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Anne Shepley

GRÜNE 27.01.2022 Sitzungen 8/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist für mich eine große Ehre, heute zum Thema Beflaggungsverordnung zu sprechen. Ich stehe hier stellvertretend für viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und überall, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität und/oder ihrer sexuellen Orientierung ausgegrenzt, alleingelassen, bedroht, angegriffen oder nicht gehört und einbezogen werden. Heute werden wir die Landesregierung damit beauftragen, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass auch nicht hoheitliche Flaggen ohne vorherige Genehmigung des Innenministeriums an öffentlichen Gebäuden gehisst werden dürfen. Lassen Sie es mich zu Anfang ganz deutlich sagen, selbstverständlich muss das Neutralitätsgebot des Staates mit der in diesem Antrag geforderten Änderung der Beflaggungsverordnung gewahrt bleiben. Daher begrüße ich ausdrücklich, dass der Antragstext offen formuliert ist, und erwarte selbstverständlich, dass die entsprechende Formulierung des Gesetzestextes diesem Gebot gerecht wird. Fest steht, dass die Regenbogenflagge weder das Symbol einer Organisation noch einer Partei oder anderweitigen Gruppierung ist. Und, werte Kollegin von Allwörden, die Regenbogenflagge ist auch kein, ich zitiere, „Werbeträger für politische und weltanschauliche Ziele“, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Sondern?) wie Sie es vor ein paar Tagen in der SVZ geäußert haben. Die Regenbogenflagge ist vielmehr die Flagge einer weltweiten Menschenrechtsbewegung und Symbol für eine vielfältige, offene Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt leben können. Das ist kein parteipolitisches Statement, sondern eine Grundfeste unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schließlich besagt Artikel 3 unseres Grundgesetzes nicht umsonst, meine Damen und Herren, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Auch das Verwaltungsgericht Dresden hat sich im Juni 2020 mit der Frage beschäftigt, ob das Hissen dieser Flagge mit dem Neutralitätsprinzip des Staates vereinbar ist. In seinem Urteil sagt es, Zitat: „Die Fahne stelle zudem ein überparteiliches Symbol dar, dessen Aussage – Toleranz und Vielfalt – keiner bestimmten Partei exklusiv zugeordnet werden könne und offensichtlich mit der Verfassung vereinbar sei.“ Zitatende. Wenn aber etwas überparteilich ist, dann kann es per se nicht das Neutralitätsprinzip verletzen. Es macht mich wütend, wenn ich daran denke, wie lange und wie intensiv in diesem Land für etwas gekämpft werden musste, was eigentlich selbstverständlich ist, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) nämlich ein offizielles Zeichen für mehr Respekt und echte Akzeptanz aller Menschen setzen zu dürfen. Und es macht mich noch wütender, daran zu denken – und wir sehen es auch an einigen Zwischenrufen wieder heute –, mit welch steinzeitalterlicher Kraft bestimmte Akteur/-innen seit Jahrzehnten immer wieder die Bemühungen vieler Bürger/-innen dieses Landes abbügeln und einfach mundtot gemacht haben. Wurde die Flagge seit 2007 beispielsweise in Schwerin regelmäßig auch ohne Antragstellung geflaggt, stoppte der damalige Innenminister Caffier seit 2014 alle Bemühungen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) ein Zeichen für die vielfältige Gesellschaft zu setzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der gemeinsame Antrag mit den LINKEN vor bereits über sieben Jahren – der wurde gerade schon erwähnt –, (Zuruf von Horst Förster, AfD) der wurde von der SPD und der CDU abgelehnt, mit der Begründung, es handele sich um das Zeichen einer privaten Organisation (Thore Stein, AfD: Ja!) und die Flagge gefährde die Neutralitätspflicht. In den Jahren darauf gab es in Dutzenden Städten im ganzen Land immer wieder Bemühungen, die Flagge hissen zu dürfen. Und an dieser Stelle mein riesiger Dank an alle, die sich in Schwerin, Rostock, Greifswald, Neustrelitz, Neubrandenburg, Wismar, Boizenburg, Stralsund, Anklam und Malchow und so vielen anderen Orten im ganzen Land dafür eingesetzt haben, dass wir Vielfalt zeigen können. Die Flaggensaga findet 2020 ihren traurigen Höhepunkt – einige werden sich erinnern –, als der Ewiggestrige Lorenz Caffier höchstpersönlich (Sebastian Ehlers, CDU: Na, na, na!) mit einem Telefonat dafür sorgt, dass die Fahne in seinem eigenen Heimatort Neustrelitz am Tag des dortigen CSD nicht wehen darf, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) für viele – und dazu gehöre ich auch – ein Moment, der bis heute Wut und Fassungslosigkeit in sich trägt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) In Neubrandenburg protestierten noch im vergangenen Jahr 4.000 Unterzeichner/-innen einer Petition gegen die erneute Ablehnung des Antrages auf Beflaggung. Meine Damen und Herren, die Flagge ist viel mehr als die Farben und der Stoff, der im Wind weht. Sie ist ein Zeichen dafür, wohin wir uns als Gesellschaft erst noch entwickeln müssen. Die Farben erinnern uns an das, was wir sein könnten, nämlich eine Gesellschaft des Miteinanders, in der wir alle genau so leben und lieben können, wie wir es möchten, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) eine Gesellschaft, die Platz hat für alle Geschlechter und jegliche sexuelle Orientierung, eine Gesellschaft, die versteht und akzeptiert, dass wir alle durch Vielfalt stärker werden. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.) Darum ist es wichtig, dass wir uns heute klar dafür aussprechen, dass alle Fahnen wehen dürfen. (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, alle! Alle!) Der Staat setzt damit ein Zeichen der Anerkennung und der Wertschätzung gegenüber sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten, Minderheiten, die durch den NS verfolgt wurden und bis heute in ihren Grundrechten verletzt sind. Und das wird jedem deutlich, der sich mal mit dem verfassungswidrigen Transsexuellengesetz näher befasst hat. Wir alle sind Teil einer Gesellschaft, die nach wie vor LSBTIQ+ oft feindlich gegenübersteht, die ausgrenzt, anfeindet und benachteiligt. Leider gibt es – und das allein ist eigentlich ein Skandal – keine Zahlen zu Transfeindlichkeit und homophober Feindlichkeit und Diskriminierungserfahrungen in M-V. Es liegen keine repräsentativen Daten vor. Sie können das googeln, wie Sie wollen, da finden Sie nichts. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es gibt jedoch Zahlen einer Erhebung des Landesaktionsplans, und die sprechen eine sehr deutliche Sprache. Dort gab jede zweite Person an, innerhalb der letzten fünf Jahre entsprechende Erfahrungen der Benachteiligung, Ablehnung oder Ausgrenzung gemacht zu haben. Bei trans- und intergeschlechtlichen Personen waren es sogar drei von vier, das sind 76 Prozent der betroffenen Menschen. Also wenn Sie sich hier hinstellen, Herr Förster, und sagen, wir haben damit gar kein Problem mehr, dann sprechen diese Zahlen eine eindeutig andere Sprache (Sebastian Ehlers, CDU: Zahlen helfen da wenig.) und dann empfehle ich das Studium dieser Studie. (Sebastian Ehlers, CDU: Die helfen gar nicht.) Wie Sie also sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bis wir durch Vielfalt als Gesellschaft stärker werden, bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Und bei aller Freude, die wir heute als bündnisgrüne Fraktion haben, diesem Antrag zuzustimmen, dürfen wir eins nicht vergessen: Er kann nur ein Startschuss sein, ein dringlicher Auftrag, noch so viel mehr für die Rechte und breite Akzeptanz queerer Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus zu tun. So feiern wir heute einen Etappensieg auf dem Weg zur Gleichstellung aller Menschen in unserem Land. Aber morgen wird es weiterhin Angriffe auf Lesben, Schwule, inter- und transgeschlechtliche sowie bisexuelle Menschen geben, morgen werden weiterhin Beratungsstellen fehlen, morgen werden wir immer noch keine aussagekräftigen Statistiken über homophobe und transfeindliche Straftaten haben. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Und morgen können genau die Flaggen, die wir heute hier in diesem Parlament symbolisch hissen, wieder abgerissen und gestohlen werden, wie in Wismar 2014 und in Neubrandenburg 2019. Projekte, die wir diesbezüglich zeitnah angehen sollten, gibt es viele. Wir müssen den Landesaktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in M-V modernisieren, wir müssen ihn mit finanziellen und personellen Ressourcen unterfüttern. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir brauchen eine umfangreiche Diversity-Strategie. Und wir müssen uns natürlich auch im Bundesrat dafür starkmachen, dass das Transsexuellengesetz zügig abgeschafft wird und an seine Stelle ein Selbstbestimmungsgesetz tritt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Horst Förster, AfD: Sie haben keinerlei Ahnung.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wir leben in Zeiten, in denen unsere Demokratie permanent infrage gestellt wird – das haben die Diskussionen heute hier wieder gezeigt – (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) von Kräften, die am Sockel unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung beständig hämmern. Deshalb müssen wir gerade jetzt jede Regenbogenflagge hissen, die wir hissen können, denn wo Vielfalt gelebt wird, bleibt kein Raum für Ausgrenzung und Anfeindungen. Und deswegen ist es unser aller gesellschaftlicher Auftrag, so lange weiter zu demonstrieren, so lange Solidarität zu zeigen und vor allem als Politikerinnen und Politiker mit den dringend notwendigen Initiativen zu starten, so lange, bis sich das Leben für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie alle queeren Menschen verbessert und bis wir wirklich eine Gesellschaft sind, die in Vielfalt Stärke zeigt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)

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