Torsten Renz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege! Wie wir schon festgestellt haben, kennen wir alle die Corona-Schulverordnung und die Formulierung, was die Freistellung von Kindern betrifft, nämlich auf Antrag der Eltern, über den jemand dann entscheidet, nämlich eine Behörde. Deswegen meine konkrete Frage dazu, damit ich das auch rein praktisch verstehe: Welche Argumente sprechen dagegen, in Pandemiezeiten, in Extremzeiten, bei Inzidenzen von heute (Zuruf aus dem Plenum: 5.000!) 5.000 – wenn es so ist, ich habe es nicht kontrolliert –, was spricht konkret dagegen, in solchen Phasen die Entscheidung an die Eltern zu übertragen?
