine Unruhe – Ann Christin von Allwörden, CDU: Machen hier alle, was sie wollen, oder wie ist das? – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU – Julian Barlen, SPD: Herr Reinhardt, regen Sie sich ab! – Marc Reinhardt, CDU: Dann brauchen wir keine Geschäftsordnung hier. Ich erwarte, dass er das beendet.) Dann gehe ich jetzt nach ... (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU – Tilo Gundlack, SPD: Ich kann das von überall wahrnehmen.)

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Elke-Annette Schmidt

Jetzt greife ich mal ein. Ich habe, (Tilo Gundlack, SPD: Ich kann das Ding von überall wahrnehmen.) ich greife jetzt hier mal ein. (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Ann Christin von Allwörden, CDU – Glocke der Vizepräsidentin) Der Abgeordnete Herr Gundlack hatte das Rednerpult verlassen, insofern kann er jetzt tatsächlich nicht mehr auf die Kurzintervention reagieren. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Sehr richtig!) Das stelle ich jetzt so fest. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Das müssen wir jetzt so konstatieren. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) So, jetzt haben wir uns alle ein bisschen beruhigt und können in der Debatte fortfahren. Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Martin Schmidt. (Der Abgeordnete Martin Schmidt wendet sich an das Präsidium. – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Steuerzahler! Die Aussprache zum „MV-Schutzfonds“ ist sehr wichtig. Es ist schön, auch mal abseits des nicht öffentlichen Finanzausschusses in der Öffentlichkeit einiges klarzustellen. Dass nun ausgerechnet die CDU-Fraktion zum Hessen-Urteil sprechen möchte, verwunderte mich aber schon als eine eher enigmatische Inszenierung hier. Das Ganze erinnert mich so ein bisschen an ein spannendes Fußballspiel. In der letzten Minute, beim 0:1-Rückstand, rennt CDU-Schlussmann Marc Reinhardt noch mal nach vorne (Sebastian Ehlers, CDU: Jawoll!) und denkt, dass er einen Punkt erzielen kann mit einem weit ausgeholten Einwurf seiner Fraktion. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Da fällt das Kontern sehr leicht, bei dem offenen Scheunentor. (Julian Barlen, SPD: Das lesen Sie ab?!) Ich möchte hier gerne mal einiges ins Feld führen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) An sich müsste bereits jeder Ministerialangestellte hier auf die Barrikaden gehen, der bei Einführungskursen zum Haushaltsrecht an der Fachhochschule nicht geschlafen hat. Dafür sollte es keiner Landtagsfraktion bedürfen, aber Mut ist in den Beamtenstuben leider häufig verloren gegangen. Ist auch nicht zwingend notwendig, denn der Bürger kann dafür die Verfassungshüter von der AfD wählen, für solche Fälle. (Thomas Krüger, SPD: Oh Gott, oh Gott!) Für unsere Fraktion, liebe CDU, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) blieb jedenfalls nur noch der Gang zu Justitia, während die CDU-Fraktion sich eher unter Concordias Füllhorn mit der roten Opferschale versammelte. Jetzt haben Sie es erkannt, Herr Reinhardt, das hessische Urteil hat das Gesetz über das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ für verfassungswidrig erklärt. Materiell-rechtlich liest es sich wie ein Urteil, das zu unserer aktuellen Klage passt. Es werden genau die Punkte gerügt, die wir in unserer Klage brandmarken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber wir müssen auch zugeben, das klang hier auch durch Herrn Gundlack vorhin durch, für ein objektives Normenkontrollverfahren konnten wir keine Verbündeten finden, weil es uns am notwendigen Quorum zur Beantragung eines Normenkontrollverfahrens fehlte. Mit einem Drittel der Mitglieder des Landtages hat die AfD-Fraktion sich wenigstens entschlossen, diese eher subjektive Organklage einzureichen. Das ist leider so. Wir müssen sehen, ob letztlich keine Formalitäten einer Entscheidung vor Gericht im Wege stehen. Das dürfte auch der CDU-Fraktion nicht entgangen sein. Und jetzt mal alle Polemik hier beiseite, auch wenn die CDU jetzt andere Töne klingen lässt, wenn die CDU oder andere Oppositionsfraktionen ein ernsthaftes Interesse daran haben, rechtliche Ausreizungen weiter fortzuführen, dann wäre meine AfD-Fraktion natürlich sofort zu einer Kooperation bereit. Der maßgebliche Unterschied zur Klage in Hessen ist eben unser Klageverfahren, das kein Normenkontrollverfahren ist. Wir laden aber alle herzlich dazu ein. Dennoch, unsere Klage hat zwei Hauptpunkte: erstens eine Rüge der Verfassungswidrigkeit der Kreditaufnahme, zweitens eine Rüge der Verfassungswidrigkeit des „MV-Schutzfonds“ als Sondervermögen ohne direkte Beteiligung des Landtages. Wir halten die Kreditaufnahme, so, wie sie in der zweiten Runde mit den weiteren 2,15 Milliarden Euro aufgesetzt wurde, für völlig entgegen der Verfassung. Es fehlt bei sehr vielen Punkten klar und eindeutig der Pandemiebezug und eine sachliche, wissenschaftlich fundierte Erklärung, wie damit die Pandemie bekämpft wird. Der Verursachungszusammenhang – Herr Reinhardt hat es auch vorhin angesprochen – mit der Pandemie wurde vor allem auch gar nicht hinreichend begründet. Wir haben hingegen eine Schuldenbremse in Artikel 65 Absatz 2 der Landesverfassung, die klar definiert ist. Der zweite Punkt betrifft das Budgetrecht des Landtages. Es wurde zwar schon seitens des Finanzministers Dr. Geue in Aussicht gestellt, künftig die Mittel im Landtag zu beschließen, da, wo sie hingehören, aber das heilt eben auch die Vergangenheit nicht, denn diese besagte Kreditermächtigung dann einem Sondervermögen zuzuleiten, ist frech wie verfassungswidrig zugleich, jedenfalls nach unserer Auffassung. Ein Sondervermögen mit all seinen haushaltsrechtlichen Besonderheiten mindert den parlamentarischen Einfluss. Dies ist gerade in Bezug auf die Größenordnung des Sondervermögens, die einen erheblichen Teil des Gesamthaushalts ausmacht, eine Verletzung des Budgetrechts des Landtags, vor allem der Rechte einzelner Abgeordneter. Mehr noch, ich halte es für einen politischen Reptilienfonds, der an intransparente Monarchien erinnert und nicht an bürgerliche Demokratien. Und vielleicht kommt nun der eine oder andere mit Hanlons Rasiermesser um die Ecke und sagt, das war nicht böswillig gemeint, das ist eine, ja, juristische Dummheit, die gut gemeint war. Daran glaube ich nicht. Die Ministerpräsidentin ist Diplomfinanzwirtin und erfahren genug, um zu wissen, was sie tut. Und jetzt mag der andere denken, ja, was wettert denn die AfD so rum? Die Frau für M-V kauft uns Schutzmasken und Impfungen, das steht doch in den bunten Broschüren, wie sie hier vorhin erwähnt wurden, die in allen Briefkästen landen. Aber das ist eben nicht mehr der Fall. Am Anfang haben wir von der AfD-Fraktion ja auch die 700-Millionen-Euro-Kreditaufnahme für Schutzausrüstung, für Wirtschaftshilfen, eben diese konjunkturellen Notlagen mitgetragen. Aber dann wurde es wirklich bunt und der Pandemiebezug wirkte bei vielen Dingen immer konstruierter. Ich könnte hier 30 Beispiele nennen. Ich belasse es hier aber mal bei drei größeren Projekten, ohne die zahlreichen Versäumnisse und Klein-Klein-Projekte hier alle durchzukauen – übrigens allesamt mit CDU-Zustimmung. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Erstes Beispiel: Uniklinik Rostock. Fangen wir an mit den sage und schreibe 360 Millionen Euro, die für die Uniklinik zur Verfügung gestellt werden. Ohne Landtagsbeschluss im regulären Haushalt wurden große Baumaßnahmen beschlossen. Ich lese mal ein bisschen vor: Baumaßnahmen an der Universitätsapotheke, Neubau Bettenhaus für Kernsanierung ZIM, Neubau der Universitätsapotheke inklusive Erweiterung der vorhandenen Logistikfläche und Rohrpost, Campus Gehlsdorf Neubau Psychiatrie (geschützte Stationen) und viele weitere. Da muss man sich doch mal ernsthaft fragen: Wer glaubt denn im Ernst, dass langwierige Baumaßnahmen hier irgendeine Corona-Infektion verhinderten? Wer glaubt denn im Ernst daran, dass Baumaßnahmen irgendeine Heilung von Erkrankten beschleunigten? (Zuruf von Harry Glawe, CDU) War es hier nicht eher so, dass man den jahrelangen Investitionsstau der Unimedizin hier endlich mit etwas Schulden lösen wollte? (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Für Krankenhausinvestitionen wollte meine Fraktion schon vor vier Jahren in den Haushaltsverhandlungen mehr Geld bereitstellen. Das wollte die Regierung ja nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ein weiteres Thema ist das Schulbauprogramm. 100 Millionen Euro wurden für Schulen beiseitegelegt. Von 2020 bis 2024 wurden diese eingeplant für Baumaßnahmen. Was man sich da vorstellt, ist die Frage. Schaffung neuer beziehungsweise größerer Schulraumkapazitäten, Modernisierung von Altbausubstanz, Schaffung beziehungsweise Anpassung von Gemeinschaftsräumen und -einrichtungen, Fenster, Toiletten, Lüftung, Verkabelung, Brandschutz? Wurde hier die Gunst der Stunde genutzt, um längst überfällige Sanierungen endlich durchzusetzen? Fragezeichen! Konnte man die überfälligen Aufgaben nun erledigen, ohne mit dem Rotstift an den originären Haushaltsplan zu müssen? Bringen Sie Schulgebäudesanierungen in den regulären Haushalt und Sie bekommen den AfD-Grünstift als Häkchen! Drittes Beispiel: Breitbandausbau. Unglaubliche 200 Millionen Euro wurden eingespeist, noch vor der Wahl, für ein ganz wichtiges Projekt, Breitbandausbau. Ich habe nun wirklich keine Ahnung, wie die Verlegung von Kabeln und deren Anschlüsse an die Immobilien nun am Ende dafür sorgen, dass weniger Menschen sich mit Corona infizieren. Begründet wurde dies damit, dass Menschen mehr digital abwickeln können. Mit solcher selbstdienlichen Wahrnehmung kann man jede Infrastrukturmaßnahme begründen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nichts dagegen, wenn wir dies in einen regulären Haushalt einpreisen, aber mit solchen Tricks, um verfassungswidrig die Schuldenbremse zu umgehen, wollen wir nicht arbeiten. Wenn Sie sich durch diese Passagen in der Verfassung gestört fühlen, dann ändern Sie die mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit, aber lassen Sie doch diese Tricks! Meine Damen und Herren, die berühmte amerikanische Harvard-Politologin Judith Shklar hat das mal in ihrer Abhandlung „Der Liberalismus der Furcht“ treffend formuliert. Zitat: „Wo immer Zwangsmittel nicht fern sind – bestehen sie nun in ökonomischer Macht (wie vor allem der Preisfestsetzung oder dem Vermögen, Menschen zu beschäftigen“, ihnen Gehalt zu zahlen und „sie zu entlassen“ ... Zitatende. Von dieser ökonomischen, finanziellen Macht machen Sie Gebrauch, die alte wie auch die neue Regierungskoalition. Mit einem schuldenfinanzierten Schattenhaushalt finanzieren Sie längst überfällige Investitionen und übertragene Aufgaben. Im regulären Haushalt wird nicht gespart bei den Günstlingen, bei politischen Projekten (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und bei Ihrem sorgsam aufgebauten Spoilssystem im Operettenstaat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, wir werden sehen, was die Gerichte sagen, zumindest moralisch ist für uns alles zu dieser Landesregierung gesagt, die unter dem Deckmantel der Pandemiebekämpfung – einer der schwersten Krisen seit dem Zweiten Weltkrieg, wie es immer betont wird – auf Kosten unserer Kinder politisches Kapital zieht. Kehren Sie zurück zu dem, was Erwin Sellering 2011 bei der Einführung der Schuldenbremse sagte, Zitat: „Dem können wir nicht ausweichen und stattdessen in eine immer weiter anwachsende Neuverschuldung gehen. Das wäre verantwortungslos und ich sage auch, ich finde das politisch feige, dem auszuweichen und stattdessen das den kommenden Generationen aufzuerlegen. Das ist politisch feige.“ Zitatende. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Schmidt! Es hat nunmehr das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Torsten Koplin. Torsten Koplin , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU möchte eine verfassungsrechtliche Bewertung des Corona-Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ vor dem Hintergrund eines Urteils des hessischen Staatsgerichtshofs sowie der aktuellen verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Diskussion, so jedenfalls der Titel der Aussprache. Meine Damen und Herren von der CDU, ich kann Ihnen versichern, dass eine entsprechende Bewertung teilweise bereits erfolgt ist und auch weiterhin erfolgen wird. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das ist aus unserer Sicht auch gar keine Frage. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber warum machen Sie eigentlich keinen Antrag zum Thema, Herr Reinhardt? Wollten Sie es vermeiden, sich in einer Abstimmung zu einem „MV-Schutzfonds“ positionieren zu müssen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) den Sie selbst in Regierungsverantwortung ganz wesentlich vorangetrieben haben, den Ihre Ministerien vor wenigen Monaten noch sehr intensiv und großzügig genutzt haben? (Horst Förster, AfD: So ist es, ja.) Ich sage jetzt nicht, dass das falsch war, mich wundert nur dieser Paradigmenwechsel, den Sie seit dem Regierungswechsel vollzogen haben, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) fast so, als wenn Sie nicht wollen, dass die jetzige Regierung die Kreditermächtigungen nutzt, für die Sie sich ja damals selbst eingesetzt haben. Wie dem auch sei, lassen Sie mich zu dem besagten Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs kommen. Zunächst ist Hessen nicht Mecklenburg-Vorpommern, das dortige Sondervermögen ist nicht das hiesige. Insofern ist eine 1:1-Übertragung des Urteils ohnehin nicht möglich. (Marc Reinhardt, CDU: Das habe ich auch gesagt.) Festgestellt wurde eine Verletzung des Budgetrechts des Hessischen Landtags. Ich denke, dass der Landtag-Mecklenburg-Vorpommern-Schutzfonds bisher recht gut eingebunden war und auch immer noch ist. Gleichwohl ist im Rahmen des kommenden Haushaltsbegleitgesetzes – Herr Gundlack hat darüber gesprochen – angedacht zu prüfen, inwieweit das Sondervermögensgesetz „MV-Schutzfonds“ dahin gehend geändert werden kann, dass das Plenum stärker beteiligt werden kann. Das finden wir richtig und dann sind wir diesbezüglich definitiv auf der sicheren Seite. Das ist also ebenfalls kein Problem. Ansonsten geht es im Grunde genommen darum, inwieweit die Kreditermächtigungen mit der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse vereinbar sind. Ich nehme mal vorweg, dass wir aktuell da auch kein Problem sehen. Presseberichten habe ich entnommen, dass die CDU mittlerweile meint, es bestünde die Gefahr, wir würden zu hohe Kredite aufnehmen. Ich möchte da mal mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem hessischen Urteil zitieren, das zwar feststellt, dass die Kreditaufnahme in einem angemessenen Verhältnis zur Krisenbewältigung stehen muss, aber, ich zitiere: „Der Gesetzgeber verfügt diesbezüglich über einen weiten Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum. Die Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der vom Gesetzgeber ergriffenen Maßnahmen unterliegen daher lediglich einer verfassungsgerichtlichen Vertretbarkeitskontrolle.“ Zitatende. So viel dazu. Ein Kritikpunkt, der ebenfalls immer im Zusammenhang mit dem Corona-Sondervermögen angeführt wird, ist der sogenannte Veranlassungszusammenhang, also die Unmittelbarkeit. Der Staatsgerichtshof sagt dazu richtigerweise, dass die Kreditaufnahme nicht nur anlässlich der Notsituation erfolgen darf, sondern, ich darf noch einmal zitieren, „final auf die Beseitigung der Naturkatastrophe bzw. auf die Überwindung der außergewöhnlichen Notsituation“ bezogen sein muss. Das ist eigentlich klar und ergibt sich aus der Schuldenbremse selbst. Der springende Punkt ist also die Überwindung der außergewöhnlichen Notsituation. Die Kreditaufnahmen unseres Landes dienen genau dieser Überwindung. Und auch in Hessen bezog sich die Kritik des Staatsgerichtshofs in erster Linie darauf, dass dieser Veranlassungszusammenhang für jeden wesentlichen Ausgabenposten und jedes Maßnahmenpaket gegeben sein und vor allem im Gesetz begründet werden muss. Es geht also um die hinreichende Bestimmung des Verwendungszwecks. In Hessen war das scheinbar nicht der Fall. Für Mecklenburg-Vorpommern gehen wir davon aus, dass wir das zufriedenstellend gelöst haben. Vielleicht an dieser Stelle wäre jetzt noch mal der Verweis auf das, was in Baden-Württemberg gerade geurteilt wurde, aber darauf ist ja schon eingegangen worden. Meine Damen und Herren von der CDU, ich darf Ihnen versichern, dass die jetzige Regierung und die jetzigen Koalitionsfraktionen sehr verantwortungsvoll mit Mitteln des „MV-Schutzfonds“ umgehen. Das ist auch so im Koalitionsvertrag vereinbart. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Etwaige Haushaltsüberschüsse sollen deshalb in die Tilgung der Kredite des „MV-Schutzfonds“ gehen. Die Finanzierungsbedarfe aus diesem Sondervermögen werden jährlich überprüft und die Mittel bei Minderbedarfen in die Tilgung gegeben. Das, meine Damen und Herren, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Mitteln. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Koplin! Das Wort hat nunmehr für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Constanze Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Rassismus muss als solcher hier benannt werden dürfen. Vielleicht nur so viel zu dem kurzen Intermezzo eben. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Aber er muss auch belegt werden können.) Die CDU-Fraktion hat eine Aussprache zum Thema „Verfassungsrechtliche Bewertung des Corona-Sondervermögens ‚MV-Schutzfonds‘ vor dem Hintergrund eines Urteils des hessischen Staatsgerichtshofs sowie der aktuellen verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Diskussion“ beantragt. Dass die CDU lediglich eine Aussprache beantragt hat, anstatt in Form eines Antrags konkrete Vorschläge zu machen, wie mit dem Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs umgegangen werden könnte, finde ich bemerkenswert. Immerhin stellt die CDU in Hessen den Finanzminister. Herr Boddenberg hätte da bestimmt einiges an sachdienlichen Hinweisen geben können. (Sebastian Ehlers, CDU: Guter Mann!) Die Abgeordneten von SPD und FDP im Hessischen Landtag haben am 10. November 2020 einen Normenkontrollantrag zur Überprüfung unter anderem des hessischen Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes durch den Staatsgerichtshof gestellt. Nach Ansicht der Antragsteller war insbesondere die Errichtung und Bewirtschaftung des Sondervermögens „Hessens gute Zukunft sichern“ generell unzulässig, weil der hessischen Verfassung eine Befugnis zur Errichtung von Sondervermögen nicht zu entnehmen sei. Auch verletze die Errichtung und Bewirtschaftung des Sondervermögens die in der Verfassung enthaltenen haushaltsverfassungsrechtlichen Grundsätze der Vollständigkeit und Einheit sowie der Jährlichkeit, wodurch das parlamentarische Budgetrecht des hessischen Landtags beeinträchtigt werde. Und in seinem Urteil vom 27. Oktober 2021 gab der hessische Staatsgerichtshof dem Antrag größtenteils statt und stufte das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz als verfassungswidrig ein. Die Errichtung von Sondervermögen sei in Hessen zwar nicht generell unzulässig, das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ beeinträchtige jedoch die haushaltsverfassungsrechtlichen Grundsätze der Haushaltsvollständigkeit und Haushaltseinheit der hessischen Verfassung. Zudem griffen die Errichtung und die Vorgaben zur Bewirtschaftung des Sondervermögens durch das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz in ihrer konkreten Ausgestaltung, und zwar insbesondere durch die fehlende Bestimmtheit der ermöglichten Maßnahmen, verbunden mit der für deren Finanzierung vorgesehenen umfassenden Ermächtigung des Ministeriums der Finanzen zur Kreditaufnahme, in das Budgetrecht des hessischen Landtags ein. Und weder für den Eingriff in das Budgetrecht noch für die Beeinträchtigung der Grundsätze der Haushaltsvollständigkeit und Haushaltseinheit bestehe eine hinreichende verfassungsrechtliche Rechtfertigung. Eine parlamentarische Entscheidung über den konkreten Zweck und die konkrete Höhe der durch das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ bereitgestellten Finanzmittel in einer dem Budgetrecht des Landtages entsprechenden Form habe, so der Staatsgerichtshof, größtenteils nicht stattgefunden. Zwar enthalte das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz eine gesetzliche Festlegung des Zwecks und auch der Mittelverwendung des Sondervermögens, die dortige Zweckbestimmung und die aufgeführten Maßnahmenpakete seien jedoch überwiegend nicht konkret genug, um die Mittelverausgabung des Landes hinreichend zu steuern. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Ich glaube, das müssen Sie sich leider anhören jetzt noch ein paar Minuten. Hinzu kommt, dass die nach dem hessischen Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz vorgesehene Beteiligung des Haushaltsausschusses des Landtages nach dem Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs keine ausreichende, dem Budgetrecht des Landtags genügende Auseinandersetzung und Entscheidung über die konkrete Verwendung staatlicher Finanzmittel gewährleistet. Und da es an einer Mitwirkungshandlung des Haushaltsausschusses für Maßnahmen unterhalb eines Betrages von 1 Million Euro fehle, werde dem Landtag bereits für zahlreiche Maßnahmen die Kontrolle über die Verausgabung staatlicher Finanzmittel vollständig verwehrt. Aber auch für Maßnahmen ab einem Betrag von 1 Million Euro werde die Beeinträchtigung des Budgetrechts des Landtags nicht durch die vorgesehene Beteiligung des Haushaltsausschusses kompensiert. Das Budgetrecht und die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Landtages, die zu den Grundlagen der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit im Verfassungsstaat gehören, würden grundsätzlich durch Verhandlungen und Beschlussfassung im Plenum wahrgenommen. Ausnahmen kämen nur dann in Betracht, wenn die Funktionsfähigkeit des Landtages beeinträchtigt wäre. Und das sei aber nicht der Fall gewesen. Die Übertragung des Zustimmungserfordernisses auf den Haushaltsausschuss sei daher verfassungswidrig. So viel zu dem Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs. Was bedeutet das nun für uns in Mecklenburg-Vorpommern? Wie in Hessen gelten auch hier die haushaltsverfassungsrechtlichen Grundsätze der Vollständigkeit und Einheit sowie der Jährlichkeit. Das ergibt sich aus Artikel 61 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Danach müssen alle Einnahmen und Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen des Landes für jedes Haushaltsjahr veranschlagt und in den Haushaltsplan eingestellt werden. Für das hiesige Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ wurde das Finanzministerium in Paragraf 2 Absatz 2a Haushaltsgesetz mit einer Kreditermächtigung in Höhe von bis zu 2,85 Milliarden Euro ausgestattet. Zugleich wurde das Finanzministerium in Paragraf 17b Haushaltsgesetz dazu ermächtigt, dem Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ Mittel in Höhe von bis zu 2,85 Milliarden Euro zuzuführen. Da sowohl die Nutzung der Kreditermächtigung als auch die Zuführung an das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ außerplanmäßig erfolgen, ist der Zahlungsschluss im Haushaltssoll nicht enthalten. Lediglich im Ist sind die entsprechenden Buchungen dargestellt. Und aus Sicht des Landesrechnungshofs ist darin eine Ausnahme vom verfassungsrechtlichen Grundsatz der Einheit und Vollständigkeit des Haushaltsplans zu sehen, die die Ausübung des Budgetrechts durch das Parlament erschwert. Wie in Hessen hapert es auch bei uns an einer Auseinandersetzung und Entscheidung im Plenum des Landtages über die konkrete Verwendung der Mittel aus dem „MV-Schutzfonds“. Im Gesetz über die Errichtung des Sondervermögens ist lediglich eine Mitwirkung des Finanzausschusses und auch das nur für Maßnahmen ab einem Betrag von 1 Million Euro vorgesehen. (René Domke, FDP: Richtig! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Dabei hat jede und jeder Landtagsabgeordnete das Recht, unmittelbar am Verfassungsleben teilzuhaben. Zum verfassungsrechtlichen Status der einzelnen Landtagsabgeordneten gehört die Befugnis zur Rede im Landtag und das Recht, das Stimmrecht frei auszuüben. (Thomas Krüger, SPD: Das haben wir bei den Werften doch schon geklärt.) Und hieraus folgt für jede Landtagsabgeordnete und jeden Landtagsabgeordneten ein Recht auf Teilhabe am Diskurs und auf Mitentscheidung über geplante Ausgaben staatlicher Finanzmittel. Das hat der hessische Staatsgerichtshof eindrücklich klargestellt. Doch diese Teilhabe ist auch hier bei uns im Land nicht hinreichend gewährleistet. Wegen der offenbar doch sehr ähnlichen Rechtslage hier in Mecklenburg-Vorpommern hätte die CDU anstelle einer Aussprache auch gleich die Auflösung des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ sowie die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage für die Corona-Hilfen beantragen können, so, wie das die schwarz-grüne Koalition in Hessen als Konsequenz aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs nun auch angeht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Doch dafür fehlte der hiesigen CDU ganz offensichtlich der nötige Schneid. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Harry Glawe, CDU: War eine schöne Vorlesung.) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Oehlrich! (Unruhe bei Marc Reinhardt, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Wort hat nunmehr für die Fraktion der FDP der Abgeordnete René Domke. (René Domke, FDP: Das wird richtig lang jetzt.) René Domke , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ist wohl grundsätzlich anzumerken, dass es angesichts der enormen mit der Corona-Pandemie einhergehenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen kaum eine Alternative zu einem Sondervermögen und der damit verbundenen Neuverschuldung des Landes gab – dem Grunde nach, der Höhe nach, glaube ich, sind wir schon teilweise unterschiedlicher Auffassung –, sodass, und da besteht dann wieder Einigkeit, die Frage nach der Wahl des Mittels hier, glaube ich, nicht gestellt werden muss. Die Verfassungsmäßigkeit – und wir haben ja schon mehrere Vorträge, es waren ja schon fast Vorlesungen, gehört –, die Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung des gewählten Mittels gehört auf den Prüfstand. Und das ist in der Tat verwunderlich für uns als neue Fraktion – und wir haben ja natürlich auch als Zaungäste vorher Landtagssitzungen beobachtet –, es ist schon interessant, was Beteiligung an einer Koalition an Standpunkten verändern kann, (Zuruf von Horst Förster, AfD) also mal an Herrn Koplin gerichtet und einmal an die CDU gerichtet. Hoch interessant! Tatsächlich ist es ja nicht die einzige Stelle, an der uns das auffällt, aber hier ist es tatsächlich eine sehr wesentliche Stelle. Also ausgerechnet die Fraktion der CDU, die dieses milliardenschwere Finanzpaket als Teil der damaligen Regierung mitgeschnürt hat und die Verfassungsmäßigkeit der von ihr mitgetragenen Bestimmungen jetzt diskutieren möchte, das ist tatsächlich etwas seltsam, aber sei es drum, deswegen haben wir ja uns nicht zu diesem Tagesordnungspunkt gemeldet. (Marc Reinhardt, CDU: Macht ja auch keiner.) Im Urteil vom 27.10.2021, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und das ist jetzt hier schon mehrfach ausgeführt wurden, hatte der hessische Staatsgerichtshof die Unvereinbarkeit festgestellt. Da gab es das Sondervermögen mit dem Namen „Hessens gute Zukunft sichern“. Bei uns heißt es „MV-Schutzfonds“. Letzten Endes sind ähnliche Mechanismen angewandt worden. Das ist nicht komplett vergleichbar. Ich will jetzt aber nicht noch mal in eine Vorlesung eintreten, sondern im Grunde wollen wir eher noch mal den Blick woandershin lenken. Wir hatten eine ähnliche Situation ja bereits und da gab es schon ein Organstreitverfahren, das war das Strategiefonds-Errichtungsgesetz. Da war eine ähnliche streitige Frage zu entscheiden. Und letzten Endes, auch, wenn wir es sehr bedauert haben, wir haben es tatsächlich auch anders rechtlich eingeordnet, aber am Ende hat das Landesverfassungsgericht entschieden, dass dieser Strategiefonds tatsächlich mit der Einheit und Vollständigkeit des Haushaltsplanes vereinbar war und dass auch das Budgetrecht des Landtages nicht geschwächt war. So, jetzt kann man lange darüber diskutieren, ob jetzt eine Vergleichbarkeit zwischen der hessischen Variante und – na „Variante“ darf man schon gar nicht mehr sagen –, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) aber der hessischen Version eines Sondervermögens und einer ... Bitte? (Zurufe von Nikolaus Kramer, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und ... (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Nein, also jetzt, ich, das Wort, das nennen wir heute gar nicht mehr, sonst kommen wir gar nicht mehr auseinander. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ach so!) Und letzten Endes geht es einfach darum, haben wir überhaupt eine Vergleichbarkeit der Regelungen, und an dieser Stelle, wie gesagt, kann man tief einsteigen. Und ich glaube tatsächlich, keiner von uns ist hier Landesverfassungsrichterin oder Landesverfassungsrichter. Wenn das zu prüfen ist, dann wird es geprüft und dann wird es auch ein Urteil geben. Und es macht natürlich auch Sinn, wenn man erhebliche Zweifel hat, da am Ende nachzufassen. Aber als verfassungsrechtlich problematisch aus unserer Sicht stellt sich tatsächlich die Vereinbarkeit mit der Schuldenbremse dar. Also da ist auch eine vergleichbare Regelung natürlich in der hessischen Verfassung, ähnlich wie unserem Artikel 65 Absatz 2 in der Landesverfassung, und natürlich soll der Haushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Und wir haben ja auch schon die Ausnahmen gehört: Vorliegen einer Naturkatastrophe, außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen. Ich glaube, bei der Pandemie können wir davon ausgehen. Und letzten Endes ist aber trotzdem die Frage berechtigt, ob Folgen der im Zuge der Pandemiebekämpfung ergriffenen Maßnahmen sich tatsächlich der Kontrolle des Landes entzogen haben beziehungsweise entziehen. Und auch, wenn man diese Voraussetzungen bejahen würde, wovon ich jetzt einmal ausgehe, bleibt natürlich immer noch die Frage – und auch die ist hier schon gestellt worden – nach der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der zur Bewältigung der Notsituation angedachten Mittel. Und das ist doch der eigentliche Punkt. Das ist doch tatsächlich der Punkt, über den wir tatsächlich auch in jedem Finanzausschuss, seit ich im Finanzausschuss sitze, diskutieren. Und nicht jeder auch noch so ferne Sachzusammenhang, der da auch manchmal sehr konstruiert wirkt, rechtfertigt die Verteilung kreditfinanzierter Mittel. Und das müssen wir einfach mal feststellen. (Beifall Enrico Schult, AfD, und David Wulff, FDP) Aus dem Ausnahmecharakter der Bestimmung folgt eben eine ganz enge Auslegung, meine Damen und Herren, und in diesem Sinne hat auch der hessische Staatsgerichtshof einen konkreten Veranlassungszusammenhang gefordert, das heißt, die durch die Aufnahme des Kredites finanzierten Maßnahmen müssen einen direkten – einen direkten! – Pandemiebezug aufweisen. Und hier besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf. Der „MV-Schutzfonds“ darf eben nicht zu einem Schattenhaushalt werden, über den sich die Landesregierung Herzensprojekte unter Aushebelung der Schuldenbremse kreditfinanziert, sondern es muss bei jeder Maßnahmenfinanzierung der unmittelbare Bezug hergestellt werden. Und zwar geht es immer darum, dass die Notsituation beseitigt wird. Und, meine Damen und Herren, das ist in der Tat etwas, was wir, wie gesagt, in jeder Finanzausschusssitzung bis jetzt diskutiert haben. Wir haben deutliche Mühe – deutliche Mühe! – bei vielen Maßnahmen, zu erkennen, dass dieser direkte Pandemiebezug überhaupt gegeben ist. Und es geht eben nicht darum, es geht eben nicht darum, dass jedes Versprechen aus dem Wahlkampf, jedes Versäumnis der vergangenen Jahre – und es ist nun egal, welche Regierung dafür jetzt verantwortlich war –, es darf eben nicht das Neuverschuldungsverbot umgangen werden, nur, weil wir jetzt einen 2,85-Milliarden-Schutzfonds aufgebaut haben. Und letzten Endes, meine Damen und Herren, der muss auch nicht voll ausgeschöpft werden. Ich habe so den Eindruck, da ist noch Geld und jetzt finden wir irgendwie Möglichkeiten, wie wir diese Gelder abrufen können, weil wir eben das Neuverschuldungsverbot umgehen können. Und natürlich ist es so, schauen Sie sich doch wirklich einige Begründungen an, ich habe es im Finanzausschuss schon angeregt, es muss ganz klar beschrieben werden, auch im Finanzausschuss bei der Vorlage, was davon ist wirklich echter Pandemiebezug und was stand denn schon vorher in den Haushaltsanschlägen drin, denn das haben wir tatsächlich festgestellt, dass da einige Maßnahmen dabei waren, die die Landesregierung schon sehr lange vor sich hergeschoben hatte. Jeder Euro, meine Damen und Herren, der nicht schuldenfinanziert ist, sorgt für mehr Generationengerechtigkeit – das müssen wir uns hier auch noch mal klarmachen – und vermeidet Steuern von morgen. Und deswegen lohnt es sich, da genauer hinzuschauen. Wir haben das jetzt verabredet, dass wir hier im Finanzausschuss die Vorlagen etwas anders überarbeitet bekommen, aber wir werden weiter kritisch darauf achten, dass der direkte Pandemiebezug auch dargestellt wird, ansonsten werden wir es ohnehin dann im Jahresprüfbericht des Landesrechnungshofes aufs Brot geschmiert bekommen, und das ist natürlich dann ein Fest für die Opposition. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Domke! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich habe die Äußerung des Abgeordneten Tilo Gundlack noch einmal geprüft und stelle fest, dass Sie die Ordnung des Hauses verletzt haben, und erteile Ihnen hiermit einen Ordnungsruf. (Elisabeth Aßmann, SPD: Oh!) Damit hat die Fraktion der AfD signalisiert, dass sie auf die Einberufung des Ältestenrates verzichtet. Es gibt da keinen Widerspruch. Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Freitag, den 28. Januar 2022, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:05 Uhr Es fehlten die Abgeordneten Patrick Dahlemann, Jens-Holger Schneider, Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner und Jutta Wegner.

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