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Michael Noetzel

Die Linke 27.01.2022 Sitzungen 8/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Beflaggungsdiskussion ist für diesen Landtag und unser Bundesland nicht neu. Mal hat sich die Junge Union für Flaggen an Schulen ausgesprochen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) mal die NPD gegen Regenbogenfahnen vor dem Schweriner Rathaus, wieder ein anderes Mal ging es um die Beflaggung öffentlicher Gebäude am 8. Mai oder um eine permanente Beflaggung des Landtagssitzes. Vor diesem Hintergrund haben wir einen kleinen Antrag vor uns liegen, allerdings mit großer symbolischer Bedeutung. Meine Damen und Herren, „Flagge zeigen für Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit“, mit diesem Antrag der Koalitionsfraktionen SPD und DIE LINKE wird nach meinem Verständnis zweierlei erreicht. Zum einen natürlich soll die Beflaggungsordnung des Landes dahin gehend geändert werden, auch nicht hoheitliche Flaggen vor den Dienststellen des Landes und anderen öffentlichen Verwaltungsträgern setzen zu lassen. Meine Damen und Herren, die Regenbogenflagge vor öffentlichen Gebäuden wird künftig den häufig diskriminierten Menschen sichtbar signalisieren, dass sie Teil dieser Gesellschaft sind (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und die Öffentlichkeit sich gegen zum Beispiel Queerfeindlichkeit stellt. Den Gegnern oder gar Feinden queerer Lebensrealität aber wird dieses Symbol künftig noch eindringlicher signalisieren, dass sie sich mit ihrer menschenverachtenden Einstellung, dass sie damit alleine dastehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und in der SVZ, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) und in der SVZ von letzter Woche war nachzulesen, dass die Regenbogenfahne keineswegs ein Relikt der neuen Zeit ist, sondern bereits vor 500 Jahren als Zeichen gegen das Recht der Stärkeren und für die Freiheit Verwendung fand. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört!) Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen symbolisiert zugleich einen neuen, einen frischen politischen Wind in unserem Land, Frau von Allwörden. (Thore Stein, AfD: Na ja, na ja, na ja!) Am 30. September 2020 beantwortete das Innenministerium namens der Landesregierung eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Förster zur Regenbogenflagge und zur Beflaggungsordnung. Und man kann sagen, ein gewisses Unwohlsein durchzieht diese entsprechende Landtagsdrucksache 7/5335. Im Ergebnis jedenfalls war „das Setzen der Regenbogenflagge an Dienststellen des Landes“ und so weiter „nicht genehmigungsfähig“, Stand September 2020. Abschließend heißt es aber ahnungsvoll, und ich zitiere: „Da jede Rechtsvorschrift regelmäßig und fortlaufend auf erforderliche Anpassungen überprüft wird, sind Änderungen in der Zukunft nicht ausgeschlossen.“ Meine Damen und Herren, diese Zukunft ist heute. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Jawoll!) Sie ist Symbolpolitik im besten Sinne des Wortes, und auch daher bitte ich um Zustimmung. Einen ganz besonderen Dank möchte ich zum Schluss noch in die queere Gemeinschaft richten, an die CSD-Vereine in Mecklenburg-Vorpommern und an den Landesverband Queer M-V, die mit ihrem Wirken, ihren Aktionen und Forderungen viel Vorarbeit geleistet haben und damit ihren Anteil an diesem heutigen Entschluss haben. Und ich weiß, dass sich auch meine Kollegin Eva-Maria Kröger freut, weil sie beim CSD aktiv ist und sich für die queere Gemeinschaft engagiert. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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