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Constanze Oehlrich

GRÜNE 27.01.2022 Sitzungen 8/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der SPD hat eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Friedlicher Protest ist immer legitim, Angriffe auf Polizei, Demokratie und Rechtsstaat sind es nicht“ beantragt. Dabei handelt es sich wohl auch um eine Reaktion auf die Ereignisse am vorvergangenen Montag in Rostock, wo eine Corona-Demo eskalierte. Die übergroße Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Demonstration weigerte sich, der geltenden Maskenpflicht nachzukommen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Weil das Blödsinn ist.) Daraufhin verhinderte die Polizei, dass sich der Demonstrationszug in Bewegung setzt. Als die Versammlungsleiterin die Versammlung für beendet erklärte, flogen Flaschen und Böller auf die Einsatzkräfte. Die Polizei setzte Schlagstöcke und Pfefferspray ein, holte Angreifer mit Spezialeinheiten aus der Menge und setzte Hunderte Teilnehmer stundenlang fest. Elf Menschen wurden vorläufig festgenommen, gegen sie wurde Strafanzeige erstattet, Hunderte weitere werden mit Bußgeldern rechnen müssen. Unsere Verfassung schützt das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Gerade in einer repräsentativen Demokratie mit geringen plebiszitären Mitwirkungsrechten wie der unsrigen ist die Versammlungsfreiheit ein unentbehrliches Funktionselement. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Gut erkannt.) Zwischen den Wahlen ist der Einfluss der Wählerinnen und Wähler relativ gering, wird doch die Staatsgewalt durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. In einer wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit, dem Brokdorf-Beschluss, heißt es, ich zitiere: „Demonstrativer Protest kann insbesondere notwendig werden, wenn die Repräsentativorgane mögliche Mißstände und Fehlentwicklungen nicht oder nicht rechtzeitig erkennen oder aus Rücksichtnahme auf andere Interessen hinnehmen.“ Zitatende. Die Versammlungsfreiheit „fungiere“, so heißt es in dem Beschluss weiter, „als notwendige Bedingung eines politischen Frühwarnsystems, das Störpotentiale anzeige, Integrationsdefizite sichtbar“ mache „und damit auch Kurskorrekturen der offiziellen Politik möglich mache“. Die Versammlungen, die wir derzeit im gesamten Land beobachten, können durchaus auf Fehlentwicklungen hindeuten. Die Menschen, die sich aus den verschiedensten Gründen nicht gegen Corona impfen lassen wollen, machen gerade eine massive Ausgrenzungserfahrung durch. Anders als die übergroße Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger haben sie keinen Zutritt mehr zu Cafés, Bars, Restaurants, Fitnessstudios, Sporthallen, Einzelhandelsgeschäften, mit Ausnahme der Geschäfte, in denen Gegenstände des alltäglichen Bedarfs erhältlich sind. Sie fühlen sich zurückgewiesen und diskriminiert und wenden sich gegen die Maßnahmen, mit denen der Staat ihre Rechte einschränkt. Bestärkt in ihrer Haltung werden diese Menschen durch Gerichtsentscheidungen wie die des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, das unlängst die für Niedersachsen geltende 2G-Regelung gekippt hat. Der zuständige Senat beanstandete, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten. (Beifall Horst Förster, AfD) Zudem könnten die Kunden wie in vielen anderen Alltagssituationen auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Neueren Erkenntnissen zufolge würden Atemschutzmasken dieses Schutzniveaus, wenn sie richtig verwendet werden, das Infektionsrisiko derart absenken, dass es nahezu vernachlässigt werden könne. Niedersachsen wird seine Corona-Verordnung anpassen müssen. Ich denke, auch unsere Landesregierung sollte sich diese Entscheidung genau ansehen. (Beifall René Domke, FDP) Primäres Ziel der Organisatorinnen und Organisatoren der größeren Corona-Demonstrationen hier bei uns im Land ist es aber nicht, Ausgrenzungserfahrungen zu thematisieren oder sachliche Kritik an den staatlichen Corona-Maßnahmen zu äußern. Ihr Ziel besteht vielmehr darin, den demokratischen Verfassungsstaat verächtlich zu machen und zu delegitimieren. Dafür werden Verschwörungsmythen bemüht, antisemitische Ressentiments bedient, Verbindungen zu Reichsbürgern und Rechtsextremisten bewusst gesucht oder in Kauf genommen, das Ignorieren behördlicher Anordnungen propagiert und das staatliche Gewaltmonopol infrage gestellt. Genau darin liegt das Gefährliche dieser und vergleichbarer Bewegungen für Demokratie und Menschenrechte, Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit. Deutlich vor Augen geführt wird einem all dies – und es ist ein Verdienst des Magazins „Katapult MV“, das publik gemacht zu haben – bei einem Blick in die für das Demonstrationsgeschehen in unserem Land relevanten Telegram-Kanäle. In der Gruppe „Ludwigslust steht auf!“ wird Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als „Klabauterbach“ verunglimpft. Im Kanal „Freidenken Greifswald“ werden Journalisten als „Presstituierte“ bezeichnet. In der Gruppe „Dan Bar MV“ und „Schwerin schweigt nicht“ werden immer wieder Beiträge geteilt, die die aktuelle Situation mit der Verfolgung der Jüdinnen und Juden in der Zeit des Nationalsozialismus vergleichen. In der Gruppe „Güstrow MV steht auf“ wird auf die Kanäle des Reichsbürger-Vereins „staatenlos.info“ verlinkt. In der Gruppe „Autokorso Neubrandenburg“ heißt es, wir haben eine Militärregierung, ihr solltet die Arbeit niederlegen und keine Steuern und Abgaben mehr zahlen und dann fällt das System. Niemand kann also sagen, davon nichts gewusst zu haben, ich meine, von dem Hintergrund der Demonstrationen und ihrer Anmelderinnen und Anmelder. Und es bleibt ja auch nicht bei Chatbeiträgen. Ihrer Überzeugung folgend vernachlässigen die Organisatorinnen und Organisatoren von Corona-Demonstrationen nicht selten ihre Pflicht nach dem Versammlungsgesetz. In Güstrow wird regelmäßig ganz ohne Anmeldung demonstriert. Auch in Bad Doberan gab sich der Veranstalter von mindestens einer Demonstration gar nicht erst zu erkennen. In Rostock verließ der Organisator die Corona-Demonstration einfach vorzeitig. Inzwischen hat dort Petra Albrecht-Kühl die Versammlungsleitung übernommen, doch am vorvergangenen Montag war die AfD-Politikerin offenbar nicht willens oder in der Lage, die erforderliche Anzahl von Ordnerinnen und Ordnern zu organisieren und die für die Demonstrationen angeordnete Maskenpflicht durchzusetzen, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sie war da als Privatperson.) was maßgeblich zur Eskalation der Ereignisse dort beigetragen haben dürfte. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Die war als Privatperson da.) Weil Rostock nicht der einzige Ort ist, an dem es in den vergangenen Wochen zu Zusammenstößen mit der Polizei kam, ließ sich Innenminister Christian Pegel in der „Ostsee-Zeitung“ mit den Worten zitieren: „Auf Dauer stehen wir vor der Frage, wie viele“ Demonstrationen „wir zulassen und absichern können“, und bringt mögliche Demonstrationsverbote ins Spiel. Er verweist dabei auf Hamburg, wo die dortige Behörde für Inneres und Sport die für vorvergangenen Samstag geplante Demonstration verboten und das zuständige Verwaltungsgericht dieses Verbot gehalten habe. Demonstrationsverbote können nach Überzeugung meiner Fraktion immer nur das letzte Mittel sein für den Fall, dass ansonsten gar nichts mehr geht. Das aber sehen wir derzeit nicht. Um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Polizistinnen und Polizisten vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen, würde sich anstelle von Verboten erst mal eine landesweite Maskenpflicht auf Demonstrationen anbieten. Und damit die Polizei die stattfindenden Demonstrationen absichern kann, könnte im Rahmen der Kooperationsgespräche über eine Verteilung der Demonstrationen auf verschiedene Termine oder die Bündelung mehrerer in einer Region stattfindenden Demonstrationen an einem Ort verhandelt werden. Demonstrationsverbote lehnen wir in der derzeitigen Situation daher ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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