Christian Schaft
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Ja, vielen Dank, Herr Präsident. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und ich begrüße insbesondere die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Thüringen hier zu diesem Tagesordnungspunkt! Zunächst erst mal freue ich mich über die große Einigkeit hier im Rund zum Erhalt der Zivilklausel, die wir übrigens erfolgreich als Fraktion Die Linke zusammen mit SPD und Grünen 2018 bei der letzten Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes mit auch eingebracht haben. Und Herr Dietrich, ich kann es aber auch nicht sein lassen, Ihnen zu sagen, Sie können sich noch so sehr winden, wie Sie wollen, dieser Antrag ist ein weiterer Beleg dafür, dass bei Ihnen vielleicht auf Plakaten groß „Frieden“ steht, aber im Programm eben kein Frieden ist,
(Beifall Die Linke)
sondern unter einer etwaigen Beteiligung an den Hebeln der Macht unter Ihnen am Ende eine Militarisierung der Gesellschaft genauso voranschreiten würde. Und das reiht sich ein in die bisherigen Widersprüche bei Ihnen. Ich zitiere mal Ihren Fraktionsvorsitzenden, der hat im November 2025 hier im Landtag gesagt, die Politik ist in der Pflicht, alle Kräfte auf die Herstellung und Bewahrung des Friedens zu konzentrieren. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf machen Sie genau das Gegenteil. Bei Ihnen gilt dann eben aber auch das Motto, gegen die Wehrpflicht sein, aber nur, so lange die Bundesrepublik nicht in Ihrem Sinne gestaltet wird. Und der staatlich finanzierte Rüstungsboom, der wird als Kriegswirtschaft nur so lange abgelehnt, bis dann am Ende sich aber das Eigentliche auch zeigt, nämlich beispielsweise auch mit Ihrem Nein zu unserem Antrag gegen die Ansiedlung der Rüstungsindustrie. Das zeigt nämlich auch, das sind dann auch nur Sonntagsreden, wenn es beispielsweise darum geht zu verhindern, dass Thüringen die verlängerte Werkbank der Rüstungsindustrie wird, dann ist es auch mit Ihren Worten nicht mehr lange hin, dass es sich als Lüge dann tatsächlich eben auch entlarvt.
(Beifall Die Linke)
Und was Sie hier machen, das ist unter dem vermeintlichen Deckmantel der Entbürokratisierung der Eingriff in die Frage, wie oder welche Aufgaben wir auch bei den Thüringer Hochschulen sehen. Es ist ja eben nicht nur der § 5 im Hochschulgesetz, sondern auch noch der Abs. 1 im selben Paragraphen. Wo auch noch mal ganz konkret steht, in welchem Geiste die Hochschulen sich in Thüringen auch leiten lassen. Dazu gehören auch die Bewahrung und Sicherung des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und der Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen in Thüringen. Und Ihr Gesetzentwurf, der setzt am Ende genau hier die Axt an. Und wo ich auch nicht umhinkomme, ist zu sagen, wenn Sie hier im Thüringer Landtag von der Hochschulautonomie reden und sagen, dass Sie sie verteidigen wollen, dann ist das ein Hohn. Denn es ist Ihre Fraktion in Sachsen-Anhalt, die sich anschickt, in ihrem Regierungsprogramm ganz klar und offen zu formulieren, dass sie am Ende genau das Gegenteil machen würde. Mit einer AfD in Sachsen-Anhalt droht den Hochschulen nur Böses, weil, das Einzige, was Sie wollen, ist, ihnen vorzuschreiben, was zu forschen und zu lehren ist. Weil sie am Ende mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen und konkretem finanziellen Druck vorschreiben wollen, was gute Wissenschaft und was keine gute Wissenschaft ist. Das erleben wir auch immer wieder hier im Thüringer Landtag, wenn Geisteswissenschaftlerinnen verschiedenster Disziplinen als Sabbelwissenschaftler bezeichnet werden oder es als Sabbelwissenschaften abgetan wird. Deswegen ist das, was Sie hier gesagt haben zur Verteidigung der Hochschulautonomie, ein blanker Hohn.
(Beifall Die Linke)
Ich will das noch einmal sagen, was steht denn eigentlich wirklich im Gesetz, weil Sie ja wieder auf die Frage der Verteidigung der Hochschulautonomie und Freiheit von Forschung und Lehre abgestellt haben. Kollege Geibert hat es schon gesagt: Die Regelung, die im Gesetz steht – und da haben wir damals in der Debatte Wert darauf gelegt –, ist eine gute Abwägung zwischen dem Ziel, die ethische moralische Verantwortung für die Gesellschaft an den Hochschulen zu diskutieren und gleichzeitig nicht in die Freiheit von Forschung und Lehre einzugreifen – deswegen die Form der selbstbestimmten Zivilklausel. Aber auf der anderen Seite gibt es das Recht der Bürgerinnen und Bürger, zu erfahren und zu wissen, was denn eigentlich mit den öffentlichen Geldern in Forschung und Lehre getan wird und dass am Ende auch im Bereich der sogenannten Dual-use-Güter transparent gemacht werden muss, zu welchem Zweck denn geforscht wird, ist es der zivile oder der militärische. Ich finde, das haben die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Thüringen verdient, dass es diese Transparenz entsprechend gibt. Wie schon bei der Frage bei der Ansiedlung von Rüstungsindustrie will ich es auch hier noch einmal sagen: Auch die Öffnung an den Hochschulen für Rüstungsforschung ist keine nachhaltige Politik, wenn auf die Karte von Militarisierung und Rüstung gesetzt wird. Damit wird am Ende nur an dem Ast gesägt, auf dem wir sitzen, und keine nachhaltige Zukunft aufgebaut.
(Beifall Die Linke)
Öffnen wir unkontrolliert an den Hochschulen die Tore für den Forschungsbereich der Rüstungsforschung, der Wehr- und Sicherheitstechnik ohne die Garantie, dass für zivile Zwecke geforscht wird, laufen wir Gefahr, Druck auszuüben auf die Forschungsfinanzierung – übrigens eine Sorge, die wir auch schon im zuständigen Ausschuss mit Blick auf Pläne der Europäischen Kommission und der Europäischen Union kundgetan haben – mit der Verschiebung des Fokusses auf das Primat der Aufrüstung, sodass am Ende andere Belange in den öffentlichen Haushalten unter Druck geraten. Wir haben sie immer noch, die anderen gesellschaftlichen Herausforderungen wie den demografischen Wandel, eine Klimakrise, die Gestaltung einer Verkehrswende oder einer gelingenden Transformation hin zu einer klimagerechten Zukunft für alle. Das wird am Ende das Nachsehen haben, wenn der Druck zur Aufrüstung sich am Ende auch an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in dieser Form Bahn bricht. Zeitgleich – das will ich auch noch einmal sagen – öffnen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf einer fatalen Logik aus unserer Sicht die Tür, nämlich einer Logik, die viel zu sehr um sich greift, dem Primat der Aufrüstung und Abschreckung als einziges Mittel zur Friedenssicherung. Im Wissenschaftsbereich würde das maßgeblich dazu führen, dass Bereiche, die jetzt schon unterrepräsentiert sind weiterhin das Nachsehen haben – ich sage es auch noch mal ganz konkret in diesem Kontext –, wie beispielsweise auch die zivile Friedensund Konfliktforschung. Auch da haben wir vielleicht unter dem Radar in Thüringen schon entsprechendes Know-how. Ich denke hier an das Jenaer Zentrum für Versöhnungsforschung an der FSU in Jena. Deswegen will ich nur zum Schluss sagen, das, was Sie hier machen, öffnet Tür und Tor für mehr Rüstung und Militarisierung an den Thüringer Universitäten und Hochschulen. Wir haben uns deswegen nicht umsonst 2018 für die Einführung der Zivilklausel eingesetzt und halten auch daran fest. Ich bin froh, dass es hier eine große Einigkeit unter den demokratischen Fraktionen gibt, dass wir diese Abschaffung nicht mitmachen. Wir werden natürlich genau darauf schauen und auch nicht lockerlassen, es Ihnen immer wieder zu sagen. Sie müssen sich nicht hier im Plenarsaal hinstellen und die Hochschulautonomie verteidigen, weil Sie die größten Gegner und größten Feinde der Freiheit von Wissenschaft und Forschung hier in diesem Land sind. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
