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Dr. Till Backhaus

27.01.2022 Sitzungen 8/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Diener! Die erste Grundaussage, die ich noch mal treffen möchte, Wasser ist Leben, Wasser ist das wichtigste Lebensmittel auf diesem Planeten. Und Nitrat, da sind wir uns hoffentlich einig, Nitrat gehört nicht ins Grundwasser und es gehört auch nicht ins Oberflächengewässer. Und deswegen bitte ich noch mal um Verständnis, seit 1991 gilt die Europäische Richtlinie zur Nitratproblematik. Deutschland ist verklagt worden, das wissen Sie auch als Landwirt sehr genau, und wir mussten endlich nachsteuern. Und ich gebe Ihnen Brief und Siegel, auch wenn wir morgen die Großdemo haben, wir müssen Lösungen finden, Punkt eins. Die Landesverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wonach 13 Prozent, das wissen Sie auch, 13 Prozent der Landesfläche betroffen ist in sogenannten roten Gebieten, ist im Wesentlichen von der Landwirtschaft akzeptiert worden. Trotzdem haben einige Landwirte geklagt dagegen, weil wir sogenannte Stützmessstellen nicht eingerichtet haben. Das stimmt, wir haben sie nicht eingerichtet. In der Verordnung des Bundes steht es als Kannbestimmung drin. Und da bitte ich noch mal um Verständnis, deswegen klagen wir im Übrigen weiter und wollen überprüft haben vom Bundesverfassungsgericht, ob wir nicht recht haben, dass auch unser System, das im Übrigen in vielen Bundesländern so anerkannt wird, dass wir wissensbasierte Grundlagen geschaffen haben. Und da bitte ich noch mal um Verständnis. Es gibt drei Berechnungsmodelle, von denen Sie hier gesprochen haben. Für Mecklenburg-Vorpommern trifft nur eine Variante zu, die für die Geologie, den Bodenzustand und die Landwirtschaft bestimmend ist, das ist ein mathematisch fundiert entwickeltes Modell, das wir im Übrigen mit wissenschaftlichen Einrichtungen erarbeitet haben, und danach geht es darum, dass wir die Grenzwerte, nämlich 50 Milligramm je Liter Nitrat, unterschreiten, damit wir die EU-Rahmenrichtlinie einhalten können. Und deswegen reiche ich noch mal den Landwirten die Hand, um nach Lösungen zu suchen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie großzügig!) und im Übrigen gilt nach wie vor die Düngeverordnung aus dem Jahr 2019/2020. Und um eine Auffanglösung zu haben – alles andere wäre ja unverantwortlich –, habe ich eine im Übrigen auch auf Forderung des Bauernverbandes, des Bauernpräsidenten, habe ich eine alternative zweite Düngeverordnung jetzt zur Anhörung freigegeben. Und ich gehe davon aus, dass wir im Übrigen in den nächsten Wochen, innerhalb der nächsten vier Wochen aus Brüssel eine klare Ansage bekommen, dass die Düngeverordnung der Bundesrepublik Deutschland so nicht akzeptiert wird und wir für Deutschland – und da plädiere ich schon seit Jahren dafür, das wissen Sie auch –, dass wir endlich zu einer Einheitlichkeit der Bewertung innerhalb der gesamten Bundesrepublik Deutschland kommen. Eins ist vollkommen klar, das ist meine letzte Kernaussage, auch die kennen Sie, wir haben nach der Ernte in Mecklenburg-Vorpommern – in Mecklenburg-Vorpommern! – einen Stickstoffüberschuss von 65 Kilogramm. Und damit halten wir die EU-Richtlinie nicht ein. Im Übrigen, Niedersachsen liegt bei 125 Kilogramm oder Nordrhein-Westfalen noch darüber. Und wir müssen die Reduktion der Nährstoffe erreichen, damit auch zukünftig unsere wertvolle Ressource Trinkwasser geschützt wird und unsere Oberflächengewässer wieder in Ordnung kommen. Und die Landwirtschaft ist Partner und nicht Gegner.

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