Tilo Gundlack
Gut. Dass dann bereits verausgabte Mittel einer Rückabwicklungspflicht unterliegen, davon gehe ich jetzt mal nicht aus. Sollte das hiesige Verfassungsgericht aber alles ganz anders sehen, so dürfen wir wohl davon ausgehen, dass es uns entsprechende Handlungsbedarfe aufzeichnet, die wir dann als Landtag auch umzusetzen haben. Von der Warte her vielen Dank für diese Aussprache, lieber Herr Reinhardt, und vielleicht führen wir diese Aussprache dann auch irgendwann mal im Finanzausschuss weiter. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
