Dr. Till Backhaus
Also grundsätzlich ist es so, Mecklenburg-Vorpommern hat 552 Messstellen, noch mal, 552 Messstellen, quer durch das Land verteilt. Und damit haben wir einen sehr genauen Überblick über die Grundwasserkörper. Das sind exakt 59, und davon im Übrigen 53, die durch das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zu verwalten sind. Und auf diesen, auf diesen 53 Grundwasserkörpern haben wir 552 Messstellen. Wir können noch 5.000 Messstellen errichten, wir werden keine anderen Daten dazu bekommen. Ich weiß, dass das die Landwirte nicht hören wollen, aber Fakt ist eins, ein Grundwasserkörper ist vorgeschrieben, dafür gibt es die europäischen bundesdeutschen Grundlagen, und die sind eingehalten worden. Und nach der Richtlinie der Europäischen Union und auch der Bundesdüngeverordnung haben wir einen Korridor von 4.500 Hektar einzuhalten und Mecklenburg-Vorpommern hat 4.100. Also wir haben deutlich die Maßgaben der deutschen Düngeverordnung unterschritten und damit haben wir Rechtssicherheit. Im Übrigen, auch das will ich noch mal ausdrücklich sagen, das Gericht hat ja nicht die Messstellen angezweifelt, ganz im Gegenteil, die sind akzeptiert. Die sind ja auch zertifiziert, die werden zweimal im Jahr überprüft. Ich bitte hier noch mal darum, dass Sie auch mit Ihrem Wissen und auch in Ihrer Kompetenz, ganz persönlich spreche ich Sie da an, dass Sie da auch weiterhin dafür werben, dass wir hier ein Problem haben und wir gemeinsam dieses Problem zu lösen haben, und nicht weiter anzuheizen.
