Stefan Schard
Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich muss es, glaube ich, gar nicht so lange ausführen, die Ministerin hat in ihrer Einführung eigentlich auf alle Aspekte dieses Gesetzes hingewiesen. Gut, KarlLiebknecht-Zitate sind vielleicht nicht unbedingt meine Maßgabe,
(Beifall AfD, CDU)
aber die Punkte, die die Ministerin aufgegriffen hat, bilden den Kern dieses Gesetzentwurfs sehr umfangreich, sehr umfänglich. Für uns steht natürlich fest, dass wir uns an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientieren wollen und auch die weiteren sehr sinnvollen Vorschläge des Ministeriums prüfen, nach dem ersten Blick auch sehr wohlwollend prüfen wollen. Deshalb halte ich eine Überweisung an den Ausschuss für maßgeblich und auch das richtige Mittel. Ich will es gar nicht so weit in die Länge ziehen. Nach dem Motto „Es ist alles gesagt, nur nicht von jedem“ würde ich mich freuen, wenn wir aus dieser Runde den Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen und dann am Ende über den Gesetzentwurf beraten, der aus meiner Sicht verschiedene Komponenten hat – die Rechtsprechung, sehr sinnvolle Aspekte, die umgesetzt werden sollen, aber natürlich auch der Blick darauf, dass auch in Zukunft Strafe selbstverständlich Strafe bleibt. Und das sehe ich auch mit dem Gesetzentwurf in keinster Weise in irgendeiner Form beeinträchtigt. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
