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Nadine Hoffmann

AfD 21.05.2026 Sitzungen 8/44

Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren

Frau Präsidentin, wir sind ja flexibel. Zuerst mal zu den Vorwürfen: Herr Thomas, ich glaube, Sie haben unseren Antrag mit dem Antrag der Linken im Bundestag verwechselt, in dem Sie ein Verbot fordern. Da fehlt eigentlich nur noch das Wort „Kapitalismus“ in Ihrem Antrag, weil Sie überhaupt nicht auf irgendwelche Alternativen eingehen und überhaupt keine Schwerpunkte setzen, außer dass die Industrie böse ist. Das steht überhaupt nicht in unserem Antrag. (Beifall AfD) Und zu dem Redebeitrag von Herrn Kalthoff: Ich zitiere mal aus unserem Antrag. Ich weiß, gerade das BSW braucht jetzt einen Grund, unseren Antrag abzulehnen und einen eigenen einzubringen. Trotzdem ist es nicht richtig, denn bei uns steht: „Aufgrund ihrer Eigenschaften erfahren sie einen breiten Einsatz in der Industrie und in zahlreichen Produkten.“ Dann kommt noch eine Menge Text und dann hinterher: „Auch im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windindustrie sind PFAS-Einträge, insbesondere durch Abrieb, als bisher unzureichend berücksichtigte Belastungsquelle systematisch zu erfassen“. Also wollen Sie das jetzt leugnen? Das ist schon ein bisschen merkwürdig. Aber nun zu meinem Text. Wie wir nun hören konnten, wird die Problematik „PFAS“ zumindest nicht geleugnet, auch wenn es bei der Windenergie noch ein bisschen hapert. Der eine macht es an Schuhsohlen fest, der andere an Pfannen, wir weisen auch beim Ausbau der Windenergie darauf hin. All das ist richtig. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus dem Jahr 2020 sagt, dass maximal pro Jahr pro Anlage 11 Kilo Abrieb stattfindet, auch und vor allem durch PFAS. Höchste Zeit also, sich der Problematik nicht nur in dem Zusammenhang anzunehmen. Das Problem ist jedenfalls dank der AfD im Thüringer Parlament angekommen. Das freut mich, dass wir hier behilflich sein konnten. (Beifall AfD) Im Bundestag wurde die Thematik durch die AfD-Fraktion angesprochen, auch durch die Linken, allerdings mit wirtschaftsfeindlicher Ausrichtung – ich habe es gerade schon gesagt – und ohne Schwerpunktsetzung auf alternative Stoffe. Auf EU-Ebene wurden für bestimmte PFAS neue Grenzwerte eingerichtet, die seit Januar gelten. Getestet wird allerdings nur auf eine kleine Gruppe dieser Stoffe, vornehmlich beim Trinkwasser. Ich komme zur Verdeutlichung auf die in der Einbringung erwähnte Grenzwertüberschreitung in Thüringer Gewässern zurück, und deswegen ist es auch wichtig, nicht nur auf die EU-Ebene zu verweisen, sondern nach Thüringen zu gucken. Da heißt es in der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 8/1287 – ich zitiere –: „Im Jahr 2024 wurden 21 Fischproben aus verschiedenen Fließgewässern und Talsperren auf PFOS untersucht. […] In den 17 Proben aus den Fließgewässern war die Umweltqualitätsnorm von 9,1 Mikrogramm pro Kilogramm PFOS eingehalten. In den vier Proben aus den Saaletalsperren […] war die Umweltqualitätsnorm überschritten.“ Da habe ich dann nachgefasst und es hieß in Drucksache 8/2974: „Als Konsequenz werden derzeit im Einzugsgebiet der beiden Saaletalsperren intensive Untersuchungen durchgeführt, um Ausmaß und Ursachen der PFOS-Belastung näher zu bestimmen.“ Weiter heißt es, „dass insbesondere Lebern von Wildschweinen mit verschiedenen per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen […], darunter PFOS, hoch belastet sein können.“ Von der Landesregierung: „Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung überschreiten sie mehrheitlich den in der Europäischen Union geltenden Höchstgehalt für PFAS in Innereien von Wildtieren.“ Hier wird es lustig – in Anführungszeichen –, denn als wir das schon mal hier im Rund thematisierten, kam Gelächter unter anderem von Herrn Dr. Augsten. Von daher muss ich mich fragen, wie ernst Sie Ihren eigenen Antrag überhaupt nehmen. (Beifall AfD) Weiter heißt es von der Landesregierung: „Aufgrund der langen Halbwertszeit von PFAS im menschlichen Körper kann bereits der einmalige Verzehr von 125 Gramm Wildschweinleber pro Jahr bei mittleren PFASGehalten zu einer langfristigen Überschreitung der tolerierbaren Aufnahmemenge führen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit rät daher unabhängig vom Alter der erlegten Tiere vom Verzehr von Wildschweinleber ab.“ Handlungsbedarf ist also gegeben, was auch daran deutlich wird, dass die Landesregierung auf Nachfrage keine Förderung für die Erforschung oder die Umsetzung neuer Grenzwerte im Rahmen der Europäischen Trinkwasserrichtlinie, keine Vollzugshinweise oder stärkere Überwachung von Trinkwasser und auch keine Verfahrensbeteiligung bei der Gefahreneinstufung von Trifluoressigsäure vorgesehen hat oder plant. Für die gibt es übrigens bisher gar keine Grenzwerte. Auch wenn ein weitergehendes Verfahren der EU noch bis Ende des Jahres läuft, darf Thüringen nicht die Hände in den Schoß legen. Das tun Sie aber von den Regierungsfraktionen, auch von den Linken, wenn Sie nur auf die EU-Ebene verweisen. Wir fordern nämlich von der Landesregierung, die PFAS-Überwachung in landesrechtlicher Zuständigkeit auszubauen, auf Bundes- und EU-Ebene für den Ausbau des PFAS-Monitorings sich einzusetzen, bei Regelungen, Genehmigungsverfahren und Vollzugszuständigkeiten auf Landesebene PFAS-relevante Aspekte stärker zu berücksichtigen, darauf hinzuwirken, dass Regelungen wie die Trinkwasserverordnung oder die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und deren Vollzug überprüft werden und wie PFAS-relevante Aspekte besser berücksichtigt werden können, sowie die Erforschung weiterer Analyseverfahren zur Messung von PFAS und die Entwicklung von alternativen Materialien zu PFAS zu fördern, den schnellen Einsatz von Alternativen zu unterstützen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit Thüringens zu gefährden, die Wiederverwendung und Wiederverwertung zu unterstützen, eine Informationsbasis zu schaffen, Maßnahmen der Gefahrenabwehr zu etablieren und zuletzt das Erfordernis einer Kennzeichnungspflicht für PFAS-haltige Produkte zu prüfen und gegebenenfalls auf Bundesebene zu initiieren. Das zu unserem Antrag. Nun zum Alternativantrag der Brombeerfraktionen: Es bleibt zu sagen, dass er unseren kopiert, dabei aber enger fast, wo wir umfassend sind. Wir gehen neben Oberflächengewässern auch auf den Boden und die Abfallwirtschaft ein. Wir verlangen vom Bund und vom Land Handlungen, wo sich Ihr Antrag nur auf die REACH-Verordnung beruft und darauf ausruht. Eine einheitliche Kennzeichnungspflicht fehlt bei Ihnen komplett, dabei wäre das doch gelebter Verbraucherschutz. Und während wir die Windenergie als eine von vielen Ursachen benennen, fehlt diese Ursache bei Ihnen gänzlich. Das macht unseren Antrag weitsichtiger und adelt uns als nachhaltiger. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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