Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst mal, Herr Waldmüller, vielen Dank für die sachliche Debatte, weil, ich glaube, dieses Thema, was die Unternehmen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, insgesamt in Deutschland, ja, auf der ganzen Welt durchzumachen haben in dieser Pandemie, da müssen wir, glaube ich, gemeinsam nach Lösungen gucken. Das ist vollkommen richtig, auch wenn es natürlich in Nuancen Unterschiede geben wird. Ich komme gleich noch mal darauf zurück. Zunächst einmal zum Kurzarbeitergeld: Wir haben letzte Woche ein Gespräch mit dem Minister, mit dem Bundesminister Hubertus Heil, gehabt, und dort hat er auch mal dargelegt, was eigentlich an Kurzarbeitergeld in dieser Zeit der Corona-Pandemie an die Betriebe in Deutschland ausgereicht worden ist: 41 Milliarden Euro bisher. 41 Milliarden Euro Kurzarbeitergeld! Das zeigt die Dimension dieser ganzen Veranstaltung und wie wichtig gerade das Kurzarbeitergeld ist, ergänzend mit anderen Hilfen, wie den Überbrückungshilfen, zurzeit das wichtigste Instrument, um Unternehmen in der Krise, hier in der Pandemie-Krise, zu helfen. Lassen Sie mich an der Stelle, Herr Waldmüller, noch mal eine Korrektur vornehmen, weil ich gestern nicht zu Ihrem Antrag gesprochen habe, der hier im Landtag war. Dort war die Rede davon, dass man im Kabinett bei Gastronomie im Innenbereich, im grünen Bereich 2G oder 2G-Plus gemacht hätte. Das stimmt nicht. Wenn Sie also demnächst Informationen aus dem Kabinett bekommen, bitte dann auch auf den Beschluss achten. Es ist bei 3G im grünen Bereich geblieben, und das ist auch wichtig mit Blick auf das sogenannte Osterplanmodell, das der Tourismusverband und DEHOGA aufgelegt haben. Und nun hoffen wir, dass wir mit der Perspektive Ostern dann auch wieder in andere Zeiten kommen bei der aktuellen Pandemiesituation. Aber hier, meine Damen und Herren, reden wir in der Tat über das Kurzarbeitergeld. Ich hatte eben von den 41 Milliarden bundesweit gesprochen. In Mecklenburg-Vorpommern war es im Dezember 2021 so: 869 Betriebe, 10.572 Beschäftigte. Auch das zeigt, glaube ich, noch mal die Dimension des Kurzarbeitergeldes, inwieweit es helfen kann. So, jetzt geht es natürlich um die Frage, die Dinge entwickeln sich und ich habe auch in der Debatte, die Sie angesprochen haben, Herr Waldmüller, schon mal gesagt, eigentlich, man kann nicht am Schreibtisch darüber entscheiden, wann die Pandemie beendet ist, sondern man entscheidet darüber, wenn die Pandemie wirklich beendet ist, was die Hilfen angeht. Das gilt auch nach wie vor, und das müssen wir der Bundesregierung bei dem Thema, glaube ich, auch noch mal klarmachen. Wir waren erfolgreich Ende letzten Jahres, was die Verlängerung bis zum 31. März 2022 angeht. Und jetzt gibt es aus meiner Sicht aktuell vier Punkte, die wir mit dem Bund gemeinsam besprechen sollten. Die Grundlage ist der MPK-Beschluss vom letzten Montag, auch die Aufforderung mit Blick auf die nächste Ministerpräsidentenkonferenz, dass hier entsprechende Fortschritte erzielt werden. Erster Punkt: Verlängerung Kurzarbeitergeld, wenn erforderlich – und wir halten es für erforderlich –, über den 31. März 2022 hinaus. Das kann der Bund übrigens per Verordnung machen, also ist relativ einfach zu bewerkstelligen. Und das ist ja auch Bestandteil, so habe ich das verstanden, des Beschlusses gestern in der Ziffer 7, der hier vorgenommen wurde im Landtag. Zweiter Punkt, auch das ein Problem: Normalerweise, in Normalzeiten gilt das Kurzarbeitergeld über einen Zeitraum von 12 Monaten, in der Krise jetzt, Pandemie, 24 Monate. Aber auch diese 24 Monate müssen auf den Prüfstand, ob das denn noch ausreicht. Alleine davon wären 60.000 Betriebe betroffen per 31.03. Die hätten dann nämlich 24 Monate das in Anspruch genommen, und in Mecklenburg-Vorpommern sind es knapp 900. Auch das lohnt sich, an der Stelle tätig zu werden und zu sagen, da muss sich was ändern. Problem hier: Das geht nur per Gesetz. Dritter Punkt, und den haben Sie in Ihrem Antrag: Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent. Das Ganze ist ja bis zum 31.12.2021 so gewesen. Auch wir haben dafür gekämpft. Hier hat der Bund das leider nicht vorgenommen und nicht verlängert bis zum 31.03.2022. Und ich gebe Ihnen recht, nicht jedes Unternehmen oder nur die Minderheit der Unternehmen wird tatsächlich von Weiterbildungsmaßnahmen tatsächlich Gebrauch machen, damit man diese Lücke dann füllen kann, was die Erstattung angeht. Deswegen brauchen wir auch hier die Erstattung der SV-Beiträge, wie das bis zum 31.12.2021 der Fall war, zu 100 Prozent. Auch das, meine Damen und Herren, bildet sich durch das ab, was gestern beschlossen worden ist. Also insofern muss man, glaube ich, hier im Landtag nicht weiter tätig werden. Und der letzte Punkt, auch da geben wir nicht auf, obwohl wir gemerkt haben, dass das beim Bund schwierig ist, was die Einbeziehung der Auszubildenden beim Thema Kurzarbeitergeld angeht. Aber hier haben wir ja schon erklärt als Land, dass wir quasi einspringen werden. Kommen wir mal zur Substanz des CDU-Antrages – das ist ja in der Ziffer II –, und hier zunächst zur Nummer 1. Meine Auffassung ist, durch den Beschluss von gestern ist das jetzt eigentlich überholt. (Henning Foerster, DIE LINKE: Richtig, so ist es.) Im Gegenteil, das, was gestern beschlossen wurde, geht sogar über den 31.03.2022 hinaus. Insofern freue ich mich, dass das gestern auch so vereinbart und beschlossen worden ist. Der zweite Teil, die Nummer 2, der Prüfauftrag, das Land möge prüfen, wenn der Bund denn nicht, dann entsprechend einzuspringen. Da habe ich mich schon ein bisschen gewundert. Wir können vieles fordern. In der vergangenen Legislaturperiode hat die CDU immer hochgehalten ihre große Finanzkompetenz. (Henning Foerster, DIE LINKE: Ja.) An dieser Stelle möchte ich Ihnen einfach mal die Rechnung vormachen, was das konkret bedeutet, weil wir uns das natürlich angeguckt haben. In 2021 sind insgesamt SV-Beiträge für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ungefähr in Höhe von 150 Millionen Euro gezahlt worden. 50 Prozent sind 75 Millionen Euro, das heißt pro Monat ungefähr 6,2 Millionen Euro. Das heißt, bis zum 31.03. sollten wir mal eben schlank 18,5 Millionen Euro dann als Land selber zahlen und darüber hinaus über den 31.03. dann pro Monat eben weitere 6,2. Das ist ein großer Happen für das Land und wir müssen genau überlegen, ob man das tatsächlich machen kann. Zweiter Punkt: Das Ganze ist dann auch noch schwer administrierbar, weil die Daten – die Auszahlung erfolgt ja über die Bundesagentur für Arbeit –, die Daten liegen bei der BA, wir müssen einen Datenabgleich machen, wir haben die gar nicht als Land. Das Ganze dauert, ist kompliziert. Es gibt dann wahrscheinlich einen Meldeverzug und erhebliche Verzögerungen, bis das Geld überhaupt da ankommt, wo es hingehen soll, nämlich zu den Unternehmen beziehungsweise zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Und deswegen, sage ich mal an der Stelle, ist das kein Weg, den wir als Landesregierung wirklich empfehlen können. Und Sie sehen, das ist das Ergebnis der ersten Prüfung. Ich kann nicht dazu raten, diesen Weg zu gehen. Im Übrigen, Herr Waldmüller, das wissen auch die Unternehmen, es gibt den Härtefallfonds, den wir gemeinsam mit dem Bund bestückt haben. Und insofern ist es auch wichtig für Unternehmen, die wirklich Probleme haben, in Schwierigkeiten sind, akut: Bitte melden! Wir reden über alle möglichen Hilfen. Auch über die Bundeshilfen hinaus haben wir eine ganze Menge als Land getan, denn wir lassen unsere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern mit dieser Pandemie nicht alleine. Da können Sie sicher sein! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Summa summarum: richtiges Thema im Antrag, aber als Antrag selber aus meiner Sicht überflüssig. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
