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Christian Pegel

27.01.2022 Sitzungen 8/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst, ich will mich herzlich für das Thema der Aktuellen Stunde bedanken. Kaum ein anderes Thema hat in den letzten Wochen die Medienlandschaft – zumindest in Mecklenburg-Vorpommern und ich vermute, bundesweit – dermaßen stark bewegt und beherrscht wie die unterschiedlichen Meinungen zu den Corona-Pandemie-bedingten Maßnahmen, aber auch den Demonstrationen. Und um jedem Missverständnis vorzubeugen, schließe ich mich dem Fraktionsvorsitzenden Julian Barlen gerne ausdrücklich an. An erster Stelle sei deshalb erneut – wie gestern im Übrigen auch schon, glaube ich, von allen Rednerinnen und Rednern hier deutlich bekundet – gesagt, Artikel 8 des Grundgesetzes, zu gut Deutsch das Demonstrationsrecht, ist ein Grundrecht mit extrem hoher Priorität für das staatliche Handeln. Friedlicher Protest und friedliche Meinungsäußerung sind wesentliche Teile des demokratischen Diskurses und auch der Meinungsäußerungsfreiheit. Und das werden sie selbstverständlich auch bleiben. Wenn aber Demonstrationen bewusst unangemeldet stattfinden, wenn sie als Spaziergänge getarnt werden, in dem Irrglauben im Übrigen, dann nicht versammlungsrechtlichen Maßgaben und nicht hygienerechtlichen Schutzvorschriften zu unterliegen, wenn bei Versammlungen, die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ganz bewusst vorgesehenen Hygienemaßnahmen, zum Beispiel die Maskenpflicht, der Abstand, nicht eingehalten und auch nach wiederholten Aufforderungen nicht hergestellt werden, wenn sogar Gewalt gegen Sicherheits- und Ordnungskräfte angewendet wird, wenn politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern Gewalt angedroht oder die sogar ausgeübt wird, wie möglicherweise in Wolgast geschehen sein könnte – wir kennen die genauen Umstände noch nicht –, dann geht es, meine Damen und Herren, um mindestens genauso bedeutsame Verfassungsgüter wie beim Demonstrationsrecht, das in diesen Fällen im Übrigen in Teilen gar nicht besteht beziehungsweise grob missbraucht wird. Wenn nämlich die Unversehrtheit der Gesundheit von Menschen, wenn Rechtsstaatlichkeit und Demokratieprinzip nicht mehr im Blick bleiben, wenn diese zentralen Verfassungsgüter nicht eingehalten werden, dann kann man sich nicht darauf berufen, dass das alles durch das Demonstrationsrecht gedeckt und geboten sei. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade dieses Rechtsstaats- und Demokratieprinzip scheinen manche zuweilen aus dem Blick zu verlieren. Deswegen gern noch einmal, genau wie gestern schon angedeutet auf eine Nachfrage: In Deutschland werden in Wahlen Mehrheiten durch den Souverän, das Volk, zum Ausdruck gebracht. Das ist in diesem Bundesland gerade erst Ende September letzten Jahres geschehen. Über das Ergebnis habe ich gestern bereits zum Ausdruck gebracht, dass wir deutlich daran auch sehen können eine breite Unterstützung der Menschen für den in dem hiesigen Hohen Haus von vielen getragenen Corona-Maßnahmen erkennbaren Regierungskurs. Was meint es aber beides, Demokratie und Rechtsstaat, in diesem Zusammenhang? Demokratische Mehrheiten geben uns gesellschaftliche Regeln, und diese Regeln sind dann einzuhalten. Nun mag mancher entgegenhalten, ja, aber wenn die Mehrheit dann die Minderheit ganz böse unterdrückt, dann gibts auch dafür – das ist der Rechtsstaat – verfassungsgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten, keiner ist da wehrlos, hilflos und allein. Im Übrigen, zu den zentralen Corona-Maßnahmen hat das Bundesverfassungsgericht mehrere sehr eindrucksvolle und sehr klare Entscheidungen vor wenigen Wochen getroffen. Aufgrund dieser mit den demokratischen Mehrheiten beschlossenen Gesetze treffen dann ebenfalls demokratisch legitimierte Regierungen und Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landräte durch ihre Verwaltungsbehörden Einzelfallentscheidungen sowohl im Versammlungs- als auch im Seuchenbekämpfungsrecht. Und, meine Damen und Herren, auch gegen diese Einzelfallentscheidungen gibt es wieder Rechtsschutz vor den deutschen Gerichten, sogar im einstweiligen Rechtsschutz sehr kurzfristige gerichtliche Hilfe, um beispielsweise vor einer Demonstration noch Auflagen überprüfen zu lassen. Was nicht mit diesem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar ist, ist, dass jede und jeder sich selbst aussucht, welche Regel man denn so mag und deshalb einhalten möchte und welche nicht. Und in Anlehnung an meine vorherige Verwendung: Solange ein 70-Stundenkilometer-Schild an der Bundesstraße steht, ist das einzuhalten. Dagegen kann man Rechtsschutz begehren, und wenn dann ein Gericht verfügt, das Schild ist zu beseitigen, darf ich nach der Beseitigung auch die maximal zulässigen 100 fahren. Nichts anderes gilt auch im Versammlungs- und Seuchenbekämpfungsrecht: Solange die Auflagen bestehen und nicht durch ein Gericht beseitigt worden sind, sind diese einzuhalten, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP) Und solange werden Polizeibehörden diese auch durchsetzen und sogar durchzusetzen haben. Das ist keine polizeiliche Willkür, sondern, ganz im Gegenteil, deren originärste Funktion. Wer auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, wird diese Regeln im Übrigen verinnerlicht haben, akzeptieren und einhalten. Wenn Demonstrationsanmelder und eine Versammlungsleiterin hingegen glauben, der Staat habe mit ihnen die Regeln der Demonstration wie auf so einem Basar kurz vorher frei auszuhandeln, dann steht das im krassen Kontrast zu dem, was Rechtsstaat und Demokratieprinzip wollen. Wenn dann in Verkennung dieser Situation, wie in Rostock jetzt mehrfach passiert, eine sehr breit beworbene Demonstration zum eigentlichen Anfangszeitpunkt kurzfristig abgeblasen wird, nachdem sich im Übrigen schon ganz erhebliche Teilnehmerzahlen im vierstelligen Bereich vor Ort befinden, dann ist das Chaos, was daraus folgt, Folge einer fehlenden Bereitschaft, diese schlichten Konsequenzen von Demokratie und Rechtsstaat anzuerkennen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wenn die Auflagen für die Tragepflicht einer Mund-Nase-Bedeckung zur Seuchenbekämpfung zu Rechtswidrigkeiten werden, stehen die Tore zu den Gerichten offen. Was nicht geht, ist, in Kenntnis der Auflagen erst mal breit einzuladen und dann eine faktisch längst begonnene Versammlung mit Tausenden Teilnehmern einfach abzusagen und hinterher zu sagen, liebe Stadt, liebe Polizei, haut rein und seht zu, wie ihr damit umgeht. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe in den letzten Wochen klar und wiederholt gesagt, dass ein Großteil der Menschen auf diesen Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen friedlich demonstriert und aus der Mitte der Gesellschaft stammt. Aber dabei sollte es unter Demokraten auch klare Grenzen geben, die wir als freiheitliche Gesellschaft nicht überschreiten. Und diese Grenzen verlaufen dort, wo auf Demonstrationen – eben schon angesprochen – das schier unermessliche Grauen des Holocaust verharmlost wird, indem aktuell ungeliebte Fragen mit der damaligen Schreckensherrschaft und den damaligen Gräueltaten gleichgesetzt werden. (Julian Barlen, SPD: So ist es.) Das gilt dort, wo Kinder als Schutzschilde missbraucht werden, um polizeiliches Handeln ein Stück weit abzuwehren, dort, wo Ärztinnen und Ärzte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch politische Verantwortungsträger, vor allen Dingen in der Kommunalpolitik, aufgrund ihrer Arbeit bedroht oder sogar angegriffen werden, dort, wo Impfkampagnen an Schulen gestört werden durch Erwachsene, dort, wo verbale und – noch viel schlimmer – körperliche Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ausgeübt wird. Das alles, meine Damen und Herren, geht gar nicht! Wer demonstrieren will, darf nicht randalieren, und diejenigen, die demonstrieren und das friedlich tun, dürfen auch nicht das Schutzschild, das aufnehmende Schutzschild für diejenigen sein, die randaliert haben. Ich will an dieser Stelle noch mal deutlich an alle friedlich Demonstrierenden appellieren: Augen auf, mit wem man gemeinsam auf die Straße geht! Beim ersten Mal mag man sich verguckt haben, beim zweiten Mal lohnt es sich und ist auch die bürgerliche Pflicht, genauer hinzuschauen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Es gibt in der Mitte derer dann eben auch vereinzelte Kräfte, die nicht, in Wahrheit nicht die Corona-Maßnahmen bekämpfen wollen, sondern die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Und denen die Rote Karte zu zeigen, das geht uns alle gemeinsam an, denn diejenigen, die dort unterwandern wollen, kämpfen nicht für die Rechte Dritter, die kämpfen für eine andere Gesellschaft und damit am Ende in vielen Fällen im Übrigen für das Ende genau des dort genutzten Demonstrationsrechtes. Niemand muss mit Extremisten demonstrieren, um seinen Protest kundzutun! Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt möchte ich meinen Dank an die Bundes- und Landespolizeikolleginnen und -kollegen noch einmal deutlich aussprechen, hab ich gestern schon getan, wiederhole ich aber immer wieder gern, weil das ein irrer Aufwand, ein irrer Stressfaktor ist, den dort alle aushalten. Allein am letzten Montag dieser Woche haben die Kolleginnen und Kollegen 42 Versammlungen landesweit begleitet, davon waren 11 Versammlungen im Übrigen nicht angemeldet, das heißt, man muss sich kurzfristig darauf einstellen. In Rostock hat der Anmelder leider zum wiederholten Mal trotz seiner wochenlangen Kritik an immer gleichlautenden Auflagen der entsprechenden Versammlungsbehörde nicht den rechtsstaatlich zutreffenden Weg gewählt, ein Gericht anzurufen, sondern hat erneut geglaubt, man könne rechtsstaatliche Auflagen frei aushandeln. Er ist erneut mit dieser Fehlannahme nicht durchgedrungen. Die Versammlungsleiterin und der Anmelder haben erneut die Versammlung mit klarer Kenntnis, dass sie längst begonnen hatte, kurzfristig abgesagt. Dies haben wir im Übrigen in der Vorwoche gleichermaßen erlebt, auch das ist kein Erstfall, sondern auch das Wiederholung. Letzte Woche hat es zu erheblichen Gewalttätigkeiten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte geführt. Unter anderem sind bei Kontrollen ein Schießkugelschreiber festgestellt worden, später bei parkenden Autos Munition. In sozialen Medien war vorher polemisiert worden, dass es heute Abend erlaubt sei, auf Polizeibeamte zu schießen. Das mag man dann noch unter „rustikal“ und „unappetitlich“ wegbuchen, wenn aber hinterher ein Schießgerät gefunden wird, kriegt das eine vollkommen neue Qualität. Und noch mal: Das geht gar nicht! Und das muss auch für alle anderen gelten, die mitdemonstrieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) 28 verletzte Kolleginnen und Kollegen der Polizei in den letzten Wochen sind Mahnung für alle Demokraten, den radikalen Kräften kein Mitmachen zu erlauben. Bewusst die aggressive Auseinandersetzung in Grimmen und in Anklam suchende radikale Kräfte sind an der sachlichen Meinungskundgabe null interessiert, die interessiert in Wahrheit nicht Corona-Maßnahmen oder Impfpflicht, ihnen geht es um schlichte Randale. Unsere Polizei stellt sich dem seit Wochen mit Riesenengagement. Dafür ganz herzlichen Dank! Aber wir haben die gemeinsame Aufgabe, es der Polizei auch leichter zu machen. Und ja, auch die kommenden Wochen werden uns weiter vor Herausforderungen stellen. Die Polizei stellt sich dem, aber die Aufforderung bleibt an die friedfertigen Demonstrantinnen und Demonstranten, sich klar abzugrenzen und denen keine menschlichen Schutzschilde zu bieten. Dann wird es für die Kolleginnen und Kollegen beinahe unmöglich zuzugreifen, ohne dass Unbeteiligte betroffen wären. Ich bin mir sicher, dass wir diese große Herausforderung meistern werden. Und dafür gilt, dass wir vor allen Dingen als demokratische Mehrheit zusammenstehen und die Solidarität wahren. Das ist aber auch die Bitte an alle, die demonstrieren, das zu tun. Viel Erfolg bei der Diskussion! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Sebastian Ehlers, CDU, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP)

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗