Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 44. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, ergehen ja immer einige Hinweise und auch einige Glückwünsche. Heute sind die Glückwünsche für Frau Staatssekretärin Rudolph – sie ist jetzt gerade nicht im Plenarsaal. Wenn Sie sie nachher vielleicht sehen, dann können Sie ihr herzlich zum Geburtstag gratulieren, was ich an dieser Stelle gern tun möchte: Herzlichen Glückwunsch, Frau Tina Rudolph!
(Beifall im Hause)
Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Behrendt und Herr Abgeordneter Thomas betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Herr Minister Gruhner und Herr Minister Kummer. Kommen wir nun zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Zu Tagesordnungspunkt 12 wird ein Alternativantrag der Fraktion der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/3503 bereitgestellt. Folgende Festlegungen zur Abarbeitung der Tagesordnung wurden für die heutige Sitzung getroffen: Der Tagesordnungspunkt 6 soll als erster Punkt aufgerufen werden. Danach anschließen soll sich der Aufruf des Tagesordnungspunkts 20. Als dritter Punkt soll der Tagesordnungspunkt 12 aufgerufen werden. Nach der Mittagspause soll die Wahl zu Tagesordnungspunkt 21 aufgerufen werden. Aufgrund eines schriftlich geäußerten Verlangens der Fraktion der CDU wird diese Wahl geheim durchgeführt. Im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 21 soll der Tagesordnungspunkt 14 aufgerufen werden. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung festgestellt und wir starten mit den Beratungen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/3463 ERSTE BERATUNG Ich frage die antragstellende Fraktion, ob Begründung gewünscht ist. Das ist gewünscht. Herr Abgeordneter Schaft.
Vielen Dank. Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Wer Thüringen verstehen will, der darf nicht nur auf Bilanzen schauen, der muss auf die Menschen schauen, die morgens aufstehen, Schichten fahren, Kinder betreuen, Angehörige pflegen, Maschinen bedienen, Pakete sortieren, Busse fahren, Patientinnen versorgen, junge Menschen ausbilden und damit Tag für Tag das Land am Laufen halten. Diese Menschen halten Thüringen zusammen, aber institutionell haben sie eben im Freistaat nicht die Stimme, die ihrem Gewicht entspricht. Arbeitgeberinnen und Arbeitergeber hingegen sind gesetzlich verfasst vertreten. Es gibt Kammern, Strukturen, Anhörungsrechte, Apparate, fachliche Stellungnahmen und wirtschaftspolitische Einflusskanäle. Und die nutzen sie auch immer wieder, um zu fordern, dass Feiertage abgeschafft, Löhne nicht erhöht oder Arbeitszeiten verlängert werden sollen. Damit machen sie Druck auf die Menschen, die den Laden in Thüringen am Laufen halten. Auch deswegen muss die Frage erlaubt sein, warum es selbstverständlich ist, dass Unternehmensinteressen öffentlich-rechtlich organisiert sind, aber es angeblich überflüssig ist, die Interessen der Beschäftigten ebenso demokratisch legitimiert auf Landesebene zu bündeln.
(Beifall Die Linke)
Genau diese Gerechtigkeitslücke wollen wir mit unserem Gesetzentwurf schließen. Wir legen heute den Entwurf eines Gesetzes für eine Thüringer Arbeitskammer vor. Wer den Entwurf gelesen hat, wird feststellen, das ist kein Schnellschuss. Es geht uns nicht um Symbolpolitik und auch nicht um eine weitere Behörde ihrer selbst willen. Es geht uns um eine demokratische Institution für diejenigen, die in Thüringen arbeiten, die Beschäftigten in den Betrieben und Unternehmen. Die Arbeitskammer soll beraten, sie soll weiterbilden, Gutachten erstellen, Stellungnahmen abgeben und dafür sorgen, dass die Perspektive der Beschäftigten dort gehört wird, wo über Arbeit entschieden wird, im Parlament, in der Landesregierung, in der Verwaltung, in den Landes- und kommunalpolitischen Vertretungen. Ich sage ausdrücklich: Diese Arbeitskammer ersetzt keine Gewerkschaften, sie soll und darf Gewerkschaften nicht ersetzen. Tarifpolitik, Arbeitskampf, betriebliche Organisierung, das bleibt Aufgabe der Gewerkschaften. Aber gerade weil wir wissen, wie wichtig Gewerkschaften sind und dass sie gerade in vielen Kämpfen um die Zukunft der Beschäftigten stecken, wissen wir auch, es braucht eine zusätzliche außerbetriebliche, demokratische und legitimierte Stimme für Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer auf der Landesebene. Denn die Herausforderungen sind groß, die Tarifbindung, wissen wir, ist niedrig. Die Ost-West-Lohnlücke ist nicht verschwunden und Unternehmen wie aktuell BOHAI TRIMET in Sömmerda, Kelvion in Nobitz oder MoldTecs in Suhl zeigen uns auf brutale Weise auf, was passiert, wenn politisches Handeln unterbleibt und stattdessen der Markt regelt. Die Frage, wie wir darauf reagieren und wie wir es schaffen, gute Arbeit zu sichern, entscheidet darüber, ob Thüringen sozial zusammenhält oder ob es weiter auseinanderdriftet.
(Beifall Die Linke)
Und wer diese Frage nur aus der Perspektive von Unternehmen beantwortet, beantwortet sie falsch. Wer über Fachkräfte redet, aber nicht über gute Arbeitsbedingungen, redet am Problem vorbei. Wer stattdessen Beschäftigten unterstellt, sie seien faul, hat jeden politischen Kompass verloren. Wer Beschäftigte nur lobt, aber ihnen keine institutionelle Stimme geben will, verwechselt Anerkennung mit Sonntagsreden. Eine Arbeitskammer wäre ein Ort der Beratung und der konkreten Unterstützung im Alltag und bei Stress mit dem Arbeitgeber für die einzelnen Beschäftigten, ein Ort für den Austausch von Erfahrungen aus Werkhallen, Pflegeeinrichtungen, Supermärkten, Verwaltungen, Kindergärten und Betrieben, die dann in politische Verfahren übersetzt werden können. Das ist der Kern unseres Gesetzentwurfs. Beschäftigte sollen nicht nur Gegenstand von Arbeitsmarktpolitik sein, sie sollen Arbeitsmarktpolitik mitgestalten können.
(Beifall Die Linke)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Beschäftigte den Wohlstand dieses Landes schaffen, dann verdienen sie mehr als Dank in Reden, sie verdienen gute Arbeit und die Stärkung ihrer Rechte, sie verdienen eine laute Stimme, sie verdienen die Mitbestimmung in den Verfahren, die ihr Leben unmittelbar betreffen. Mit diesem Gesetzentwurf machen wir einen ernsthaften institutionellen Vorschlag genau dazu. Wir laden alle demokratischen Fraktionen ein, die ihn ernsthaft beraten wollen. Wer bessere Arbeit will, muss auch bessere Strukturen schaffen. Wer gute Löhne will, muss die Interessen der Beschäftigten stärken. Wer Demokratie ernst nimmt, darf sie im Bereich der Arbeitswelt nicht kleinhalten.
(Beifall Die Linke)
Deswegen bringen wir heute den Gesetzentwurf zur Thüringer Arbeitskammer ein. Wir schließen damit eine Gerechtigkeitslücke, er stärkt die Demokratie und gibt den Menschen, die Thüringen tragen, eine stärkere Stimme im Land. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Vielen Dank für die Einbringung, Herr Abgeordneter Schaft. Hiermit eröffne ich die Aussprache und ich rufe Frau Abgeordnete Wirsing für die Fraktion des BSW auf.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuschauer, gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Umbrüche brauchen Beschäftigte eine ausgewogene politische Repräsentanz. Das gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund einer geringen Tarifquote und eines weiterhin ausufernden Niedriglohnsektors in Thüringen. Insofern greift die Linke mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein wichtiges und aktuelles Thema auf. Schließlich ist es offensichtlich, dass es bei der politischen Repräsentanz wirtschaftlicher Interessen eine eklatante Unwucht zu Lasten Beschäftigter gibt. Die Industrie- und Handelskammern vertreten nun einmal nur einseitig die Interessen der Kapitalseite. Beschäftigteninteressen fallen hier leider Gottes unter den Tisch. Das müssen wir ändern. Eine Arbeitskammer könnte tatsächlich helfen, ein Stück mehr Ausgewogenheit herbeizuführen. Sie könnte Expertisen bündeln, Beschäftigteninteressen sichtbar machen und die Landespolitik konstruktiv beeinflussen. Die Linke hat hierzu – aus unserer Sicht – einen soliden Gesetzentwurf vorgebracht. Aber für uns bleiben leider noch ein paar Fragen offen. Erstens: Wie lässt sich Bürokratie vermeiden? Eine Arbeitskammer darf nicht zu einem schwerfälligen Verwaltungsapparat werden.
(Beifall BSW)
Beschäftigte erwarten keine neue Behörde um ihrer selbst willen. Sie erwarten konkrete Unterstützung, Beratung, politische Vertretung. Deshalb müssen Strukturen effizient, schlank und nachvollziehbar ausgestattet werden. Zweitens: Wie sollen die Beiträge gestaltet werden? Einerseits muss die Arbeitskammer finanziert werden, und hier ist es naheliegend, dies über Mitgliederbeiträge zu organisieren. Andererseits reden wir aber von Pflichtmitgliedschaften vieler Beschäftigter, die mit ihrem Einkommen ohnehin kaum über den Monat kommen. Hier braucht es eine ausgewogene Lösung, die niemanden über Gebühr belastet. Drittens: Wie sorgen wir dafür, dass die Arbeitskammer keine Konkurrenz zu den Gewerkschaften wird, sondern deren Arbeit sinnvoll unterstützt? Die Gewerkschaften sind und bleiben die zentrale Kraft der Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie führen Tarifverhandlungen, organisieren Arbeitskämpfe und schaffen konkrete Verbesserungen bei Löhnen und Arbeitsbedingungen. Das darf durch eine Arbeitskammer niemals geschwächt werden.
(Beifall BSW)
Der Gesetzentwurf selbst weist an mehreren Stellen darauf hin, dass Tarifpolitik und Arbeitskämpfe ausschließlich Sache der Gewerkschaften bleiben sollen. Das ist richtig und wichtig. Entscheidend wird aber sein, wie diese Trennung konkret ausgestaltet wird. Doppelstrukturen, Konkurrenzsituationen oder Kompetenzgerangel dürfen nicht entstehen. Diese Punkte müssen auf jeden Fall noch geklärt werden. Insofern waren wir zufrieden zu hören, dass das Arbeits- und Sozialministerium im Herbst Fachgespräche durchführen und dann selbst aktiv werden will. Diesen Prozess wollen wir aktiv begleiten, ihm aber definitiv nicht vorgreifen, sondern ihn nutzen, um gemeinsam zu einem wirklich guten Gesetz zu kommen. Daher lehnen wir heute den Antrag der Linken ab und wir geben der Landesregierung die Zeit, einen Lösungsvorschlag zu entwickeln und offene Fragen zu klären. Hierbei sollte die Vorlage der Linken ebenso eine Rolle spielen, wie die Erfahrungen der bereits bestehenden Arbeitskammern im Saarland und in Bremen. Was mich ein bisschen wundert – das möchte ich hier an der Stelle auch noch kundtun –: Wir hatten unter Rot-Rot-Grün sicherlich die Möglichkeit gehabt, einfach auch da schon aktiv zu werden. Warum tun wir es erst heute? Ich hätte mir gewünscht, dass man in den zehn Jahren unter Rot-Rot-Grün das Ganze schon auf den Weg gebracht hätte.
(Beifall BSW)
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, sehr geehrte Gäste! Bereits in der Aktuellen Stunde wurde dieses Thema politisch vorbereitet. Damals hatte die Linke den Eindruck erweckt, Arbeitnehmer stünden ohne eine neue Kammer weitgehend schutzlos da. Genau daran knüpft der heutige vorliegende Gesetzentwurf an. Herr Schaft, ich gebe Ihnen recht, wer mit Menschen auf der Straße spricht, kennt die realen Probleme. Es gibt Beschäftigte, die auf ihren Lohn warten. Es gibt Streit über Belastungen, Überstunden, Kündigungen, Arbeitszeiten oder Diskriminierungen. Es gibt Auszubildende, die ihre Rechte nicht kennen und es gibt Arbeitnehmer, die vor Formularen, Bescheiden, Fristen und Gerichtswegen zurückschrecken. Diese Probleme darf man nicht kleinreden. Wer Recht hat, muss sein Recht auch durchsetzen können. Wer jeden Morgen aufsteht, zur Arbeit fährt, Steuern bezahlt, Beiträge leistet und seine Familie versorgt, der verdient Respekt, Schutz und faire Rahmenbedingungen. Die entscheidende Frage lautet aber: Stärken wir Arbeitnehmer wirklich, wenn wir ihnen eine neue Kammer vorsetzen? Stärken wir sie, wenn wir neue Beiträge erheben, neue Organe schaffen, neue Geschäftsstellen aufbauen, neue Verwaltung finanzieren und neue Zuständigkeit konstruieren? Ihr Gesetzentwurf errichtet eine Arbeitskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er sieht eine Pflichtmitgliedschaft für Arbeitnehmer und Auszubildende in Thüringen vor. Das klingt nach einfacher Hilfe für Arbeitnehmer, ist aber der Aufbau eines neuen öffentlichen Apparats im Sinn ihrer linken Ideologie.
(Beifall AfD)
Und genau hier liegt das Problem dieses Gesetzentwurfs. Er spricht von Arbeitnehmervertretung, meint aber politische Einflussnahme. Besonders deutlich wird das in § 6. Dort wird der Aufgabenbereich der Kammer weit über klassische Arbeitnehmerfragen hinaus ausgedehnt. Es geht nicht nur um Lohn, Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Ausbildung oder Arbeitsschutz. Nein, es geht Ihnen um kulturelle Belange, Gleichstellung, politische Weiterbildung, Integration, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie ökologische und kulturelle Belange und Berichte. Das ist der ideologische Kern Ihres Entwurfs. Unter dem Etikett „Arbeitskammer“ soll eine Pflichtinstitution geschaffen werden, die nicht nur berät, sondern politisch wirkt. Aus einer Arbeitnehmervertretung wird ein Instrument linker Gesellschaftspolitik. Ein Arbeitnehmer ist aber nicht automatisch Träger ihrer politischen Agenda. Eine Krankenschwester, ein Busfahrer, ein Handwerker oder ein Industriearbeiter hat nicht darum gebeten, über Pflichtbeiträge eine Institution zu finanzieren, die in seinem Namen zu Gleichstellung, Integration, Klima, Kultur oder politischer Bildung Stellung nimmt.
(Beifall AfD)
Wer solche Politik will, kann sie in Parteien, Vereinen, Initiativen oder Gewerkschaften vertreten, aber dann freiwillig und nicht über eine Zwangsmitgliedschaft, nicht über Pflichtbeiträge, nicht im Namen aller Arbeitnehmer. Aber auch § 7 zeigt, worum es wirklich geht. Die Kammer soll Anhörungsrechte erhalten. Nach § 7 Abs. 1 sollen die Vorschriften über die Anhörung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft durch Landtag und Landesregierung entsprechend Anwendung finden. Das klingt formal. Tatsächlich ist es politisch entscheidend. Diese neue Kammer soll nicht nur beraten, sie soll in den Gesetzgebungsprozess eingebaut werden. Sie soll eine gesetzlich abgesicherte Stimme gegenüber Parlament und Regierung bekommen. Das bedeutet, eine zwangsfinanzierte Kammer kann künftig politische Positionen im Namen der Arbeitnehmer formulieren und in Gesetzgebungsverfahren einbringen,
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Dann müssen wir die IHK auflösen!)
auch dann, wenn viele Arbeitnehmer diese Positionen überhaupt nicht teilen. Hier zeigt sich Ihr demokratisches Verständnis. Hier wird politische Repräsentation konstruiert ohne echte Freiwilligkeit.
(Beifall AfD)
Die Arbeitnehmer werden erst zwangsweise zu Mitgliedern gemacht, dann werden Beiträge erhoben und anschließend spricht die Kammer politisch in ihrem Namen. Das ist nicht Stärkung der Arbeitnehmer, das ist staatlich organisierte Vereinnahmung.
(Beifall AfD)
Eine echte Arbeitnehmervertretung muss sich auf konkrete Interessen der Beschäftigten konzentrieren: gute Arbeit, sichere Arbeitsplätze, faire Löhne, Arbeitsschutz, Ausbildung, klare Rechte und schnelle Hilfe im Konfliktfall. Der Gesetzentwurf der Linken macht aber etwas anderes. Sie nehmen reale Probleme der Arbeitswelt auf und nutzen sie als Begründung für den Aufbau eines politischen Apparats. Hinzu kommt, es gibt bereits Strukturen. Herr Schaft hat es selbst ausgeführt. Es gibt Arbeitsgerichte, Betriebs- und Personalräte. Es gibt Fachanwälte für Arbeitsrecht, es gibt Beratungsstellen, Prozesskostenhilfe, es gibt Gewerkschaften und Rechtsschutz. Es gibt Rechtsschutzversicherungen, Widerspruchs- und Klagewege und bestehende Beratungsangebote. Natürlich ist nicht alles perfekt, aber die richtige Antwort auf Unübersichtlichkeit ist nicht noch eine Ebene darüber. Wenn der Bürger seine Rechte nicht mehr versteht, dann ist nicht das Problem, dass es zu wenige Institutionen gibt, dann ist das Problem, dass der Staat zu kompliziert geworden ist. Sie behaupten, doppelte Strukturen vermeiden zu wollen, gleichzeitig schaffen Sie eine neue. Wer bereits Gewerkschaftsmitglied ist, zahlt dort Beiträge für Interessenvertretung, Beratung und Rechtsschutz. Nun soll der Arbeitnehmer zusätzlich eine gesetzliche Kammer mitfinanzieren, die teilweise ähnliche Aufgaben übernimmt. Das ist keine Stärkung der Arbeitnehmer, sondern eine Doppelbelastung – und das in einer Zeit, in der viele Bürger ohnehin massiv belastet sind. Sehr geehrte Damen und Herren von den Linken, Ihr Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht der völlig falsche Weg. Er erkennt zwar reale Probleme, aber er beantwortet sie mit einem alten Reflex: neue Struktur, neue Pflichtmitgliedschaft, neue Beiträge, neue Verantwortung und neue politische Zuständigkeiten. Thüringen braucht aber das Gegenteil. Das richtige Signal wäre: Entlastung, einfache Verfahren und ein verständliches Recht. Unsere Arbeitnehmer brauchen keine neue Zwangskammer. Sie brauchen mehr Netto vom Brutto,
(Beifall AfD)
verlässliche Regeln und Rahmenbedingungen. Wer Arbeitnehmer wirklich stärken will, nimmt ihnen nicht noch zusätzlich Geld ab, sondern baut Bürokratie ab, stärkt Betriebe, sichert Arbeitsplätze und sorgt dafür, dass Leistung sich wieder lohnt. Dieser Gesetzentwurf schafft das alles nicht. Deswegen wählen wir diesen ab.
(Beifall AfD)
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Tribünen und am Livestream, gute Arbeit braucht eine starke Stimme. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir heute über die Einrichtung einer Arbeitskammer für Thüringen diskutieren. Deshalb danke ich der Linken für die Gesetzesinitiative, denn die zentrale Frage lautet doch: Wie schaffen wir es, die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unserem Land sichtbarer, hörbarer und stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubringen? Wir als SPD-Fraktion haben uns bereits mehrfach positiv zu der Idee einer Arbeitskammer geäußert, zuletzt in unserem Positionspapier vom Februar dieses Jahres. Dort haben wir klar formuliert, wir stehen weiterhin für die Etablierung einer Thüringer Arbeitskammer als gleichwertige Interessenvertretung neben Industrieund Handelskammern sowie den Handwerkskammern. Und dafür gibt es gute Gründe. Die Perspektive von Beschäftigten wird in wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Debatten eben nicht automatisch ausreichend mitgedacht. Wer die bundesweiten Diskussionen der vergangenen Monate verfolgt hat, über längere Arbeitszeiten, angebliche Teilzeit-Lifestyles oder zu hohe Krankenstände, der konnte feststellen, vieles davon war geprägt von pauschalen Unterstellungen gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Häufig entstand der Eindruck, Beschäftigten fehlt es an Arbeitsmoral, eine Anerkennung ihrer Leistungen und Belastungen fand kaum statt, insbesondere nicht von Arbeitgeberverbänden und Wirtschaftskammern. Gerade deshalb ist es sinnvoll, über Strukturen nachzudenken, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer institutionell stärken und ihrer Stimme mehr Gewicht verleihen. Ein Blick in andere Bundesländer zeigt außerdem, Arbeitskammern können funktionieren. Bremen und das Saarland machen seit Jahren vor, wie Interessenvertretung, Beratung und Weiterbildung für Beschäftigte erfolgreich organisiert werden kann. Auch in Österreich oder Luxemburg sind vergleichbare Modelle seit Langem fest etabliert und gesellschaftlich anerkannt. Eine Arbeitskammer könnte Beratung bündeln, bei Weiterbildung, Qualifizierung unterstützen, Beschäftigte arbeits- und sozialrechtlich informieren und zugleich die Perspektive der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Politik und Verwaltung stärker vertreten. Gerade in Zeiten tiefgreifender wirtschaftlicher und technologischer Veränderungen, Stichwort „Transformation der Industrie“, „Digitalisierung“ oder „Fachkräftesicherung“, brauchen Beschäftigte verlässliche Strukturen, die Orientierung geben und ihre Interessen vertreten. Gute Arbeitsmarktpolitik gelingt nur dann, wenn sie nachhaltig ist und die Sicht der Beschäftigten systematisch mit einbezieht. Gleichzeitig sagen wir aber auch ganz klar, eine Arbeitskammer muss breit akzeptiert werden – von Gewerkschaften, Sozialpartnern, Beschäftigten – und letztendlich auch politisch getragen werden. Deshalb brauchen wir keinen Schnellschluss, sondern breiten gesellschaftlichen Konsens, denn wir dürfen nicht ausblenden, die Finanzierung einer Arbeitskammer erfolgt – wie es auch im Gesetzentwurf der Linken festgehalten ist – über Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine Mitgliedschaft aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Auszubildenden in Thüringen mit sozialen Ausnahmen ist Pflicht. Gerade angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Unsicherheit und steigender Belastungen vieler Menschen ist zumindest nachvollziehbar, dass die Akzeptanz für zusätzliche Beiträge derzeit nicht selbstverständlich gegeben ist. Auch diese Realität gehört zu einer ehrlichen Debatte dazu. Wie anspruchsvoll die Organisation parlamentarischer und gesellschaftlicher Mehrheiten ist, zeigt im Übrigen auch ein Blick in die Vergangenheit. Bereits im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag fand die Arbeitskammer Erwähnung. Dort wurde festgehalten, dass „unter Einbeziehung der Gewerkschaften die Bedingungen und Voraussetzungen für die Errichtung einer Arbeitskammer in Thüringen“ geprüft werden sollen. Wir sehen aktuell deshalb wenig Mehrwert darin, einen Oppositionsgesetzentwurf über Monate in Ausschüssen zu diskutieren, wenn absehbar ist, dass es dafür derzeit keine parlamentarischen Mehrheiten gibt. Damit wäre am Ende weder den Beschäftigten noch der Debatte über eine sinnvolle und tragfähige Ausgestaltung einer Arbeitskammer geholfen. Genau deshalb werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen. Viel wichtiger ist jetzt ein ernsthafter fachlicher Austausch mit den beteiligten Akteuren. Genau dafür wird das Thüringer Arbeitsministerium am 18. September eine Fachtagung durchführen, zu der die relevanten Akteure bereits eingeladen werden sollen. Dort soll gemeinsam eine wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Diskussion darüber geführt werden, ob und wie die Einführung einer Arbeitnehmerkammer in Thüringen erfolgreich gelingen kann.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ist Ihnen das wenigstens peinlich?)
Genau dieses Dialogformat halten wir für den richtigen Weg. Erst zuhören, Erfahrungen auswerten, Gewerkschaften und Sozialpartner einbeziehen und gemeinsam tragfähige Strukturen entwickeln, statt vorschnell ein Gesetz zu verabschieden, dessen konkrete Umsetzung noch viele offene Fragen aufwirft.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das ist echt eine Unterstellung!)
Denn wenn es eine Arbeitskammer in Thüringen geben soll, dann braucht sie Akzeptanz, Praxistauglichkeit und breite Unterstützung bei denjenigen, die sie am Ende vertreten sollen. Eines möchte ich an dieser Stelle ebenfalls betonen: Wir haben in Thüringen bereits wichtige Schritte zur Stärkung von Mitbestimmung und Arbeitnehmerinteressen unternommen. Unter anderem wurde mit der Transformations- und Technologieberatungsstelle auch auf Initiative der SPD eine wichtige Beratungsstruktur für Betriebs- und Personalräte geschaffen. Das zeigt: Die Unterstützung von Beschäftigten ist für uns kein Lippenbekenntnis, sondern konkrete Politik. Wir wissen, gute Arbeit entsteht nicht von allein. Sie braucht faire Löhne, sichere Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung und gesellschaftliche Anerkennung. Und sie braucht politische Rahmenbedingungen: die Beschäftigten stärken statt gegeneinander auszuspielen. Lassen Sie uns die Debatte deshalb konstruktiv weiterführen. Gute Arbeit braucht eine starke Stimme, aber sie braucht vor allem tragfähige Lösungen, die gemeinsam entwickelt werden. Vielen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke klingt auf den ersten Blick nach mehr Mitbestimmung und mehr Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Dieser Vorschlag schafft vor allem Bürokratie, zusätzliche Kosten und Doppelstrukturen, ohne den Beschäftigten im Alltag wirklich zu helfen. Die Fraktion Die Linke präsentiert uns heute nach zehn Jahren eigener Regierungsverantwortung eine teure Scheinlösung, die an den tatsächlichen Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorbeigeht. Lassen Sie mich aber zunächst eines klarstellen: Wir alle wollen gute Arbeitsbedingungen in Thüringen. Wir alle wollen, dass Beschäftigte gut und gern in Thüringen arbeiten. Aber wir als CDU wollen eben effektive, passgenaue Lösungen, keine zusätzliche Bürokratie, die am Ende mehr kostet, als sie nützt. Thüringen verfügt bereits heute über starke Institutionen zur Interessenvertretung der Beschäftigten. Wir haben Gewerkschaften, Betriebsräte, Tarifpartnerschaften, Arbeitgeberverbände, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern. Sie leisten tagtäglich hervorragende und wichtige Arbeit in unserem Freistaat. Statt die bestehenden Strukturen zu stärken, bekannter zu machen und besser zu vernetzen, soll nun eine weitere Pflichtinstitution, eine neue Körperschaft des öffentlichen Rechts geschaffen werden, die Beiträge erhebt, Verwaltung ausbaut und Zuständigkeiten vermischt. Wir sagen: Das Problem ist nicht – und das haben Sie gehört, haben wir eben auch vom Kollegen gehört – der Mangel an Strukturen, das Problem ist, dass viele Menschen die vorhandenen Angebote nicht kennen, nicht nutzen wollen oder dadurch nicht nutzen, weil sie nicht bekannt sind. Die Tarifautonomie und die Gewerkschaften genießen den Schutz des Grundgesetzes, zu Recht. Sie sind es, die Tarifverträge aushandeln, die Arbeitsbedingungen verbessern und die Beschäftigten vertreten. Das ist demokratisch, das ist freiwillig, das funktioniert. Eine Arbeitskammer mit Pflichtmitgliedschaft dagegen schafft aus unserer Sicht eine Parallelstruktur. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie hören, eine Arbeitskammer bedeutet eben nicht nur mehr Beratung und Beteiligung, sie bedeutet vor allem einen neuen Verwaltungsapparat. Räume, Personal, Geschäftsführung, Beiträge, Satzungen, Bürokratie, all das kostet Geld, Geld, das am Ende von den Beschäftigten selbst und aus dem Landeshaushalt bezahlt werden soll. Weil es so anschaulich für Sie ist, habe ich mal die Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers mitgebracht. Wir haben hier oben den Bruttolohn, wir haben hier die Abzüge, die es im Moment schon mit Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Lohnsteuer und vielleicht auch, wer in der Kirche ist, noch kirchensteuerlichen Abzügen gibt. Und dann kommt zusätzlich noch dazu, die soll ja einbehalten werden von den Arbeitgebern, die neue Abgabe für die Arbeitskammer. Was am Ende rauskommt, ist hier unten der Nettolohn, der ist nämlich noch niedriger, als er so und so schon ist. Ich glaube, das sollte nicht das Ziel von uns allen sein, deswegen lehnen wir das auch ab.
(Beifall CDU, BSW)
Außerdem steht im Gesetzentwurf eine Anschubfinanzierung von unter 1 Million – das ist auch wenig konkret, muss ich sagen – und dass die Personal- und Sachkosten der Geschäftsführung dauerhaft vom Land getragen werden. Gerade mit Blick auf die aktuelle finanzielle Lage unseres Landes müssen wir uns genau überlegen, welche neuen Strukturen wir schaffen. Sie alle wissen, Thüringen steht vor enormen haushaltspolitischen Herausforderungen. Gerade in einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit, wo die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so und so schon mit den hohen Energiekosten, mit den Lebensmittelkosten zu tun haben, sendet Ihr Antrag das völlig falsche Signal.
(Beifall CDU, BSW)
Sowohl die Unternehmen als auch die Beschäftigten brauchen Entlastung und Planungssicherheit und keine zusätzlichen Pflichtstrukturen. Wir diskutieren an vielen Stellen darüber, wie wir Prioritäten setzen und mit den begrenzten Mitteln verantwortungsvoll umgehen. In einer solchen Situation neue, dauerhafte Institutionen aufzubauen, deren Nutzen aus unserer Sicht fraglich ist, halten wir für völlig falsch und verantwortungslos. Jeder zusätzliche Euro Verwaltungskosten fehlt am Ende dort, wo die Menschen konkrete Verbesserungsvorschläge erwarten – in den Schulen, für die Unterrichtsversorgung, bei der Polizei, bei Investitionen in Schulen und Digitalisierung und in die Unterstützung der Kommunen. Die CDU steht für den Grundsatz „fördern und fordern“.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Gegeneinander ausspielen!)
Wer arbeitet, wer seinen Beitrag zum Gemeinwohl leistet, der soll Wertschätzung erfahren, aber nicht durch Pflichtbeiträge und Zwangsmitgliedschaften, sondern durch faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und echte Aufstiegschancen.
(Beifall CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf schafft keine einzige neue Stelle, er schafft keinen einzigen neuen Ausbildungsplatz. Das Einzige, was er schafft, ist Bürokratie und eine 42-köpfige Vollversammlung mit einem hauptamtlichen Hauptgeschäftsführer auf Landeskosten.
(Beifall CDU)
Und jetzt frage ich Sie: Ist das wirklich das, was Beschäftigte in Thüringen brauchen? Wir sagen: Nein.
(Beifall CDU)
Wir als CDU stehen für die soziale Marktwirtschaft. Das bedeutet starke Arbeitnehmerrechte, ja, aber mit Augenmaß, partnerschaftlich und ohne neue staatliche Eingriffe. Gute Arbeit entsteht eben nicht durch zusätzliche Behörden, sondern durch eine starke Wirtschaft, sichere Arbeitsplätze und gute Bildung. Ein zentrales Handlungsfeld der aktuellen Zeit ist die Sicherung von Fachkräften. Thüringen hat ein strukturelles Problem. Wir verlieren Fachkräfte, wir haben zu viele Ausbildungsabbrecher und die Betriebe finden nicht die Mitarbeiter, die sie brauchen. Daran sollten wir vorrangig arbeiten.
(Beifall CDU)
Wir sind dankbar, dass seitens des Arbeitsministeriums im September dieses Jahres die Fachveranstaltung zum Thema „Arbeitnehmerkammer für Thüringen“ auf den Weg gebracht wird. Dort werden alle Verbände auch gehört. Es wird fachlich bewertet, das Für und Wider abgewogen und ich bin mir sicher, dass sich einige Dinge, die ich jetzt hier angesprochen habe, gerade auch in Bezug auf die Kosten-Nutzen-Analyse im Ergebnis widerspiegeln. Zusammenfassend ist zu sagen, eine Arbeitskammer löst keine zentralen Herausforderungen unseres Landes. Sie bekämpft weder den Fachkräftemangel, noch stärkt sie automatisch Löhne oder Wettbewerbsfähigkeit. Stattdessen droht sie finanzielle Ressourcen zu binden, die wir an anderer Stelle dringend benötigen, und sorgt dafür, dass das Gehalt auf dem Lohnzettel von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch geringer wird. Aus diesem Grund lehnt die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf ab, nicht weil wir die Anliegen der Beschäftigten nicht ernst nehmen, sondern gerade weil wir sie ernst nehmen und ihnen keine Scheinlösung verkaufen wollen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Raum und am Livestream, es gibt Sätze, die man hier im Thüringer Landtag ganz regelmäßig hört: Die Beschäftigten sind das Rückgrat unseres Landes. Ohne die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer läuft hier nichts. Und – wichtig – gute Arbeit verdient Respekt. Alles richtig, aber wissen Sie, was Beschäftigte von solchen Sätzen haben, wenn daraus nichts folgt? Gar nichts. Nichts.
(Beifall Die Linke)
Eine Verkäuferin kann mit Respektbekundungen keine Miete zahlen. Ein Pfleger bekommt von warmen Worten keinen freien Tag zurück. Eine Erzieherin kann sich von Sonntagsreden keine Kolleginnen für eine bessere Personaldecke backen. Und die Beschäftigten hier in Thüringen in einem Betrieb ohne Betriebsrat, ohne Tarifvertrag, ohne klare Beratung, ohne starke Stimme im Land merken sehr genau, ob Politik es ernst meint oder ob Politik freundlich winkt, solange hier fleißig gearbeitet wird. Unser Gesetzentwurf sagt: Anerkennung muss institutionell werden – nicht irgendwann, nicht vielleicht, sondern jetzt.
(Beifall Die Linke)
Wir wollen eine Thüringer Arbeitskammer nicht nur im Positionspapier, sondern sogar in echt, eine demokratisch legitimierte Stimme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Landesebene, kurz gesagt eine Institution, die dafür sorgt, dass Arbeit nicht immer nur von oben, von außen oder von der Unternehmerperspektive besprochen wird, sondern auch von innen heraus. Genau da liegt die Schieflage. Ich kann nur sagen, ich bin sowohl Kollegin Wirsing als auch Kollegen Kalthoff sehr dankbar dafür, wie genau sie diese Schieflage hier beschrieben haben, denn so ist es eben. Wir haben aktuell eine gesetzlich verfasste Kammer für Arbeitgeberinteressen. Das gilt als normal. Und sobald es jetzt um eine gesetzlich verfasste Kammer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, droht auf einmal der Untergang des Abendlandes. Da gehen ganz liebe Grüße nach Bremen und ans Saarland raus, denn da hat es offensichtlich auch schon lange und schon gut geklappt. Österreich und Luxemburg genauso. Da muss man sich schon fragen: Warum ist die institutionelle Macht bei der einen Seite Sachpolitik und bei der anderen Seite ist es Ideologie? Da wundert man sich. Ich frage mich auch in Richtung AfD und in Richtung CDU: Mir ging das fast ein bisschen zu weit, wenn hier so hart über die Industrie- und Handelskammern gesprochen wird. Ich hätte gar nicht erwartet, dass im Sinne des Bürokratieabbaus von den Konservativen da vielleicht mal ein bisschen Hand angelegt werden soll, denn natürlich ist das genauso Bürokratie. Wenn Sie jetzt vorhaben, die Arbeitgeberinteressen zu schmähen, indem Sie deren gesetzliche Verankerungen angreifen, dann kann ich nur sagen: Das hatten wir als Linke gar nicht vor. So weit wären wir gar nicht gegangen. Aber das scheint ja bei Ihnen ein relevantes Thema zu sein.
(Beifall Die Linke)
Wenn wir sagen, es gibt Aspekte, die für uns offen sind, über die wir gern kritisch drüber reden wollen – und dazu gehören einige Punkte auch aus unserem Gesetzentwurf, es ist nicht umsonst sehr breit, da gibt es natürlich viel zu diskutieren –, dann ist der richtige Ort für genau diese fachlichen Diskussionen der Fachausschuss. Natürlich werde ich heute eine Überweisung dorthin beantragen.
(Beifall Die Linke)
Ich kann nur hoffen, dass die Lösung – natürlich nicht die einzige für alle Probleme, die da sind, aber eben ein relevanter Baustein – im zuständigen Fachausschuss besprochen wird. Und wenn die Argumentation ist – das kann ich nur herleiten, ich weiß es nicht –, dass es die Sorge ist, dem eigenen Ministerium ein Thema wegzunehmen oder vorwegzugreifen, dann kann ich nur sagen – boah, das muss richtig wehgetan haben, hier heute diese Redebeiträge zu halten. Dafür haben Sie mein volles Mitgefühl.
(Beifall Die Linke)
Politisch kann ich damit nicht allzu viel anfangen, aber menschlich kann ich natürlich verstehen, dass jetzt die Hoffnung auf der Fachtagung, der genannten, im September liegt. Ich bin sehr gespannt, was da fachlich besprochen wird, weil, es müssten ja genau die Aspekte sein, die auch in unserem Gesetzentwurf vorkommen, die dann eben auch kritisch zu besprechen sind. Und dazu gehört natürlich auch die Debatte über einen Pflichtbeitrag. Wir sind als Linke ganz offen, darüber kritisch miteinander zu diskutieren, weil ich sage, all diejenigen, die wollen, dass am Ende des Monats mehr Lohn übrigbleibt, die müssen ja ein Interesse daran haben, dass sie institutionell verankert und vertreten werden. Die müssen ein Interesse daran haben, dass ihre Stimme nicht nur manchmal, sondern grundsätzlich immer gehört wird.
Frau Abgeordnete Güngör, ich habe eine Frage. Sie haben gerade erwähnt, dass es in Bremen und im Saarland so eine Struktur gibt. Haben Sie Erkenntnisse oder wissen Sie, warum es die einzigen Bundesländer sind, warum das andere nicht übernommen haben?
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Weil irgendjemand immer anfangen muss!)
Ich danke Ihnen für die Frage. Es ist ja üblich, dass manche Länder schneller vorweggehen als andere. Und man muss ganz klar sagen, sowohl in Bremen als auch im Saarland sind es historisch gewachsene Strukturen. Und ich kann mir durchaus herleiten, dass wenn etwas seit Jahrzehnten vorhanden ist, dass dann selbst die CDU nicht so sehr ein Problem damit hat, denn die unterstützt ja auch in Bremen und im Saarland genau diese Strukturen.
(Beifall Die Linke)
Und in einem Bundesland, wo es das noch nicht gibt, ist es natürlich zu Beginn genau diese Debatte wert. Und ich möchte Ihnen noch eines sagen. Die Sorge um eine Doppelstruktur, die ja auch mehrfach benannt worden ist, Richtung der Gewerkschaften, die habe ich persönlich nicht. Das kann Ihnen aber ja egal sein, ob ich die habe oder nicht. Es sollte Ihnen nicht egal sein, ob der Thüringer DGB diese Sorge hat. Die hat er auch nicht, denn der Thüringer DGB begrüßt ausdrücklich die Einrichtung einer Thüringer Arbeitskammer.
(Beifall Die Linke)
Auch das dürfte ja für den einen oder anderen hier im Raum von Interesse sein. Wenn ich dann – darauf muss ich eingehen, das fand ich ein bisschen zu wild – darüber höre, dass Beratungsangebote für Beschäftigte mit Blick auf Rechtsfragen ja auch durch arbeitsrechtliche Fachanwälte zu lösen sind – ja, meine Güte, wo leben Sie denn? Haben Sie mal überlegt, wie viel das kostet? Ich würde mich mal aus dem Fenster lehnen und sagen, natürlich kostet das die Einzelperson deutlich mehr, sich über eine Arbeitsrechtlerin oder einen Arbeitsrechtler Hilfe zu suchen, als über die Beiträge in einer Thüringer Arbeitskammer.
(Beifall Die Linke)
Wir haben eine sinkende Tarifbindung. Wir haben eine weiterhin bestehende Ost-West-Lohnlücke. Wir haben eine Transformation in Industrie, Dienstleistung, Energie und Landwirtschaft. Und ja, wir haben auch Fragen der Gleichstellung, der Integration und der Fachkräftesicherung. Ich persönlich würde die nicht als Kulturpolitik vermarkten, aber ich verstehe natürlich, dass auch das Wort heute noch mal ideologisch von der rechten Seite fallen musste. Was wir aber nicht haben, ist, dass all diese Arbeit, die sich verändert, automatisch mit mitwachsender politischer Mitbestimmung einhergeht. Das haben wir eben nicht. Das ist genau die Lücke, um die es geht. Und das ist genau die Ergänzung zu den Gewerkschaften, die eine Arbeitskammer bieten könnte, denn sie stärkt die außerbetriebliche Ebene, sie sammelt Wissen, sie macht Erfahrungen sichtbar, sie bringt die Beschäftigtenperspektive in politische Verfahren, und zwar gesichert und nicht zufällig. Sie hilft Menschen bei der Orientierung, bei den Rechten, bei der Weiterbildung, bei beruflichen Übergängen und ja, auch bei Fragen von guter Arbeit. Deswegen nehmen wir doch einmal den Alltag der Beschäftigten ernst. Und ich kann heute nur sagen an die Koalitionäre und insbesondere an BSW und SPD, wenn Sie die Arbeitskammer auch im zweiten Aufrufen dieses Gesetzentwurfs ablehnen wollen, dann sagen Sie den Beschäftigten bitte ehrlich, warum. Sagen Sie der Pflegekraft, warum sie zwar beklatscht, aber nicht institutionell vertreten werden soll. Sagen Sie dem Lagerarbeiter, warum Arbeitgeberkammern normal sind, aber eine Kammer für Beschäftigte leider ein bisschen viel Bürokratie. Sagen Sie der Erzieherin, warum ihre Arbeitsbedingungen ständig politisch Thema bei uns sind, ihre eigene Stimme aber nicht verbindlich gehört werden soll. Beschäftigte sind nicht das schmückende Beiwerk der Wirtschaft – sie sind ihr Fundament.
(Beifall Die Linke)
Ich beantrage Überweisung an den zuständigen Fachausschuss.
(Beifall Die Linke)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erst im Dezember 2025 hat Ministerin Schenk hier an dieser Stelle zum Thema „Arbeitskammer“ gesprochen. Lassen Sie mich gleich vorwegsagen: Das Thema Arbeitskammer ist ein wichtiges, das man ernsthaft und in Ruhe diskutieren muss. Diesen Standpunkt hat die Ministerin bereits im Dezember vertreten. Die Problembeschreibung, die dem Gesetzentwurf der Linken zugrunde liegt, ist im Grunde ja nicht falsch. Wir haben eine niedrige Tarifbindung in Thüringen. Das ist natürlich ein Problem, vor allem mit Blick auf die immer noch vergleichsweise niedrigen Löhne der Beschäftigten. Wir befinden uns in einer Transformation der Wirtschafts- und Arbeitswelt mit umfassenden Veränderungen. Wir leiden unter einem nahezu flächendeckenden Fachkräftemangel, der trotz Transformation und weltweiter Krisen weiter zunimmt. Und die Frage, die man sich vor diesem Hintergrund stellen muss – und die will ich gar nicht verneinen –, ist doch: Würde eine Arbeitskammer in Thüringen den Beschäftigten – und im Übrigen auch der Wirtschaft und den Unternehmen in diesem Land – helfen? Klar ist dabei, auch das haben Sie schon gesagt, Tarifverträge abzuschließen, das können nur Gewerkschaften. Deswegen ist mit Blick auf gute Arbeitsbedingungen und möglichst tarifgebundene Arbeitsverhältnisse auch die gewerkschaftliche Perspektive zwingend mitzudenken. Nur reicht es eben nicht, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in den man schreibt, Tarifpolitik und Arbeitskämpfe sind ausschließlich Aufgabe der Gewerkschaften. Es gilt zu klären, ob und wie Gewerkschaften und eine Arbeitskammer nebeneinander sinnvoll existieren können und sich im besten Fall ergänzen, was ihre Relevanz und ihre Leistung für die Beschäftigten betrifft. Solche Punkte sind neben vielen anderen zu diskutieren, bevor man einen entsprechenden Vorstoß macht wie mit diesem Gesetzentwurf. Wir haben uns als Arbeitsministerium – auch das wurde bereits erwähnt – deshalb bereits auf den Weg gemacht, diese wichtigen Fragen zu betrachten und zu besprechen und Sie neben vielen anderen Akteuren bereits am 19. März dieses Jahres, also bevor Sie Ihren Gesetzentwurf vorgelegt haben, zu einem Fachsymposium eingeladen, in dessen Rahmen wir uns intensiv mit dem Für und Wider der Errichtung einer Arbeitskammer in Thüringen beschäftigen werden. Herr Präsident, Sie gestatten, dass ich kurz aus der Einladung zitiere: „Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema ‚Arbeitskammer‘ wurde in Thüringen schon häufig diskutiert, eine Kammer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits in anderen Bundesländern sowie in Österreich umgesetzt ist. Wir möchten mit Ihnen gemeinsam eine wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Diskussion darüber führen, ob und wie eine Einführung einer Arbeitnehmerkammer in Thüringen erfolgreich gelingen kann.“ – Kurz zur Erläuterung: In Bremen heißt die hier im Gesetzentwurf so bezeichnete Arbeitskammer „Arbeitnehmerkammer“, im Saarland ist es die „Arbeitskammer“ und in Österreich ist es die „Arbeiterkammer“. – „Wir laden Sie ein, mit uns die Chancen und Herausforderungen dieser wichtigen Thematik zu erörtern: Fachveranstaltung einer Arbeitnehmerkammer für Thüringen? Gute Arbeit, starke Wirtschaft, 18. September 2026, weitere Details folgen.“ Wenn Sie vor diesem Hintergrund heute hier in dem Wissen, dass der Prozess bereits angestoßen wurde, mit Ihrem Gesetz nun ein aus meiner Sicht politisches Strohfeuer entzünden, erweisen Sie dem Thema leider einen Bärendienst. Das verwundert – und auch das wurde schon gesagt – umso mehr, als Ihre Partei, Die Linke, im Arbeitsministerium über zehn Jahre die politische und fachliche Verantwortung getragen hat
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Wir hatten einen Koalitionspartner!)
und dieses wichtige Thema, und ich spreche jetzt nur von der ministeriellen Arbeit, das immerhin mindestens 750.000 Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land betrifft, hätte bearbeiten können. Geschehen ist aber nichts. Nun legen Sie einen Gesetzentwurf vor, nachdem eine Arbeitskammer bereits zum 01.01.2027 eingerichtet werden soll, also in einem halben Jahr. Halten Sie das für realistisch? Haushaltsfragen ungeklärt, Personalisierung ungeklärt, Integration bereits bestehender Angebote – ich denke hier an die TTBS – ungeklärt.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ist Ihnen bewusst, dass in der letzten Legislatur noch keine Positionierung seitens der DGB-Gewerkschaften zu einer möglichen Thüringer Arbeitskammer vorlag? Und wie hätten Sie es bewertet, wenn das Ministerium trotz dessen in eine solche Richtung agiert hätte? Vielen Dank.
Das ist für die heute zu diskutierende Frage völlig irrelevant.
(Heiterkeit Die Linke)
Eine Aufgabe von Ministerien ist es, das vorzubereiten, was dann hier im Landtag final beschlossen wird. Wir haben die Prozesse zu betrachten. Das sind ganz banale organisatorische Dinge. Sie sprechen von der Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Ich hatte bereits gesagt, 750.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind hier mindestens betroffen. Wir sprechen über Pflichtbeiträge. Das ist ein sehr emotionales Thema, auch – und das sage ich in Ihre Richtung, Frau Abgeordnete Croll – wenn wir am Ende des Tages über einen Beitrag von vielleicht 5 Euro sprechen. Na ja, das ist ein Bier, auf das man im Monat verzichten müsste. Aber es ist immerhin Geld. Das müssen wir sehr ernst nehmen.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Darüber können wir ja dann im Ausschuss reden!)
Wir müssen die Emotionalität in diesem Thema ernst nehmen. Wir müssen dafür Sorge tragen – das ist die Aufgabe des Ministeriums –, die Prozesse so vorzubereiten,
(Unruhe Die Linke)
dass eine Arbeitnehmerkammer ihre Arbeit zu dem im Gesetz vorgeschriebenen Termin dann auch wirklich aufnehmen kann. Ansonsten wird die Enttäuschung in diesem Land und auch bei Ihnen riesengroß sein. Das ist die Aufgabe eines Ministeriums und davon spreche ich.
(Beifall CDU, BSW)
Das ist ein fachlicher Prozess. Danach schließt sich der politische Prozess an. Was Sie hier machen, ist das Pferd von hinten aufzäumen.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Das kann auch sehr gut andersherum passieren! Es geht ja
wohl los!) Was ich sagen will: Die Umsetzung eines solche Projekts braucht besonders im Interesse größtmöglicher Akzeptanz einen längeren und besseren organisatorischen Vorlauf, welcher bei allem Respekt vor dem Hohen Haus zunächst von einer Verwaltung zu erbringen wäre. Erst wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, sollte man in ein Gesetzgebungsverfahren eintreten.
Nein, jetzt nicht, Herr Präsident.
(Zwischenruf Abg. Maurer, Die Linke: Ja, es ist kompliziert geworden!)
Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist leider keine geeignete Grundlage, um über die Errichtung einer Arbeitskammer für die Beschäftigten in Thüringen zu sprechen. Und das ist offengestanden sehr schade, denn das Thema ist zu wichtig, um es per Schnellschuss abzuhandeln. Seien Sie versichert, dass das Arbeitsministerium sich dieses Themas annehmen wird.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Den Satz merken wir uns mal!)
Wir werden uns umfassend und mit der gebotenen Sachlichkeit damit beschäftigen, allein schon aus Verantwortung für die Beschäftigten. Und seien Sie versichert, wenn wir hier im Landtag einen Vorschlag zur Errichtung einer Arbeitskammer in Thüringen unterbreiten sollten, wird dieser Vorschlag auf einer soliden Basis stehen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das werden wir dann bewerten und in unsere Entscheidungsfin-
dung mit einbringen!)
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Götze. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ich bitte um Ruhe! Ich sehe, das ist nicht der Fall, sodass wir in die Abstimmung eintreten können. Ich habe den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie vernommen. Gibt es weitere Ausschussbeantragungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt und ich schließe die Beratung. Als Nächstes rufe ich Tagesordnungspunkt 20 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3465 auf. Ich frage die antragstellenden Fraktionen: Ist Begründung gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Gerbothe für die Fraktion der CDU das Wort.
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Livestream, stellen Sie sich vor, es ist Freitagfrüh, kurz nach sieben. Emilia, acht Jahre, geht nicht mehr zur Bushaltestelle, an der sie sonst mit anderen Kindern auf den Schulbus gewartet hat. Sie geht auch nicht mehr in die Grundschule. Eigentlich war Emilia Schülerin der 3. Klasse, fest eingebunden in ihre Klassengemeinschaft, doch ihr neuer Lernort, das ist jetzt der Schreibtisch in ihrem Kinderzimmer. Ihr Platz neben der besten Freundin im Bus bleibt leer. Kein gemeinsames Spielen auf dem Pausenhof mehr, vielleicht auch kein warmes Mittagessen mehr. Warum? Die Eltern von Emilia haben sich aus persönlichen Gründen entschieden, dass ihre Tochter künftig ausschließlich zu Hause beschult werden soll, weil sie der Meinung sind, Schule sei nicht mehr notwendig, weil eine bloße Bildungspflicht ausreiche. Die Situation ist fiktiv, aber sie ist erschreckend nahe an den Forderungen der AfD, sehr geehrte Damen und Herren. Die allgemeine Schulpflicht ist eine der größten zivilisatorischen Errungenschaften unseres Landes.
(Beifall CDU)
Sie sorgt dafür, dass Herkunft nicht über Zukunft entscheidet, dass jedes Kind gesehen wird, dass jedes Kind dieselbe Chance erhält. Lesen, schreiben, rechnen – das sind entscheidende Grundkompetenzen für das Leben. Genauso wichtig sind aber auch Teamfähigkeit, Toleranz und das Lernen im Miteinander.
(Beifall CDU)
Bildungspflicht würde bedeuten, dass Eltern ihre Kinder aus persönlichen Gründen aus dem Schulalltag entziehen könnten. Was könnten den wohl so persönliche Gründe sein? Die AfD behauptet seit Jahren, unsere Schulen würden Schülerinnen und Schüler politisch indoktrinieren. Das reicht dann sicherlich als persönlicher Grund aus. Doch für die frühkindliche Entwicklung ist Gemeinschaft essenziell. Gemeinsames Lernen, der Austausch unterschiedlicher Meinungen und diese auch auszuhalten, das Zusammentreffen verschiedener Lebensrealitäten, sehr geehrte Damen und Herren, das ist doch Demokratie im Kleinen. Genau deshalb reden wir heute nicht über irgendwelche organisatorischen Fragen, wir reden über das Fundament, das Fundament unseres demokratischen Zusammenlebens. Wir reden über Kinder, über Chancen, über Teilhabe und vor allen Dingen über Zukunft und wir müssen darüber sprechen, was der Fall Emilia für die Zukunft unseres Landes bedeuten könnte. Was wird aus einem Kind, das fortan zu Hause unterrichtet wird, das keine Schulgemeinschaft erlebt, das nicht am Schwimmfest teilnehmen kann und auch nicht mehr Teil der Theater AG ist? Wer aus einer Schulpflicht eine reine Bildungspflicht machen will, individualisiert Bildung vollständig. Das klingt auf den ersten Blick harmlos, vielleicht sogar ein Stück weit freiheitsliebend. Aber die Wahrheit ist doch, am Ende trifft es nicht die starken Kinder aus stabilen Verhältnissen, es trifft die schwächsten in unserer Gesellschaft, die Kinder, die Unterstützung brauchen, die Kinder, deren Eltern vielleicht überfordert sind, die Kinder, die zu Hause keine Förderung erfahren, die Kinder, die nur in der Schule das warme Mittagessen bekommen, und auch um eine Vertrauensperson zu finden oder überhaupt einmal zu hören: Du kannst was aus deinem Leben machen. Diese Kinder verlieren wir zuerst.
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Nein. Genau deshalb haben wir in Deutschland seit über 100 Jahren eine Bildungspflicht. Sie garantiert allen Kindern, unabhängig von Herkunft, Elternhaus und Wohnort, Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Aber unser heutiger Antrag beschäftigt sich nicht nur mit der Bedeutung der Schulpflicht. Für uns ist ebenso wichtig, dass diese auch konsequent umgesetzt wird, denn Schulabsentismus ist ein Problem, dass sich in den vergangenen Jahren leider massiv verschärft hat. Die Zahlen sind alarmierend. So hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die mehr als 40 Tage unentschuldigt fehlen, in den letzten sechs Jahren fast verdreifacht. Sehr geehrte Damen und Herren, das weiß ich selber als Lehrerin, das hat nichts damit zu tun, dass man eben mal seine Krankschreibung verbummelt hat. Dahinter steckt doch ein gezielter Rückzug aus unserem Bildungssystem. Darauf müssen wir eine klare und konsequente Antwort geben. Denn hinter jeder Zahl steckt ein Kind, ein Schicksal und unsere Zukunft – ein Kind, das abgehängt wird, ein Kind, das Hilfe braucht. Genau deshalb sagen wir ganz klar: Die Antwort kann und darf niemals nur Strafe sein. Viele Kinder fehlen doch nicht aus Gleichgültigkeit. Sie fehlen wegen sozialer, familiärer oder psychischer Belastungen. Deshalb brauchen wir frühzeitig pädagogische und psychologische Unterstützung. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher, Demokratie entsteht nicht im Rückzug. Demokratie entsteht doch für uns alle im Miteinander. Ich bin fest davon überzeugt, Schule ist einer der wichtigsten Orte unserer gelebten Demokratie. Deshalb ist unser Antrag so wichtig und benötigt eine genaue Analyse im Bildungsausschuss. Wir wollen Klarheit über das tatsächliche Ausmaß von Schulabsentismus schaffen und gemeinsam über Lösungsmöglichkeiten diskutieren. Und wir wollen prüfen lassen, welche gesellschaftlichen Folgen die Abschaffung der allgemeinen Schulpflicht hätte – nicht ideologisch, sondern faktenbasiert, entwicklungspsychologisch und verfassungsrechtlich fundiert. Denn eines darf niemals passieren: dass Kinder aus dem Blick unserer Gesellschaft verschwinden. Denn Schule bedeutet nicht nur Bildung, Schule bedeutet Gemeinschaft, Chancengleichheit, Demokratie und Zukunft. Ich bin sehr dankbar, dass die Studie, welche wir als CDU-Fraktion in Thüringen in Auftrag gegeben haben, ein klares Bild zeichnet und sich eine klare Mehrheit gegen ein Experiment an unseren Kindern ausspricht. Übrigens, verehrte Abgeordnete der AfD, sind Dreiviertel der AfD-Anhänger der klaren Überzeugung, dass Unterricht zu Hause keine vergleichbare Qualität zum Unterricht in der Schule bieten kann.
(Beifall CDU, BSW)
Daher lehnen auch 67 Prozent der AfD-Anhänger eine bloße Bildungspflicht ab.
(Beifall CDU, BSW)
Und so, sehr geehrte Damen und Herren, bin ich sehr verwundert, welche vermeintlichen Persönlichkeiten mal wieder auf X kommentieren, die scheinbar ganz weit weg von der Thüringer Befragung und von unserem schönen Freistaat sind. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, wenn man diesen Antrag der Koalition hier liest, dann fragt man sich zunächst schon: Was genau ist eigentlich der politische Mehrwert? Die Koalition beantragt hier im Wesentlichen, dass die geltende Rechtslage weiterhin gelten und auch umgesetzt werden soll. Herzlichen Glückwunsch, das nenne ich mal innovativ.
(Beifall AfD)
Zur Erinnerung: Die Schulpflicht existiert bereits, die entsprechenden Gesetze existieren bereits, die nötigen Strukturen existieren ebenfalls. Trotzdem stellt sich die Koalition hier hin und fordert allen Ernstes, dass die Schulpflicht erhalten werden müsse. Das ist ungefähr genauso sinnvoll, als würde man beantragen, dass die Straßenverkehrsordnung auch weiterhin in Thüringen gelten soll.
(Beifall AfD)
Noch absurder wird es, wenn man liest, dass sich die Landesregierung sogar auf Bundesebene dafür einsetzen soll, dass die Schulpflicht erhalten bleibt. Meine Damen und Herren, Bildung ist Ländersache, das regeln die Länder immer noch selbst. Dafür braucht es keinen symbolischen Appell an den Bund, und genau deshalb wirkt dieser Antrag eben nicht wie ein ernsthafter Lösungsantrag, sondern vor allem wie das, was er tatsächlich ist. Wahlkampforientierte Symbolpolitik.
(Beifall AfD)
Der Hintergrund dieses Antrags ist doch offensichtlich: Die Debatte um die Bildungspflicht und die Diskussion, die insbesondere unser AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt ausgelöst hat. Und statt sich sachlich mit dieser Debatte auseinanderzusetzen, versucht man hier allen Ernstes, das erst mal mit einer moralischen Brandmauer aufzublasen. Wie Frau Gerbothe sagte, Schulpflicht gleich Demokratie, Zusammenhalt und gesellschaftliche Ordnung, Bildungspflicht dagegen angebliche Isolation, gesellschaftlicher Zerfall, teilweise sogar Verwahrlosung, dass die Kinder teilweise verhungern, haben Sie auch schon gesagt. So einfach ist die Realität aber nicht. Und ich finde es auch sehr bezeichnend, dass die CDU mittlerweile Anträge als Reaktion zu Forderungen der AfD aus ganz anderen Landesverbänden hier einbringt,
(Beifall AfD)
um überhaupt noch Themen in Thüringen zu finden. Das zeigt eigentlich nur, wie inhaltslos und verzweifelt die CDU in Thüringen mittlerweile geworden ist. Aber gehen wir doch mal auf die Details des Antrags ein. Der erste Teil des Antrags beschäftigt sich mit dem Thema „Schulabsentismus“. Und ja, natürlich, das ist ein sehr wichtiges Problem, wenn Kinder dauerhaft nicht mehr in der Schule erscheinen, dann ist das ernst, für die Bildungsbiografie der Kinder, aber auch für die Gesellschaft insgesamt. Nur vermischt die Koalition hier völlig unterschiedliche Problemlagen. Da gibt es Kinder mit psychischen Problemen, da gibt es familiäre Krisensituationen, da gibt es soziale Verwahrlosung, da gibt es massive Integrationsprobleme. Es gibt Gewalt und Mobbingerfahrung an Schulen. Und ja, es gibt auch Eltern, die bewusst Heimunterricht wollen. Aber all das mal so in einen Topf zu werfen, hilft überhaupt nicht weiter. Und vor allem sind die Befürworter von Heimunterricht nicht das Problem des klassischen Schulabsentismus, auch wenn Sie dies im Antrag gern suggerieren wollen.
(Beifall AfD)
Die klassischen Ursachen für Schulabsentismus liegen doch ganz woanders. Viele Schulen sind mit den Problemlagen überfordert, Lehrer fehlen, Unterricht fällt aus. In manchen Klassen funktioniert aufgrund sprachlicher Defizite kaum noch regulärer Unterricht. Die Gewaltprobleme nehmen zu, weswegen sich manche Schüler auch gar nicht mehr in die Schule trauen. Außerdem werden die bestehenden Möglichkeiten, die es jetzt schon gibt, gegen Schulabstinenzler vorzugehen, oft nicht ergriffen. Das wäre aber die eigentliche Debatte, die Sie mit diesem Antrag hier nur umgehen wollen. Und dann fordert die Koalition hierzu auch noch Zahlen und Berichte von der Landesregierung an. Das ist interessant, eigentlich nimmt man dafür eher den Weg einer Kleinen Anfrage. Aber wahrscheinlich hat die Koalition Zweifel, ob diese Zahlen überhaupt vorliegen. Und auch ich hoffe doch wenigstens, dass die Landesregierung diese Zahlen hat, denn wenn die Regierung nicht weiß, wie viele schulpflichtige Kinder dauerhaft fehlen und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden, dann haben wir kein Problem fehlender Gesetze, sondern ein Problem fehlender Regierungsarbeit. Denn die rechtlichen Möglichkeiten, gegen Abstinenzler vorzugehen, existieren bereits.
(Beifall AfD)
Es fehlt nicht an Paragrafen. Es fehlt nicht an funktionierender Umsetzung. Es fehlt an funktionierender Umsetzung durch die Exekutive. Eigentlich ist der erste Teil Ihres Antrags nichts anderes als ein Misstrauensvotum der Koalition gegen die eigene Landesregierung.
(Beifall AfD)
Aber kommen wir doch zur eigentlichen politischen Kernfrage Ihres Antrags: Die Debatte um die Schulpflicht oder die Bildungspflicht. Hier muss man zunächst einmal mit Mythen aufräumen. Die Koalition erweckt hier teilweise den Eindruck, als würde mit einer Bildungspflicht automatisch der gesellschaftliche Zusammenhalt zusammenbrechen. Dabei gibt es in Europa zahlreiche Länder, die Formen von Heimunterricht längst ermöglichen. In Österreich ist Heimunterricht möglich, in der Schweiz ebenfalls, ebenso in Dänemark, in Frankreich, in den Niederlanden, in Finnland, in Norwegen oder auch im Vereinigten Königreich. Eigentlich in fast allen europäischen Ländern gibt es die Möglichkeit von Heimunterricht. Sind diese Länder deswegen untergegangen? Sind es keine Demokratien mehr? Herrscht dort gesellschaftlicher Zerfall? Können die Kinder dort plötzlich nicht mehr lesen und schreiben? Natürlich nicht, und genau deshalb sollte man endlich aufhören, jede Debatte um alternative Bildungsmodelle gleich im Keim zu ersticken und zu verteufeln.
(Beifall AfD)
Denn die entscheidende Frage lautet doch: Warum wünschen sich überhaupt immer mehr Eltern Alternativen zum staatlichen Schulsystem? Diese Entwicklung fällt doch nicht vom Himmel. Sie ist das Ergebnis jahrelanger bildungspolitischer Fehlentwicklung.
(Beifall AfD)
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Danke sehr. Meine Frage ist ganz einfach. Ich habe es noch nicht verstanden bei Ihnen. Sind Sie jetzt für oder gegen die Forderung der Kollegen aus Sachsen-Anhalt?
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Ich komme gleich zu diesem Thema. Haben Sie noch ein bisschen Geduld, ich komme gleich dazu. Wie gesagt, die entscheidende Frage ist doch, warum wünschen sie sich das und was – deswegen, weil die Politik versagt hat. Nur zur Erinnerung: Seit der Wende stellt in Thüringen den Bildungsminister insgesamt jetzt schon 20 Jahre die CDU, zwischendurch mal zehn Jahre die Linke oder auch mal fünf Jahre die SPD. Der Großteil der antragstellenden Koalition hat also das Thüringer Bildungssystem maßgeblich geprägt. Sie haben die Rahmenbedingungen geschaffen und jetzt wundern Sie sich ernsthaft darüber, dass viele Eltern das Vertrauen in unser Bildungssystem verlieren. Vielleicht sollte man hier mal im Landtag eine neue Kategorie aufmachen mit dem Titel „Finde den Fehler“.
(Beifall AfD)
Besonders perfide finde ich vor allem auch die Vermischung des Themas „Heimunterricht“ mit der Erfahrung während Corona, wie Sie es im Antrag ja auch machen, dass – ich zitiere aus Ihrem Antrag – „die Erfahrungen während der Corona-Pandemie deutlich gemacht haben, dass ein längerfristiges Fernbleiben vom Lern- und Lebensort Schule erhebliche negative Auswirkungen auf die soziale, emotionale und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen haben kann“. Also meine Damen und Herren, was wir während Corona hatten, war die Reinform politischen Versagens im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
(Beifall AfD)
Das Land hat hier seinen Teil der Schulpflicht komplett verweigert und den Eltern Heimunterricht ohne Vorwarnung aufgezwungen. Es nun so darzustellen, dass deswegen Heimunterricht generell schlecht ist, ist an Absurdität nicht mehr zu übertreffen.
(Beifall AfD)
Vertrauen in ein Bildungssystem entsteht nicht durch Zwang. Vertrauen entsteht durch Qualität, durch guten Unterricht, durch funktionierende Strukturen, durch sichere Lernumgebung, durch ausreichend Personal, durch Leistungsorientierung und durch ein Bildungssystem, das seinen eigentlichen Auftrag wieder ernst nimmt. Aber genau dieses Vertrauen haben die Regierungen der vergangenen Jahre Stück für Stück verspielt.
(Beifall AfD)
Wenn laut neuster UNICEF-Studie 40 Prozent der 15-Jährigen die Mindeststandardkompetenzen in den Bereichen Mathematik und Lesen in Deutschland verfehlen, dann braucht man sich nicht wundern, dass das Vertrauen in unser Bildungssystem massiv angegriffen ist.
(Beifall AfD)
Deswegen reicht es eben nicht aus, hier einfach symbolisch die Schulpflicht zu verteidigen. Sie bekämpfen mit diesem Antrag die Symptome, aber nicht die Ursachen, die Sie selbst verursacht haben.
(Beifall AfD)
Aber selbst wenn alle Probleme gelöst werden, wird es auch in Zukunft immer Menschen geben, die Heimunterricht bevorzugen, und auch das ist kein Teufelswerk. Niemand fordert rechtsfreie Räume. Niemand fordert den völligen Rückzug des Staats aus der Bildung. Auch bei einer Bildungspflicht kann es klare Lernziele, Prüfungen und staatliche Kontrollen geben, so wie in vielen anderen europäischen Ländern auch. Wenn Sie jetzt als Beispiel bringen, dass die arme Emily, wie Sie es gesagt hatten, Frau Gerbothe,
(Zwischenruf Abg. Jary, CDU: Emilia!)
– Emilia, sorry! – Emilia dann zu Hause vielleicht kein Essen bekommt, dann frage ich mal: An wie vielen Schulen gibt es denn überhaupt noch eine Kantine? Es gibt oftmals dieses Assiettenessen. Also das ist eigentlich komplett absurd, das als Beispiel zu bringen.
(Beifall AfD)
Und auch zur Erinnerung, wenn wir den Verweis auf den Bund haben: Das Grundgesetz regelt nicht, dass Schule nur im Unterricht stattfinden soll. Das regelt lediglich, dass das Schulwesen unter staatlicher Aufsicht stehen soll. Und natürlich gibt es im Heimunterricht auch die Möglichkeit – also Lehrpläne werden auch weiterhin von der Regierung aufgestellt, es wird Prüfungen geben, es wird der Lernstand erhoben und wenn es Probleme gibt, muss das Kind halt wieder in die Schule gehen. So ist es in anderen Ländern komplett auch geregelt, also verteufeln bringt überhaupt nichts.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Komisch, dass Sie mal nach Europa gucken!)
Es ist letztlich aber die grundsätzliche Frage: Traut der Staat den Eltern überhaupt noch etwas zu oder glaubt man inzwischen, dass nur noch staatliche Institutionen wissen, was gut für Kinder und was richtig ist? Genau das unterscheidet uns im Wesentlichen von der CDU. Wir als AfD sagen, wir haben mündige Eltern, die sehr gut wissen, was für ihr Kind gut ist und was nicht.
(Beifall AfD)
Die Debatte über die Bildungspflicht wird sich nicht dadurch erledigen, dass man sie moralisch hier versucht zu diffamieren. Sie wird auch nicht dadurch verschwinden, dass man hier Anträge verabschiedet, die im Wesentlichen nur den Status quo feiern. Wenn Sie wirklich wollen, dass Eltern wieder Vertrauen in die staatlichen Schulsysteme haben, dann müssen Sie einfach die Ursachen angehen. Dann sorgen Sie dafür, dass Unterricht nicht ständig ausfällt, dass Schulen wieder sichere Lernorte werden, dass Leistung wieder zählt und dass Bildungspolitik sich endlich wieder um Bildung kümmert und nicht um irgendwelche Ideologieprojekte.
(Beifall AfD)
Also ganz kurz gesagt: Sorgen Sie einfach dafür, dass auch der Staat wieder seiner Schulpflicht nachkommt. Denn Vertrauen kann man nicht per Antrag beschließen, Vertrauen muss man sich erarbeiten.
(Beifall AfD)
Da der Antrag im Wesentlichen nur die Beibehaltung des Status quo fordert bzw. auf Dinge reagiert, die in Thüringen noch nicht mal jemand überhaupt gefordert hat, werden wir den Antrag natürlich ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, tja, mit der Bildung ist es so eine Sache. Die gehört auch zu den Bereichen, in denen ganz viele Leute mitreden. Das ist im Bereich der Medizin zum Teil so, im Bereich der Landwirtschaft. Reden ist bekanntlich gut. Und wir dürfen aber bei allem Reden um Bildung und Schulpflicht eins nicht vergessen: Bildung ist die wichtigste Ressource Deutschlands. Für den Staat ist sie die absolute Grundlage für wirtschaftlichen Wohlstand, gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Stabilität. Wirtschaftlicher Wohlstand, das sind gut ausgebildete Arbeitskräfte. Sie sind die wichtigste Ressource für wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und für die Innovationskraft eines Staats. Fundierte und gesellschaftliche Bildung befähigt Bürger zu Urteilsvermögen, Mitgestaltung und ist die Grundlage für eine funktionierende Demokratie. Deshalb ist auch Bildung eine hoheitliche Aufgabe. So heißt es in Artikel 7 Abs. 1 Grundgesetz: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ Bildung gehört als hoheitliche Aufgabe zu den Kernaufgaben des Staats, ähnlich wie Sicherheit und früher auch einmal das Transport- und Fernmeldewesen. Der Ausstieg zum Beispiel aus dem Transportwesen als hoheitliche Aufgabe hat sich im Nachhinein als fataler Fehler erwiesen. Man denke nur mal an die Lokführerstreiks in den alten Bundesländern, da gab es noch verbeamtete Lokführer, die Züge fuhren, und im Osten stand alles still. Die Ausübung dieser hoheitlichen Befugnisse erfordert in der Regel Beamte – so heißt es auch –, die Neutralität und Zuverlässigkeit garantieren. Das haben wir. Um eine solide Bildung zu gewährleisten, die durch qualifizierte Fachkräfte vermittelt wird – das sind unsere Lehrer –, braucht es die Schulpflicht. Da muss ich oder müssen wir mit Verwunderung feststellen, dass die AfD in Sachsen-Anhalt die Schulpflicht aushebeln will. Ich habe mich genau mit dem Programm befasst und ich zitiere mal: „Wir werden deshalb in Anlehnung an das österreichische Modell eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen.“ Weiter heißt es: „Das Recht auf Hausunterricht ist als Elternrecht zu begreifen, die Bildung der Kinder als Pflicht und der Schulbesuch als Angebot, das der Staat vorhalten muss, das die Eltern jedoch nicht zwangsläufig annehmen müssen.“ Sie verweisen auf das österreichische Bildungsmodell. Eltern als Garant für qualitativ hochwertige Bildung. Echt jetzt? Werden Eltern über Nacht zu Lehrern, die neun Semester studieren plus zwei Jahre Vorbereitungsdienst? Wirklich? Übrigens steht Deutschland international im Schulranking auf Platz 22, Österreich auf Platz 38. So viel zum Thema „Qualität“.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Wie viele Kinder werden dort im Heimunterricht beschult?)
Sie können gern nachher eine Frage stellen, Frau Muhsal, das steht Ihnen zu. Ich bringe erst mal meine Rede zu Ende.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Dazu wollen Sie nichts sagen! Da haben Sie wohl eine Bildungslü-
cke!) Wir als Brombeere stehen zur Schulpflicht als Garant für solide Bildung in unserem Land. Das ist klar in unserem Thüringer Schulgesetz geregelt. Ich zitiere § 17 Abs. 1: „Wer in Thüringen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in einem Ausbildungsverhältnis oder einem Arbeitsverhältnis steht, unterliegt der Schulpflicht“. Das steht nicht zufällig dort, sondern ganz bewusst. Es heißt weiterhin in Absatz 3: „Die Schulpflicht kann an einer öffentlichen Schule oder an einer Ersatzschule […] erfüllt werden.“ Und zwar in der Schule und nicht zu Hause. Das hat auch seinen Grund. Das muss so bleiben, das ist richtig. Aber wir dürfen eins nicht vergessen – das hatte die Kollegin Gerbothe vorhin schon angesprochen –: die Zahl der Schüler mit Schuldistanz – so heißt das nämlich offiziell. Übrigens, Herr Jankowski, wird das statistisch offiziell erhoben. Jedes Jahr gibt es eine Abfrage, eine statistische Erhebung für Schüler mit Schuldistanz. Wir haben es in der Tat mit einer Verdreifachung der Fälle seit 2019 zu tun. Das darf man so nicht hinnehmen. Das ist unter anderem auch eine politische Zielrichtung des Antrags, den wir hier einbringen, dass das Schulgesetz als gutes Instrumentarium für die Umsetzung der Schulpflicht gilt. Genau daran muss gearbeitet werden. Es fehlt an der konsequenten Umsetzung durch alle Akteure: durch Schulen, Eltern, Schulämter, Ministerien und Schulträger. Hier müssen wir ansetzen. Deswegen geht auch mit dem Antrag eine Forderung an die Landesregierung, einen konkreten Maßnahmenkatalog zu gestalten, der die konsequente Einhaltung der Schulpflicht als Garant für die Bildungsqualität wiederherstellt. Genau aufgrund der Wichtigkeit dieses Themas beantragen wir, den vorliegenden Antrag an den Bildungsausschuss zu überweisen, um sich nicht nur über die Wichtigkeit von Schulpflicht zu verständigen, sondern auch um gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, die dann dafür Sorge tragen, dass Schüler regelmäßig die Schule besuchen, und für eine weiterhin hohe Qualität zum Wohle unseres Landes. Denn, wie gesagt, Bildung ist der Garant dafür, dass die Fortentwicklung unseres Landes gewährleistet wird. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Schülerinnen und Schüler hier im Thüringer Landtag, herzlich willkommen auch zu diesem Thema.
(Beifall Die Linke)
Wehrpflicht, Pflichtjahr, jetzt also Schulpflicht: Man könnte meinen, liebe koalitionäre Fraktionen, dass Sie da einen gewissen Fetisch pflegen. Aber man müsste halt im Zweifelsfall auch nicht über jedes Stöckchen springen, was einem da aus braunen Sümpfen aus dem Norden entgegengehalten wird. Aber gut, sprechen wir über Schulpflicht, auch wenn Schulpflicht in Thüringen nach meiner Ansicht in § 17 Schulgesetz abschließend geregelt und die Debatte dazu eigentlich überzogen ist. Aber manchmal entsteht ja aus dem Plakativsten aller Anträge noch etwas Gutes. Daran wollen wir gern mitwirken und deshalb werden wir der Ausschussüberweisung zustimmen. Ich freue mich darauf, über die Ursachen von Schulabsentismus, dem Schuleschwänzen zu sprechen, über Lösungsansätze, über bestehende und noch zu findende Projekte, weil – und das dürfen Sie jemandem glauben, der in der Jugendarrestanstalt Menschen begleitet hat, die im Jugendarrest saßen wegen Schulabsentismus – Zwang allein nützt nichts.
(Beifall Die Linke)
Und so freue ich mich darüber, dass wir über mehr Schulsozialarbeit sprechen können, über mehr Begleitung von Kindern, die es nicht mehr schaffen, in die Schule zu gehen. Letzte Woche wurde die UNICEFStudie zum kindlichen Wohlbefinden in den Industrieländern vorgestellt und hat uns einmal mehr hier in Deutschland bescheinigt, wie groß die Aufgaben noch sind, bis jedes Kind den Eindruck hat, in der Schule genauso angenommen zu werden, wie es ist. Dazu braucht es mehr Anstrengungen für benachteiligte Kinder. Das müssen nicht immer wirtschaftlich benachteiligte Kinder sein, das können auch Kinder sein, die sich in besonderen Lebenssituationen befinden, weil genau dann setzt nämlich Schulabsentismus im Allgemeinen ein, wenn die Lebenssituation so belastend ist, dass es nicht mehr leistbar ist, auch noch täglich in die Schule zu gehen. Für benachteiligte Kinder brauchen wir gezielte Förderprogramme. Wir haben das Startchancen-Programm. Aber ich vermisse deutlich weitere Anstrengungen im CDU-geführten Bildungsministerium. Zum anderen ist die Rede von Schule als sozialem Ort, der zentral für die Charakterbildung sei. Schülerinnen und Schüler lernen hier miteinander und mit anderen umzugehen, sich auszuhalten und Konflikte auszutragen. Für uns als Linke sind Schulen auch Orte, an denen Schülerinnen und Schüler lernen und üben können, was Demokratie bedeutet. In der Corona-Pandemie haben Kinder und Jugendliche schmerzhaft erfahren müssen, was es heißt, wenn Politik ihnen nicht zuhört. Auch bei den aktuellen Diskussionen rund um das Handyverbot an Schulen oder Altersbeschränkungen im Bereich von Social Media werden junge Menschen nicht gefragt oder einbezogen, sondern es wird über sie bestimmt. Das Gleiche gilt für Demonstrationen und Streiks. Auch hier erfahren Schülerinnen und Schüler immer wieder, dass eine wirkliche Beteiligung am demokratischen Prozess durch sie nicht gewünscht ist, dass sie teilweise bestraft, unter Sanktionen gestellt werden, wenn sie ihre demokratischen Rechte ausüben. Langfristig wird die Ignoranz von Kindern und Jugendlichen durch uns unserer Gesellschaft schaden.
(Beifall Die Linke)
Sie aktiv einzubinden hingegen kann und wird eine enorme Kraft entfalten. Im Bildungsausschuss werden wir uns daher tiefergehend mit dem Inhalt auseinandersetzen, weit über die Pflicht und weit über Druck hinaus, beantragen ebenfalls die Ausschussüberweisung und danken insofern zumindest für den Antrag.
(Beifall Die Linke)
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren und vor allem lieber Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne, jetzt wollen wir das Ganze mal vom Kopf wieder auf die Füße stellen. Herr Jankowski von der AfD, Sie haben den Antrag ja an sich quasi schon infrage gestellt. Der hat zwei sehr wichtige Säulen. Es geht um die Frage der längeren Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern in den Schulen und vor allen Dingen in der einen Säule um die Frage: Wenn das so ist – und wir reden nicht nur über einen Tag, wir reden über Wochen, über Monate, über eine längere Zeit dieser Schulabwesenheit –, wie können die gut reintegriert werden? Was kann es da für Maßnahmen geben? Und dazu braucht es – das ist die zweite Säule – erst mal gutes Zahlenmaterial. Wir wollen gute Daten haben, um zu wissen, wie viele das eigentlich betrifft. Einer der wichtigsten Sätze – Frau Gerbothe hat als eine meiner Vorrednerinnen schon darauf abgestellt – steht ja bereits in der Begründung, nämlich ganz am Anfang. Da steht: „Schulbildung ist die wichtigste Investition, die eine Gesellschaft in ihre Zukunft tätigen kann.“ Und das ist ein Satz, der uns allen, glaube ich, aus dem Herzen spricht.
(Beifall CDU, BSW)
Jetzt sagen Sie, da wird jetzt so ein Popanz aufgebaut in der Frage der Schulpflicht. Da sage ich Ihnen aber auch, Herr Jankowski, diese Frage haben wir ja gar nicht aufgeworfen. Das waren wir überhaupt nicht. Keine einzige Partei, die ich kenne, hat in irgendeiner Form die Schulpflicht infrage gestellt, bis die sogenannte Alternative für Deutschland plötzlich auf die Idee kam und in ihrer Fachabteilung Sachsen-Anhalt das Ganze mal mit aufs Tablett gebracht hat. Und Sie haben hier vorn einen sehr wichtigen Satz gesagt. Sie haben sich so ein bisschen rausgewunden. Dass das ein Fehler ist, was die in Sachsen-Anhalt machen von Ihrer Partei, dazu haben Sie sich nicht hinreißen lassen können. Aber Sie sagen, die Abschaffung der Schulpflicht haben wir doch hier überhaupt noch nicht gefordert. Liegt jetzt die Betonung auf „noch“? Das ist mal eine ganz wichtige Frage. Wissen Sie, in Ihrem Interview, das Sie gegeben haben, und das ist bemerkenswert, haben Sie übrigens gesagt, Sie wissen gar nicht, warum das Homeschooling so verteufelt wird. Da haben Sie übrigens einen Anglizismus verwendet bei Homeschooling. Verstehe ich gar nicht so als deutscheste aller deutschen Parteien. Da müssen Sie ein bisschen achtgeben, nicht dass Sie Ärger bekommen. Wenn Sie demnächst noch mit dem E-Auto um die Ecke kommen, fliegen Sie aus der Fraktion. Ich weiß es nicht.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Aber es stellen sich doch ganz spezielle Fragen und da hat auch Herr Hoffmeister schon darauf abgestellt. Zum Beispiel erstens: Welche Eltern, Herr Jankowski, können das eigentlich? Also welche Elternteile sind dazu in der Lage? Wenn die zum Beispiel arbeiten gehen, kommen 17.00 Uhr nach Hause und sollen ihre Kinder täglich noch mal sechs oder fünf Stunden lang unterrichten, also bis 23.00 Uhr. Von welcher Klientel reden wir eigentlich? Dann zweitens: Was müssen diese Eltern …
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD)
Bitte?
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Wenn es sowieso keiner kann, würde es ja keiner machen wollen,
oder?) Das ist ein bemerkenswerter Zwischenruf, aber gut.
(Unruhe im Hause)
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Die zweite Frage ist: Welche Eltern können das fachlich? Herr Hoffmeister hat das auch schon gefragt. Das sollen also Eltern sein, die von Physik über Biologie, Geografie, eine Zweitsprache bis hin zum Sportunterricht alles abbilden können. Das ist doch absurd, sage ich Ihnen. Und das Dritte ist, stellen Sie sich doch mal folgende Szene vor: Da sitzt der anzugehende Auszubildende vor dem Unternehmer und möchte gern einen Lehrvertrag. Dann sagt der Unternehmer: Wo sind Sie denn eigentlich zur Schule gegangen? Da sagt er, war Homeschooling bei Mama und Papa, war manchmal nervend, aber auch nicht schlecht. Da sagt der Unternehmer hundertprozentig nicht, na Mensch, auf Sie haben wir gewartet, da räume ich aber alle anderen Bewerber weg.
(Unruhe AfD)
Also das ist doch wirklich absurd, was hier auch aufgebaut wird in der Frage, diese Bildungspflicht, das sei eigentlich ein Fortschritt. Ich will Ihnen sagen, Herr Jankowski, diese Frage mit der Schulpflicht, die haben wir nicht aufgeworfen. Das waren Ihre Kolleginnen und Kollegen in Sachsen-Anhalt, wo ja bald Wahlen sind, und dieses Wahlprogramm ist ja wirklich die Wucht auf Krücken. Da lohnt es sich, mal genauer hinzugucken. Was Sie da in den Schulen vorhaben, ist ja nicht nur die Abschaffung der Schulpflicht. Es geht auch beispielsweise um die Einführung privater Wachdienste, die in diesen Schulen wieder für Recht und Ordnung sorgen sollen. Hallo? Da fragen wir uns: Was haben die denn dann für Zugriffsmöglichkeiten?
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Genau das muss doch gemacht werden!)
Können die auch mal einen Schüler so richtig eine mitgeben? Überhaupt, wie Sie mit Lehrern umgehen, das ist ja sehr schön, dass ich mal die Gelegenheit habe, dazu hier zu sprechen. Ihre Partei, die angebliche Alternative für alles und jeden in Deutschland, hat bundesweit Meldeportale auf ihren Webseiten eingerichtet, wo man Lehrer anschwärzen kann, die angeblich ideologisiert den Schulunterricht quasi mit bereichern würden. Sie sagten eben, sehr gut, ich finde das sehr bemerkenswert. Ich will Ihnen mal eines sagen: Ich bin 1989 unter anderem zu Wendezeiten auch deswegen auf die Straße gegangen, weil dieses ständige Denunziantentum auch eine ganz schlimme Sache war.
(Beifall CDU, BSW, SPD)(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Genau!)
Dass man Leute anschwärzt, dass man Meldeportale schaltet. Dreieinhalb Jahrzehnte später sind wir wieder so weit.
(Unruhe AfD)
Und jetzt kommt mir mal so eine Vorahnung: Wenn die AfD in den neuen Bundesländern plakatieren lässt „Vollende die Wende“, meint sie wahrscheinlich was ganz anderes damit als das, was wir darunter verstehen sollen. Das ist nämlich auch sehr interessant. Und ich sage Ihnen noch eins: Schule ist und bleibt die beste Voraussetzung, die man überhaupt für Kinder in diesem Land mitgeben kann. Die Schulpflicht gibt es seit 1919, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD. Wer das wirklich infrage stellt, da sage ich Ihnen deutlich, der gehört nicht in ein modernes Parlament, der gehört in ein Museum. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hey. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ich habe Herrn Abgeordneten Jankowski vernommen. Dann erteile ich Ihnen hiermit das Wort. 1 Minute und 36 Sekunden – als Hinweis.
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bin noch mal vor, um ein bisschen was klarzustellen. Irgendwie widerspricht sich auch die Koalition. Auf der einen Seite sagt Frau Gerbothe, sie hätte die Befürchtung, dass scharenweise die Kinder dann zu Hause bleiben; auf der anderen Seite heißt es, es sind zu wenig. Um das mal ein bisschen klarzustellen, Herr Hoffmeister, Österreich als Beispiel mal gebracht: Wissen Sie, wie viele Schüler in Österreich Heimunterricht machen? 2.300. Von wie vielen? 1,2 Millionen. Da liegen wir bei 0,2 Prozent – weil dort auch klare Regelungen sind, wie Heimunterricht durchzuführen ist. Es gibt die Lehrpläne, alle halbe Jahre gibt es Lernstandserhebungen. Das heißt, es gibt dann auch Prüfungen, die an regulären Schulen abgeschlossen werden müssen. Es gibt auch ein Abschlusszeugnis, womit man sich dann auch bewerben kann. Also das ist alles kein Teufelszeug, das gibt es. Und da muss man nur nach Österreich zum Beispiel gucken. Was anderes fordert ja Sachsen-Anhalt gar nicht. Und wenn wir jetzt sagen, okay, ich habe mich nicht klar ausgedrückt, wie ich zu dem Thema in SachsenAnhalt stehe: Ja, ich habe kein Problem mit Heimunterricht, wo ich sage, für einen gewissen Teil der Bevölkerung wird das interessant sein. Aber eben: Es löst nicht alle Probleme – das auch. Das Problem ist doch, was wir momentan haben: Warum wollen denn Eltern teilweise jetzt vermehrt Heimunterricht haben? Das haben Sie bestimmt auch an Infoständen. Andauernd kommen Eltern ran und sagen, mein Kind hat jeden Tag nur zwei, drei Unterrichtsstunden. Manche sagen, wir haben zwei Jahre keinen Chemieunterricht in der Regelschule usw. Der Staat kommt seiner Schulpflicht nicht nach.
(Beifall AfD)
Und dann suchen natürlich die Bürger nach Alternativen. Machen Sie Ihre Hausaufgaben! Machen Sie endlich wieder, dass die Schulen wieder das erreichen, was sie sein sollen: Bildungsorte und nicht Ideologieprojekte.
(Unruhe CDU)(Beifall AfD)
Dann kommen wir auch wieder hin, dass das Vertrauen wieder stärker ist. Vielen Dank.
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Ja, Ihre Redezeit ist auch abgelaufen. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Waßmann – noch 55 Sekunden. Herr Abgeordneter Hoffmeister hat sich auch noch mal zu Wort gemeldet – 1 Minute und 55 Sekunden – schon mal zur Vorbereitung.
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Jankowski, dankenswerterweise haben Sie mir ja die Frage gestattet und dann saß ich da gespannt wie ein Flitzebogen und dann kam nichts von Ihnen. Deswegen bin ich Ihnen natürlich dankbar, dass Sie jetzt die Katze aus dem Sack gelassen haben und gesagt haben: Ja, wir stehen dafür, wir wollen diese Regelung auch für Thüringen haben.
(Unruhe AfD)
Aber ich hätte mir schon gewünscht – Ihr Fraktionsvorsitzender ist Lehrer, Herr Höcke möchte dieses Land komplett umkrempeln, und dann hätte ich mir auch mal gewünscht, dass er hier ist und mal klar sagt, wofür er steht.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Hören Sie doch mal genau zu!)
Das kann nicht sein, dass man Ihnen dann wieder hin und her diskutiert, wie sehen Sie das, das Wischiwaschi, wo stehen Sie, wo steht Herr Höcke persönlich als Lehrer zu dieser Frage. Und dass es da keine Antwort gibt, das zeigt, dass Sie sich nicht trauen, den Thüringerinnen und Thüringern die Wahrheit zu sagen. So ist es.
(Beifall CDU, BSW, SPD)(Unruhe AfD)
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Liebe Kollegen von der AfD! – Kann ich? Es ist fast wie in der Schule. Ich warte ja auch immer dann so lange, bis die Schüler ruhig sind. Alles gut.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Gern, Sie sind ja halbwegs angenehm in Ihren Reden!)
Es geht ja im Prinzip um die Qualität von Bildung und wofür Bildung wichtig ist, nämlich als Garant für unser Land, für unser Vorankommen, sowohl in wirtschaftlicher als auch wissenschaftlicher Hinsicht, das habe ich klar und deutlich belegt. Dass es momentan Probleme gibt, Unterricht abzusichern, das wissen wir alle. Und wir arbeiten bereits daran, dass diese Probleme schnellstmöglich beseitigt werden. Aber sich hinzustellen und zu sagen, die Schule ist nicht in der Lage, Kinder auszubilden und deshalb muss die Beschulung zu Hause erfolgen – sorry, was soll das?
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Das hat keiner gesagt!)
Doch, doch, so kam das ganz genau raus von Herrn Jankowski, das hat er eben gesagt. Ich habe mich mit dem österreichischen Modell beschäftigt. Ja, es gibt die sogenannte Externistenprüfung, so heißt es nämlich dort. Einmal im Schuljahr werden die Schüler dann entsprechend geprüft. Da gibt es ein ganz kompliziertes Prozedere, wer macht die Prüfungsaufgaben usw. Die Frage ist aber nur: Inwiefern trägt das zur Steigerung der Qualität bei? Und wir brauchen eine qualitativ hochwertige Bildung. Ich kann es nur noch mal wiederholen: Wir liegen im Ranking Platz 22 – das ist für mich viel zu niedrig, ich würde mir einen höheren Rang wünschen –, aber Österreich auf Platz 38. Insofern ist dies mit Blick auf die Qualität entsprechend infrage zu stellen. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmeister. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Die Landesregierung hatte angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts keinen Gebrauch zu machen, und meldet sich jetzt zu Wort in Person von Herrn Minister Tischner.
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, ich bin dem Thüringer Landtag und der vorangegangenen Debatte sehr dankbar, dass nun mal deutlich geworden ist, wo tatsächlich die Unterschiede zwischen den verschiedenen Parteien hier im Landtag liegen: die einen, die im Bildungsbereich auf Zucht und Ausgrenzung setzen, und die anderen, die auf Gemeinschaft setzen. Meine Damen und Herren, die Schulpflicht, sie ist weit mehr als eine rechtliche Verpflichtung. Sie ist ein zentrales Versprechen unseres demokratischen Gemeinwesens. Jedes Kind in Thüringen erhält die Chance auf bestmögliche Bildung, persönliche Entwicklung und damit auch auf ein selbstbestimmtes Leben. Seit den ersten landesherrlichen Regelungen im 18. Jahrhundert hat sich die Schulpflicht zu einem grundlegenden Pfeiler unseres modernen Rechts- und Sozialstaats entwickelt. Wer damit die Schulpflicht infrage stellt, der stellt auch die moderne Demokratie und den modernen Rechts- und Sozialstaat infrage. Aus dem ursprünglichen Ziel, grundlegende Bildung zu vermitteln, entstand ein umfassendes Bildungsversprechen: Bildung als öffentliches Gut, zugänglich für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig – und das ist wichtig – von ihrer Herkunft, vom sozialen Status oder den familiären Voraussetzungen. Heute bildet die allgemeine Schulpflicht ein Fundament unserer Demokratie. Sie schafft Bildungschancen, sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und stärkt den sozialen Zusammenhalt. Das heißt, wer die Schulpflicht wie die AfD, wir haben es eben gehört, infrage stellt, der reduziert Bildungschancen, der gefährdet gesellschaftliche Teilhabe – das hören wir von Ihnen immer wieder – und der zerstört den sozialen Zusammenhalt. Das Recht auf Bildung ist in der Thüringer Verfassung und im Thüringer Schulgesetz fest – Gott sei Dank – verankert. Die Schulpflicht dient dabei nicht allein der Wissensvermittlung, und das ist auch gut so. Sie befähigt nämlich junge Menschen, Verantwortung zu übernehmen, ihre Talente zu entfalten und auch ihren Platz in einer freien und demokratischen Gesellschaft zu finden. Schule vermittelt fachliche Kompetenzen ebenso wie demokratische Werte, soziale Fähigkeiten und den respektvollen Umgang. Und als ich eben von meiner Bank die AfD-Kollegen beobachten konnte und auch die Zwischenrufe gehört habe – das hört man nämlich relativ gut über den Platz hier hinweg –, wie Sie im Grunde umgehen mit genau diesen Werten, mit demokratischen Werten, mit sozialen Fähigkeiten, mit respektvollem Umgang und das als Ideologie diffamieren, dann sieht man wirklich, wes Geistes Kind Sie sind.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Die Schule, sie ist Lernort, die Schule, sie ist Lebensraum und Ort der Persönlichkeitsentwicklung zugleich. Gerade das gemeinsame Lernen, der unmittelbare Austausch und das soziale Miteinander prägen Kinder und Jugendliche sehr nachhaltig. Häusliche und ausschließlich digitale Bildungsformen können diese Erfahrungen nicht in gleicher Weise ersetzen. Gleichzeitig verbindet die Schulpflicht in Thüringen staatlichen Bildungsauftrag, die Bildungsvielfalt und eben auch Elternrechte. Eltern haben bereits heute vielfältige Wahlmöglichkeiten innerhalb unseres Bildungssystems, etwa durch die Schulen in freier Trägerschaft mit ihren reformpädagogischen, konfessionellen oder besonderen pädagogischen Profilen – ich begrüße auch die Vertreter gerade der Schulen in freier Trägerschaft. Auch dort wird selbstverständlich die allgemeine Schulpflicht erfüllt. Damit verbindet Thüringen Verlässlichkeit und gemeinsame Bildungsstandards mit pädagogischer Vielfalt und, das ist wichtig, individueller Wahlfreiheit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen starke, erfolgreiche Schulen, die Kinder und Jugendliche befähigen und bestmöglich auf die Zukunft vorbereiten, und deshalb modernisieren und stärken wir als Thüringer Landesregierung unser Bildungssystem konsequent. Thüringen investiert in bessere Unterrichtsqualität, in moderne Schulentwicklung und gezielte Unterstützung für Schulen in herausfordernden Lagen. Wir haben als Thüringer Landesregierung unser Versprechen eingelöst und stellen mehr Lehrer ein, bilden mehr Lehrer aus, stellen viel, viel schneller ein als die Vorgängerregierung und unterstützen auch die Seiteneinsteiger. Und das hat einen Effekt, nämlich dass die Zahl der offenen Stellen, die wir in Thüringen an unseren Schulen hatten, innerhalb von einem Jahr halbiert wurden. Von 1.000 offenen Stellen sind wir mittlerweile bei 500 offenen Stellen. Sie alle nehmen auch die Zahlen wahr, dass der Unterrichtsausfall langsam sinkt. Ich sage dazu: Mir geht es nicht schnell genug. Deshalb haben wir eine ganze Menge an weiteren Maßnahmen im Blick. Es ist regional in Thüringen unterschiedlich. Dass Unterricht abgesichert wird in allen Fächern, ist oberstes Ziel der Landesregierung, und wir sind auf einem sehr guten Weg. Meine Damen und Herren, mit dem Startchancen-Programm schaffen wir zudem bessere Lernbedingungen dort, wo Unterstützung – und das ist heute ja auch öfter angesprochen worden – besonders gebraucht wird. Gleichzeitig stärken wir die individuelle Förderung, die Sprachbildung und die Qualität unseres Unterrichts insgesamt. Und ebenso entschlossen gehen wir die Herausforderungen des Lehrkräftemangels an. Thüringen stärkt die Lehrkräftebildung, die Lehrkräftegewinnung und richtet die Rahmenbedingungen gezielt darauf aus, dass mehr Lehrerinnen und Lehrer dauerhaft und verlässlich vor den Klassen stehen. Denn gute Schulen entstehen dort, wo engagierte Lehrkräfte, wo moderne Pädagogik – moderne Pädagogik! – und verlässliche Unterstützung zusammenkommen. Schule ist dabei weit mehr als nur ein Ort des Lernens. Sie bietet Kindern und Jugendlichen Orientierung. Sie bietet stabile Beziehungen und Unterstützung. Hier entstehen soziale Bindungen, Selbstvertrauen und die Fähigkeit, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und auch gemeinsam Konflikte zu lösen. Gerade junge Menschen, die auf verlässliche Strukturen angewiesen sind, profitieren von Schule als geschütztem Raum mit guten Pädagoginnen und Pädagogen. Zugleich schützt die allgemeine Schulpflicht vor gesellschaftlicher Abschottung und stärkt Integration und Zusammenhalt. Eine bloße Bildungspflicht ohne verbindlichen Schulbesuch würde die integrative Kraft von Schule deutlich schwächen und soziale Ungleichheiten weiter verstärken. Meine Damen und Herren, die konsequente Erfüllung der Schulpflicht gehört deshalb zu den zentralen Aufgaben der Schulaufsicht in Thüringen. Dabei setzen wir bewusst auf ein abgestuftes Vorgehen aus Prävention, auf Unterstützung und natürlich auf Zusammenarbeit. Pädagogische Maßnahmen stehen immer an erster Stelle. Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Schulzwang kommen nur dann zur Anwendung, wenn alle pädagogischen Maßnahmen ausgeschöpft sind. In den vergangenen Jahren ist in Thüringen ein deutlicher Anstieg von Schuldistanz und unentschuldigten Fehlzeiten festzustellen. Wir werden dazu gern im Ausschuss berichten. Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig frühe Prävention, wie wichtig verlässliche Unterstützungsstrukturen und eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten sind. Mit Beteiligten meine ich hier Schule und Elternhaus. Aber ich appelliere auch an alle Parteien hier im Landtag, dabei mitzuwirken. Ich bin zurzeit viel im Land unterwegs und spreche mit den Schulleitern. Mir haben jetzt in den letzten Wochen vor allem die Real-, die Regelschulleiter gespiegelt, was für eine starke Verrohung an unseren Schulen beginnt, dadurch dass Kinder in die Schule mit Bildchen von ihren Eltern kommen, die sie aus AfD-Whatsapp-Gruppen mitbringen, mit denen die Schulpflicht infrage gestellt wird.
(Unruhe AfD)
Und genau das ist der Punkt. Wenn Sie in Ihren sozialen Gruppen dazu aufrufen, die Schulpflicht infrage zu stellen, dann müssen das am Ende unsere Lehrerinnen und Lehrer in der Schule ausbaden. Und das ist nicht richtig.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Meine Damen und Herren, wir wissen, Schuldistanz und unentschuldigte Fehlzeiten, das hat häufige komplexe Ursachen. Eine habe ich gerade genannt. Aber umso wichtiger ist es, Warnsignale frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit Eltern, Schulen, Jugendhilfe und weiteren Partnern Lösungen zu entwickeln. Darüber hinaus werden Thüringer Schulen gezielt durch ESF Plus-Programme unterstützt. Besonders betroffene Schulen erhalten sozialpädagogische Begleitung und zusätzliche Unterstützung durch externe Fachkräfte. Wissenschaftliche Begleitforschung zeigt dabei deutlich, gute Unterrichtsqualität, ein positives Schulklima und gelingende Schulentwicklung sind entscheidende Voraussetzungen dafür, dass die Schuldistanz wirklich in den Griff bekommen wird. Meine Damen und Herren, wir wollen eine Schule, die Leistung ermöglicht, eine Schule, die junge Menschen auf die Herausforderungen einer modernen Welt vorbereitet und ihnen Zuversicht vermittelt. Wir wollen Talente stärken, wir wollen vor allem niemanden zurücklassen. Die Schulpflicht ist deshalb kein Relikt vergangener Zeiten, sie ist Ausdruck unseres Anspruchs auf Bildungsgerechtigkeit, auf Chancengleichheit und auf gesellschaftlichen Zusammenhalt. Thüringen steht für eine moderne, für eine leistungsfähige, für eine demokratische, für eine werteorientierte und zugleich am Kind orientierte Bildungspolitik. Genau diesen Weg werden wir, werde ich konsequent weitergehen. Der Antrag setzt an einen wichtigen Punt moderner Bildungspolitik an, weil er die Schülerinnen und Schüler mit ihren Bedürfnissen – und das ist wichtig –, ihren Chancen und ihren individuellen Entwicklungen tatsächlich in den Mittelpunkt stellt. Dafür bin ich den Koalitionsfraktionen sehr dankbar. Genau darauf kommt es an: auf eine Schule, die bestmögliche Bildung ermöglicht, die Talente fördert und junge Menschen auf ihrem Weg begleitet. Deshalb danke ich in der Tat den Koalitionsfraktionen für ihre Initiative und begrüße ausdrücklich eine vertiefte Beratung im Bildungsausschuss. Das Ministerium wird bereit sein, entsprechende Informationen zu liefern. Zugleich plant die Landesregierung, die Debatte auch auf Bundesebene weiterzuführen und bereitet derzeit eine entsprechend Initiative im Bundesrat vor. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Durch die Redezeitüberschreitung von 28 Sekunden steht den Fraktionen neue Redezeit zur Verfügung. Möchte davon noch ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete Gebrauch machen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann können wir in die Abstimmungen eintreten. Ich habe vernommen, Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde beantragt. Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung der Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und die Linke. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3392 dazu: Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BWS und der SPD - Drucksache 8/3503 Ist Begründung zu dem Antrag gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Hoffmann.
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – komplexer Begriff, komplexes Thema. Uns hat aber eine Antwort der Landesregierung in Drucksache 8/2127 zu dem Antrag bewogen: „Aufgrund der diffusen Eigenschaften und Entstehungen von Materialabrieb im Allgemeinen gibt es derzeit keine umfassende Datensammlung zu den genannten Quellen und dementsprechend auch keine Kenntnisse zur Rolle entsprechender Standortfaktoren.“ Nun kommen per- und polyflorierte Alkylsubstanz oder kurz PFAS nicht nur in Windenergieanlagen vor, auf die sich die Antwort der Landesregierung bezogen hat, sie werden wegen ihrer Eigenschaften ubiquitär eingesetzt, gleichwohl es keine einheitliche Kennzeichnungspflicht gibt. Ihre Persistenz hat zur Folge, dass sie sich in der Umwelt, also in Gewässern, im Boden, in Wildtieren, folglich in der gesamten Nahrungskette anreichern und deswegen als Ewigkeitschemikalien bezeichnet werden,
(Beifall AfD)
Chemikalien, die nur unvollständig und mit hohem technischen und finanziellen Aufwand beseitigt werden können. Immerhin sagt das Ministerium in derselben Drucksache: „Aus umweltfachlicher Sicht stellt die Belastung durch Erosionspartikel ein erhebliches Problem für die Stoffkreisläufe sowie die Offenland- und Waldökosysteme dar. Allerdings ist dieses Problem nicht exklusiv auf Windenergieanlagen beschränkt, der Partikelabrieb durch Windenergieanlagen stellt nur einen kleinen Teil der Gesamtproblematik dar.“ Das stimmt. Wir behaupten auch nicht, dass Windenergie die Hauptquelle ist.
(Beifall AfD)
Dennoch gibt dies in mehrfacher Hinsicht zu denken. Denn die vorliegende geringe Datengrundlage zur Ausbreitung und den Folgen dieser Stoffe entspricht in keiner Weise ihrer breiten Verwendung, sie wird dem Gefährdungspotenzial nicht gerecht – immerhin gelten einige der Substanzen als krebserregend – und die Datengrundlage ist unzureichend im Hinblick auf mögliche oder nötige Vorkehrungen im Verbraucherschutz oder bei der Risikofolgenabschätzung. Wie ich später in der Debatte noch ausführen werde, haben Thüringer Gewässer, genauer gesagt an der Saale-Kaskade, Überschreitungen der vorgegebenen Grenzwerte für PFAS aufgewiesen. Das Problem ist also schon da und wird nicht besser, wenn noch mehr Stoffe in die Umwelt gelangen. Vielmehr stellt sich die Frage, wie Umwelt und Menschen vor diesen Stoffen geschützt werden können. Mit unserem Antrag gehen wir diese Problematik an.
(Beifall AfD)
Wir fordern mit unserer Initiative eine bessere, größere Datengrundlage, den Einsatz von alternativen Substanzen da, wo es möglich ist, die stärkere Forschung für eben jene Alternativen sowie die Entfernung und Recycling von PFAS und insgesamt ein schärferes Bewusstsein der Landesregierung, aber auch der Öffentlichkeit für diese Thematik. Thüringen könnte hier vorangehen mit einer Forschergruppe in Jena im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Gesundheit. Weiteres in der Debatte, die kurzfristig um einen Kopierantrag der Regierungsfraktionen ergänzt wird. Es ist ein Kompliment und bestärkt uns nur, dass wir als stärkste Fraktion und Opposition in diesem Hause, die parlamentarische Diskussion bereichern und Akzente setzen, die dann von den Brombeerfraktionen mit einer anderen Kommasetzung übernommen werden.
(Beifall AfD)
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Okay. Gut, dann mache ich einen Vorausblick. In der Debatte werde ich noch darauf eingehen und darauf, warum unser Antrag umfassender ist. Ich will aber an dieser Stelle auch deutlich sagen: Es ist mehr als dreist, einen sogenannten Alternativantrag kurz vor knapp einzureichen, in dem falsch – und ich nehme an, bewusst falsch – geschrieben wird, unser Originalantrag sehe die Windindustrie als Hauptquelle. Das tut er nicht. Die Windenergie ist eine Quelle, wie ich eben ausführte. Wer deren Ausbau aber forciert, wie Sie es von der Brombeere tun, der muss sich auch ehrlich machen und Verantwortung zeigen, was die Folgen des Ausbaus betrifft, und darf sich nicht hinter einem Plagiat eines AfD-Antrags verstecken.
(Beifall AfD)
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Vielen Dank für die Begründung zum Antrag. Ich frage: Ist Begründung zum Alternativantrag gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache und erteile Abgeordnetem Kalthoff für die Fraktion der SPD das Wort.
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, noch verbliebene Zuschauerinnen und Zuschauer, die gerade noch nicht rausgehen, auf den Tribünen und am Stream! PFAS sind längst kein abstraktes Umweltproblem mehr. Wir sprechen hier über eine Stoffgruppe mit hoher Persistenz, globaler Verbreitung und teilweise erheblichen gesundheitlichen Risiken. Genau deshalb braucht dieses Thema eine faktenbasierte, wissenschaftlich belastbare und technisch präzise Betrachtung. Genau an dieser Präzision fehlt es dem Antrag der AfD. Denn der Antrag versucht an mehreren Stellen, die Debatte politisch umzulenken, insbesondere durch die Konstruktion eines besonderen Zusammenhangs zwischen PFAS und Windenergieanlagen. Sie sagten gerade, das wäre für Sie nicht der Hauptpunkt, aber viel anderes findet sich dort auch nicht. Es wird suggeriert, dass Abrieb an den Windkraftanlagen eine bislang unzureichend betrachtete Belastungsquelle darstelle. Meinen Damen und Herren, das Problem ist nicht, dass man zusätzliche Eintragspfade untersucht. Das Problem ist die politische Schwerpunktsetzung. Denn die tatsächlichen Hauptquellen von PFAS-Belastungen sind seit Jahren wissenschaftlich bekannt und dokumentiert. Moderne Umweltpolitik muss Risiken auf Grundlage toxikologischer Relevanz, realer Emissionsmenge und tatsächlicher Expositionspfade priorisieren. Genau diese Priorisierung fehlt im Antrag der AfD. Erstens – Feuerlöschschäume: Historisch wurden insbesondere auf Militärstandorten, Flughäfen und industriellen Übungsanlagen große Mengen PFAS-haltige Löschschäume eingesetzt. Diese Stoffe führten über Jahrzehnte zu erheblichen punktuellen Kontaminationen von Böden und Grundwasserkörpern. Viele der heute bekannten PFAS-Hotspots in Europa gehen genau auf diese Altlasten zurück. Hier sprechen wir nicht über minimale Abriebmengen oder diffuse Kleinstemissionen, sondern über massive Stoffeinträge mit langfristiger Auswirkung auf ganze Grundwasserleiter. Aufgrund ihrer hohen Mobilität können sich bestimmte PFAS-Verbindungen über weite Distanzen im Grundwasser ausbreiten und dort über Jahrzehnte verbleiben. Zweitens – industrielle Direkteinleitung: PFAS wurden und werden in zahlreichen industriellen Prozessen eingesetzt, etwa in der Galvanik, der Textilveredelung, der Papierbeschichtung oder in Spezialanwendungen der chemischen Industrie. Über industrielle Abwässer gelangen diese Stoffe in kommunale Kläranlagen, Flüsse und Sedimente. Das technische Kernproblem besteht darin, dass viele PFAS-Verbindungen durch konventionelle Reinigungsstufen unzureichend entfernt werden können. Sie durchlaufen die Systeme häufig nahezu ungehindert und verbleiben dadurch langfristig im aquatischen Stoffkreislauf. Gerade deshalb sind PFAS heute nicht nur ein chemikalienrechtliches Problem, sondern zunehmend auch eine Herausforderung für die Wasserwirtschaft und kommunale Infrastrukturen. Drittens – Verbraucherprodukte: PFAS befinden sich in Outdoor-Textilien, Imprägnierungen, beschichteten Lebensmittelverpackungen, Kosmetika, technischen Alltagsprodukten und sogar in Zahnpflegeprodukten wie Zahnseide. Über Nutzung, Abrieb und Entsorgung gelangen diese Stoffe flächig in die Umwelt. Und genau diese diffusen Stoffeinträge machen die Situation regulatorisch so schwierig. Während punktuelle Kontaminationen häufig lokalisiert werden können, verteilen sich diffuse Emissionen breitflächig über Wasser, Böden und Abfallströme. Viertens – belastete Klärschlämme: PFAS reichern sich in Klärschlämmen an. Werden diese auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht, entstehen langfristige Sekundärkontaminationen von Böden und teilweise auch des Grundwassers. Deshalb gewinnt die Frage der zukünftigen Klärschlammbehandlung und Phosphorrückgewinnung zunehmend an Bedeutung. Meine Damen und Herren, genau hier liegen die realen Herausforderungen moderner PFAS-Politik, nicht in symbolischen Debatten über einzelne Technologien mit vergleichsweise marginalen Emissionsbeitrag. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab, denn der Antrag arbeitet an mehreren Stellen mit politischer Zuspitzung statt mit wissenschaftlicher Priorisierung. Gerade bei PFAS ist das problematisch. Wir sprechen hier schließlich nicht über einen einzelnen Stoff, sondern über mehrere Tausend chemische Verbindungen mit unterschiedlichen Mobilitäts-, Persistenz- und Toxizitätsprofilen. Genau deshalb ist auch eine regulatorische Bewertung so komplex. Die Analytik bewegt sich teilweise im Nanogramm-pro-Liter-Bereich. Gleichzeitig unterscheiden sich die einzelnen Stoffe erheblich hinsichtlich Bioakkumulation, Wasserlöslichkeit und Umweltverhalten. Das macht Monitoring, Risikobewertung und regulatorischen Vollzug technisch anspruchsvoll. Deshalb verfolgt unser Alternativeintrag einen deutlich seriöseren und fachlich belastbareren Ansatz. Er setzt auf ein koordiniertes Monitoring von Oberflächen und Grundwasser, stärkt moderne analytische Laborkapazitäten. Er berücksichtigt die neuen Anforderungen aus der europäischen Trinkwasserrichtlinie sowie den laufenden REACH-Beschränkungsverfahren und er setzt auf Forschung, Innovation und technologische Transformation. Denn selbstverständlich müssen PFAS dort ersetzt werden, wo umweltverträgliche Alternativen bereits verfügbar sind. Gleichzeitig braucht es bei essenziellen industriellen Anwendungen realistische Übergangszeiträume und praxistaugliche regulatorische Lösungen. Auch das gehört zur verantwortungsvollen Umweltpolitik. Denn Verbotsdebatten alleine reinigen weder Grundwasser noch sanieren sie kontaminierte Böden. Entscheidend sind belastbare Daten, funktionierende Vollzugstrukturen, moderne Analytik und technisch realistische Minderungsstrategien. Genau deshalb setzt unser Alternativantrag auf wissenschaftsbasiertes Monitoring, regulatorischen Vollzug, Forschung zu Substitutionsstoffen sowie transparenten Informationsstrukturen für Bevölkerung und Wasserversorger. Meine Damen und Herren, PFAS zeigen beispielhaft, wie komplex moderne Umweltpolitik geworden ist. Wer dieses Thema ernsthaft bearbeiten will, braucht wissenschaftliche Systematik statt politischer Dramatisierung. Der Alternativantrag von CDU, BSW und SPD verfolgt genau diesen Ansatz, wissenschaftsbasiert, vollzugsorientiert und technologisch differenziert – oder anders gesagt: nicht ideologische Schwerpunktsetzung, sondern reale Gefahrenabwehr. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Sehr verehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, zunächst einmal ja, PFAS oder Ewigkeitschemikalien sind ein ernstes Umwelt- und Gesundheitsproblem. Ja, wir brauchen strengere Regeln, bessere Überwachung und einen konsequenten Schutz von Umwelt und Trinkwasser. Aber der vorliegende Antrag kann dies nicht leisten. Er ist politisch unaufrichtig und unglaubwürdig, denn ausgerechnet die Partei, die sonst bei jeder Gelegenheit gegen Brüssel, gegen Umweltauflagen, gegen lange Genehmigungsverfahren und gegen angebliche Überregulierung wettert, entdeckt plötzlich ihre Liebe zu staatlicher Regulierung.
(Beifall Die Linke)
Das muss man sich einmal anschauen. Die AfD begrüßt in ihrem Antrag strengere PFAS-Grenzwerte der Europäischen Union im Trinkwasser. Dieselbe AfD, die den Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union fordert. Dieselbe AfD, die die EU sonst als angebliches Bürokratiemonster verteufelt. Noch verwunderlicher wird es bei den konkreten Forderungen. Die AfD fordert: mehr Monitoring, mehr Überwachung, strengere Berücksichtigung in Genehmigungsverfahren, Ausbau von Qualitätsnormen, neue Kennzeichnungspflichten. Also genau das, was sie sonst pauschal als Bürokratie, Gängelung oder Belastung der Wirtschaft diffamiert. Wenn es sonst um Industrieauflagen geht, fordert die AfD regelmäßig Deregulierung. Wenn Behörden kontrollieren, ist das für die AfD gern mal ideologische Bevormundung. Aber hier plötzlich: mehr Regeln, mehr Kontrollen, mehr Vorgaben. Das zeigt doch, der AfD geht es nicht um die Sache, sie argumentiert nach politischer Gelegenheit. Genau deshalb ist dieser Antrag nicht glaubwürdig. Besonders deutlich wird das beim eigentlichen politischen Kern des Antrags. Denn zwischen den Zeilen geht es der AfD trotz ihrer Widerworte mal wieder vor allem darum, Stimmung gegen Windenergie zu machen. In der Begründung werden ausdrücklich PFAS-Einträge – ich zitiere – „im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windindustrie“ hervorgehoben. Und das kennen wir inzwischen: Egal welches Thema, am Ende landet die AfD immer wieder bei ihrer ideologischen Kampagne gegen die Energiewende. Dabei unterschlägt sie zentrale Fakten. Die Landesregierung hat bereits auf eine Kleine Anfrage der AfD selbst geantwortet, Drucksache 8/1268: Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung gehen von den verwendeten Materialien in Rotorblättern keine gesundheitsgefährdenden oder umwelttoxischen Gefahren aus. Und noch interessanter ist der Vergleich beim Abrieb. Die Landesregierung führt aus: Der gesamte geschätzte Abrieb aller Windenergieanlagen in Thüringen liege über zehn Jahre bei rund 29,5 Tonnen. Im selben Zeitraum entstehen aber rund 2.305 Tonnen Schuhsohlenabrieb und rund 21.100 Tonnen Reifenabrieb. Der Reifenabrieb im Straßenverkehr übersteigt den Abrieb von Windenergieanlagen also um das 715-fache.
(Beifall BSW)
Natürlich handelt es sich beim Reifenabrieb nicht um PFAS im engeren Sinne, aber ebenso um langlebige Chemikalien, und Reifenabrieb ist ebenfalls ein erhebliches Umweltproblem.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sie vergleichen Birnen mit Äpfeln!)
Über Mikroplastik, enthaltene Zusatzstoffe und Schadstoffe gelangen Belastungen in Böden und Gewässer und gefährden dort Organismen und Ökosysteme. Studien zeigen inzwischen deutlich, dass Reifenabrieb zu den relevanten Quellen der Gewässerverschmutzung zählt und negative Auswirkungen auf Tiere und Wasserorganismen haben kann. Aber darüber verliert die AfD kein Wort. Warum? Weil es ihr im Kern eben nicht ernsthaft um eine umfassende Umweltpolitik geht, sondern um politische Stimmungsmache gegen erneuerbare Energien. Wer PFAS wirklich ernst nimmt, muss das Thema grundsätzlicher angehen. Genau das macht die Linke im Bundestag mit ihrem Antrag unter dem Titel „Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln verbieten“, Bundestagsdrucksache 21/5762. Dort geht es nicht um selektive Empörung oder um versteckte Kampagnen gegen Windenergie, sondern um die eigentlichen Ursachen und die großen regulatorischen Fragen. Insbesondere werden auch eine konsequente Anwendung des Verursacherprinzips und die Finanzierung von Sanierungskosten durch die Industrie gefordert. Und genau dort, auf Bundes- und EU-Ebene, lassen sich viele dieser Fragen tatsächlich wirksam regeln. Denn Probleme mit Ewigkeitschemikalien machen nicht an Landesgrenzen halt. Produktstandards, Chemikalienrechte oder Lebensmittelkontaktmaterialien werden maßgeblich europäisch und national geregelt, und das ist ein deutlich ernsthafterer und konsequenterer Ansatz als dieser AfD-Antrag, der zwar erstaunlich laut Regulierung fordert, gleichzeitig die AfD aber genau die politischen Ebenen bekämpft, auf denen solche Regulierungen überhaupt wirksam umgesetzt werden können.
(Beifall Die Linke)
Wer PFAS wirklich ernst nimmt, der muss konsequent handeln gegenüber Industrieeinträgen, gegenüber belasteten Böden, gegenüber Verbraucherprodukten, gegenüber Verpackungen, gegenüber langlebigen Schadstoffen insgesamt. Dazu gehört ehrliche Umweltpolitik statt selektiver Empörung. Dazu gehört auch die Anerkennung, dass wir starke Umweltstandards, wirksame Regulierung und europäische Zusammenarbeit brauchen. Genau das bekämpft die AfD aber normalerweise mit voller Härte. Deswegen lehnen wir den Antrag der AfD ab. Der eingebrachte Alternativantrag der Koalitionsfraktionen geht an mehreren Stellen sachlicher und differenzierter mit dem Thema um. Er benennt reale Hauptquellen von PFAS-Einträgen und verzichtet auf die ideologische Zuspitzung gegen die Windenergie. Er erkennt zudem an, dass viele wirksame Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene getroffen werden müssen und verweist auf laufende REACH-Beschränkungsverfahren sowie bestehende europäische Grenzwerte. Das ist zumindest deutlich näher an einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Problem als der vorliegende AfD-Antrag. Deshalb werden wir den Alternativantrag heute nicht ablehnen und würden uns einer Ausschussüberweisung auch nicht entgegenstellen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Danke schön, Herr Thomas. Als nächste Rednerin habe ich nochmals Frau Hoffmann von der AfD. Sie möchten nicht sprechen? Sie sind auf meiner Rednerliste gemeldet, Frau Hoffmann.
(Zuruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Herr Wloch wurde auch gemeldet!)
Den habe ich auch noch. Ich habe zwei von Ihnen gemeldet. Also dann nur Herr Wloch und nicht Frau Hoffmann? Sie haben jetzt das Wort.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Zuerst Herr Wloch, dann Frau Hoffmann!)
Ja, aber die Reihenfolge lege ich doch fest. Darf ich das bitte?
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Frau Präsidentin, wir sind ja flexibel. Zuerst mal zu den Vorwürfen: Herr Thomas, ich glaube, Sie haben unseren Antrag mit dem Antrag der Linken im Bundestag verwechselt, in dem Sie ein Verbot fordern. Da fehlt eigentlich nur noch das Wort „Kapitalismus“ in Ihrem Antrag, weil Sie überhaupt nicht auf irgendwelche Alternativen eingehen und überhaupt keine Schwerpunkte setzen, außer dass die Industrie böse ist. Das steht überhaupt nicht in unserem Antrag.
(Beifall AfD)
Und zu dem Redebeitrag von Herrn Kalthoff: Ich zitiere mal aus unserem Antrag. Ich weiß, gerade das BSW braucht jetzt einen Grund, unseren Antrag abzulehnen und einen eigenen einzubringen. Trotzdem ist es nicht richtig, denn bei uns steht: „Aufgrund ihrer Eigenschaften erfahren sie einen breiten Einsatz in der Industrie und in zahlreichen Produkten.“ Dann kommt noch eine Menge Text und dann hinterher: „Auch im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windindustrie sind PFAS-Einträge, insbesondere durch Abrieb, als bisher unzureichend berücksichtigte Belastungsquelle systematisch zu erfassen“. Also wollen Sie das jetzt leugnen? Das ist schon ein bisschen merkwürdig. Aber nun zu meinem Text. Wie wir nun hören konnten, wird die Problematik „PFAS“ zumindest nicht geleugnet, auch wenn es bei der Windenergie noch ein bisschen hapert. Der eine macht es an Schuhsohlen fest, der andere an Pfannen, wir weisen auch beim Ausbau der Windenergie darauf hin. All das ist richtig. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus dem Jahr 2020 sagt, dass maximal pro Jahr pro Anlage 11 Kilo Abrieb stattfindet, auch und vor allem durch PFAS. Höchste Zeit also, sich der Problematik nicht nur in dem Zusammenhang anzunehmen. Das Problem ist jedenfalls dank der AfD im Thüringer Parlament angekommen. Das freut mich, dass wir hier behilflich sein konnten.
(Beifall AfD)
Im Bundestag wurde die Thematik durch die AfD-Fraktion angesprochen, auch durch die Linken, allerdings mit wirtschaftsfeindlicher Ausrichtung – ich habe es gerade schon gesagt – und ohne Schwerpunktsetzung auf alternative Stoffe. Auf EU-Ebene wurden für bestimmte PFAS neue Grenzwerte eingerichtet, die seit Januar gelten. Getestet wird allerdings nur auf eine kleine Gruppe dieser Stoffe, vornehmlich beim Trinkwasser. Ich komme zur Verdeutlichung auf die in der Einbringung erwähnte Grenzwertüberschreitung in Thüringer Gewässern zurück, und deswegen ist es auch wichtig, nicht nur auf die EU-Ebene zu verweisen, sondern nach Thüringen zu gucken. Da heißt es in der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 8/1287 – ich zitiere –: „Im Jahr 2024 wurden 21 Fischproben aus verschiedenen Fließgewässern und Talsperren auf PFOS untersucht. […] In den 17 Proben aus den Fließgewässern war die Umweltqualitätsnorm von 9,1 Mikrogramm pro Kilogramm PFOS eingehalten. In den vier Proben aus den Saaletalsperren […] war die Umweltqualitätsnorm überschritten.“ Da habe ich dann nachgefasst und es hieß in Drucksache 8/2974: „Als Konsequenz werden derzeit im Einzugsgebiet der beiden Saaletalsperren intensive Untersuchungen durchgeführt, um Ausmaß und Ursachen der PFOS-Belastung näher zu bestimmen.“ Weiter heißt es, „dass insbesondere Lebern von Wildschweinen mit verschiedenen per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen […], darunter PFOS, hoch belastet sein können.“ Von der Landesregierung: „Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung überschreiten sie mehrheitlich den in der Europäischen Union geltenden Höchstgehalt für PFAS in Innereien von Wildtieren.“ Hier wird es lustig – in Anführungszeichen –, denn als wir das schon mal hier im Rund thematisierten, kam Gelächter unter anderem von Herrn Dr. Augsten. Von daher muss ich mich fragen, wie ernst Sie Ihren eigenen Antrag überhaupt nehmen.
(Beifall AfD)
Weiter heißt es von der Landesregierung: „Aufgrund der langen Halbwertszeit von PFAS im menschlichen Körper kann bereits der einmalige Verzehr von 125 Gramm Wildschweinleber pro Jahr bei mittleren PFASGehalten zu einer langfristigen Überschreitung der tolerierbaren Aufnahmemenge führen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit rät daher unabhängig vom Alter der erlegten Tiere vom Verzehr von Wildschweinleber ab.“ Handlungsbedarf ist also gegeben, was auch daran deutlich wird, dass die Landesregierung auf Nachfrage keine Förderung für die Erforschung oder die Umsetzung neuer Grenzwerte im Rahmen der Europäischen Trinkwasserrichtlinie, keine Vollzugshinweise oder stärkere Überwachung von Trinkwasser und auch keine Verfahrensbeteiligung bei der Gefahreneinstufung von Trifluoressigsäure vorgesehen hat oder plant. Für die gibt es übrigens bisher gar keine Grenzwerte. Auch wenn ein weitergehendes Verfahren der EU noch bis Ende des Jahres läuft, darf Thüringen nicht die Hände in den Schoß legen. Das tun Sie aber von den Regierungsfraktionen, auch von den Linken, wenn Sie nur auf die EU-Ebene verweisen. Wir fordern nämlich von der Landesregierung, die PFAS-Überwachung in landesrechtlicher Zuständigkeit auszubauen, auf Bundes- und EU-Ebene für den Ausbau des PFAS-Monitorings sich einzusetzen, bei Regelungen, Genehmigungsverfahren und Vollzugszuständigkeiten auf Landesebene PFAS-relevante Aspekte stärker zu berücksichtigen, darauf hinzuwirken, dass Regelungen wie die Trinkwasserverordnung oder die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und deren Vollzug überprüft werden und wie PFAS-relevante Aspekte besser berücksichtigt werden können, sowie die Erforschung weiterer Analyseverfahren zur Messung von PFAS und die Entwicklung von alternativen Materialien zu PFAS zu fördern, den schnellen Einsatz von Alternativen zu unterstützen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit Thüringens zu gefährden, die Wiederverwendung und Wiederverwertung zu unterstützen, eine Informationsbasis zu schaffen, Maßnahmen der Gefahrenabwehr zu etablieren und zuletzt das Erfordernis einer Kennzeichnungspflicht für PFAS-haltige Produkte zu prüfen und gegebenenfalls auf Bundesebene zu initiieren. Das zu unserem Antrag. Nun zum Alternativantrag der Brombeerfraktionen: Es bleibt zu sagen, dass er unseren kopiert, dabei aber enger fast, wo wir umfassend sind. Wir gehen neben Oberflächengewässern auch auf den Boden und die Abfallwirtschaft ein. Wir verlangen vom Bund und vom Land Handlungen, wo sich Ihr Antrag nur auf die REACH-Verordnung beruft und darauf ausruht. Eine einheitliche Kennzeichnungspflicht fehlt bei Ihnen komplett, dabei wäre das doch gelebter Verbraucherschutz. Und während wir die Windenergie als eine von vielen Ursachen benennen, fehlt diese Ursache bei Ihnen gänzlich. Das macht unseren Antrag weitsichtiger und adelt uns als nachhaltiger. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, das arme Wildschwein, hätte Obelix gesagt, aber da ging es um die Kontamination mit Pfefferminzsoße und nicht die Kontamination der Wildschweinleber mit PFAS, über die wir heute reden.
(Zwischenruf Abg. Wolf, BSW: Er hat nur wenig Mitleid mit Wildschweinen!)
Wir beraten heute zwei Anträge zu einem Thema, das in den kommenden Jahren erheblich an Bedeutung gewinnen wird: PFAS, per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, häufig auch als sogenannte Ewigkeitschemikalien bezeichnet. Und ich will ausdrücklich sagen, es ist richtig, dass sich der Thüringer Landtag mit diesem Thema beschäftigt. Denn PFAS sind längst keine abstrakten Chemikalienprobleme mehr. Sie betreffen unser Trinkwasser, unsere Böden, unsere Landwirtschaft, unsere Industriepolitik und am Ende ganz konkret die Gesundheit der Menschen. Die Stoffe sind extrem langlebig, sie reichern sich in der Umwelt an. Sie gelangen über Wasser, Böden und Nahrungsketten in den menschlichen Organismus. Zugleich stehen wir vor der Herausforderung, dass PFAS in vielen industriellen Anwendungen bislang nur schwer ersetzbar sind. Deshalb braucht es keine ideologischen Debatten. Es braucht eine sachliche, wissenschaftsbasierte und verantwortungsvolle Auseinandersetzung. Und ich sage auch, der Antrag der AfD ist, gemessen an dem, was aus dieser Fraktion sonst häufig zu erleben ist, erstaunlich sachlich formuliert. Er beschreibt viele reale Probleme korrekt, die Persistenz der Stoffe, die Schwierigkeiten bei der Entfernung aus der Umwelt, die Datenlücken beim Monitoring und die Herausforderungen für Trinkwasser- und Gewässerschutz. Aber dennoch hat dieser Antrag erhebliche Schwächen. Die erste Schwäche: Vieles bleibt sehr allgemein. Es wird ein Ausbau des Monitorings gefordert, mehr Forschung, bessere Informationsgrundlagen – alles nachvollziehbar. Es fehlen aber Prioritäten und klare Aussagen dazu, wie ein solches Monitoring praktisch umgesetzt werden soll. Sie bleiben in Ihrem Antrag an diesen Stellen unkonkret. Die zweite Schwäche, Zuständigkeiten werden unscharf vermischt. Viele Fragen des Chemikalienrechts werden auf europäischer Ebene geregelt, insbesondere über das REACH-Verfahren. Wir haben dazu von den Vorrednern schon gehört. Auch Grenzwerte und Produktregulierung liegen überwiegend nicht in Thüringer Zuständigkeiten. Ein Landesparlament muss deshalb sauber unterscheiden zwischen dem, was Thüringen selber leisten kann, und dem, was auf Bundes- und EU-Ebene entschieden wird. Die dritte Schwäche, und darüber muss man sprechen, betrifft die politische Rahmung des Antrags. Denn die AfD versucht an mehreren Stellen, das PFAS-Thema mit ihrer allgemeinen Erzählung gegen die Windenergie zu verbinden. Dabei wird suggeriert, Windkraftanlagen seien eine relevante Hauptquelle für PFASEinträge. Für diese Zuspitzung gibt es nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine tragfähige Grundlage.
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Sie haben gerade gesagt, wir gehen mehrfach auf Windenergie ein. Trifft es nicht eher zu, dass wir mehrfach auf Industrie und auf andere Eintragungsquellen eingehen und das Wort „Windenergie“ ein einziges Mal in dem Antrag in der Begründung benutzen?
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Ich habe tatsächlich sehr bewusst den Begriff der politischen Rahmung verwendet. Es ist schon so, dass Sie – das habe ich durchaus auch dargestellt – auch viele sachliche Dinge eingebracht haben. Aber die politische Zielrichtung des Antrags wird dennoch sehr klar. Aus meiner Sicht richtet sie sich eben sehr gezielt und spezifisch auf diese Frage der Windenergie, was dem Thema eben nicht gerecht werden wird. Die wesentlichen bekannten Eintragungspfade sind andere, historische Feuerlöschschäume, industrielle Direkteinleitungen, belastete Klärschlämme, bestimmte Verbraucherprodukte und Altlastenstandorte. Genau deshalb ist der Alternativantrag von CDU, BSW und SPD ein Gewinn für diese Debatte, denn dieser Antrag nimmt das Problem ernst, ohne es politisch zu instrumentalisieren. Er verbindet Umwelt- und Gesundheitsschutz mit wissenschaftlicher Differenzierung. Er erkennt an, dass PFAS reduziert werden müssen, dass wir strengere Kontrollen brauchen und dass der Schutz von Mensch und Umwelt Vorrang hat. Gleichzeitig berücksichtigt er aber auch, dass es essenzielle Anwendungen gibt, etwa in der Medizintechnik oder in Hochtechnologiebereichen, bei denen Ersatzstoffe noch nicht ohne Weiteres verfügbar sind. Das heißt nicht, dass wir wegschauen. Wir sollten aber verantwortungsvolle Umweltpolitik mit einem industriepolitischen Realismus verbinden. Besonders wichtig finde ich außerdem drei Punkte: Erstens: den Fokus auf ein dauerhaftes und technisch modernes Monitoring zu legen, denn eines ist doch klar: Wer Risiken bewerten will, braucht belastbare Daten. Thüringen muss wissen, wo Belastungen auftreten, wie sie sich entwickeln und welche Regionen besonders betroffen sind. Zweitens, die Unterstützung unserer Wasserversorger: Die neuen europäischen Trinkwasseranforderungen stellen viele Versorger vor erhebliche technische und finanzielle Herausforderungen. Gerade kleinere Zweckverbände dürfen wir damit nicht allein lassen. Drittens, die Förderung von Forschung und Innovation: Wenn wir PFAS reduzieren wollen, dann brauchen wir Alternativen. Und genau darin liegt auch eine Chance für Thüringen, für unsere Hochschulen, unsere Forschungseinrichtungen und innovative Unternehmen. Meine Damen und Herren, die Beschäftigung mit PFAS ist aber nicht nur wegen der aktuellen Grenzwerte notwendig. Sie ist notwendig, weil PFAS beispielhaft für eine der großen umweltpolitischen Herausforderungen unserer Zeit stehen, den Umgang mit langlebigen Industriechemikalien, deren Risiken oft erst Jahrzehnte später vollständig sichtbar werden. Wir reden hier über Stoffe, die heute in die Umwelt gelangen und möglicherweise noch Generationen nachweisbar sein werden. Deshalb darf Politik hier weder alarmistisch noch leichtfertig handeln. Wir brauchen Vorsorge, wir brauchen wissenschaftliche Grundlagen und wir brauchen eine ehrliche Debatte darüber, wie Umwelt- und Gesundheitsschutz mit industrieller Wertschöpfung zusammengebracht werden können. Genau deshalb ist es richtig, den Alternativantrag an den zuständigen Umweltausschuss zu überweisen, denn dort können wir die fachliche Debatte mit Expertenanhörungen, mit den Wasserversorgern, mit den Umweltbehörden, mit Wissenschaft und mit Wirtschaft, vertiefen – dort gehört dieses Thema hin –, sachlich, fundiert und lösungsorientiert. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Vielen Dank, Herr Gottweiss. Sie haben gerade gesagt, Sie möchten den Alternativantrag im Ausschuss diskutieren. Was wäre denn der Schaden daran, wenn man den AfD-Antrag auch im Ausschuss diskutieren würde?
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Das wird der Thüringer Landtag entscheiden, welche Anträge im Ausschuss beraten werden. Ich glaube, dass es insgesamt sinnvoll ist, das Thema zu beraten. Es ist bei einer Ausschussberatung und einer Anhörung nicht zwingend notwendig, dass zwei Anträge nebeneinander beraten werden, sondern das Thema ist im Ausschuss und das ist wichtig. Dort werden wir darüber reden. Das ist auch der richtige Ort.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, sehr geehrte Gäste, ein Produkt ist nur dann gut, wenn seine Herstellung Mensch und Natur nicht beeinflusst oder schadet. Mit dem sogenannten Ewigkeitschemikalien, kurz PFAS, stehen wir vor einem Problem, das lange unsichtbar bleibt, aber dauerhaft wirken kann. PFAS werden in vielen Produkten eingesetzt, weil sie wasser-, fett- und schmutzabweisend sind. Man findet sie – wie Herr Kalthoff richtig benannt hatte – etwa in beschichteten Verpackungen, in Imprägniermitteln, wasserabweisender Kleidung, Kosmetik oder Kochgeschirr. Für die Verbraucher liegt das Problem auf der Hand bzw. später auf dem Teller. Man kann meist nicht erkennen, ob ein Produkt PFAS enthält. Man sieht es nicht, man riecht es nicht. Und auf der Verpackung steht selten, dass es beinhaltet ist. Damit fehlt die Grundlage für eine bewusste Kaufentscheidung. Wer Risiken vermeiden will, braucht Informationen. Ohne Transparenz bleibt der Verbraucherschutz unvollständig. Andere Länder sind da bereits weiter. Dänemark hat PFAS in Papier- oder Kartonmaterialien mit Lebensmittelkontakt beschränkt. Frankreich verbietet PFAS schrittweise in bestimmten Verbraucherprodukten, etwa in Kosmetik, Kleidung, Schuhen oder in Imprägniermitteln. Das zeigt: Ein höherer Verbraucherschutz ist möglich, wenn der politische Wille vorhanden ist. Deshalb fordern wir in unserem Antrag zum Handeln auf. Voraussetzung dafür ist, Daten für PFAS-Belastung regelmäßig zu erheben, auszuwerten und in geeigneter Form zu veröffentlichen. Verbraucher müssen erkennen können, ob ein Produkt PFAS enthält. Erst dann können Sie bewusst entscheiden, ob sie solche Produkte kaufen oder meiden bzw. sich Alternativen suchen möchten. Am Ende geht es um unsere aller Gesundheit. Bestimmte PFAS werden mit einer Beeinträchtigung des Immunsystems, erhöhten Cholesterinwerten, Leberveränderungen, Schwangerschaftsrisiken und einzelnen Krebsrisiken in Verbindung gebracht. Solche Belastungen treffen nicht nur den einzelnen Menschen. Sie können langfristig auch das Gesundheitssystem zusätzlich beanspruchen. Deshalb ist hier Vorsorge keine Panikmache. Sie ist vernünftig, notwendig und verantwortungsvoll. Verbraucherschutz muss auch in diesem Bereich möglich sein. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Frau Präsidentin, ich will auf den Begriff „Sachlichkeit“ eingehen. Wir werden den Alternativantrag der Brombeer-Fraktion mit an den Ausschuss überweisen. Das ist Sachlichkeit. Denn uns geht es um die Sache. Und wenn Sie alle sagen, das Thema ist wichtig, dann frage ich mal: Wo war denn Ihre Initiative dazu? Da kam nichts. Wir als AfD legen erneut, wie beim Kleingarten, wie beim Fischen usw. usf., einen Antrag hin. Sie kommen mit: Der ist nicht sachlich. Sie kopieren ihn, überweisen ihn an den Ausschuss. Ich frage mich wirklich, ob gerade das BSW dieses Spielchen dreieinhalb Jahre noch so weitertreiben und noch mehr Wähler verlieren will. Denn die Wähler, die bekommen das mit. Aber das ist alles andere als sachlich, was Sie hier veranstalten.
(Beifall AfD)
Wir sind die sachliche Fraktion. Wir sind die vernünftige Fraktion. Und wenn Sie sagen, an unserem Antrag gibt es Änderungsbedarf, ja, dann können wir doch im Ausschuss darüber reden, da können wir doch Änderungen machen. Bitte schön.
(Beifall AfD)
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Hoffmann, jetzt hat es mich noch mal nach vorn getrieben aufgrund der Thematik „Sachlichkeit“. Wir haben erst letztens im Petitionsausschuss öffentlich darüber diskutiert. Ich glaube, da hatten wir auch Punkte. Wenn wir sagen, es geht vor allem um Windindustrie: Für uns war das Thema, dass Sie keinen anderen Industriezweig aufzählen, außer die vermeintliche Windindustrie. Und das Nächste ist, wenn ich in Ihren Antrag schaue, was mich auch zur Ablehnung bringt, die Art und Weise, wie Sie das der Wirtschaft aufsetzen wollen. Wir haben in Thüringen ein Unternehmen, was mit ihren Maßnahmen, wenn wir darüber diskutieren und darauf den Fokus richten, ein Riesenproblem bekommt aufgrund von ausländischen Investoren. Und ich werde mich nicht einem Antrag anschließen und den in den Ausschuss, in Diskussionen bringen, der möglicherweise Thüringer Arbeitsplätze vernichtet. Vielen Dank.
(Unruhe und Heiterkeit AfD)
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer, zum vorliegenden Antrag der AfD habe ich die Ehre, für die Landesregierung und stellvertretend für meinen Kollegen Umweltminister Kummer zu erklären: Der Landesregierung ist das Umweltrisiko von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, also PFAS, bewusst. PFAS sind künstlich hergestellt und kommen natürlich nicht vor. Die Stoffgruppe besteht mittlerweile aus mehr als 10.000 Einzelsubstanzen. Die Fluorkohlenstoffbindungen machen PFAS sehr stabil und schwer abbaubar. Das ist alles gesagt worden. Insofern können sich die immer weiterwachsenden Emissionen nur durch stoffliche Regulierung minimieren lassen. Daher unterstützt der Freistaat Thüringen nachdrücklich die Forderung nach stofflicher Regulierung sowie eine weitere Vernetzung und Koordinierung der verschiedenen Arbeitsgremien, die sich mit der Regulierung von PFAS befassen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf eine entsprechende Initiative der Umweltministerkonferenz, festgehalten auf der 104. Umweltministerkonferenz in TOP 32: Nationaler Aktionsplan PFAS zur kurzfristigen Regulierung von PFAS. Die UMK setzt sich einerseits beim Bund und bei der EU-Kommission für eine zügige Umsetzung des aktuell laufenden PFAS-Beschränkungsvorschlags der Europäischen Chemikalienagentur ein und hat andererseits auch nationale Maßnahmen der Regulierung im Blick. Zur Vorbereitung des Nationalen Aktionsplans arbeitet der Freistaat Thüringen im Rahmen der Gremienarbeit mit einer PFAS-ad-hoc-AG mit. Die Zielsetzung der AG ist die weitere Verfolgung der Handlungsempfehlungen und Vorschläge zur konkreten Umsetzung von Maßnahmen bzw. zur Herangehensweise an festgestellte Defizite im Bereich der Begrenzung und Vermeidung von PFAS-Einträgen in die Umwelt. Hierzu gehört auch die Überprüfung bestehender PFAS-bezogener Grenzwerte. Ebenso gehört dazu die Prüfung, inwieweit neue bzw. weitere Grenzwerte in verschiedenen Rechtsbereichen fachlich erforderlich bzw. notwendig sind. Mit einem Abschlussbericht wird im Laufe des Jahres 2026 gerechnet. Im Bereich „Bodenschutz“ ist jüngst der Rechtsrahmen für die Bodengesundheit verbessert worden. Am 16. Dezember 2025 ist die Europäische Richtlinie zur Bodenüberwachung und Resilienz in Kraft getreten. Dadurch wird eine regelmäßige und systematische Erhebung von Bodenkennwerten etabliert und die Bewertung der Bodengesundheit in allen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht. In das Monitoring einbezogen ist auch die Messung von ausgewählten PFAS in den Böden. Die Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Wenngleich aktuell noch nicht feststeht, wo genau die Probeentnahmestellen liegen werden und welche Vertreter aus der Stoffgruppe der PFAS untersucht werden sollen, ist jedoch davon auszugehen, dass auch Thüringer Böden in das Monitoring einbezogen und Aussagen zu den PFAS-Gehalten dieser Böden künftig vorliegen werden. Erst darauf aufbauend kann und sollte sinnvollerweise die Frage geklärt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang, noch weitere Untersuchungen im Rahmen eines Monitorings in Thüringer Böden erforderlich sind. Das Umweltministerium begleitet auch weitere Entwicklungen. Dazu zählen die Arbeiten zur Ableitung bodenbezogener Hintergrundwerte. Außerdem wurden im Rahmen eines Umweltbundesamt-Forschungsvorhabens Beurteilungswerte für Vertreter aus der Stoffgruppe der PFAS gemäß den Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung abgeleitet. Es wurden Prüfwertvorschläge für die Wirkungspfade Boden–Mensch und Boden–Pflanze nach aktuellem Stand des Wissens entwickelt. Das Umweltministerium wird die aus den Ergebnissen resultierenden notwendigen weiteren Umsetzungsschritte unterstützen. Im Hinblick auf den Aspekt „Maßnahmen zur Gefahrenabwehr“ ist mit Blick auf das Schutzgut Boden darauf hinzuweisen, dass im Zuge der Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in 2021 die Palette der PFAS erweitert wurde. Ergänzend zu den bisher geregelten organischen Schadstoffen wurden auch Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden–Grundwasser für sieben Einzelstoffe aus der Gruppe der PFAS abgeleitet. Diese sind für eine Beurteilung der Gefährdung des Grundwassers im Rahmen der Bearbeitung von PFAS-Schadensfällen heranzuziehen. Um diffuse Immissionen aufgrund von atmosphärischen Verlagerungen zu vermindern, besteht Handlungsbedarf auf der Emissionsseite. Hierzu bedarf es der Umsetzung von Emissionsminderungsmöglichkeiten seitens der Industrie. Um das Ausmaß besser einschätzen zu können, sind weitere Untersuchungen der industriellen Emissionen absolut notwendig. Hinsichtlich der PFAS-Überwachung im Bereich Wasser ist festzustellen, dass bis 2026 lediglich für die Perfluoroctansulfonsäure
(Beifall BSW)
– ja, das ist eine harte Materie, aber Sie kennen sich da aus; Bauen ist da irgendwie einfacher – als Einzelstoff rechtlich verbindliche Überwachungspflichten in der Oberflächengewässerverordnung geregelt waren. Im Gewässer-Monitoring Thüringens wurden darüber hinaus weitere Stoffe aus der Gruppe der PFAS überwacht. So erfolgt beispielsweise im Biota-Monitoring seit 2019 die Überwachung dieser Säure und weiterer 16 PFAS-Verbindungen jährlich an ca. 20 Messstellen. Mit der novellierten Trinkwasserverordnung wurden im Jahr 2023 verpflichtend Grenzwerte für die Summe aus 20 bereits regulierten PFAS eingeführt. Seit diesem Jahr sind diese Grenzwerte nachzuweisen. Für die Summe aus vier dieser 20 PFAS wird ab 2028 ein zusätzlicher verschärfter Grenzwert gelten. Im sogenannten EU-Water-Package, dem Gesetzespaket der Europäischen Union zur Aktualisierung der Wasserrahmenrichtlinie, der Umweltqualitätsnormenrichtlinie und der Grundwasserrichtlinie, werden die Überwachungspflichten im Oberflächengewässer auf 25 PFAS und im Grundwasser auf 20 PFAS erweitert. Die sich daraus ergebende Anpassung der PFAS-Überwachung in Oberflächengewässern und im Grundwasser in Thüringen befindet sich derzeit in Vorbereitung. Aus Sicht der Landesregierung wird eingeschätzt, dass die Überwachung von PFAS im Trinkwasser bereits ausreichend geregelt ist. Für Oberflächenwasser und das Grundwasser werden erweiterte Überwachungspflichten eingeführt, das heißt, dass künftig eine kontinuierliche Überwachung für alle drei Matrizen stattfinden wird. Für das Trinkwasser erfolgt diese maßgeblich im Rahmen der Überwachung der Trinkwasserqualität durch die öffentliche Wasserversorgung, für Oberflächenwasser und Grundwasser an den landeseigenen Messstellen. Auch der Umgang mit PFAS-haltigen Abfällen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Abfallwirtschaft ist ein zentraler Baustein, um PFAS langfristig aus Stoffkreisläufen auszuschleusen. Gleichzeitig bestehen hier erhebliche Herausforderungen, etwa bei der sicheren Behandlung, Deponierung oder möglichen Wiederverwertung belasteter Materialien. Die Landesregierung begleitet deshalb die laufenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu geeigneten Behandlungsverfahren intensiv und wird die gewonnenen Erkenntnisse bei der Weiterentwicklung landesbezogener Konzepte berücksichtigen. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Wissensgrundlage zu PFAS kontinuierlich zu verbessern und bestehende Überwachungs- und Bewertungsstrukturen schrittweise weiterzuentwickeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich sowohl die wissenschaftlichen Erkenntnisse als auch die regulatorischen Rahmenbedingungen derzeit dynamisch weiterentwickeln. Viele Fragestellungen, insbesondere hinsichtlich Analytik, Bewertung, Entsorgung und Sanierung, sind auf Bundes- und europäischer Ebene noch nicht abschließend geklärt. Insgesamt ist festzustellen, dass PFAS eine komplexe und langfristige Herausforderung darstellen, die nur im engen Zusammenwirken von Wissenschaft, Wirtschaft sowie von Bund und Ländern bewältigt werden kann. Thüringen bringt sich aktiv in all diese Prozesse ein und wird die bestehenden Aktivitäten im Rahmen der verfügbaren fachlichen, rechtlichen und technischen Möglichkeiten konsequent weiterentwickeln. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Danke schön, Herr Minister. Gibt es weitere Wortmeldungen im Rahmen der Aussprache? Das sehe ich nicht. Damit möchte ich die Aussprache schließen und wir kommen zu den Abstimmungen. Meine Frage richtet sich jetzt noch an die AfD-Fraktion: Sie hatten es so formuliert, Sie möchten Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Noch einen zweiten Ausschuss? Frau Muhsal.
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
An den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Dann stimmen wir in der Reihenfolge ab. Es geht um den ersten Antrag – ich darf ihn auch noch einmal vorlesen – „Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren“, Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/3392. Wer zustimmen möchte, dass dieser Antrag an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der kompletten Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Wer enthält sich? Bei 6 Enthaltungen aus der Fraktion BSW ist diese Überweisung abgelehnt. Die zweite Überweisung war an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz und Forsten. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, der CDU und Teile des BSW. Wer enthält sich? Hier sehe ich wiederum 7 Enthaltungen. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgewiesen. Dann haben wir hierzu erst einmal entschieden und wir kommen zu der Überweisung des Alternativantrags – hier habe ich es eindeutig gehört – an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz, Forsten. Ich frage aber trotzdem noch einmal: Habe ich einen überhört? Das sehe ich nicht. Wer dieser Ausschussüberweisung des Alternativantrags zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Hier sehe ich die Hände der Fraktion Die Linke. Damit ist dieser Ausschussüberweisung zugestimmt worden und wir schließen für heute diesen Tagesordnungspunkt. Frau Muhsal, bitte.
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Danke für den Hinweis. Das habe ich vergessen. Wir müssen noch über den Ursprungsantrag der AfD abstimmen. Dazu ist beantragt Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf. Ich bitte alle noch mal um Aufmerksamkeit. Wir starten jetzt mit der Abfrage. Es geht dabei um den Ursprungsantrag der AfD in der Drucksache 8/3392.
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Konnten alle ihre Stimme abgeben? Herr Dr. König?
(Zuruf Abg. Dr. König, CDU: Nein!)
Thadäus König: Nein. Möchte noch jemand seine Stimme abgeben, der nicht gefragt wurde oder nicht aufgerufen wurde? Das sehe ich nicht. Gut, damit schließe ich hier die Abstimmung und wir zählen kurz aus. Ich bitte noch mal um Aufmerksamkeit. Wir haben das Ergebnis. Ich möchte im Vorfeld aber noch mal sagen, dass es manchmal sehr schwer ist, hier oben zu hören. Beim nächsten Mal bitte immer ganz klar, laut und deutlich. In jedem Fall gab es 32 Jastimmen, 45 Neinstimmen und 7 Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt vereinbarungsgemäß nicht zu Tagesordnungspunkt 1, die Regierungserklärung, den rufen wir erst morgen auf, sondern zu Tagesordnungspunkt 2 in der Tagesordnung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/2767 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz - Drucksache 8/3401 ZWEITE BERATUNG Die Berichterstatterin hat sich schon bereit gemacht. Die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz wird von Abgeordneter Marx durchgeführt.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz: Wir haben den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes beraten – nicht ganz so kompliziert wie der Name des letzten Tagesordnungspunkts. In diesem Gesetz geht es im Wesentlichen um zwei Dinge, nämlich die Übergangsregelung bei der Neuwahl von Richtern und Richterinnen zum Verfassungsgericht und vor allen Dingen auch den Zugang zur Nutzung elektronischer Hilfsmittel. Durch Beschluss des Landtags in seiner 36. Sitzung am 5. Februar 2026 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 18. März 2026, in seiner 18. Sitzung am 25. März 2026 und in seiner 19. Sitzung am 6. Mai 2026 beraten. Es wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt und nach der Auswertung desselben die Beschlussempfehlung des Ausschusses wie folgt gefasst: „Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen. Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Der Eingangssatz erhält folgende Fassung: ‚Das Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz vom 28. Juni 1994 (GVBl. S. 781), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. April 2026 (GVBl. S. 109), wird wie folgt geändert:‘“ Im ursprünglichen Gesetzentwurf wurde die Nummer 7 aufgehoben, also Beschlussempfehlung „Nummer 7 wird aufgehoben“. Und drittens: „Die bisherigen Nummern 8 bis 15 werden die Nummern 7 bis 14.“
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, die Koalition der politischen Konkursverschlepper wird heute de facto Landesverfassungsrichter auf Lebenszeit einführen. Wir lehnen den Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsgerichtshofsgesetzes in seiner grundsätzlich unverändert gebliebenen Form deswegen ab. Wir lehnen ihn aber auch ab, weil die von uns geforderte Anhörung ohne zwingende inhaltliche Konsequenzen geblieben ist. Der Gesetzentwurf enthält Punkte, die wir ausdrücklich für richtig halten. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Thüringer Verfassungsgerichtshof ist überfällig. Die elektronische Aktenführung ist sinnvoll. Die Nutzung vorhandener IT-Strukturen der Justiz ist grundsätzlich vernünftig. Das war es dann aber auch schon. Die Anhörung hat gezeigt: Der Entwurf war eben nicht fertig. Er hätte an mehreren Stellen nachgebessert werden müssen. Und man weiß gar nicht, wo man anfangen und wo man aufhören soll. Erstens, die technische Umsetzung: Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass klarer zwischen elektronischem Rechtsverkehr und elektronischer Aktenführung zu unterscheiden ist. Aus dem einen folge nicht automatisch das andere. Deshalb wurde vorgeschlagen, im Gesetz nicht nur den elektronischen Rechtsverkehr zu nennen, sondern ausdrücklich auch die elektronische Aktenführung. Zweitens: Das Oberverwaltungsgericht hat auf die IT-Zuständigkeit hingewiesen. Die Einrichtung könne nicht durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht allein erfolgen. Sie müsse gemeinsam mit der gemeinsamen IT-Stelle der Gerichte und Staatsanwaltschaften umgesetzt werden. Das wäre eine präzise und vollständigere Regelung gewesen. Drittens wurde zu § 12a Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz eine konkrete Ergänzung dahin gehend vorgeschlagen, bei der Abweichung von § 55b Verwaltungsgerichtsordnung nicht nur Satz 2, sondern auch Satz 3 zu erfassen. Ein Detail, aber wichtig. Viertens wurde bei § 12 Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz angeregt, nicht nur die amtliche Abkürzung der Verwaltungsgerichtsordnung zu ergänzen, sondern aus Gründen der Einheitlichkeit auch die amtlichen Abkürzungen der Strafprozessordnung und der Zivilprozessordnung. Alle diese Vorschläge waren konkret, sachlich und völlig unproblematisch umsetzbar und sie wurden trotzdem nicht eingeführt. Wirklich schwer wiegt aber der fünfte Punkt, die Fortführung der Amtsgeschäfte der Verfassungsrichter nach Erreichen der Altersgrenze. Der Gesetzentwurf wird ermöglichen, dass Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs ihre Amtsgeschäfte weiterführen, bis ein Nachfolger gewählt ist. Der Zweck ist nachvollziehbar. Die Arbeitsfähigkeit des Gerichtshofs soll sichergestellt werden. Der Verfassungsgerichtshof ist das ranghöchste Gericht des Freistaats und ein zentrales Element des Rechtsstaats. Aber gerade deshalb braucht die Fortführung der Amtsgeschäfte klare Grenzen. Alle staatliche Macht für höchste Ämter darf nur auf Zeit verliehen werden. Das ist zwingende Folge des Demokratieprinzips.
(Beifall AfD)
Das Landgericht Meiningen hat dankenswerterweise daher ausdrücklich vorgeschlagen, bei der Neuregelung des § 3 Abs. 3 jedenfalls eine absolute Altershöchstgrenze einzuführen, beispielsweise von 70 Jahren. Dieser Vorschlag wurde von der zusammenfassenden Stellungnahme des Oberlandesgerichts ausdrücklich übernommen. Eine absolute Höchstaltersgrenze von 70 Jahren hätte zwei Dinge zugleich sichergestellt: die Arbeitsfähigkeit des Gerichts und den Einigungsdruck auf das Parlament. Genau dieser Einigungsdruck ist entscheidend. Eine Versteinerung des Verfassungsrichterpostens mit der Aussicht auf lebenslange Ausübung ist verfassungsrechtlich schlicht unzulässig.
(Beifall AfD)
Nur Monarchen und Diktatoren bestimmen selbst, wann sie abtreten. Wenn ein Richter ohne absolute Höchstgrenze weiter im Amt bleiben kann, dann sinkt der Einigungsdruck, dann kann das Parlament die Einigung auf ewig vertagen, dann kann und wird die Übergangsregel politisch bequem werden, dann verschieben Sie Konflikte, statt Konflikte zu lösen. Aber ein sechster erheblicher Punkt spricht gegen dieses Gesetz. Sie wollen die Befugnisse der Ausschüsse erweitern. Ausschüsse sollen künftig auch Eilanträge zurückweisen können. Prof. Sauer von der Uni Bonn hat diese Regelung als verfassungswidrig bewertet, weil Artikel 80 Abs. 3 der Landesverfassung die Ausschussbefugnisse auf die Zurückweisung unzulässiger oder unbegründeter Verfassungsbeschwerden im Hauptsachverfahren begrenze. Siebtes und letztes Detail – und das macht meines Erachtens dieses Gesetz wirklich nicht zustimmungsfähig –: Ihre Zuständigkeitsregelung bezüglich der Ausschüsse hat einen schweren logischen Fehler, auf den Prof. Sauer ausdrücklich hingewiesen hat. Der Gesetzentwurf will den Ausschüssen ermöglichen, Eilanträge zurückzuweisen. Dabei steht jedenfalls in einem rechtsstaatlichen Verfahren am Anfang gerade nicht fest, ob der Antrag Erfolg haben muss oder nicht. Prof. Sauer formuliert sinngemäß die entscheidende Frage: Wie soll die Besetzung des Gerichts davon abhängen, ob eine stattgebende oder eine zurückweisende Entscheidung ergeht, wenn genau das vorher doch noch gar nicht feststeht? Ich kann das etwas bösartiger formulieren als der Sachverständige: Der Verfassungsgerichtshof soll nach Ihrem Gesetz gar nicht prüfen. Er legt das Ergebnis fest und der Rest wird passend gemacht. Ihr Gesetz stellt die Reihenfolge rechtsstaatlicher Prüfung auf den Kopf.
(Beifall AfD)
In einem Rechtsstaat prüft das Gericht zuerst und dann entscheidet es, nicht umgekehrt. Deshalb verweist der Sachverständige auch darauf, dass die Parallelregelung beim Bundesverfassungsgericht den Kammern im Eilverfahren denknotwendig beide Befugnisse gibt: stattgeben und zurückweisen. Ich kann heute jedenfalls aus eigener Erfahrung berichten, Ihr prälegislatives Linkseinbindungsverfahren dient ausschließlich der Einbindung der Linkspartei, der Ausgrenzung der AfD und der Umgehung der Ausschussarbeit. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass ein CDU-Promotionsbetrüger nicht Ministerpräsident des Freistaats Thüringen sein darf.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Herr Schlösser, Sie haben in Ihrer Rede gerade klare Grenzen und Demokratieprinzipien beschrieben. Ich denke, wir reden da auch von Respekt. Und ich bin gerade darauf aufmerksam gemacht worden – ich habe es auch noch mal überprüft –, Sie hatten gleich zu Anfang gesagt: die Koalition der politischen Konkursverschleppung. Normalerweise würde ich sagen, eine politische Konkursverschleppung, die Konkursverschleppung ist ein Straftatbestand, den es aber natürlich in der Politik so nicht gibt. Letztendlich sind Sie aber ein Volljurist und ich denke, wenn Sie so einen Begriff verwenden, dann tun Sie das ganz gezielt als Provokation und im respektlosen Umgang mit unseren demokratischen Gepflogenheiten.
(Beifall CDU, BSW, SPD, Die Linke)
Deswegen bekommen Sie von mir hier auch einen Ordnungsruf dafür. Nach diesem Ordnungsruf gehen wir weiter in der Rednerliste und ich bitte Sie wirklich alle um einen respektvollen Umgang. Die nächste Rednerin ist Frau Große-Röthig von den Linken.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Und wieder eine Juristin, ich hoffe es tut nicht zu sehr weh. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Vorsitzende, liebe Mithörende im Internet, in der Kantine, was hält uns als Gesellschaft zusammen und was verbindet uns? Die Frage haben wir gestellt bekommen beim Empfang der evangelischen Kirchen in der Andacht. Die Antwort darauf ist: Liebe. Nicht kitschig, nicht Herzblatt, sondern jene Liebe, die Paulus in seinem Brief an die Gemeinde in Korinth geschrieben hat, als diese sich in wirklicher Bedrängnis befunden hat. Ja, Bedrängnis gab es auch vor 2.000 Jahren schon und ebenso heute. Liebe ist anders als Angst umfassend. Und so verstehen wir auch unsere Mitwirkung an diesem Gesetzentwurf. Es ist die Liebe zum gesellschaftlichen Miteinander, auf das man sich verlassen können muss und auf das man sich verlassen kann, die Liebe zur funktionierenden Gewaltenteilung, zu einem funktionierenden, unabhängigen Justizsystem. Viele kennen von uns die Luther-Übersetzung der Bibel, bei der Liebe alles erträgt. Die alles ertragende Liebe hat aber, wie uns Frau Bischöfin Hoffmann zu Recht darauf hingewiesen hat, schon oft zum Unglück geführt und zu Recht hat uns die Bischöfin auch an einer anderen Übersetzung teilhaben lassen, aus der ich jetzt zitiere: „Die Liebe hat einen langen Atem und sie ist zuverlässig […]. Sie ist fähig zu schweigen und [tief] zu vertrauen, [aber] sie hofft mit Ausdauer und Widerstandskraft.“ Heute ertragen wir nicht im Rechtsstaat, heute handeln wir in Hoffnung und Glaube und Liebe zu eben jenem Rechtsstaat und bringen einmal mehr Sicherheit in ein funktionierendes System. Und deshalb können wir zustimmen. Danke schön.
(Beifall Die Linke)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir vielleicht vorab noch eine kleine Bitte bzw. einen Hinweis. Ich denke, wenn wir um das höchste Gericht hier in Thüringen sprechen und über aus meiner Sicht sinnvolle und notwendige Änderungen, ist hier Mäßigung angezeigt, Herr Schlösser. Insofern, denke ich, tut es dem Hause gut, wenn wir uns bei solchen wichtigen Themen, mindestens bei solchen wichtigen Themen, in einem Rahmen bewegen, der der Sache auch angemessen ist. Herzlichen Dank schon mal dafür.
(Beifall CDU)
Das Zweite, prälegislatives Verfahren ist ja angesprochen worden, Konsultationsverfahren ist angesprochen worden. Das war nicht unsere Entscheidung, da nicht mitzumachen oder Stellungnahmen abzugeben und sich nicht damit zu beschäftigen. Das war Ihre Entscheidung und deshalb, denke ich, ist es auch nicht angebracht, sich jetzt im Nachhinein darüber auszulassen oder zu beschweren. Aber kommen wir zurück zum Gesetz. Wir haben es heute schon gehört, es geht nach der Beratung und Anhörung im Ausschuss um das Verfassungsgerichtshofsgesetz, das jetzt wieder den Weg zurück ins Plenum zur Entscheidung gefunden hat. Nach meiner Auffassung ist es so, dass das Gesetz einige Änderungen umfasst, die in ihrer Gesamtheit dazu beitragen werden, die Arbeitsfähigkeit des Hofs zu sichern,
(Beifall BSW)
angefangen bei der elektronischen Akte bzw. der Digitalisierung und dem elektronischen Rechtsverkehr. Das sind natürlich die Arbeitsweisen der Zukunft. Ich denke, darüber besteht Einigkeit, und ich denke, dass es in der Anhörung auch viel Zuspruch dafür gab. So wurde unter anderem hervorgehoben, dass durch die in Artikel 1 Nr. 4 des Gesetzentwurfs vorgesehene Regelung zur Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung künftiger Anpassungsbedarf bei gesetzlichen sowie bei tatsächlichen Veränderungen vermieden wird. Und auch Artikel 1 Nr. 6 des Gesetzentwurfs wird ausdrücklich begrüßt. Hier wird anstelle einer separaten Regelung die entsprechende Geltung der Bestimmung der Verwaltungsgerichtsordnung zum elektronischen Rechtsverkehr und zur elektronischen Aktenführung vorgesehen. Beide Beispiele, meine Damen und Herren, zeigen, dass die Änderungen auch so aufgebaut sind, dass sie praktikabel und übersichtlich sind und auch langfristige Lösungen schaffen. An dieser Stelle sei mir auch noch der Hinweis gestattet, dass ausdrücklich auch Änderungen im hier vorliegenden Gesetzentwurf gegenüber dem Referentenentwurf positiv bewertet wurden. Auch dieser war von der Landesregierung in die Anhörung gegeben worden und das Lob zeigt auch, dass die Rückmeldungen aufgenommen wurden. Die Änderungen am Gesetz schaffen eine klare Reihenfolge in der Vertretungsregelung. Bisher war unklar, was passiert, wenn sowohl der Präsident als auch der Vizepräsident bzw. die Vizepräsidentin abwesend sind. Nun wird geregelt – und das ist aus meiner Sicht auch sehr sachgerecht –, dass zunächst ein weiteres berufsrichterliches Mitglied mit der Vertretung beauftragt ist und erst danach auf das Dienstalter abgestellt wird. Diese Regelung ist ebenfalls sinnvoll und wurde weder im Ausschuss noch in der Anhörung infrage gestellt. Überrascht hat mich ein wenig in der Anhörung, dass über die Zuständigkeit der Ausschüsse im einstweiligen Rechtsschutz diskutiert wurde. Es gab Bedenken, die geäußert wurden. Dies könne gegen die Verfassung verstoßen, so die geäußerten Bedenken, weil eine solche Regelung in der Verfassung nicht vorgesehen sei. Im Nachhinein musste man es so bewerten, dass dies tatsächlich eine geäußerte Meinung war, diese Meinung jedoch eine Einzel- bzw. auch Mindermeinung im Kontext darstellt. Würde man nach meinem Dafürhalten dieser Argumentation bis zum Ende folgen, dann könnte es gar keinen einstweiligen Rechtsschutz geben, und zwar nicht nur vor den Ausschüssen. Das ist erkennbar aber nicht so und deshalb können auch die geäußerten Bedenken nicht geteilt werden. Von anderen Anzuhörenden gab es dagegen vielmehr positive Rückmeldungen, auch hinsichtlich dieser Neuregelung. Dabei wurde ausgeführt, dass die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen im Rahmen von Verfassungsbeschwerden auf Ausschüsse des Verfassungsgerichtshofs sinnvoll ist und auch die kontinuierliche Arbeitsfähigkeit des Hofes sicherstellt. Die Anzuhörenden sahen dabei durchaus die notwendige Abwägung zwischen Effizienz und Transparenz. Nutzen einer solchen Regelung sind die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Grundrechte sowie die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Hofes. Es herrschte deutlich die Einschätzung vor, dass dieser Nutzen die Risiken und Nachteile einer solchen Regelung überwiegt. Kommen wir zu dem Punkt, der auch bereits kritisch angesprochen wurde, nämlich die Diskussion um die Frage der Altersgrenze. Aus meiner Sicht kann entgegen der Bedenken des Kollegen Schlösser hier nicht von einer Versteinerung die Rede sein und es verbietet sich aus meiner Sicht ein Vergleich mit Diktatoren. Das alles spielt überhaupt keine Rolle, wenn das Hohe Haus hier seine Arbeit macht und eben nicht blockiert wird. Ich will noch mal erinnern, die Neuregelung betrifft die Frage: Was passiert eigentlich, wenn kein Nachfolger gewählt wird? Bisher gab es dafür zwei Varianten. Der Normalfall war, dass der bisherige Verfassungsrichter die Amtsgerichte so lange fortführt, bis ein Nachfolger erfolgreich gewählt wurde. Allerdings galt das nur dann, wenn das betreffende Mitglied noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet hatte. Dadurch konnte als zweite Variante dann auch eine Situation entstehen, in der ein Mitglied aus persönlichen Gründen ausschied, obwohl noch kein Nachfolger gewählt worden war. Ziel dieser jetzt vorgeschlagenen und auch diskutierten Neuregelungen ist es zu verhindern, dass etwaige Verzögerungen bei der Nachwahl im Hof zu Vakanzen führen. Ich möchte ergänzend auch noch hinzufügen, dass die bisherige Regelung auch eine gewisse Zufallskomponente in sich hatte. Ob ein Mitglied seine Amtsgeschäfte weiterführen konnte oder nicht, hing allein vom Lebensalter ab. Die Fortführung der Amtsgeschäfte war bisher eigentlich auch schon der vorgesehene Fall und soll nun immer eintreten, unabhängig davon, wie alt die betroffene Person ist. Im Ausschuss wurde hierzu die Frage einer zusätzlichen Altershöchstgrenze erörtert. Herr Schlösser hat es angedeutet, diskutiert wurde die Zahl 70. An dieser Stelle möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass unser Bundesverfassungsgericht, das höchste deutsche Gericht keine derartige Altersgrenze vorsieht. Dort bleibt die betreffende Person so lange im Amt, bis die Nachfolge geklärt wird. Es muss natürlich unser aller Ansinnen sein, die Nachfolge dann auch entsprechend frühzeitig hier im Hohen Haus zu klären. Eine solche diskutierte Grenze ist demzufolge nach meiner tiefsten Überzeugung in dem geschilderten Szenario nicht sinnvoll. Nehmen wir einmal an, es entstünde eine Situation, in der mehrere Richter deutlich über 70 noch amtieren, weil keine Nachfolger gewählt werden konnten. Dann hieße das doch, dass sich dieses Haus, unser Landtag, in einem sehr schwierigen Fahrwasser befände, ja geradezu gelähmt wäre. Gerade in einer solchen Situation braucht es nach meiner Überzeugung dringend einen arbeitsfähigen Hof. Es wäre eine Katastrophe, wenn sich Legislative und Judikative gleichzeitig in einem Stadium der Handlungsunfähigkeit wiederfänden, denn dann wäre eine wirksame Kontrolle der Exekutive und damit die Machtbalance zwischen den Staatsgewalten nicht mehr gewährleistet. Wir lehnen daher das Ansinnen einer starren Altershöchstgrenze entschieden ab und halten es deshalb für sinnvoll, die vorgeschlagenen Änderungen umzusetzen. Ich rufe zum Schluss alle Fraktionen auch dazu auf, hier eine Entscheidung zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs zu treffen und dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Ich will das jetzt hier nicht unnötig verlängern, sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, aber ich möchte ausdrücklich Herrn Schard für den sehr sachlichen und angemessenen Beitrag danken, der vieles zurechtgerückt hat. Es ist nicht so, dass wir hier irgendetwas auf den Kopf stellen oder irgendwie oligarchische Dinge – das sagen immer die Richtigen – einführen wollten, sondern wir haben uns einfach mit praktischen Herausforderungen auseinanderzusetzen gehabt, die das Verfassungsgericht bisher nicht ausreichend bewältigen kann. Wir haben zwei Schwerpunkte. Das hatte ich ja schon bei der Berichterstattung gesagt. Die fortschreitende Digitalisierung der Justiz: Dort muss der Verfassungsgerichtshof teilnehmen können. Da haben wir vorgesehen, dass der Verfassungsgerichtshof von den Erfahrungen anderer Gerichte in Thüringen profitieren kann, in denen bereits digital gearbeitet wird. Wir verweisen dann auch für den Verfassungsgerichtshof auf Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung. Dem Verfassungsgerichtshof sollen künftig auch die Geschäftseinrichtungen des Oberverwaltungsgerichts zur Verfügung stehen. Er soll Einrichtungen nutzen können, die schon bisher Gerichten und Staatsanwaltschaften nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften zur Informations- und Datenverarbeitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in den Bereichen „Ermittlungen“, „Rechtsprechung“ und „Verwaltung“ eröffnet sind. Und dann haben wir die zwei Sachen, zu denen es bei den Sachverständigenanhörungen Fragen gab, deren Ergebnis ich aber anders bewerte, als das Herr Schlösser von der AfD getan hat. Die Fortführung der Amtsgeschäfte durch die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs bis zur Wahl der jeweiligen Nachfolger gab es auch bisher schon. Da war nur das Problem, dass es dann, wenn die Altersgrenze erreicht wird, eine Kappung gab. Die Neuregelung ist für die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs von enormer Bedeutung. Sie sorgt dafür, dass Vakanzen an Thüringens höchstem Gericht vermieden werden. Das bedeutet auch, dass der Rechtsschutz, der beim Verfassungsgerichtshof gesucht wird von einzelnen Menschen, die den Verfassungsgerichtshof anrufen können, aber natürlich auch von den Fraktionen des Landtags – da gehört Ihre sehr eifrig dazu –, dass das Gericht handlungsfähig bleibt. Und zu sagen, wir nehmen in Kauf, dass ein Gericht eine Vakanz hat, das ist nicht vertretbar. Herr Schard hat richtigerweise darauf hingewiesen, auch auf Bundesebene gibt es bisher keine absolute Altershöchstgrenze für Mitglieder des Verfassungsgerichts. Da ist es also noch nicht vorgekommen, dass einer verknöchert umgefallen und vom Richterstuhl gefallen ist. Deswegen können wir also wirklich auch mit gutem Gewissen hier eine gleichartige Regelung vorsehen. Wir machen das, was das Bundesverfassungsgericht auch schon macht. Also es ist nichts Neues und nichts Schlimmes und nichts, was den Rechtsstaat aus den Angeln hebt. Mit dem Gesetz wird außerdem konkretisiert, wer den Präsidenten und den Vizepräsidenten vertritt. Das war bisher im Rahmen der Geschäftsverteilung manchmal auch etwas unklar. Dann haben wir die Sache mit den Ausschüssen. Dazu haben Sie ja auch noch mal Protest angemeldet. Aber Herr Schard hat schon richtigerweise auf den logischen Fehler, würde ich jetzt mal sagen, in Ihrer Argumentation hingewiesen. Bei dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren handelt es sich um ein Nebenverfahren zur Verfassungsbeschwerde, dem eine reine Sicherungsfunktion in Bezug auf das Hauptsacheverfahren zukommt. Das Hauptsacheverfahren kann unter den beschriebenen Bedingungen auch schon durch einen Ausschuss beschieden werden und es ist dann nicht logisch, wenn ich sage, aber der einstweilige Rechtsschutz nicht. Also es ist noch mal ein Weniger gegenüber dem Mehr, was es schon gibt. Also es ist ein bisschen schwierig – trockene Materie, auch für unsere Zuschauer, unsere Schulklassen hier auf der Tribüne. Wenn Sie jemandem sagen, er darf das Menü bestimmen, dann wäre es komisch, wenn man sagen würde, die Vorspeise aber nicht. Und das wäre so, wenn wir sagen würden, Ausschüsse dürfen nicht über den einstweiligen Rechtsschutz entscheiden. Mit der Gesetzesänderung modernisieren und verbessern wir die Arbeitsabläufe des höchsten Gerichts in Thüringen – wie gesagt –, dass technische Hilfsmittel genutzt werden können, elektronische Verarbeitung auf den neuesten Stand kommt und dass die klare Regelung zur Vermeidung von Vakanzen den Rechtsstaat stärkt und das Vertrauen in eine leistungsfähige Justiz eben erhält und verbessert. Deswegen bitte auch ich Sie um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung.
(Beifall SPD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Ja, Herr Schard, Sie haben die Krise bemüht, die Krise im Parlament. Das haben die Römer auch getan, als sie Ämter auf Lebenszeit eingeführt haben. Es war dann das Ende der Republik. Ich hoffe, dass es nicht so weit kommt.
(Beifall AfD)
Zum Zweiten, die Blockade, die Sie bemühen, um so eine Regelung zu rechtfertigen, die gibt es noch gar nicht. Der letzte Verfassungsrichter, der wurde hier gewählt, und zwar mit unseren Stimmen. Also, wie gesagt, es gibt auch gar keinen Anlass für eine solche Regelung. Und dass wir nicht am prälegislativen Linksbeteiligungsverfahren teilnehmen, das hat seinen Grund eben genau darin. Es soll ja die Ausschussarbeit offensichtlich ersetzen, denn die passiert nicht mehr. Sie haben sich mit den Vorschlägen überhaupt nicht auseinandergesetzt. Die einzige Änderung, die Sie an diesem Gesetz vorgenommen haben, war die, dass Sie auf eine Regelung verzichtet haben, die inzwischen obsolet war, weil sie gesetzlich woanders geregelt war. Das ist alles. Keiner der Redner hat den Logikfehler, den der Sachverständige von der Universität Bonn dargelegt hat, aufgelöst. Wer entscheidet denn ohne Beratung eines Gremiums, dass eine einstweilige Verfügung abzulehnen ist? Das kriegen Sie nicht hin. Ich mache jetzt was, das ist nicht abgestimmt, aber das ist bestimmt zulässig. Ich gebe Ihnen die Chance, diesen Logikfehler wenigstens im Gesetz zu ändern, indem ich jetzt noch mal beantrage, diesen Gesetzentwurf an den Justizausschuss zurück zu überweisen.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Besucherinnen und Besucher am Livestream und auf der Besuchertribüne! Frau Marx sagte zwar, das sei ein trockenes Thema, aber ich finde, es ist ein spannendes Thema. Denn es geht hier um das ranghöchste Gericht in unserem Freistaat Thüringen. Das ist das Gericht, was es braucht, um in letzter Instanz zu entscheiden, wer Recht hat, wenn es um Landesgesetze geht oder wenn es um die Rechte des Landtags gegenüber der Regierung geht oder wenn es um unsere Landesverfassung geht. Um diesen Verfassungsgerichtshof geht es heute hier mit diesem Gesetzentwurf. Wir als Landesregierung und auch das Parlament sollten ein großes Interesse daran haben, dass unser Verfassungsgerichtshof in Thüringen auch weiterhin arbeitsfähig ist. Es ist in den Vorreden schon an vielen Stellen deutlich geworden, was dieser Gesetzentwurf beinhaltet. Aber ich möchte es an dieser Stelle auch noch mal kurz zusammenfassen. Anlass für diesen Gesetzentwurf war vor allen Dingen, dass wir den Thüringer Verfassungsgerichtshof am elektronischen Rechtsverkehr teilhaben lassen wollen. Man muss ganz ehrlich sagen, Thüringen ist mit der Nutzung der E-Akte und dem elektronischen Rechtsverkehr mittlerweile durchgängig aktiv. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind wir da wirklich Vorreiter. Aber bisher war es so, dass unser ranghöchstes Gericht, unser Verfassungsgerichtshof, daran nicht teilhaben konnte. Es gab dafür schlicht keine gesetzliche Grundlage, um verfahrensbezogen elektronisch zu kommunizieren. Das heißt also, unser Verfassungsgerichtshof ist auf die analoge Papierwelt angewiesen. Das werden wir jetzt mit diesem Gesetzesbeschluss ändern. Wir schließen diese Lücke jetzt pragmatisch und effizient durch einen Verweis auf die bewährte Verwaltungsgerichtsordnung und machen damit den Weg frei für die E-Akte und den elektronischen Rechtsverkehr. In dem Zusammenhang kann sich der Verfassungsgerichtshof zukünftig dann nicht nur der Geschäftseinrichtung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts bedienen, sondern zur Informations- und Datenverarbeitung auch die Einrichtungen nutzen, die bereits den übrigen Gerichten und Staatsanwaltschaften zu diesem Zweck zur Verfügung stehen. Dann ist es so, dass man, wenn man ein solches Gesetz aus diesem Grund anpackt, natürlich auch versucht zu schauen, wie man weitere gewachsene Regelungslücken gleichzeitig mit anpackt und konsequent schließen kann. Das hat der Gesetzentwurf an vier entscheidenden Punkten getan: zum einen, was die Vertretungsregelungen für das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten betrifft, die nun unmissverständlich präzisiert werden, zum Weiteren, was die Vollstreckungsregelungen betrifft, die jetzt an den bewährten Wortlaut des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes angepasst werden, und die redaktionelle Klarheit für die Entscheidungsbefugnisse des vorbereitenden Ausschusses. Last, but not least haben wir noch einen Punkt in diesen Gesetzentwurf aufgenommen, der notwendig ist, um die Arbeitsfähigkeit unseres ranghöchsten Gerichts auch zukünftig sicherzustellen. Wir regeln klipp und klar die vorläufige Amtsfortführung von altersbedingt ausscheidenden Mitgliedern. Bis eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gewählt ist, bleibt die Richterbank mit diesem Gesetzentwurf lückenlos besetzt.
(Beifall CDU)
Damit bleibt auch das Verfassungsorgan ohne Unterbrechung voll arbeitsfähig. Ich habe ja eben schon erklärt, warum das notwendig ist und in unser aller Interesse sein sollte. In diesem Zusammenhang will ich nur in einem Punkt auf das Bezug nehmen, was von der AfD-Fraktion im Hinblick auf die Altersgrenze gesagt wurde. Wenn Sie sagen, die Einführung einer Altersgrenze würde dazu beitragen, dass es einen Einigungsdruck im Parlament gebe, um zur Wahl der Verfassungsrichter zu kommen, dann will ich anfügen: Ein Einigungsdruck setzt voraus, dass man sich einigen möchte. Was aber, wenn es eine Mehrheit hier im Parlament gibt, die sich nicht einigen möchte und damit die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsorgans infrage stellt? Deswegen ist die Formulierung, wie wir sie im Gesetzentwurf vorgeschlagen haben, auch diejenige, die sich nicht nur an den Regelungen des Bundesverfassungsgerichts orientiert, sondern auch dafür sorgt, dass wir hier die Arbeitsfähigkeit sicherstellen. Kurzum: Wir machen mit unserem Gesetzentwurf das wichtigste Gericht Thüringens moderner, digitaler und krisenfester. Wir schaffen damit ein starkes Fundament für eine Justiz auf der Höhe der Zeit. Deswegen bedanke ich mich für die intensive Beratung im Justizausschuss, die auch noch mal nach einer Anhörung stattgefunden hat. Danke auch für den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Justiz schützt die Demokratie und das haben wir nicht zuletzt erlebt, als es hier die konstituierende Sitzung des Landtags gab. Heute kann der Thüringer Landtag die Justiz und damit unseren Rechtsstaat schützen und deswegen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.
(Beifall CDU, BSW)
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die AfD mit ihrer Blockade beim Richter- und Staatsanwaltswahlausschuss der Justiz und dem Rechtsstaat in Thüringen schadet.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Ich bitte, die Zwiegespräche einzustellen. Gibt es weitere Wortmeldungen?
(Unruhe AfD)
Frau Muhsal? Frau Muhsal, Sie können gern hier nach vorn kommen, wenn Sie noch eine Wortmeldung haben. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zum Antrag des Abgeordneten Schlösser, die gesamte Vorlage zu dem Gesetz – so habe ich Sie verstanden, gesamt, nicht Teile, sondern gesamt – an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zurück zu überweisen. Das machen wir jetzt als Erstes, darüber stimmen wir ab. Wer diesem Antrag auf Zurücküberweisung an den Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD, Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Frau Tasch – Enthaltung?
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Nein!)
Alles klar, ich war mir jetzt nicht sicher, ob das eine Enthaltung ist. Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit würden wir jetzt weiter abstimmen. Aus dem Ausschuss gab es die Empfehlung, dass es zur Annahme mit Änderungen kommen soll. Deswegen stimmen wir zunächst erst mal über diese Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Wer also dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Wer ist dagegen? Die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Wir würden jetzt über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Abstimmung über die Beschlussempfehlung, die wir gerade geführt haben, abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung mit diesen Änderungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Wer ist dagegen? Die Fraktion der AfD komplett. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf auch in zweiter Beratung so angenommen. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. Hier sehe ich Die Linke, die SPD, das BSW, die CDU. Wer ist dagegen? Den bitte ich aufzustehen. Danke schön. Wer enthält sich? Damit ist das Gesetz so angenommen und ich schließe die Beratung an dieser Stelle, ich schließe den TOP. Wir kommen in Anbetracht der Zeit noch zu einem nächsten TOP. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3111 ZWEITE BERATUNG Ich habe mich noch mal kurz versichert, Sie hatten als AfD-Fraktion hier noch mal eine Einbringung angemeldet. Es gibt in der zweiten Beratung aber keine Einbringung, deswegen bitte ich Sie – ich hatte Frau Düben-Schaumann und Herrn Dietrich gemeldet –, dass Sie sich dann bei der Aussprache reinteilen. Nur als Hinweis. Damit würde ich jetzt die Aussprache zur zweiten Beratung eröffnen. Frau Düben-Schaumann, Sie haben als Erste das Wort.
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, werte Gäste, wir reden heute zum zweiten Mal über unseren Gesetzentwurf zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen. Wenn man schaut, welche Reaktionen unser Vorschlag im März ausgelöst hat, dann kann ich nur sagen: Getroffene Hunde bellen!
(Beifall AfD)
Der Aufschrei der Gleichstellungsbeauftragten, Diversitätsfunktionäre und einschlägigen Lobbygruppen zeigt doch sehr deutlich, worum es hier wirklich geht. Es ist ein ideologischer Apparat, der die Kommunen gängelt und diszipliniert. Dass diejenigen, die für diese Arbeit bezahlt werden, unseren Gesetzentwurf ablehnen, ist doch selbstverständlich. Denn wir wollen Schluss machen mit staatlich organisierter Genderideologie.
(Beifall AfD)
Wir stellen die einfache Frage: Warum soll im öffentlichen Dienst nicht mehr allein Leistung, Eignung und Befähigung zählen? Warum soll ein Bewerber schlechtere Chancen haben, nur weil irgendein Gleichstellungsplan festgestellt hat, dass in einem bestimmten Bereich angeblich das falsche Geschlechterverhältnis herrscht.
(Beifall AfD)
Finden Sie das eigentlich gerecht? Finden Sie es in Ordnung, wenn jemand sich auf eine Stelle bewirbt, sich vorbereitet, sich anstrengt, Hoffnung in das Verfahren setzt und am Ende nur scheitert, weil er das falsche Geschlecht hat? Ihre Antwort auf diese Frage wissen wir. Wir haben sie ja schon in der ersten Lesung gehört. Da hat sich Frau Güngor von den Linken – Entschuldigung, Güngör – darüber lustig gemacht, dass es jetzt genau solche Fälle gibt. Dann hat sie noch dazu gesagt, man solle doch froh sein, dass feministisch denkende Menschen nur Gleichstellung und keinen Ausgleich wollten. Das trieft doch vor Rachegelüsten. Das ist die Spaltung, die Sie uns immer vorwerfen. Wir, als AfD, vertreten den gegenteiligen Grundsatz: Gleichberechtigung statt Gleichstellung.
(Beifall AfD)
Im öffentlichen Dienst soll nach Eignung und Leistung entschieden werden, nicht nach Geschlecht, und genau deshalb schaffen wir mit diesem Gesetz Quotenregelung, Gleichstellungspläne und verpflichtende Gleichstellungsbeauftrage ab.
(Beifall AfD)
Anstatt Zwietracht zwischen Männern und Frauen zu säen, wollen wir den öffentlichen Dienst da entlasten, wo es zählt: bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Flexible Arbeitszeitmodelle, Anerkennung von Erziehungs- und Pflegeleistungen, Unterstützung für Mütter und Väter. Das ist Gerechtigkeit. Das ist Gleichberechtigung. Zum Abschluss noch ein kleiner Hinweis. Wer Frauenrechte schützen will, der importiert nicht massenhaft Milieus, in denen diese Rechte mit Füßen getreten werden. Denn das Patriarchat, von dem Sie immer reden, gibt es tatsächlich,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das sitzt da drüben!)
im Irak, in Afghanistan, in Syrien, und für jede Frau in Thüringen, die Opfer dieser Kultur wird, sind Sie politisch verantwortlich. Danke!
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Ich weise kurz darauf hin, denn Frau Düben-Schaumann hat jetzt nur noch 1 Minute und 24 Sekunden auf der Rednerzeit gehabt. Das war ein Fehler unsererseits. Es sind also insgesamt noch 7 Minuten. Nur als Hinweis für die AfD-Fraktion. Gut, wir gehen weiter in der Rednerinnenliste. Ich habe als Nächstes Herrn Quasebarth. Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen. Wissen Sie was, Frau Abgeordnete? Ich mag den Titel Ihres Gesetzes, wirklich, und ich sage Ihnen auch gern, warum. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Die AfD hat ihrem Gesetzesvorschlag einen Titel gegeben, der Folgendes anerkennt: Das Land Thüringen führt gleichstellungspolitische Maßnahmen durch. Ja, das tut das Land Thüringen, und es ist auch gut so, weil es den Frauen nutzt in Thüringen, und wenn es den Frauen nutzt, dann nutzt es dem Land. Aber hübsch der Reihe nach. Lassen Sie mich dennoch eins voranstellen. Ich möchte kurz auf Ihre Rede Bezug nehmen. Niemand in diesem Land hat das falsche Geschlecht. Jetzt zurück zu meinem Inhalt: Was Sie, liebe Kollegen von der AfD, hier vorgelegt haben, das ist keine harmlose Verwaltungsreform. Sie wollen die Gleichstellungspolitik in Thüringen auch nicht nur einfach zurückbauen. Sie wollen sie mehr oder weniger komplett entfernen: Zack, raus damit, braucht kein Mensch. Kann man machen, aber dann müssen wir darüber reden, aber nicht nur darüber, was in diesem Gesetz gestrichen werden soll, sondern auch darüber, was Thüringen dadurch verlieren würde. Der Verlust beträfe nämlich drei große Cluster und ich möchte sie Ihnen der Reihe nach benennen. Wenn wir die Gleichstellungspolitik in Thüringen abbauen, dann verliert Thüringen erstens sozial. Dann wird nämlich der Thüringer Arbeitsmarkt asozial – ein bedeutender Teil davon. Denn da, wo Frauen bessere Chancen haben, wo Vereinbarkeit, und da ist die Rede von Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wo die besser gelingt, da, wo strukturelle Benachteiligung – habe ich Ihnen beim letzten Mal aufgezählt – nicht einfach hingenommen wird, da wird das Leben für viele fairer, für Familien, für Kinder, für Beschäftigte sowieso, aber auch für Alleinerziehende, für pflegende Angehörige und – jetzt halten Sie sich fest – vor allem auch für Männer. Wenn wir Gleichstellung wirklich vom Ende her denken, dann profitieren davon vor allem Männer.
(Beifall BSW)
Und das bringt mich zum zweiten Cluster. Wenn wir die Gleichstellung in Thüringen abbauen, dann verliert Thüringen nämlich auch ökonomisch. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der AfD, Sie sehen in der Gleichstellungspolitik vor allem ein bürokratisches Problem und damit ein Kostenproblem. Wir sehen darin vor allem eine Investition in ein Potenzial. Und wir müssen nicht mal mehr warten, bis sich diese Investition auszahlt. Sie tut es nämlich bereits. Entfernen Sie das Instrument, dann geht Ihnen die Rendite verloren, nämlich schlicht und einfach das Know-how, die Qualifizierung und die Arbeitskraft der Menschen, die ohne Gleichstellungspolitik dem Arbeitsmarkt fehlen. Wir reden ja hier nicht ohne Grund jeden Monat davon, Fachkräfte zu finden. Wir denken dabei auch an Frauen. Tun Sie das auch? Wir denken dabei auch an Produktivität. Und Sie? Und wir denken dabei auch an Zukunftschancen. Und die AfD denkt sich ein Gesetz aus, das ausgerechnet denen Steine in den Weg legt, die dem Land dienen wollen, mit ihrem Talent, ihrer Qualifikation, ihrer Lebensleistung. Ein Land, das das Können von Frauen kleiner macht, das wird doch nicht stärker. Das wird schwächer. Gleichstellung ist keine Last für Unternehmen oder für einen Betrieb oder für eine Verwaltung. Gleichstellung ist das Unternehmen, der Betrieb und die Verwaltung. Aus vielerlei Gründen, mit denen wir uns hier alle gemeinsam schon in diesem Hause auseinandergesetzt haben, werden wirtschaftliche Leistungen in diesem Land nicht nur auch von Frauen erbracht. Frauen erbringen sogar den größeren Teil. Nur wird eben ein Teil dieses größeren Teils nicht bezahlt. Das anzuerkennen und einmal sichtbar zu machen, ist darum eine Frage des Respekts. Und das bringt mich jetzt zum dritten Cluster. Klare Gleichstellungspolitik nutzt uns auch menschlich und gesellschaftlich, denn es geht um Respekt, um Selbstbestimmung und um die Frage, wie wir als Gesellschaft miteinander leben wollen, ob wir die Lebensrealität von Frauen ernst nehmen oder ob wir sie politisch kleinreden. Unsere Thüringer Verfassung ist in dieser Beziehung übrigens unmissverständlich. „[D]ie tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern [ist …] zu fördern und zu sichern“ steht dort, und das ist kein Nebensatz. Das ist ein Auftrag, der in der Verfassung steht, ein Auftrag für alle, für das ganze Land, für die Frauen und für die Männer in unserem Land und in unserer Gesellschaft. Und auch für Sie, Frau Abgeordnete, ist es auch Ihr Auftrag, der dort in der Verfassung steht? Sie stellen sich ja mit diesem Gesetzentwurf nicht nur einfach gegen die Koalition, sondern Sie stellen sich damit auch gegen einen breiten Konsens in diesem Haus und Sie stellen sich gegen die Interessen der meisten Frauen in Thüringen, gegen bessere Chancen, gegen fairere Löhne, gegen mehr Teilhabe und gegen mehr Schutz. Deshalb – und hier spreche ich jetzt für die Koalition – lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab, weil er dieses Land bleischwer runterzieht und weil wir dieses Land zum Fliegen bringen werden. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)(Heiterkeit AfD)
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Danke schön. Ich habe als nächsten Redner Herrn Dr. Dietrich von der AfD-Fraktion. Herr Dr. Dietrich, nur noch mal zur Erläuterung: Die Zeit da vorn stimmt nicht, Sie haben 6,5 Minuten.
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Ja, vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern! Herr Quasebarth, also irgendwie habe ich bei Ihnen das Gefühl, Sie laufen um eine Litfaßsäule und schreien: Hilfe, ich bin eingesperrt. Ja, was Sie gesagt haben, hat mit der Realität überhaupt nichts zu tun. Und Sie vermischen hier ganz bewusst Gleichberechtigung mit Gleichstellung.
(Beifall AfD)
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. So steht es in Artikel 3 unseres Grundgesetzes – vor Gott sind sie es sicher. Gleichstellen muss man aber nur, was nicht gleich ist. Männer und Frauen sind aber gleichwertig. Deshalb gebührt ihnen Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und die gleiche Bewertung ihrer Leistung, denn Gleichstellung – um es mit den Worten von Ralf Schuler von NIUS zu sagen – ist die autoritäre Schwester der Gleichberechtigung. Sie gibt sich nicht mit gleichen Startbedingungen und fairen Chancen zufrieden, sondern sie will einen gleichen Zieleinlauf für alle erzwingen. Genau das erleben wir an unseren Thüringer Hochschulen. Und deshalb muss ich hier heute auf die Gegenargumente von eben und der ersten Lesung eingehen. Es wurde uns vorgeworfen, wir würden Frauen schaden. Das Gegenteil ist der Fall. Wir schaffen ein System ab, das auf Geschlecht reduziert, statt Leistung zu würdigen. Hochschulen haben einen gesellschaftlichen Auftrag: Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung zum Nutzen aller. Für diese Aufgabe sind einzig Befähigung und Leistung entscheidend. Leistung lässt sich nicht an Geschlecht, nicht an Herkunft und nicht an der sozialen Situation festmachen.
(Beifall AfD)
Wer etwas anderes behauptet, der ersetzt das Leistungsprinzip durch ein politisches Dogma. Und politische Dogmen führen immer zu Fehlentwicklungen. Die konkreten Instrumente, Gleichstellungsbeauftragte, die nur von Frauen besetzt werden darf, Diversitätsbeauftragte als ideologische Parallelstruktur, habe ich in der ersten Lesung dargelegt. Daran hat sich nichts geändert, auch nicht an unserer Bewertung. In der ersten Lesung wurde uns entgegengehalten, Gleichstellung sei ein Qualitätsmerkmal exzellenter Forschung. Qualität in der Forschung bemisst sich an Ergebnissen, an Methodik, an Erkenntnisgewinn, nicht daran, ob ein Gleichstellungsplan vorliegt. Wer das verwechselt, verwechselt Bürokratie mit Wissenschaft.
(Beifall AfD)
Wer erwartet, Diversität sei gewinnbringend für die Wissenschaft, weil sie zusätzliche Perspektiven einbringt, verwechselt vermeintliche Identität mit Fachexpertise. Es hilft nichts, von jeder Statusgruppe einen Vertreter zu haben, wenn sie alle gleichförmig politisch korrekt und konform denken. Wir wissen ja, wie es um die Meinungspluralität an den deutschen Hochschulen steht – sehr traurig.
(Beifall AfD)
Es wurde auch auf die EU-Fördermittel verwiesen. Die EU verknüpft die Vergabe von Forschungsgeldern an Gleichstellungspläne. Unser Gesetzentwurf entbindet die Hochschulen von der Pflicht, solche Pläne zu erstellen, aber nicht von den Vorgaben einer übergriffigen EU. Der Sachverhalt stimmt uns nachdenklich. Hier wird Wissenschaftspolitik von der EU überschrieben, und zwar in einem hochpolitischen Bereich. Es ist ein Unding, dass Forschungsgelder nicht an Qualität geknüpft werden, sondern an ideologische Vorgaben. Der Staat ist kein Philanthrop. Der Staat ist Treuhänder. Er muss das Geld aller Bürger auch zum Nutzen aller einsetzen. Hochschulen haben einen gesellschaftlichen Nutzen zu erbringen und keinen Gruppennutzen für jene, die nur über vermeintliche Gleichstellung und Diversität zu einem gut dotierten Posten kommen – womöglich als Beamte auf Lebenszeit.
(Beifall AfD)
Unser Gesetzentwurf stellt die Gleichberechtigung im Sinne des Grundgesetzes wieder her. Er stellt Qualifikation, Eignung und fachliche Exzellenz wieder in den Mittelpunkt. Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und das gleiche Bewerten von Leistung, das ist unser Maßstab, nicht mehr und nicht weniger. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Ich schaue jetzt mal in Richtung Linke. Ich habe als nächste Rednerin Frau Große-Röthig hier stehen, aber es wird Frau Güngör, richtig? Okay. Dann ist uns ein Fehler unterlaufen. Frau Güngör, bitte schön.
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler! Es ist bedauerlich, dass wir einem solchen Frontalangriff auf Strukturen zur Herstellung und Sicherstellung von Gleichstellung in unserer Gesellschaft auch noch mit einer zweiten Lesung Aufmerksamkeit schenken müssen, denn Sie müssen wissen, die AfD versucht, diese Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten in einer Reihe der Landesparlamente zu initiieren. Das ist die eigentliche Genderideologie, und sie ist im Copy-Paste-Sinne noch ziemlich billig gemacht. Da ich bei der ersten Rede schon auf vieles aus diesem Antragstext eingegangen bin, will ich versuchen, dieser AfD-Initiative nicht mehr zu widmen als nötig. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den vielen Stellungnahmen, die eingereicht wurden, unter anderem vom Forum der Diversitätsbeauftragten an den Thüringer Hochschulen, der LAG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, Trans-Inter-Aktiv Mitteldeutschland sowie der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen. Denn ja, natürlich haben die Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Praxis mit Gleichstellung in Thüringen beschäftigen, auf die Schadhaftigkeit dieses Gesetzentwurfs hingewiesen. Der Versuch der Umkehr von Gleichstellungsbemühungen offenbart dabei, die – ja, ich sage mal – etwas absurde Taktik der AfD. Also um strukturelle Maßnahmen zur Herstellung von Gleichstellung einzureißen, wird ihr zentraler Nutzen als Angriff auf eben jene Gleichstellung markiert. Finden Sie es denn wirklich so gerecht, dass immer mehr Männer an den Tischen sitzen, wo Verantwortung ist, wo Entscheidungen getroffen werden, als Frauen? Das ist das politische Dogma. Das ist der Status quo.
(Beifall Die Linke)
Wir haben eine Reihe von gesellschaftlichen Bereichen, in denen wissenschaftlich gut fundiert ist, wo Frauen systematisch und strukturell benachteiligt werden. Das ist auch für die meisten hier im Raum gar kein neues Wissen. Für die AfD ist es das aber offensichtlich schon. Und wenn ich das benenne, dann werden mir hier gleich wieder Rachefantasien oder Aufwiegelung vorgeworfen. Deswegen versuche ich es für Sie runterzubrechen und wirklich sehr basal zu machen. Denken Sie bitte an ein Frauenhaus und jetzt denken Sie bitte an ein Herrenhaus und dann sagen Sie mir, ob Sie an das Gleiche gedacht haben. Ich schätze, nein, haben Sie nicht.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Denken Sie an den Frauentag. Denken Sie an die schönen Blumen und den nett gedeckten Frühstückstisch für Mutti. Und dann denken Sie bitte an den Vatertag, an den Männertag.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Christi Himmelfahrt!)
Und ja, vielleicht denken Sie da an Bollerwagen und Alkoholismus. Vielleicht haben Sie auch an nettes Frühstück gedacht und viel Zeit mit der Familie. Das kann ja sein. Das wäre ja total schön. Aber so zu tun, als wären genau diese gesellschaftlichen Unterschiede in unserer Gesellschaft nicht vorhanden, ist –
(Unruhe AfD, CDU)
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ich war im Gottesdienst an Christi Himmelfahrt!)
Dass Sie an Christi Himmelfahrt gedacht haben, ehrt Sie natürlich. Der Form halber benenne ich das jetzt auch noch mal. Dafür kriegen Sie sogar einen halben Applaus. Sehr schön. Aber es zeigt doch ganz deutlich, dass da die Gleichbehandlung eben nicht so vorhanden ist und dass wir auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen nicht so weit vom Patriarchat entfernt sind, wie wir das immer tun wollen. Sie versuchen ja sogar, das Patriarchat immer geografisch zu verschieben. Ich bin sehr froh – und das sage ich ohne jeden Zweifel –, wenn wir über patriarchale Strukturen, wenn wir über Frauenhass in Afghanistan, in Syrien, in der Türkei sprechen. Und ich sage Ihnen aber auch, um über Frauenhass und patriarchale Strukturen zu sprechen, da müssen Sie eben gar nicht so weit gucken. Da reicht beispielsweise der Blick nach Bayern,
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Oder Köln!)
wo ja Deutschland ohne Industrie als „Dame ohne Unterleib“ von Ministerpräsident Söder betitelt wurde. Patriarchale Denkweisen und Strukturen haben wir also wohl offensichtlich auch an verschiedenen Stellen weiterhin in der deutschen Gesellschaft und Kultur verankert.
(Beifall Die Linke)
Und genau dagegen sollten wir doch gemeinsam vorgehen. Dann will ich eins abschließend noch klar sagen: Sie haben ja dann auch versucht, verschiedene Personengruppen gegeneinander auszuspielen und die, die Menschen pflegen und Kinder betreuen darzustellen als benachteiligt gegenüber Personengruppen nach Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Eine solche Ausspielung von genau diesen beiden Gruppierungen ist statistisch gesehen schlicht unmöglich, denn vielfach ist es ja genau diese Mehrfachdiskriminierung. Wer pflegt denn die Angehörigen? Wer übernimmt die Betreuung der Kinder? Wer übernimmt die unbezahlte Sorgearbeit in der Regel? Ja, in der Regel sind das eben Frauen. Deswegen ist das natürlich ein Aspekt, der ganz unabhängig von der sexuellen Orientierung auskommt, der was mit Lebensrealitäten zu tun hat. Wir als Linke nehmen diesen Gedanken der Gleichstellung im Grundgesetz ernst. Dass ich Sie jetzt aber weder mit dem Grundgesetz noch mit unserer Verfassung überzeugen werde, wenn Ihre einzige Quelle „NiUS“ ist, finde ich nicht überraschend.
(Beifall Die Linke)
Ich finde es ein wichtiges Zeichen, dass hier auch die Abgeordneten der Brombeerfraktionen dem Gesetzentwurf ein klares Nein erteilt haben, hier also eine gemeinsame Ausrichtung vorhanden ist. Ich hoffe natürlich, dass sich diese Einstellung dann auch, wenn es wieder mal um die Mittel für die Thüringer Hochschulbeauftragten, um die Mittel für Gleichstellung geht, im konkreten Haushaltshandeln zeigen wird. Der vorliegende Antrag entlarvt deutlich, wie viel der AfD Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft wert ist, nämlich reichlich wenig. Das Problem ist nur, dafür hätten wir gar keinen Gesetzentwurf von Ihnen gebraucht. Dafür reicht der Blick in Ihre Reihen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Sehr geehrter Herr Dr. Dietrich, Sie haben behauptet, Gleichstellung und Gleichberechtigung hätte ich verwechselt. Dem ist nicht so. Gleichberechtigung heißt eben, nicht nur auf dem Papier sind alle gleich. Unsere Verfassung verlangt ausdrücklich – und das möchte ich noch mal betonen –, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und zu sichern. Genau darum ist es in meiner Rede gegangen. Und noch eins zu Ihrem Slogan, die Gleichstellung sei die autoritäre Schwester der Gleichberechtigung: Das klingt erst mal super zugespitzt, aber in Wahrheit ist es nichts anderes als der nette Versuch, die reale Benachteiligung kleinzureden. Wer so spricht und so tut, als hätten wir hier längst die gleichen Chancen zwischen Frauen und Männern – sorry, aber das entspricht einfach nicht dem Alltag vieler Frauen in diesem Land und das werden Ihnen die Frauen in diesem Land auch bestätigen. Noch ein Wort zur Meinungspluralität an den Hochschulen: Das geht auch an Thema vorbei. Niemand bestreitet doch die Freiheit von Wissenschaft und Debatte. Aber Meinungspluralität wird doch nicht dadurch größer, dass man Gleichstellungsstrukturen abbaut, nicht in diesem Land. Im Gegenteil, gute Hochschulen leben davon, dass Talente gefördert, Hürden abgebaut und faire Chancen eröffnet werden, und zwar faire Chancen für alle. Hochschulen sollen Wissen schaffen, Erkenntnis gewinnen und gesellschaftlichen Nutzen stiften. Ja, aber dazu gehört auch, dass sie nicht immer dieselben Wege gehen, nicht immer dieselben Netzwerke und nicht immer dieselben alten Muster darüber entscheiden, wer sichtbar ist und wer es nicht ist. Deswegen bleibt es dabei: Wer Gleichstellung abbaut, der stärkt nicht die Freiheit, sondern der schützt nur die bestehende Ungleichheit. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Staatssekretärin – von meiner Seite aber erst noch herzlichen Glückwunsch –, Sie möchten nicht sprechen? Okay, gut. Da ich keine weiteren Wortmeldungen gesehen habe, schließe ich an dieser Stelle die Aussprache über die zweite Beratung und wir können zur Abstimmung kommen. Frau Muhsal, habe ich Sie übersehen oder möchten Sie was zur Abstimmung sagen?
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Ich möchte was zur Abstimmung sagen, wenn ich darf, und zwar war der Gesetzentwurf ja noch nicht in der Beratung im Ausschuss und deswegen beantragen wir erneut die Ausschussüberweisung an den Gleichstellungsausschuss und den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft.
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
In Ordnung, dann machen wir das jetzt. Wir stimmen zunächst erst mal ab, ob der Gesetzentwurf dann an den Ausschuss gehen kann. Es ist Ausschussüberweisung an zwei Ausschüsse beantragt worden, zum einen an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Hier habe ich die Fraktionen Die Linke, SPD, BSW, CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur abgelehnt. Zweite Ausschussüberweisung, die beantragt wurde, ist der Ausschuss für Gleichstellung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Fraktionen Die Linke, SPD, CDU und BSW. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Da sehe ich die Hände der Fraktionen CDU, BSW, SPD, Linke. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Damit entfällt auch unsere Schlussabstimmung. Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen. Es ist jetzt 13.00 Uhr. Wir haben uns verabredet, dass wir ab 13.00 Uhr regulär in die Mittagspause eintreten. Deswegen würde ich auch so verfahren und möchte Sie darauf hinweisen, dass die Mittagspause 30 Minuten geht, also bis halb zwei.
(Zurufe aus dem Hause: 45 Minuten!)
Stimmt! Wir haben uns verlängert. Entschuldigung, ich bin halt immer noch so beim Arbeiten. Also bis drei viertel zwei sind wir in der Mittagspause. Für alle, die „drei viertel zwei“ nicht verstehen: 13.45 Uhr. Wir treffen uns 13.45 Uhr zum Tagesordnungspunkt 21 „Wahl eines vom Landtag zu wählenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses“, und das ist dann geheime Wahl. Bis dahin! Danke schön.
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte alle darum, ihre Plätze wieder einzunehmen. Wir fahren mit unserer Sitzung fort. Ich darf, bevor ich Tagesordnungspunkt 21, die Wahl, aufrufe, noch verlesen, dass Frau Ministerin Schenk aufgrund der heute und morgen tagenden JFMK, der Konferenz der Jugendund Familienminister/ innen, nicht an den Sitzungen des Plenums wird teilnehmen können. Aber sie ist ja ‑ offensichtlich durch die Staatssekretärin und den Staatssekretär vertreten. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 21 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3388 auf. Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes gehören dem Landesjugendhilfeausschuss 25 stimmberechtigte Mitglieder an, von denen sechs Mitglieder und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen vom Landtag gewählt werden. Sie sollen in der Jugendhilfe erfahrene Personen sein. Die Mitglieder verteilen sich auf die Fraktion nach dem d‘hondtschen Höchstzahlverfahren, jedoch stellt jede Fraktion mindestens ein Mitglied. Der Landtag hat in seiner 7. Sitzung am 30. Januar 2025 die vom Landtag zu wählenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses gewählt. Zwischenzeitlich hat Frau Abgeordnete Vivien Rottstedt, die damals als Mitglied gewählt wurde, den Verzicht auf ihre Mitgliedschaft erklärt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, und die Wahl wird geheim auf Stimmzetteln durchgeführt. Vorgeschlagen wird Herr Paul Fuhrmann. Ich eröffne die Aussprache. Mir liegt bis jetzt eine Wortmeldung vor. Frau Abgeordnete Marx, bitte.
Wahl eines vom Landtag zu wählenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte hier namens der SPD-Fraktion zur Kenntnis geben, dass wir Bedenken gegen den vorgeschlagenen Kandidaten haben und ihn nicht mitwählen werden. Der Grund liegt in Folgendem: Der Bewerber ist Mitglied des Landesvorstandes der Generation Deutschland. Die Generation Deutschland hier in Thüringen ist ja die Nachfolgeorganisation der Jungen Alternative.
(Beifall AfD)
Sie freuen sich darüber. Die Junge Alternative war ja als rechtsextrem, gesichert rechtsextrem eingestuft worden. Um zu verhindern, dass diese eigenständige Organisation einem Verbot vielleicht anheimfallen würde, wurde sie dann quasi umbenannt und in den Schoß der Mutterpartei der AfD aufgenommen. Aber inzwischen gibt es zahlreiche Erkenntnisse und Belege dafür, dass sich an den Inhalten, die zu beanstanden sind, nichts geändert hat. Insbesondere wird beanstandet, dass die Generation Deutschland weiterhin dafür steht, Menschen nicht gleichwertig zu behandeln, sondern Unterschiede nach Herkunft und Sozialisation zu machen. Weiterhin haben wir im Moment ja auch eine Inklusionsdebatte. Und da spricht sich ja die AfD insgesamt gegen die Inklusion aus. Das sind für Sie ja bekanntermaßen alles Ideologieprojekte, mit denen Sie versuchen, hier unsere verfassungsmäßige Ordnung weiter zu untergraben. Und wir sagen Ihnen: Das sind wertebasierte Grundsätze unserer Verfassung, an denen wir nicht rütteln lassen. Und jemand, der in dem Jugendhilfeausschuss mitarbeitet, der sollte die Hilfe für Jugend im Auge haben und im Herzen, und nicht den Schaden. Deswegen wählen wir diesen Kandidaten nicht mit. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke, SPD)
Wahl eines vom Landtag zu wählenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses
Gibt es weitere Wortmeldungen? Kann ich jetzt aktuell nicht erkennen. Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir nun zur Wahlhandlung selbst. Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Frau Abgeordnete Heber, Herr Abgeordneter Waßmann und Frau Abgeordnete Wirsing – so sagt es mein Rollenplan. Frau Croll übernimmt statt Herrn Waßmann. Vielen Dank. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines vom Landtag zu wählenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses
Hatten alle Abgeordnete die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Das scheint trotz der allgemeinen Unruhe der Fall zu sein. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung. Ich gebe nun das Wahlergebnis bekannt: abgegebene Stimmzettel 86, gültige Stimmzettel ebenfalls 86, ungültige Stimmzettel entsprechend Null. Auf den Wahlvorschlag entfallen Jastimmen 44, Neinstimmen 29, Enthaltungen 13. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag Herrn Paul Fuhrmann als Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses gewählt hat und ich gehe davon aus, dass er die Wahl annimmt. Und damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe nun auf Tagesordnungspunkt 14 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3455 Ist die Begründung gewünscht? Ja. Herr Abgeordneter Thrum, bitte.
Landwirtschaft stärken und Betriebe entlasten – Kosten senken, Bürokratie abbauen und Wettbewerbsfähigkeit sichern
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, unsere landwirtschaftlichen Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand: steigende Kosten für Energie, Dünger, Saatgut und Maschinen und dabei gleichzeitig fallende Erzeugerpreise, weil billige Agrarprodukte aus Südamerika und Osteuropa auf den deutschen Markt drängen. Die ökologischen und sozialen Standards dort sind in keinster Weise mit den deutschen Standards vergleichbar und so kommen dann auch die Preise zustande. Darüber hinaus haben wir in Deutschland die höchste Steuer- und Abgabenlast, die höchsten Energiepreise und die schlechteste Regierung, die diese Zustände verursacht hat. Somit ist es und bleibt es unser Ziel, diese Landes- und Bundesregierung so schnell wie möglich in den unverdienten Ruhestand zu schicken, sodass wir die deutsche Wirtschaft, aber auch die deutsche Landwirtschaft wieder wettbewerbsfähig machen können.
(Beifall AfD)
Um schon mal einen Vorgeschmack zu liefern, welche Maßnahmen dann von uns ergriffen werden, haben wir diesen Antrag formuliert. Schauen wir uns zunächst die CO -Bepreisung an. Da mache ich gern auch mal eine Beispielrechnung auf. 2 Wenn ein Thüringer Agrarbetriebe im Jahr etwa 100.000 Liter Diesel verbraucht – und die kommen schnell zusammen, denn bei einem typischen Erntetag braucht allein ein Mähdrescher schon 800 Liter –, dann zahlt dieser Betrieb allein für diese Dieselmenge im Jahr 20.000 Euro Klimasteuer. Ich muss Ihnen nicht sagen, dass der Bauer mit der Klimaabgabe keine besseren klimatischen Bedingungen bekommt, sondern das Geld wird gebraucht, um das nächste Klimaschreckensszenario an die Wand zu malen, denn die bisherigen Berechnungen der sogenannten Klimaexperten zur Erderwärmung, die fallen ja gerade zusammen wie ein Kartenhaus.
(Beifall AfD)
Aber wie sieht es in anderen Ländern aus? Was denken Sie beispielsweise, wie hoch die CO -Bepreisung 2 für einen ähnlichen Betrieb in der Ukraine ausfällt? Ich will es kurz machen und Ihnen auch direkt mitgeben. Dort liegt der CO -Preis nicht wie bei uns bei 60 Euro pro Tonne CO , sondern lediglich bei 60 Cent. Wir 2 2 haben also 100-mal mehr Klimasteuern zu zahlen als die ukrainischen Bürger und als der ukrainische Bauer, und im konkreten Beispiel heißt es dann eben, statt 200 Euro hat der deutsche Bauer 20.000 Euro Mehraufwand für das gleiche Ding, ohne jeglichen Nutzen, zu zahlen. Das ist eine Wettbewerbsverzerrung, die auf dem Weltmarkt nicht entschuldigt wird. Deshalb gehört auch diese Luftsteuer ein für alle Mal ersatzlos gestrichen.
(Beifall AfD)
Ersatzlos gestrichen werden muss aber auch der ungeheure Bürokratiewust, der mittlerweile unsere Landwirte erschlägt, der sie von der eigentlichen Arbeit auf dem Feld und in den Ställen abhält. Anzeige-, Meldenachweis- und Dokumentationspflichten sind zu entschlacken, zusammenzuführen oder abzuschaffen. Mehrfachmeldungen gilt es zu vermeiden, die Forderungen und Vorschläge des Bauernverbands liegen auf dem Tisch, und nachdem es bereits im Jahr 2018 und 2024 wenig erfolgreiche Diskussionsrunden zum Bürokratieabbau in Thüringen gab, muss jetzt die Devise lauten: Machen statt diskutieren. Die Bauern haben das Geschwafel satt, die wollen Aktionen sehen und Entlastung spüren, die wollen mehr Vertrauen statt Überwachung, Überregulierung und Gängelei. Deshalb fordern wir die Landesregierung auch auf, binnen sechs Monaten ein konkretes Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau in der Thüringer Landwirtschaft vorzulegen. Darüber hinaus soll die Landesregierung alles Erforderliche tun, um die Nachwuchsgewinnung in den grünen Berufen zu sichern und zu stärken. Wir haben die Problematik bereits im zuständigen Ausschuss auf die Tagesordnung gehoben, die Landesregierung war der Meinung, dass alles bestens sei. Die Bauern sehen das anders, und deshalb gilt es, auch hier im Plenum noch einmal nachzulegen. Laut Stellungnahme des Fachausschusses „Bildung“ wird ein massiver Personalabbau beim Thüringer Landesamt für ländlichen Raum und Landwirtschaft im Bereich der Berufsausbildung kritisiert. Man spricht von einem Dauerkrisenmodus seit 2020. Auch Rot-Rot-Grün hat hier seinen Anteil geleistet. Mit der Folge fehlender Ansprechpartner für Ausbildungsbetriebe, unzureichender Weiterbildung von Ausbildern und Prüfern, sogar von Verschiebungen der Prüfungen ist die Rede. Besonders prekär sei die Lage in Südthüringen. Sehr geehrte Landesregierung, so geht man nicht mit unseren Ausbildungsbetrieben und mit unseren Fachkräften von morgen um. Diese Leute brauchen unsere volle Unterstützung. Respekt und Anerkennung, politisches Handeln statt Resignation muss jetzt ganz oben auf der Tagesordnung stehen, denn die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln, die wir selbst produzieren, muss heute, morgen und übermorgen gewährleistet sein.
(Beifall AfD)
Genau auch aus diesem Grund soll wieder günstiges russisches Gas nach Deutschland fließen, sodass wir wieder in der Lage sind, unsere Düngemittel auch wieder selbst herzustellen. Sogar die EU-Kommission und die G7-Staaten schlagen mittlerweile Alarm und warnen
Landwirtschaft stärken und Betriebe entlasten – Kosten senken, Bürokratie abbauen und Wettbewerbsfähigkeit sichern
vor einer Nahrungsmittelkrise wegen fehlender Düngemittel, und deshalb sollte auch der Thüringer Landtag entsprechend aktiv werden. Ich bitte um Unterstützung unseres Antrags und danke für die Aufmerksamkeit.
Landwirtschaft stärken und Betriebe entlasten – Kosten senken, Bürokratie abbauen und Wettbewerbsfähigkeit sichern
Ihre Redezeit ist abgelaufen.
(Beifall AfD)
Dann eröffne ich nun die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Augsten für die Fraktion des BSW das Wort.
Landwirtschaft stärken und Betriebe entlasten – Kosten senken, Bürokratie abbauen und Wettbewerbsfähigkeit sichern
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Besonders begrüßen darf ich im Namen meines Kollegen Matthias Herzog die 9. Klasse des Gymnasiums „Am Weißen Turm“ Pößneck. Herzlich willkommen hier im Landtag!
(Beifall im Hause)
Ich habe hier noch mal gelesen: Vertraut nicht so sehr den Worten, sondern den Taten oder so ähnlich war der Spruch. Die Bibelfesten werden das, glaube ich, besser wissen, als ich – aber der Sinn ist klar, man kann ja sehr viel erzählen. Am Ende zählt die Tat. Und meine Damen und Herren, wir haben jetzt einen sehr wortreichen Antrag hier vorliegen, der die gesamte Bandbreite der landwirtschaftlichen Probleme darlegt. Aber wie sieht denn die agrarpolitische Bilanz unserer größten Oppositionsfraktion hier im Thüringer Landtag aus? Es fängt an in diesem Jahr bei der wichtigsten Ausschusssitzung, die wir haben in diesem Bereich, bei der „Grünen Woche“, die uns die AfD so richtig zerschossen hat, weil sie darauf bestanden hat, dass das Sonderplenum genau an dem Tag stattfindet, wo wir dann die Leute eingeladen hatten nach Berlin. Es gab die Bitte, das um eine Woche zu verschieben, aber nein, die Sorge um die Landwirtschaft war so groß, dass man darauf bestand, dass man dieses Sonderplenum genau an dem Tag stattfinden ließ, wo wir eigentlich unterwegs waren nach Berlin, um mit den Landwirten ins Gespräch zu kommen. Also schon mal ein deutliches Zeichen, wie es bei Ihnen wirklich mit der Sorge aussieht.
(Beifall BSW)
Das geht weiter und ich freue mich, dass Herr Thrum hier eingeleitet hat als Ausschussvorsitzender bei den Anträgen, die eingebracht werden von der AfD. Ich darf aus geschlossenen Versammlungen nicht berichten, aber wenn ich an die letzte so denke, was da Thema war, da können Sie sicher sein, dass Sie den allergrößten Teil der Landwirte in Thüringen nicht auf Ihrer Seite haben. So zieht sich das eigentlich wie ein roter Faden durch. Was jetzt den Antrag angeht, wie immer bei der AfD eine super Analyse. Unter I. ist alles aufgeschrieben, was wichtig ist, allerdings mit einem sehr starken Fokus auf die Probleme in Europa und im Bund, in Deutschland. Ich hätte mir da mehr gewünscht den Fokus auf Thüringen zu richten, weil sich die Probleme dort dann doch oftmals unterscheiden von den Problemen, die andere haben. Ich erinnere an die Ausgleichszulage, die große Diskussion, die wir haben. Ich erinnere an das KULAP, was hier in Thüringen auch nicht rundläuft. Das ist eben das, was in der Bauernzeitung steht und was man dann in so ein Papier reinschreibt. Da macht man sich dann wenig Arbeit.
(Beifall BSW)
Also Analyse ist in Ordnung, kann man so stehen lassen, auch wenn Dinge, die für Thüringen wichtig wären, fehlen. Wichtiger sind jedoch die Forderungen, die die AfD-Fraktion an die Landesregierung stellt. Fangen wir mit Punkt 1 an: Entbürokratisierung. Herr Thrum hatte ja darauf hingewiesen, wie wichtig das ist. Das zieht sich jetzt wie so ein roter Faden durch. All diese Punkte, die jetzt aufgeführt sind, sind in den letzten anderthalb Jahren immer Gegenstand der Ausschusssitzungen gewesen. Was die Entbürokratisierung angeht, da haben wir einen Fahrplan von der Landesregierung mitbekommen. Frau Ministerin wird sicher darauf Bezug nehmen. Was aber gar nicht geht, dass man hier eine Zeit festlegt, noch dazu so eine kurze. In sechs Monaten muss hier geliefert werden. Entbürokratisierung ist ein Dauerprozess. Das ist etwas, was nie aufhört. Man fängt mit den einfachen Dingen an und nimmt sich danach die anderen vor, die ein bisschen länger dauern. Man muss sehr viele Absprachen treffen. Die Juristen sagen: Wenn ich ein Gesetz abschaffen will, muss ich ein anderes Gesetz dazu schreiben – also alles nicht so einfach. Aber noch mal: Wir haben dies ausführlich im Ausschuss als Thema und wir werden das auch immer wieder aufrufen, auch im Ergebnis der doch etwas gescheiterten Anhörung in Berlin im Januar. Nachwuchsgewinnung und Ausbildung: Vielleicht sagt Kollegin Gerbothe noch etwas dazu. Ich war mal für den Bereich verantwortlich. Das Problem ist, dass wir eine Lehrerschaft haben und wenn da zwei Lehrer ausfallen, dann hat man ein Riesenproblem bei einem Lehrkörper, der aus vier, fünf Leute besteht. Die Forderung, dass man hinter jeden Lehrer aus Sicherheitsgründen noch einen anderen Lehrer hinstellen, damit der dann einspringen kann: Stellen Sie sich das mal in Ihren Unternehmen vor? Das würde nicht gehen. Deswegen habe ich selbst solche Situationen ganz oft erlebt und musste sie lösen. Es hat immer irgendwie geklappt. Aber der Glaube, man könnte 100 Prozent Unterricht absichern, würde bedeuten, dass man immer für den Worst Case, das Leute ausfallen, immer wieder Ersatzlehrer dahat und das geht eben einfach nicht. Deswegen gibt es die Probleme ab und zu. Sie werden gelöst. Auch das wird die Ministerin bestätigen. Die anderen Punkte, ich will sie gar nicht alle aufrufen. Aber weil Herr Thrum auf diesen wichtigen Punkt „Energie“ hingewiesen hat: Also da platzt mir ja wirklich fast der Kragen. Ich habe bei der Überschrift „Energie“ erst gedacht, da kommt jetzt, dass die erhöhten Fehlgeburten durch die Windräder, dass so etwas drinsteht, was Herr Höcke am 4. Dezember draußen bei der AfD-Demo gesagt hat. Ich bin Tierzüchter. Ich habe sehr viel Kontakte. Ich habe noch mal nachgefragt. Es gibt überhaupt niemanden, der erhöhte Fehlgeburten durch Windkraftanlagen bestätigen kann. Aber sei es drum. Ihnen geht es da ja auch nicht um Fakten. Aber was überhaupt nicht geht, dass Sie glauben, das Heil für die Landwirtschaft in Erdgas, Erdöl, Atomenergie zu finden.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Die fahren mit Diesel! Mähdrescher auch!)
Ja, ich komme gleich dazu. Also das kann doch wohl nicht wahr sein. Das ist das, was mich wirklich ärgerlich macht, nicht jetzt bei Ihnen, sondern wir erleben draußen bei den Landwirtschaftsbetrieben einen unglaublich hohen Druck. Die können nicht mit dem ÖPNV irgendwo hinfahren oder einfach mal zu Hause bleiben, sondern die müssen mit ihren Geräten raus und den Acker bestellen. Jetzt wird gerade Silage eingefahren. Sie müssen diese unglaublichen hohen Preise bezahlen und viele, viele Betriebe gelangen dabei an ihre Existenzgrenze. Das ist so. Wenn man dann weiß, dass es zwischen 2000 und 2005 ein EEG gab, was die Landwirtschaft in die Lage versetzt hätte – da habe ich meine Lieblingsbeispiele, Spanien zum Beispiel. Die würden heute lachen darüber, über die Situation, über die gesperrte Straße von Hormus, weil sie überhaupt nicht abhängig wären von Erdöl, Erdgas und anderen Dingen. Das war bis 2005 auf einem super Weg. Dann hat eine Bundesregierung, eine große Koalition, die Besteuerung von Agrardiesel und Biokraftstoffen eingeführt. Wenn man nachher die Großspenden anschaut, da kann man sich auch vorstellen, wo das herkam, wer das wollte. In dem Moment hat die Forschung aufgehört zu forschen, die Maschinenhersteller haben keine Trecker mehr hergestellt, die mit Pflanzenöl gefahren sind, und man hat im Prinzip eine Branche totgemacht. Die Bauern würden sich heute kaputtlachen über das, was wir bei den Spritpreisen weltweit erleben. Deswegen ärgert mich das so, weil die Landwirte diese Importe nicht brauchen – kein Gas, kein Erdöl, sie brauchen schon gar keine Atomenergie. Da würde ich gern mal sehen, was nachher bei der Bevölkerung los wäre. Insofern können sie sich selbst mit Energie versorgen, wenn man das politisch will, aber man will es nicht. Deshalb sind Sie da auf einem absoluten Fehltrip. Das können Sie den Bauern auch nicht verkaufen. Ich bin am Dienstag in Schmölln bei einem der letzten verbliebenen Biodieselhersteller, der auf ganz niedrigem Niveau fährt. Der hat zu besten Zeiten mal über 100 Traktoren versorgt. Er macht nebenbei noch ein bisschen Biodiesel, ein bisschen Rapsöl. Ich hoffe, ich kann Ihnen Mut machen, dass Sie die Gelegenheit heute nutzen. Der Bundeslandwirtschaftsminister – das wird Frau Ministerin wissen – hat den Vorschlag gemacht, dass man die Besteuerung von Biokraftstoffen wieder aufhebt, um eine Vorzüglichkeit hinzubekommen. Das Problem ist, Frau Reiche sieht das anders, aber der Landwirtschaftsminister hat es kapiert. Es wäre schön, wenn Sie sich das mal anschauen. Letzte Bemerkung – ich muss zum Ende kommen –: Wir haben keinen Alternativantrag gestellt, weil all die Themen, die wir hier drinstehen haben, in den Ausschüssen sowieso noch eine Rolle spielen.
Landwirtschaft stärken und Betriebe entlasten – Kosten senken, Bürokratie abbauen und Wettbewerbsfähigkeit sichern
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will da anschließen, wo der Kollege Augsten aufgehört hat. Das war auch ein Aufreger, bei dem ich dachte: Mein Gott, da schreibt die AfD Problemfälle auf, die sie beim Milchfrühstück der Bauern vielleicht auch gehört hat. Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass es auch Bürokratieabbau braucht. Doppelnachfragen – da hat meine Fraktion schon im letzten Jahr eine Anfrage gestellt und die Antwort der Landesregierung war damals 32 Seiten lang. Da wurde aufgelistet, wo denn der Bürokratieaufwand für die Landwirte ist. Na klar gibt es da Stellschrauben. Da muss man gucken, wie man das eindämpfen kann. Aber dann bei all den Problemen als Lösung anzubieten, wir holen wieder russisches Öl und russisches Gas, da habe ich gedacht: Meine Fresse – Entschuldigung, das darf ich hier im Saal gar nicht sagen –, die Landwirte leiden doch an den Folgen des Klimawandels. Der Boden wird immer trockener. Wir kommen aus einer Region, also ich zumindest, in der es nicht so häufig regnet, aber wenn es regnet, dann ist es Starkregen. Wir müssen doch das Ganze nicht noch befeuern, indem wir diese fossilen Brennstoffe in die Luft pumpen, was dann wieder auf die Landwirte zurückführt. Ich habe ein schönes Beispiel gefunden. Da gibt es „Heizen mit Gras vom Acker“ in der Bauernzeitung. Das fand ich sehr interessant. Dieser Bauer spart im Jahr 30.000 Liter Heizöl ein, indem er seine Gärtnerei und seinen Betrieb mit Gras heizt. Damit ist er ökologisch richtig gut unterwegs. Es gibt Methoden, die die Landwirte nutzen können. Da gucke ich auch wieder zu Herrn Augsten, weil wir auf einer sehr interessanten Veranstaltung waren, bei der es darum ging, wie wir Agri-Photovoltaik auf die Fläche kriegen. Da war ein Bauer da – der hat mich total begeistert, denn ich habe Respekt vor diesem Berufsstand –, der sich auf den Weg gemacht hat, hat Agri-Photovoltaik auf die Fläche gebracht, hat vorher genau ausgemessen, wie er darunter seine Kühe weiden lassen kann, wie er mit dem Traktor darunter langfahren kann und wie – das kann man ja auch berechnen – die Grasmahd nicht nur einmal, zweimal, sondern dreimal im Jahr wächst, damit er genügend für seine Tiere zur Verfügung hat. Dann hat er erzählt: Mensch, das hat super funktioniert. Das ganze Dorf kriegt dadurch Energie. Er hat sich noch zwei Batteriespeicher mit aufgebaut und sagt, er hätte nie gedacht, dass er als Bauer mal ohne Subventionen auskommt und so ein gutes, tolles Leben führen kann und auch noch die Gemeinde mit Strom versorgt. Das ist der Wahnsinn. Worauf will ich hinaus? Die Antworten der AfD für die Bauern sind oldschool, also irgendwie in der 1980erJahren stehen geblieben, keine neuen Antworten. Die einzige Antwort, die da kommt, ist: Wir holen wieder russisches Öl und Gas und dann geht es euch gut. Das ist der falsche Weg, das sage ich Ihnen ganz ehrlich. So gehen auch die Betriebe mittlerweile nicht um. Was ich ganz besonders bemerkenswert finde, ist, dass gerade in der Landwirtschaft ein Generationswechsel stattfindet. Viele junge Menschen machen sich auf den Weg, erlernen grüne Berufe, was ich richtig toll finde, und machen solidarische Landwirtschaften auf. Da kommen wir nämlich in diesen regionalen Kreislauf. Regionale Produkte erzeugen, sie direkt vermarkten, den Boden auch nicht zu überfordern, zu überfrachten mit Monokulturen, die dann wieder dem Boden eher schaden. Und von dem her habe ich da Riesenrespekt, wünsche mir aber auch – und das darf ich auch hier schon mal sagen – eigentlich mehr Förderung für diese Art der Landwirtschaft, der bäuerlichen Landwirtschaft, der solidarischen Landwirtschaft. Ich glaube, das wäre ein guter Weg, den wir hier in Thüringen gehen können, um auch – ich sage mal – die Akzeptanz in der Bevölkerung, auf dem Land – denn viele identifizieren gar nicht mehr, wer ist denn mein Bauer, durch die Agrargenossenschaften, sondern da ist einfach ein Traktor auf einmal da, der macht da was. Und ich glaube, das würde auch noch mal die Akzeptanz erhöhen für die Landwirtschaft. Und von dem her wundert Sie es jetzt nicht, wir werden diesen Antrag ablehnen, weil der ist so in den 80ern stehen geblieben. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Landwirtschaft stärken und Betriebe entlasten – Kosten senken, Bürokratie abbauen und Wettbewerbsfähigkeit sichern
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Landwirte! Erst mal ganz kurz noch mal zu Herrn Augsten: Wir reden sehr viel im Ausschuss, das ist richtig, aber die Änderungen und die Verbesserungen für die Bauern, die spüren sie nicht. Und Frau Müller, wir waren wenigstens zum Parlamentarischen Frühstück der Bauern und durften uns deren Probleme anhören. Von den Linken habe ich, glaube ich, niemanden gesehen.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Nein, weil ich vor Ort bin!)
Ja.
(Beifall AfD)
Also, so viel dann dazu, dass wir uns um die Landwirtschaft kümmern.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Brötchenessen ist kein Kümmern!)
Wenn wir in den letzten Jahren nämlich durch Europa geschaut haben, haben wir überall dasselbe Bild gesehen: protestierende Bauern, Bauern auf den Straßen, Traktoren vor den Parlamenten, weil sie nämlich das Gefühl haben, dass Politik gegen sie arbeitet statt mit ihnen. Dieses Gefühl kommt aber nicht von ungefähr. Die Landwirtschaft ist in den vergangenen Jahren immer stärker zum Spielball ideologischer, bürokratischer und abgehobener Politik geworden. Immer neue Dokumentations-, Melde- und Kontrollpflichten, dann die Ampel mit der Abschaffung der Agrardieselrückvergütung. Allein 485 Millionen fehlen den Bauern für die Jahre 2024 und 2025. Jeder erinnert sich an diese großen Proteste in Berlin. Selbst ich war vor Ort. Und die Reden von Finanzminister Lindner und Agrarminister Özdemir, die wurden nur durch ein Hubkonzert der Landwirte unterbrochen. Zurückgerudert wurde deswegen erst, weil der Protest nicht mehr zu überhören war.
(Beifall AfD)
Und jetzt das Mercosur-Abkommen, gegen das auch Landwirte aus Schmölln wieder massiv protestiert haben, weil man nämlich der Automobilindustrie wieder mal auf Kosten unserer deutschen Landwirte eine Verschnaufpause verschaffen will. Gleichzeitig kommen aus Brüssel Vorgaben von Technokraten, die die Realität Ostdeutschlands nicht kennen. Denn Thüringen und Ostdeutschland haben eine andere Agrarstruktur als viele westdeutsche Regionen. Das wissen wir, denn wir haben hier große Agrargenossenschaften, Agrarunternehmen, die gewachsen sind aus der DDR und der Transformationszeit. Genau diese Betriebe geraten aber jetzt durch die geplante Kappung und Degression von EU-Fördermitteln unter Druck. Im Ergebnis heißt das, wer produktiv arbeitet, viele Flächen bewirtschaftet, Mitarbeiter beschäftigt, soll also bestraft werden. Deshalb sagen wir ganz klar: Landwirtschaftspolitik gehört nicht weiter nach Brüssel, sondern zurück in nationale Verantwortung.
(Beifall AfD)
Unsere Landwirte müssen und sollen nämlich wieder weiter frei wirtschaften können, statt permanent von Förderkulissen, Richtlinien, Datenbanken und politischen Launen abhängig gemacht zu werden. Die Landesregierung kennt diese Probleme ganz genau. In der Beantwortung meiner Kleinen Anfragen räumt sie nämlich ein, dass steigende Kraftstoffpreise die Liquidität landwirtschaftlicher Betriebe empfindlich mindern und zusätzlich hohe Düngerpreise geschultert werden müssen. Düngemittel, die in den letzten zehn Jahren massiv im Preis gestiegen sind. Und ich sage Ihnen, wenn der Diesel teurer wird, wird der Weizenpreis deswegen nicht automatisch höher. Wenn Dünger teurer wird, kann der Ackerbauer nicht einfach die Hälfte weglassen und trotzdem dieselbe Ernte erwarten. Wenn Strom teurer wird, kann der Milchviehbetrieb nicht einfach die Kühlung abschalten. Denn wer hier politisch verteuert, nimmt den Betrieben direkt das Geld aus der Tasche durch Steuern, Abgaben und CO -Bepreisung. 2
(Beifall AfD)
Wer es ernst meint mit der Entlastung, muss in unseren Augen dafür sorgen, dass die CO -Luftsteuer 2 abgeschafft wird, die Energiesteuer auf das zulässige Mindestniveau sinkt und die Mehrwertsteuer auf landwirtschaftlich genutzte Kraftstoffe, Energieträger und Dünger auf den ermäßigten Satz gesenkt wird. Dazu gehört aus unserer Sicht auch, bezahlbare Energiepartnerschaften wiederzueröffnen und verfügbare Energiequellen nicht aus ideologischen Gründen zu blockieren. Gleichzeitig machen geschwächte und stillgelegte Düngemittelstandorte uns immer abhängiger von Importen. Selbst die EU-Kommission – das war in den letzten zwei Tagen zu lesen – muss inzwischen eingestehen, dass die Düngemittelpreise die Landwirtschaft an die Wand drücken und verspricht nun Ausnahmehilfen aus der Notfallreserve und ein zusätzliches Hilfspaket für unsere Landwirte. Also wenn Brüssel die Lage schon so dramatisch beschreibt, ist es höchste Zeit, dass die Landesregierung aufhört, zuzuschauen und endlich für dauerhaft bezahlbare Düngepreise sorgt und die inländische Düngemittelproduktion stärkt und Importabhängigkeiten reduziert. Und zum Thema „Bürokratie“, wozu Herr Augsten gesagt hat, wir arbeiten permanent dran: Also die Bürokratie in der Landwirtschaft ist so unerträglich und deswegen hier heute unser Antrag. Der Thüringer Bauernverband hat uns nämlich dazu einen umfangreichen Forderungskatalog übermittelt. Und wenn man sich den anschaut, erkennt man, wie weit sich die Verwaltungsanforderungen inzwischen von der Praxis entfernt haben. Da müssen Landwirte dieselben Daten mehrfach in unterschiedliche Systeme eingeben, weil Datenbanken nicht kompatibel sind. Digitale Anwendungen funktionieren in der Praxis schlecht oder gar nicht. Stichwort „Flächenregister“: Minimale Flächenabweichungen werden sofort sanktioniert. Es werden immer neue Nachweise verlangt, obwohl die Daten dem Staat längst vorliegen. Also wer glaubt, Bürokratie sei nur ein bisschen Online-Formular, war noch nie in einem Büro eines Landwirtschaftsbetriebs. Da stehen nämlich meterweise Ordnerregale, nicht aus Leidenschaft zu Papier, sondern weil der Staat es so will. Für jeden Düngerbezug, jede Ausbringung, jede Ernte braucht der Landwirt Belege und Aufzeichnungen, Rechnungen über Mineraldünger, Lieferscheine über Gülle, über Mist, Düngebedarfsermittlung, Schlagkarteien, Nährstoffvergleiche, alles fein säuberlich abgeheftet und nach Vorschrift für 3 bis zu 30 Jahre aufzubewahren. Das bedeutet, selbst wenn die Kühe von damals längst nicht mehr im Stall stehen und die Fläche schon gar nicht mehr bewirtschaftet wird, lagern Papiere noch im Regal, weil Jahre später noch geprüft werden kann, ob im dritten Schnitt im Jahr 2020 1 Hektar zu viel oder zu wenig gedüngt wurde. So sieht das Hofarchiv von 2026 aus – eine ganze Bürowand voller Papier, die keinen Liter Milch produziert, keinen Hektar bestellt und keinen weiteren Arbeitsplatz schafft, sondern nur dafür da ist, jederzeit rückwirkend sanktioniert zu werden. Und die Absurdität hört nicht am Schreibtisch auf, sie geht mit in den Stall. Nehmen wir einen Milchbetrieb hier in Thüringen. Jede Geburt eines Kalbs, jeder Tierzukauf, jeder Abgang muss fristgerecht im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere erfasst werden. Parallel dazu wollen das Veterinäramt, die Tierseuchenkasse ihre Bestandsmeldungen haben. Immer wieder geht es um dieselben Tiere, nur in verschiedenen Formularen und Massen. Verliert eine Kuh im Stall oder auf der Weide ihre Ohrmarke, beginnt der Meldekreislauf von vorn: Ersatzmarke beantragen, Verlust dokumentieren, Zuordnungen nachweisen. Und bei der Kontrolle zählt nur einfach, ob jede Meldung im Register und jede Zeile in der Tierkartei lückenlos geführt wurde. So wird der Landwirt zum Registrator und Archivverwalter, tagsüber im Stall und abends im Büro. Und genau das sind diese Mehrfachmeldungen, die wir gern abgeschafft oder komprimiert haben wollen. Und deswegen wünsche ich mir das Prinzip „einmal erfassen und mehrfach nutzen“, dass das konsequent zukünftig umgesetzt wird, denn der Bauer darf nicht länger für die Verwaltung arbeiten, sondern muss wieder für den Markt arbeiten können.
(Beifall AfD)
Wir sprechen aber hier in unserem Antrag nicht nur über Bürokratie, wir sprechen auch über die langfristige Stabilität unserer Landwirtschaft. Parallel erleben wir nämlich steigende Bodenpreise, zunehmende Bodenspekulationen und immer stärkeren Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen. Besonders problematisch ist die völlig unzureichende Datengrundlage, zu der die Landesregierung im Ausschuss selbst zugeben musste, dass es keine ausreichenden systematischen Daten zu Eigentumsstrukturen, ausländischen Investoren oder Sharedeals gibt und diese Lücke bedauerlich findet. Also wenn das bedauerlich ist, warum unternehmen Sie keinen Vorstoß, um das zu ändern, sondern beschreiben nur das Problem, anstatt es zu lösen? Genau deshalb fordern wir die Prüfung weitergehender Maßnahmen zum Schutz von landwirtschaftlichen Flächen und Agrarstrukturen,
(Beifall AfD)
denn landwirtschaftliche Nutzflächen sind keine beliebige Ware wie ein Finanzprodukt. Sie sind die Ackerkrume, aus der unsere Ernährung wächst. Sie ist der Boden unter den Füßen des ländlichen Raums. Wer also zulässt, dass darüber spekuliert wird, sägt an nicht irgendeinem Ast, er sägt auf dem Balken, auf dem die Versorgungssicherheit, die regionale Wertschöpfung und die dörfliche Stabilität ruhen.
(Beifall AfD)
Ein weiterer Punkt ist die Nachwuchsgewinnung in den grünen Berufen, was mein Kollege Herr Uwe Thrum schon angesprochen hat, und ich denke mal, das haben wir im Ausschuss lange genug besprochen. Unser Antrag soll heute hier kein ideologisches Papier sein. Es ist ein praxisorientierter Entlastungsantrag. Er basiert auf den konkreten Problemen und Forderungen der Landwirtschaft selbst, denn unsere Bauern brauchen leider keine Sonntagsreden mehr. Sie brauchen weniger Belastungen, mehr Planungssicherheit und politische Rahmenbedingungen, unter denen sie endlich wieder wirtschaftlich arbeiten können. Unsere Thüringer Landwirtschaft sichert unsere Ernährung, die Wertschöpfung, die Arbeitsplätze, schützt die Kultur und prägt unsere Kulturlandschaft. Und wer sie ständig mit Bürokratie, Kostensteigerungen und politischer Unsicherheit belastet, gefährdet nicht nur einzelne Betriebe, sondern die Stabilität des gesamten ländlichen Raums und damit auch unsere Ernährungssicherheit als Teil der Daseinsvorsorge. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu diesem Antrag und ich bedanke mich.
(Beifall AfD)
Landwirtschaft stärken und Betriebe entlasten – Kosten senken, Bürokratie abbauen und Wettbewerbsfähigkeit sichern
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mich hat das jetzt wirklich noch mal nach vorne getrieben, weil Sie gerade Sharedeals angesprochen haben. Jährlich stellen wir als Fraktion Die Linke eine Anfrage über Bodenpreise, über Entwicklung der Bodenpreise und zu diesen Sharedeals, die gerade in Brandenburg zu großen Verwerfungen führen und auf Ostdeutschland auch zurollen. Das darf man nicht unterstellen. Und ja, da wurde bereits in unserer Anfrage gesagt, es gibt keine Datenanalyse, und das auch schon im vergangenen Jahr. Deswegen ist es so ein bisschen „Copy and paste“, was da die AfD gemacht hat, springt auf einen Zug auf und versucht sich hier als Retterin und Retter der Landwirte hinzustellen und mit großen politischen Unsicherheiten dann noch zu kommen und die Ernährungssicherheit infrage zu stellen. Also Leute, gehen Sie mal in den Supermarkt. Ernährungssicherheit ist sichergestellt und diese Angstszenarien, die hier dargelegt werden, die halte ich wieder für sehr fatal, auch in Bezug auf das Thema „Landwirtschaft“. Von daher hat es mich da noch mal nach vorne getrieben. Das andere ist, die grünen Berufe, da gab es eine Werbekampagne – dass ich mal die Landesregierung jetzt verteidigen muss; also das war ja noch unsere, die damals angefangen hat, eine Werbekampagne –, und da habe ich mich mit den Leuten unterhalten, die hat super funktioniert. In den grünen Berufen hast du gerade nicht diese Probleme, dass du Nachwuchssorgen hast. Nehmen wir die Förster, nehmen wir mal die Gärtnerinnen und Gärtner, dann gehen wir mal in die Landwirtschaft. Meine Herren, das wünschte ich mir in allen anderen Berufen, in der Pflege, dass da so eine wunderbare Aktivierung stattgefunden hat, dass eben diese Nachwuchssorgen nicht da sind. Ich habe es eben schon mal erwähnt: Diese jungen Landwirte oder die jungen Menschen, die sich auf den Weg machen, um das dort zu stemmen, die gehen einen ganz anderen Weg als das, was die AfD fordert mit russischem Öl und russischem Gas. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Landwirtschaft stärken und Betriebe entlasten – Kosten senken, Bürokratie abbauen und Wettbewerbsfähigkeit sichern
Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordneten, sehr geehrte Schüler, liebe Zuhörer online, ja, es ist schon einiges gesagt worden und ich glaube, ich würde das gern mal ein bisschen differenzierter betrachten oder durchleuchten wollen. Denn wir leben tatsächlich in schwierigen Zeiten und die Wirtschaft und natürlich vor allen Dingen auch die Landwirtschaft in Deutschland sind nach Coronakrise und nach dem Beginn des Kriegs, den übrigens Russland begonnen hat, gegen die Ukraine im Februar 2022 noch immer nicht wieder richtig in Tritt gekommen und haben entsprechend auch weniger Steuern produziert. Die weltpolitischen Krisen, anhaltende geopolitische Spannungen und schwankende Lieferketten werfen uns immer wieder zurück. Und natürlich ist das jüngste Beispiel auch der Iran-Krieg,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Den die USA begonnen hat!)
der die Ölpreise deutlich anstiegen ließ und auch dazu beiträgt, dass die Inflation in Deutschland wieder auf dem Vormarsch ist und damit neue Herausforderungen an uns alle stellt. Kurzum: Die Lage ist geoökonomisch herausfordernd und die heutige Zeit ist sicher, wenn wir uns das anschauen, seit dem Zweiten Weltkrieg, einer der herausforderndsten Zeitabschnitte für unsere gesamte Wirtschaft, für unsere Gesellschaft, aber auch für unser ganzes Land. Und wir alle nehmen wahr, dass die Welt sich gerade neu sortiert. Die Menschen in unserem Land erwarten zu Recht, dass die Politik trotz dieser komplizierten Situationen die richtigen Antworten gibt. Und wie schwierig das ist, das zeigen auch gerade die öffentlichen Diskussionen um die geplanten und auch notwendigen politischen Reformen in Deutschland. Natürlich kann sich auch die Landwirtschaft in Thüringen diesen negativen Entwicklungen nicht entziehen. Herr Thrum, Sie sind ja als Ausschussvorsitzender in dem Punkt sehr involviert in die vielen unterschiedlichen Ausschüsse, die wir hatten. Und Sie wissen, dass der Bund und auch der Freistaat Thüringen sich trotz dieser schwierigen Umfeldbedingungen für die Entlastung der Landwirtschaft einsetzt. Es ist so viel angesprochen worden, es würde die Zeit hier sprengen, stellvertretend möchte ich gern auf drei, ja, möchte ich fast sagen, jüngste Beispiele hinweisen aus dem Bund auf der einen Seite, die Zahlen, die aus 2020 hier kolportiert wurden oder aus 2023. Wir wissen schon alle, dass die Agrardieselrückvergütung auch wieder eingeführt wurde und sich so auch ein Wettbewerbsnachteil ein Stück weit ausgeglichen hat. Und das entlastet die Unternehmen in Deutschland, die landwirtschaftlichen Unternehmen, um 430 Millionen Euro. Die Pflanzenschutzmittelzulassung – und das ist ganz wesentlich, um auch das Thema der Ernährungssicherheit darzustellen – wurde im Bund neu aufgestellt. Auch das haben wir berichtet. Ernten sichern heißt, auch praxistauglich wirksamen Pflanzenschutz zu ermöglichen, und die Änderung des Düngegesetzes – bitte noch mal zuhören, damit das im nächsten Ausschuss dann auch klar ist – ist im Bundeskabinett beschlossen worden. Damit wurde ein Fundament für bürokratiearmes und praxistaugliches Düngemonitoring gelegt und die Basis zur Stärkung des Verursachungsprinzips geschaffen. Ich selber durfte dazu im Bundesrat im Übrigen reden und habe mich dafür eingesetzt. Sehr geehrte Damen und Herren, auch die EU-Kommission hat erkannt, dass dringender Handlungsbedarf besteht, die Landwirtschaft in der EU zu unterstützen, denn wir haben eine Ernährungsstrategie in der EU. Exemplarisch möchte ich auf den Aktionsplan der Kommission für die Sicherung des Bedarfs zum Beispiel an Düngemitteln in der EU verweisen. Die EU-Kommission greift mit diesem Aktionsplan für Düngemittel zentrale Herausforderungen für die europäische Landwirtschaft auf. Vor dem Hintergrund der geopolitischen Spannungen ist es richtig und wichtig, die Resilienz der europäischen Düngemittelversorgung zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft stärker in den Fokus zu nehmen. Aus Sicht Thüringens ist es dringend notwendig, die strategischen Abhängigkeiten von Drittstaaten zu reduzieren sowie stabile und bezahlbare Rahmenbedingungen für die landwirtschaftlichen Betriebe zu schaffen. Gleichzeitig müssen die vorgesehenen Maßnahmen aber auch praktikabel ausgestaltet sein. Das unterstreichen wir, das unterstreiche ich als ehemalige Unternehmerin sowieso. Wir müssen stabile und bezahlbare Rahmenbedingungen für die landwirtschaftlichen Betriebe schaffen. Wir müssen diese auch praktikabel ausgestalten und wir dürfen keine zukünftigen weiteren bürokratischen Belastungen führen. Nein, wir müssen die Diskussion um One-in-two-out-Regelungen beherzigen. Und ich möchte an diese Beispiele anknüpfen und anhand von drei Themenfeldern einmal erläutern, auch hier, was passiert ist. Einmal bei dem Thema Kraftstoffpreise, ich hatte dazu eben schon kurz eine Ausführung gemacht, dann zu dem Thema „Bürokratieabbau“, aber auch, Herr Thrum, zu dem Thema der Nachwuchssicherung, die auch schon im Ausschuss hinreichend diskutiert wurde. Ja, bei diesen drei Themen können wir auch aufzeigen, was in Deutschland, was aber auch im Freistaat an Verbesserungen stattgefunden hat. In Bezug auf das Thema Kraftstoffpreise: Vor allem die aktuell gestiegenen Kraftstoffpreise führen in der Landwirtschaft – im Übrigen noch mal, wie in allen anderen wirtschaftlichen Betrieben auch – dazu, dass erhöhte Kostenbelastungen stattfinden. Ja, natürlich, klar. Gestiegene Kostenbelastungen beeinflussen die Ertragslage – auch das wissen wir –, wenn die Unternehmen die Kosten nicht weitergeben können. Sie führen gegebenenfalls auch zu Liquiditätsproblemen.
Landwirtschaft stärken und Betriebe entlasten – Kosten senken, Bürokratie abbauen und Wettbewerbsfähigkeit sichern
Sie sprachen von bezahlbaren Rahmenbedingungen, die unsere Landwirte brauchen. Glauben Sie, dass eine Aufhebung der Russlandsanktionen für sinkende Energiepreise hier in Deutschland sorgen kann?
Landwirtschaft stärken und Betriebe entlasten – Kosten senken, Bürokratie abbauen und Wettbewerbsfähigkeit sichern
Nein. Ich knüpfe gern weiter an und würde dann zukünftige Fragen gern an das Ende stellen. Wir waren bei dem Thema „Ertragslage“ und bei dem Thema „Kostenweitergabe“ und der Situation, wie sich dann die Preise gestalten. Es ist also durchaus schwierig, diese höheren Kosten auch an die Kunden weiterzugeben. Und es kommt natürlich erschwerend hinzu, dass das Thema der Düngepreise zu schultern ist. Dieser Entwicklung setzt sich aber eben die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung entgegen. Seit dem 1. Januar 2026, und das ist vielleicht auch noch mal das Rechenbeispiel, gilt wieder der alte Rückerstattungssatz von 21,48 Euro pro 100 Liter. Dieser Rückerstattungssatz war deutlich abgesenkt worden auf 6,44 Euro. Dieser Unterschied, diese 15 Euro, macht schon etwas aus. Die befristete Senkung der Energiesteuersätze inklusive der Umsatzsteuer ergibt eine weitere Steuersenkung von 15 Cent pro Liter. Ich darf auch darauf hinweisen, dass neben der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat am 24. April dieses Jahres zum Tankrabatt weitere zielgerichtete Maßnahmen eingeleitet wurden, aber eben im Moment auch noch diskutiert werden. Und da darf ich kurz ganz neu aus dem Bundeskabinett zitieren: „Wir setzen uns dafür ein, dass Fahrzeuge, die ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden (inkl[usive] fortschrittliche Biokraftstoffe), im Rahmen der Flottenregulierung unverzüglich als Nullemissionsfahrzeuge angerechnet werden.“ Das zum Thema „Luftsteuer“. Mit Blick auf den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist hier die bereits vereinbarte Steuerbefreiung regionaler Biokraftstoffe zu erwähnen. Steuerfreie regional erzeugte Biokraftstoffe und nicht fossile Alternativen wie HVO bieten der Landwirtschaft eine klimafreundliche und wirtschaftlich tragfähige Alternative zu fossilem Diesel. Durch eine Steuerbefreiung wären diese Kraftstoffe nicht nur wettbewerbsfähig, sondern um etwa 15 bis 20 Cent günstiger als herkömmlicher Dieselkraftstoff. Also wir müssen uns ehrlich machen und wir müssen uns auch ehrlich machen an dem Punkt der Haushaltslagen, denn weder bei der EU noch beim Bund noch im Land Thüringen sind große Spielräume in den Haushalten möglich. Zum zweiten Thema, zum Thema „Bürokratieabbau“: Das ist ja sehr, sehr spannend, weil scheinbar in den Ausschüssen, Herr Thrum, von Ihnen wirklich nicht so ganz zugehört wird. Denn ich möchte an dem Punkt darauf verweisen, dass wir uns in Thüringen bereits auf eine Fülle von Verwaltungsvereinbarungen konzentriert haben. Wir haben auf der einen Seite, und das muss ich jetzt nicht alles in Summe wiederholen, den Bürokratiemelder auf den Weg gebracht. Wir haben das erste Entlastungsgesetz. Wir haben hier Verfahren vereinfacht, Berichtspflichten deutlich reduziert und Verwaltungsprozesse beschleunigt und haben außerdem vor, in Kürze ein zweites Entlastungsgesetz einzubringen. Auch die Fördermittelinventur zeigt, wir schauen genau dahin, wo Programme, Anträge und Nachweise einfacher, digitaler und auch verständlicher werden. Unser Ziel ist es in Summe, dass der Staat ermöglicht, statt ausbremst und gerade für Bürgerinnen und Bürger, für Kommunen, aber natürlich auch für unsere landwirtschaftlichen Unternehmen Vereinfachungen schafft. Nun zu dem Thema der Digitalisierung, Beschleunigung und Vereinfachung im Bereich der Thüringer Agrarverwaltung bzw. der landwirtschaftlichen Unternehmen. Wir haben das vorgestellt, insbesondere wird die bestehende FAN-App kontinuierlich funktional erweitert und nutzungsorientierter weiterentwickelt. Wir haben hier eine Taskforce gegründet, die eine Fülle von Eingaben der landwirtschaftlichen Betriebe umgesetzt hat. Vielleicht stehen Sie da noch am Start unserer Regierungszeit. Das sind über 50 Eingaben der Landwirte, die umgesetzt wurden und die uns dafür auch in ihrer landwirtschaftlichen Zeitung gelobt haben. Nutzerwünsche in Design und Wortlaut wurden umgesetzt, neue Algorithmen zur Auswertung der Satellitendaten im Flächenmonitoring beantwortet und mehr Kontrollfragen als zuvor, da wurde einiges reduziert. Der Nutzer wird entlastet und die Kontrollfragenlisten werden im PORTIA jetzt gespiegelt, können dort sortiert und geprüft werden. Die Übersichtlichkeit ist wesentlich verbessert worden. Konkret haben wir aber auch die Kontrollverfahren vereinfacht und insbesondere – und das ist für Sie vielleicht einmal spannend, um es ganz konkret zu machen – die vorhandenen Fotobelege zum Nachweis von Kennarten, eine Aufgabe, die eine sehr umfangreiche bis jetzt darstellte, wird nun zukünftig nicht mehr jährlich vorzulegen sein, sondern nur noch alle zwei Jahre. Das heißt, dass die Landwirtschaft hier eine deutliche Reduzierung im Bereich der Nachweisführung hat. Insgesamt zielen diese Maßnahmen darauf ab, Verwaltungsverfahren konsequenter zu vereinfachen, aber natürlich auch digitale Prozesse zu stärken und den Aufwand der Betriebe spürbar zu reduzieren. Ich glaube, wir haben hier, ich sage es noch mal, im Ausschuss schon so viel darüber geredet, ich habe das Gefühl, wir versuchen hier immer wieder alten Wein irgendwie einzugießen, das ist ein bisschen schade, denn das ist für die Demokratie schon auch eine Belastungsprobe, das möchte ich deutlich sagen.
(Beifall CDU, BSW)
Bei dem Thema „Nachwuchsgewinnung“, an dem Punkt auch noch mal, Sie suggerieren hier, dass Prüfungen nicht stattfinden. Ja, wir haben demografische Themen und wir haben bei Krankheitsausfällen natürlich auch Beschulungsprobleme. Aber zu suggerieren, dass Prüfungen nicht stattfinden, das ist schon wirklich stark. Ich möchte Ihnen an dem Punkt zusichern, dass das nicht passieren wird. Das wird weder in den Abschlussprüfungen passieren, noch werden dieses Jahr irgendwelche Zwischenprüfungen ausfallen. Ganz deutlich! Und die Sicherung des Berufsstands durch Ausbildung ist uns immens wichtig. Das zeigen wir. Frau Müller hat es dankenswerterweise auch eben noch mal gesagt. Wir haben keine Nachwuchsschwierigkeiten. Wir kümmern uns extrem, weil uns absolut bewusst ist, dass unser Nachwuchs unsere Zukunft ist und dass wir damit auch unsere Ernährungssicherheit im ländlichen Raum für uns alle sichern. Es ist absolut klar, das können Sie nachvollziehen, wenn Sie unser Slogan des grünen Herzens immer wieder hören: Für uns schlägt das grüne Herz dann vital und gesund, wenn es dem Nachwuchs entsprechend auch gut geht. Und deswegen kümmern wir uns darum. Aktuell ist gerade eine Gruppe von jungen Landwirten in Österreich, um sich dort über uns auch die Möglichkeit zu geben, in Erfahrungsaustausche einzutreten. Das sind mal so Sachen nebenbei. In Summe haben die grünen Berufe ja schon seit Langem, also seit der Vorgängerregierung 2017, die Allianz der Nachwuchssicherung in den grünen Berufen gestartet. Also da passiert einiges. Auch unser Pakt für Wachstum und Arbeit, den wir aufgelegt haben, zeigt die Kooperation der Allianzen zur Berufsbildung und zur Fachkräfteentwicklung mit der zur Nachwuchssicherung in den grünen Berufen eben auch auf. Die Sachen wurden vereinbart und das ist gut so. Zum Abschluss: Bei dem Thema „Nachwuchssicherung“ ist Ihnen auch bekannt, dass wir das Thema „Meisterbonus“, „Meisterprämie“, die Sicherung des DQR-Niveaus 6, also dass wir hier eine Gleichbehandlung vollziehen, dass das alles schon umgesetzt wurde. Auch die weiteren Themen, die wir hier noch vorhaben, die mit dem Entlastungsgesetz 2 dann erfolgen, da darf ich Sie jetzt schon einladen, Ihr positives Votum mit dazuzugeben, um hier auch noch weitere Vereinfachungen bei der Zukunftssicherung für die Meister in dem Bereich zu signalisieren. Ihr Antrag ist damit, ich möchte es ganz vorsichtig sagen, so ein Stück weit auf der Welle oder dahinter. Eine Schlussbemerkung, meine sehr geehrten Damen und Herren: Ich habe, glaube ich, deutlich gemacht, dass die Rahmenbedingungen für unsere Landwirtschaft schwierig sind, ja, aber durch geopolitische Spannungen, dass wir uns deren bewusst sind, dass wir daran arbeiten. So haben wir uns auch mit dafür engagiert, dass – das ist immer wieder wichtig, weil wir sehen, die Liquidität ist das A und O in solchen Sonderkrisen – das Geld zur Verfügung ist in den Betrieben, dass Liquiditätshilfen für die landwirtschaftlichen Betriebe über das Bundesministerium und auch über die landwirtschaftliche Rentenbank jetzt aufgelegt werden. Das ist ein 200-Millionen-Euro-Programm für die Landwirtschaft. Ich glaube, auch das ist wieder ein wichtiges Signal, wohin die Reise geht, dass die Koalition im Bund diese Sachen auch richtig berücksichtigt. Aber wir wissen auch und das haben Sie mit Ihrem Antrag auch verdeutlicht, dass viele Themen auf EUund auf Bundesebene liegen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Sachen auf Bundes- und auf EU-Ebene zugunsten unserer Landwirte umgesetzt werden. Aber die Zusammenhänge sind komplex. Es gibt auch Zielkonflikte. Ich habe das mit dem Haushalt gesagt. Das müssen wir verstehen. Die Dinge müssen gut ausgewogen werden. Ich glaube, die Zusammenarbeit mit dem Thüringer Bauernverband ist sehr gut. Sie können sicher sein, der Bauernverband, die Landwirte können sicher sein, dass wir Verantwortung übernehmen im Rahmen der Landesregierung und dass wir Entscheidungen treffen, die wir hier für unsere grünen Berufe, für unsere grüne Branche auch umsetzen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Landwirtschaft stärken und Betriebe entlasten – Kosten senken, Bürokratie abbauen und Wettbewerbsfähigkeit sichern
Frau Ministerin Boos-John ist jetzt über die Redezeit, die mit 10 Minuten eingeplant ist, mit 6 Minuten und 47 Sekunden drüber gegangen, sodass das jetzt formal Zeit ist, die ich den Fraktionen noch mal anbieten muss. Ich schaue, ob es weitere Wortmeldungen gibt. Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Augsten, bitte.
Landwirtschaft stärken und Betriebe entlasten – Kosten senken, Bürokratie abbauen und Wettbewerbsfähigkeit sichern
Sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht noch mal zu zwei Aspekten in der Wortmeldung von mir. Das eine ist, wir sollten den Landwirten nicht Hoffnung machen, niemand von uns, an Stellen, wo diese Hoffnung nicht hingehört. Wenn Frau Berger sehr phantasievoll von diesen großen Aktenbergen gesprochen hat – ja, das ist ein Problem. Das werden wir wohl lösen durch die Digitalisierung. Aber, wir reden hier über sehr viel Geld, über sehr viele Steuermittel. Und das ist Ihnen ja auch immer wichtig. Nun haben wir durch diese Berichtspflichten – wie viel Zeit habe ich? Ach, steht hier. – die gute Situation, dass wir genau wissen, dass die Deutschen im Maßstab aller EU-Staaten diejenigen sind, die am genauesten und am saubersten arbeiten. Aber diejenigen, die sich im Landwirtschaftsbereich ein bisschen auskennen, wissen, dass in südeuropäischen Ländern teilweise dreistellige Millionenbeträge jedes Jahr zurückgefordert werden. Ob das jetzt absichtlich Betrug ist, ob das Schlamperei ist, ist egal. Fakt ist eins, hier geht es um Milliarden von Steuermitteln. Deswegen sind Berichtspflichten und Nachweispflichten einfach auch wichtig. Das ist die Landwirtschaft den Bürgerinnen und Bürgern, die diese Steuermittel aufbringen, einfach schuldig. Ich glaube, das wissen die meisten Landwirte auch. Ein zweiter Punkt, die Ohrmarken, die Kennzeichnungsplichten und die Berichtspflichten. Es gab in den letzten 30 Jahren zwei richtig große Katastrophen für die deutsche Landwirtschaft, vielleicht sogar für die europäische. Das eine war 1999/2000 der Rinderwahn, BSE, was so richtig reingehauen hat. Und es gibt die Schweinepestseuche, die wir in regelmäßigen Abständen haben, wo beispielsweise die Chinesen den Markt dichtmachen und sagen, nein, es kommt kein Fleisch mehr rein. Bei einem Selbstversorgungsgrad von 120 Prozent ist das ein riesiges Problem, weil die Märkte voll sind und deswegen die Preise runtergehen. Den Landwirten den Eindruck zu vermitteln, diese Tierkennzeichnung bräuchte man nicht – also ich bin Tierzüchter. Ich habe damals bei der BSW-Krise herausgefunden,
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: BSE!)(Heiterkeit und Beifall im Hause)
– bei der BSE-Krise, falscher Versprecher – bei der BSE-Krise – danke schön für den Hinweis – zum Beispiel herausgefunden, dass die Engländer aus Betrieben, die nachweislich BSE hatten, über Irland, über die Umkennzeichnung von Tieren BSE-verdächtige Tiere nach Deutschland geschafft haben. Deswegen brauchen wir eine lückenlose Kennzeichnung eines jeden geborenen Tieres. Das Gleiche trifft für die veterinärmedizinische Strecke zu, weil dann nämlich im Fall eines Tierverlusts auch Geld gezahlt werden kann, wenn die Nachweispflichten erfüllt werden. Insofern den Eindruck zu vermitteln, da sollen doch die Leute einfach mal die Tiere gebären lassen und dann braucht man die Kennzeichnung nicht so ernst zu nehmen, das ist zumindest im Seuchenfall sehr, sehr, sehr schwierig. Wir wissen, dass da böse Dinge auf uns zukommen, wenn es noch wärmer wird durch den menschengemachten Klimawandel. Da werden wir ganz andere Seuchen hier erleben. Deswegen sind die Rückverfolgbarkeiten von Tierkrankheiten ein ganz wichtiger Aspekt. Da ich noch ein bisschen habe: Ich bin vorhin nicht zu Ende gekommen. Frau Hoffmann zielt ja immer darauf ab, dass wir die Ideen klauen und dann Alternativanträge stellen. Sie haben mitbekommen, das haben wir dieses Mal nicht gemacht. Das ist einfach rein technisch bedingt. Sie haben fast alle Probleme in einen Antrag reingeschrieben. Wenn wir daraus jetzt eine Ausschussüberweisung machen würden oder Anhörungen, bräuchten wir, glaube ich, drei Tage. Und jeder dieser einzelnen Punkte unter II ist ein einzelner oder ein eigener Antrag, ist eigentlich etwas, wozu man eine Anhörung machen könnte oder müsste mit unterschiedlichen Experten. Und deswegen: Rein technisch ist das schon nicht möglich. Ich glaube, die Ministerin hat das bestätigt, deswegen habe ich dann auch Beifall geklatscht. All das, was Sie hier vorgebracht haben, diskutieren wir seit anderthalb Jahren sehr intensiv in Abständen im Ausschuss. Das ist einfach so. Und das man für einige Dinge auch Zeit braucht, weil sie Zeit brauchen, ist auch selbstverständlich. Deswegen gibt es keinen Alternativantrag, weil die Arbeit im Ausschuss sowieso gemacht wird. Wir freuen uns, wenn Sie uns dabei unterstützen. Aber noch mal: Rein technisch gesehen ist es ziemlich unglücklich, wenn man über einen Fachbereich alle Fragen stellt, die einem einfallen. Dann hat man schon rein praktisch und technisch ein Problem. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Landwirtschaft stärken und Betriebe entlasten – Kosten senken, Bürokratie abbauen und Wettbewerbsfähigkeit sichern
Dann stimmen wir das nun zunächst ab. Wer dieser Ausschussüberweisung seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen. Das sind die Stimmen von CDU, BSW, SPD und Linke. Der Form halber: Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Dann ist das abgelehnt. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer diesem Antrag die Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen von Linke, SPD, BSW und CDU. Gibt es Enthaltungen? Auch hier nicht der Fall. Vielen Dank. Dann ist auch das abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen in der regelhaften Nummerierung zu Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/3287 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Ja. Bitte, Frau Ministerin.
Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, die Thüringer Landesregierung, genauer gesagt das Justizministerium, legt Ihnen hier heute den vierten Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode vor und dabei handelt es sich um das Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs. Dieses Gesetzesvorhaben ist ziemlich umfangreich. Ich habe es hier auch einmal mitgebracht. 105 Seiten umfasst es und das zeigt schon, dass es sich hierbei um ein Gesetzesvorhaben handelt, was viele Aspekte umfasst, was aber auch große Auswirkungen für die Betroffenen hat, nicht nur für die Strafgefangenen, sondern für alle, die mit dem Justizvollzug hier in Thüringen befasst sind. Hintergrund dieser Gesetzesnovelle ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, aber auch eine grundsätzliche Einschätzung des Vollzugs. Denn: Vollzug ist mehr als Strafe, Haft ist mehr als Strafe. Es geht dabei nicht allein um das Wegsperren, um das Abschrecken, sondern es geht auch darum, wie behandeln wir Strafgefangene, um sie nach der Abbüßung ihrer Strafe zu entlassen in ein Leben ohne Strafe, sprich wie können wir sie resozialisieren. Bildung und Arbeit sind neben Therapie und sozialem Training die wichtigsten Werkzeuge, die wir im Gefängnis haben. Sie sind ein maßgeblicher Schlüssel, um Gefangene auf ein Leben ohne Straftaten nach der Entlassung vorzubereiten. Wer im Gefängnis lernt, pünktlich aufzustehen, im Team zu arbeiten oder sogar einen Berufsabschluss macht, baut sich das Fundament für ein straffreies Leben in Freiheit. Deswegen beinhaltet dieser Gesetzentwurf vor allen Dingen die Änderungen aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2023. Worum geht es dabei und warum müssen wir handeln: Die Arbeit von Gefangenen und mittlerweile Ausbildungskurse werden seit 1977 in Deutschland bezahlt. Bisher orientierte sich dieser Lohn an einer komplizierten Formel im Sozialgesetzbuch. Seit 2001 sind es 9 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Diese Bezugsgröße entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten der deutschen Rentenversicherung des jeweils vorvergangenen Kalenderjahres. Seit der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 haben die Länder zwar die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug, so auch in Thüringen, folgten aber überwiegend weiterhin den bisherigen bundesrechtlichen Regelungen. Im Jahr 2023 hat dann das Bundesverfassungsgericht die Wirksamkeit des Systems infrage gestellt. Vielmehr – so das Bundesverfassungsgericht – müssen das Resozialisierungskonzept und in diesem Zusammenhang auch Arbeit und ihre Vergütung in der Wirkung stimmig sein. Das heißt, wenn wir wollen, dass Gefangene den Wert von ehrlicher Arbeit lernen, müssen wir diese Arbeit auch fair und anständig entlohnen. Dieses Gesetz will diese spürbaren Anreize setzen. Die Entscheidung hatte zwar unmittelbar nur Auswirkungen auf die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen, die bis zum 30. Juni vergangenen Jahres Neuregelungen schaffen mussten. Darüber hinaus hat diese Entscheidung aber auch mittelbare Wirkung für alle anderen Bundesländer, deren Vorschriften über die Gefangenenvergütung im Wesentlichen inhaltsgleich waren. Deswegen hat eine Arbeitsgruppe aller Länder gemeinsame Leitlinien für eine Reform erarbeitet. Diese Eckpunkte wurden von allen Bundesländern im Strafvollzugsausschuss am 19. Dezember 2023 als eine gute Grundlage empfohlen, um in den Ländern gesetzliche Neuregelungen der Gefangenenvergütung zu erarbeiten, die alle ähnlich sind. Bis auf wenige haben fast alle Bundesländer Reformgesetze beschlossen bzw. entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt. Neun Länder haben einer Erhöhung der Eckvergütung von 9 Prozent auf 15 Prozent der sozialrechtlichen Bezugsgröße beschlossen bzw. entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt. Drei Länder entschieden sich für eine Erhöhung auf 16 Prozent und ein Bundesland lediglich auf eine Erhöhung von 12 Prozent. In einem Punkt sind sich jedoch alle Bundesländer einig. Es bleibt beim sogenannten Nettoprinzip. Das bedeutet, dass der Lohn des Gefangenen im ersten Moment zwar niedrig klingt, aber im Gefängnis müssen sie auch nichts für Essen, ihre Unterkunft oder ihre medizinische Versorgung bezahlen. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht auch ausdrücklich bestätigt. Mit diesem Gesetzentwurf passen wir hier in Thüringen die Rechtslage an die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichtes an. Konkret heißt das: Zum Ersten legen wir klipp und klar fest, wie Arbeit, Therapie und Ausbildung im Gefängnis logisch ineinandergreifen, um den Menschen den Weg zurück in die Gesellschaft zu ebnen. Zum Zweiten stärken wir Anerkennungen, die nichts mit Geld zu tun haben, die aber im Alltag wichtig sind. Um es im Detail auszuführen: Wir bleiben zum einen beim beschriebenen Nettoprinzip, aber darüber hinaus erhöhen wir den Lohn der Gefangenen deutlich. Der Stundenlohn für eine durchschnittliche Beschäftigung steigt auf von bisher 2,02 Euro auf 3,37 Euro. Das ist eine Steigerung um rund 66 Prozent. Wir halten das genau für das richtige Maß. Einerseits ist es ein spürbares Plus, andererseits müssen wir ehrlich sein. Die Produktivität in einer Gefängniswerkstatt ist nicht mit der freien Wirtschaft vergleichbar. Warum diese Erhöhung so wichtig ist, zeigt ein Blick auf die nackten Zahlen. Die Statistik zeichnet hier ein bedrückendes Bild, denn im Jahr 2025 hatte knapp ein Drittel der Gefangenen bei der Verhaftung überhaupt keinen Schulabschluss, 60 Prozent hatten keine Berufsausbildung und fast zwei Drittel hatten vor ihrer Haft keine feste Arbeit. Diese Zahlen zeigen das eigentliche Problem: Viele rutschen in die Kriminalität, weil ihnen Struktur und Bildung fehlen. Wenn wir diese Menschen erfolgreich resozialisieren wollen, müssen wir sie in der Haft, in den Werkstätten und in den Schulungsräumen betreuen und ihnen dort Bildung zuteilwerden lassen, mit der sie nach Abbüßung ihrer Strafe in der Freiheit, in der Gesellschaft Fuß fassen können. Das schaffen wir, wenn sich diese Mühe für sie auch spürbar lohnt. Genau deshalb verdoppeln wir auch die nicht monetäre Anerkennung für beständige Arbeit. Wer fleißig ist, kann künftig bis zu zwölf statt bisher nur sechs Freistellungstage pro Jahr erarbeiten. Diese Tage können auf die Haftzeit angerechnet werden, das heißt also, es besteht die Chance, früher nach Hause zu kommen. An dieser Stelle möchte ich noch auf ein kleines Detail im Gesetzentwurf hinweisen, das eine echte Thüringer Erfindung ist, denn im Gesetzentwurf ist auch die Frage der Dokumentation dieser Arbeitsleistung beinhaltet. Bisher mussten unsere Beamten in den Gefängnissen dies alles händisch in Listen eintragen und entsprechend den Regelungen dann ausrechnen – ein riesiger bürokratischer Aufwand. Deswegen ist es auch einem Justizvollzugsbediensteten aus der JVA Untermaßfeld zu verdanken, dass er aus der Praxis eine Idee eingebracht hat, wie damit künftig Schluss ist. Denn wir wollen einen digitalen Stempel einführen, der das System einfach erfasst und tonnenweise Papier spart.
(Beifall SPD)
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin mir natürlich bewusst, dass es sich hier nicht nur um ein umfangreiches Gesetz handelt, sondern das auch finanziell große Auswirkungen hat. Gerade in dieser aktuellen Haushaltslage ist das ja ein sensibles Thema. Diese Reform kostet den Freistaat und damit die Steuerzahler rund 1,5 Millionen Euro. Ich möchte aber betonen: Wir setzen hier nicht nur eine zwingende Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts um, sondern wir nutzen die Gelegenheit für ein Modernisierungspaket für unseren Thüringer Justizstrafvollzug, denn diesen Vollzug sicherer und zeitgemäßer zu machen, ist eine wichtige Herausforderung, die auch alle übrigen Bundesländer angegangen sind. Wir verbessern das Aufnahmeverfahren, stärken das soziale Training, investieren in die Suchtprävention und konkretisieren die besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört auch, dass wir auf Bundesgesetze reagieren und diese in diesen Gesetzentwurf mit aufgenommen haben, wie beispielsweise das Selbstbestimmungsgesetz. Es geht um die Frage: Wie gehen wir im Gefängnisalltag mit trans Personen um, etwa bei der Unterbringung oder bei Durchsuchungen? Im prälegislativen Konsultationsverfahren hat die Fraktion Die Linke völlig zu Recht gemahnt, Einzelfälle aus den Medien nicht dazu führen zu lassen, dass Inhaftierte unter Generalverdacht gestellt werden. Ich kann Ihnen sagen: Genau deswegen regeln wir in unserem Gesetzentwurf diese Frage nicht mit starren Schablonen. Jeder Einzelfall wird individuell geprüft, und dabei schauen wir ganz genau hin. Was braucht der betroffene Gefangene für den Schutz seiner Würde? Aber was braucht es vor allen Dingen auch, um die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt für alle anderen Gefangenen und die Bediensteten zu garantieren? Denn auch im Justizvollzug steht Sicherheit an oberster Stelle. Das heißt, um allen Identitäten sachgerecht und grundrechtskonform begegnen zu können, verbietet sich eine gesetzliche Regelung des Einzelfalls. Es wird daher eine offene Regelung von uns vorgeschlagen, die jeden Inhaftierten unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse des Gefangenen, der Erreichung des Vollzugsziels sowie der Sicherheit und Ordnung der Anstalt einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen in den Blick nimmt. Dabei sind wir vielleicht sogar mit unserer Formulierung fortschrittlicher und nachhaltiger als alle übrigen Bundesländer. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, ich habe mir bei der Einbringung viel Zeit genommen, weil es nicht nur ein umfangreiches Gesetzeswerk ist, sondern es sich hier auch um eine Thematik handelt, die oftmals viel zu wenig in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Der Vollzug ist etwas, das hinter Gefängnismauern stattfindet und wenig Einblicke ermöglicht. Aber das, was dort geleistet wird, nicht nur durch unsere Bediensteten, sondern auch durch die Gefangenen, die ein Interesse haben, nach der Haft wieder in ein straffreies Leben zurückzukehren, verdient unsere öffentliche Betrachtung und Unterstützung. Deswegen freue ich mich auf die Debatten hier in den nächsten Wochen im Parlament und möchte zum Abschluss dazu ein Zitat von Karl Liebknecht aus dem Jahre 1918 erwähnen. Er sagte: Man müsste die Strafgefangenen „individuell behandeln und erziehen […].“ „Man müsste sie an Offenheit und an Vertrauen gewöhnen und so alles Gute herauslocken und pflegen. […] Man müsste sie an eine Lebensführung gewöhnen, wie sie exemplarisch auch für das Leben in der Freiheit ist […]. […] Man sollte ihre solidarischen sozialen Neigungen locken und kräftigen […].“ In diesem Sinne vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs
Danke Ihnen, Frau Ministerin Meißner. Bevor ich nun die Aussprache eröffne, möchte ich zur Transparenz beitragen, dass wir nach diesem Tagesordnungspunkt eine 10-minütige Lüftungspause machen werden. Das waren Signale aus dem Rund.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Das ist jetzt natürlich kein Anreiz für besonders knackige Redebeiträge, sondern völlig neutral von mir weitergegeben worden. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Erfurth für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte sehr.
Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der tief in den Thüringer Strafvollzug eingreift, einen Entwurf zur Reform der Gefangenenvergütung und der Beschäftigungsregelung im Justizvollzug. Notwendig wurde dies durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023. Weiterhin hatte das Thüringer Oberlandesgericht dem Thüringer Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde zu dem Thema vorgelegt, welcher über diese unter dem Aktenzeichen VerfGH 21/25 geführte konkrete Normenkontrolle noch nicht entschieden hat. Zu Beginn: Eine der wichtigsten Säulen des Strafvollzugs ist das Resozialisierungsgebot. Ein moderner Strafvollzug muss darauf ausgerichtet sein. Straftäter wieder in ein straffreies Leben zurückzuführen, ist da die oberste Priorität. Dazu gehören auch eine angemessene Beschäftigung und eine Vergütung, die den Anforderungen der Rechtsprechung genügt. Doch der von Ihnen vorgelegte Entwurf geht in mehreren Punkten deutlich über das hinaus, was rechtlich erforderlich wäre. Erstens, die faktische Aufweichung der bisherigen Arbeitspflicht in § 29 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch: Die bisherige Regelung war eindeutig, Strafgefangene waren verpflichtet, eine ihnen zugewiesene und ihnen körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit oder Beschäftigung auszuüben, denn Arbeit ist verbindender Bestandteil des Vollzugs. Arbeit bedeutet Struktur, Arbeit bedeutet Verantwortung. Künftig heißt es aber nur, den Gefangenen „soll eine […] Arbeit angeboten werden.“ In der Gesetzesbegründung schreiben Sie ausdrücklich, dass für die Beschäftigungsform Arbeit „grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht […] mehr“ bestehe, „einer solchen nachgehen zu müssen“. Damit macht dieser Gesetzentwurf aus einer verbindlichen Arbeitspflicht zunehmend ein freiwilliges Beschäftigungsangebot. Sie – jetzt wird es ein wenig absurd – betonen im Gesetzentwurf doch selber immer wieder die enorme Bedeutung von Arbeit für die Resozialisierung, die Förderung der Bereitschaft der Leistungserbringung, das Übernehmen von Verantwortung, die Strukturierung des Haftalltags und die soziale Stabilisierung. Mit anderen Worten: Der Gesetzentwurf schwächt in diesem Punkt das Instrument, dessen resozialisierende Wirkung er selbst besonders hervorhebt. Wir als AfD-Fraktion sehen darin ein falsches Signal, eine Aufweichung des Strafcharakters, ein Verlust der Disziplinierungswirkung und letztlich auch eine unangemessene Privilegierung von Straftätern.
(Beifall AfD)
Denn Arbeit im Vollzug ist eben nicht nur Therapie oder Selbstverwirklichung. Arbeit bedeutet auch Pflichterfüllung. Sie vermittelt Verlässlichkeit, erwähnte Tagesstruktur und das erwähnte Verantwortungsbewusstsein, Eigenschaften die viele Straftäter erst wieder erlernen müssen. Zweitens: Der Entwurf schafft unsichere Bewertungsstrukturen in § 30 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch. Künftig sollen nun Tätigkeiten in sieben Vergütungsstufen eingeordnet werden, von der Arbeitstherapie bis hin zu Tätigkeiten mit besonderem Maß an Können, Einsatz und Verantwortung. Auf den ersten Blick klingt das nach Ordnung und Systematik. In Wahrheit aber eröffnet der Entwurf der Koalition unnötige Interpretationsmöglichkeiten und erhebliche Ermessensspielräume bei der Einstufung in die einzelnen Vergütungsstufen. Denn was genau ist die einfache Arbeit? Was genau sind durchschnittliche Anforderungen? Wann genau liegt ein besonderes Maß an Können vor? Und wann genau ist die Arbeitsleistung weit überdurchschnittlich? All diese Begriffe bleiben unbestimmt und genau darin liegt das Problem. Zur Verdeutlichung: Diese Einstufungen entscheiden – wie eben schon erwähnt – künftig nicht nur über die Höhe der Vergütung, sie wirken sich auch auf Freistellungstage und mittelbar sogar auf entlassungsverkürzende Vorteile aus. Solche offen auslegbaren Kriterien schaffen erhebliche Bewertungsspielräume in den Justizvollzugsanstalten und bergen damit die Gefahr uneinheitlicher und schwer nachvollziehbarer Entscheidungen.
(Beifall AfD)
Das alles gefährdet Akzeptanz, Vergleichbarkeit und letztlich auch den Rechtsfrieden innerhalb des Vollzugs. Drittens – zusätzliche Dokumentationspflichten, neue Bewertungsverfahren, neue Programme und zusätzliche Verwaltungsarbeit: Eben ist der digitale Stempel erwähnt worden, der das Ganze reformieren – mit Ihren Worten – oder extrem erleichtern sollte. Schon heute arbeiten viele Justizvollzugsbeamte an der Belastungsgrenze. Personalmangel und hohe Arbeitsbelastung sind in allen Thüringer JVAs bittere Realität. Und statt zuerst die Arbeitsbedingungen des Vollzugspersonals zu erleichtern, schafft man mit diesem Gesetzentwurf bei den Kollegen vor Ort neue Unsicherheiten und zusätzlichen Aufwand im Arbeitsalltag. Dass der digitale Stempel, der eben angepriesen wurde, zügig umgesetzt wird, kann nur in diesem Interesse liegen. Allein mir fehlt der Glaube dazu. Meine Damen und Herren, wir erkennen die Grundintention des Entwurfs an. Natürlich muss auch Thüringen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Aber Ihr Entwurf wirft in zentralen Punkten erhebliche Fragen auf, rechtlich, praktisch und vollzugspolitisch, und benötigt deshalb deutliche Nachbesserungen. Erstens: Die Arbeitspflicht darf nicht schleichend entkernt werden. Zweitens: Einstufungskriterien der Vergütungsstufen müssen präziser gefasst werden. Drittens: Belastung und Bürokratie für den Justizvollzug dürfen nicht weiter steigen. Zum Abstellen dieser grundsätzlichen Mängel stimmen wir der Überweisung an den Justizausschuss zu.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich muss es, glaube ich, gar nicht so lange ausführen, die Ministerin hat in ihrer Einführung eigentlich auf alle Aspekte dieses Gesetzes hingewiesen. Gut, KarlLiebknecht-Zitate sind vielleicht nicht unbedingt meine Maßgabe,
(Beifall AfD, CDU)
aber die Punkte, die die Ministerin aufgegriffen hat, bilden den Kern dieses Gesetzentwurfs sehr umfangreich, sehr umfänglich. Für uns steht natürlich fest, dass wir uns an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientieren wollen und auch die weiteren sehr sinnvollen Vorschläge des Ministeriums prüfen, nach dem ersten Blick auch sehr wohlwollend prüfen wollen. Deshalb halte ich eine Überweisung an den Ausschuss für maßgeblich und auch das richtige Mittel. Ich will es gar nicht so weit in die Länge ziehen. Nach dem Motto „Es ist alles gesagt, nur nicht von jedem“ würde ich mich freuen, wenn wir aus dieser Runde den Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen und dann am Ende über den Gesetzentwurf beraten, der aus meiner Sicht verschiedene Komponenten hat – die Rechtsprechung, sehr sinnvolle Aspekte, die umgesetzt werden sollen, aber natürlich auch der Blick darauf, dass auch in Zukunft Strafe selbstverständlich Strafe bleibt. Und das sehe ich auch mit dem Gesetzentwurf in keinster Weise in irgendeiner Form beeinträchtigt. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird endlich umgesetzt, was längst überfällig war. Die Reform der Gefangenenvergütung auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, immerhin vom 20. Juni 2023, dem sogenannten Gefangenenvergütung-II-Urteil. Die Linke fordert diese Reform seit vielen Jahren, denn eines muss klar benannt werden: Eine Arbeitspflicht bei Dumpinglöhnen hat mit Resozialisierung wenig zu tun. Sie trägt die Züge staatlich organisierter Ausbeutung. Gerade dort, wo Gefangene Aufträge für den freien Markt abarbeiten oder Dienstleistungen übernehmen, die sonst regulär bezahlt werden müssten, vom Möbelbau bis zur Fahrzeugwartung, darf der Strafvollzug kein Billiglohnsektor sein. Wer arbeiten muss, hat Anspruch auf eine angemessene Entlohnung. Das Bundesverfassungsgericht hat das ausdrücklich bestätigt. Das Gericht hat auch unmissverständlich festgestellt: Wenn der Gesetzgeber Resozialisierung als Ziel vorgibt, dann muss die Vergütung so ausgestaltet sein, dass dieses Ziel real erreichbar ist. Resozialisierung funktioniert eben nicht mit Taschengeldbeträgen. Oder anders gesagt: Wer draußen mit einem Stundenlohn nicht mal einen Döner mit Getränk bezahlen könnte, fühlt sich durch Arbeit im Vollzug sicherlich nicht plötzlich sicher und fit für den Arbeitsmarkt.
(Beifall Die Linke)
Dass mit dem Gesetzentwurf nun der reine Arbeitszwang zurückgedrängt und die Resozialisierung stärker in den Mittelpunkt gerückt wird, ist richtig. Arbeit und Ausbildung im Vollzug müssen den Menschen Perspektiven eröffnen, nicht Unternehmen billige Produktionsmöglichkeiten verschaffen. Denn natürlich sind geregelte Tätigkeiten, Ausbildung, soziale Einbindung wichtige Voraussetzungen für ein … Ich will gar nicht weiter stören.
(Zwischenruf Wolf, Finanzministerin: Es war zum Thema!)
Ja ja, ich rede auch zum Thema. Sie sind wichtige Voraussetzungen für ein straffreies Leben nach der Haft. Viele Menschen im Vollzug sind eben nicht einfach kriminell, sondern zuvor sozial abgestürzt, weil Hilfesysteme versagt haben, Armut ausgegrenzt oder Unterstützung gefehlt hat. Trotzdem bleibt der Gesetzentwurf halbherzig. Die Vergütung müsste deutlich stärker steigen, eigentlich auf Mindestlohnniveau.
(Beifall Die Linke)
Insbesondere dort, wo in den Werkstätten der JVAs marktbezogene Aufträge erledigt werden. Faire Löhne sind nicht nur eine Frage von Würde, sondern auch der sozialen Absicherung und späterer Rentenansprüche. Folgerichtig ist auch, dass weitere Regelungen angepasst werden sollten, wie Evaluierungsvorschriften im Justizvollzugsgesetzbuch. Auch hier gilt, Transparenz darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Vorliegende Evaluationen, insbesondere zu therapeutischen und sozialen Maßnahmen im Vollzug, müssen dem zuständigen Ausschuss zeitnah offengelegt werden. Aus Sicht der Linken besteht weiterhin Beratungsbedarf. Das betrifft nicht nur die Gefangenenvergütung selbst. Deshalb braucht es im Ausschuss eine umfassende schriftliche und mündliche Anhörung. Ich freue mich darauf, denn wer Resozialisierung ernst nimmt, muss Menschen im Vollzug Chancen geben, statt Arbeitskraft auszunutzen.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte mich kurz fassen. Also interessant ist sicherlich auch für die Schulklassen hier oben, das sind ja doch recht winzige Beträge, von denen hier gesprochen wird, und natürlich die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass die hochgesetzt werden. Wichtig ist halt bei der Vergleichbarkeit, dass es eben nicht ganz vergleichbar mit dem ist, was draußen in der normalen Wirtschaft gezahlt wird, weil eben – das hat auch die Ministerin ja schon mal gesagt – kein Abzug für Kost, Logie und Unterbringung erhoben wird. Die Häftlinge müssen nichts abführen. Es wäre halt, wenn man einen vollen Lohn bezahlen würde, die Logik, dass man dann eben auch Miete – in Anführungszeichen – zahlt. Das ist aber schwierig, wenn man irgendwo nicht freiwillig ist, sondern aufgrund einer Verurteilung zu einer Straftat. Ich bin deswegen sehr gespannt, bei der Anhörung auch mal Stimmen von Sachverständigen dazu zu hören, wie es sich mit der Angemessenheit des verbleibenden Restlohns verhält, der auch nach der Erhöhung um rund 66 Prozent immer noch nur bei 3 Euro geschnitten liegt, ob das dann schon das Ende der Fahnenstange sein kann und muss, denn richtigerweise sollen die Gefangenen mit der Arbeit einmal aufs Arbeiten selbst eingestimmt und vorbereitet, aber auch mit dem finanziellen Pflaster aus der Freiheitsstrafe irgendwann entlassen werden. Und da wäre es natürlich schick, wenn vielleicht ein bisschen mehr übrig bleiben könnte. Auch wir stimmen selbstverständlich der Überweisung an den Fachausschuss zu.
(Beifall SPD)
Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs
Vielen Dank. Wir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz ist mehrfach gestellt worden, sodass ich dazu nun in die Abstimmung gehen möchte. Wer dieser Ausschussüberweisung seine oder ihre Zustimmung geben mag, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von der Linksfraktion, SPD, BSW, CDU sowie AfD-Fraktion. Der Form halber: Gibt es Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Gibt es Enthaltungen? Kann ich auch nicht erkennen. Dann ist das so an den zuständigen Fachausschuss überwiesen worden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir treten nun, wie besprochen, in die 10-minütige Lüftungspause ein, sodass wir um 15.40 Uhr fortfahren.
Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs
Meine Uhr zeigt 15.45 Uhr an und damit haben wir aus den 10 Minuten Lüftungspause 15 gemacht und sind großzügig genug gewesen. Vielleicht zunächst ein kurzes Wort der Erklärung an unsere Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne, was gerade hier im Thüringer Landtag passiert ist. Folgendes ist der Fall. Der Sitzungssaal wird normalerweise von einer Klimaanlage mit Frischluft versorgt und diese Klimaanlage hat gerade technische Probleme. Deswegen haben wir eine Sitzungsunterbrechung durchgeführt, um den Saal einmal komplett durchzulüften, damit alle wieder mit frischem Kopf weiterarbeiten und diskutieren zu können. Das war und ist nötig, wenn man mehrere Stunden ununterbrochen hier Zeit miteinander verbringt und diskutiert. Die dafür vorgesehenen 10 – Klammer auf – 15 Minuten sind allerdings mittlerweile gut ausgefüllt und wir treten hiermit wieder in die Tagesordnung ein. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3391 ERSTE BERATUNG Ich frage mal in die Fraktion: Ist eine Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Ich bitte Herrn Dr. Dietrich an das Mikrofon.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, der einzubringende Gesetzentwurf ist kurz und knapp, zwei Artikel, eine Seite. Wir beantragen die Streichung des § 5 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes und des zugehörigen Prüfverweises in § 66 Abs. 3 Satz 4. So wird der verordnete bürokratische Zwang der sogenannten Zivilklausel an den Thüringer Hochschulen abgeschafft. Die Abschaffung ist ein deutliches Zeichen gegen Bürokratie, Ideologie und für Freiheit. Warum ist das so?
(Beifall AfD)
Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes sagt klar, Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Ebenso garantiert Artikel 27 Abs. 1 der Thüringer Verfassung die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Die Freiheit umfasst selbstverständlich auch die Möglichkeit, zu Sachverhalten zu forschen, die potenziell militärisch nutzbar sind. Der § 5 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz aber zwingt die Hochschulen, sich selbstbestimmt eine Zivilklausel zu geben, ein Zwang zur Selbstbestimmung. Das ist ein Widerspruch in sich. Der Gesetzgeber nimmt das Ergebnis vorweg, das die Hochschulen doch erst autonom finden sollten und die Praxis. Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage in Drucksache 8/1020 ist recht klar. Die eingerichteten Prüfgremien tagten kaum mit relevanten Fällen und selbst die Landesregierung bestätigt ausdrücklich: Die Zivilklausel stellt keine grundsätzlich gesetzliche Untersagung von Forschungsgegenständen dar, die zu einer unmittelbaren oder mittelbaren militärischen Nutzung führen könnten. Was haben wir also? Einen ideologisch-bürokratischen Apparat, der nichts bewirkt außer Unsicherheit. In Thüringen könnte es kompliziert werden. Schon die öffentliche Anhörung zum Hochschulgesetz am 18. Januar 2018 hat die Problematik offengelegt. Prof. Gürlebeck von der Bauhaus-Universität Weimar sagte in der Anhörung, die Regelung sei kaum umsetzbar. Ein Radarsystem könne sowohl ein selbstfahrendes Fahrzeug steuern als auch eine Rakete. Der einzelne Wissenschaftler habe keinen Einfluss darauf, wofür sein Ergebnis später genutzt werden würde. Und diese Dual-Use-Problematik betrifft längst nicht nur Ingenieurwissenschaften. In derselben Anhörung wiesen Sachverständige darauf hin, dass die Polyvalenz der Grundlagenforschung auch in der Medizin, der Chemie, der Informatik, sogar in der Wirtschafts- und Geisteswissenschaft zu finden ist. Wer das nicht zur Kenntnis nimmt, verkennt die Realität wissenschaftlichen Fortschritts. Die Hochschulen brauchen keinen Zwang, um verantwortungsvoll zu handeln. Prof. Schaaf von der TU Ilmenau berichtete in derselben Anhörung, dass offensichtlich problematische Projekte längst im Rektorat geprüft und bei Bedarf abgelehnt würden. Dieses Verfahren habe sich bewährt. Die Hochschulen handeln eigenverantwortlich, genauso wie es das Grundgesetz vorsieht. Sie brauchen dafür kein Landesgesetz, das ihnen vorschreibt, was sie sich selbst vorschreiben könnten. Unser Gesetzentwurf ist kein Plädoyer für die von der Bundesregierung erwünschte Kriegstüchtigkeit. Er ist ein Plädoyer für die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Forschung und Lehre und für echte Hochschulautonomie.
(Beifall AfD)
Die Hochschulen bleiben frei, sich ethische Leitlinien zu geben, aber sie sollen es aus eigenem Antrieb tun können, nicht weil ein Landesgesetz sie dazu verpflichtet. Die AfD gibt nicht nur den Hochschulen die Autonomie zurück, die ihnen das Grundgesetz zusichert,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das ist ja wirklich zum Totlachen!)
Thüringen gehört mit Bremen zu den letzten beiden Bundesländern, die noch an diesem gesetzlichen Zwang festhalten. Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz aus 2022 verpflichtete Hochschulen sogar zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr. Diese Klausel wurde am 3. März 2026 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig wegen Verstoßes gegen Rechtsstaatsprinzip und Wissenschaftsfreiheit aufgehoben. Das Urteil zeigt überdeutlich, dass die Wissenschaftsfreiheit ein hohes Gut ist. Und ich beantrage jetzt schon mal die Überweisung an den Bildungsausschuss.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion legt uns heute einen Gesetzentwurf vor, der § 5 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes ersatzlos streichen will. Lassen Sie mich zunächst klarstellen, worum es bei dieser Vorschrift überhaupt geht. Denn die Begründung des Entwurfs lässt da einiges im Dunkeln. § 5 Abs. 3 verpflichtet die staatlichen Thüringer Hochschulen nicht dazu, militärische Forschung zu verbieten. Er verpflichtet sie lediglich dazu, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen und eine eigene Haltung zu entwickeln. Die Hochschulen sollen selbst eine Zivilklausel erarbeiten, die an moralisch-ethischen Standards ausgerichtet ist und das friedliche Zusammenleben der Völker achtet. Die genaue Ausgestaltung liegt dabei vollständig bei den Hochschulen. In der Praxis heißt das meist, Ethikräte und Ethikkommissionen prüfen Forschungsvorhaben, die zur militärischen Verwendbarkeit Fragen aufwerfen. Der jeweilige Senat der Hochschule entscheidet auf Grundlage dieser Prüfung dann frei und selbstbestimmt über die Weiterführung der Forschung. Das ist keine Bevormundung, das ist institutionelle Verantwortung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Entwurf der AfD-Fraktion spricht von Dual-Use-Gütern, die angeblich von Zivilklauseln verhindert werden würden. Das ist aber so nicht der Fall. Das Gesetz gibt eben nicht vor, Forschung in Bereichen wie „Optik“, „Robotik“ oder „Chemie“ zu verbieten, nur weil niemand ausschließen kann, dass diese Forschung auch militärisch genutzt werden könnte. Das Gesetz lässt den Hochschulen diesbezüglich ausreichend Luft. Dazu kommt ein weiterer Punkt, den der Entwurf vollständig ausblendet. Militärisch relevante Forschung findet in Deutschland ohnehin kaum mehr an Hochschulen statt. Die entsprechenden Kapazitäten liegen bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, beim Fraunhofer-Institut, dem Helmholtz-Institut oder dem Max-Planck-Institut. Diese Institute haben die Ausstattung, die Erfahrung und die Strukturen für diesen Bereich. Die Hochschulen spielen hier schon heute keine zentrale Rolle. Das vermeintlich dringende Problem, das die AfD hier lösen will, ist in der thüringischen Forschungsrealität schlicht nicht vorhanden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was bleibt also von diesem Gesetzentwurf: ein handwerklich magerer Text, der einen bestehenden Rahmen ersatzlos beseitigt und das ohne die wichtigen Akteure überhaupt zu fragen. Das ist keine Reform, das ist Symbolpolitik. Thüringen hat mit der bestehenden Regelung einen Weg gefunden, der Hochschulautonomie und gesellschaftliche Verantwortung sinnvoll miteinander verbindet. Wir sehen hier keinen Handlungsbedarf. Was wir stattdessen brauchen, ist eine ernsthafte Debatte über die Rolle militärisch relevanter Forschung an deutschen Hochschulen. Diese Debatte sollte auf Bundesebene stattfinden,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Abrüsten statt aufrüsten!)
im Wissenschaftsrat, in der Fachöffentlichkeit. Die Zeitenwende, die wir alle gemeinsam wahrgenommen haben, verdient eine strukturierte, gesamtdeutsche Antwort auf diese ethischen Fragen. Eine Thüringer Insellösung, die einfach einen Paragrafen streicht, wird dieser Debatte nicht gerecht.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Das ist die Insellösung?)
Daher lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream, die AfD fordert mit ihrem Gesetzentwurf die Abschaffung der sogenannten Zivilklausel an Thüringer Hochschulen. Wir als BSW lehnen diesen Antrag entschieden ab.
(Beifall BSW)
Denn Hochschulen sind nicht nur einfach Forschungsbetriebe. Hochschulen tragen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, gegenüber jungen Menschen und gegenüber dem Frieden. Die AfD versucht die Debatte ausschließlich unter dem Stichwort „Freiheit der Forschung“ zu führen, aber Freiheit bedeutet niemals Verantwortungslosigkeit. Wissenschaft existiert nicht im luftleeren Raum. Forschung hat Folgen, gesellschaftliche, politische und im schlimmsten Fall tödliche Folgen. Gerade in einer Zeit, in der weltweit wieder aufgerüstet wird, in der Kriege eskalieren und Milliarden in Waffenprogramme fließen, braucht es klare ethische Grenzen.
(Beifall BSW, SPD)
Und genau dafür stehen Zivilklauseln. Sie setzen ein Signal, Forschung soll dem Leben dienen, nicht seiner Zerstörung. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir als BSW verstehen uns als einzige konsequente Friedenspartei in diesem Land, während andere Parteien immer wieder neue Waffenlieferungen rechtfertigen, während militärisches Denken zunehmend auch Hochschulen und Wissenschaft prägt, sagen wir klar: Forschung darf nicht dazu beitragen, Kriege effizienter zu machen, Forschung darf nicht dazu beitragen, Menschen effektiver zu töten und Forschung darf auch nicht zum verlängerten Arm militärischer Interessen werden.
(Beifall BSW, SPD)
Die AfD argumentiert nun mit den sogenannten Dual-Use-Technologien und behauptet, eine klare Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung sei nicht möglich. Darauf hat auch schon Kollege Geibert hingewiesen. Ja, selbstverständlich gibt es technologische Überschneidungen, aber daraus folgt noch nicht, dass man jede ethische Orientierung aufgeben muss – im Gegenteil. Gerade weil moderne Technologien sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, braucht es eine bewusste ethische Abwägung und eine demokratische Kontrolle. Wer die Zivilklausel abschaffen will, öffnet Tür und Tor für eine schleichende Militarisierung der Wirtschaft. Und genau das wollen wir nicht.
(Beifall BSW)
Meine Damen und Herren, die AfD behauptet außerdem, Zivilklauseln seien ein Standortnachteil. Ich halte diese Sichtweise für grundsätzlich falsch. Ein Hochschulstandort gewinnt nicht an Qualität, wenn er sich stärker an militärischen Interessen orientiert. Thüringen sollte für exzellente zivile Forschung stehen, für Medizintechnik, nachhaltige Technologien, Bildung, soziale Innovation, Digitalisierung im Dienste des Menschen. Das ist die Zukunft, die wir brauchen. Und noch etwas. Die bestehende Regelung zwingt Hochschulen keineswegs inhaltlich zu bestimmten Forschungsprojekten. Sie verpflichtet sie lediglich dazu, sich selbst eine Zivilklausel zu geben. Auch darauf hatte Herr Geibert hingewiesen. Gerade das ist Ausdruck von Verantwortung und Selbstverständnis an Hochschulen. Und deshalb ist auch das Argument der AfD, hier werde angeblich die Wissenschaftsfreiheit verletzt, nicht überzeugend. Wissenschaftsfreiheit endet dort, wo Forschung bewusst dazu dient, Gewalt, Krieg und Zerstörung zu ermöglichen. Meine Damen und Herren, Deutschland hat im 20. Jahrhundert bitter erfahren müssen, was geschieht, wenn Wissenschaft und militärische Macht unkritisch miteinander verschmelzen. Aus dieser historischen Verantwortung erwächst eine Verpflichtung zum Frieden. Und deshalb sagen wir als BSW ganz klar: Wir wollen Hochschulen, die den Menschen dienen und nicht dem Krieg. Wir wollen Wissenschaft für Fortschritt, Bildung und Gesundheit und nicht für Aufrüstung und Eskalation. Und wir wollen Forschung mit ethischer Verantwortung, statt militärischer Verwertungslogik. Aus diesen Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf der AfD entschieden ab. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Ja, vielen Dank, Herr Präsident. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und ich begrüße insbesondere die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Thüringen hier zu diesem Tagesordnungspunkt! Zunächst erst mal freue ich mich über die große Einigkeit hier im Rund zum Erhalt der Zivilklausel, die wir übrigens erfolgreich als Fraktion Die Linke zusammen mit SPD und Grünen 2018 bei der letzten Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes mit auch eingebracht haben. Und Herr Dietrich, ich kann es aber auch nicht sein lassen, Ihnen zu sagen, Sie können sich noch so sehr winden, wie Sie wollen, dieser Antrag ist ein weiterer Beleg dafür, dass bei Ihnen vielleicht auf Plakaten groß „Frieden“ steht, aber im Programm eben kein Frieden ist,
(Beifall Die Linke)
sondern unter einer etwaigen Beteiligung an den Hebeln der Macht unter Ihnen am Ende eine Militarisierung der Gesellschaft genauso voranschreiten würde. Und das reiht sich ein in die bisherigen Widersprüche bei Ihnen. Ich zitiere mal Ihren Fraktionsvorsitzenden, der hat im November 2025 hier im Landtag gesagt, die Politik ist in der Pflicht, alle Kräfte auf die Herstellung und Bewahrung des Friedens zu konzentrieren. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf machen Sie genau das Gegenteil. Bei Ihnen gilt dann eben aber auch das Motto, gegen die Wehrpflicht sein, aber nur, so lange die Bundesrepublik nicht in Ihrem Sinne gestaltet wird. Und der staatlich finanzierte Rüstungsboom, der wird als Kriegswirtschaft nur so lange abgelehnt, bis dann am Ende sich aber das Eigentliche auch zeigt, nämlich beispielsweise auch mit Ihrem Nein zu unserem Antrag gegen die Ansiedlung der Rüstungsindustrie. Das zeigt nämlich auch, das sind dann auch nur Sonntagsreden, wenn es beispielsweise darum geht zu verhindern, dass Thüringen die verlängerte Werkbank der Rüstungsindustrie wird, dann ist es auch mit Ihren Worten nicht mehr lange hin, dass es sich als Lüge dann tatsächlich eben auch entlarvt.
(Beifall Die Linke)
Und was Sie hier machen, das ist unter dem vermeintlichen Deckmantel der Entbürokratisierung der Eingriff in die Frage, wie oder welche Aufgaben wir auch bei den Thüringer Hochschulen sehen. Es ist ja eben nicht nur der § 5 im Hochschulgesetz, sondern auch noch der Abs. 1 im selben Paragraphen. Wo auch noch mal ganz konkret steht, in welchem Geiste die Hochschulen sich in Thüringen auch leiten lassen. Dazu gehören auch die Bewahrung und Sicherung des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und der Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen in Thüringen. Und Ihr Gesetzentwurf, der setzt am Ende genau hier die Axt an. Und wo ich auch nicht umhinkomme, ist zu sagen, wenn Sie hier im Thüringer Landtag von der Hochschulautonomie reden und sagen, dass Sie sie verteidigen wollen, dann ist das ein Hohn. Denn es ist Ihre Fraktion in Sachsen-Anhalt, die sich anschickt, in ihrem Regierungsprogramm ganz klar und offen zu formulieren, dass sie am Ende genau das Gegenteil machen würde. Mit einer AfD in Sachsen-Anhalt droht den Hochschulen nur Böses, weil, das Einzige, was Sie wollen, ist, ihnen vorzuschreiben, was zu forschen und zu lehren ist. Weil sie am Ende mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen und konkretem finanziellen Druck vorschreiben wollen, was gute Wissenschaft und was keine gute Wissenschaft ist. Das erleben wir auch immer wieder hier im Thüringer Landtag, wenn Geisteswissenschaftlerinnen verschiedenster Disziplinen als Sabbelwissenschaftler bezeichnet werden oder es als Sabbelwissenschaften abgetan wird. Deswegen ist das, was Sie hier gesagt haben zur Verteidigung der Hochschulautonomie, ein blanker Hohn.
(Beifall Die Linke)
Ich will das noch einmal sagen, was steht denn eigentlich wirklich im Gesetz, weil Sie ja wieder auf die Frage der Verteidigung der Hochschulautonomie und Freiheit von Forschung und Lehre abgestellt haben. Kollege Geibert hat es schon gesagt: Die Regelung, die im Gesetz steht – und da haben wir damals in der Debatte Wert darauf gelegt –, ist eine gute Abwägung zwischen dem Ziel, die ethische moralische Verantwortung für die Gesellschaft an den Hochschulen zu diskutieren und gleichzeitig nicht in die Freiheit von Forschung und Lehre einzugreifen – deswegen die Form der selbstbestimmten Zivilklausel. Aber auf der anderen Seite gibt es das Recht der Bürgerinnen und Bürger, zu erfahren und zu wissen, was denn eigentlich mit den öffentlichen Geldern in Forschung und Lehre getan wird und dass am Ende auch im Bereich der sogenannten Dual-use-Güter transparent gemacht werden muss, zu welchem Zweck denn geforscht wird, ist es der zivile oder der militärische. Ich finde, das haben die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Thüringen verdient, dass es diese Transparenz entsprechend gibt. Wie schon bei der Frage bei der Ansiedlung von Rüstungsindustrie will ich es auch hier noch einmal sagen: Auch die Öffnung an den Hochschulen für Rüstungsforschung ist keine nachhaltige Politik, wenn auf die Karte von Militarisierung und Rüstung gesetzt wird. Damit wird am Ende nur an dem Ast gesägt, auf dem wir sitzen, und keine nachhaltige Zukunft aufgebaut.
(Beifall Die Linke)
Öffnen wir unkontrolliert an den Hochschulen die Tore für den Forschungsbereich der Rüstungsforschung, der Wehr- und Sicherheitstechnik ohne die Garantie, dass für zivile Zwecke geforscht wird, laufen wir Gefahr, Druck auszuüben auf die Forschungsfinanzierung – übrigens eine Sorge, die wir auch schon im zuständigen Ausschuss mit Blick auf Pläne der Europäischen Kommission und der Europäischen Union kundgetan haben – mit der Verschiebung des Fokusses auf das Primat der Aufrüstung, sodass am Ende andere Belange in den öffentlichen Haushalten unter Druck geraten. Wir haben sie immer noch, die anderen gesellschaftlichen Herausforderungen wie den demografischen Wandel, eine Klimakrise, die Gestaltung einer Verkehrswende oder einer gelingenden Transformation hin zu einer klimagerechten Zukunft für alle. Das wird am Ende das Nachsehen haben, wenn der Druck zur Aufrüstung sich am Ende auch an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in dieser Form Bahn bricht. Zeitgleich – das will ich auch noch einmal sagen – öffnen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf einer fatalen Logik aus unserer Sicht die Tür, nämlich einer Logik, die viel zu sehr um sich greift, dem Primat der Aufrüstung und Abschreckung als einziges Mittel zur Friedenssicherung. Im Wissenschaftsbereich würde das maßgeblich dazu führen, dass Bereiche, die jetzt schon unterrepräsentiert sind weiterhin das Nachsehen haben – ich sage es auch noch mal ganz konkret in diesem Kontext –, wie beispielsweise auch die zivile Friedensund Konfliktforschung. Auch da haben wir vielleicht unter dem Radar in Thüringen schon entsprechendes Know-how. Ich denke hier an das Jenaer Zentrum für Versöhnungsforschung an der FSU in Jena. Deswegen will ich nur zum Schluss sagen, das, was Sie hier machen, öffnet Tür und Tor für mehr Rüstung und Militarisierung an den Thüringer Universitäten und Hochschulen. Wir haben uns deswegen nicht umsonst 2018 für die Einführung der Zivilklausel eingesetzt und halten auch daran fest. Ich bin froh, dass es hier eine große Einigkeit unter den demokratischen Fraktionen gibt, dass wir diese Abschaffung nicht mitmachen. Wir werden natürlich genau darauf schauen und auch nicht lockerlassen, es Ihnen immer wieder zu sagen. Sie müssen sich nicht hier im Plenarsaal hinstellen und die Hochschulautonomie verteidigen, weil Sie die größten Gegner und größten Feinde der Freiheit von Wissenschaft und Forschung hier in diesem Land sind. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, es ist jetzt schon vielfach besprochen, es geht um die Zivilklausel. Auch ich möchte noch einmal darauf schauen, was eigentlich im Thüringer Hochschulgesetz bisher geregelt ist. Nach geltendem Recht sollen sich die Thüringer Hochschulen selbstbestimmt genau diese Zivilklausel geben. Diese Zivilklausel richtet sich an moralisch-ethischen Standards aus. Sie verpflichtet die Hochschulen, sich mit den möglichen Folgen der Verbreitung und Nutzung ihrer Forschungsergebnisse auseinanderzusetzen, insbesondere dann, wenn eine Nutzung das friedliche Zusammenleben der Menschen gefährden könnte, und das ist auch wichtig. Denn die Thüringer Zivilklausel ist kein pauschales Forschungs- oder Kooperationsverbot. Sie ist kein Denkverbot, sie ist kein Forschungsstopp und sie ist auch kein Misstrauensvotum gegenüber unseren Hochschulen – ganz im Gegenteil. Sie ist ein Auftrag zur selbstbestimmten ethischen Reflexion. Sie nimmt die Freiheit der Wissenschaft ernst, aber sie verbindet die Freiheit auch mit Verantwortung – zwei Seiten derselben Medaille. Genau das hat die Landesregierung auch in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur Umsetzung der Zivilklausel im Jahr 2025 sehr klar beschrieben. Sie hat ausdrücklich anerkannt, dass die Freiheit der Wissenschaft auch für Forschungsvorhaben mit wehr- und sicherheitstechnischen Fragestellungen gilt. Zugleich hat sie klargestellt, dass die Zivilklausel keine grundsätzliche gesetzliche Untersagung von Forschung ist, die unmittelbar oder mittelbar militärisch genutzt werden könnte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der entscheidende Punkt ist doch aber ein anderer. Die Entscheidung, diese Aufgabe in die eigene Verantwortung der Hochschulen zu legen, hat sich bewährt. Die Hochschulen selbst sind am besten in der Lage, wissenschaftsadäquate, moralische und ethische Standards zu definieren. Genau das ist der Kern. Sie behaupten hier einen staatlichen Zwang, wie Sie es oft und gern tun. Tatsächlich stärkt die geltende Regelung doch aber die Hochschulautonomie, denn nicht der Staat schreibt den Hochschulen im Einzelnen vor, was sie zu denken, zu forschen oder zu entscheiden haben, die Hochschulen definieren ihre Standards selbst. Sie prüfen selbst, sie begründen selbst, sie veröffentlichen ihre Ergebnisse selbst. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was fordert nun der Gesetzentwurf der AfD? Sie will mit § 5 Abs. 3 die Zivilklausel aus dem Thüringer Hochschulgesetz streichen. Zusätzlich soll auch der Verweis in § 66 Abs. 3 Satz 4 getilgt werden. Damit würde die gesetzliche Grundlage für die Zivilklausel und für die entsprechende Prüfung entfallen. Sie begründen das mit Wissenschaftsfreiheit. Sie verweisen auf sogenannte Dual-Use-Forschung, also auf die Forschung von Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Ja, diese Dual-Use-Frage ist real. Ja, sie ist anspruchsvoll und ja, Wissenschaft, Technik, Medizin, IT, Materialforschung, Sicherheitsforschung oder auch künstliche Intelligenz lassen sich nicht immer sauber in zivil oder militärisch trennen. Aber genau deshalb brauchen wir nicht weniger Verantwortung, sondern mehr Sorgfalt. Gerade bei Dual-Use-Forschung braucht es transparente Verfahren, braucht es ethische Abwägung und hochschulinterne Verantwortung. Wissenschaftsfreiheit bedeutet eben nicht Verantwortungslosigkeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der AfD löst kein Problem, er konstruiert ein Scheinproblem. Er tut so, als sei die Thüringer Zivilklausel ein pauschales Verbot. Das ist sie nicht. Er tut so, als würden unsere Hochschulen durch die geltenden Regelungen entmündigt. Das Gegenteil ist der Fall. Die geltende Regelung legt die Verantwortung gerade in die Hände der Hochschulen. Letzen Endes streicht der AfD-Entwurf nur, ohne etwas Besseres zu regeln – keine Ethikverfahren, keine Transparenz, keine differenzierten Regelungen für sicherheitsrelevante Forschungen, keine Antwort auf Dual-Use, keine Stärkung der Hochschulautonomie, nur diese ersatzlose Streichung eines bewährten Instruments. Für uns als SPD-Fraktion ist klar, wir stellen die Zivilklausel nicht infrage. Wir stehen für freie Wissenschaft, für starke Hochschulen und für verantwortungsvolle Forschung. Unsere Linie lautet Ja zur Wissenschaftsfreiheit, Ja zur Verantwortung und Ja zu Transparenz. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, weil er Wissenschaftsfreiheit nicht stärkt, sondern Verantwortung aus dem Gesetz streicht. Er zerstört die Balance aus Wissenschaftsfreiheit, Hochschulautonomie und ethischer Verantwortung, aber genau diese Balance brauchen doch unsere Thüringer Hochschulen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste im Wesentlichen in der Ferne! Herr Geibert, es ist so, nach einer Einbringung könnte es Sachverständigenanhörungen und Betroffenenanhörungen geben, wenn man es an den Ausschuss überweisen würde – so weit zu den parlamentarischen Verfahren, die Sie vielleicht noch gar nicht kennen. Insellösungen sind das, was hier in Thüringen gemacht wird. Bis auf Bremen macht das kein anderer mit. Herr Liebscher, Sie haben wortreich erklärt, dass die Regelung, die jetzt implementiert ist, eigentlich nur eine ideologische Bedeutung hat, aber praktisch nicht notwendig ist. Also es gibt gar keine Begründung, sie zu streichen. Es gab gar keine Begründung, sie überhaupt in das Gesetz reinzunehmen. Die CDU war damals dagegen. Aber daran erinnern Sie sich nicht mehr oder Sie können in den alten Dokumenten gar nicht nachforschen und Daten nehmen, weil Sie Ihre Meinung ja schneller ändern, als sich der Wind in Thüringen draußen dreht.
(Beifall AfD)
Das ist genau die Denkweise, die dieses Land seit Jahren in der Bürokratie erdrückt. Jede konkrete Entlastung wird verschoben, bis sie in einem größeren Paket aufgeht und dort in Kompromissen zerrieben wird. Ich sage nur Entlastungsgesetz. Wir haben eine konkret umsetzbare Maßnahme vor uns: zwei Paragrafen streichen, eine Seite, keine Kosten, sofort wirksam. Wir brauchen keine Umgestaltung von Bürokratie. Wir brauchen das Zurückschneiden von überflüssiger Bürokratie, ersatzlos – nicht reformieren, nicht umschichten, sondern streichen. Das ist der Unterschied zwischen Verwaltungsdenken und politischem Handeln.
(Beifall AfD)
Verwaltung produziert Prozesse. Politik muss den Mut haben, Prozesse abzuschaffen, die niemand braucht und die keine Wirkung entfaltet haben. Und wenn wir in allen Bereichen der Landespolitik über Bürokratieabbau reden, dann fangen wir hier an, wo es einfach ist und am wenigsten kostet. Die Landesregierung hat selbst ein Entlastungsgesetz vorgelegt. Darin wird das Thüringer Hochschulgesetz an mehreren Stellen geändert: Genehmigungsvorbehalte werden gestrichen, Doppelbeteiligungen werden abgeschafft – so weit, so gut. Aber die Zivilklausel, ein politisches Vehikel mit Prüfgremium, Verfahrensdokumentation, Veröffentlichungspflicht, von der die Landesregierung selbst zugibt, dass sie keinen einzigen konkreten Fall bearbeitet hat, bleibt bestehen. Das ist kein Bürokratieabbau, das ist selektiver Bürokratieabbau. Man streicht, was niemandem wehtut, und lässt stehen, was ideologisch erwünscht scheint. Damit komme ich noch mal zur CDU: Es lohnt sich, einen Blick in die Protokolle der 6. Wahlperiode zu werfen. Der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU hat in der ersten Lesung am 29. September 2017 die Zivilklausel scharf kritisiert. In der zweiten Lesung am 27. April 2018 zitierte er das CHE-Gutachten, das der Zivilklausel bescheinigt, sie nehme das Ergebnis der Entscheidungsfindung an den Hochschulen vorweg. Er verwies auf die unzweifelhafte Dual-Use-Problematik bei DNA-Analytik, Biologie, Chemie und IT und nannte eine klare Abgrenzung zwischen ziviler und militärischer Forschung ernsthafterweise schwierig. Ja, die CDU hat sogar einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt – ganz bewusst ohne Zivilklausel, Herr Geibert. Ja, es ist die Gnade der späten Geburt, hat Helmut Kohl mal gesagt zu Leuten, die wie Sie vielleicht etwas vergessen sind. Das war die dokumentierte Position der CDU, zumindest vor ihrem deutlichen Linksruck. Wir legen Ihnen heute genau das vor, was Sie damals gefordert haben. Warum fasst die CDU mit dem Entlastungsgesetz das Hochschulgesetz an, lässt aber ausgerechnet die Zivilklausel stehen, die sie selbst als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet hat? Kann es sein, dass hier nicht die eigene Überzeugung entscheidet, sondern die Rücksichtnahme auf einen prälegislativen Koalitionspartner, dessen politische Wurzeln genau in dem System liegen, das solche Unterwerfungsgesten erfunden hat? Sie wissen angeblich ja, was wir so hassen, Herr Schaft. Ich weiß nur, Sie sagen, Sie lieben alle, alle Menschen. So ist das doch bei Ihnen gewesen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke!)
Ja, das versteht nicht jeder.
(Beifall AfD)
Denn worum geht es bei der Zivilklausel eigentlich? Es geht nicht um den Schutz der Gesellschaft vor gefährlicher Forschung. Die Landesregierung hat in der Antwort auf die Drucksache 8/1020 selbst bestätigt, dass die Klausel kein Verbot darstellt. Es gibt keinen einzigen Fall, in dem sie eine konkrete Gefahr abgewendet hätte. Es geht um eine politische Unterwerfungsgeste. Die Hochschulen sollen öffentlich bekunden, dass sie nur auf der richtigen Seite stehen. Sie sollen Gremien einrichten, Verfahren dokumentieren, Ergebnisse veröffentlichen – nicht, weil es einen konkreten Anlass gäbe, sondern weil der linke übergriffige Gesetzgeber es so will. Wer solche Mechanismen kennt, kennt sie aus Systemen, in denen die Wissenschaft nicht frei war, sondern politisch dienstbar gemacht wurde. Im Sozialismus war es üblich, dass Institutionen ihre politische Linientreue demonstrieren mussten. Die Zivilklausel folgt derselben Logik: Der Staat gibt vor, was die Hochschulen über sich selbst zu erklären haben. Wir brauchen an unseren Hochschulen Forschung und Lehre, die sich an Fakten orientiert, an den Notwendigkeiten einer liberalen und sozialen Marktwirtschaft, an den Anforderungen eines demokratischen Rechtsstaats. Was wir nicht brauchen, ist eine politisierte Wissenschaft, die ihre Ergebnisse nach dem Kompass der gerade herrschenden Ideologien ausrichtet. Die Zivilklausel steht nicht allein. Sie ist Teil einer Entwicklung, in der die Universität zunehmend zu Orten politischer Gesinnungsprüfung geworden ist, statt Orte freier Erkenntnissuche zu bleiben. Wie sieht es denn mit der Klimaforschung aus, wo abweichende Positionen nicht wissenschaftlich diskutiert, sondern moralisch geächtet werden? Wie sieht es mit der Genderforschung, wo ideologische Prämissen als wissenschaftliche Erkenntnisse verkauft werden, aus? Wir haben es in der Coronafrage gesehen, wo kritische Wissenschaftler mundtot gemacht wurden, deren Positionen sich im Nachhinein als mehr als zutreffend erwiesen haben. Die Zivilklausel ist ein Symptom dieser Politisierung. Sie vermittelt den Forschern: Es gibt Kooperationen, die euch den Ruf kosten können, es gibt Drittmittel, für die ihr euch rechtfertigen müsst – nicht fachlich, sondern politisch. Das ist das Gegenteil von Wissenschaftsfreiheit. Unser Gesetzentwurf ist eine erste notwendige Kurskorrektur, die die Entpolitisierung der Universitäten einleiten möchte. Das fürchten Sie natürlich wie der Teufel das berühmte Weihwasser. Die Rückkehr zu einem Verständnis von Hochschule, in dem nicht die Gesinnung zählt, sondern die Leistung, in dem nicht die politische Korrektheit den Rahmen vorgibt, sondern die wissenschaftliche Methode und die Korrektheit dieser Methode. Nordrhein-Westfalen hat die Zivilklausel 2019 gestrichen. In Bayern hat der Verfassungsgerichtshof erst im März dieses Jahres klargestellt, dass staatliche Vorgaben zur Forschungsausrichtung die Wissenschaftsfreiheit verletzen. Thüringen hält gemeinsam mit Bremen als Letztes an diesem Überbleibsel fest. Mehr Freiheit wagen, streichen Sie zwei Paragrafen, nicht irgendwann in einer großen Novelle, sondern jetzt. Danke sehr.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann schaue ich in Richtung Regierungsbank und bitte den Bildungsminister Tischner ans Rednerpult. Danke schön.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Hochschulpolitik in unserem Freistaat steht für Verlässlichkeit, sie steht für Qualität und für Zukunftsorientierung. Der Regierungsvertrag sowie die Leitlinien zur Hochschulentwicklung 2026 bis 2030 setzen hierfür einen klaren Rahmen, ein eindeutiges Bekenntnis zu allen Hochschulstandorten, zu exzellenter Forschung und Lehre sowie zu engen Vernetzungen von Wissenschaft, von Wirtschaft und Region. Wir wollen die Qualität von Studium und Forschung weiter stärken durch moderne Studienbedingungen, digitale und flexible Lehrangebote sowie leistungsfähige Forschungs- und Transferstrukturen. Unsere Hochschulen sind dabei weit mehr als reine Bildungsstätten. Sie sind Motoren für die Innovation, sie sind Motoren für die Fachkräftesicherung und Motoren für die regionale Entwicklung unseres Freistaats. Unser Ziel ist es, Thüringen als kompakten, als leistungsorientierten und als vernetzten Wissenschaftsstandort weiter auszubauen mit moderner Infrastruktur, mit verlässlichen Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs und größerer internationaler Sichtbarkeit. Denn die Herausforderungen, vor denen unsere Hochschulen stehen, sind erheblich, der zunehmende Wettbewerb im Bereich der tertiären Bildung, geopolitische Veränderungen sowie enger werdende finanzielle Spielräume in den öffentlichen Haushalten. Die sogenannten Zivilklauseln gehören ausdrücklich nicht zu diesen Herausforderungen. In Thüringen wird mit dieser Frage bereits heute verantwortungsvoll und differenziert umgegangen. Einige Hochschulen haben entsprechende Selbstverpflichtungen oder Regelungen in ihren Grundordnungen verankert. Andere setzen auf die allgemeine Verantwortung von Wissenschaft und Forschung im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Wissenschaftsfreiheit. Für die Landesregierung gilt dabei ein klarer Grundsatz: Hochschulen brauchen Freiheit, sie brauchen Verantwortung und sie brauchen vor allem Rechtssicherheit. Forschung muss sich an ethischen Maßstäben orientieren. Zugleich dürfen wir unsere Wissenschaftseinrichtungen nicht durch pauschale Einschränkungen in ihrer Forschungstätigkeit schwächen. Gerade angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage ist eine differenzierte Betrachtung also angesagt. Deshalb vertrauen wir auf die akademische Selbstverantwortung unserer Hochschulen und auf den verantwortungsvollen Diskurs innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft. Was hier nun zum Gegenstand einer Gesetzesinitiative gemacht wird, ist aus Sicht der Thüringer Landesregierung kein tatsächliches Problemfeld. Denn weder schränken die von den Hochschulen selbst formulierten Zivilklauseln die Freiheit von Forschung und Lehre ein, noch haben sich in der praktischen Anwendung bisher Konflikte oder Fehlentwicklungen gezeigt. Selbstverständlich können und sollen auch an Thüringer Hochschulen Forschungsvorhaben stattfinden, die einen Bezug zur Verteidigungsfähigkeit und damit zur Wahrung des Friedens unseres Landes haben. Die bestehenden Zivilklauseln sowie die damit verbundene wissenschaftliche Selbstreflexion tragen vielmehr dazu bei, dass solche Forschungen verantwortungsvoll und im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen unseres Freistaats erfolgen. Ich möchte deshalb ausdrücklich feststellen: Es gibt wichtigere Themen, bei denen der Landesgesetzgeber gefordert sein wird. Das Thüringer Hochschulgesetz weiterzuentwickeln, um unsere Hochschulen zukunftsfest aufzustellen, ist die Hauptaufgabe. Die Regelungen zu den Zivilklauseln gehören jedoch ausdrücklich nicht dazu. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Vielen Dank, Herr Minister. Dann können wir jetzt zur Abstimmung kommen. Ich habe den Antrag auf Ausschussüberweisung seitens der Fraktion der AfD gehört. Das ist korrekt. Dann lassen Sie uns zunächst über diesen Antrag abstimmen. Wenn Sie der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu erkenne ich die Zustimmung aus der Fraktion der AfD. Dann bitte ich um Gegenstimmen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir die Beratung schließen und diesen Tagesordnungspunkt. Sehr geehrte Abgeordnete, wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3459 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Ich bitte Dr. Dietrich dazu ans Mikrofon.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste, unsere Hochschulen werden vom Thüringer Steuerzahler finanziert. Ihr primärer Zweck ist die Ausbildung unserer eigenen Bürger, junger Menschen, die hier aufgewachsen sind, hier studieren und zum Gemeinwohl und Wohlstand unseres Landes beitragen. Hochschulen sind keine Dienstleistungsunternehmen für das Ausland. Wenn sie als solche genutzt werden, dann müssen diejenigen, die diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen, auch einen angemessenen Beitrag leisten. Der Anteil ausländischer Studenten an Thüringer Hochschulen liegt bei über 17 Prozent. In einzelnen Studiengängen übersteigt der Anteil der Nicht-EU-Ausländer 70 Prozent, häufig in besonders kostenintensiven Fächern. An der TU Ilmenau liegt der Ausländeranteil bei rund 50 Prozent. Das ist keine Randerscheinung, das ist ein strukturelles Ungleichgewicht. Die Ausbildung eines Studenten kostet den Steuerzahler je nach Fach zwischen 6.000 und über 20.000 Euro pro Jahr. Diese Investition rechnet sich, wenn der Absolvent anschließend in Thüringen bleibt, hier arbeitet und Steuern zahlt. Doch viele Nicht-EU-Ausländer kehren Deutschland nach dem Studium den Rücken, die Investition des Steuerzahlers verpufft. Studiengebühren für internationale Studenten sind weltweit die Regel – in den Vereinigten Staaten, in Großbritannien, Australien, Kanada, China und Indien, überall zahlen ausländische Studenten Gebühren. Deutschland ist mit seiner Gebührenfreiheit für Drittstaatenangehörige zunehmend ein Sonderfall. Baden-Württemberg erhebt seit dem Wintersemester 2017/2018 Gebühren von 1.500 Euro pro Semester für Nicht-EU-Ausländer. Die grün-schwarze Landesregierung hat 2023 zwar angekündigt, diese abzuschaffen, konnte es aber bis heute nicht umsetzen, weil die Hochschulen auf die Einnahmen angewiesen sind. Das sagt doch schon einiges. Unser Gesetzentwurf fordert eine angemessene Beteiligung an den Kosten. Es geht nicht darum, internationale Studenten abzuschrecken. Es geht darum, dass der Thüringer Steuerzahler nicht länger einseitig die Ausbildung von Fachkräften für andere Länder finanziert. Diese Forderung kommt längst nicht mehr nur von der AfD. Die IHK Südthüringen hat sich im vergangenen Jahr ausdrücklich dafür ausgesprochen. Die Wirtschaft warnt vor einer wachsenden Finanzierungslücke, wenn immer mehr Studenten ausgebildet werden, die anschließend das Land verlassen. Das Wahlprogramm der AfD fordert angemessene Studiengebühren für Studenten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Wir setzen programmatische Beschlüsse konsequent um, wir merzen nicht. Die Mehreinnahmen fließen direkt an die Hochschulen zurück für bessere Forschung und bessere Lehre. Davon profitieren alle Studenten. Ich bitte schon jetzt um Überweisung an den Bildungsausschuss. Danke.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, wir beraten heute einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Einführung von Studiengebühren für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten. Dieser Antrag mag auf den ersten Blick nach Haushaltsdisziplin und Kostenwahrheit klingen, tatsächlich aber ist er kurzsichtig, wirtschaftlich riskant und bildungspolitisch falsch. Die AfD argumentiert, internationale Studierende würden hohe Kosten verursachen,
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Wir sagen „Studenten“!)
viele ihr Studium abbrechen und nur ein Teil dauerhaft in Deutschland bleiben. Doch diese Sichtweise greift zu kurz, denn internationale Studierende sind keine Belastung für Thüringen, sie sind eine Chance für Thüringen.
(Beifall BSW)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir leben in einem Land mit massivem Fachkräftemangel. Thüringen sucht Ingenieure, Ärzte, Informatiker, Pflegekräfte, Lehrer und Wissenschaftler. Gleichzeitig sinken die Studierendenzahlen deutscher Schulabgänger demografisch bedingt seit Jahren und werden noch weiter ansteigen. Wer unter diesen Bedingungen ausländische Studierende abschrecken will, handelt gegen die Zukunftsinteressen unseres Landes. Internationale Studierende zahlen bereits heute ihren Beitrag. Sie zahlen Miete, sie konsumieren, sie zahlen Gebühren und Beiträge. Sie arbeiten neben dem Studium und viele zahlen später in unsere Sozialversicherungssysteme ein. Vor allem aber bringen sie Wissen, Innovation und internationale Netzwerke nach Thüringen.
(Beifall BSW)
Die AfD reduziert Hochschulen dagegen auf eine reine Kostenrechnung. Bildung wird hier wie ein Geschäftsmodell behandelt: Wer nicht aus Deutschland kommt, soll erst einmal zahlen. Das widerspricht dem Grundgedanken einer offenen Wissenschafts- und Bildungslandschaft. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, besonders problematisch ist die soziale Wirkung dieses Gesetzentwurfs. Künftig sollen Hochschulen zwischen 1.500 und 5.000 Euro pro Semester verlangen dürfen. Das bedeutet, ein Studium in Thüringen würde für viele junge Menschen aus einkommensschwächeren Ländern praktisch unerreichbar. Nicht Leistung oder Begabung würden dann entscheiden, sondern die finanzielle Herkunft.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Nicht-EU-Länder!)
Alle Menschen sind gleich, liebe Kollegen. Wer es sich leisten kann, darf studieren, wer arm ist, bleibt draußen – das ist weder gerecht noch klug. Und auch das oft zitierte Beispiel Baden-Württemberg überzeugt nicht, denn dort hat die Einführung von Gebühren zu einem Rückgang internationaler Studierender geführt, insbesondere aus bestimmten Herkunftsländern. Genau das kann sich Thüringen aber nicht leisten, denn wir konkurrieren längst um internationale junge Talente. Während andere Staaten gezielt um kluge Köpfe werben, errichtet die AfD neue Hürden. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auch die wirtschaftliche Logik dieses Antrags überzeugt nicht. Die AfD verspricht Mehreinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe, doch diese Rechnung ist hoch spekulativ. Wenn weniger internationale Studierende nach Thüringen kommen, verlieren Hochschulen an Attraktivität, verlieren Städte an Kaufkraft, verlieren Unternehmen potenzielle Fachkräfte und verliert Thüringen wissenschaftliche Vernetzung. Kurz gesagt: Der kurzfristige Einnahmeeffekt kann langfristig deutlich höhere Schäden verursachen. Hinzu kommt noch ein weiterer Punkt: Die AfD spricht ständig vom Leistungsgedanken, aber gerade internationale Studierende bringen oft enorme Leistungsbereitschaft mit. Viele verlassen ihre Heimat, lernen eine neue Sprache und absolvieren anspruchsvolle Studiengänge fern der Familie. Wer solche Menschen pauschal unter Generalverdacht stellt, sie seien vor allem ein Kostenfaktor, sendet ein falsches Signal. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Hochschulen sind Orte der Wissenschaft, des Austauschs und der Innovation. Internationalität ist kein Luxus, sondern Bestandteil von Hochschulentwicklung. Natürlich müssen wir über solide Hochschulfinanzierung sprechen, das tun wir. Natürlich müssen Studienabbrüche reduziert und Integration verbessert werden. Aber die Antwort darauf sind bessere Betreuung, gute Studienbedingungen und gezielte Fachkräftebindung, nicht finanzielle Abschottung. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab, weil Thüringen Offenheit statt Abschreckung braucht, weil Bildung keine Frage der Herkunft und des Geldbeutels sein darf und weil unser Land von internationalen Studierenden stärker profitiert, als es dieser Gesetzentwurf wahrhaben will. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Bevor ich den nächsten Abgeordneten an das Rednerpult rufe, noch eine Bitte: Wenn Sie Gespräche führen wollen, dann tun Sie das selbstverständlich und sehr gern, aber außerhalb des Plenarsaals. Vielen Dank. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Schaft für die Fraktion Die Linke ans Rednerpult.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen, die noch verblieben sind, vor allem am Livestream, was wir hier vorliegen haben, ist ein Gesetzentwurf mal wieder unter dem Motto „Gefühlt jährlich grüßt das Murmeltier“ mit Vorschlägen aus der hochschulpolitischen Mottenkiste. Es ist ja nicht das erste Mal, dass die AfD versucht, Fragen von Bildungsgerechtigkeit in der Mülltonne zu entsorgen und dabei gleichzeitig noch ihre Abschottungsfantasien auch noch in verschiedenste Gesetze zu gießen. Der Kollege Hoffmeister hat es gerade schon gesagt: Es ist eine irrsinnige Annahme, es wäre eine nachhaltige Strategie für die Thüringer Hochschulen oder auch unsere Gesellschaft, insbesondere den Hochschulen in Thüringen als Teil des internationalen Wissenschaftssystems die Schotten dicht zu machen, indem man versucht, Hürden und Barrieren aufzubauen, damit Studierende aus Ländern außerhalb der Europäischen Union nicht an die Thüringer Hochschulen kommen. Denn das ist es, was Sie am Ende letztendlich mit Ihrem Gesetzentwurf verfolgen und nichts anderes, auch wenn Sie das hier anders labeln. Ich will auch noch mal kurz darauf eingehen, wie Sie den Gesetzentwurf begründen, denn es ist schon eine sehr irrige Annahme, die Sie da an den Tag legen, weil Sie sagen, die Landeszuschüsse seien in den letzten Jahren gestiegen, weil die Kosten für die Studienplätze, insbesondere für die internationalen Studierenden, so hoch seien. Das ist ein völliger Irrtum. In den letzten zwei Rahmenvereinbarungen sind die Mittel deshalb kontinuierlich gestiegen, weil es hier in diesem Hohen Haus Mehrheiten und auch seitens der letzten Landesregierung den politischen Willen gab, das Wissenschaftssystem Jahr für Jahr durch zusätzliche Mittel weiter zu unterstützen. Und dass das auch Rechnung trägt, das haben uns die Thüringer Hochschulen vor nicht allzu langer Zeit hier bei einem parlamentarischen Abend auch gesagt, als sie noch mal sehr deutlich vorgerechnet haben: Jeder Euro, den das Land Thüringen in das Wissenschaftssystem hier in Thüringen investiert, bedeutet am Ende ein Effekt von 3,46 Euro, der wieder rauskommt.
(Beifall Die Linke)
Dazu tragen natürlich nicht nur Bildungsinländerinnen, sondern natürlich auch all diejenigen, die aus dem internationalen Raum zu uns kommen, ihren Beitrag bei. Bei der Forderung nach Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländerinnen ist die IHK Südthüringen schon erwähnt worden. Da will ich aber mal sagen: Das ist eine Position. Die Thüringer Hochschulen – das weiß ich aus den Gesprächen mit den Hochschulleitungen – haben – ich sage mal gelinde gesagt – so sehr allergisch darauf reagiert, weil das eben nicht durchweg der Tenor ist, den die IHK Südthüringen dort in den Regionen vertritt, weil die Hochschulen darum wissen, was sie an den internationalen Studierenden auch als Teil des internationalen Wissenschaftsaustauschs haben. Aber dieser Vorschlag, den Sie hier vorgelegt haben, passt eben in Ihr Weltbild – sozial nur national. Das scheint beim AfD-Gesetzentwurf an dieser Stelle auch wieder das Motto zu sein. Ich will noch darauf eingehen, auch der Kollege Hoffmeister hat es gerade angesprochen, ich will das gern noch mal mit Zahlen unterlegen, denn am Ende würde man mit diesem Gesetzentwurf wirklich den Finger an die Axt der Entwicklung der Thüringer Hochschulen legen: Beispielsweise hat Baden-Württemberg sehr konkrete ökonomische Erfahrungen gemacht, warum das auch ökonomischer Nonsens ist, was Sie hier vorschlagen. Dort hat die grün-schwarze Landesregierung mit der Einführung der Gebühren mit einem Plus von 21 Millionen Euro kalkuliert, in die Kassen gespült wurden aber im ersten Semester nach der Einführung lediglich 4,2 Millionen Euro. Weitere Effekte haben sich in Baden-Württemberg gezeigt. Im Oktober 2017 zählten nach Einführung der Gebühren die Hochschulen einen Rückgang von 19,2 Prozent weniger internationalen Studierenden. Auch das wurde – das weiß man aus den Gesprächen mit den dortigen Hochschulleitungen – als eine Schwächung des Hochschulstandorts in Baden-Württemberg betrachtet. Ich sage ganz deutlich: Das können wir uns hier in Thüringen nicht leisten.
(Beifall Die Linke)
Dann argumentieren Sie ja in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf auch mit den Abbruchquoten. Das habe ich bei der letzten Debatte zu Ihrem Gesetzentwurf schon mal gesagt: Da lohnt auch noch mal eine Lektüre beispielsweise der Veröffentlichung des Verbundprojekts „Studienerfolg und Studienabbruch bei Bildungsausländer(inne)n in Deutschland“ vom Deutschen Akademischen Austauschdienst, das darauf hinweist, es gibt verschiedene Ursachen, die zu großen Teilen nicht bei den internationalen Studierenden liegen, warum sie abbrechen. Das sind finanzierungstechnische und aufenthaltsrechtliche Hürden, die Sie völlig ausblenden. Wer über den Zugang von internationalen Studierenden an die deutschen Hochschulen spricht, der muss sich auch mal vergegenwärtigen, dass sie das bereits jetzt schon nicht umsonst tun können, weil sie die Deckung ihres Lebensunterhalts nachweisen müssen, das bedeutet, auf einem Sperrkonto pro Semester bereits jetzt ca. 6.000 Euro nachweisen zu können, bevor überhaupt die Möglichkeit besteht, hier einen Studienplatz aufnehmen zu können. Deswegen werden die 1.500 bis 5.000 Euro, die Sie vorschlagen, noch mal eine deutliche Belastung, die wir auf keinen Fall mittragen werden. Und dann gibt es aber auch noch ganz andere Erfahrungen und da will ich mal in dem Kontext auch noch etwas Aktuelles mit einbringen. Ich habe den Prozess gegen die Täter begleitet, die vor etwas mehr als einem Jahr internationale Studierende an der Technischen Universität in Ilmenau angegriffen haben. Und sehr im Gedächtnis geblieben ist mir ein Zitat von einem Betroffenen. Er sagte: Ich war zwölf Stunden in Deutschland und das Erste, was ich erlebt habe, war, dass auf mich geschossen wird. Und wenn das etwas ist, was internationale Studierende hier erfahren, dann ist das doch etwas, was uns nicht nur aufschrecken, sondern auch zum Handeln bringen muss, damit so etwas nicht geschehen kann.
(Beifall Die Linke)
Denn ganz ehrlich, da ist nämlich Ihr Gesetzentwurf mit der Stimmung, die Sie machen und die Sie befeuern gegen Menschen, die zu uns kommen, am Ende nur das letzte Glied in der Kette und reiht sich aber in das ein, was am Ende dazu führen würde, dass man ganz klar sagen kann: Ihre Politik ist der Sargnagel für Thüringen – für ein Land, das dringend darauf angewiesen ist, dass Menschen zu uns kommen.
(Beifall Die Linke)
Es ist nämlich auch nicht so, dass alle internationalen Studierenden, die zu uns kommen, dann nach dem Studium auch wieder gehen. Es gibt nämlich auch große Wünsche, in der Region zu verbleiben. In der Landeswissenschaftskonferenz im November wurde eine Studie vorgestellt, da haben 44,6 Prozent der ausländischen Studierenden gesagt, unter bestimmten Bedingungen oder günstigen Bedingungen würden sie auch gern bleiben. Bei den Masterstudierenden war der Bleibewunsch sogar noch höher. Die langfristige Verbleibsquote liegt übrigens bundesweit bei über 55 Prozent, während es in Thüringen 10 Prozent sind. Jetzt können wir ja mal gemeinsam mit Blick auf die gesellschaftliche Stimmung überlegen, woran das vielleicht auch liegt.
(Beifall Die Linke)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Nein. Und dann auch noch mal zu den fiskalischen Effekten, die Sie immer anbringen, dass Sie sagen, die internationalen Studierenden würden dem Steuerzahler so auf der Tasche liegen. Auch da lohnt noch mal ein Blick in die Daten, die uns im November vorgestellt wurden. Selbst bei den prognostizierten Effekten einer niedrigen Verbleibsquote stehen bundesweit betrachtet folgende Zahlen gegenüber: 2,2 Milliarden Euro Kosten für das Studium, aber 13,4 Milliarden Einnahmen im Erwerbsleben durch internationale Studierende, und das ist das Szenario mit der niedrigen Verbleibsquote. Bei der hohen Verbleibsquote wären es bis zu 40 Milliarden an Einnahmen. Das zeigt, dass das, was Sie hier verargumentieren, ökonomischer Nonsens ist. All das, was Sie hier vorlegen, ist nichts anderes als Ihre Ideologie verpackt in einen scheinbar harmlosen Gesetzentwurf. Ich will zum Abschluss noch eines sagen, weil es ja auch an der einen oder anderen Stelle schon mal aufploppte. Ich kann der Landesregierung nur anraten, jede Überlegung zur Einführung solcher Studiengebühren, wenn die irgendwie geprüft werden, direkt wieder in der Schublade oder noch besser im Müllkorb verschwinden zu lassen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD legt uns heute erneut – wir haben es gerade schon gehört – einen Gesetzentwurf vor, mit dem sie Studiengebühren für Studierende aus NichtEU-Staaten einführen will. Begründet wird das mit angeblich zu hohen Kosten und mit der Behauptung, internationale Studierende würden nach ihrem Abschluss zu selten in Deutschland oder in Thüringen bleiben. Das klingt auf den ersten Blick nach Haushaltsdisziplin, tatsächlich ist es aber Ihr typischer politischer Reflex. Erst wird Internationalisierung als Problem beschrieben, dann werden internationale Studierende als Belastung dargestellt und am Ende sollen Hürden aufgebaut werden, die diese Menschen von einem Studium bei uns abhalten. Aber so schwächen Sie Thüringen im Wettbewerb um kluge Köpfe. Das ist die einzige Konsequenz dieses Gesetzentwurfs, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall SPD)
Es stand doch am Dienstag erst in der Zeitung, was wir eh schon alle wissen, dass unsere Thüringer Wirtschaft, der Mittelstand, leistungsfähig, exportstark und innovativ ist, aber es fehlen Fachkräfte und wir bleiben auf Zuwanderung angewiesen, wenn die Wirtschaft im Freistaat brummen soll. Genau deswegen sind Sie mit Ihrer Zuwanderungsdämonisierung der größte Bremsklotz der positiven Wirtschaftsentwicklung bei uns in Thüringen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Genau deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf auch ab, denn Internationalisierung ist für uns kein Kostenproblem, Internationalisierung ist ein Standortfaktor. Thüringen braucht internationale Studierende. Unsere Hochschulen brauchen sie für wissenschaftliche Exzellenz, für internationale Netzwerke, für kulturelle Offenheit und eben nicht zuletzt auch für die Fachkräftesicherung bei uns hier in Thüringen. Das zeigen auch die verfügbaren Zahlen. Im Wintersemester 2024/2025 waren an den Thüringer Hochschulen über 26.000 ausländische Studierende eingeschrieben und besonders stark vertreten sind sie in den Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften sowie in den Ingenieurwissenschaften. Zusammen machen diese Bereiche rund 80 Prozent der ausländischen Studierenden aus. Gerade das sind doch Studienfelder, die für die Wirtschaft, für Verwaltung, für Transformation, Digitalisierung und für die industrielle Entwicklung in Thüringen wichtig sind. Und ausgerechnet diese großen Fächergruppen liegen übrigens bei den durchschnittlichen Kosten eines Bachelorstudiums eher am unteren Ende der Skala. Die AfD tut so, als seien internationale Studierende pauschal eine besonders teure Angelegenheit. Die tatsächliche Datenlage ergibt ein ganz anderes Bild. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände beschreibt internationale Studierende und Auszubildende ausdrücklich als strategisches Potenzial für Wirtschaft und Gesellschaft hier bei uns im Land. Nach einem Papier der entsprechenden Vereinigung von 2025 befinden sich in Deutschland knapp 500.000 junge Menschen aus dem Ausland, um hier zu studieren oder eine Ausbildung zu absolvieren. Sie können zur Fachkräftesicherung, zur wirtschaftlichen Wertschöpfung und zur gesellschaftlichen Vielfalt beitragen. Genau das ist der Blick, den wir brauchen, gerade hier, in Thüringen. Was wir nicht brauchen, ist Misstrauen und auch keine Abschreckung.
(Beifall SPD)
Auch beim Verbleib – verschiedene Vorredner sind schon darauf eingegangen – von Absolventen aus dem Ausland lohnt der genaue Blick. Ja, für Thüringen fehlen bislang flächendeckende repräsentative Erhebungen, aber es gibt positive Beispiele. An der Hochschule Nordhausen zum Beispiel wurde der englischsprachige Masterstudiengang Renewable Energy Systems untersucht. Danach fanden 66 Prozent der untersuchten Absolventen bereits während oder unmittelbar nach dem Studium eine Beschäftigung, zumeist in Deutschland. Lediglich 3 Prozent kehrten in ihr Heimatland zurück.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: In einem hochsubventionierten Bereich, ehrlich!)
Das ist keine thüringenweite Gesamtquote, aber es zeigt, welches Potenzial vorhanden ist, wenn Studienangebot, Betreuung und Arbeitsmarktbezug zusammenpassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir wollen, dass mehr internationale Absolventinnen und Absolventen in Thüringen bleiben, dann brauchen wir bessere Sprachförderung. Wir brauchen bessere Integration, stärkere Karriereberatungen, engere Kontakte zu den Unternehmen vor Ort, regionale Netzwerke und klare Bleibeperspektiven. Und genau solche Punkte thematisiert eben auch der Arbeitgeberverband. Er fordert schnellere und digitale Visaverfahren, mehr bezahlbaren Wohnraum, bessere Betreuung an Hochschulen und einen reibungsloseren Übergang vom Studium in den Arbeitsmarkt. Das ist eine Fachkräftestrategie, meine sehr geehrten Damen und Herren – Ihr Gesetzentwurf nicht. Wir wissen aus Thüringen, dass viele internationale Studierende schon heute neben dem Studium sehr viel arbeiten, um Lebenshaltungskosten, Miete und auch Semesterbeiträge überhaupt tragen zu können. Wer dann noch Studiengebühren von bis zu 5.000 Euro pro Semester obendrauf legen will, so wie Sie das vorschlagen, der macht es diesen jungen Menschen unmöglich, in Thüringen zu studieren. Das ist keine Fachkräftestrategie, das ist Abschreckung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Der Gesetzentwurf der AfD spielt Internationalisierung, Fachkräftegewinnung, Hochschulattraktivität und Bildungsgerechtigkeit gegeneinander aus. Genau das ist falsch. Thüringen gewinnt nicht durch Abschottung. Thüringen gewinnt durch Offenheit, durch kluge Fachkräftestrategien und durch starke Hochschulen und deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der AfD klingt auf den ersten Blick wie Wissenschaftspolitik, ist in der Sache aber reine Abschreckungspolitik. Wir sollen internationale Studenten mit einer Studiengebühr von bis zu 5.000 Euro pro Semester belegen, und das in einem Bundesland, das – wir haben es heute schon vielfach gehört – händeringend nach Fachkräften sucht. Lassen Sie mich mit einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft aus dem letzten Jahr beginnen, die umfassend den wirtschaftlichen Einfluss internationaler Studenten auf Deutschland untersucht hat. Laut dieser Studie rentieren sich die Investitionen in die Ausbildung internationaler Studenten schon nach wenigen Jahren. Bleiben nur 40 Prozent der ausländischen Studenten nach ihrem Abschluss in Deutschland, decken ihre Steuern und Abgaben bereits nach drei Jahren die Kosten ihrer Ausbildung. Die Studie zeigt auch, pro Jahrgang von ausländischen Studienanfängern ergeben sich fiskalische Gewinne von 15,5 Milliarden Euro. Hier zeigt sich schon die gesamte Unwucht des Vorschlags der AfD. Internationale Studenten sind keine Kostentreiber, die man irgendwie begrenzen und abschrecken muss. Sie sind eine Chance und eine wahre Investition für den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Thüringen. Das ist übrigens kein Zufall. Denn der Großteil der internationalen Studenten, die hier nach Thüringen kommen, studiert in den so für uns wichtigen MINT-Studiengängen. Auch aus Thüringen haben wir konkrete Zahlen, wir haben es vorhin schon gehört. Die Hochschule Nordhausen hat das für einen englischsprachigen Masterstudiengang untersucht, ein Studiengang, an dem fast ausschließlich internationale Studenten teilnehmen. Das Ergebnis: Die Mehrheit der Absolventen findet nach dem Abschluss eine Stelle in Deutschland und macht sich hier sogar selbständig, während nur 3 Prozent in ihr jeweiliges Heimatland zurückkehren. Das sind Zahlen, die uns doch ermutigen sollten. Die Thüringer Hochschulen leisten heute schon wichtige Arbeit, um die Brücke in den regionalen Arbeitsmarkt zu bauen. Das sollten wir stärker unterstützen und verstetigen.
(Beifall CDU)
Die Folgerung aus diesen Zahlen kann nicht sein, dass wir ausländischen Studenten signalisieren: Ihr seid hier nicht willkommen. Stattdessen sollten wir die Integration von ausländischen Studenten in den Arbeitsmarkt weiter verbessern und bestehende Programme ausbauen. Die AfD behauptet, die Internationalisierungsstrategie der Thüringer Hochschulen entfaltet – Zitat – „kaum positive Wirkungen für den Freistaat Thüringen“. Die Zahlen zeigen, das stimmt nicht. Der Entwurf zitiert die Zahlen des deutschen akademischen Auslandsdiensts, wonach nur 44 Prozent der ausländischen Studenten nach ihrem Abschluss in Deutschland bleiben. Das sind aber bereits absolute Spitzenwerte, Herr Dietrich. Im OECD-Vergleich hat nur Kanada eine höhere Bleiberate von ausländischen Studenten. Und schauen wir uns die Studie des IW an, reichen diese Werte, um die Studienkosten aller ausländischen Studenten bereits nach drei Jahren zu refinanzieren. Die Internationalisierung an den Thüringer Hochschulen ist also genau der richtige Weg. Nicht weniger, sondern mehr Internationalisierung, bessere Anbindung und internationale Integration von Studenten müssen das Ziel sein. Wer ein praktisches Beispiel sehen möchte, Sie haben es vorhin selbst gesagt: Baden-Württemberg hat 2017 die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer eingeführt. Das Ergebnis: Die Studentenzahlen sind rapide gesunken. Die Wirtschaft und die IHK warnen und die neue grün-schwarze Landesregierung will die Studiengebühren nun wieder abschaffen. Und da haben wir nur von 1.500 Euro Studiengebühren geredet. Sie schlagen hier bis zu 5.000 Euro vor. Der Entwurf zeigt übrigens auch an einer anderen Stelle, welchen Quatsch die AfD im Sinn hat. § 8 Abs. 2 des Gesetzentwurfs sieht vor, dass ausländischen Studenten die Gebühren erlassen werden können, wenn sie nach dem Abschluss dauerhaft in Deutschland bleiben und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen – alles nach vermutlich hohem bürokratischem Aufwand und auf Erlass des zuständigen Ministeriums. Aber welches ausländische Talent studiert denn an einer Thüringer Hochschule, zahlt Zehntausende Euro an Gebühren in einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren mit dem vagen Versprechen, die Kosten erstattet zu bekommen, wenn er das Gleiche auch in jedem anderen der 15 deutschen Bundesländer haben kann. Man kann über Hochschulfinanzierung ernsthaft streiten und man kann auch über die Frage diskutieren, wie wir internationale Studenten besser in den Thüringer Arbeitsmarkt integrieren. Und glauben Sie uns, das tun wir sehr intensiv. Aber der hier vorliegende Gesetzentwurf beantwortet keiner dieser Fragen. Er verschärft nur andere Probleme. Ich finde, an diesem Gesetzentwurf sieht man ganz plastisch sehr gut, wie Sie vorgehen und wie Sie arbeiten. Sie schreiben hier oder Sie reden hier in Absatz 2 von Zahlen, was angeblich ein ausländischer Student den deutschen Steuerzahler kosten würde. Sie sprechen von 134.200 Euro. Die Zahl findet sich null wieder – keine Quellenangabe, ich habe wirklich lang geschaut; mich würde mal interessieren, wie sich diese Zahl zusammensetzt. Dagegen stellen Sie den deutschsprachigen, der angeblich nur 45.500 Euro kostet. Sie vergessen aber völlig, dass natürlich ein Medizinstudiengang viel teurer ist als etwa ein Jura-Studiengang oder BWL-Studiengang. Sie vergleichen hier Äpfel mit Birnen. Ehrlicherweise finde ich, dass man hier relativ gut sehen kann, wie Sie vorgehen. Sie gaukeln den Menschen dauernd irgendwelche falschen Zahlen vor, oder ich sage mal nicht falsch, aber immer aus dem Zusammenhang gerissen, und stellen sie in einen falschen Kontext. Das ist Populismus in Reinkultur, wie ich finde.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich finde, wir tun gut daran, ein offener Ort für internationale Studenten zu sein. Wir brauchen jede Fachkraft, die wir kriegen können. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Verehrter Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, für wen sind denn unsere Hochschulen da? Das ist so eine Frage. Für wen unterhält der Freistaat Thüringen seine Hochschulen? Die Antwort ist einfach. Für die eigenen Bürger, für die jungen Menschen, die hier leben, die hier ihre Zukunft aufbauen wollen und die später mit ihrem Wissen und ihrer Arbeit zum Gemeinwohl beitragen wollen und möchten. Das Hochschulwesen ist keine internationale Entwicklungshilfe und kein Exportartikel.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Das macht man als Arzt nicht?)
Wenn nicht EU-Ausländer diese Infrastruktur nutzen wollen, ist das grundsätzlich völlig in Ordnung, aber es ist eine Leistung, die Ihnen zur Verfügung gestellt wird, und für solche Leistungen bezahlt man einen Preis in fast allen Ländern auf diesem Planeten. Nur Deutschland denkt mal wieder, es kann es anders machen. Das ist weltweit so und es gibt keinen vernünftigen Grund, warum ausgerechnet Thüringen davon eine Ausnahme machen soll. Es wird gern das Argument vorgebracht, internationale Studenten seien die Fachkräfte von morgen. Das klingt gut, hält aber einer nüchternen Betrachtung nicht unbedingt stand. Die entscheidende Frage lautet, wie viele der ausländischen Absolventen bleiben tatsächlich in Thüringen, wie viele nehmen hier eine qualifizierte Beschäftigung auf. Wir bilden in erheblichem Umfang Fachkräfte für andere Länder aus auf Kosten des Thüringer Steuerzahlers und das sollten wir uns immer bewusst machen. Jeder Studienplatz, dessen Absolvent anschließend das Land verlässt, ist aus Sicht des Landes eine Fehlinvestition.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Die größte Fehlinvestition sind Sie!)
Das ist keine Fremdenfeindlichkeit, das ist einfach volkswirtschaftliche Vernunft. Wenn ein Thüringer Unternehmer einem Mitarbeiter eine teure Weiterbildung finanziert, vereinbart er in der Regel eine Bindungsklausel. Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen vorzeitig, zahlt er anteilig zurück. Dieses Prinzip kennt jeder. Der Freistaat Thüringen investiert Tausende Euro pro Studenten ohne jede Gegenleistung, ohne jede Bindung, ohne jede Kostenbeteiligung. Die Zahlen, die hätte die Landesregierung ja schon längst mal nach der letzten Diskussion 2018, was ein Studienplatz kostet, liefern können. Hat sie aber nicht.
(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Die haben Sie sich ausgedacht!)
Nein. Das sind Durchschnittszahlen. Aber Sie können ja bessere Zahlen liefern. Kein Problem, nehmen wir gern entgegen. Es gibt noch einen Aspekt, der oft ausgeblendet wird, die Frage der Integrationsfähigkeit. Wer in Deutschland als Fachkraft arbeiten will, er musst nicht nur unsere Sprache beherrschen, er muss auch bereit sein, sich in unserem demokratischen und christlichen Wertefundament einfügen zu wollen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Alles Fremdwörter für Sie!)
Für mich nicht! Er muss unsere Kultur respektieren und sich positiv in unsere Gesellschaft einbringen wollen. Die zunehmende Einführung englischsprachiger Studiengänge – Sie haben es ja selber als Beispiel gebracht – stehen dazu im Widerspruch. Welchen Sinn hat ein englischsprachiger Studiengang, wenn die Absolventen anschließend zu wenig Deutsch sprechen und auf dem Thüringer Arbeitsmarkt wenig vermittelbar sind? Auch das wurde uns von den Hochschulen und von der Wissenschaftskonferenz so mitgeteilt. Wir schaffen damit Parallelstrukturen, die weder dem deutschen noch dem internationalen Studenten wirklich nützen. Deutsch muss als primäre Lehr- und Wissenschaftssprache erhalten bleiben. Minister Tischner teilte in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage in Drucksache 8/2652 mit, der Landesregierung seien keine belastbaren Forschungsergebnisse zur Behauptung der Verdrängung der deutschen Sprache als Wissenschaftssprache bekannt. Gleichzeitig zeigen die eigenen Daten in derselben Drucksache, dass genau dieser Prozess stattfindet. Jeder schafft einen deutschen Studiengang ab und ersetzt ihn durch einen englischen. Die Landesregierung berichtet weiterhin über Kostenneutralität bei der Einführung englischsprachiger Studiengänge und das bei einer steigenden Zahl von englischsprachigen Angeboten, allein in den letzten fünf Jahren über ein Dutzend neue Angebote. Wenn das kostenneutral wäre, müssten Ressourcen aus deutschsprachigen Angeboten umgewidmet werden. Die Kostenneutralität ist also entweder eine Mogelpackung oder sie geht direkt zu Lasten der deutschsprachigen Lehre. Wer kommt, studiert und Deutschland mit seiner Kultur schätzen lernt, der ist uns herzlich willkommen. Wer studiert und geht, beteiligt sich an den Kosten. Das ist ein Modell, das in anderen Ländern erfolgreich praktiziert wird. Es gibt keinen Grund, warum Thüringen den Weg der Gratiskultur fortsetzen sollte. Unser Gesetzentwurf schließt ausdrücklich die Möglichkeit – Sie haben es erwähnt – ein, Gebühren zu erstatten, wenn ein Absolvent nach dem Studium eine qualifizierte Berufstätigkeit in Thüringen aufnimmt. Sie als Brombeere schreiben in Ihrem eigenen Regierungsvertrag, dass Sie Talente aus aller Welt ausbilden wollen, aber Sie verschweigen den Bürgern, wer das zahlt, nämlich der Bürger. Unser Gesetzesentwurf gibt die Antwort, die Ihr Koalitionsvertrag schuldig bleibt.
(Beifall AfD)
Internationalisierung ohne Kostenbeteiligung ist keine Stärkung, es ist ein Blankoscheck. Die Hochschulen sollen sogar ausländische Studenten anwerben. Hochschulen sind Einrichtungen der Bildung und Forschung, keine Rekrutierungsbüros und schon gar keine Erfüllungsgehilfen für politisch gewünschte Fehlanreize. Erklären Sie bitte dem Wähler, warum Thüringen die Ausbildung eines Studenten finanzieren soll, der anschließend in seine Heimat zurückkehrt und mit dem erworbenen Wissen die Industriearbeitsplätze und damit die Wertschöpfung in Thüringen angreift. Das passiert. Wir geben Know-how weiter.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Ich bin gleich fertig, dann gern. Der Fachkräftemangel in Thüringen ist real, aber die Lösung liegt nicht darin, immer mehr ausländische Studenten auf Kosten der Steuerzahler auszubilden und dann zu hoffen, dass einige bleiben. Die Lösung liegt in einem intelligenten System, das Möglichkeiten schafft und Qualität sichert, aber nicht die Steuerzahler und den Wirtschaftsstandort einseitig belasten. Letzteres beherrschen Sie ja bereits zur Genüge. Viele Punkte sprechen für die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer. Gern können wir das im Ausschuss besprechen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Danke schön. Ihre Rede hat sich ja vor allem dadurch definiert, dass wir über Kosten geredet haben. Menschen und Kosten finde ich immer schwierig. Aber Sie haben es vorhin fast selbst zugegeben, deswegen die Frage: Haben Sie sich die Zahl, was die durchschnittliche Investition für einen ausländischen Studenten kostet, die 135.000 Euro, ausgedacht oder woher nehmen Sie die Zahl?
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Das sind, je nachdem, wie Sie es rechnen, zwischen 26.000 Euro – habe ich ja gesagt. Ich meine, die Regierung könnte es wissen, wenn sie es wissen wollte. Sie wollen es aber nicht. Und dann müsste man es natürlich differenzieren nach den Ausbildungsgängen. Gerade die teuren Ausbildungsgänge werden auch von Ausländern benutzt,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das ist aber keine Antwort!)
aber wenn Sie mehr nicht auf der Pfanne haben.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Also haben Sie es sich ausgedacht!)
Ich gebe noch mal ein anderes Beispiel. Von Herrn Liebscher wurde der englischsprachige Studiengang in Nordhausen erwähnt: erneuerbare Energien. Das ist ja herrlich! Und die haben am Ende auch alle einen Job gekriegt. Also wir haben Geld reingesteckt für einen Studiengang, der auf einer Riesensubventionsmaschinerie beruht, diese ganze Geschichte mit den erneuerbaren Energien. Es ist nicht das Problem der ausländischen Studenten, dass sie nicht genug Absolventen in Baden-Württemberg haben, dass sie den Bach runtergehen, sondern das ist Ihre sogenannte Industrie- und Klimaschutzpolitik, die dieses Land vollkommen an die Wand fährt. Sie haben auch dafür gesorgt, dass Wissenschaftler, die das kritisch betrachten, ausgeschoben werden oder stigmatisiert werden. Wenn wir hier zu einer offenen Kultur zurückkommen, schaffen wir es auch wieder sinnvoll, wirklich wertschöpfende Tätigkeiten zu schaffen und Industrieland zu bleiben. Das ist genauso, wie Herr Schaft sagte. Es ist einfach nur lächerlich. Wenn also die Investitionen in die Hochschulen 2,3 Euro ergebnispositiv bringen, dann ist das eine Momentaufnahme, die sich aus der Struktur ergibt, die im Moment vorhanden ist. Aber wenn Ihre Logik, die Sie hier vorgetragen haben, tragen würde, wäre das Beste, wenn die Finanzministerin den ganzen Haushalt einfach in die Hochschulen gibt, dann kriegen wir 2,36-mal das raus, was wir reinstecken, und alle Probleme sind gelöst. Sie können nur einfache Lösungen bringen und hier versuchen wir, ein differenziertes Problem auf einer kleinen differenzierten Ebene auch mal anzugehen. Danke sehr.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es aus den Reihen der Abgeordneten weitere Redewünsche? Das kann ich nicht erkennen. Dann schaue ich in Richtung Regierungsbank und bitte Bildungsminister Tischner ein weiteres Mal ans Mikrofon.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon spannend, wenn man eine Rede hört, in der ständig von der Kultur des Respektierens gesprochen wird, aber man dann einen Redner von der AfD hier vorn vernimmt, bei dem jeglicher Anstand und Respekt zu vermissen ist.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich habe mich auch zwischendurch gefragt, Herr Dietrich,
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Herr Dr. Dietrich!)
ob Ihre Kollegen Abgeordneten aus Ilmenau, aus Schmalkalden-Meiningen, aus Nordhausen diese Rede, die Sie hier gehalten haben, auch dort vor Ort halten würden. Das würde mich mal interessieren. So viel zum Thema „ländlicher Raum“.
(Beifall CDU, BSW)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Thüringer Hochschulen sind ein zentraler Motor der Internationalisierung unseres Wissenschaftsstandorts und das ist für ein offenes Land wie unsere Bundesrepublik auch richtig und notwendig. Die internationale Ausrichtung ist kein Begleiteffekt, sondern ein wesentlicher Bestandteil und immer schon ein wesentlicher Bestandteil – man kann fast sagen, seit Jahrhunderten ein wesentlicher Bestandteil – einer Leistungsfähigkeit, einer Modernität und einer Innovationskraft unseres Hochschulsystems. Internationale Studentinnen und Studenten leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Sie bereichern die Lehre, sie fördern den wissenschaftlichen Austausch und sie stärken die Weltoffenheit unserer Hochschulen. Damit tragen sie dazu bei, dass unsere Hochschulen im nationalen wie im internationalen Wettbewerb sichtbar und attraktiv und auch verbunden bleiben. Gleichzeitig kommt ihnen auch eine erhebliche Bedeutung für unseren Wissenschaftsstandort zu. Internationale Studentinnen und Studenten sind potenzielle Fachkräfte von morgen für unsere Unternehmen, für unsere Innovationsnetzwerke und für die regionale Entwicklung in unserem Freistaat. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnt diese Funktion weiter an Gewicht. Thüringen verfügt mit der Gebührenfreiheit im grundständigen Studium über einen wichtigen Standortfaktor im Wettbewerb der Länder und im internationalen Hochschulraum. Dieser Rahmen hat wesentlich dazu beigetragen, die Attraktivität unserer Hochschulen zu sichern und weiter auszubauen. Deshalb kommt es darauf an, diesen Vorteil in einer sich verändernden Hochschullandschaft strategisch weiterzuentwickeln und zugleich die finanziellen und strukturellen Herausforderungen der Hochschulen verlässlich im Blick zu behalten. Ein Thüringer Sonderweg bei Studienbeiträgen für internationale Studierende würde dabei zahlreiche praktische, administrative, und strategische Fragen aufwerfen, die eng mit der zukünftigen Ausrichtung unseres Hochschulsystems verbunden sind. Unser gemeinsames Ziel sollte es daher sein, die Leistungsfähigkeit und Attraktivität unserer Hochschulen weiter zu stärken, internationale Studierende zu gewinnen und ihnen verlässliche und gute Rahmenbedingungen für Studium, Forschung und dann natürlich auch langfristigen Aufenthalt in Thüringen zu bieten. Im Interesse eines starken Wissenschaftsstandorts Thüringen und einer nachhaltigen Fachkräftesicherung werbe ich deshalb dafür, den Gesetzentwurf in dieser Form nicht weiter zu verfolgen und die Fragen der Hochschulfinanzierung und Internationalisierung in einem breiteren strategischen Rahmen zu diskutieren. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Vielen Dank, Herr Minister. Ich frage in Richtung der Fraktion, ob es den Antrag auf Ausschussüberweisung gibt? Den gab es. Dann lassen Sie uns den Antrag abstimmen. Wenn Sie dem Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 8/3459 der Fraktion der AfD an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es dazu Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der CDU, des BSW, der SPD und der Fraktion Die Linke. Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir können damit die Beratung zum Tagesordnungspunkt 7 schließen und kommen zum TagesordnungsAntrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1104 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1104 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Drucksache 8/3434 dazu: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/3497 dazu: Klares Votum des Freistaats Thüringen für die vollständige Aufhebung des EU-weiten Verbots des Verbrennungsmotors ab dem Jahr 2035 Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3502 Die Berichterstattung zu dem Antrag aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum hält Herr Abgeordneter Henkel. Bitte schön.
Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten: nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordneten, liebe Zuschauer! Der Antrag „Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten, nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig“ wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 18. Sitzung vom 16. Mai 2025 an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum überwiesen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum hat den Antrag in seiner 5. Sitzung am 13. Juni 2025, in seiner 6. Sitzung am 5. September 2025, in seiner 7. Sitzung am 12. September 2025, in seiner 10. Sitzung am 28. November 2025, in seiner 12. Sitzung am 30. Januar 2026, in seiner 14. Sitzung am 20. März 2026 und in seiner 15. Sitzung am 8. Mai 2026 beraten sowie eine schriftliche und eine mündliche Anhörung durchgeführt. Die Beratungen waren sehr umfangreich, auch die Anhörungen. Allein an der mündlichen Anhörung haben 20 Personen teilgenommen. Es gibt eine Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss heraus. Dabei wurden vier Änderungen des ursprünglichen Antrags mit aufgenommen. Insgesamt war es ein sehr intensiver Austausch von Argumenten. Auch die Landesregierung hat sich mit regelmäßigen Berichten intensiv eingebracht. Es gab am Antrag dann im Ausschuss auch noch kleine Änderungen, die Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können. Es muss aber auch festgestellt werden, dass die Anhörung bei Weitem kein einheitliches Bild ergeben hat. Jede Seite konnte Anzuhörende finden, die ihre Meinung bestätigen, oder solche, die ihrer Meinung widersprochen haben. Im Ergebnis der umfangreichen Beratung empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich den vorliegenden Antrag zur Annahme durch den Landtag. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten: nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich frage in Richtung der Fraktion der AfD, ob es zu dem Entschließungsantrag den Wunsch gibt, diesen zu begründen. Das ist nicht der Fall. Vielen Dank. Dann eröffne ich die Aussprache. Nachdem mir die Fraktion Die Linke signalisiert hat, dass sie den Änderungsantrag hiermit auch offiziell eingebracht hat, eröffne ich hiermit die Aussprache und schaue auf meinen Rednerzettel. Dort habe ich als Ersten Abgeordneten Kalthoff für die Fraktion der SPD. Bitte.
Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten: nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Besucher und Besucher am Livestream, wir debattieren heute erneut über nichts Geringeres als das industrielle Herz unseres Freistaats. Auch auf Gesamtostdeutschland geblickt ist die Automobil- und Zulieferindustrie keine x-beliebige Branche. Sie ist die tragende Säule unserer regionalen Wirtschaftskraft. Über 1.300 Unternehmen im ostdeutschen Raum, rund 250.000 Beschäftigte und ein Zulieferanteil von stolzen 80 Prozent sprechen eine klare Sprache. Jeder vierte industrielle Arbeitsplatz im Osten hängt direkt oder indirekt an diesem Sektor. Wir reden hier also über das Schicksal von Tausenden Familien, über die Substanzen ganzer Regionen, von Eisenach über Gotha bis in den Osten Thüringens.
(Beifall SPD)
Die Fraktion der AfD versuchte in ihrem Ursprungsantrag, die hochkomplexen globalen Herausforderungen dieser Industrie auf ein einziges populistisches Sündenregister zu reduzieren. Sie spricht von einem rein politisch verursachten Abstieg und gaukelt den Menschen vor, man müsse nur die Uhren zurückdrehen, um alle Probleme zu lösen. Doch billige Parolen schaffen keinen einzigen Arbeitsplatz und sichern keine einzige Existenz. Genau deshalb erteilen wir dieser rückwärtsgewandten Symbolpolitik eine klare Absage. Wir ducken uns vor der Realität nicht weg, sondern packen die Transformation mit unserem Alternativantrag vernünftig und vor allem nachhaltig an. Ich danke hierbei auch der konstruktiven Arbeit im Ausschuss. Wir haben ja auch Änderungen übernommen und denken, dass wir damit auf einem guten Weg sind, heute diesen Antrag zu beschließen. Aber zurück zur Realität: Wer die Augen vor den tatsächlichen weltweiten Marktbedingungen verschließt, betreibt Arbeitsplatzgefährdung durch gezielte Ignoranz. Unsere Thüringer Unternehmen kämpfen auf den Weltmärkten mit einer spürbaren Kaufzurückhaltung, mit der massiv gewachsenen Wettbewerbsfähigkeit neuer Akteure aus China und mit anhaltenden internationalen Handels- und Zollkonflikten. Dazu kommen stark schwankende Rohstoffpreise und empfindliche Lücken in den Lieferketten. Und als ob diese strukturellen Aufgaben nicht schon anspruchsvoll genug wären, spüren wir aktuell die unmittelbaren schmerzhaften Auswirkungen der geopolitischen Lage. Die Treibstoffpreise schießen in die Höhe, Transportrouten brechen ein und die Verunsicherung bei Verbrauchern wie Unternehmen ist riesig. Diese aktuelle Krise zeigt uns wie unter einem Brennglas, die einseitige Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und alten, starren Strukturen ist das eigentliche existenzielle Risiko für unseren Wirtschaftsstandort. Ein Blick in die Geschichte unserer Industrie zeigt uns aber auch eins ganz deutlich: Der Wandel ist kein Endzeitszenario, sondern seit jeher die Triebfeder des wirtschaftlichen Fortschritts. Erinnern wir uns an die Anfänge des Automobils. Als die ersten pferdelosen Kutschen über die Holperwege rollten, schimpften traditionelle Stellmacher und Pferdezüchter über den neumodischen, unzuverlässigen und stinkenden Kram. Doch diejenigen, die den Mut hatten, sich anzupassen, die neuen Motoren zu verstehen und Werkstätten umzubauen, wurden zum Fundament des modernen Automobilbaus. Oder denken wir an Henry Fords Einführung des Fließbandes. Das war ein brutaler Einschnitt für das klassische Handwerk, der aber Mobilität erst für die breite Masse bezahlbar machte. Besonders auch hier in Ostdeutschland, in Thüringen, weiß man doch, was Transformation in ihrer tiefsten und oft schmerzhaftesten Form bedeutet. Nach der Wende 1990 standen die traditionsreichen Automobilwerke vor dem Nichts. Aus dem VEB Automobilwerk Eisenach wurde aber in Rekordzeit einer der modernsten Opel-Standorte weltweit. Die Thüringer und Thüringerinnen haben damals bewiesen, dass sie vor dem Wandel nicht kapitulieren, sondern ihn aktiv und erfolgreich anpacken können. Die Fähigkeit zur Anpassung, der Fleiß und die Innovationskraft liegen in der DNA unserer Beschäftigten. Sie brauchen von uns verlässliche Leitplanken für den Weg nach vorn. Wie dieser Weg nach vorn konkret aussehen muss, das hat uns die mündliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und den Ländlichen Raum eindringlich und unmissverständlich aufgezeigt. Die geladenen Expertinnen und Experten, die Vertreter der Gewerkschaften und die Unternehmer selbst haben uns dort ein klares Mandat mit auf den Weg gegeben. Die Anhörung hat vor allem aber gezeigt, dass der Wandel in Thüringen längst kein theoretisches Konzept mehr ist, sondern gelebte Praxis, denn trotz aller enormen Hürden ist der Umstieg auf neue Antriebsformen in der ostdeutschen Automobilindustrie im bundesweiten Vergleich besonders weit vorangeschritten. Nahezu 50 Prozent aller in Deutschland produzierten reinen Elektroautos stammen mittlerweile aus ostdeutscher Produktion. Thüringen kann mit seinen modernen Werken, hochspezialisierten Zulieferern deshalb auch ein Vorreiter in der Zukunft sein. Eine politische motivierte Blockade dieser technologischen Entwicklung, wie sie von rechts außen beantragt wird, wäre ein wirtschaftspolitischer Amoklauf gegen unsere eigenen Betriebe. Sie würde unseren zukunftsfähigen Standorten den Boden unter den Füßen wegziehen. Gleichzeitig begrüßen wir auch das, was auf Bundesebene passiert: die Entlastungsmaßnahmen, von der Absenkung der Stromsteuer über die dringend notwendigen Reformen der Netzentgelte bis hin zu erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für Zukunftsinvestitionen. Diese Maßnahmen kommen genau zur richtigen Zeit. Inmitten der aktuellen, durch die Sperrung der Straße von Hormus verursachten Treibstoffkrise sind diese Schritte überlebenswichtig, um unseren kleinen und mittleren Zuliefererbetrieben die nötige Liquidität und Luft zum Atmen zu sichern. Wir müssen aber auch auf Landesebene selbstkritisch hinschauen und unsere Hausaufgaben machen. Aus den Reihen der kleineren und mittleren Unternehmen hören wir immer wieder, dass gut gemeinte Förderprogramme in der Praxis oft verpuffen. Der bürokratische Aufwand ist für viele KMU schlicht nicht mehr erreichbar oder es fehlen in Zeiten internationaler Krisen die notwendigen Eigenmittel, um die Fördergelder überhaupt abrufen zu können. Es ist eine unbefriedigende Wahrheit, dass bewährte Instrumente wie die Gemeinschaftsaufgabe GRW oder das Landesprogramm „Thüringen MOTIVation“ im Automotive-Sektor noch viel zu selten genutzt werden. Hier muss und wird die Landesregierung ansetzen. Wir bauen die bürokratischen Hürden konsequent ab, entschlacken Antragsverfahren und erleichtern den Zugang zu Transformationshilfen. Die Unternehmer, die Betriebsräte und die Beschäftigten vor Ort wissen selbst am besten, wo der Schuh drückt und welche Investitionen in moderne Wertschöpfungsketten jetzt notwendig sind. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten: nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kalthoff, alles super im Automobilbereich, könnte man sagen, wenn ich Ihnen richtig zugehört habe; dann weiß ich gar nicht, über was wir hier sprechen. Herr Henkel, jetzt haben wir ja den Antrag fertig, jetzt haben wir den vorliegen und ich muss mich wirklich fragen: Ist das jetzt der große Wurf für unsere Thüringer Automobilindustrie? Ist das ja wirklich im Ernst das Papier, mit dem Sie vor die Belegschaften von Unternehmen treten, welche unverschuldet bereits vor dem Aus stehen? Und ist es das Papier, mit dem Sie Unternehmern Planungssicherheit und Hoffnung geben wollen für eine Kurskorrektur, die sie durchführen? Ich denke, das ist es alles nicht. Ich denke, das ist kein Neuanfang. Ich denke, das bringt uns alles nicht weiter. Liebe Thüringer, ich verspreche Ihnen in Person und wir als Alternative für Deutschland als Partei, wir werden trotz aller Rückschläge und Verzerrungen, trotz aller Verdrehungen und Unwahrheiten nicht nachlassen, unser wirtschaftliches Rückgrat in Form unserer Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen zu verteidigen.
(Beifall AfD)
Gerade diese Branche, die seit über 100 Jahren hier im Freistaat mit Mut, Fleiß und Innovation den Fahrzeugbau aus der Taufe hob und ihn zum Fundament unseres Wohlstands gemacht hat, verdient es, beispielhaft verteidigt zu werden. Vergessen wir doch nicht: Wir Thüringer haben die ersten BMW gefertigt, wir Thüringer haben den Traum von der individuellen und gesellschaftlichen Mobilität im fairen Wettbewerb mit Baden-Württemberg und Bayern und anderen vom Zeichenbrett auf die Straße gebracht. In meinem Bemühen, in diesem meinem Bekennen stand ich vor ziemlich genau zwölf Monaten bereits schon einmal an diesem Pult. Vor zwölf Monaten habe ich davor gewarnt, dass wir es nicht mit einer normalen Marktveränderung zu tun haben, dass wir es nicht mit einem technologischen Strukturwandel aus Verbraucherwünschen heraus zu tun haben. Ich habe es damals gesagt und ich wiederhole es gern: Der Zwangsumbau unserer Automobilindustrie hin zur E-Mobilität ist kein Ergebnis freier Nachfrage, ist kein natürlicher Marktprozess. Es ist ein politisch motivierter, staatlich verordneter Umbau eines unserer letzten Industriekerne, ein Umbau geboren aus dem Green Deal der Europäischen Union, durchgesetzt über Verbote, Subventionen, dirigistisch-sozialistische Markteingriffe von oben nach unten, von Brüssel nach Berlin, nach Erfurt auf der schwarzen Talfahrt der Union.
(Beifall AfD)
Damals, vor zwölf Monaten, sehr geehrter Herr Henkel, organisierten Sie im vougen Linksdrall Ihrer Partner die mehrheitliche Ablehnung unseres Antrags – und ich erlaube mir zu ergänzen –, wahrscheinlich wider Ihres besseren Wissens. Stattdessen wurde ein weich gespülter Alternativantrag Ihrer Regierungskoalition vorgelegt, welcher die selbstzerstörenden Fliehkräfte Ihrer Koalition eingrenzen musste. Und da ist ja auch immer noch die eine fehlende Stimme der Linkspartei, die zur Mehrheit fehlt. Dieser Antrag macht bis heute exakt das, was Ihre Politik seit Jahren macht: Er beschreibt Symptome, aber er verschweigt die Ursachen.
(Beifall AfD)
Da ist wieder vom Wetter die Rede, vom Ukrainekrieg, von Lieferketten, Rohstoffkreisen, von äußeren Einflüssen von höheren Mächten. Fast klingt es so, als sei die Deindustrialisierung Thüringens ein Naturereignis. Aber nein, Werksschließungen fallen nicht vom Himmel, Insolvenzen sind keine Naturkatastrophen. Ergo: Massenentlassungen und wirtschaftlicher Niedergang sind die wirtschaftlichen Folgen Ihrer politischen Fehlentscheidungen.
(Beifall AfD)
Die Expertenanhörung im Rahmen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss hat die zentralen Aussagen unseres Ursprungsantrags in den wesentlichen Teilen eindeutig bestätigt. Und ganz aktuell am 7. April erklärten 44 namhafte Autoren des Weltklimarates die Grundlagen des Horrorszenarios RCP 8.5 als unplausibel.
(Beifall AfD)
Ihr Kartenhaus der wohlstandstötenden Klimahistorie brach damit zusammen und von dem bisher 5,7 Grad Erwärmung bleiben bis 2100 ganze 1,1 Grad im schlechtesten Fall übrig. Und was das mit dem Gas der Photosynthese zu tun hat, weiß außer Ihnen wahrscheinlich niemand hier.
(Beifall AfD)
Aber weil nicht wahr sein kann, was nicht wahr sein darf hinter Ihrer Brandmauer, stehen wir heute, bereits Tausende verlorene Arbeitsplätze später, mit dem durch Links weich gespülten Alternativantrag hier. Zur Erinnerung: erster Alternativantrag zu dem wie immer abgelehnten Antrag der Alternative für Deutschland, dann ein weiterer Antrag der Linken obendrauf, dann die kniefällige Übernahme einzelner Punkte aus der Linkspartei, um sich Mehrheiten zu organisieren, und dann mit Datum vom 19.05. noch mal ein Antrag der Linkspartei zur Beschlussempfehlung. Ergo: Nicht die Problemlösung, nicht das Wohl des Freistaats und seiner Menschen und Unternehmen, nicht der Wohlstand Thüringens treiben Sie, sondern schlichte parlamentarische Minderheitenarithmetik.
(Beifall AfD)
Glauben Sie mir, wir hätten einem Punkt der Linken sogar zustimmen können, und zwar der Ablehnung der irrigen Vorstellung, man könne den Niedergang der deutschen Automobilindustrie durch den Aufbau einer kriegstauglichen Rüstungsproduktion ersetzen. Aber selbst hier, trotz oder gerade wegen des BSW, hat dieser Punkt keinen Eingang in den Antrag gefunden. Friedenspartei BSW, nein danke, die Zustimmung der AfD ist dort nicht erwünscht.
(Beifall AfD)
Also es geht Ihnen um den Weg vom Marktführer der Automobil- und Verbrennertechnologie zum Waffenschmied der Vereinigten Staaten von Europa, sonst kann ich hier keinen Weg erkennen. Ihr Antrag selbst ändert nichts und benennt nicht die eigentlichen Ursachen, denn das Verbrennerverbot bleibt, selbst die Ministerin – leider nicht anwesend – sagt selbst, dass eine Abschwächung nichts bringen würde. Die politisch-ideologische Lenkung bleibt, die einseitige Förderung einer nicht marktfähigen E-Mobilität bleibt, die staatlichen Eingriffe bleiben. Wir fordern da wesentlich mehr, wir fordern da wesentlich deutlicher als diejenigen, die sich in der Branche noch nicht öffentlich trauen, und vor allem fordern wir es konsequenter als die großen Verbände: eine echte Technologieoffenheit, sprich subventionsfrei, verlässliche Energiepreise, also Energiemix statt Energiewende in die Steinzeit,
(Beifall AfD)
Planungssicherheit statt deutscher Sonderweg, und als Kernforderung die uneingeschränkte Abschaffung des Verbrennerverbots ohne Hintertüren, ohne Zeitlimits, ohne Flottengrenzwerte, ohne Wenn und Aber.
(Beifall AfD)
Fakt ist, bereits heute sind und werden Entwicklungsabteilungen verkleinert, werden Standorte für immer geschlossen, werden Produktionsnetzwerke zerstört, werden Investitionen in die Zukunft und ins Ausland verschoben. Erzählen Sie uns bitte nicht, die Elektromobilität sei ein Markterfolg. Der sogenannte Hochlauf einer angeblich so innovativen, kundengewollten Mobilität auf der Basis seltener Erden wurde mit ca. 13 Milliarden Euro direkter Kaufanreize angeschoben und läuft bis heute noch nicht. Das ist der Preis, den Sie den Steuerzahlern neben den Kosten Ihrer verzweifelten Energiewende aus den Brieftaschen, von den Konten und den Städten und Gemeinden aus den Haushalten gepresst haben.
(Beifall AfD)
Die erkaufte E-Mobilität ist keine Erfolgsgeschichte, sie ist ein künstlich beatmetes System. BMW und Mercedes investieren dagegen inzwischen in Ungarn wegen besserer Rahmenbedingungen, denn Kapital flieht vor schlechten Rahmenbedingungen, die Sie gesetzt haben – im Land, im Bund, in der EU. Sie sind das Problem, Sie sind nicht die Lösung.
(Beifall AfD)
Unser Thüringen lebt von seinen kleinen und mittleren Unternehmen, von Zulieferern von industriellen Netzwerken, und genau diese Netze zerreißen gerade. Wenn diese Industrie verschwindet, verschwinden Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und die kommunalen Handlungsspielräume. Ich werde nicht nachlassen, mich für die industrielle Substanz Thüringens einzusetzen. Wer die Ursachen verschweigt, wird die hausgemachte Krise niemals lösen. Wer an dieser Politik festhält, organisiert keinen Strukturwandel, sondern den industriellen Abstieg unseres Freistaats. Wir unterbreiten mit unserem Entschließungsantrag noch mal ein Angebot: Der Landtag spricht sich deshalb klar für die vollständige Aufhebung des EU-weiten Verbots von Verbrennungsmotoren aus. Der Landtag fordert die Landesregierung des Weiteren auf, sich auf allen Ebenen mit Nachdruck für diese uneingeschränkte Aufhebung und damit insbesondere auf die Wiederherstellung echter Technologieoffenheit nicht nur für den Automobil-, sondern den gesamten Industriebereich einzusetzen.
(Beifall AfD)
Ich kann nur sagen: Stimmen Sie für den Freistaat, für seine Bürger, für unsere Wirtschaft. Stimmen Sie mit Ja für eine Zukunft in sozialer Marktwirtschaft. Ihren Alternativantrag und den Beschlussantrag der Linken hingegen können wir als AfD-Fraktion als nicht weitgehend genug ablehnen. Bedenken Sie bitte: Freiheit statt Sozialismus!
(Beifall AfD)
Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten: nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer, insbesondere liebe Beschäftigte in den Unternehmen der Thüringer Automobil- und Zulieferindustrie, der Antrag der Koalitionsfraktionen „Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten: nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig“ wird der eigenen Adjektivierung leider nicht gerecht, ist viel zu kurz gesprungen und ignoriert die Hinweise aus der Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Er ist so nicht zustimmungsfähig, weswegen wir als Linke einen Änderungsantrag einbringen. Dieser orientiert sich zum einen an unserer grundsätzlichen Überzeugung, dass Transformation der Automobilindustrie auch hier in Thüringen überhaupt nur dann gelingen kann, wenn es verlässliche politische Rahmenbedingungen mit klarer Zielsetzung für Dekarbonisierung zum Erreichen der Klimaschutzziele gibt und als faire Transformation mit aktiver Einbeziehung der Beschäftigten organisiert wird. Wie in unserem Ursprungsantrag aus dem letzten Jahr schon nachzulesen, haben wir genau darauf den Akzent gelegt. Zudem wollen wir verschiedene Hinweise aus der Anhörung aufgreifen, weil wir dort gute Argumente von Experten gehört haben. Zur Erinnerung: Vor einem Jahr hat die Mehrheit hier im Landtag unseren Ursprungsantrag abgelehnt. Im Januar 2025 haben wir den eingereicht, er wurde im März des Jahres 2025 an den Wirtschaftsausschuss überwiesen und trug den Titel „Thüringens Zukunft entwickeln: Mit Investitionen und Beteiligungen den Wirtschaftsstandort nachhaltig modernisieren und Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen sichern“. Doch damals gab es keine inhaltliche Befassung. Zitat aus meiner Rede im Plenum hier vor einem Jahr: „[…] die Diskussion in zwei Sitzungen des Wirtschaftsausschusses [des Thüringer Landtags] […] beschränkte sich auf eine Vertagung wegen Abwesenheit der Ministerin, dann eine Positionierung der Landesregierung und den unberechtigten Vorwurf der CDU, wir wollten in die Eigentumsverhältnisse Thüringer Industriebetriebe eingreifen. Diese simulierte Debatte wird in keiner Weise der dramatischen Situation da draußen gerecht, weder was die Dynamik der globalen Klimaveränderung und ihre fatalen Auswirkungen anbelangt, noch was die laufende Deindustrialisierung der Thüringer Wirtschaft mit Ankündigungen von Standortschließungen in wachsender Frequenz anbelangt. Zu Recht schlagen Belegschaften und Gewerkschaften Alarm.“ Soweit das Zitat aus dem Mai des vergangenen Jahres. In der gleichen Plenarsitzung hat die Koalition einen Änderungsantrag zu einem Antrag der AfD eingebracht, der dann an den Ausschuss verwiesen wurde und für den dann tatsächlich im November letzten Jahres die angeforderte Anhörung stattfand und der uns heute nun zur Abstimmung vorliegt. Ein Tempo, was schon offenlegt, dass die Koalition die Dramatik des Themas ganz offensichtlich unterschätzt. Denn in den zwölf Monaten, die seitdem vergangen sind, haben sich die Probleme weiter zugespitzt. Weitere 100 Arbeitsplätze sind verloren, wie zum Beispiel bei Dagro Eissmann in Gera. Auch die Anhörung hat gezeigt, dass es jetzt an die Substanz des Industriestandorts geht. Aber die Koalition war im Ausschuss der Überzeugung, ihr Antrag vom Mai letzten Jahres ist punktgenau bis auf das letzte Komma die Antwort auf die existenziellen Probleme der Automobilindustrie in Thüringen, und hat kein einziges Änderungsbedürfnis in ihrem Antragstext nach der Anhörung gesehen. Doch Formelkompromisse und Scheinlösungen oder propagierte Pseudoperspektiven, wie zum Beispiel vom Ministerpräsidenten im Feld der Rüstungsproduktion sind am Ende eine Bankrotterklärung, weil sie keinerlei konkrete Antworten auf die dramatische Lage liefern. Deshalb braucht es unseren Änderungsantrag. Vier Punkte davon wurden zwar in der Ausschusssitzung letztens durch die Koalition übernommen, doch das reicht nicht, den Antrag zustimmungsfähig zu machen, weswegen wir unseren Änderungsantrag aus dem Ausschuss hier noch einmal komplett zur Abstimmung stellen. Unverständlich bleibt zum Beispiel, warum die in der Anhörung mehrfach kritisierte Unwucht der Zusammensetzung des Branchendialogs nicht korrigiert wird, zumal es dort auch Bereitschaftserklärungen vonseiten der Beschäftigten gegeben hat. Es bleibt unklar, warum nicht anerkannt wird, dass die Zukunftschance der Thüringer Wirtschaft von der Transformation zu nachhaltigen und klimaschonenden Wertschöpfungsketten abhängt, warum denn Standards für gute Arbeit nicht eine Gelingensvoraussetzung für eine erfolgreiche Transformation sein sollen. An all diesen Punkten kann und soll Landespolitik anknüpfen und sie muss ihren Beitrag leisten, dass es endlich hierzulande eine klare industriepolitische Strategie gibt, die uns auf Augenhöhe mit anderen Marktteilnehmern zurückführt, denn die haben wir an vielen Stellen inzwischen verloren, wenn wir zum Beispiel an die Zukunftstechnologie der Speicherbatterien denken. Darum geht es in unserem Änderungsantrag, für dessen Zustimmung ich hier nochmals mit Nachdruck werben möchte.
(Beifall Die Linke)
Kein ernstzunehmender Automobilexperte bestreitet heute, dass die Zukunft dem batterieelektrischen Antrieb gehört. Deswegen, Herr Prophet: Sie sind kein ernstzunehmender Experte an dieser Stelle. Wer heute immer noch glauben machen will, der Verbrennermotor hätte eine Zukunft im Massenmarkt, will oder kann die Entwicklung nicht verstehen. Wer die politischen Zielvorgaben in der EU zurückdrehen will, Verbrennerzulassung nur bis 2030, ist im übertragenen Sinne der Totengräber der Automobilindustrie in Deutschland und in Europa.
(Beifall Die Linke)
Denn damit vergrößern wir den Rückstand auf die Innovationen in China und inländische Hersteller werden noch schneller Marktanteile verlieren. Wer uns das nicht glauben will, sollte wenigstens auf Wissenschaftler hören, wie zum Beispiel Klaus Dörre, der in dem Buch, was ich Ihnen hier noch mal mitgebracht habe, „Die Zukunft des Automobils“, vielleicht eine Lektüre, Herr Prophet, der Sie sich auch mal widmen sollten, Folgendes ausführt: „Aktuelle Vorstöße zur Revision des Verbots für Verbrennermotoren suggerieren, dass die deutsche Automobil- und Zulieferindustrie unter politischem Druck zu rasch ergrünt sei, was nun zur Gefährdung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit führe. Zutreffend ist das genaue Gegenteil. Über Jahrzehnte hinweg hat die Branche Sprunginnovationen verschlafen. Als einer der wenigen Fachkundigen hat selbst der ehemalige VW-Manager Daniel Goeudevert mit großer Klarheit dies so formuliert.“ Und deshalb würde ich Ihnen auch empfehlen wollen, wenn Sie Zeit haben, gehen Sie doch heute Abend mit zu der Diskussionsrunde „Umkämpfte Transformation“, Start 19.00 Uhr im Augustinerkloster. Jedenfalls ist aus unserer Sicht völlig klar, auch mit der Bilanz des Klimabeirats, dass wir hier gerade im Verkehrssektor endlich umsteuern müssen, dass wir eine ökologische Mobilität brauchen und dass wir deswegen schon sehr viel Zeit verloren haben. Wir brauchen an dieser Stelle jetzt entsprechende Weichenstellungen, um zumindest Marktanteile zu sichern, damit wir eine Chance haben, auch für die inländischen Automobilhersteller, auch in Zukunft auf diesem Markt, der ein Weltmarkt ist, bestehen zu können. Wer das nicht wahrhaben will, muss sich einfach nur die Zahlen anschauen, mit welchen Produktionszahlen jetzt chinesische Hersteller nicht nur in China, wo inzwischen jeder zweite Pkw in der Neuzulassung elektrisch fährt, sondern auch in anderen Weltmärkten diese
Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten: nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig
Technologie für ihre Absätze nutzen. Deswegen glauben wir, der Antrag der Koalition geht an den Problemen tatsächlich in weiten Teilen vorbei. Deswegen bitte ich um Zustimmung für unseren Änderungsantrag. Vielen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke)
Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten: nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Nach langen und intensiven Beratungen ist der Antrag der Koalition zur Stärkung der Automobilindustrie zurück im Plenum. Wir haben dazu eine umfassende Anhörung durchgeführt. Die lange Befassung und Anhörung zeigen die hohe Bedeutung des Themas für den Freistaat Thüringen. Thüringen ist Autoland, und so soll es auch bleiben.
(Beifall CDU)
Mehr noch, Thüringen ist Industrieland, und so soll es bleiben. Und um das zu erreichen, müssen wir uns aber auch der Realität stellen. Ja, wir haben derzeit konjunkturelle Probleme. Viel gravierender sind aber die strukturellen Probleme, unter denen unsere Wirtschaft leidet. Zu viel Bürokratie, zu hohe Steuern, zu hohe Energiekosten und ein sich verschärfender Fachkräftemangel. Im Fall der Automobilindustrie kommen noch branchenspezifische Probleme dazu. Einmal eine Nachfrage am Weltmarkt, die stagniert und sinkt. Wir haben chinesische Hersteller, die rasant Marktanteile gewinnen. Die Lieferketten sind fragil, Rohstoffe verteuern sich und die politischen Unsicherheiten nehmen zu. Teilweise sehen wir aber auch die Folgen fragwürdiger Konzernentscheidungen. Auch das gehört zur Wahrheit. Zu kurz gekommen sind oftmals Innovationen. Und da meine ich vor allem die technologieoffene Innovation und auch die Investitionen da rein. Ja, wir haben bei batterieelektrischer Mobilität lange Zeit nicht mit den asiatischen Herstellern mithalten können. Gleichzeitig haben deutsche Hersteller aber auch zu wenig getan, um in anderen Bereichen voranzukommen. Stichworte sind hier hocheffiziente Verbrenner oder alternative Kraftstoffe. Dass Politik versucht hat, den Unternehmen beim Wechsel der Antriebstechnologie einseitige Vorgaben zu machen, hat ebenfalls zur Krise beigetragen und dies noch weiter verstärkt. Und ich sage es deutlich: Als CDU lehnen wir jeden ideologischen Kampf gegen den Verbrennermotor eindeutig ab. Das bedeutet aber eben nicht, dass wir gegen Elektromobilität sind. Ganz im Gegenteil, wir stehen für echte Technologieoffenheit. Die Verbraucher entscheiden, was sie fahren wollen, Unternehmen und Ingenieure entwickeln die Technik weiter, produziert wird das, was technisch-wirtschaftlich sinnvoll ist, nicht das, was politisch gewünscht ist. Und dann muss man auch kritisch feststellen, dass Marktverschiebungen durch Subventionen nicht das richtige Mittel sind, weil hier ein Risiko besteht, dass auf die falschen Technologien gesetzt wird. Sehr geehrte Damen und Herren, auf der anderen Seite gilt aber auch, wenn man neue Produkte hat, ist es durchaus sinnvoll, auch in den ersten Zeiträumen mit Subventionen zu unterstützen. Deshalb war es anfänglich auch richtig, dies im Bereich der Elektromobilität zu tun, weil neue Technologie eben zeitlich befristete Starthilfen braucht, um Bekanntheit zu erlangen und die nötige Größenordnung zu erreichen, die Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung ermöglichen. Wichtig dabei ist aber, dass diese Subventionen kein Dauerzustand sein dürfen. Eine gute Technologie muss sich irgendwann selber tragen. Sie muss Kunden auch zu realen Marktpreisen überzeugen. Gelingt das nicht, stellt sich die Frage nach ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Und sehr geehrte Damen und Herren, eine dauerhafte Förderung wäre zudem auch nicht fair. Noch immer sind E-Autos sehr teuer. Wer sie sich leisten kann, bekommt Subventionen. Und da denke ich nicht nur an den Zuschuss zum Kaufpreis, der aktuell den Steuerzahler 3 Milliarden Euro kosten wird. Ich denke auch an die Steuerfreiheit von Elektroautos. Im Gegenzug wurden die Steuern auf Verbrennungsmotoren, insbesondere beim Dieselauto, deutlich erhöht. Ich denke an die THG-Prämien, also den Zertifikaten-Handel, den Nutzer von Elektroautos sich jährlich noch mal als Bonus auszahlen lassen können. Ich denke an besondere Konditionen bei Firmenautos, hier gibt es sehr hohe Sonderabschreibungsmöglichkeiten bei Elektrowagen. Wir haben bei dem versteuerungsgeldwerten Vorteil für die Nutzung hier nur 0,25 Prozent pro Monat zu zahlen. Im Gegenzug sind es beim Verbrenner 1 Prozent. Das sind eben deutliche Vorteile, die das Elektroauto auch heute noch stützen. Zur Wahrheit gehört aber auch, es gibt gerade Familien, die sich eben kein neues Elektroauto leisten können und die bleiben dann mit den steigenden Spritkosten sitzen. Und zur Wahrheit gehört auch dazu, dass durch die Spritkosten und der CO -Besteuerung obendrauf, auch 2 noch eine Querfinanzierung, zumindest indirekt, von Elektroautos geschieht. Ob das sozial gerecht ist, das kann hinterfragt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, die Kosten für fossile Treibstoffe sind durch die Iran-Krise sprunghaft gestiegen, aber auch ohne Krise wären die Preise in den kommenden Jahren kontinuierlich gestiegen. Wie sollte es auch anders sein bei allen endlichen Rohstoffen, deren Nachfrage weltweit immer weiter wächst, aber auch durch die CO -Bepreisung, die in der aktuellen Krise zumindest zu hinterfragen ist. 2 Sehr geehrte Damen und Herren, die Zeit ist begrenzt, aber selbst die kurzen Ausführungen zeigen, dass das Thema komplex ist. Deshalb bringt auch ein ideologischer Kampf gegen bestimmte Antriebsformen nichts. Auf der einen Seite, sage ich mal, auf der linksgrünen Seite, sehen wir einen Kampf gegen den Verbrenner, auf der anderen Seite vernehme ich auf der Seite der AfD einen Kampf gegen das Elektroauto. Das haben auch die Redner hier deutlich gemacht.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wir kämpfen um die Zukunft der Automotive-Industrie!)
Lieber Andreas Schubert, ich schätze dich ja als Kollegen, aber auch die Redebeiträge vorhin haben doch deutlich gezeigt, da geht es doch um ganz andere Sachen von Ihrer Seite. Da sind tatsächlich Verstaatlichungsphantasien, die da mitschwingen. Oder letztlich geht es um Umbau des Gesellschaftsmodells hin zum Ökosozialismus.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: VW ist Sozialismus!)(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Dann müssen wir aber bei Carl Zeiss aussteigen!)
Das waren die Punkte Ihres Antrags gewesen. Deshalb haben wir gesagt, diese Punkte können wir nicht mitgehen. Und was wir sagen, wir brauchen Stabilität wieder für unsere Automobilbranche. Da kommt es darauf an, die Dinge konkret anzugehen, die wir von Thüringen aus beeinflussen können. Und da geht mein Blick rüber Richtung AfD. Sehr geehrter Herr Prophet, auch Sie schätze ich als Kollegen. Aber das, was Sie hier gemacht haben, war, Sand in die Augen der Menschen zu streuen. Denn all das, was Sie beschrieben haben, sind Dinge, die wir von Thüringen aus nicht korrigieren oder beeinflussen können. Das sind Dinge, auf die wir heute letztlich hier keinen Einfluss aus dem Landtag heraus nehmen können. Sie sagen ja richtigerweise, unser Antrag ist ja gar nicht so schlecht, der geht Ihnen nur nicht weit genug. Deshalb verstehe ich nicht, dass Sie ihm trotzdem nicht zustimmen. Denn wenn er zumindest Punkte enthält, die aus Ihrer Sicht richtig sind, dann wäre es doch gut, zuzustimmen und die Punkte, die richtig sind, die hier in Thüringen beeinflusst werden können – das ist nämlich die Frage, dass wir neue Förderprogramme brauchen für Investitionen und Innovation, die leichter zugänglich sind, das ist die Frage des strukturellen Herangehens gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden –, gemeinsam anzugehen und nicht gegeneinander. Es geht darum, Diversifikation als Schlüssel für Krisenfestigkeit voranzutreiben. Es geht darum, Bürokratie abzubauen sowie Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Es geht um technologieoffene Forschung und darum, die Entwicklung zu stärken, die Innovationen schneller auf die Straße zu bringen. Es geht darum, strategische Abhängigkeiten zu reduzieren bei der Energie, bei Batteriezellen, bei Halbleitern. Es geht um gezielte Innovationspartnerschaften, die gefördert werden müssen. Das sind, glaube ich, alles Punkte, hinter denen sich eigentlich jeder versammeln könnte hier in diesem Hohen Haus. Deshalb werbe ich noch mal eindringlich darum, dass es eine Zustimmung zu dem Antrag gibt. An die Adresse der Linkspartei möchte ich noch mal deutlich machen: Es war ja keineswegs so, dass wir nicht gesprächsbereit waren. Ganz im Gegenteil, bereits im Ausschuss haben wir einen Teil Ihrer Vorschläge aufgegriffen und in den Antrag, in unseren Antrag mit übernommen. Ich denke, es überrascht Sie daher nicht, dass wir die Punkte, die wir im Ausschuss nicht übernommen haben, auch jetzt nicht übernehmen werden und diesen auch nicht zustimmen können. Soweit nun der vorgelegte Änderungsantrag von Ihnen sinnvolle Aspekte enthielt, wurden diese bereits im Ausschuss berücksichtigt und sind Bestandteil der vorliegenden Beschlussvorlage. Deshalb mein Tipp an die Linken: Stimmen Sie dem Antrag, wie er hier vorliegt, zu. Und auch der Tipp an die AfD: Wenn Sie doch sagen, dass zumindest in Teilen das richtig ist, was wir hier geschrieben haben, es nur für Sie aus Ihrer Sicht nicht weitgehend genug ist, dann ist es doch trotzdem richtig zuzustimmen, um hier ein deutliches Signal hier aus diesem Haus zu senden. Zusammengefasst geht es in unserem Antrag darum, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder zu verbessern. Es geht um weniger Bürokratie, es geht um mehr Innovationskraft und es geht darum, dass Politik gestaltet und nicht nur verwaltet. Wer die Wirtschaft in Thüringen stärken will, der unterstützt diesen Antrag. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten: nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich schaue in die Runde der Abgeordneten. Gibt es weitere Redewünsche? Das kann ich nicht erkennen. Dann schaue in Richtung Regierungsbank. Staatssekretär Suckert, bitte schön, ich bitte Sie ans Rednerpult.
Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten: nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und an den Bildschirmen, zum oben genannten Antrag nehme ich wie folgt für die Thüringer Landesregierung Stellung: Der Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen wird seitens des TMWLR ausdrücklich begrüßt. Sowohl in der Sitzung des zuständigen Ausschusses am 09.05.2025, in der ich bereits über die Wiederaufnahme des Branchendialogs Automobilindustrie in Thüringen berichtet habe, als auch in der Befassung des Plenums zum Antrag der AfD-Fraktion habe ich unsere Sicht auf die Herausforderungen der Automobil- und Zuliefererindustrie ausführlich dargestellt. Die am 28.11.2025 durchgeführte Anhörung dieses Ausschusses hat erneut die Herausforderungen aufgezeigt, vor denen die Thüringer Automobilbranche steht. Wie zu erwarten war, haben die Anzuhörenden aus Wirtschaft, Wissenschaft und Arbeitnehmervertretung ihre ganz spezifische Sicht dargestellt und teilweise die auf ihre Bedürfnisse angepassten Forderungen gestellt. Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass die Thüringer Landesregierung, speziell das Wirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium, konsequent die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmer und Unternehmen der Thüringer Industrie vorantreibt. Der aktuelle Stand im Prozess des Branchendialogs Automobilindustrie in Thüringen ist folgender: In den letzten zwölf Monaten hat mein Haus drei Lenkungskreissitzungen in Präsenz durchgeführt. Zwischendurch haben fünf Arbeitsgruppen intern einzelne Themenfelder diskutiert und Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Es gab fünf Arbeitsgruppen, Arbeitsgruppe 1 „Standort“, Arbeitsgruppe 2 „Neue Wertschöpfung“, Arbeitsgruppe 3 „Fachkräftesicherung“, Arbeitsgruppe 4 „Monitoring Netzwerke“ und Arbeitsgruppe 5 „Finanzierung“. Im Mittelpunkt der dritten Sitzung des Lenkungskreises am 23. März 2026 standen mehrere konkrete Maßnahmen: Erstens: Innovation als Schlüssel für neue Geschäftsmodelle. Das wurde hier schon mehrfach erwähnt. Der Automotive Thüringen zeigt anhand eines Demonstrators ein Modell einer neuen Mittelkonsole, wie durch Innovation im Fahrzeuginnenraum neue Wertschöpfung entstehen kann. Weitere Projekte wie etwa ein Sitz der Zukunft sind in Vorbereitung und sollen die Zusammenarbeit von Forschung und Industrie stärken. Zweitens: Transformationsnetzwerk für die Branche schaffen. Mit Unterstützung einer Bundesförderung soll auf der Basis vorhandener Angebote ein landesweites Transformationsnetzwerk aufgebaut werden. Dieses soll Unternehmen als zentrale Anlaufstelle dienen und den Wandel der Branche aktiv begleiten. Drittens: Fachkräfte und Qualifizierungen im Fokus. Die Weiterbildungsagentur Thüringen – eine gemeinsame Plattform von Thüringer Arbeitsagenturen und Thüringer Landesverwaltungsamt – wird gezielt weiterentwickelt. Gemeinsam mit Instrumenten wie der Arbeitsmarktdrehscheibe sollen Beschäftigte frühzeitig neue berufliche Perspektiven erhalten und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung unterstützt werden. Dazu erfolgt die Verknüpfung mit bestehenden Initiativen wie der Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dieser Woche wurde durch unsere Ministerin Colette Boos-John im Kabinett der finale Mittelstandsbericht Thüringen 2025 vorgestellt. Dieser Bericht ist keine Pflichtübung. Er ist ein Seismograf für die wirtschaftliche Lage des Freistaats und er stellt eine Handlungsgrundlage für die kommenden Jahre dar, die wir – so viel vorweg – mit einem Zukunftskompass noch weiter ausarbeiten werden. Wir können den Strukturwandel nicht aufhalten, sehr geehrter Herr Abgeordneter Prophet, aber wir können uns gemeinsam mit diesen und weiteren Maßnahmen besser auf die anstehenden Veränderungen einstellen. Wir gehen jetzt von der Analyse in die Umsetzung. Mit den konkreten Initiativen von Bürokratieabbau über Innovationsprojekte bis hin zur Fachkräftesicherung stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Selbstverständlich haben wir nicht erst auf die Ergebnisse des Branchendialogs gewartet, sondern hatten bereits begonnen, auf Basis von vorhandenen Erkenntnissen an der Stärkung des Industriestandortes Thüringen zu arbeiten. Auch haben wir zum Abbau bürokratischer Belastungen zum Beispiel Förderprogramme gebündelt, Antragsverfahren digitalisiert. Vorgaben des Vergaberechtes haben wir vereinfacht, damit sie schneller umsetzbar sind. Weiterer Bürokratieabbau wird konsequent verfolgt und letzten Endes auch umgesetzt. Im Hinblick auf die durch das Land beeinflussbaren Standortbedingungen verfolgen wir auf Landesebene weiterhin den Dreiklang aus Entfesselung der Wirtschaft, insbesondere durch Bürokratieabbau, Wachstum und Innovation und Verwaltung als Dienstleister verstehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts des oft sehr großen Umfangs der in Transformationsprozessen notwendigen Investitionen, wollen wir mit dem geplanten Transformationsfonds unsere Beteiligungskapitalangebote deutlich ausbauen. Die Bereitstellung von Beteiligungskapital stärkt die Kredittragfähigkeit der Unternehmen und ermöglicht so die Finanzierung der Investitionen. Um keine Doppelstrukturen entstehen zu lassen, werden wir den Transformationsfonds in den bestehenden Fondsangeboten einpassen und im Rahmen der vorhandenen Strukturen umsetzen. Er wird als eigenes Fondsvermögen in der Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG angesiedelt. Risiko-, Kapitalfinanzierungen aus dem Thüringer Transformationsfonds werden sich an wirtschaftlich tragfähige Unternehmen mit Sitz – Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte – in Thüringen richten. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit muss anhand objektiver Kennzahlen nachgewiesen werden. Finanziert werden demnach Unternehmen, welche eine Neuausrichtung ihrer Geschäftsmodelle mittels Entwicklung innovativer Produkte und Technologien, Umstellung von Produktionsprozessen, Auf- und Ausbau alternativer Geschäftsfelder oder Wachstum und Internationalisierung anstreben. Die Investitionen sollen Arbeitsplätze, die Wettbewerbsfähigkeit und Standorte in Thüringen sichern bzw. ausbauen. Der Thüringer Transformationsfonds soll in Unternehmen mit ausgeprägten Alleinstellungsmerkmalen, technologischer Kompetenz und guten Arbeitsbedingungen investieren, die sie in signifikant wachsenden Märkten engagieren wollen und damit überdurchschnittlich Ertragsaussichten mit entsprechenden Wertsteigerungspotenzial aufweisen. Somit schaffen wir ein neues und wichtiges Instrument, das auch der Thüringer Automobilbranche zugutekommt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erfreulicherweise hat auch der Bundestag im Jahr 2025 mit den Investitionssofortprogrammen erste Maßnahmen beschlossen, die nicht nur, aber insbesondere auch für die deutsche Automobil- und Zuliefererindustrie neue Impulse für mehr Wachstum ermöglichen. Die degressive Abschreibung von 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die Anhebung der Bemessungsgrundlage für die steuerliche Forschungszulage auf zunächst 12 Millionen Euro kommt allen Wirtschaftsunternehmen zugute. Für die Automobilindustrie hilfreich ist zusätzlich sowohl die degressive Abschreibung für neue Elektrofahrzeuge von anfänglich 75 Prozent im Anschaffungsjahr als auch die Anhebung der Bemessungsgrundlage auf 100.000 Euro, wenn es um die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung bei der Besteuerung von Elektrodienstwagen geht. Dies trägt dazu bei, dass die vor allem auch in Mitteldeutschland aufgebauten Produktionskapazitäten für Elektrofahrzeuge besser ausgelastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Januar eine neue Förderrichtlinie mit dem Titel „Regionale Transformations-Netzwerke und Transformations-Hubs zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zuliefererindustrie“ veröffentlicht. Das übergeordnete Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zuliefererindustrie zu leisten, indem die Transformationsprozesse der relevanten Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Automobilbranche unterstützt werden. Hierzu hat der Vorstand von Automotive Thüringen in Abstimmung mit unserem Haus im März dieses Jahres beschlossen, sich im Rahmen einer Ausschreibung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auch für die Einrichtung und Fortführung eines Transformationsnetzwerkes zu bewerben. Ziel der Skizzeneinreichung ist es, die Transformationsprozesse der Thüringer Automobilzuliefererindustrie strukturiert und unternehmensbezogen zu begleiten und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Anpassung an die technologischen, wirtschaftlichen und arbeitsmarktbezogenen Veränderungen der Branche zu unterstützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hohe Energiepreise, der Strukturwandel in der Wirtschaft, Bürokratieabbau, Digitalisierung und KI, die Herausforderungen für unsere Wirtschaft und damit die Veränderungsrate in der Arbeitswelt sind hoch. Unser Anspruch muss sein, Unternehmen und Arbeitnehmer bei diesen Veränderungen mitzunehmen und ihnen Sicherheit und Perspektiven zu geben. Dabei ist allerdings auch Vorsicht vor allzu einfachen Antworten geboten, wie wir sie hier im Vorfeld sehr deutlich gehört haben. Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer und der Strukturwandel in der Wirtschaft lässt sich nicht einfach per Dekret oder irgendwelcher Schaufensterreden außer Kraft setzen. Politik aus christlich-sozialer Verantwortung nimmt die Realitäten zur Kenntnis und entwickelt genau auf dieser Grundlage machbare Antworten und Lösungen, von denen am Ende alle profitieren und das unter Maßgaben der sozialen Marktwirtschaft. Eine Antwort muss aus meiner Sicht sein, dass es eine Entlastung bei den Arbeitskosten und den Energiekosten braucht, denn die Lohnnebenkosten in Deutschland und natürlich auch die Energiekosten sind zu hoch. Jeder Vorstoß zu einer echten Reform des Sozialversicherungssystems ist deshalb willkommen. Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt, Thüringen wird auch in Zukunft ein starker Automotive-Standort bleiben. Der Branchendialog bleibt dabei ein wichtiges Format, um aktuelle Entwicklungen und neue Impulse aufzunehmen, Wirtschaft und Politik eng zu verzahnen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Abschließend herzlichen Dank an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, die in ihrer Sitzung am 8. Mai 2026 einen, wie ich finde, vernünftigen Kompromiss gefunden haben. Vielen Dank an die Ausschussmitglieder, die somit dafür gesorgt haben, dass der Antrag heute im Plenum zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten: nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Da die Regierung 1 Minute und 21 Sekunden überzogen hat, besteht nun die Möglichkeit für die Abgeordneten, wenn Sie das wünschen, noch einmal zu reden. Ich sehe die Wortmeldung vom Abgeordneten Prophet. Bitte schön.
Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten: nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Suckert, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Und noch mal ein großes Dankeschön an den Ausschuss, in dem wir wirklich kollegial miteinander gearbeitet haben, aber die 1 Minute möchte ich doch zumindest für eine Klarstellung nutzen. Erstens: Die Alternative für Deutschland ist nicht gegen das Elektroauto. Im Gegenteil, wir sind für die Freiheit des Souveräns, des Bürgers, zu wählen, mit welcher Technologie er sich fortbewegen möchte, wie auch immer er sich dafür entscheidet. Da gibt es gar keine Diskussion.
(Beifall AfD)
Und wenn Sie die Freiheit des Kapitalismus und die Kraft einer Innovation sehen wollen, dann schauen Sie mal bitte dahin, wo Tesla Subventionen abgegriffen hat. Mit seinem Werk usw. ist es ein Zeichen dafür, dass eine Innovation, die ihren Platz im Markt findet, die ihre Verbraucher findet, eben nicht den Staat braucht, der subventioniert, lenkt und dirigiert und Mittel umverteilt. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Sie werden von mir keine Zustimmung für irgendwelche Anträge bekommen, wenn Sie nicht bekennen, dass Sie das trojanische Pferd dieser Klimahysterie, das Sie nach Brüssel geschleppt haben, die Ursache des gesamten Elends ist, was wir hier aktuell erleben und demnächst noch erleben werden im Sinne von Massenarbeitslosigkeit.
(Beifall AfD)
Der von Ihnen aufgemachte Zeitdruck, die Zwangstransformation einer gesamten Industrie wird uns den Wohlstand kosten. Solange Sie nicht in der Lage sind oder die Kraft haben, zu bekennen „Ich stehe für freie Technologien ohne Subventionsvorbehalt“, kriegen Sie von der Alternative für Deutschland keine Unterstützung.
(Beifall AfD)
Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten: nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich schaue noch mal in die Reihen der Abgeordneten. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich hiermit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Das Protokoll der Abstimmung sieht vor, dass wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 8/3497 abstimmen. Wenn Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung erteilen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Damit hat dieser Änderungsantrag keine Zustimmung erhalten. Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung ab, die ebenfalls einige Änderungen enthält. Wenn Sie der Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung erteilen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Nun stimmen wir über den eigentlichen Antrag ab. Ich wiederhole noch mal die Drucksachennummer. Wir reden über den Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD, nachzulesen in der Drucksache 8/1104, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wenn Sie also diesem Antrag Ihre Zustimmung erteilen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Damit ist der Antrag angenommen. Jetzt stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD ab. Frau Abgeordnete Muhsal, Sie haben einen Wunsch?
Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten: nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig
Über den Entschließungsantrag? Über den Entschließungsantrag. Dann stimmen wir über den Entschließungsantrag der AfD durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf ab. Wir bereiten das kurz vor, einen kleinen Moment bitte. Wir haben die Vorbereitung getroffen und beginnen damit mit dem Namensaufruf.
Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten: nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig
Ich frage die Abgeordneten: Konnte jeder seine Stimme abgeben? Danke. Dann kann ich Ihnen nun ein Ergebnis mitteilen: Mit Ja haben 30 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 48 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Damit ist dem Entschließungsantrag nicht zugestimmt worden. Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen hiermit zum Tagesordnungspunkt 9 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/1127 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichstellung - Drucksache 8/3433 Die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Gleichstellung übernimmt Frau Abgeordnete Güngör. Bitte.
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bemühe mich, das sehr knackig zu halten. Die erste Plenarberatung dieses Antrags erfolgte am 12.09.2025. Die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie wurde abgelehnt. Der Überweisung an den Ausschuss für Gleichstellung – federführend – sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung wurde stattgegeben. Eine erste Ausschussberatung in nicht öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung erfolgte am 23.10.2025. Dabei wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen. Es folgte die Einbringung eines Änderungsantrags vonseiten der CDU, des BSW und der SPD in der Vorlage 8/1547 vom 18.03.2026. Eine erneute Beratung des Antrags erfolgte in nicht öffentlicher Sitzung des Ausschusses am 19.03.2026. Die Annahme des Antrages wird mit Änderungen aus dem Gleichstellungsausschuss empfohlen. In seiner Sitzung am 30.04.2026 hat der Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung in seiner Mitberatung die Annahme der Beschlussvorlage aus dem Gleichstellungsausschuss empfohlen. Heute erfolgt nunmehr die zweite Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung aus dem Gleichstellungsausschuss. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör, für die Berichterstattung. Damit eröffne ich die Aussprache und als erste Rednerin auf der Liste habe ich Frau Abgeordnete Dr. Urban für die Fraktion der SPD. Bitte.
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie kurz in das Thema mitnehmen, das ist ja auch ein starker Bruch zum Vorthema. Es geht um vertrauliche Spurensicherung. Körperliche und sexualisierte Gewalt hinterlässt Spuren, oft tiefe Spuren und oftmals eben nicht nur die sichtbaren Verletzungen, sondern oft auch Wunden, die die Betroffenen ein Leben lang begleiten. Und wer Gewalt erlebt, erfährt häufig nicht nur das Gefühl von Sicherheitsverlust, sondern auch von Vertrauensverlust, von Vertrauensverlust in andere Menschen, manchmal auch vom Verlust des Vertrauens in sich selbst. Viele Betroffene stehen nach einer Tat unter Schock. Sie kämpfen mit Angst, Scham, Unsicherheit und nicht selten mit dem Gefühl, auch komplett völlig allein zu sein. Genau deshalb ist die vertrauliche Spurensicherung so wichtig. Besser gesagt, sie ist deshalb unverzichtbar, denn sie gibt den Menschen in einer absoluten Ausnahmesituation etwas zurück, das rohe Gewalt ihnen genommen hat, ein Stück Kontrolle. Sie ermöglicht medizinische Versorgung, sichert wichtige Beweise und nimmt Betroffenen den unfassbaren Druck, unmittelbar nach der Tat sofort Anzeige erstatten zu müssen. Sie schafft Zeit, Zeit zum Atmen, Zeit zum Nachdenken. Deshalb vielleicht genauer zu dem Antrag: Wir haben an diesem Antrag – der ja ein wirklich sensibles Thema bearbeitet – fraktionsübergreifend gearbeitet. Wir haben fraktionsübergreifend Verantwortung übernommen und den ursprünglichen Antrag der Linken im parlamentarischen Verfahren konstruktiv im Ausschuss weiterentwickelt und meiner Meinung nach damit natürlich auch ein Stück besser gemacht. Wir als SPD-Fraktion begrüßen ausdrücklich, dass zum Beispiel das Universitätsklinikum Jena bis zum 30. September dieses Jahres Kooperationsvereinbarungen mit Kliniken in Zentral-, Ost-, Süd-, West- und Nordthüringen abschließen wird. Ebenso positiv ist, dass bis Ende 2028 ein Umsetzungsbericht vorgelegt werden soll, denn am Ende ist ja gute Politik zwar immer gut gemeint, aber es hilft ja auch manchmal zu kontrollieren, ob die Maßnahmen, die wir so beschließen, funktionieren und der Realität entsprechen oder ob wir eben Verbesserungen vornehmen müssen. Besonders wichtig finde ich außerdem die geplante telemedizinische Einbindung und Lösung. Gerade für ländliche Regionen, denke ich, wird das ein echter Fortschritt sein. Schnelle, fachgerechte Unterstützung darf nicht davon abhängen, ob jemand in einer Großstadt oder auf dem Land lebt. Das wäre ein bedeutender Schritt hin zu einer besseren Versorgung für uns alle in ganz Thüringen. Ebenso bedeutsam ist die geplante Informationskampagne, ich finde, das ist fast das Kernstück, denn viele Menschen wissen bis heute gar nicht, dass es die Möglichkeit einer vertraulichen Spurensicherung gibt. Aber Unterstützung kann ja nur dann wirken, wenn die Betroffenen überhaupt wissen, dass sie auch Hilfe bekommen können. Und seien wir ehrlich: Wer Gewalt erlebt hat, braucht unglaublich viel Mut, um überhaupt Hilfe zu suchen. Umso wichtiger ist es aus meiner Sicht, Hürden abzubauen, Informationen verständlich aufzubereiten und Unterstützungsangebote gut, sichtbar und erreichbar zu machen. Mit der heutigen Zustimmung zu diesem Antrag senden wir eine klare Botschaft an die Menschen in unserem Land – im Sinne: Ihr werdet ernst genommen, ihr seid nicht allein und Thüringen schaut nicht weg. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sexualisierte Gewalt hinterlässt Spuren – körperlich, seelisch und gesellschaftlich. Für Betroffene ist der Weg nach einer solchen Tat oft geprägt von Angst, Scham und Unsicherheit. Gerade deshalb tragen wir eine besondere Verantwortung. Wir müssen schnelle Hilfe gewährleisten – würdevoll und niedrigschwellig. Die vertrauliche Spurensicherung ist dabei ein entscheidender Baustein. Sie gibt Betroffenen die Möglichkeit, medizinische Beweise sichern zu lassen, auch dann, wenn sie noch nicht unmittelbar zu einer Strafanzeige bereit sind. Das ist wichtig, denn viele Opfer brauchen Zeit – Zeit, um das Erlebte zu verarbeiten, Zeit, um Vertrauen zu fassen, Zeit, um diese Entscheidung zu treffen. Und weil das eben so wichtig ist, haben wir die letzten Monate im Ausschuss, in Arbeitskreisen, aber auch parteiübergreifend gearbeitet. Wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Ich möchte mich an dieser Stelle auch im Namen meiner Fraktion herzlich bedanken bei den Institutionen, bei den Verbänden für die Zuschriften, die wir bekommen haben, für die Stellungnahmen. Wir haben als Regierungskoalition einen Änderungsantrag zum ursprünglichen Antrag der Linken im Gleichstellungsausschuss eingebracht. Dieser hat die Mehrheit gefunden und ist in diesen heute vorliegenden Antrag der Fraktion der Linken eingearbeitet. Die positive Hauptbotschaft unseres Tages ist eigentlich, dass die vertrauliche Spurensicherung in Thüringen noch in diesem Jahr ausgebaut wird. Den Weg dorthin haben wir in den Gesprächen der letzten Wochen besprochen. Ich möchte mich ausdrücklich bedanken, dass wir im Sinne der Betroffenen hier zu einer Einigung gekommen sind. Was waren die inhaltlichen Punkte, die zentralen Punkte unseres Änderungsantrags? Das möchte ich noch kurz mitteilen: Einmal haben wir Kinder als besonders betroffene Gruppe noch mit aufgenommen, weil es leider – und da muss man wirklich sagen, leider – so ist, dass Kinder auch betroffen sind. Dann haben wir auch klargestellt, dass die vertrauliche Spurensicherung geschlechtsunabhängig zur Verfügung steht, also für alle Betroffenen körperlicher und sexueller Gewalt. Frauen sind natürlich viel häufiger betroffen, aber gerade die geschlechtsunabhängige Dunkelfeldstudie des Bundes zeigt, dass auch Männer von sexueller Gewalt betroffen sind; die sollen natürlich auch dieses Angebot zur Verfügung gestellt bekommen. Es wurde konkret dargestellt, dass das Universitätsklinikum in Jena bis zum 30.09. Kooperationsvereinbarungen mit fünf Kliniken der Planungsregion in Thüringen vereinbaren soll. Konkret geplant sind die Kliniken in Altenburg, Erfurt, Eisenach, Nordhausen und Suhl. Das ist natürlich wichtig, um dieses Angebot auch auf den ländlichen Raum auszuweiten. Gerade der ländliche Raum ist wichtig, weil die langen Wege nicht zu zusätzlicher Belastung der Betroffenen führen dürfen. Wer Hilfe braucht, darf nicht erst durch ganz Thüringen fahren müssen. Nur noch mal zur Erinnerung: Bis jetzt war dieses Angebot eben nur in Jena möglich. Des Weiteren war uns wichtig, dass die telemedizinischen Angebote sofort bei der Kooperationsvereinbarung mitgedacht werden, dass sie datenschutzkonform sind und auch da mit eingebunden werden. Und der große Punkt, der auch in der letzten, ersten Debatte, aber auch in den Anhörungen immer wieder im Fokus stand, ist eine Informationskampagne. Die muss deutlich ausgeweitet werden und wird auch gestartet vom Ministerium, plattformübergreifend mit Materialien in einfacher Sprache, mit mehrsprachigen Kerninformationen, aber auch in Einbindung von Multiplikatoren. Denn die Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig, damit die Betroffenen von der Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung erfahren und diese Mittel auch in Anspruch nehmen können. Des Weiteren – das wurde auch schon gesagt – ist zum 31.12.2028 für den zuständigen Fachausschuss ein Umsetzungsbericht vorzulegen, der die bisherige Praxis des Universitätsklinikums noch einmal darstellt und evaluiert. Und in diesem Zusammenhang gibt es noch mal die Möglichkeit, so wie das ja ursprünglich auch von der Fraktion der Linken vorgeschlagen wurde, eine eigenverantwortliche Durchführung der weiteren Kliniken zu prüfen und da ein standardisiertes Schulungsverfahren zu entwickeln, um die hohen Qualitätsstandards sicherzustellen. Das wird also im Moment so ablaufen, dass das Universitätsklinikum in Jena Kooperationen selbstständig mit den fünf genannten Kliniken abschließt. Das kostet auch dem Land Thüringen nicht mehr. Und die Kliniken rufen im Notfall in Jena an, in der Rechtsmedizin, und dann fahren die Kollegen, das ist also auch ein 24-Stunden-Notdienst, sofort los und machen dann vor Ort diese Spurensicherung in einem hohen Qualitätsstandard und dass auch der Rücktransport der Spuren gerichtssicher ist, ist damit auch gewährleistet. Wir als Fraktion sagen eben: Ein flächendeckendes Netz an Anlaufstellen für unseren Freistaat ist wichtig. Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen müssen besser eingebunden werden und gleichzeitig ist aber auch darauf zu achten, dass die klaren Standards eingehalten sind und die Qualität der Spurensicherung gewährleistet ist. Ich hoffe, dass durch die öffentliche Debatte, auch durch die politischen Diskussionen dieses Angebot noch bekannt wird, mehr bekannt wird in Thüringen, dass auch mehr Frauen den Mut fassen, eine Anzeige zu tätigen oder überhaupt dieses Angebot in Anspruch nehmen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die vertrauliche Spurensicherung in Thüringen nicht vom Wohnort abhängig ist, sondern einfacher erreichbar ist. Die Betroffenen verdienen unsere Unterstützung, schnell und mit notwendiger Sensibilität. Deswegen werden wir als Fraktion diesem Antrag zustimmen. Ich werbe auch im Plenum für die Zustimmung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Gäste, das Thema, das uns heute zur finalen Abstimmung vorliegt, ist kein neues Thema. Der Ausbau der vertraulichen Spurensicherung beschäftigt dieses Hohe Haus nunmehr seit Jahren. Seit 2019 wurde das Thema immer wieder in den Ausschüssen beraten, vertagt, debattiert und neu aufgerufen. Viel Zeit ist vergangen, Zeit, in der Betroffene in Thüringen oft nicht die Unterstützung erhalten haben, die sie in einer solchen Ausnahmesituation dringend benötigen. Heute stehen wir hoffentlich vor einem wichtigen Schritt zu einer besseren Versorgung der Opfer von sexualisierter und häuslicher Gewalt. Frauen, Männer und Kinder, die Opfer solcher Gewalttaten werden, befinden sich in einer extremen psychischen und körperlichen Belastungssituation. Eine solche Tat erschüttert das gesamte Leben eines Menschen. In den ersten Stunden nach der Tat sind viele Betroffene nicht in der Lage, sofort eine Entscheidung über eine Straftat zu treffen. Sie brauchen Zeit, Schutz und die Gewissheit, medizinisch und menschlich ernst genommen zu werden. Gerade deshalb ist die vertrauliche Spurensicherung so wichtig. Sie ermöglicht es, Spuren professionell zu sichern, ohne dass Betroffene unmittelbare Anzeige erstatten müssen. Damit bleibt ihnen die Möglichkeit erhalten, auch zu einem späteren Zeitpunkt selbstbestimmt über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden. Gewaltopfer brauchen in dieser Situation vor allem eines: Vertrauen. Sie brauchen Vertrauen in unsere medizinischen Einrichtungen. Sie müssen wissen, dass sie im Krankenhaus nicht nur medizinisch versorgt werden, sondern auch Respekt, Sensibilität und Empathie bekommen. Sie brauchen Vertrauen in die staatlichen Institutionen. Der Staat muss gerade in den schwersten persönlichen Krisen handlungsfähig und verlässlich sein. Und sie brauchen Vertrauen in den Schutz ihrer hochsensiblen Daten. Wer sich einer solchen Untersuchung unterzieht, muss darauf vertrauen können, dass höchste Datenschutzstandards gelten und persönliche Informationen vertraulich behandelt werden. Damit dieses Vertrauen entstehen kann, müssen die notwendigen Rahmenbedingungen flächendeckend geschaffen werden. Wir benötigen eine möglichst gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungen und Spuren. Wir brauchen geschultes Personal in den Notaufnahmen, Ärzte und Pflegekräfte, die sowohl medizinisch als auch forensisch sicher handeln können. Wir brauchen moderne und geschützte IT-Infrastrukturen für sichere Dokumentation und Aufbewahrung der Daten. Und wir brauchen insbesondere im ländlichen Raum bessere telemedizinische Möglichkeiten, damit kleinere Kliniken jederzeit rechtsmedizinische Expertise hinzuziehen können. Andere Bundesländer haben in diesen Bereichen bereits funktionierende Standards etabliert. Thüringen hingegen hat bei diesem wichtigen Thema über Jahre zu langsam gehandelt. Genau deshalb ist es wichtig, dass wir heute konkrete Fortschritte auf den Weg bringen. Kritisch bleibt allerdings die Frage der dauerhaften Finanzierung. Ein so sensibles und dauerhaft notwendiges Angebot darf nicht von provisorischen und fachfremden Haushaltskonstruktionen abhängen. Vertrauliche Spurensicherung und Opferschutz brauchen eine verlässliche, transparente und langfristig abgesicherte Finanzierung im Landeshaushalt, denn der Schutz von Gewaltopfern ist keine freiwillige Nebenaufgabe des Staats, sondern eine zentrale staatliche Verantwortung. Was sagt es wohl über ein Land aus, das nicht in der Lage ist, die Kosten für die Aufklärung von Gewaltverbrechen und den Opferschutz zu übernehmen? Es ist der Offenbarungseid eines Staats, der kapituliert hat. Es ist ein Staatsversagen auf ganzer Linie – strukturell, politisch und – was am schwersten wiegt – moralisch. Trotz aller Kritik möchten wir als AfD-Fraktion ausdrücklich anerkennen, dass es bereits engagierte Kooperationen in Thüringen gibt, so wie die medizinischen Teams in Altenburg, Erfurt, Nordhausen, Suhl und Eisenach, die bereits heute wichtige Arbeit leisten und Betroffene unterstützen. Unser Ziel muss es sein, Menschen nach schwerster Gewalterfahrung konkret zu helfen, ihnen Schutz, Unterstützung und die Chance auf Gleichberechtigung zu geben. Dabei darf nicht parteipolitisches Taktieren im Vordergrund stehen, sondern das Wohl der Betroffenen. Aber zur Wahrheit gehört am heutigen Tag auch: Viele dieser Frauen und Kinder wurden und werden weiterhin Opfer Ihrer verfehlten Politik. Sie weigern sich standhaft, die Grenzen zu schützen. Sie weigern sich, die innere Sicherheit wiederherzustellen,
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?)
und Sie schaffen damit erst die gesellschaftlichen Zustände, die zu einem rasanten Anstieg von Gewaltstraftaten führen. Und auch wenn Sie alle hier im Saal nicht das nötige Rückgrat besitzen, Ihre fundamentalen Fehler zuzugeben, auch wenn Sie lieber feige an den Symptomen herumdoktern, anstatt endlich die tieferen Ursachen dieser Kriminalität effektiv zu bekämpfen, täuschen Sie sich nicht: Wir von der AfD werden Ihnen keine Ruhe lassen.
(Beifall AfD)
Wir werden Ihnen den Spiegel der Realität immer und immer wieder vorhalten, bis sich in diesem Land grundlegend etwas ändert. Das Schicksal der misshandelten Menschen ist uns wichtiger als Ihr politisches Versagen. Wir stimmen dem Antrag zu.
(Beifall AfD)
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Manchmal geht es hier im Plenum darum, wer politisch recht behält. Heute geht es darum, dass ein Mensch im schlimmsten Moment seines Lebens nicht auch noch am System scheitern muss. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt relativ technisch und klar emotionslos über das Thema gesprochen, und das ist auch gut so. Trotzdem möchte ich versuchen, uns noch mal einen emotionalen Zugang zu dem Thema zu eröffnen. 2022 veröffentlichte die Sängerin Lotte ihren Song „So wie ich“. Der Einstieg wirkt wie einer jener Popsongs über Angst, Angst vor der Straße, Angst vor der Dunkelheit, Angst vor Schritten hinter mir. Und dann kommen plötzlich Zeilen wie „Ich frag‘ mich, ob du dich daran überhaupt noch erinnern kannst? Denn ich denk' da immer noch immer […] dran.“ Und wer hier noch nicht ganz verstanden hat, worum es geht, der Refrain wird dann einen Tick deutlicher, denn da heißt es: „Was hat das mit dir gemacht? Lagst du auch noch wach die ganze Nacht? Hast dich gefragt, was hast du falsch gemacht? So wie ich, so wie ich, so wie ich“. Spätestens da ist dann auch mir klargeworden, in diesem Song von Lotte geht es um Vergewaltigung. Und die Sängerin stellt das Opfer hier ausdrücklich in den Mittelpunkt, die seelischen Verletzungen, die mit so einer Tat einhergehen, die körperlichen Verletzungen, das Chaos, die Angst, die Hilflosigkeit, die nach so einer Tat bleiben. Was sie beschreibt, ist exakt das Dilemma, in dem viele Opfer sexualisierter Gewalt stecken. Und um das gleich vorwegzusagen: Opfer sind auch Kinder. Opfer sind auch Männer. Aber die größte Opfergruppe sind nun einmal Frauen, Frauen, die in doppelter Hinsicht schwer verletzt werden, körperlich und auch psychisch, Frauen, die sich unmittelbar nach dem Angriff in einem extremen Spannungsfeld befinden. Denn auf der einen Seite ist da der Schock, die Unsicherheit, die Angst, die Wut und der Wunsch, sich irgendwie selbst zurückzuziehen, zu schützen, zu reinigen. Und auf der anderen Seite sind da Fragen: Wie zeige ich den Typen an oder wie geht es jetzt überhaupt weiter? Und währenddessen tickt unablässig die Uhr. Denn die Zeit arbeitet gegen das Opfer. Die Spuren der Tat altern, das haben so Spuren an sich. Haut, Haare, Blut, Sperma werden mit der Zeit schlechter auffindbar, damit schlechter lesbar und damit schlechter auswertbar. Was die Opfer jetzt eigentlich bräuchten – es ist heute schon mehrfach gesagt worden –, wäre Zeit, Schutz und Ruhe. Und was die Strafverfolgung jetzt bräuchte, wäre aber eine gerichtlich belastbare Spur, ein Beweis und eine Aussage. Und genau hier setzt eben die vertrauliche Spurensicherung an. Deren Hauptargumente sind, der Name sagt es schon, Vertraulichkeit und Anonymität bei gleichzeitiger medizinischer und juristischer Professionalität. Damit wird für die Betroffenen ein ganz wichtiges Zeitfenster geöffnet, Zeit, um sich zu sammeln, Zeit, um später zu entscheiden, Zeit, erst einmal zu verarbeiten und zu verstehen, was da überhaupt passiert ist, und dennoch keinen Beweis dem Lauf der Zeit und damit der Vergänglichkeit zu überlassen. Denn, ich habe es schon gesagt, das haben Spuren so an sich, die verschwinden eben mit jeder Stunde, mit jeder Dusche, mit jeder Nacht. Vertrauliche Spurensicherung bedeutet, wir nehmen den Betroffenen einen Teil der Last ab und wir geben ihnen Zeit, Würde und eine faire Chance auf Gerechtigkeit, wenn sie diesen Weg gehen wollen. Und dafür nehmen wir den Antrag der Linken mit Änderungen an. Ich will ausdrücklich sagen, die schriftliche Anhörung hat gezeigt, dass es hier nicht um Parteipolitik geht, sondern um ein gemeinsames Ziel. Dafür danke ich auch noch mal allen Institutionen und Verbänden, die ihre Expertise hier eingebracht haben. Was die entscheidenden Punkte sind, das wurde heute schon mehrfach gesagt, ich fasse es deswegen einfach noch mal kurz zusammen. Erstens haben wir da die Kostenfreiheit und Vertraulichkeit. Die Beweisaufnahme darf für die betroffenen mit keinen Kosten verbunden sein und soll anonym sein. Das ist zentral. Zweitens: Zugang für alle, unabhängig vom Geschlecht. Wir stellen klar, das Angebot steht eben Betroffenen körperlicher und sexueller Gewalt geschlechtsunabhängig zur Verfügung und wir sprechen hier ausdrücklich auch von Kindern. Drittens: raus in die Fläche. Das ist auch schon mehrfach gesagt worden. Thüringen ist ein Flächenland, die vertrauliche Spurensicherung ist im Moment im Universitätsklinikum Jena möglich, aber Thüringen ist groß und ländlich geprägt. Deswegen ist es wichtig, dass das UKJ bis September 2026 Kooperationsvereinbarungen schließt. Viertens – ganz wichtig: Das Projekt noch bekannter machen und daher bitten wir die Landesregierung, plattformübergreifend Informationskampagnen zu starten, inklusive Material in einfacher Sprache, inklusive mehrsprachigen Kerninformationen, und die Einbindung von Multiplikatoren. Denn nur ein Angebot, das jeder kennt, das kann seine Hilfe auch entfalten. Fünftens: einfache Lösungen in einem ländlichen Land. Wir werden die Reisekostenanfrage ansprechen bzw. wir tun das schon. Wir nehmen die Telemedizin als Werkzeug ernst, nicht als Wundermittel, aber als Möglichkeit, die Wege zu verkürzen und Qualität zu sichern, wenn die Entfernung zu groß wird. Das sind die wesentlichen Punkte, die in diesem Programm verankert werden. Zeit, Würde und eine faire Chance auf Gerechtigkeit, das ist es, was wir tun können, wir als Politik. Das kann keine Wunden heilen, keine körperlichen und keine seelischen, aber es ist ein Schritt auf dem Weg zurück ins Leben. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und ich bin froh, dass das aus dem Plenum auch schon eindeutig signalisiert worden ist. Ich danke Ihnen ganz herzlich.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauende, die vorliegende Beschlussempfehlung für die Stärkung der vertraulichen Spurensicherung in Thüringen ist ein Kompromiss der demokratischen Fraktionen und ein Zeichen für eine verlässliche Politik, die bei produktiver Zusammenarbeit möglich ist. Darüber freue ich mich nicht nur menschlich, sondern vor allem fachlich, denn die vertrauliche Spurensicherung ist für Betroffene einer Vergewaltigung oder einer sexuellen Nötigung ein wichtiger Baustein in der Gewaltschutzstruktur des Freistaats Thüringen. Die Relevanz von Opferschutz verdeutlichte nicht nur die zuletzt veröffentlichte Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen – kurz: LeSuBiA . Gewalt ist weiterhin tief verankert in unserer Gesellschaft. Besonders Frauen und Kinder sind häufiger und stärker von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sowie besonders von sexualisierter Gewalt betroffen. Die Studie lässt auch deutlich werden, dass, egal um welche Form von Gewalterfahrung es geht, eine Strafanzeige in höchstens 10 Prozent der Fälle gestellt wird – höchstens 10 Prozent der Fälle! –. Dass sich dann bei einer solchen Debatte hier heute die AfD erneut hinstellt und fast schon in zwanghafter Manier von zu schließenden Grenzen spricht, zeigt, dass Sie nicht erkannt haben, was für Schicksale hinter diesen Daten stehen.
(Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Doch!)
Die Grenze, das ist die Wohnungstür, die Grenze, das ist die Haustür.
(Beifall Die Linke, SPD)
Das ist doch das Beängstigende, das ist doch das Schreckliche, das so viele Opfer von sexualisierter Gewalt ihren Täter im Nahfeld wissen müssen, ihren Täter bereits kannten. Die wirtschaftliche Abhängigkeit, die auch bei einem Gros der Fälle – wir reden von über 50 Prozent der Fälle – vorhanden ist, zeigt, dass es viel zu leicht gedacht ist, zu einem Opfer zu sagen: Dann geh doch, dann trenne dich doch einfach von deinem Täter. Denn das kann leider in Deutschland nicht jede Frau, weil die wirtschaftliche Situation von Frauen mit einer Doppelbelastung von Erwerbsarbeit und Sorgearbeit vorhanden ist. Auch das ist ein Problem, was die Studie sehr deutlich gezeigt hat. Und das ist die gesellschaftliche Aufgabe, die offenlegt, dass Opferschutz noch nicht an erster Stelle steht. Ich freue mich sehr, wenn wir es heute hier schaffen, den Opferschutz zumindest ein wenig zentraler zu rücken, als er es bisher vorhanden war.
(Beifall Die Linke)
Dass mit Blick auf das vermeintliche Versagen des Staats von Rechtsaußen hinsichtlich der Finanzen ausgeführt wird, es sei ein Skandal, wie die Finanzierung abläuft, bin ich ehrlicherweise darüber irritiert, denn die vertrauliche Spurensicherung ist ja bereits Kassenleistung, und das ist sie wohl hoffentlich zu Recht. Ich weiß nicht, ob Sie das hier gerade angreifen wollten. Wir haben ja auch nicht umsonst den Vertrag zur Kostenübernahme hier klar mit benannt. Und für all diejenigen, die keine Krankenkasse im Hintergrund haben, denn natürlich gibt es auch diese Fälle weiterhin, gibt es auch jetzt schon die Möglichkeit zur Kostenübernahme. Denn das muss uns doch eigentlich, hoffe ich, denke ich, einen, dass, wenn wir sagen, es ist ein Ausnahmefall, über den wir reden, Betroffene, gegebenenfalls traumatisiert von dem gewaltvollen Geschehen, nicht erst noch darüber nachdenken müssen, welche Kosten und welche Wege sie auf sich nehmen müssen, um eine vertrauliche Spurensicherung zu erhalten. Ich sage auch ganz klar, das dürfen wir auch von Betroffenen in einer solchen Ausnahmesituation nicht erwarten. Ich denke, über die konkreten Qualifizierungen, die unser Antrag erfahren hat, wurde bereits ausgeführt. Wichtig ist für uns, dass der zuständige Fachausschuss auch beim Bericht zur Umsetzung involviert sein wird und dann dieser Bericht auch Handlungsgrundlage für den weiteren Ausbau der vertraulichen Spurensicherung in Thüringen sein wird. Sie hören also, dieser Antrag findet heute nicht nur einen erfolgreichen Abschluss, sondern löst zugleich eine umfangreiche Prüfung aus, die für uns eine Leitschnur für zukünftige politische Aufgaben im Bereich des Opferschutzes ist. Ich freue mich also sehr, dass wir hier konstruktiv arbeiten konnten. Ich bedanke mich ganz ausdrücklich bei den gleichstellungspolitischen Sprecherinnen/Sprechern der Brombeere sowie den zuständigen Fachreferentinnen. Ich bedanke mich ebenfalls bei den Anzuhörenden für ihre Stellungnahmen und nicht zuletzt beim UKJ Jena und den Kolleginnen und Kollegen der Rechtsmedizin für ihre verantwortungsvolle und anspruchsvolle Tätigkeit. Ich denke, wir haben heute im Verlauf des Plenums gesehen, dass eine solch konstruktive Zusammenarbeit eben nicht selbstverständlich ist. Deswegen bedanke ich mich und sage gern im Sinne der Betroffenen, gern im Sinne der Thüringerinnen und Thüringer: mehr davon. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Danke schön, Frau Güngör. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen aus dem Rund, deswegen würde ich gern der Staatssekretärin und dem Geburtstagskind Frau Tina Rudolph heute noch das Wort geben.
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir beraten heute über die Beschlussempfehlung des Ausschusses „Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen“. Die Fraktion Die Linke hat diesen Antrag in den Landtag eingebracht und für die Landesregierung habe ich damals bereits im Plenum sehr ausführlich gesprochen und den aktuellen Stand der Umsetzung skizziert und auf den würde ich jetzt an dieser Stelle einfach auch verweisen, da ja mindestens eine Rede der Debatte, dankenswerter nur eine Rede, doch den Eindruck erweckt hat, dass vertrauliche Spurensicherung in Thüringen zum Status quo nicht möglich wäre. Deswegen lassen Sie mich das noch mal ganz klar sagen: Das ist sie! Der Antrag hat genau das gemacht, was Politik tun sollte, nämlich sich nicht mit einem ganz guten Status quo zufriedenzugeben, sondern trotzdem immer wieder zu überlegen, wie wir Angebote noch besser machen, wie wir Betroffene noch besser schützen können, wie Informationen noch niederschwelliger zur Verfügung stehen können. Dafür kann ich allen Beteiligten nur danken, dass das mit diesem Antrag gelungen ist, ein Angebot, was wir in Thüringen bereits haben, noch besser zu machen und für die Zukunft auf einen noch besseren und für die Betroffenen greifbareren Weg zu setzen. Was dann mit dem Antrag passiert ist, das haben die Vorrednerinnen und Vorredner auch schon skizziert. Der ist im Ausschuss für Gleichstellung sehr umfänglich beraten worden. Es gab eine große schriftliche Anhörung, an der sich dankenswerterweise auch sehr viele Institutionen sehr konstruktiv und fachlich sehr gut beteiligt haben. Auf dieser Grundlage haben dann die Koalitionsfraktionen Änderungen eingebracht. Zusammenfassend kann man sagen, aus meiner Sicht liegt jetzt eine sehr umfängliche und fachlich sehr gut qualifizierte Beschlussempfehlung vor. Deswegen, meine Damen und Herren Abgeordneten, möchte ich ausdrücklich sagen: Ich begrüße diese Initiative der Auseinandersetzung mit dem ursprünglichen Antrag. Ich kann es ausdrücklich würdigen, dass Sie so konstruktiv zusammengearbeitet haben und dass der ursprüngliche Antrag, der bereits richtige Impulse gesetzt hat, durch die Anhörung noch mal sehr, sehr deutlich unterstrichen worden ist, die gezeigt hat, wie wichtig die vertrauliche Spurensicherung ist, und dass die Änderungen der Koalitionsfraktionen den Antrag präzisiert, erweitert und die praktische Umsetzung noch besser möglich gemacht haben. Sehr geehrte Damen und Herren, die vertrauliche Spurensicherung ist nicht nur ein technisches Detail im Gesundheits- oder Justizsystem. Sie ist ein für die Betroffenen zentrales Angebot, Kontrolle zurückzugewinnen. Nach einer Gewalttat erleben viele dieser Betroffenen den Verlust der eigenen Kontrolle – über den Körper, über die eigene Sicherheit, über das, was als nächstes passiert. Die vertrauliche Spurensicherung setzt genau an dieser Stelle an und sagt im Kern: Du bestimmst. Nicht das Strafverfahren, nicht die Polizei, nicht der Druck, sofort eine Anzeige stellen zu müssen, sondern die Person steht im Mittelpunkt. Die Person kann in ihrem Tempo die Entscheidung treffen und das ändert nichts an ihrem Recht auf Schutz und an dem, wie sie Hilfe erfährt. Die Grundlage dieser Wahlfreiheit, auch später eine Anzeige stellen zu können, ist aber die gerichtsfeste Dokumentation und Lagerung der Spuren – und diese werden mit dem Antrag ausdrücklich gestärkt. Viele Aspekte, die der Antrag umfasst, sind in dieser Debatte schon durch die Abgeordneten genannt worden. Deswegen möchte ich nur noch einen besonders erwähnen und das ist die schon angesprochene Informationskampagne. Auch das haben wir in den Beratungen dankenswerterweise zur Kenntnis genommen und es ist auch durch die entsprechenden Sachverständigen unterstrichen worden: Ein Angebot kann natürlich nur so gut sein, wie es auch bekannt ist. Damit Betroffene tatsächlich von dem Angebot der vertraulichen Spurensicherung erfahren, ist es nötig, dass es eine gute Informationskampagne gibt. Wir haben vor, sie umfänglich, in einfacher Sprache, in mehrsprachigen Kernbotschaften und auch unter Einbindung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aufzusetzen. Und das würde ich Ihnen heute gern noch als Punkt mitgeben, dass wir das seitens des Ministeriums für den Herbst planen, verantwortet durch die Landesgleichstellungsbeauftragte. Zusammenfassend kann man sagen: Der Antrag der Fraktion Die Linke hat ein sehr wichtiges Thema aufgerufen. Die Beschlussempfehlung hat daraus einen sehr guten, fachlich fundierten, inklusiven Antrag gemacht, der Betroffene wirklich stärkt, das Thema ernst nimmt, die Struktur in Thüringen auch mit dem ländlichen Raum sehr ernst nimmt und niederschwelligen Zugang und gerichtsfeste Qualität miteinander verbindet. Die Beschlussempfehlung denkt Vertraulichkeit, Kostenfreiheit, Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz und Evaluation zusammen. In diesem Sinne kann ich nur begrüßen, dass diese Beschlussempfehlung durch eine sehr kollegiale, fraktionsübergreifende Zusammenarbeit entstanden ist. Sie ist aus meiner Sicht ein sehr guter Schritt, die vertrauliche Spurensicherung in Thüringen weiter zu stärken – erreichbar, anonym, fachlich verlässlich und auf jeden Fall im Sinne der Betroffenen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Danke schön. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und würde die Aussprache schließen. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Sie haben es gerade gehört: Es geht zunächst um die Ausschussempfehlung, die Annahme mit Änderungen empfiehlt. Ich würde über diese Beschlussempfehlung gern abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände aller Fraktionen, deswegen frage ich einfach mal: Wer ist dagegen? Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Dann haben wir die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen. Wir kommen damit dazu, über den eigentlichen Antrag abzustimmen – über den Antrag unter Berücksichtigung dieser gerade getätigten Abstimmung zur Beschlussempfehlung, also diesen Änderungen. Wer dem Antrag in geänderter Form zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Auch hier sehe ich wieder die Hände der Linken, SPD, BSW, CDU und AfD. Ich frage: Gibt es Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann herzlichen Dank. Dann ist dieser Antrag damit einstimmig angenommen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. Bevor ich den Tagesordnungspunkt 10 aufrufe, habe ich noch ein persönliches Anliegen. Herr Schlösser, Sie erinnern sich, ich habe Ihnen heute Mittag einen Ordnungsruf anlässlich Ihrer Rede gegeben gehabt und ich habe mir noch mal einen Protokollauszug geholt. Das war gegen Ende Ihrer Rede, da haben Sie gesagt: „Im Übrigen bin ich der Meinung, dass ein CDU-Promotionsbetrüger nicht Ministerpräsident des Freistaats Thüringen sein darf.“ Dafür erteile ich Ihnen jetzt einen zweiten Ordnungsruf.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Was?)
Ich muss Sie darauf hinweisen, dass bei einem dritten Ordnungsruf die Folge wäre, dass Sie diesen Plenarsaal verlassen müssen, dass Sie von der Plenarsitzung ausgeschlossen werden würden. Das war noch eine Formalie, die mir auf dem Herzen lag. Die wollte ich auf jeden Fall durchführen, solange Herr Schlösser hier im Raum ist. Damit kommen wir jetzt zu Tagesordnungspunkt 10 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3126 Meine Frage ist: Ist eine Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann können wir auch hier die Aussprache eröffnen und ich gebe Frau Jary das Wort.
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer zu Hause am Livestream! Thüringen ist ein Land der Vereine von der Dorfkapelle bis zum Rettungsverein, vom kleinen Sportclub bis zur Kulturinitiative. Überall engagieren sich Menschen freiwillig in ihrer Freizeit, ohne Bezahlung, sondern aus Überzeugung. Sie trainieren Kinder, sie organisieren Feste, sie halten unsere Dörfer und Städte zusammen – kurz gesagt, sie sorgen dafür, dass Gemeinschaft funktioniert. Und genau dieses Ehrenamt gerät aktuell unter Druck. Nicht durch fehlenden Idealismus, nicht durch mangelnden Einsatz, sondern durch ein Urteil, das auf den ersten Blick wie eine trockene steuerrechtliche Fußnote wirkt, tatsächlich aber enorme Folgen haben kann. Der Bundesfinanzhof hat am 13. November 2025 ein Urteil gesprochen, das eine seit mehr als zwei Jahrzehnten schwelende Rechtsfrage endgültig klärt und die bisherige Verwaltungspraxis in aller Schärfe infrage stellt. Mitgliedsbeiträge können umsatzsteuerbar sein, und zwar dann, wenn ein Verein seinen Mitgliedern konkrete Leistungen anbietet, zum Beispiel die Nutzung von Sportanlagen, die Teilnahme am Trainingsbetrieb oder auch Beratungsangebote. Und das gilt sogar dann, wenn ein Mitglied diese Leistung gar nicht nutzt. Und das bedeutet im Klartext, man zahlt möglicherweise Steuer auf etwas, was man vielleicht nie in Anspruch nimmt. Die bisherige Verwaltungspraxis, solche Beiträge generell als nicht steuerbar zu behandeln, verstößt nach Auffassung des BFH gegen geltendes Recht. Meine Damen und Herren, damit steht plötzlich auf dem Spiel, was jahrzehntelang als selbstverständlich galt und Tausende Vereine geraten in eine Situation großer Unsicherheit. Dabei ist diese Geschichte dieses Problems keineswegs neu. Der Ursprung dieser Rechtslage reicht weit zurück. Bereits im Jahr 2002 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Mitgliedsbeiträge Entgelt für Vereinsleistungen sein können. Der BFH hat diese Linie konsequent übernommen. Die Finanzverwaltung hat sie bis heute ignoriert. Und der Bundesgesetzgeber, er hatte im Jahressteuergesetz 2024 eine gesetzliche Klarstellung geplant, doch diese scheiterte am politischen Gegendruck. Das Ergebnis dieser jahrzehntelangen Untätigkeit erleben wir jetzt: Planungsunsicherheit, und das auf dem Rücken unserer Vereine. Um zu verstehen, wie ernst die Lage ist, muss man sich die steuerlichen Konsequenzen mal ganz im Detail ansehen. Die Steuerbarkeit allein entscheidet noch nicht über das Schicksal der Vereine. Ebenso entscheidend ist die Frage der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchstabe b des Umsatzsteuergesetzes. Doch diese Befreiung ist eng begrenzt. Sie gilt nur für Veranstaltungen, bei denen ein gemeinnütziger Verein sportliche Aktivitäten organisiert und keine Gewinne erzielen will. Ein Kulturverein, der zum Beispiel ein Sportturnier ausrichtet, könnte davon profitieren, ein Sportverein, der lediglich seine Halle zur freien Nutzung öffnet, möglicherweise dahin gehend nicht. Und damit nicht genug, der BFH stellt außerdem die Frage, ob das Gesamtangebot eines Vereins steuerrechtlich als einheitliche Leistung zu bewerten ist oder als mehrere selbstständige Leistungen. Gerade bei Vereinen mit vielen Angeboten wird häufig von diesen mehreren gleichwertigen Leistungen ausgegangen. Und dann gilt, wenn in diesem Paket auch nur ein einziges steuerpflichtiges Element enthalten ist, kann der gesamte Mitgliedsbeitrag umsatzsteuerpflichtig werden. Meine Damen und Herren, wenn eine Leistung steuerbar wird, kann ein Verein zwar grundsätzlich Vorsteuer abziehen, etwa bei Investitionen in Vereinsheime oder auch in Sportanlagen. Greift aber eine Steuerbefreiung, entfällt dieser Vorteil. Und wenn schließlich eine vollständige Umsatzsteuerpflicht besteht, bleibt Vereinen oft nur eine Möglichkeit, sie müssen die Steuer auf ihre Mitgliedsbeiträge aufschlagen mit allen Konsequenzen für die Mitglieder und auch die Attraktivität des Vereinslebens. Das alles darf keine Frage sein, die Vereine alleine mit ihren Steuerberatern lösen müssen. Das ist eine politische Aufgabe, die endlich angegangen werden muss. Was dies konkret bedeutet, lässt sich an Tausenden von Beispielen in ganz Thüringen illustrieren. Ob nun der SV Petkus in Wutha-Farnroda, der Heimatverein Wünschensuhl oder der Kanu-Club „Rennsteig“ Hörschel, in Vereinen wie diesen engagieren sich Menschen in ihrer Freizeit, und das auch oft schon seit Jahrzehnten, und nicht für Geld, sondern aus Leidenschaft. All diese Vereine würden plötzlich mit zusätzlichen Kosten und erheblicher Bürokratie konfrontiert. Wir wissen alle, gerade kleine ehrenamtlich geführte Vereine können das kaum stemmen. Steigende Mitgliedsbeiträge würden Teilhabemöglichkeit einschränken und Menschen vom Ehrenamt schlichtweg fernhalten. Oder anders gesagt: weniger Mitglieder, weniger Ehrenamt, weniger gesellschaftlicher Zusammenhalt. Und das können wir uns schlichtweg nicht leisten, wir alle nicht, weder finanziell noch gesellschaftlich und auch nicht politisch. Thüringen hat mit seinem Ehrenamtsgesetz ganz bewusst Rahmenbedingungen geschaffen, um bürgerschaftliches Engagement zu fördern und zu stärken. Das ist politischer Wille dieses Hauses, fraktionsübergreifend, und es wäre mehr als absurd, diesen Kurs durch eine steuerrechtliche Hintertür aus dem Bundesrecht wieder zu untergraben. Was wir vorn aufgebaut haben, dürfen wir hinten nicht wieder einreißen. Der BFH hat in seinem Urteil selbst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bundesgesetzgeber hier handeln kann. Er hat die Tür geöffnet und wir müssen auch durchgehen. Eine entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes ist zwingend notwendig, um dauerhaft Rechtssicherheit zu schaffen und die gemeinnützige Vereinsarbeit zu schützen. Diese Einladung nehmen wir an. Thüringen muss deshalb im Bundesrat mit einer eigenen Initiative oder durch die Unterstützung entsprechender Initiativen anderer Länder aktiv werden. Und wir erwarten von der Landesregierung, dass sie den Landtag zeitnah auch über den Stand dieser Initiative und die geltende Rechtslage informiert. Drei Dinge müssen dabei sichergestellt werden: erstens eine ausdrückliche und dauerhafte Befreiung der Mitgliedsbeiträge von der Umsatzsteuer, zweitens der ausdrückliche Ausschluss rückwirkender steuerlicher Belastung für gemeinnützige Vereine und drittens eine Neuregelung, die rechtssicher, praktikabel und bürokratiearm ausgestaltet ist und den tatsächlichen Bedingungen ehrenamtlich geführter Vereine auch Rechnung trägt. Meine Damen und Herren, es wäre fahrlässig, diese vom Gericht selbst aufgezeigte Einladung nicht anzunehmen. Handeln wir also für die Vereine, für das Ehrenamt, für den Zusammenhalt in unserem Land. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Jary, ich gebe Ihnen da durchaus recht, dass dieses Urteil für die Vereine auch im Freistaat zu einem Problem werden könnte. Und der von Ihnen vorgelegte Antrag, muss ich sagen, ruft in mir durchaus Sympathien hervor, aber auch eine gewisse Form von Skepsis. Sympathie deshalb, weil eben fast 3.200 organisierte Vereine in Thüringen nun nicht wissen, was auf sie zukommt. Organisiert in diesen Vereinen sind über 391.000 Menschen, die da sehr aktiv sind. Und ich glaube, neben mir sind auch viele von Ihnen ehrenamtlich in einem Sportverein aktiv und können beurteilen, was das im Zweifel bedeuten könnte. Nichtsdestotrotz – ich hatte es gesagt – erfüllt mich Ihr Antrag auch mit einer gewissen Skepsis. Skepsis deshalb, weil es ja um Bundesrechtsprechung bzw. ‑ gesetzgebung geht, die Umsatzsteuergesetzgebung. Und Sie streben jetzt eine Bundesratsinitiative an, haben aber auch gesagt, dass bereits im Jahr 2024 mit dem Jahressteuergesetz 2024 eine entsprechende Anstrengung unternommen wurde, hier eine Regelung zu schaffen. Und es ist wirklich richtig selten, dass ich mal den ehemaligen Finanzminister Christian Lindner von der FDP lobe, der seinerzeit als Regierung dieses Gesetz, diesen Vorschlag eingebracht hat, nämlich einen Punkt c in den § 4 Nr. 22 Umsatzsteuergesetz einzufügen, wo das eben klar geregelt ist und für Sport- und Körperertüchtigung ausübende Vereine diese Umsatzbesteuerung eben freigestellt wird. Sie hatten es gesagt, Frau Jary, es scheiterte an dem gesetzgeberischen Willen. Das habe ich mir aufgeschrieben. Ich möchte Ihnen mal sagen, wie dieser gesetzgeberische Wille damals aussah. In der ersten Lesung im Bundestag im September 2024, wo nämlich ein Abgeordneter Fritz Güntzler, CDU, lange ausführte – und das können Sie auch alles in den Protokollen nachlesen – und sich letzten Endes dafür aussprach, den Anspruch auf Vorsteuerabzug weiterhin zu haben, denn Investitionen würden sich daraus finanzieren, und diesen Gesetzentwurf, der von Herrn Lindner vorgelegt wurde, halte er für falsch. Aber auch bei der SPD war das ähnlich. Ein Kollege Tim Klüssendorf hält es für notwendig, dass die vorgeschlagene Umsatzsteuerbefreiung gestrichen wird. Er begründet das mit eindeutigen Rückmeldungen aus den Vereinen, die ihn ereilt hätten, weshalb diese Maßnahme nicht mehr durchgeführt werden könnte. Dann ging der Gesetzentwurf in den Haushaltsausschuss. Der Haushaltsausschuss beschloss dann im Oktober 2024 in der Drucksache 20/13420, dass der Verzicht auf diese Erweiterung sozusagen ausgesprochen und beschlossen wird. Dann ging es in die zweite Lesung und da war es eine Frau Antje Tillmann, CDU – sie ist jetzt keine Abgeordnete mehr –, die feststellte, wie sehr die Sportvereine verunsichert wurden, während das Ansinnen ja nun glücklicherweise fallen gelassen wurde und entsprechend das Gesetz somit besser sei, also ohne diese Festlegung in § 4 Nr. 22 Umsatzsteuergesetz. Auch Herr Klüssendorf, wieder SPD, meinte, europäisches Recht umsetzen zu wollen und dass auch er wieder Rückmeldungen bekommen hat und das so nun eine korrekte Regelung wäre. Aber das war natürlich eine alte Bundesregierung, man hätte meinen können, es ginge besser. Aber da war ja auch das Steuergesetz 2025 im Oktober 2025 und dann Ende des Jahres beschlossen worden. Auch hier ist die dann CDU-geführte Bundesregierung unter dem CDU-Kanzler nicht aktiv geworden. Dazu fällt mir auch eine Passage in der Auswertung von schriftlichen Anfragen ein. In dem Fall waren es AfD-Abgeordnete, die gefragt haben, was denn jetzt Sachstand mit dieser Umsatzsteuerbefreiung ist. Dazu war die Antwort der Bundesregierung: Die Abstimmungen mit den Ländern sind komplex, dauern an und im Regelfall ist wohl keine Besteuerung zu erwarten. Also dieses „komplex“ bei der Bundesregierung scheint ein sehr verbreiteter Passus zu sein und auch hier mit angeführt. Ich habe das alles aufgeführt, sehr geehrte Damen und Herren, weil ich und wir als Linke natürlich die Vereine unterstützen, wir unterstützen das Ansinnen. Grundsätzlich folgen wir dem Credo: Alles, was gemeinnützig ist, soll steuerfrei sein, alles, was Gewinnerzielungsabsicht hat, wird besteuert. Das ist die Klammer, unter der wir unser Handeln sehen. Natürlich – ich habe es angedeutet – können Sie an der Stelle jetzt bei diesem Antrag mit unserer Unterstützung rechnen. Aber ich möchte doch anmerken, dass es vielleicht hilfreicher gewesen wäre, vielleicht effektiver gewesen wäre, mal mit den Kolleginnen und Kollegen in Berlin zu reden, sie mal mit an Bord zu holen und vielleicht auch auf dem kleinen Dienstweg für eine Lösung zu sorgen, statt hier in Thüringen einen plakativen Antrag auf den Weg zu bringen.
(Beifall Die Linke)
Vielleicht sollten Sie das für das nächste Mal mitnehmen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer an den Bildschirmen, wir beraten heute die Drucksache 8/3126 der Brombeerkoalition aus CDU, BSW und SPD. Es geht um die drohende Umsatzsteuerbelastung von Vereinsmitgliedern durch Umsatzsteuer auf erhobene Mitgliedsbeiträge. Lassen Sie mich zunächst erklären, was Umsatzsteuerbarkeit hier konkret bedeutet.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das hat Frau Jary schon!)
Durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs – konkret handelt es sich in diesem Urteil um einen Sportverein – werden die Mitgliedsbeiträge nicht mehr als echte Beiträge – also Leistung ohne Gegenleistung – behandelt, sondern als Entgelt für konkrete Leistungen, nämlich die Zurverfügungstellung von Sporthallen, Trainingsmöglichkeiten, Geräten und organisierte Betreuung. Der BFH sagt, das ist ein klassischer Leistungsaustausch und daher droht die volle Umsatzsteuerpflicht, was die Beiträge der Mitglieder natürlich verteuert, wenn der Verein kein Kleinunternehmer ist. Ein kleiner steuerlicher Exkurs sei mir an dieser Stelle noch gestattet. Liebe Antragsteller, die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchersteuer. Sie würde also im Falle der Erhebung das Mitglied als Konsumenten belasten und nicht den Verein. – So viel am Rande zum Niveau Ihrer steuerlichen Einlassung.
(Beifall AfD)
Aber Ihnen ist offensichtlich jedes Mittel recht, sich als Robin Hood der Ehrenamtler aufzuspielen. Aber weiter mit der Lösung des Problems: Einer Umsatzsteuerpflicht kann eine Bundesregierung begegnen, indem sie in das Umsatzsteuergesetz eine Umsatzsteuerbefreiung aufnimmt. Diese einzig wirksame Lösung kann nur der Bund liefern, denn das Umsatzsteuergesetz ist ein Bundesgesetz. Wir brauchen eine klare Steuerbefreiung, beispielsweise durch die Einführung des § 4 Nr. 22 Buchstabe c Umsatzsteuergesetz, der alle Leistungen gemeinnütziger Sportvereine ohne Gewinnstreben, die in engem Zusammenhang mit Sport oder Körperertüchtigung stehen, von der Umsatzsteuer befreit.
(Beifall AfD)
Und genau dieser Ansatz wurde bereits – und das wurde hier auch schon mehrfach erwähnt – 2024 im Jahressteuergesetz geregelt. Und zwar können Sie das nachlesen in der Bundestagsdrucksache 2012/780. Der erste Versuch im Bundestag ist jedoch gescheitert. Die Befreiung wurde in letzter Minute wieder gestrichen, Herr Hande hat das genauestens erläutert. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der SPD, Ihre Parteien regieren doch im Bund. Sie könnten die Steuerbefreiung doch dort mit einem einzigen Satz in die Norm des § 4 Umsatzsteuergesetz einführen und tausende Vereine wären sogar bundesweit entlastet. Stattdessen bringen Sie einen Antrag hier in den Thüringer Landtag ein, obwohl jeder weiß, dass der Landtag das Umsatzsteuergesetz nicht ändern kann.
(Beifall AfD)
Entschuldigung, aber Ihre verlässlich immer wiederkehrenden offerierten Anträge im Plenum für das Ehrenamt werden langsam peinlich. Auch die AfD steht klar und ohne Wenn und Aber an der Seite des Thüringer Ehrenamts. Wir unterstützen jede ernstzunehmende Lösung, die den Vereinen wirklich hilft. Aber für diesen reinen Feigenblattantrag der Brombeerkoalitionäre gibt es von uns keinen Beifall.
(Beifall AfD)
Denn die Wahrheit ist doch: Unsere Vereine stehen längst unter Druck. Was müssen wir also in Thüringen erledigen? Ich möchte an dieser Stelle ganz kurz zum Thüringer Ehrenamtsbeauftragten überleiten. Warum bei meiner Fraktion der starke Eindruck entstanden ist, dass auch jener Teil ihrer gut inszenierten parteipolitischen Anbiederung an das Ehrenamt ist, führe ich jetzt aus. Jährlich 15 Millionen Euro zusätzliche Steuergelder werden nun an den Mann oder die Frau gebracht,
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Ist das nicht richtig, die zu unterstützen?)
durch einen eigens dafür in die Staatskanzlei gerufenen CDU-Kreisvorsitzenden Guntram Wothly,
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Freie Rede!)
der mit dem Titel Thüringer Ehrenamtsbeauftragter durch das Land reist. Die Schecks werden vielfach durch ihn höchstpersönlich überreicht, sehr gern
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
unter starker medialer Begleitung und anschließender Bildberichterstattung in allen Gazetten und Kanälen. Rein zufällig vor Ort und mit auf das Pressefoto gerutscht, kann man auch noch Landtagsabgeordnete der CDU entdecken.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Thema!)
Die Inszenierung ist klar: Hier kommt die CDU und bringt Geld. Nach einer Kleinen Anfrage meiner Fraktion zu genau diesen in der Presse gut dokumentierten Fakten wurde die aus meiner Sicht bestehende Wahlkampfvermarktung zumindest etwas zurückgefahren.
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Ja, ich bin gleich da. – Für alle, die sich für die Antwort der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage interessieren, verweise ich auf die Drucksache 8/3331. Sie ist vor drei Tagen im öffentlichen Parldok eingestellt worden. Dieser Drucksache ist auch zu entnehmen, dass der Ehrenamtsbeauftragte ohne Ausschreibung und durch Abordnung zur Staatskanzlei ausgeliehen wurde. Hier stellen sich Fragen: Hätte der Posten nicht eigentlich öffentlich ausgeschrieben werden müssen? Welches Verständnis für seinen Job herrscht bei dem Ehrenamtsbeauftragten als CDU-Funktionär
(Unruhe CDU)(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Zum Thema!)
und hätte er nicht selbst darauf kommen können, dass sich seine Flankierung durch die CDU-Abgeordneten von selbst verbietet? Was die CDU hier macht, ist keine Wertschätzung des Ehrenamts, das ist Versorgungspolitik.
(Beifall AfD)(Unruhe CDU)
Sie gehen mit Steuergeld auf Wählerfang. Und das Geschenk ist vergiftet, denn die Zinsen der 15 Millionen Euro werden die gleichen Leute zahlen müssen, die Sie vorgeben wertzuschätzen.
(Beifall AfD)
Dazu kommt, dass Ihr Ehrenamtsförderprogramm der Kleingastronomie gerade im ländlichen Raum den Rest gibt. In der Praxis fließen die Fördergelder oft ohne einen konkreten vorgegebenen Verwendungszweck in den Zweckbetrieb, sogar gezielt in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von Vereinen. Das Programm bewirbt sogar explizit Vereinsfest als förderfähig. Vereine veranstalten also damit gezielt subventionierte Feste – genau das, was früher im Fördermittelrecht ein klares No-Go war. Früher hieß es: keine staatliche Förderung, die privaten Anbietern schädlichen Wettbewerb bereitet. Falls es der Brombeere entgangen ist: Im ländlichen Raum kämpfen Gastwirte massiv ums Überleben. Viele Säle und Schankbetriebe stehen vor der Schließung. Die DEHOGA warnt seit Jahren vor dieser unfairen Konkurrenz durch subventionierte Vereinsveranstaltungen.
(Beifall AfD)
Die Thüringer Altparteien ignorieren das. Das ist Verrat an der freien Wirtschaft unter dem Deckmantel der Ehrenamtsförderung. Es ist zu prüfen, ob Förderpraxis des Landesprogramms „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts im Freistaat Thüringen“ gegen Haushaltsrecht, Gemeinnützigkeitsrecht und das Verbot schädlichen Wettbewerbs verstößt. Wir fordern den klaren Ausschluss wettbewerbsverzerrender Förderung, keine Subventionierung von Festinfrastruktur, die direkt gegen private Gastwirte antritt. Mit der parteipolitischen Inszenierung muss Schluss sein: keine gemeinsamen Auftritte des Beauftragten und Abgeordneten bei Geldübergaben, statt kreditfinanzierter Showförderung Rückkehr zu ehrlichen Prioritäten. Kümmern Sie sich, werte Antragsteller …
(Beifall AfD)
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Kümmern Sie sich, werte Antragsteller der Brombeere, mittels Ihrer guten Kontakte zur derzeitigen Bundesregierung um die heute debattierte Umsatzsteuerproblematik. Wie gesagt braucht das aber nicht den heutigen Showantrag. Liebe Ehrenamtliche, Sie verdienen echte Anerkennung,
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das haben wir ja gerade gehört!)
keine Instrumentalisierung für Wahlkampf.
(Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Selten so gelacht!)
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, werte Zuschauer am Livestream, werter anwesender Gast, es ist ja schon viel gesagt worden, deshalb kann man es vielleicht auf das Wesentliche reduzieren, auch angesichts der Uhrzeit. Ich stelle erst mal fest – alle sachfremden Erwägungen, die hier ausgesprochen wurden, außer Acht lassend –, dass wir über alle Fraktionen hinweg offensichtlich unsere gemeinnützigen Vereine und das Ehrenamt lieben und schätzen.
(Zwischenruf Abg. Jary, CDU: Nein, eben nicht!)
Doch, im Ergebnis schon. Alles andere würde sich die AfD auch nie erlauben, weil da stecken viel zu viele Wähler.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Dann hätte sie das nicht erzählen dürfen!)
Ich gehe auch davon aus, dass alle Fraktionen einen Antrag unterstützen werden, zumindest vom Ziel her, die Steuerbefreiung der Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine zu bewirken. Herr Hande hat vorhin ausgeführt, er hat eine gewisse Skepsis. Er hat schön auch mal die Genese des Versuches 2024, das schon mal ins Umsatzsteuergesetz einzubringen, diesen § 4 Nr. 22c, geschildert und auch dargelegt, aus welchen Gründen das damals gescheitert ist,
(Zwischenruf Abg. Hande, Die Linke: Keinen Bock mehr!)
und auch 2025 noch mal mit angesprochen. Trotz allem bin ich der festen Überzeugung, dass diese Skepsis nicht berechtigt ist. Ich bin sehr überzeugt davon, dass mit der Bundesratsinitiative, die wir hier anstreben – und ich finde, das ist keine Showpolitik, sondern es ist vielleicht auch vor dem Hintergrund, dass es 2024 auf der Bundesebene noch nicht geklappt hat, vielleicht sogar genau der richtige Weg, jetzt aus den Ländern heraus, über unsere Bundesratsinitiative, diesen Gesetzesvorschlag so anzustoßen, dass es jetzt tatsächlich zur Umsetzung kommt. Und ich bin auch überzeugt, dass das ganz einfach gelingen wird, einmal aus der Liebe zum Ehrenamt, was alle haben, und aus der Wertschätzung, die gemeinnützige Vereine in unserem Land haben für die gesamtgesellschaftliche Bedeutung, die sie ausmachen, und auch vor dem Hintergrund, dass es eigentlich relativ einfach ist, das zu bewirken. Das ganze Problem steckt ja darin, dass im Prinzip in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der Europäischen Union einmal in Artikel 2 geregelt ist, welche Lieferungen, Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Das ist genauso, wie es in § 1 des Umsatzsteuergesetzes der Bundesrepublik geregelt ist, also ein bisschen parallel. In Artikel 132 Abs. 1 Nr. m ist dann geregelt, dass gemeinnützige Vereine von dieser Umsatzsteuerpflicht befreit werden können, genau wie Sie es vorhin zitiert haben. Es wäre dann relativ einfach, genau diesen Passus des Artikels 132 in der Richtlinie der Europäischen Union in diesen § 4 Nr. 22c einfach zu übernehmen und diese Steuerbefreiung zu bewirken. Das heißt, es ist ein Gesetz gemacht worden von Menschen. Es ist ein relativ einfaches, überschaubares Gesetz. Es braucht keine fünfseitigen Paragrafen, wie das oft im Verwaltungsrecht oder im Steuerrecht sonst der Fall ist, um das zu ändern. Wir haben ein liebevolles Ziel drinstecken. Das heißt, ich gehe davon aus, das kann ganz einfach gelingen und es wird ganz einfach gelingen. Ich bin fest davon überzeugt und ich bin auch davon überzeugt, dass die AfD das mitmacht. Und zu guter Letzt, glaube ich, ist auch keine Skepsis gegeben, weil eben, nachdem dieses Vorhaben, das über das Jahressteuergesetz zu regeln, 2024 und im Oktober 2025 noch nicht gelungen war, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs just dann am 13. November 2025, also einen guten Monat später, gekommen ist, wo noch mal ganz deutlich vom Bundesfinanzhof gesagt worden ist, dass diese Regelung europarechtswidrig ist, dass man 20 Jahre eine falsche Verwaltungspraxis angelegt hat und die beseitigt werden muss. Spätestens vor dem Hintergrund dieser eindeutigen, nochmaligen Feststellung unseres obersten Finanzgerichts gehe ich davon aus, dass sich auch das Parlament diesbezüglich an die Rechtsprechung des obersten Gerichts halten wird, auch noch mal mit der deutlichen Betonung, dass man es 20 Jahre verwaltungsrechtswidrig gehandhabt hat und im Prinzip quasi schon reingeschrieben hat, wie der Gesetzestext lauten müsste. Vor diesem Hintergrund bin ich optimistisch, dass das klappt. Der Stups über die Bundesratsinitiative, die wir hiermit anregen, war aber offensichtlich noch erforderlich. Dem gehen wir jetzt nach. Ich gehe auch davon aus, dass sich dem andere Länder anschließen werden und wir dann zeitnah eine entsprechende Reform dieses Gesetzestextes erlangen werden. Deshalb bitte ich alle hier, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist ein bisschen spät. Ich kann verstehen, Frau Nauer, die Luft ist heute nicht ganz so gut hier, weil die Lüftung aus ist. Ich kann verstehen, dass man das eine oder andere nicht ganz so versteht und sich manchmal im Steuerrecht nicht so auskennt. Aber die Rede, die Sie gehalten haben, ist nicht nur am Thema vorbei, wie man wieder sieht.
(Unruhe AfD)
Sie haben wiederholt versucht, wie in jeder anderen Debatte auch, von Themen abzulenken und Ihre immer wiederkehrenden Geschichten zu erzählen, warum dieses Land angeblich nicht funktioniert, und versuchen sogar ein funktionierendes Konstrukt wie das Ehrenamtsgesetz zu diskreditieren.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Das kriegen hoffentlich da draußen viele Ehrenamtliche mit.
(Unruhe AfD)
Und Sie zeigen wiederholt, dass Sie Anträge gar nicht erst lesen. Sie reden am Thema vorbei. Wenn Sie nicht mitbekommen, dass es eine ganz klare Bundesratsinitiative ist – uns ist sehr wohl bewusst, dass das Umsatzsteuergesetz Bundesgesetzgebung ist.
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Das glaube ich nicht!)
Ich glaube schon. Dann hätten Sie einfach diesen Antrag richtig gelesen. Und ja, es ist – das hat Kollege Hande richtig festgestellt – nun mal so, dass auch im Bundestag Themen, wie das manchmal auch hier im Lande ist, beschlossen werden, die dann in anderen Gremien nicht so gut ankommen oder die wir einfach anders sehen. Nichts anderes ist diese Bundesratsinitiative, bei der wir hoffen, dass auch andere Länder hier vielleicht ein Einsehen haben oder dasselbe Ziel sehen, wie wir das als Brombeerkoalition sehen. Auch eins habe ich wieder festgestellt: Sie können nicht nur Anträge nicht lesen, Sie haben auch null Ahnung von Steuerrecht oder wie man in der Umsatzsteuer überhaupt ein Prüfschema vornimmt. Die Überschrift ist ganz klar, dass wir wollen, dass Mitgliedsbeiträge gar nicht erst steuerbar sind, weil sie momentan in einer möglichen Steuerbefreiung drinhängen. Wenn Sie noch mal prüfen würden, dass ein Mitgliedsbeitrag gar nicht steuerbar wäre, was er momentan ist, dann kommen Sie gar nicht erst zur Steuerpflicht. Das ist Ihr Grundproblem, dass Sie es gar nicht verstehen. Das haben Sie hier wiederholt sehr offen gezeigt. Das zeigt auch, dass Sie überhaupt kein Interesse am Ehrenamt haben, sondern hier einfach nur heiße Luft abspulen und selber gar keine Ideen haben, wie man zum Beispiel das Ehrenamt da draußen stärken kann.
(Unruhe AfD)
Wir wollen das Ehrenamt stärken.
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Nein, bei mir wurde vorhin bei Frau Nauer auch keine Zwischenfrage
(Unruhe AfD)
Wir wollen das Ehrenamt entlasten, indem wir möglichst wir davon abkommen, dass sie schwere oder große steuerrechtliche amtliche noch mehr Formulare ausfüllen usw. Und wir auch keine Beiträge zu einer Erhöhung kommen, weil Das kann dann genau dazukommen, wenn Vereine, weniger Einnahmen haben, und dann sagen: Dann erhöhen. Das wollen wir vermeiden, denn das würde natürlich Wir stehen an der Seite der Vereine, wir schützen das ment nicht durch ein Steuerrecht ausgebremst wird. Gleichzeitig die Lösung liegt auf Bundesebene. Das wurde jetzt schon darauf hingewiesen, dass eine gesetzliche Klarstellung anderes sagt diese Bundesratsinitiative. Ich bitte das Hohe
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Auch wenn die Zeit vorangeschritten ist, kann man das, mentiert stehen lassen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich muss ehrlich sagen, ich bin erschüttert, welche Einstellung licht haben. Ich frage mich die ganze Zeit: Sind Sie eigentlich den übrigen Abgeordneten Ihrer Fraktion?
(Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Ja!)
Vielleicht wäre das mal notwendig, um einschätzen zu während Sie hier sitzen und Ihr Geld bekommen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)(Unruhe AfD)
Ich weiß, viele Kolleginnen und Kollegen von mir sind was Ehrenamtliche aufbringen, unbezahlbar ist. Sie opfern
(Zwischenruf Abg. Gerhardt, AfD: Wer stellt denn das
Dr. Dietrich zu? zugelassen. Entschuldigen Sie bitte. weniger Bürokratie in den Vereinen haben, indem Pflichten erfüllen müssen, dass Ehrenwollen das Ehrenamt entlasten, indem zum Beispiel dann Umsatzsteuer darauf abgeführt werden muss. die Umsatzsteuer abführen müssten, dass sie dann muss ich das zum Beispiel um 7 oder 19 Prozent auch die Mitglieder treffen. Ehrenamt und wir sorgen dafür, dass das Engagehandeln wir verantwortungsvoll. Wir wissen, mehrfach gesagt. Der Bundesfinanzhof selbst hat notwendig ist. Die wollen wir mit vorantreiben. Nichts Haus um Zustimmung. Rund? Frau Meißner, bitte schön. was Frau Nauer hier losgelassen hat, nicht unkomSie hier gegenüber dem Ehrenamt verdeutselbst ehrenamtlich aktiv? Oder wie ist das mit können, was Ehrenamtliche in diesem Land leisten, ehrenamtlich aktiv und sie wissen daher, dass das, ihre Zeit für unsere Gemeinschaft. infrage?) Und dass es dann dieses Ehrenamtsgesetz gibt, mit dem man Ehrenamt würdigt, gern auch mit einer Dankesfeier, das ist nur billig und recht. Deswegen können wir stolz sein in Thüringen, dass wir dieses Gesetz haben.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Indem Sie das Gesetz und jeden einzelnen Ehrenamtlichen, der davon profitiert, hier diskreditieren, haben Sie sehr deutlich gemacht, was Sie vom Ehrenamt halten.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Sie diskreditieren!)
Das finde ich ehrlich gesagt sehr erschreckend. Ich hoffe, dass jeder Ehrenamtliche in Thüringen Ihre Rede gesehen hat und kann nur eins sagen: Wir stehen zum Ehrenamt und wir wissen zu schätzen, was jeder einzelne Ehrenamtliche für dieses Land leistet. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Nie gearbeitet!)
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Damit hat jetzt Frau Ministerin Wolf das Wort. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei allem Respekt für die späte Uhrzeit und bei allem Respekt für das Ehrenamt, erlauben Sie mir trotzdem eine Vorbemerkung. Sie ist aus meiner Sicht wichtig und sie ist aus meiner Sicht notwendig, weil es das erste Mal ist, dass ich mich als Ministerin in diesem Plenum zu Wort melde. Ich halte es für notwendig, eine Entgleisung zurückzuweisen, die wir gestern hier erlebt haben. Wir sind Zeuge geworden, wie der Abgeordnete Bilay den Finanzstaatssekretär
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Zum Thema!)
sozusagen mit den Worten begleitet, er würde hier sein Unwesen treiben, nicht aus Thüringen stammen
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das stimmt ja!)
und immer ein Fremdkörper in Thüringen bleiben.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Politischer Fremdkörper!)
Was für ein Geist steckt dahinter? Welche Parallelen finden wir in dieser Formulierung zur Fraktion gegenüber?
(Unruhe AfD)
Welch aus meiner Sicht wirklich dramatischer rhetorischer Fehltritt, welch Fehltritt in eine Entmenschlichung.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Zum Thema, Frau Präsidentin!)(Unruhe AfD)
Ich weiß, dass Herr Bilay ein guter Kuchenbäcker ist. Ich weiß, dass Herr Scholz Kuchen liebt. Vielleicht ist das der Moment, zu zeigen, dass eine Entschuldigung auch ernst gemeint ist.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Auf keinen Fall!)
Ich glaube, dass Hassreden – und das trifft im Übrigen dann auch den Teil der jetzigen Debatte – in diesem Haus
(Unruhe AfD)
nichts zu suchen haben und sie haben schon gar nichts zu suchen zwischen demokratischen Fraktionen und demokratischen Mitgliedern dieses Hauses.
(Beifall CDU, BSW, SPD)(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Zur Sache reden!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme gern zum Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW.
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Jetzt schon?)
Das sagen genau die Richtigen. Wir haben uns gerade eine Grundsatzdebatte von Ihnen angehört, die nichts, aber auch gar nichts mit dem Thema zu tun hatte.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir diskutieren vor allem über ein Urteil des Bundesfinanzhofs, welcher am 13. November 2025 erneut zur Umsatzbesteuerung von Leistungen gemeinnütziger Vereine geurteilt hat. Das Urteil hat medial hohe Wellen geschlagen. Gleich zu Beginn vorweg: Befürchtungen und Ängste bei Vereinen und deren Mitgliedern sowie auch hier im Haus sind aus unserer Sicht unbegründet. Ich möchte das fachlich entsprechend hier noch einmal darstellen. Ich möchte Ihnen auch darstellen, wie wir den politischen Handlungsbedarf auf Landesebene einordnen. Tatsächlich hat der Bundesfinanzhof …
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Frau Ministerin, einen Moment, bitte. Wir wollen heute, glaube ich, wirklich in einen Austausch treten. Das bedeutet aber immer, wer am Pult redet, hat das Wort. Bitte hören Sie zu und danach können Sie gern – Sie haben fast alle noch Redezeit.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Ich habe hier was gehört!)(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Ja, „Idiot“ habe ich gesagt!)(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das war das zweite Mal!)(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Vogel!)(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das war das dritte Mal!)(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Ich kann noch mehr sagen, wenn ihr wollt!)
Was möchten Sie denn noch sagen? Dann können wir die Ordnungsrufe gleich sammeln.
(Unruhe AfD, CDU)
Also es war jetzt „Vogel“, „Idiot“. Was habe ich nicht gehört?
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Zweimal „Idiot“ und einmal „Vogel“!)(Unruhe AfD)
Herr Cotta, ich weiß nicht, was Sie alle hier heute mit mir vorhaben, aber auch dafür einen Ordnungsruf. Ich bitte Sie wirklich, nicht nur Herrn Cotta im Sinne eines Ordnungsrufs zur Ruhe, sondern reißen Sie sich bitte alle zusammen. Wir schaffen das heute noch.
(Unruhe AfD)
Ja, wir schaffen das. Frau Wolf, Sie haben das Wort. Bitte. Herzlichen Dank. Ich komme zur etwas trockenen Materie des Bundesfinanzhofs zurück. Sie werden aber sehen, dass es am Ende keine trockene Materie ist, weil es natürlich die Thüringer Vereine maßgeblich beschäftigt. Der Bundesfinanzhof hat in dem genannten Urteil seine bisherige Rechtsprechung erneut bestätigt. Steuerrechtlich sind Leistungen eines Vereins gegenüber seinen Mitgliedern umsatzsteuerbar und die Mitgliedsbeiträge der Vereinsmitglieder sind durchaus ein Entgelt für die vom Verein erbrachten Leistungen. So viel zu den Fakten. Diese Sichtweise ist daher steuerrechtlich nicht neu und wird deshalb auch nicht zu einer sofortigen Änderung führen. Die Finanzverwaltungen der Länder hatten die bisherige Rechtsprechung aufgrund der steuerlichen Konsequenzen für den größten Teil von Vereinen nicht angewendet und das ist der maßgebliche Punkt. Genau das hat aber der Bundesfinanzhof in seiner neuerlichen Urteilssprache nun moniert, denn im aktuell entschiedenen Fall wollte ein Verein – und das ist der wichtige Punkt – in Niedersachsen unbedingt Umsatzsteuer anmelden, um im Gegenzug hohe Umsatzsteuerbeträge aus Rechnungen für den Bau einer Sportanlage in seiner Umsatzsteuererklärung gegenrechnen zu lassen. Dies hätte zu hohen Steuererstattungen für den Verein geführt. Das wollte der Verein ausdrücklich vor Gericht erreichen und bekam grundsätzlich Recht. Allerdings ist dieser Fall keineswegs abgeschlossen. Das Gericht muss sich jetzt erneut mit dem Sachverhalt beschäftigen und wir müssen dementsprechend feststellen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es nicht nur Vereine gibt, die Befürchtungen vor der Belastung durch die Umsatzsteuer haben, sondern es tatsächlich auch Vereine gibt, die gern diese Umsatzbesteuerung möchten und sich zum Teil eben auch erkämpfen und erstreiten, weil sie davon profitieren. Ich weiß, dass das nicht die Masse der Vereine ist, aber es sind auch eben nicht unmaßgeblich viele Fälle, die wir hier in den Blick nehmen. Gestatten Sie an dieser Stelle einen kurzen Rückblick: Bereits im Jahr 2024 wurde der Versuch seitens des Gesetzgebers unternommen, im Rahmen des damaligen Jahressteuergesetzes den Vereinen entgegenzukommen. Es wurde versucht, den Vereinen über eine umfassende Umsatzsteuerbefreiung zu helfen. So sollte nicht nur sportliche Veranstaltungen mit Teilnehmergebühren von der Umsatzsteuer befreit werden, sondern auch Dienstleistungen der Vereine. Hierbei wurde der europarechtliche Rahmen, nämlich die maßgebliche Mehrwertsteuersystemrichtlinie, weitestgehend ausgeschöpft. Doch dieser Versuch scheiterte auf Bundesebene, weil eben – und das ist das, was ich eben schon genannt habe – eine ganze Reihe von Vereinen, Verbänden, aber auch Kommunen genau dieses ablehnten und sich dagegen aussprachen. Hintergrund waren Bedenken der Gefährdung eines möglichen Vorsteuerabzugs aus Eingangsrechnungen und das überzeugte damals den Bundestag. Aufgrund der erneuten und aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und seiner Hinweise muss nun recht genau überlegt werden, wie das deutsche Umsatzsteuerrecht zukünftig angepasst werden kann, dass gesetzliche Änderungsversuche nicht noch einmal scheitern und eben ein möglichst breiter Vereinsbereich hiervon profitieren kann. Aktuell befassen sich die steuerlichen Fachbereiche auf Bund-Länder-Ebene genau mit dieser Materie. Auch das Fachreferat des Thüringer Finanzministeriums ist dabei aktiv, um Lösungen für die Vereine genau im Sinne Ihrer Debatte, die Sie hier geführt haben, zu erzielen. Es wird versucht, die Umsetzung der Rechtsprechung und das Wohlergehen der Vereine weitestmöglich in Einklang zu bekommen, und dieser Spagat – und es ist nicht ungewöhnlich, dass wir im Steuerrecht sozusagen in einen Spagat gehen müssen – soll so schonend wie nur irgendwie möglich gelingen. Das sind wir selbstverständlich unseren Thüringer Ehrenamtlichen schuldig. Dabei müssen die unterschiedlichen Interessen der großen, aber eben auch der kleinen Vereine sorgfältig gegeneinander abgewogen werden und natürlich – und das wissen wir auch – dürfen hierbei die Belange der Vereinsmitglieder und die Attraktivität der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht aus dem Blick geraten. Ich weiß, dass es eine ganze Reihe von Vereinen gibt, die eben nicht den Sparkassenmitarbeiter oder den Steuerberater als Schatzmeister haben, sondern die sich tatsächlich selbst durchquälen und die unseren größten Respekt für dieses Engagement verdient haben.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Die vielen kleineren Thüringer Vereine müssen sich dabei aber keine Sorgen machen, denn es gilt zu beachten, dass für diese auch weiterhin das Schutzschild der sogenannten Kleinunternehmerregelung wirkt. Und was sagt die Kleinunternehmerregelung? Der eine oder andere im Saal weiß es sicher, ich will es trotzdem noch mal der Ordnung halber nennen: Sie sagt und sie sorgt dafür, dass unternehmerisch tätige Vereine bei einem Gesamtumsatz von 25.000 Euro im Vorjahr und bis zu 100.000 Euro im laufenden Jahr von der Umsatzsteuer generell befreit sind. Das ist schon eine Größenordnung, an die die wenigsten Thüringer Vereine generell heranreichen. Sie wissen es vielleicht: Zwischenzeitlich hat die Sportministerkonferenz sich mit dieser Thematik beschäftigt. Am 19. März 2026 hat die Sportministerkonferenz den Hinweis an die Finanzministerkonferenz gegeben. Die Finanzministerkonferenz hat daraufhin schon am 23. April, also einen Monat später, beschlossen, dass das Bundesministerium der Finanzen unter Beteiligung der Verbandsseite eine unionsrechtskonforme gesetzliche Anpassung des nationalen Umsatzsteuerrechts anstoßen soll, um Rechtssicherheit für die betroffenen Vereine herzustellen. Mit der Neuregelung, so die Forderung, sollen einerseits zusätzliche Umsatzsteuerbelastungen für die Vielzahl der gemeinnützigen Sportvereine vermieden und andererseits durch geeignete Übergangsregeln das Vertrauen in bereits tätige Investitionen geschützt werden. Gemeinnützige Vereine sollen bis zu einer gesetzlichen Anpassung Vertrauensschutz auf die geltenden Verwaltungsmeinungen genießen. Sie sehen, man ist in Berlin bereits oder wir sind in Berlin bereits aktiv geworden und auf der Bundesebene aktiv geworden, ganz im Sinne des hier vorliegenden Antrags. Aber ich will das ausdrücklich sagen: Damit ist dieser Antrag nicht überflüssig, sondern er bedeutet für uns natürlich Rückenwind, er bedeutet politischen Rückenwind und daher danke ich den Brombeerfraktionen ausdrücklich für das Stellen dieses Antrags. Es tut gut, mit dieser Unterstützung dann in Berlin auch tätig zu werden.
(Beifall CDU, BSW, SPD)(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Ach, wie peinlich ist das denn!)
Vereine sollen für den Zusammenhalt in dieser Gesellschaft gestärkt werden. Sie sind kultureller Anker und sie sind eben für viele Menschen – und das ist gut und das ist wichtig – ein Stück Heimat. Ich werde mich – und das kann ich hier versprechen – für die notwendige steuerliche Klarheit und die notwendige Wertschätzung des Ehrenamts auch weiterhin einsetzen. Ich danke Ihnen trotz dieser späten Zeit für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Frau Ministerin hat anderthalb Minuten überzogen. Das möchte ich zunächst erst mal allen Fraktionen zur Kenntnis geben, überzogen in dem Sinne, einfach länger geredet, als wir als Richtzeit, so möchte ich das mal nennen, hier im Plenum vereinbart haben. Deswegen haben Sie jetzt alle noch Zeit dazugewonnen. Es gab gerade die Frage – ich glaube, Herr Höcke hatte das gerade gefragt –, ob die Ministerin hier gerade eine persönliche Erklärung abhält. Unsere Minister können am Pult, wenn sie als Minister reden, nicht eine persönliche Erklärung abhalten. Deswegen: Sie sind frei in der Zeitgestaltung, wie wir gerade erlebt haben, sie sind frei in dem, was sie sagen. Aber natürlich sind sie an den Respekt in diesem Haus gebunden, das haben wir immer wieder auch betont. Nichtsdestotrotz kann ich hier auch nicht irgendwelche Rügen oder Ordnungsrufe oder Ähnliches verteilen. Das haben wir oft genug im Ältestenrat besprochen. Jetzt hat sich Frau Muhsal gemeldet. Bitte schön.
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Frau Präsidentin, danke für die Klarstellung. Wir beantragen dennoch die Einberufung des Ältestenrats aufgrund dessen und die Unterbrechung der Sitzung.
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Dann werde ich das im Ältestenrat wahrscheinlich noch mal darstellen. Es ist jetzt zehn nach halb acht. Ich würde mal vorschlagen, wir schaffen es vielleicht bis um acht. Wir treffen uns um acht hier im Haus wieder und setzen dann die Sitzung fort. Sehr geehrte Damen und Herren, es tut mir leid, wir haben uns ein bisschen verspätet. Wir haben es bis 20.00 Uhr nicht geschafft. Wir haben uns gerade noch mal im Ältestenrat über den respektvollen Umgang nicht nur unter uns Abgeordneten, sondern auch insbesondere im Verhältnis Landesregierung zu den Abgeordneten und Abgeordnete im Verhältnis zur Landesregierung ausgetauscht. Ich glaube, es war noch mal eine sehr wichtige Einordnung und auch ein hoffentlich klärendes Gespräch. Nichtsdestotrotz hatten wir es noch nicht geschafft, diesen Tagesordnungspunkt abschließend zu behandeln. Wir waren bei dem Punkt verblieben, dass die Ministerin ihre Zeit überzogen hat. Deswegen möchte ich an der Stelle jetzt noch mal fragen – ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich die Aussprache schon geschlossen hatte –: Gibt es weitere Wortmeldungen? Wir hatten noch anderthalb Minuten auf der Uhr. Wortmeldungen sehe ich nicht, aber ich habe jetzt Herrn Dr. Wogawa. Bitte schön.
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Gut, damit haben wir jetzt die Aussprache beendet und Ich muss aber, bevor wir überhaupt über irgendetwas schussüberweisung? Ich habe keinen Hinweis auf Ausschussüberweisung noch? Das sehe ich nicht. Also keine Ausschussüberweisung. die Abstimmung gehen. Wir sind auch vorbereitet. Und mal, denn das war vorhin auch sehr schwierig, bitte antworten wir das hier vorn auch gut notieren können.
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Konnte jemand nicht seine Stimme abgeben? Das sehe wir zählen aus. Nehmen Sie noch mal Platz. Wir haben das Abstimmergebnis sind insgesamt 45 Jastimmen, keine Neinstimmen, 25 Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und damit noch kurz ein paar Hinweise geben, weil ich glaube, Kohlen. Der Freundeskreis Uruguay tagt im Raum Thüringen-Monitor. Herzlichen Dank.