Simone Oldenburg
Wer jetzt auch noch „richtig“ sagt, hat die Schul-Corona-Verordnung nicht gelesen. Das ist eben nicht richtig, was Sie sagen, sondern wenn die Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben aufgrund der ..., ich sage jetzt mal, Ihres Antrages, wenn der durchkommt, sind die Lehrer verpflichtet (Andreas Butzki, SPD: Genau.) laut Schul-Corona-Verordnung, diese Kinder zu unterrichten, genauso, wie sie verpflichtet sind, Kinder zu unterrichten, die sich in Quarantäne befinden, genauso, wie sie laut Schul-Corona-Verordnung verpflichtet sind, die Notbetreuung zu machen. Es wäre wichtig, Sie setzen sich mit der Schul-Corona-Verordnung auseinander. Ich habe mich mit Ihrem Antrag sehr wohl auseinandergesetzt. Lesen Sie nach, und dann können wir gerne noch die Diskussion führen. Ich weiß, dass ich mich an der Schul-Corona-Verordnung jetzt nicht geirrt habe, sondern dass die Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet sind. Da gilt es nicht, (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) nein, es gilt nicht wie bei erkrankten Schülerinnen und Schülern, dass die sich untereinander, was ja dann sicherlich auch wieder eine erfolgreiche Teststrategie zulässt, wenn sie sich untereinander die Hausaufgaben holen, dann ist das ja, glaube ich, konterkariert das auch Ihren Antrag. Aber das ist nicht so. Wenn wir die Präsenzpflicht aufheben, sind Lehrer verpflichtet zu unterrichten. Dann gilt das nicht. Wenn unser Kind mal irgend- wie ein paar Tage krank ist, dass wir sagen, das machen wir mit dem Banknachbarn oder mit dem, der im Dorf wohnt, das ist eine ganz andere Geschichte, aber nicht bei der Aufhebung der Präsenzpflicht. Da gilt die Schul-Corona-Verordnung, und die besagt das, was ich Ihnen hier eben gesagt habe. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
