Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit den 70er-Jahren ist die Regenbogenflagge ein internationales Symbol für sexuelle Vielfalt und gegen die Diskriminierung von Homo- und Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Auch nach unserem Verständnis – und das sagt auch unser Wahlprogramm – ist jeder Mensch eine einmalige und unverwechselbare Person und mit einer gleichen und unverlierbaren Würde ausgestattet. Im Bewusstsein der eigenen Stärke soll er seine Entscheidungen eigenverantwortlich und in Solidarität zu seinem Nächsten treffen. Die Landesregierung soll nun nach dem Willen der Regierungsfraktionen die Beflaggungsverordnung des Landes so ändern, dass auch nicht hoheitliche Flaggen wie die Regenbogenflagge von den Dienststellen des Landes und anderen öffentlichen Trägern gesetzt werden können. Die Ermächtigungsgrundlage für die zu ändernde Beflaggungsverordnung ist das Hoheitszeichengesetz. Und wie der Name sagt, gilt das Hoheitszeichengesetz für Hoheitszeichen. Nach dem Rechtswörterbuch von Creifelds sind Hoheitszeichen Gegenstände, in denen die Staatshoheit symbolisiert wird. Es sind also staatliche Symbole. Die unbefugte Benutzung von Hoheitszeichen ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Entfernung, Beschädigung oder Zerstörung eines öffentlich angebrachten Hoheitszeichens ist eine Straftat mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren. Das alles gilt für die Regenbogenflagge und für andere nicht hoheitliche Flaggen nicht. Jeder kann sie frei nutzen. Sie kann außerhalb öffentlicher Einrichtungen überall gehisst werden, als Anstecker getragen, in Leuchtschrift auf Wände gestrahlt und mit Kreide auf Asphalt gemalt werden. Die Regenbogenflagge ist ein internationales Symbol für sexuelle Vielfalt und gegen die Geschlechterdiskriminierung. Sie ist eben kein Symbol eines Staates oder öffentlichen Trägers, und das soll sie nach dem Verständnis der meisten Bürger auch nicht sein. Es reicht also nicht, die Beflaggungsverordnung zu ändern. Ich denke, es müsste das Hoheitszeichengesetz geändert werden. Und wäre dem nicht so, hätte die Landesregierung die Rechtsverordnung durch ihr SPDgeführtes Innenministerium schon längst geändert und den Bürgern die neue Errungenschaft bei der nächsten Presseshow der Ministerpräsidentin als Beweis für Weltoffenheit und Toleranz bereits präsentiert. Dass es mit dieser Weltoffenheit und Toleranz nicht ganz so weit her ist, hat die Ministerpräsidentin zuletzt am Montag wieder anschaulich unter Beweis gestellt mit ihrem Auftritt als „Neben-Außenministerin“ in der Ukraine-Krise, wie die Presse das nennt. Wie mein Kollege Sebastian Ehlers so treffend sagte, wollen SPD und LINKE per Landtagsbeschluss in Mecklenburg-Vorpommern das Hissen der Regenbogenflagge als Symbol für die Vielfalt der Lebensformen vor öffentlichen Gebäuden möglich machen, während die Regenbogenflagge in Russland undenkbar ist. Frau Schwesig wünscht sich hier aber ein vertrauensvolles Miteinander und ein wachsendes gegenseitiges Verständnis mit den Russen. Von diesen Widersprüchlichkeiten sagt sie natürlich nichts. Da hängt neben der Regenbogenflagge auch das rote Mäntelchen der Ministerpräsidentin im Wind. Der Paragraf 7 des Hoheitszeichengesetzes erlaubt einer Rechtsverordnung, neben der Führung und Verwendung des Landeswappens, Landessiegels und Amtsschildern auch die Art der Beflaggung öffentlicher Gebäude zu regeln. Die Art der Beflaggung, meine Damen und Herren, ist nach dem Inlandsprotokoll der Bundesregierung nur die Ausführung der Beflaggung. Gemeint ist also, ob es eine Innen-, Außen- oder Trauerbeflaggung ist, ob diese mit einer Hissflagge, Hochformatflagge, Auslegerflagge, Hängeflagge, einem Banner oder einem Flaggenstock geführt werden soll. Andere Bundesländer regeln in ihren Hoheitszeichengesetzen die grundsätzliche Beflaggung durch Rechtsverordnung. Das mag die Aufnahme anderer als der aufgeführten Hoheitszeichen oder auch nicht hoheitlichen Zeichen einschließen. Die Berliner sprechen in ihrem Hoheitszeichengesetz von der Beflaggung öffentlicher Gebäude. Das Hoheitszeichengesetz Schleswig-Holstein regelt die öffentliche Beflaggung. In Thüringen kann nur die Gestaltung und Führung des Landeswappens, der Landesflagge, des Landessiegels und des Amtsschildes durch Rechtsverordnung geregelt werden. Das ist also eine deutliche Begrenzung auf diese Hoheitszeichen. Die Art der Beflaggung in einer Verordnung zu regeln, erlaubt aber nach dem Wortlaut nicht, die Beflaggung selbst über die Regelung das Hoheitszeichengesetzes hinaus zu erweitern. Da bedarf es doch schon einer Klarstellung. Ein weiterer Umstand: Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD vom 30.09.2020 zu der Frage, wie die Landesregierung zu der Forderung stehe, das Hissen der Regenbogenflagge an öffentlichen Gebäuden zuzulassen, hat die Landesregierung unter SPD-Führung noch geantwortet, dass „die Wahrung staatlicher Neutralität erforderlich“ ist, „um die Akzeptanz staatlicher Symbole in der Bevölkerung zu erhalten“. Dabei gehe es „nicht um die inhaltliche Ablehnung der durch Logo-Flaggen dargestellten Anliegen“. Auch das staatliche „Eintreten für Werte, die auf Grund- und Menschenrechten beruhen“, könne „auf verschiedene Weise ausgestaltet und ausgedrückt werden, ohne Staatssymbole für politische Zeichensetzungen in Anspruch zu nehmen“. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört! – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Den Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE aus dem Jahre 2014, das Hissen der Regenbogenflagge als Zeichen für Toleranz, Akzeptanz und Solidarität auf öffentlichen Gebäuden generell zu erlauben, hat die SPD mit uns zusammen abgelehnt. (Martina Tegtmeier, SPD: Ja, warum wohl?) Na, warum denn? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Ich warte, ich würde es gerne hören. Warum denn? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Weil wir uns da nicht einig waren, sagen Sie, Frau Tegtmeier. Das ist interessant, dass Sie das gerade anführen. Ich habe darauf nur gewartet, denn gestern, als wir das anführten, da haben Sie uns quasi ausgelacht und ausgebuht. Jetzt bringen Sie, weil es Ihnen jetzt gerade passt, bringen Sie genau dieses Argument an. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ich stelle fest, diese Argumentation ist wirklich anscheinend nicht dienlich in der Debatte und bringt irgendwie nicht so richtig Gewinner, ne?! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Und noch eins: In dem Antrag geht es ja nicht nur um die Regenbogenflagge, sondern generell um nicht hoheitliche Flaggen. Welche Flaggen sollen das sein? Vielleicht die zehn Flaggen für Kinderrechte, die der Kinderschutzbund gestaltet hat? Jede Flagge symbolisiert eines der in den Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen festgelegten Rechte, eine sehr gute Sache und jeder Unterstützung und Veröffentlichung wert. (Steffi Pulz-Debler, DIE LINKE: Richtig!) Oder die Flagge des BUND, Friends of the Earth Germany? Naturschutz geht uns doch alle an. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig!) Aber vielleicht auch eine Flagge mit dem Bildnis unserer verehrten Ministerpräsidentin als allgegenwärtige Frau für M-V? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Wäre ja durchaus möglich! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aus welchen politischen oder gesellschaftlichen Gründen soll diese Flagge gesetzt werden und zu welchen Anlässen oder auch dauerhaft? Und Sie merken ja, schon im Parlament gibt es darüber total unterschiedliche Auffassungen, was denn gehisst werden soll. Es beeinträchtigt eindeutig die Neutralität, und das hier gerade ist der Beweis dafür. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: So ist es, das sind kommunale Vertretungen, die das entscheiden.) Nein, einen solchen Eingriff in die Regelung zu Hoheitszeichen kann man nicht in einer Beflaggungsordnung vornehmen, meine Damen und Herren. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Wir bleiben dabei, gerade an öffentlichen Dienstgebäuden sollten persönliche, politische oder weltanschauliche Bekenntnisse oder Symbole vermieden werden, auch wenn das Anliegen in der Politik und in der Bevölkerung als begrüßenswert angesehen wird. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Da widersprechen Sie sich selber jetzt.) Und der Regenbogenflagge kommt eine hoheitliche Funktion nun mal nicht zu. Das heißt nicht, dass die Flagge nicht an allen anderen möglichen Stellen gesetzt werden kann. Wir werden aus diesen Gründen den Antrag ablehnen, auch wenn wir schon aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in diesem Landtag keine reale Chance haben, damit durchzukommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
