Henning Foerster
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege Waldmüller, Sie haben ja im Rahmen Ihrer Ausführungen eben darauf abgestellt, dass von meiner Seite nur billige Polemik gekommen sei. Ich möchte in dem Kontext jetzt einfach mal ganz unpolemisch aus der Pressemitteilung der CDU-Bundestagsfraktion aus dem Herbst letzten Jahres, nämlich genau nach Verabschiedung der aktuell geltenden Rechtslage, zitieren. Da steht: „Die unionsgeführte Bundesregierung hat heute zwar bestimmte Corona-Sonderregelungen verlängert, die Verordnung zeichnet aber zugleich einen planmäßigen Ausstieg aus dem Corona-Kurzarbeitergeld ... zum 31. März 2022 vor. ... Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an die Arbeitgeber erfolgt nach dem Jahreswechsel bis zum Auslaufen zum Ende des ersten Quartals 2022 nicht mehr voll, sondern hälftig. ... Die Orientierung auf ein Auslaufen der Sonderregelungen ist sachgerecht.“ Darauf bezog sich meine Formulierung zur 180-Grad-Wende, weil seinerzeit haben Ihre Kolleginnen und Kollegen, die in Verantwortung im Bund sozusagen tätig gewesen sind, das als sachgerecht tituliert, so, wie es heute auch Gesetzestext ist. Und jetzt kommen Sie und sagen, das ist nicht sachgerecht, und Sie wünschen sich an der Stelle eine veränderte Rechtslage. (Zuruf von Daniel Peters, CDU)
