Thomas Diener
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Begründung für den Entwurf der neuen Düngelandesverordnung war ja die Aussage, dass in Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Greifswald das einzige in Mecklenburg-Vorpommern mögliche Regionalisierungsverfahren nicht angewendet werden kann, da es sich anhand von Stützmessstellen nicht plausibilisieren lässt. Es ist bekannt, dass das LUNG M-V im Jahr 2020 durch einen externen Gutachter, die Firma Beak Consultants aus Freiberg, hat prüfen lassen, welche Regionalisierungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern angewendet werden können. Deshalb folgende Frage: Warum gibt es nur ein Regionalisierungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern?
