Nikolaus Kramer
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Gemäß unserer Landesverfassung, Artikel 46 (1), bestimmt die Ministerpräsidentin die Richtlinien der Landespolitik. Und ich frage daher die Landesregierung: Für den Fall, dass die Ministerpräsidentin Schwesig von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht hat und den Ministern für Wirtschaft und Finanzen Richtlinien zum Umgang mit den MV Werften vorgegeben hat, welche Vorgaben wurden dort konkret getätigt?
