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Tilo Gundlack

SPD 27.01.2022 Sitzungen 8/9

Gott, ist der groß! (Der Abgeordnete Tilo Gundlack stellt das Rednerpult ein.) Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Diese Aussprache zeichnete sich ja bereits seit Längerem ab. Klar war dies für jedermann, wenn man die letzten Diskussionen hier im Plenum, im Finanzausschuss und über Pressemitteilungen intensiv verfolgte. Ebenso folgerichtig war in diesem Zusammenhang auch die Beantragung der Kleinen Anfrage, die durch die CDU-Fraktion gestellt wurde. Das Fass zum Überlaufen – du hast es ja gerade gesagt – brachte dann wohl die Beantwortung der Kleinen Frage, der Kleinen Anfrage auf Nummer 8/77, glaube ich. Das ist des Pudels Kern dabei, ansonsten hätte man sich das alles sparen können. Allerdings muss dem Fragesteller von vornherein klar gewesen sein, dass die Beantwortung der Fragen dieser Kleinen Anfrage genau so ausfallen musste, hat doch die Regierung stets und ständig vermittelt, mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit keinerlei Stellung zu gerichtlichen Entscheidungen abzugeben und dass aufgrund der Klageschrift der AfD sie sich nicht zu einem laufenden Verfahren und damit im Zusammenhang stehenden Sachverhalten äußern wird, wie es auch heute der Fall sein wird. (Horst Förster, AfD: Das ist aber eine scheinheilige Flucht.) Das ist keine scheinheilige Flucht. Scheinheilig sind nur Sie, nicht die Regierung! (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Marc Reinhardt, CDU) Meine Damen und Herren, zunächst muss ich erst einmal davon ausgehen, dass das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ verfassungsgemäß ist, zumindest gab es meiner Kenntnis nach keinerlei Hinweise, dass es nicht so ist. Alle Gesetze werden ja schließlich auch im Rahmen der Ressortanhörung auch durch das ehemalige CDU-geführte Justizministerium dahin gehend geprüft. (Julian Barlen, SPD: Das stimmt aber.) Und dann, es gibt keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken dagegen. (Julian Barlen, SPD: Da ist was dran.) Meine Damen und Herren, komme ich nun zu meiner Bewertung des Urteils des hessischen Staatsgerichtshofs vom 27. Oktober 2021. Diese Rechtsprechung betritt Neuland, und das Urteil ist das erste seiner Art oder war das erste seiner Art, Neuland auch für den Bund und alle Länder. Einzigartig ist auch die Konstellation, die diesem Urteil zugrunde liegt. Es treffen hier die Schuldenbremse und die Corona-Pandemie aufeinander. Ich gehe davon aus, dass das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern sich mit dem Urteil aus Hessen genauso auseinandersetzen wird wie auch mit dem Urteil aus Baden-Württemberg. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es gibt doch schließlich auch ein neues Urteil aus Baden-Württemberg, und das rheinland-pfälzische Urteil steht ja auch vor der Tür. Zumindest ist es eine hoch spannende Frage, was beim hiesigen Klageverfahren herauskommen wird, auch wenn es mit dem hessischen Verfahren nicht vergleichbar ist, denn es liegen hier unterschiedliche Verfahrensarten zugrunde. Der Staatsgerichtshof hat sich mit einem oppositionellen Normenkontrollantrag befasst, unser Landesverfassungsgericht entscheidet über ein Organstreitverfahren, ähnlich wie das in Baden-Württemberg. Also, wer hat recht? (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das wird nur geprüft. Somit hat der Staatsgerichtshof weitergehende verfassungsrechtliche Prüfungsmöglichkeiten, hinsichtlich der angegriffenen Normen auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen, was im vorliegenden Organstreitverfahren beim hiesigen Landesverfassungsgericht eben nicht der Fall ist, denn gegenüber dem hessischen Verfahren ist der Prüfungsmaßstab im Organstreitverfahren lediglich die Verletzung subjektiver Rechte von Verfassungsorganen durch eine Maßnahme oder eine Unterlassung eines anderen Verfassungsorgans. Der Staatsgerichtshof hat angemahnt, dass aufgrund der fehlenden Bestimmtheit der Verwendungszwecke der Haushaltsgesetzgeber nicht ausreichend Einfluss auf die Mittelverwendung nehmen könne. Dies könne wegen der Unverbindlichkeit nicht durch eine nähere Ausgestaltung im Wirtschaftsplan geheilt werden. Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern sieht aber den Wirtschaftsplan als gegeben an, da dieser ja ein Bestandteil der parlamentarischen Beschlussfassung sei. Dazu hat sich unser Landesverfassungsgericht bereits im Strategiefonds-Urteil 2/18 geäußert. Des Weiteren sieht das Sondervermögensgesetz „MV-Schutzfonds“ in Paragraf 5 „Wirtschaftsplan“ eine Beteiligung des Finanzausschusses bei der Einwilligung und bei Änderungen des Wirtschaftsplanes vor, und dies bereits ab einem Cent. Der Staatsgerichtshof ist nicht auf die Bundesverfassungsrechtsprechung hinsichtlich einer Übertragbarkeit von einzelnen Entscheidungen aus dem Finanzausschuss eingegangen. Der Staatsgerichtshof Hessen bemängelte die Budgetverantwortung des Landtages und dass eben dieser seine Budgetverantwortung nicht auf andere übertragen dürfe. Allerdings stellt sich die Situation in Mecklenburg-Vorpommern viel anders dar. Der Landtag und der Finanzausschuss tagten seit dem 14. Januar 2021 insgesamt 18- beziehungsweise 29-mal zu Schutzfonds-Anträgen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das Urteil des Landesverfassungsgerichtes zum Werftenförderungsgesetz verweisen. In seinem Urteil 1/14 hat das Landesverfassungsgericht eine Delegation von Entscheidungen an den Finanzausschuss zur Bewahrung der Funktionsfähigkeit des Parlaments als verfassungsgemäß eingestuft. Hinweisen möchte ich auch auf die monatlichen Monitoringberichte der Landesregierung M-V. In Hessen erfolgt dies vierteljährlich. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und ich möchte noch mal eins sagen, das ja auch Herr Dr. Geue gesagt hat, unser Finanzminister, dass er eine Beschlussfassung von „MV-Schutzfonds“-Anträgen im Parlament anstrebt und dies im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes auch umsetzen möchte. Und wir waren alle dafür und haben da auch ihm zugejubelt im Finanzausschuss. (Marc Reinhardt, CDU: Gejubelt im Finanzausschuss!) Ja, ich habe das so aufgefasst von dir, Marc! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Ein weiterer Kritikpunkt ist die Abbildung in einem Sondervermögen. Oft wird darauf abgestellt, (Julian Barlen, SPD: Jaja, jetzt kommt alles raus!) dass alle möglichen Finanzbedarfe in einem normalen Kernhaushalt verankert werden sollen und aus ihm heraus finanziert werden. (Marc Reinhardt, CDU: Egbert!) So sieht es auch der Staatsgerichtshof, was auch gut ist. Aber anders als in der hessischen Landesverfassung sieht die Verfassung in Mecklenburg-Vorpommern eine konkrete Regelung zum Sondervermögen in Artikel 61 Absatz 1 Satz 2 vor. Hierbei können jahresübergreifende Finanzbedarfe für bestimmte Zwecke dargestellt werden. Und wenn Sie sich den Verwendungszweck angucken, der ist breit gefächert, breiter gefächert als der in Hessen. Ein weiterer wichtiger Aspekt im Urteil ist der Umgang mit der Schuldenbremse. Der Staatsgerichtshof hat aufgrund fehlender Aussagen zur Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der vom Gesetzgeber ergriffenen Maßnahme eine Verletzung der Schuldenbremse angenommen. Eine Prüfung der Einzelmaßnahmen erfolgte nicht. Er prüft lediglich, ob die Beurteilung und Einschätzung des Gesetzgebers nachvollziehbar und vertretbar ist. Mit 2,85 Milliarden Euro wurden erhebliche Mittel kreditfinanziert zur Bewältigung der Naturkatastrophe bereitgestellt. Die Corona-Pandemie stellt sich als Massenerkrankung dar, somit ist sie eine Naturkatastrophe, auch wenn eine Fraktion dies gerne verneint. Laut Paragraf 18 Absatz 6 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommerns liegt sie vor, wenn sie einen Mehrbedarf von 50 Millionen Euro verursacht. Dies dürfte wohl bei der Pandemie der Fall sein. Zum Zeitpunkt des ersten Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 wurden die Folgen der Pandemie mit über 750 Millionen Euro eingeschätzt. Somit liegt insgesamt der Ausnahmefall des Artikel 65 Absatz 2 Satz 2, 2. Alternative, der Verfassung unseres Landes vor. Unsere Landesverfassung erlaubt in diesem Fall somit eine Nettokreditaufnahme. Meine Damen und Herren, ob wir letztlich finanzpolitisch sicher durch diese Krise kommen, werden wir sehen. Als der Nachtragshaushalt verabschiedet wurde, befanden wir uns als Mecklenburg-Vorpommern in einer besonderen Krisensituation. Die erste Corona-Welle kam über unser Land und wirklich niemand konnte die finanziellen Folgen der Pandemie einschätzen, selbst heute ist es schwer einschätzbar, was es uns kostet und noch kosten wird vor allen Dingen. Ob wir dazu alle Mittel aus dem „MV-Schutzfonds“ benötigen, werden wir sehen. Das wiederholen wir auch stets und ständig. Dass dies ein fortlaufender Prozess der Ausgabenüberprüfung ist, ist der Koalition glasklar. Darum haben wir dies auch in den Koalitionsvertrag geschrieben. Mit aller gebotenen Zurückhaltung, das war auch in einem Gespräch mit meinem sehr geschätzten Kollegen Egbert Liskow immer so, dass wir uns einig waren, dass wir so was immer fortlaufend überprüfen müssen. Also können Sie sicher sein, wir führen das, was auch der Kollege Liskow wollte, auch gerne fort. (Marc Reinhardt, CDU: Das werden wir überprüfen.) Das können wir auch gerne überprüfen. Das haben wir auch dann halt in unseren Koalitionsvertrag geschrieben. Für alle geneigten Zuhörer, Seher und Unkenrufer möchte ich diesen Passus aus dem Koalitionsvertrag von SPD und DIE LINKE noch einmal wiederholen, somit auch im Gedächtnis festigen – weil Wiederholungen sollen ja festigen, das hat auch früher mal immer die jetzige Bildungsministerin gesagt –, und darf nunmehr zitieren, Zitatanfang: „I. Finanzen und moderne Verwaltung“, „Nachhaltige und solide Haushalts- und Finanzpolitik“, Ziffer (5): „Die Koalitionspartner verständigen sich darauf, die Finanzierungsbedarfe aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen ‚MV-Schutzfonds‘ jährlich zu überprüfen. Sofern sich die Bedarfe nach Prüfung als geringer erweisen, sollen die betreffenden Mittel für die Tilgung vorgesehen werden.“ Zitatende. Und noch mal, ich habe es auch hingeschrieben: Egbert Liskow und ich waren auch dabei nicht die Väter, aber zumindest wir wollten das unbedingt und haben das unseren Koalitionen oder unseren Fraktionen auch damit auch so mitgeteilt. Meine Damen und Herren, bevor ich zum Schluss meiner Ausführungen komme oder noch nicht komme, möchte ich noch das eine oder andere Urteil oder zumindest das eine Urteil noch mal anschließ..., an..., anreißen, Entschuldigung. Mit Datum vom 20.01.2022 hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Urteil in dem Verfahren 1 GR 37/21 und einen Beschluss 1 GR 128/21 verkündet. In beiden Fällen geht und ging es um ein Organstreitverfahren der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg. Beide Verfahren wurden als unzulässig zurückgewiesen. Einerseits ging es um den zweiten Nachtragshaushalt und in anderen Fällen um den dritten Nachtragshaushalt im Staatshaushalt. Es soll im September, so sagt die AfD-Fraktion, es soll im September/Oktober 2020 keine Naturkatastrophe vorgelegen haben. Hm! Zitatanfang aus dem Urteil, ich möchte es mal kurz vorbringen – das zeigt aber wirklich, wes Geistes Kind die AfD ist –: „Das Auftreten ‚asiatischer Coronaviren‘ begründe jedenfalls keine solche“ Pande... oder Katastrophe. Das geht auch in dem Zusammenhang, was Herr Kramer gestern sagte. Herr Kramer sprach ja gestern von „chinesischen Corona-Viren“. Ich möchte jetzt nicht sagen, das ist rassistisch, (Heiterkeit bei Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber das hat zumindest den Anschein, dass es rassistisch sein könnte, ne? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Also Viren haben in der Regel keine Nationalität.) Wenn man das aber so explizit sagt, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) es sind asiatische Corona-Viren und es sind chinesische ... (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich wusste gar nicht, dass Sie wissen, wo die Dinger herkommen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ich wusste gar nicht, woher Sie wissen, wo die Dinger herkommen! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ne! Meine Damen und Herren, ein weiteres Verfahren läuft da noch in Rheinland-Pfalz (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) beim dortigen Verfassungsgerichtshof unter N 7/21. (Der Abgeordnete Martin Schmidt bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nein, ich werde keine Frage zulassen. Mit Rassisten rede ich nicht. Vielen Dank! (allgemeine Unruhe – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist ja unterirdisch hier!) Meine Damen und Herren, der Staatsgerichtshof Hessen hat die Norm nicht für nichtig erklärt, sondern nicht für vereinbar mit der dortigen Verfassung, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. (allgemeine Unruhe – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Sollte das hiesige Landesverfassungsgericht (Enrico Schult, AfD: Das können Sie doch nicht durchgehen lassen!) ähnlich wie in Hessen urteilen ... (Enrico Schult, AfD: Der hat ihn eben einen Rassisten genannt. Das ist doch unglaublich! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Soll ich es noch mal wiederholen? (Der Abgeordnete Nikolaus Kramer tritt an das Präsidium heran.) Herr Jesus Fernandes, ich habe hier Ihre Fraktion als Rassisten bezeichnet. (Enrico Schult, AfD: Das ist unterirdisch! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) So, kann ich jetzt weiterreden oder diskutiert ihr noch hinter mir? Haltet bitte mal die Uhr an! (Horst Förster, AfD: Sie sollten sich schämen, Herr Gundlack! – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Nee, mache ich nicht. Sie, Sie sind einer der ... (Der Abgeordnete Tilo Gundlack spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Zuruf von Horst Förster, AfD)

Alle Reden von Tilo Gundlack Protokoll ↗