Ulrike Große-Röthig
Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird endlich umgesetzt, was längst überfällig war. Die Reform der Gefangenenvergütung auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, immerhin vom 20. Juni 2023, dem sogenannten Gefangenenvergütung-II-Urteil. Die Linke fordert diese Reform seit vielen Jahren, denn eines muss klar benannt werden: Eine Arbeitspflicht bei Dumpinglöhnen hat mit Resozialisierung wenig zu tun. Sie trägt die Züge staatlich organisierter Ausbeutung. Gerade dort, wo Gefangene Aufträge für den freien Markt abarbeiten oder Dienstleistungen übernehmen, die sonst regulär bezahlt werden müssten, vom Möbelbau bis zur Fahrzeugwartung, darf der Strafvollzug kein Billiglohnsektor sein. Wer arbeiten muss, hat Anspruch auf eine angemessene Entlohnung. Das Bundesverfassungsgericht hat das ausdrücklich bestätigt. Das Gericht hat auch unmissverständlich festgestellt: Wenn der Gesetzgeber Resozialisierung als Ziel vorgibt, dann muss die Vergütung so ausgestaltet sein, dass dieses Ziel real erreichbar ist. Resozialisierung funktioniert eben nicht mit Taschengeldbeträgen. Oder anders gesagt: Wer draußen mit einem Stundenlohn nicht mal einen Döner mit Getränk bezahlen könnte, fühlt sich durch Arbeit im Vollzug sicherlich nicht plötzlich sicher und fit für den Arbeitsmarkt.
(Beifall Die Linke)
Dass mit dem Gesetzentwurf nun der reine Arbeitszwang zurückgedrängt und die Resozialisierung stärker in den Mittelpunkt gerückt wird, ist richtig. Arbeit und Ausbildung im Vollzug müssen den Menschen Perspektiven eröffnen, nicht Unternehmen billige Produktionsmöglichkeiten verschaffen. Denn natürlich sind geregelte Tätigkeiten, Ausbildung, soziale Einbindung wichtige Voraussetzungen für ein … Ich will gar nicht weiter stören.
(Zwischenruf Wolf, Finanzministerin: Es war zum Thema!)
Ja ja, ich rede auch zum Thema. Sie sind wichtige Voraussetzungen für ein straffreies Leben nach der Haft. Viele Menschen im Vollzug sind eben nicht einfach kriminell, sondern zuvor sozial abgestürzt, weil Hilfesysteme versagt haben, Armut ausgegrenzt oder Unterstützung gefehlt hat. Trotzdem bleibt der Gesetzentwurf halbherzig. Die Vergütung müsste deutlich stärker steigen, eigentlich auf Mindestlohnniveau.
(Beifall Die Linke)
Insbesondere dort, wo in den Werkstätten der JVAs marktbezogene Aufträge erledigt werden. Faire Löhne sind nicht nur eine Frage von Würde, sondern auch der sozialen Absicherung und späterer Rentenansprüche. Folgerichtig ist auch, dass weitere Regelungen angepasst werden sollten, wie Evaluierungsvorschriften im Justizvollzugsgesetzbuch. Auch hier gilt, Transparenz darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Vorliegende Evaluationen, insbesondere zu therapeutischen und sozialen Maßnahmen im Vollzug, müssen dem zuständigen Ausschuss zeitnah offengelegt werden. Aus Sicht der Linken besteht weiterhin Beratungsbedarf. Das betrifft nicht nur die Gefangenenvergütung selbst. Deshalb braucht es im Ausschuss eine umfassende schriftliche und mündliche Anhörung. Ich freue mich darauf, denn wer Resozialisierung ernst nimmt, muss Menschen im Vollzug Chancen geben, statt Arbeitskraft auszunutzen.
(Beifall Die Linke)
