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Wolfgang Waldmüller

CDU 27.01.2022 Sitzungen 8/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Unternehmen entlasten – Arbeitsplätze sichern – Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstatten“, das ist der Titel dieses Antrages. Ich hatte – Sie erinnern sich vielleicht noch an die Aktuelle Stunde im Dezember, das war am 16.12., wo die SPD die Aktuelle Stunde beantragt hatte: „Durchbruch beim Kurzarbeitergeld“ –, und damals hatte ich schon gesagt, dass der Teufel da im Detail steckt. Wir haben mittlerweile den Beschluss des Bundes über die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, auch über die Dauer des Kurzarbeitergeldes. Der Beschluss ist gut, dass er gekommen ist, weil es ist existenziell gewesen, überhaupt keine Frage. Er kam ein bisschen zu spät, weil einige Unternehmen ja durch 2G und 2G-Plus bereits dort von selbst geschlossen hatten. Und dennoch, ich sage mal, dennoch ist der Beschluss natürlich wichtig und gut. Nur, ein Problem haben wir dabei: dass auf den letzten Metern der Bund falsch abgebogen ist. Und das kann man so sagen. Der momentane Zustand ist, dass die Reserven bei den betroffenen Unternehmen komplett aufgebraucht sind, die Rücklagen weg sind, die Mitarbeiter oftmals schon in Kurzarbeit sind oder das Unternehmen verlassen haben, abgewandert sind oder das möglicherweise bei mehreren bevorsteht. Und deshalb ist es eigentlich – für uns alle wahrscheinlich – unerklärlich gewesen, warum ausgerechnet in dem Wissen, dass es ja diese Welle ist, dass es schon mal so eine Welle gegeben hat, dass man dann bei den Hilfen für die Unternehmen die Sozialkostenunterstützung um 50 Prozent kürzt, also das Kurzarbeitergeld beziehungsweise die Sozialkosten für die Unternehmer nur zu 50 Prozent erstattet. Das hat mich schon mehr als gewundert. Ich hatte das damals in der Aktuellen Stunde und im Wirtschaftsausschuss auch schon angesprochen. Also der Bund lässt da also ein Loch und er sagt dann, ja, gut, dieses Loch könnt ihr stopfen, und das Loch könnt ihr stopfen, wenn ihr Weiterbildungsmaßnahmen durchführt. 120 Stunden umfasst es. Wenn, dann werden 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge dann erstattet. Und jetzt kann man nur sagen, ich hoffe, Sie geben mir da recht, das meine ich jetzt nicht unrespektierlich: Meine sehr geehrten Damen und Herren von Berlin, kommen Sie aus Ihren heiligen Hallen in Berlin hier raus! Kommen Sie zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern in den ländlichen Raum, und da werden Sie sehen, wie hier die Situation ist! Da, wo es bereits an entsprechender Testinfrastruktur fehlt, um am Wochenende Angebote in Kultur und Gastronomie wahrzunehmen, glauben Sie, flächendeckende, erreichbare Weiterbildungsangebote zu finden?! Mitnichten! Und hinzu kommt, dass oft möglicherweise kein eigenes Auto zur Verfügung steht, dann mangelt es auch vielerorts an gut geeigneten Verkehrsverbindungen, und wieder andere, und das ist allzu normal, haben sich, um ihre Einkommensnachteile zu kompensieren, einen Minijob, beispielsweise sogar in einem Testzentrum, im öffentlichen Einkaufsmarkt oder anderswo, besorgt. Manche Arbeitgeber haben das auch sogar vermittelt, um ihre Mitarbeiter nicht zu verlieren. Und wenn dies zeitlich eingeschränkt ist und eine Teilnahme ist ihnen somit, das ist also zeitlich eingeschränkt und deswegen ist die Teilnahme an diesen Weiterbildungsmaßnahmen nicht möglich. Und auch die Vergangenheit hat ja schon gezeigt, dass das, diese Forderung, praxisfremd ist. Am Ende ist die Existenz für den Mitarbeiter wichtiger als eine weiterbildende Maßnahme. Und so wird die vermeintliche Hilfe, die mit Sicherheit auch gut gemeint ist, für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Herausforderung und sie stehen mit dem Rücken an der Wand. Und wenn wir das erkennen, dass das so ist, dann sind wir in der Pflicht, hier Hilfe zu beschaffen, Hilfe zu organisieren. Deswegen unser Antrag, dass man sagt, okay, wir im Land, wir kümmern uns darum und fordern im Bund ein, dass diese Lohnkosten, Entschuldigung, Sozialversicherungskosten wieder rückwirkend zum 01.01.2022 auf 100 Prozent angehoben werden, und gleichzeitig wir im Land auch prüfen, weil wir wissen ja nicht, wie der Bund dann reagiert und ob er reagiert oder nicht reagiert, dass, wenn wir das, wenn der Bund nicht reagiert, inwiefern wir im Land möglicherweise mit einem eigenen Unterstützungsprogramm helfen können, als Prüfauftrag. Meine Damen und Herren, sonst passiert möglicherweise genau das Gegenteil von dem, was die Kurzarbeiterregelung eigentlich bewirken soll. Selbst, wenn die Unternehmen bereits von sich aus, einige tun das noch, auf 100 Prozent aufstocken, viele können das schon gar nicht mehr, ist es dann so, dass, wenn diese Aufstockung oder dieses Geld nicht mehr aufgebracht wird, um diese 50 Prozent zu kompensieren, und Sie kennen vielleicht die Befragung des Tourismusverbandes, 58 Prozent der betroffenen Unternehmen (Kurzarbeit) können die Eigenmittel oder beziehungsweise reichen, bei 58 Prozent reichen die Mittel aus der öffentlichen Förderung nicht aus, um die Umsatzeinbußen abzufangen. Insofern kann es möglicherweise zum Schlimmsten kommen, was wir alle nicht wollen, dass die gut gemeinte Kurzarbeitergeldförderung dazu führt, dass die Arbeitgeber trotzdem, weil sie es sich nicht mehr leisten können, kündigen müssen. Und was das bedeutet, das können Sie sich ja ausmalen in einer Branche, wo wir sowieso den Fachkräftebedarf immens haben. Ich habe deswegen im Dezember bereits gesagt, Sie können sich wahrscheinlich erinnern, einen Durchbruch können wir erst dann feiern, wenn wir keinen weiteren Unternehmer oder Arbeitnehmer aufgrund der pandemiebedingten Anordnung verlieren. Und seit gestern bin ich aber doch guter Hoffnung, weil SPD, LINKE und Bündnisgrüne erklärt haben, dass dem Landtag bewusst ist, dass die derzeitigen Maßnahmen unverändert erhebliche wirtschaftliche und finanzielle Folgewirkungen haben. Sie haben unseren Antragstext sozusagen, unser Antragsanliegen in Ihrem Antrag mit eingeworben, eingebracht, insofern ist die Antragsidee aufgenommen worden. Das freut uns natürlich, freut uns natürlich sehr. Und somit lassen Sie uns doch jetzt gemeinsam mit unserem Antrag, der weitergehend ist insofern, als dass wir zum einen den Bund auffordern mit einer Bundesratsinitiative, diese 50 rückwirkend zum 01.01. auf 100 Prozent wieder aufzustocken, aber gleichzeitig zu prüfen, sollte das nicht der Fall sein, inwieweit das Land mit einem eigenen Programm helfen könnte – als Prüfauftrag, ich glaube, das sind wir allen Unternehmern draußen auch schuldig –, lassen Sie uns in dieser schwierigen Situation für diese Unternehmen ein Zeichen dafür setzen, dass wir sie nicht alleinlassen in der nicht von ihnen selbst verschuldeten Lage. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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