Martin Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Steuerzahler! Die Aussprache zum „MV-Schutzfonds“ ist sehr wichtig. Es ist schön, auch mal abseits des nicht öffentlichen Finanzausschusses in der Öffentlichkeit einiges klarzustellen. Dass nun ausgerechnet die CDU-Fraktion zum Hessen-Urteil sprechen möchte, verwunderte mich aber schon als eine eher enigmatische Inszenierung hier. Das Ganze erinnert mich so ein bisschen an ein spannendes Fußballspiel. In der letzten Minute, beim 0:1-Rückstand, rennt CDU-Schlussmann Marc Reinhardt noch mal nach vorne (Sebastian Ehlers, CDU: Jawoll!) und denkt, dass er einen Punkt erzielen kann mit einem weit ausgeholten Einwurf seiner Fraktion. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Da fällt das Kontern sehr leicht, bei dem offenen Scheunentor. (Julian Barlen, SPD: Das lesen Sie ab?!) Ich möchte hier gerne mal einiges ins Feld führen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) An sich müsste bereits jeder Ministerialangestellte hier auf die Barrikaden gehen, der bei Einführungskursen zum Haushaltsrecht an der Fachhochschule nicht geschlafen hat. Dafür sollte es keiner Landtagsfraktion bedürfen, aber Mut ist in den Beamtenstuben leider häufig verloren gegangen. Ist auch nicht zwingend notwendig, denn der Bürger kann dafür die Verfassungshüter von der AfD wählen, für solche Fälle. (Thomas Krüger, SPD: Oh Gott, oh Gott!) Für unsere Fraktion, liebe CDU, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) blieb jedenfalls nur noch der Gang zu Justitia, während die CDU-Fraktion sich eher unter Concordias Füllhorn mit der roten Opferschale versammelte. Jetzt haben Sie es erkannt, Herr Reinhardt, das hessische Urteil hat das Gesetz über das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ für verfassungswidrig erklärt. Materiell-rechtlich liest es sich wie ein Urteil, das zu unserer aktuellen Klage passt. Es werden genau die Punkte gerügt, die wir in unserer Klage brandmarken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber wir müssen auch zugeben, das klang hier auch durch Herrn Gundlack vorhin durch, für ein objektives Normenkontrollverfahren konnten wir keine Verbündeten finden, weil es uns am notwendigen Quorum zur Beantragung eines Normenkontrollverfahrens fehlte. Mit einem Drittel der Mitglieder des Landtages hat die AfD-Fraktion sich wenigstens entschlossen, diese eher subjektive Organklage einzureichen. Das ist leider so. Wir müssen sehen, ob letztlich keine Formalitäten einer Entscheidung vor Gericht im Wege stehen. Das dürfte auch der CDU-Fraktion nicht entgangen sein. Und jetzt mal alle Polemik hier beiseite, auch wenn die CDU jetzt andere Töne klingen lässt, wenn die CDU oder andere Oppositionsfraktionen ein ernsthaftes Interesse daran haben, rechtliche Ausreizungen weiter fortzuführen, dann wäre meine AfD-Fraktion natürlich sofort zu einer Kooperation bereit. Der maßgebliche Unterschied zur Klage in Hessen ist eben unser Klageverfahren, das kein Normenkontrollverfahren ist. Wir laden aber alle herzlich dazu ein. Dennoch, unsere Klage hat zwei Hauptpunkte: erstens eine Rüge der Verfassungswidrigkeit der Kreditaufnahme, zweitens eine Rüge der Verfassungswidrigkeit des „MV-Schutzfonds“ als Sondervermögen ohne direkte Beteiligung des Landtages. Wir halten die Kreditaufnahme, so, wie sie in der zweiten Runde mit den weiteren 2,15 Milliarden Euro aufgesetzt wurde, für völlig entgegen der Verfassung. Es fehlt bei sehr vielen Punkten klar und eindeutig der Pandemiebezug und eine sachliche, wissenschaftlich fundierte Erklärung, wie damit die Pandemie bekämpft wird. Der Verursachungszusammenhang – Herr Reinhardt hat es auch vorhin angesprochen – mit der Pandemie wurde vor allem auch gar nicht hinreichend begründet. Wir haben hingegen eine Schuldenbremse in Artikel 65 Absatz 2 der Landesverfassung, die klar definiert ist. Der zweite Punkt betrifft das Budgetrecht des Landtages. Es wurde zwar schon seitens des Finanzministers Dr. Geue in Aussicht gestellt, künftig die Mittel im Landtag zu beschließen, da, wo sie hingehören, aber das heilt eben auch die Vergangenheit nicht, denn diese besagte Kreditermächtigung dann einem Sondervermögen zuzuleiten, ist frech wie verfassungswidrig zugleich, jedenfalls nach unserer Auffassung. Ein Sondervermögen mit all seinen haushaltsrechtlichen Besonderheiten mindert den parlamentarischen Einfluss. Dies ist gerade in Bezug auf die Größenordnung des Sondervermögens, die einen erheblichen Teil des Gesamthaushalts ausmacht, eine Verletzung des Budgetrechts des Landtags, vor allem der Rechte einzelner Abgeordneter. Mehr noch, ich halte es für einen politischen Reptilienfonds, der an intransparente Monarchien erinnert und nicht an bürgerliche Demokratien. Und vielleicht kommt nun der eine oder andere mit Hanlons Rasiermesser um die Ecke und sagt, das war nicht böswillig gemeint, das ist eine, ja, juristische Dummheit, die gut gemeint war. Daran glaube ich nicht. Die Ministerpräsidentin ist Diplomfinanzwirtin und erfahren genug, um zu wissen, was sie tut. Und jetzt mag der andere denken, ja, was wettert denn die AfD so rum? Die Frau für M-V kauft uns Schutzmasken und Impfungen, das steht doch in den bunten Broschüren, wie sie hier vorhin erwähnt wurden, die in allen Briefkästen landen. Aber das ist eben nicht mehr der Fall. Am Anfang haben wir von der AfD-Fraktion ja auch die 700-Millionen-Euro-Kreditaufnahme für Schutzausrüstung, für Wirtschaftshilfen, eben diese konjunkturellen Notlagen mitgetragen. Aber dann wurde es wirklich bunt und der Pandemiebezug wirkte bei vielen Dingen immer konstruierter. Ich könnte hier 30 Beispiele nennen. Ich belasse es hier aber mal bei drei größeren Projekten, ohne die zahlreichen Versäumnisse und Klein-Klein-Projekte hier alle durchzukauen – übrigens allesamt mit CDU-Zustimmung. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Erstes Beispiel: Uniklinik Rostock. Fangen wir an mit den sage und schreibe 360 Millionen Euro, die für die Uniklinik zur Verfügung gestellt werden. Ohne Landtagsbeschluss im regulären Haushalt wurden große Baumaßnahmen beschlossen. Ich lese mal ein bisschen vor: Baumaßnahmen an der Universitätsapotheke, Neubau Bettenhaus für Kernsanierung ZIM, Neubau der Universitätsapotheke inklusive Erweiterung der vorhandenen Logistikfläche und Rohrpost, Campus Gehlsdorf Neubau Psychiatrie (geschützte Stationen) und viele weitere. Da muss man sich doch mal ernsthaft fragen: Wer glaubt denn im Ernst, dass langwierige Baumaßnahmen hier irgendeine Corona-Infektion verhinderten? Wer glaubt denn im Ernst daran, dass Baumaßnahmen irgendeine Heilung von Erkrankten beschleunigten? (Zuruf von Harry Glawe, CDU) War es hier nicht eher so, dass man den jahrelangen Investitionsstau der Unimedizin hier endlich mit etwas Schulden lösen wollte? (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Für Krankenhausinvestitionen wollte meine Fraktion schon vor vier Jahren in den Haushaltsverhandlungen mehr Geld bereitstellen. Das wollte die Regierung ja nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ein weiteres Thema ist das Schulbauprogramm. 100 Millionen Euro wurden für Schulen beiseitegelegt. Von 2020 bis 2024 wurden diese eingeplant für Baumaßnahmen. Was man sich da vorstellt, ist die Frage. Schaffung neuer beziehungsweise größerer Schulraumkapazitäten, Modernisierung von Altbausubstanz, Schaffung beziehungsweise Anpassung von Gemeinschaftsräumen und -einrichtungen, Fenster, Toiletten, Lüftung, Verkabelung, Brandschutz? Wurde hier die Gunst der Stunde genutzt, um längst überfällige Sanierungen endlich durchzusetzen? Fragezeichen! Konnte man die überfälligen Aufgaben nun erledigen, ohne mit dem Rotstift an den originären Haushaltsplan zu müssen? Bringen Sie Schulgebäudesanierungen in den regulären Haushalt und Sie bekommen den AfD-Grünstift als Häkchen! Drittes Beispiel: Breitbandausbau. Unglaubliche 200 Millionen Euro wurden eingespeist, noch vor der Wahl, für ein ganz wichtiges Projekt, Breitbandausbau. Ich habe nun wirklich keine Ahnung, wie die Verlegung von Kabeln und deren Anschlüsse an die Immobilien nun am Ende dafür sorgen, dass weniger Menschen sich mit Corona infizieren. Begründet wurde dies damit, dass Menschen mehr digital abwickeln können. Mit solcher selbstdienlichen Wahrnehmung kann man jede Infrastrukturmaßnahme begründen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nichts dagegen, wenn wir dies in einen regulären Haushalt einpreisen, aber mit solchen Tricks, um verfassungswidrig die Schuldenbremse zu umgehen, wollen wir nicht arbeiten. Wenn Sie sich durch diese Passagen in der Verfassung gestört fühlen, dann ändern Sie die mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit, aber lassen Sie doch diese Tricks! Meine Damen und Herren, die berühmte amerikanische Harvard-Politologin Judith Shklar hat das mal in ihrer Abhandlung „Der Liberalismus der Furcht“ treffend formuliert. Zitat: „Wo immer Zwangsmittel nicht fern sind – bestehen sie nun in ökonomischer Macht (wie vor allem der Preisfestsetzung oder dem Vermögen, Menschen zu beschäftigen“, ihnen Gehalt zu zahlen und „sie zu entlassen“ ... Zitatende. Von dieser ökonomischen, finanziellen Macht machen Sie Gebrauch, die alte wie auch die neue Regierungskoalition. Mit einem schuldenfinanzierten Schattenhaushalt finanzieren Sie längst überfällige Investitionen und übertragene Aufgaben. Im regulären Haushalt wird nicht gespart bei den Günstlingen, bei politischen Projekten (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und bei Ihrem sorgsam aufgebauten Spoilssystem im Operettenstaat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, wir werden sehen, was die Gerichte sagen, zumindest moralisch ist für uns alles zu dieser Landesregierung gesagt, die unter dem Deckmantel der Pandemiebekämpfung – einer der schwersten Krisen seit dem Zweiten Weltkrieg, wie es immer betont wird – auf Kosten unserer Kinder politisches Kapital zieht. Kehren Sie zurück zu dem, was Erwin Sellering 2011 bei der Einführung der Schuldenbremse sagte, Zitat: „Dem können wir nicht ausweichen und stattdessen in eine immer weiter anwachsende Neuverschuldung gehen. Das wäre verantwortungslos und ich sage auch, ich finde das politisch feige, dem auszuweichen und stattdessen das den kommenden Generationen aufzuerlegen. Das ist politisch feige.“ Zitatende. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Schmidt! Es hat nunmehr das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Torsten Koplin. Torsten Koplin , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU möchte eine verfassungsrechtliche Bewertung des Corona-Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ vor dem Hintergrund eines Urteils des hessischen Staatsgerichtshofs sowie der aktuellen verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Diskussion, so jedenfalls der Titel der Aussprache. Meine Damen und Herren von der CDU, ich kann Ihnen versichern, dass eine entsprechende Bewertung teilweise bereits erfolgt ist und auch weiterhin erfolgen wird. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das ist aus unserer Sicht auch gar keine Frage. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber warum machen Sie eigentlich keinen Antrag zum Thema, Herr Reinhardt? Wollten Sie es vermeiden, sich in einer Abstimmung zu einem „MV-Schutzfonds“ positionieren zu müssen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) den Sie selbst in Regierungsverantwortung ganz wesentlich vorangetrieben haben, den Ihre Ministerien vor wenigen Monaten noch sehr intensiv und großzügig genutzt haben? (Horst Förster, AfD: So ist es, ja.) Ich sage jetzt nicht, dass das falsch war, mich wundert nur dieser Paradigmenwechsel, den Sie seit dem Regierungswechsel vollzogen haben, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) fast so, als wenn Sie nicht wollen, dass die jetzige Regierung die Kreditermächtigungen nutzt, für die Sie sich ja damals selbst eingesetzt haben. Wie dem auch sei, lassen Sie mich zu dem besagten Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs kommen. Zunächst ist Hessen nicht Mecklenburg-Vorpommern, das dortige Sondervermögen ist nicht das hiesige. Insofern ist eine 1:1-Übertragung des Urteils ohnehin nicht möglich. (Marc Reinhardt, CDU: Das habe ich auch gesagt.) Festgestellt wurde eine Verletzung des Budgetrechts des Hessischen Landtags. Ich denke, dass der Landtag-Mecklenburg-Vorpommern-Schutzfonds bisher recht gut eingebunden war und auch immer noch ist. Gleichwohl ist im Rahmen des kommenden Haushaltsbegleitgesetzes – Herr Gundlack hat darüber gesprochen – angedacht zu prüfen, inwieweit das Sondervermögensgesetz „MV-Schutzfonds“ dahin gehend geändert werden kann, dass das Plenum stärker beteiligt werden kann. Das finden wir richtig und dann sind wir diesbezüglich definitiv auf der sicheren Seite. Das ist also ebenfalls kein Problem. Ansonsten geht es im Grunde genommen darum, inwieweit die Kreditermächtigungen mit der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse vereinbar sind. Ich nehme mal vorweg, dass wir aktuell da auch kein Problem sehen. Presseberichten habe ich entnommen, dass die CDU mittlerweile meint, es bestünde die Gefahr, wir würden zu hohe Kredite aufnehmen. Ich möchte da mal mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem hessischen Urteil zitieren, das zwar feststellt, dass die Kreditaufnahme in einem angemessenen Verhältnis zur Krisenbewältigung stehen muss, aber, ich zitiere: „Der Gesetzgeber verfügt diesbezüglich über einen weiten Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum. Die Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der vom Gesetzgeber ergriffenen Maßnahmen unterliegen daher lediglich einer verfassungsgerichtlichen Vertretbarkeitskontrolle.“ Zitatende. So viel dazu. Ein Kritikpunkt, der ebenfalls immer im Zusammenhang mit dem Corona-Sondervermögen angeführt wird, ist der sogenannte Veranlassungszusammenhang, also die Unmittelbarkeit. Der Staatsgerichtshof sagt dazu richtigerweise, dass die Kreditaufnahme nicht nur anlässlich der Notsituation erfolgen darf, sondern, ich darf noch einmal zitieren, „final auf die Beseitigung der Naturkatastrophe bzw. auf die Überwindung der außergewöhnlichen Notsituation“ bezogen sein muss. Das ist eigentlich klar und ergibt sich aus der Schuldenbremse selbst. Der springende Punkt ist also die Überwindung der außergewöhnlichen Notsituation. Die Kreditaufnahmen unseres Landes dienen genau dieser Überwindung. Und auch in Hessen bezog sich die Kritik des Staatsgerichtshofs in erster Linie darauf, dass dieser Veranlassungszusammenhang für jeden wesentlichen Ausgabenposten und jedes Maßnahmenpaket gegeben sein und vor allem im Gesetz begründet werden muss. Es geht also um die hinreichende Bestimmung des Verwendungszwecks. In Hessen war das scheinbar nicht der Fall. Für Mecklenburg-Vorpommern gehen wir davon aus, dass wir das zufriedenstellend gelöst haben. Vielleicht an dieser Stelle wäre jetzt noch mal der Verweis auf das, was in Baden-Württemberg gerade geurteilt wurde, aber darauf ist ja schon eingegangen worden. Meine Damen und Herren von der CDU, ich darf Ihnen versichern, dass die jetzige Regierung und die jetzigen Koalitionsfraktionen sehr verantwortungsvoll mit Mitteln des „MV-Schutzfonds“ umgehen. Das ist auch so im Koalitionsvertrag vereinbart. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Etwaige Haushaltsüberschüsse sollen deshalb in die Tilgung der Kredite des „MV-Schutzfonds“ gehen. Die Finanzierungsbedarfe aus diesem Sondervermögen werden jährlich überprüft und die Mittel bei Minderbedarfen in die Tilgung gegeben. Das, meine Damen und Herren, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Mitteln. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Koplin! Das Wort hat nunmehr für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Constanze Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Rassismus muss als solcher hier benannt werden dürfen. Vielleicht nur so viel zu dem kurzen Intermezzo eben. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Aber er muss auch belegt werden können.) Die CDU-Fraktion hat eine Aussprache zum Thema „Verfassungsrechtliche Bewertung des Corona-Sondervermögens ‚MV-Schutzfonds‘ vor dem Hintergrund eines Urteils des hessischen Staatsgerichtshofs sowie der aktuellen verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Diskussion“ beantragt. Dass die CDU lediglich eine Aussprache beantragt hat, anstatt in Form eines Antrags konkrete Vorschläge zu machen, wie mit dem Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs umgegangen werden könnte, finde ich bemerkenswert. Immerhin stellt die CDU in Hessen den Finanzminister. Herr Boddenberg hätte da bestimmt einiges an sachdienlichen Hinweisen geben können. (Sebastian Ehlers, CDU: Guter Mann!) Die Abgeordneten von SPD und FDP im Hessischen Landtag haben am 10. November 2020 einen Normenkontrollantrag zur Überprüfung unter anderem des hessischen Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes durch den Staatsgerichtshof gestellt. Nach Ansicht der Antragsteller war insbesondere die Errichtung und Bewirtschaftung des Sondervermögens „Hessens gute Zukunft sichern“ generell unzulässig, weil der hessischen Verfassung eine Befugnis zur Errichtung von Sondervermögen nicht zu entnehmen sei. Auch verletze die Errichtung und Bewirtschaftung des Sondervermögens die in der Verfassung enthaltenen haushaltsverfassungsrechtlichen Grundsätze der Vollständigkeit und Einheit sowie der Jährlichkeit, wodurch das parlamentarische Budgetrecht des hessischen Landtags beeinträchtigt werde. Und in seinem Urteil vom 27. Oktober 2021 gab der hessische Staatsgerichtshof dem Antrag größtenteils statt und stufte das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz als verfassungswidrig ein. Die Errichtung von Sondervermögen sei in Hessen zwar nicht generell unzulässig, das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ beeinträchtige jedoch die haushaltsverfassungsrechtlichen Grundsätze der Haushaltsvollständigkeit und Haushaltseinheit der hessischen Verfassung. Zudem griffen die Errichtung und die Vorgaben zur Bewirtschaftung des Sondervermögens durch das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz in ihrer konkreten Ausgestaltung, und zwar insbesondere durch die fehlende Bestimmtheit der ermöglichten Maßnahmen, verbunden mit der für deren Finanzierung vorgesehenen umfassenden Ermächtigung des Ministeriums der Finanzen zur Kreditaufnahme, in das Budgetrecht des hessischen Landtags ein. Und weder für den Eingriff in das Budgetrecht noch für die Beeinträchtigung der Grundsätze der Haushaltsvollständigkeit und Haushaltseinheit bestehe eine hinreichende verfassungsrechtliche Rechtfertigung. Eine parlamentarische Entscheidung über den konkreten Zweck und die konkrete Höhe der durch das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ bereitgestellten Finanzmittel in einer dem Budgetrecht des Landtages entsprechenden Form habe, so der Staatsgerichtshof, größtenteils nicht stattgefunden. Zwar enthalte das Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz eine gesetzliche Festlegung des Zwecks und auch der Mittelverwendung des Sondervermögens, die dortige Zweckbestimmung und die aufgeführten Maßnahmenpakete seien jedoch überwiegend nicht konkret genug, um die Mittelverausgabung des Landes hinreichend zu steuern. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Ich glaube, das müssen Sie sich leider anhören jetzt noch ein paar Minuten. Hinzu kommt, dass die nach dem hessischen Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz vorgesehene Beteiligung des Haushaltsausschusses des Landtages nach dem Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs keine ausreichende, dem Budgetrecht des Landtags genügende Auseinandersetzung und Entscheidung über die konkrete Verwendung staatlicher Finanzmittel gewährleistet. Und da es an einer Mitwirkungshandlung des Haushaltsausschusses für Maßnahmen unterhalb eines Betrages von 1 Million Euro fehle, werde dem Landtag bereits für zahlreiche Maßnahmen die Kontrolle über die Verausgabung staatlicher Finanzmittel vollständig verwehrt. Aber auch für Maßnahmen ab einem Betrag von 1 Million Euro werde die Beeinträchtigung des Budgetrechts des Landtags nicht durch die vorgesehene Beteiligung des Haushaltsausschusses kompensiert. Das Budgetrecht und die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Landtages, die zu den Grundlagen der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit im Verfassungsstaat gehören, würden grundsätzlich durch Verhandlungen und Beschlussfassung im Plenum wahrgenommen. Ausnahmen kämen nur dann in Betracht, wenn die Funktionsfähigkeit des Landtages beeinträchtigt wäre. Und das sei aber nicht der Fall gewesen. Die Übertragung des Zustimmungserfordernisses auf den Haushaltsausschuss sei daher verfassungswidrig. So viel zu dem Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs. Was bedeutet das nun für uns in Mecklenburg-Vorpommern? Wie in Hessen gelten auch hier die haushaltsverfassungsrechtlichen Grundsätze der Vollständigkeit und Einheit sowie der Jährlichkeit. Das ergibt sich aus Artikel 61 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Danach müssen alle Einnahmen und Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen des Landes für jedes Haushaltsjahr veranschlagt und in den Haushaltsplan eingestellt werden. Für das hiesige Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ wurde das Finanzministerium in Paragraf 2 Absatz 2a Haushaltsgesetz mit einer Kreditermächtigung in Höhe von bis zu 2,85 Milliarden Euro ausgestattet. Zugleich wurde das Finanzministerium in Paragraf 17b Haushaltsgesetz dazu ermächtigt, dem Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ Mittel in Höhe von bis zu 2,85 Milliarden Euro zuzuführen. Da sowohl die Nutzung der Kreditermächtigung als auch die Zuführung an das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ außerplanmäßig erfolgen, ist der Zahlungsschluss im Haushaltssoll nicht enthalten. Lediglich im Ist sind die entsprechenden Buchungen dargestellt. Und aus Sicht des Landesrechnungshofs ist darin eine Ausnahme vom verfassungsrechtlichen Grundsatz der Einheit und Vollständigkeit des Haushaltsplans zu sehen, die die Ausübung des Budgetrechts durch das Parlament erschwert. Wie in Hessen hapert es auch bei uns an einer Auseinandersetzung und Entscheidung im Plenum des Landtages über die konkrete Verwendung der Mittel aus dem „MV-Schutzfonds“. Im Gesetz über die Errichtung des Sondervermögens ist lediglich eine Mitwirkung des Finanzausschusses und auch das nur für Maßnahmen ab einem Betrag von 1 Million Euro vorgesehen. (René Domke, FDP: Richtig! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Dabei hat jede und jeder Landtagsabgeordnete das Recht, unmittelbar am Verfassungsleben teilzuhaben. Zum verfassungsrechtlichen Status der einzelnen Landtagsabgeordneten gehört die Befugnis zur Rede im Landtag und das Recht, das Stimmrecht frei auszuüben. (Thomas Krüger, SPD: Das haben wir bei den Werften doch schon geklärt.) Und hieraus folgt für jede Landtagsabgeordnete und jeden Landtagsabgeordneten ein Recht auf Teilhabe am Diskurs und auf Mitentscheidung über geplante Ausgaben staatlicher Finanzmittel. Das hat der hessische Staatsgerichtshof eindrücklich klargestellt. Doch diese Teilhabe ist auch hier bei uns im Land nicht hinreichend gewährleistet. Wegen der offenbar doch sehr ähnlichen Rechtslage hier in Mecklenburg-Vorpommern hätte die CDU anstelle einer Aussprache auch gleich die Auflösung des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ sowie die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage für die Corona-Hilfen beantragen können, so, wie das die schwarz-grüne Koalition in Hessen als Konsequenz aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs nun auch angeht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Doch dafür fehlte der hiesigen CDU ganz offensichtlich der nötige Schneid. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Harry Glawe, CDU: War eine schöne Vorlesung.) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Oehlrich! (Unruhe bei Marc Reinhardt, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Wort hat nunmehr für die Fraktion der FDP der Abgeordnete René Domke. (René Domke, FDP: Das wird richtig lang jetzt.) René Domke , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ist wohl grundsätzlich anzumerken, dass es angesichts der enormen mit der Corona-Pandemie einhergehenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen kaum eine Alternative zu einem Sondervermögen und der damit verbundenen Neuverschuldung des Landes gab – dem Grunde nach, der Höhe nach, glaube ich, sind wir schon teilweise unterschiedlicher Auffassung –, sodass, und da besteht dann wieder Einigkeit, die Frage nach der Wahl des Mittels hier, glaube ich, nicht gestellt werden muss. Die Verfassungsmäßigkeit – und wir haben ja schon mehrere Vorträge, es waren ja schon fast Vorlesungen, gehört –, die Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung des gewählten Mittels gehört auf den Prüfstand. Und das ist in der Tat verwunderlich für uns als neue Fraktion – und wir haben ja natürlich auch als Zaungäste vorher Landtagssitzungen beobachtet –, es ist schon interessant, was Beteiligung an einer Koalition an Standpunkten verändern kann, (Zuruf von Horst Förster, AfD) also mal an Herrn Koplin gerichtet und einmal an die CDU gerichtet. Hoch interessant! Tatsächlich ist es ja nicht die einzige Stelle, an der uns das auffällt, aber hier ist es tatsächlich eine sehr wesentliche Stelle. Also ausgerechnet die Fraktion der CDU, die dieses milliardenschwere Finanzpaket als Teil der damaligen Regierung mitgeschnürt hat und die Verfassungsmäßigkeit der von ihr mitgetragenen Bestimmungen jetzt diskutieren möchte, das ist tatsächlich etwas seltsam, aber sei es drum, deswegen haben wir ja uns nicht zu diesem Tagesordnungspunkt gemeldet. (Marc Reinhardt, CDU: Macht ja auch keiner.) Im Urteil vom 27.10.2021, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und das ist jetzt hier schon mehrfach ausgeführt wurden, hatte der hessische Staatsgerichtshof die Unvereinbarkeit festgestellt. Da gab es das Sondervermögen mit dem Namen „Hessens gute Zukunft sichern“. Bei uns heißt es „MV-Schutzfonds“. Letzten Endes sind ähnliche Mechanismen angewandt worden. Das ist nicht komplett vergleichbar. Ich will jetzt aber nicht noch mal in eine Vorlesung eintreten, sondern im Grunde wollen wir eher noch mal den Blick woandershin lenken. Wir hatten eine ähnliche Situation ja bereits und da gab es schon ein Organstreitverfahren, das war das Strategiefonds-Errichtungsgesetz. Da war eine ähnliche streitige Frage zu entscheiden. Und letzten Endes, auch, wenn wir es sehr bedauert haben, wir haben es tatsächlich auch anders rechtlich eingeordnet, aber am Ende hat das Landesverfassungsgericht entschieden, dass dieser Strategiefonds tatsächlich mit der Einheit und Vollständigkeit des Haushaltsplanes vereinbar war und dass auch das Budgetrecht des Landtages nicht geschwächt war. So, jetzt kann man lange darüber diskutieren, ob jetzt eine Vergleichbarkeit zwischen der hessischen Variante und – na „Variante“ darf man schon gar nicht mehr sagen –, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) aber der hessischen Version eines Sondervermögens und einer ... Bitte? (Zurufe von Nikolaus Kramer, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und ... (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Nein, also jetzt, ich, das Wort, das nennen wir heute gar nicht mehr, sonst kommen wir gar nicht mehr auseinander. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ach so!) Und letzten Endes geht es einfach darum, haben wir überhaupt eine Vergleichbarkeit der Regelungen, und an dieser Stelle, wie gesagt, kann man tief einsteigen. Und ich glaube tatsächlich, keiner von uns ist hier Landesverfassungsrichterin oder Landesverfassungsrichter. Wenn das zu prüfen ist, dann wird es geprüft und dann wird es auch ein Urteil geben. Und es macht natürlich auch Sinn, wenn man erhebliche Zweifel hat, da am Ende nachzufassen. Aber als verfassungsrechtlich problematisch aus unserer Sicht stellt sich tatsächlich die Vereinbarkeit mit der Schuldenbremse dar. Also da ist auch eine vergleichbare Regelung natürlich in der hessischen Verfassung, ähnlich wie unserem Artikel 65 Absatz 2 in der Landesverfassung, und natürlich soll der Haushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Und wir haben ja auch schon die Ausnahmen gehört: Vorliegen einer Naturkatastrophe, außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen. Ich glaube, bei der Pandemie können wir davon ausgehen. Und letzten Endes ist aber trotzdem die Frage berechtigt, ob Folgen der im Zuge der Pandemiebekämpfung ergriffenen Maßnahmen sich tatsächlich der Kontrolle des Landes entzogen haben beziehungsweise entziehen. Und auch, wenn man diese Voraussetzungen bejahen würde, wovon ich jetzt einmal ausgehe, bleibt natürlich immer noch die Frage – und auch die ist hier schon gestellt worden – nach der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der zur Bewältigung der Notsituation angedachten Mittel. Und das ist doch der eigentliche Punkt. Das ist doch tatsächlich der Punkt, über den wir tatsächlich auch in jedem Finanzausschuss, seit ich im Finanzausschuss sitze, diskutieren. Und nicht jeder auch noch so ferne Sachzusammenhang, der da auch manchmal sehr konstruiert wirkt, rechtfertigt die Verteilung kreditfinanzierter Mittel. Und das müssen wir einfach mal feststellen. (Beifall Enrico Schult, AfD, und David Wulff, FDP) Aus dem Ausnahmecharakter der Bestimmung folgt eben eine ganz enge Auslegung, meine Damen und Herren, und in diesem Sinne hat auch der hessische Staatsgerichtshof einen konkreten Veranlassungszusammenhang gefordert, das heißt, die durch die Aufnahme des Kredites finanzierten Maßnahmen müssen einen direkten – einen direkten! – Pandemiebezug aufweisen. Und hier besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf. Der „MV-Schutzfonds“ darf eben nicht zu einem Schattenhaushalt werden, über den sich die Landesregierung Herzensprojekte unter Aushebelung der Schuldenbremse kreditfinanziert, sondern es muss bei jeder Maßnahmenfinanzierung der unmittelbare Bezug hergestellt werden. Und zwar geht es immer darum, dass die Notsituation beseitigt wird. Und, meine Damen und Herren, das ist in der Tat etwas, was wir, wie gesagt, in jeder Finanzausschusssitzung bis jetzt diskutiert haben. Wir haben deutliche Mühe – deutliche Mühe! – bei vielen Maßnahmen, zu erkennen, dass dieser direkte Pandemiebezug überhaupt gegeben ist. Und es geht eben nicht darum, es geht eben nicht darum, dass jedes Versprechen aus dem Wahlkampf, jedes Versäumnis der vergangenen Jahre – und es ist nun egal, welche Regierung dafür jetzt verantwortlich war –, es darf eben nicht das Neuverschuldungsverbot umgangen werden, nur, weil wir jetzt einen 2,85-Milliarden-Schutzfonds aufgebaut haben. Und letzten Endes, meine Damen und Herren, der muss auch nicht voll ausgeschöpft werden. Ich habe so den Eindruck, da ist noch Geld und jetzt finden wir irgendwie Möglichkeiten, wie wir diese Gelder abrufen können, weil wir eben das Neuverschuldungsverbot umgehen können. Und natürlich ist es so, schauen Sie sich doch wirklich einige Begründungen an, ich habe es im Finanzausschuss schon angeregt, es muss ganz klar beschrieben werden, auch im Finanzausschuss bei der Vorlage, was davon ist wirklich echter Pandemiebezug und was stand denn schon vorher in den Haushaltsanschlägen drin, denn das haben wir tatsächlich festgestellt, dass da einige Maßnahmen dabei waren, die die Landesregierung schon sehr lange vor sich hergeschoben hatte. Jeder Euro, meine Damen und Herren, der nicht schuldenfinanziert ist, sorgt für mehr Generationengerechtigkeit – das müssen wir uns hier auch noch mal klarmachen – und vermeidet Steuern von morgen. Und deswegen lohnt es sich, da genauer hinzuschauen. Wir haben das jetzt verabredet, dass wir hier im Finanzausschuss die Vorlagen etwas anders überarbeitet bekommen, aber wir werden weiter kritisch darauf achten, dass der direkte Pandemiebezug auch dargestellt wird, ansonsten werden wir es ohnehin dann im Jahresprüfbericht des Landesrechnungshofes aufs Brot geschmiert bekommen, und das ist natürlich dann ein Fest für die Opposition. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Domke! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich habe die Äußerung des Abgeordneten Tilo Gundlack noch einmal geprüft und stelle fest, dass Sie die Ordnung des Hauses verletzt haben, und erteile Ihnen hiermit einen Ordnungsruf. (Elisabeth Aßmann, SPD: Oh!) Damit hat die Fraktion der AfD signalisiert, dass sie auf die Einberufung des Ältestenrates verzichtet. Es gibt da keinen Widerspruch. Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Freitag, den 28. Januar 2022, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:05 Uhr Es fehlten die Abgeordneten Patrick Dahlemann, Jens-Holger Schneider, Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner und Jutta Wegner.
