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Horst Förster

AfD 27.01.2022 Sitzungen 8/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Der Antrag hat eine bedeutsame Symbolwirkung. Er legt offen, was den Regierungsparteien wirklich wichtig ist. Es sind nicht die brennenden Themen, unter denen das Land leidet, wie explodierende Energiepreise, ausbleibende Corona-Hilfen oder steigende Inflation, nein, es geht darum, Flagge für sexuelle Vielfalt zu zeigen. Es reicht nicht, dass die Regenbogenfahne überall hängen kann, nein, sie soll künftig auch neben Schwarz-Rot-Gold wehen für die neue bunte Republik. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Jawoll! – Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE: Richtig!) Dem steht in der Tat die Beflaggungsordnung entgegen, denn diese regelt, welche Flaggen aus öffentlichem Anlass an den Dienststellen zu setzen sind. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Es sind die Bundes- und Landesflagge (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Jawoll, die ändern wir jetzt.) und, soweit möglich, die Europaflagge. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Aus besonderem Anlass können auch andere Flaggen gehisst werden, (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) zum Beispiel die anderer Bundesländer, bei allen geht es aber um Hoheitszeichen. Andere Flaggen als die im Katalog aufgeführten hoheitlichen Flaggen dürfen nur mit Genehmigung des Innenministeriums gesetzt werden. Warum ist das so? Bei der Beflaggung an öffentlichen Gebäuden geht es um die Bedeutung hoheitlicher Symbole. Mit dem Zeigen dieser Symbole wird eine Bewertung bestimmter Ereignisse durch staatliche oder andere öffentliche Stellen vorgenommen, so wie heute durch die Beflaggung vor dem Schloss, weil das Plenum tagt beziehungsweise hier wegen des Holocaust-Tages. Daraus folgt, dass auch im Ausnahmebereich grundsätzlich nur hoheitliche Flaggen gesetzt werden, zum Beispiel als Referenz gegenüber ausländischen Repräsentanten. Ein tragender Grundsatz war bisher auf allen Ebenen die Wahrung der staatlichen Neutralität. Hierzu hat das Innenministerium in der letzten Legislatur auf eine Kleine Anfrage ausgeführt, ich zitiere: „Um die Akzeptanz staatlicher Symbole in der Bevölkerung zu erhalten, ist die Wahrung staatlicher Neutralität erforderlich. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen ... wurde und wird bei Logo-Flaggen ohne gesamtstaatlichen Bezug die Genehmigung zum Hissen an Dienststellen des Landes ... nicht erteilt.“ Zitatende. Bei dieser grundsätzlichen Haltung geht es also nicht um eine Bewertung des mit der Regenbogenflagge verfolgten inhaltlichen Anliegens, sondern um die prinzipielle Neutralität bei der Beflaggung, und das dient dem inneren Frieden. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Meine Damen und Herren, die Antragsteller verlassen mit ihrem Antrag diesen seit Jahrzehnten bestehenden Konsens, die Akzeptanz staatlicher Symbole nicht zu gefährden. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Das war schon immer so.) Und genau das geschieht, wenn sie neben den hoheitlichen Flaggen auch solche mit weltanschaulichen Symbolen hissen. Sie zünden ohne Not einen neuen Flaggenstreit und relativieren die staatlichen Symbole. Einen Flaggenstreit hatten wir in der Geschichte schon einmal und er hat unserem Land nicht gutgetan. In der Weimarer Republik wurde erbittert um die Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold oder Schwarz-Weiß-Rot gestritten. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass es einen solchen Streit im wiedervereinigten Deutschland nicht gibt. Sowohl unsere schwarz-rot-goldene Bundesflagge als auch unsere Hymne sind unsere allgemein anerkannten Symbole, hinter denen wir geeint stehen. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Diese Symbole dienen der Identifikation mit dem Staat. Sie sind den Menschen – jedenfalls denen, die sich zu Deutschland bekennen – wichtig. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Akzeptanz dieser staatlichen Symbole geht zwangsläufig verloren, wenn sie mit anderen Symbolen vermengt werden und dabei die staatliche Neutralität aufgegeben wird. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Meine Damen und Herren, wenn wir die Regenbogenflagge quasi als Dienstflagge zulassen, dann müssen wir uns morgen mit weiteren Logo-Flaggen befassen. Der Kalender hält viele Tage bereit, die Anlass geben könnten, themenbezogene Logo-Flaggen zu setzen. Wollen wir das wirklich und wer setzt die Maßstäbe? Wohin die Reise aber gehen soll, zeigen die in der Antragsbegründung genannten und auch eben erwähnten Beispiele. Am Tag der Vertriebenen oder anlässlich des Marsches für das Leben dürften mit Sicherheit keine Unterstützungsflaggen gehisst werden. Mit anderen Worten, letztlich bestimmt die politische Mehrheit in den Entscheidungsgremien, für welches Anliegen an den hoheitlichen Masten geworben werden darf und für welches nicht. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das ist Demokratie.) Das kann eigentlich kein Demokrat wollen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das, was die Antragsteller wollen, läuft auf eine Änderung der Beflaggungsverordnung in eine Beflaggungsgesinnungsverordnung hinaus, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau.) und das ist Spaltung pur. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das gilt eben völlig unabhängig davon, wie man zu dem steht, was mit der Regenbogenflagge zum Ausdruck gebracht werden soll. Damit ist eigentlich alles gesagt, denn es geht eben nicht um den Inhalt des Anliegens, für das eine zusätzliche Flagge gesetzt werden soll, sondern um das Prinzip, dass dies generell aus guten Gründen nicht möglich sein soll. Konkret haben die Antragsteller allerdings die Regenbogenfahne im Auge und argumentieren damit, diese stehe für Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Genauso ist es.) Dabei übersehen sie beziehungsweise sie wissen genau, dass das, was sie unter Vielfalt, Weltoffenheit und Toleranz verstehen, nicht unbedingt das ist, was die Bürger im Lande darunter verstehen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Genau.) Das ist wie mit dem Weltfrieden, zu dem sich DIE LINKE stets mit einer ihr eigenen Definition bekannt hat, die es zuließ, die Mauer als friedenssichernden, antifaschistischen Schutzwall anzusehen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Man kann mit denselben Begriffen sehr unterschiedliche Vorstellungen verknüpfen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Tun Sie auch.) Vielfalt kann auch ein ungeordnetes, widerstreitendes Durcheinander sein. Vielfalt, Weltoffenheit und Toleranz sind für DIE LINKE längst zu politischen Kampfbegriffen geworden. Sie stehen für Multikulturismus und Aufgabe traditioneller Werte und Vorstellungen, die für unsere Identität prägend sind. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Weil es Ideologen sind.) Vielfalt und Weltoffenheit im herkömmlichen Sinn sind für uns als aufgeklärtes Land in der Mitte Europas schon lange selbstverständlich. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Dafür müssen wir keine Flaggen hissen. Und über Toleranz und deren Grenzen lässt sich trefflich streiten. Das Antragsbegehren ist das genaue Gegenteil von Toleranz, denn Sie wollen mit dem Setzen der Regenbogenfahne im Verbund mit den Staatsflaggen das Signal geben, dass sich der Staat das mit der Werbefahne dargestellte Anliegen zu eigen macht und es dagegen eigentlich keinen Widerspruch geben kann. Und indem Sie dabei von verfassungsimmanenten Werten sprechen, schieben Sie eine abweichende Meinung subtil in die Schublade der Verfassungsfeindlichkeit. Und – ich glaube, Frau Tegtmeier hat es gar nicht richtig selbst gemerkt – es ist geradezu perfide, wenn, wie Frau Tegtmeier es getan hat, an diesem Tag dieser Antrag in Bezug zum Holocaust gesetzt wird. (Zurufe von Martina Tegtmeier, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Noch schlimmer kann man nicht eine Instrumentalisierung dieses Tages betreiben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Regenbogenflagge im Verbund mit unseren hoheitlichen Flaggen ist kein Symbol, das zusammenführt. Im Gegenteil, an dieser Flagge scheiden sich die Geister, denn die Regenbogenfahne steht nicht nur für die Akzeptanz von Homosexualität, über die sich niemand mehr aufregt. Man muss ein Problem, das keines mehr ist, nicht künstlich am Kochen halten. Die Regenbogenflagge gilt als Zeichen der LSBTIQ*-Szene. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Buchstaben stehen für lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, intersexuell und queer. Letzteres soll wohl heißen eine nicht zugeordnete, eigenbestimmte Sexualität. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Das ist geschlechtliche Vielfalt. – Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Es geht also um eine weit über die Homosexualität hinausgehende sogenannte sexuelle Vielfalt, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Total normal!) mit der die meisten Bürger wenig anfangen können, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist auch Realität.) weil sie deren Vorstellungen übersteigen. Sie betrifft beispielsweise neben transsexuellen Menschen – also denen, die sich einem anderen als ihrem körperlichen Geschlecht zugehörig empfinden – auch Menschen, die mit der binären Geschlechterordnung, also männlich oder weiblich, Fundament Ihrer Gender-, Ihrer Gender-Denke, nichts anfangen können (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Das stimmt nicht.) und keinem dieser, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Gender heißt soziales Geschlecht. – Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) keinem dieser Geschlechter angehören wollen. (Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Hier stellt sich die Frage, wie man mit derartigen Abweichungen von der Geschlechternormalität umgehen soll. Dabei geht es nicht um die Akzeptanz des einzelnen Menschen. Das ist nicht die Frage. Es geht darum, ob es geboten ist, jede Abweichung von der Norm, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Was heißt denn hier „Norm“?!) jegliche medizinische Geschlechtsidentitätsstörung (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Was ist denn hier die „Norm“?) als gleichwertig (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Das ist ja unglaublich! – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) und quasi normal anzusehen (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist perfide!) oder – noch deutlicher auf den Punkt gebracht – (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) ob eine mittels Operationen und Hormonmitteln durchgeführte Geschlechtsumwandlung völlig normal ist. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Ja, das ist auch normal.) Es geht um die hochpolitische These des neuen Queer-Beauftragten der Bundesregierung, ob Transgeschlechtlichkeit eine ganz natürliche Variante der geschlechtlichen Entwicklung ist, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) hochpolitisch, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) weil dies natürlich eine Auswirkung darauf hat, wie es um das traditionelle Familienbild von Vater/Mutter/Kind bestellt ist (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.) und welche Alternativen dem gleichgestellt werden sollen, hochpolitisch, (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) weil erklärtermaßen die Pläne zu einer bereits in den Kitas beginnenden Umerziehung unseres Volkes zu diesen Vorstellungen in den Schubladen liegen beziehungsweise schon betrieben werden, wie gestern die Bildungsministerin auch hier sehr deutlich gemacht hat und insbesondere der Queer-Beauftragte der Bundesregierung nicht müde wird, das zu fordern. Werte Bürger und Eltern, denken Sie nicht, hier seien Scherzbolde am Werk! Nehmen Sie die Ankündigungen ernst und lassen Sie sich und Ihre Kinder nicht verbiegen, nicht manipulieren, nicht indoktrinieren! Normalität lässt sich auf Dauer nicht abschaffen. Da kann Rot-Rot auf ihrem vermeintlichen Fortschrittsweg beschließen, was sie wollen. Die Menschen werden bei einer Schwangerschaft immer noch fragen, ob es ein Mädchen oder Junge wird, und sie werden nicht danach fragen, für welches soziale Geschlecht sich das Kind einst entscheiden wird. Und sie werden operative Geschlechtsumwandlungen nicht als normal ansehen. Und noch eines: Man darf die schrillen Paraden an den Christopher Street Days, die die Antragsteller durch Hissen der Regenbogenflagge unterstützen wollen, selbst dann als irritierend und vielleicht sogar als abstoßend empfinden, wenn man das eigentliche Anliegen teilt. Nur eines ist unbestreitbar: Die Regenbogenflagge ist nicht die Flagge, hinter der die Deutschen geschlossen stehen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aha!) Sie hat neben unseren hoheitlichen Flaggen nichts zu suchen. Diese Flagge steht für weltanschauliche Bevormundung und Spaltung. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Nee, für Frieden, Freiheit und Toleranz! Für Frieden, Freiheit und Toleranz.)

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