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Michael Meister

AfD 27.01.2022 Sitzungen 8/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Während der Corona-Krise waren im Dezember 2021 laut Berechnungen und Schätzungen des ifo Institutes rund 880.000 Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Die meisten davon waren im Bereich der verarbeitenden Unternehmen beschäftigt. Weiter andauernde Lieferengpässe, eine schlechte Auftragslage und Logistikprobleme erzeugen auch heute noch einen nicht unerheblichen Druck auf eine geschwächte Wirtschaft in Deutschland. Hinzu kommt, dass die deutsche Volkswirtschaft exportorientiert und von internationaler Arbeitsteilung abhängig ist. Deshalb ist unser Land ganz besonders von den globalen Auswirkungen dieser Corona-Krise betroffen. Um Kündigungen während der Pandemie zu vermeiden, hat die Bundesregierung im Jahr 2020 das Kurzarbeitergeld erhöht und die Bezugsdauer verlängert. Und seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt die neue Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung mit einer Kürzung der bis dahin 100-prozentigen Erstattung der allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer, die pandemiebedingt Kurzarbeitergeld beziehen, auf jetzt lediglich 50 Prozent. Und da muss man sich die Frage stellen, ob dies bereits zum jetzigen Zeitpunkt angemessen und wirtschaftlich unschädlich ist. Für uns als AfD-Fraktion war immer klar, dass die wirtschaftlichen Negativauswirkungen durch politisch verursachte Belastungen innerhalb der Corona-Pandemie abgedämpft werden müssen. Übrigens, sehr geehrter Herr Waldmüller, Sie waren seinerzeit auch in Regierungsverantwortung im Bund und im Land. (Henning Foerster, DIE LINKE: So ist es.) Aber wir wollen jetzt mal nicht nach hinten, sondern nach vorne schauen. Das Ansinnen Ihres Antrages ist nicht verkehrt und Sie sind erfolgreich in der Realität angekommen. Die Einführung der 2G- und 2G-Plus-Maßnahmen bei Angeboten für den Publikumsverkehr ist eine große Herausforderung für viele Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Und als Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern sind wir dadurch eben besonders gebeutelt. Laut einer Umfrage der DEHOGA wird deutlich, welche schwerwiegenden Auswirkungen die Regel auf die Gastronomie haben kann. Laut den Angaben von mehr als 4.800 gastgewerblichen Unternehmen aus Deutschland sind in 78 Prozent der Betriebe die Umsatzverluste nach Einführung der 2G-Regel gestiegen. Der Umsatz sank um durchschnittlich 53 Prozent. 2G-Plus ist noch wesentlich verheerender. Hier melden fast neun von zehn Betrieben Umsatzausfälle nach Einführung der 2G-Plus-Regel an. Die Einbußen betragen durchschnittlich 62 Prozent. Fast jeder zweite Unternehmer beklagt wegen der 2G-Plus-Regel Umsatzeinbrüche von 70 Prozent oder mehr. Wir, die AfD, wollen die Wirtschaft von politisch herbeigeführten Belastungen komplett befreien. Dafür wollen wir, wo nötig, auch die Rechtslage anpassen. Davon unbenommen setzen wir uns auf nationaler Ebene für eine Entschädigung der Wirtschaftssektoren ein, die von den Corona-Maßnahmen besonders betroffen sind. Und jetzt schauen wir nach Mecklenburg-Vorpommern. Laut einer Meldung der dpa vom Dienstag – und ich hatte es bereits in meiner gestrigen Rede erwähnt – haben wir in Mecklenburg-Vorpommern bisher 9.000 Jobs verloren. Daher bleibt für uns die Sicherung von Arbeitsplätzen in diesen schweren Zeiten oberstes Gebot. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent zu erstatten. Und daher werden wir Ihrem Antrag zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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