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Hannes Damm

GRÜNE 27.01.2022 Sitzungen 8/9

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister Meyer! Seit Jahren sinkt der Leistungszuwachs bei den Windenergieanlagen an Land in Mecklenburg-Vorpommern, zuletzt auf unter zehn Megawatt, ein Zwanzigstel der Zahlen von 2015. Eine Legislatur später, in 2021, wurde also ein neuer Tiefpunkt erreicht. 19 neuen Anlagen stehen 18 alte gegenüber, die abgebaut wurden. Das macht bilanziell ein einziges neues Windrad in einem ganzen Jahr, verglichen mit 230 Anlagen und 1,6 Gigawatt in ganz Deutschland, was im Übrigen immer noch mehr als ein Faktor 6 unter dem liegt, was zur Erreichung der deutschen Klimaziele bis 2030 nötig ist. Für die Windenergie an Land braucht es vor allem rechtlich ausgewiesene Flächen. Dass die in M-V zu lange auf sich warten lassen, ist sicherlich kein Geheimnis. Der Regionalplan läuft bereits seit vielen Jahren und es ist sicher in aller Interesse, die vorgesehenen Eignungsgebiete auf knapp ein Prozent der Landesfläche zeitnah rechtssicher auszuweisen. Und die Bundesregierung hat jetzt in dem Koalitionsvertrag vereinbart, dass es zwei Prozent werden sollen. Länder mit weniger guten Voraussetzungen, möglicherweise weniger mit mehr Platz wie wir zum Beispiel, vielleicht etwas mehr, aber mindestens zwei Prozent. Sie haben mit dem Koalitionsvertrag auf Landesebene ebenfalls deutliche Ambitionen in dieser Richtung geäußert. Bis 2035 rechnerisch soll der gesamte Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen kommen. Und der Windkraft an Land kommt dadurch, beschleunigtem Ausbau, eine Schlüsselrolle zu. Meine Frage lautet jetzt: Mit welchen Maßnahmen und bis in welchem Jahr wollen Sie also nach Abschluss der aktuellen Teilfortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme zukünftig die Ausweisung der verbleibenden ein Prozent, also um auf zwei zu kommen, um dem Bundes- und Landeskoalitionsvertrag gerecht zu werden, durchführen?

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